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SB-Ausweis futsch: Ist jetzt auch die EM-Rente in Gefahr?

Aktuelles Rente Behinderung Armut Gesundheit

Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, hat häufig auch einen Schwerbehindertenausweis. In vielen Fällen wird dieser allerdings befristet ausgestellt. Was passiert jetzt mit Ihrer Rente, wenn der SB-Ausweis abläuft?

SB-Ausweis abgelaufen - was wird nun aus der Erwerbsminderungsrente?

Rund jeder zehnte Deutsche hat eine Schwerbehinderung. Und allein im Jahr 2020 wurden bundesweit 175.000 neue Erwerbsminderungsrenten bewilligt - insgesamt bezogen letztes Jahr über 1,8 Millionen Frauen und Männer eine Rente wegen Erwerbsminderung. Details über die Voraussetzungen und Tricks zum Antrag haben wir übrigens in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.

Dass Menschen häufig sowohl Erwerbsminderungsrentner als auch schwerbehindert sind, liegt auf der Hand: Beide Verfahren im Sozialrecht beruhen auf gesundheitlichen Problemen und sogenannten Funktionseinschränkungen. Das heißt: Aufgrund einer Behinderung oder Krankheit können bestimmte Tätigkeiten gar nicht mehr oder nur unter Schmerzen ausgeführt werden.

Was haben die EM-Rente und der Schwerbehindertenausweis miteinander zu tun?

Und wie hängen Erwerbsminderungsrente und der SB-Ausweis nun genau miteinander zusammen? Erst einmal überhaupt nicht - mehr zu den Hintergründen erfahren Sie in diesem Artikel. Es handelt sich um zwei komplett voneinander unabhängige Antragsverfahren. Wenn Sie also eine EM-Rente beziehen, sagt das zunächst einmal gar nichts über Ihren Schwerbehindertenstatus aus.

Viele Menschen sehen hier bewusst oder unbewusst einen Zusammenhang - und das ist auch naheliegend. Oft spielt eine bestimmte Krankheit sowohl beim SB-Ausweis als auch bei der Rente eine wichtige Rolle. Aber dennoch: Sie können nicht automatisch davon ausgehen, dass Sie mit mit einem hohen Grad der Behinderung (GdB) automatisch das Tor zur Erwerbsminderungsrente aufstoßen. Es gibt Menschen mit einem GdB von 100, die noch in Vollzeit arbeiten können.

"Behindertenausweis" läuft aus - was wird aus der EM-Rente?

Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis nur befristet ist, kann das für Ihre Rentenpläne schwerwiegende Konsequenzen haben. Das gilt aber nur für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen - eine spezielle Form der Altersrente, in die Sie nur mit einem GdB von mindestens 50 in Anspruch kommen.

Ihre Erwerbsminderungsrente ist dagegen völlig sicher, wenn der GdB abgesenkt wird oder ganz verschwindet. Beide Verfahren hängen nicht direkt miteinander zusammen. Natürlich kann es passieren, dass eine befristete EM-Rente nicht weiter bewilligt wird. Doch daran ist nicht der fehlende Schwerbehindertenausweis schuld, sondern die dahinter liegende gesundheitliche Situation. Hat sich diese gebessert, ist vielleicht weder das eine noch das andere gerechtfertigt.

Fazit

Wenn wir die Tatsache als gute Nachricht verkaufen möchten, kann man also sagen: Für den Status Ihrer Erwerbsminderungsrente ist es nicht von Nachteil, wenn der SB-Ausweis abgelaufen ist. Falls es sich um eine unbefristete Rente handelt, läuft diese ganz entspannt weiter. Sie beziehen eine Rente auf Zeit? Dann wird die Weiterbewilligung ohnehin neu überprüft: Rund fünf Monate vor dem Auslaufen sollten Sie den Antrag auf Weiterbewilligung bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen.


Kommentare (2)

  • user
    Ursula Köhne
    am 02.11.2021

    Ich hatte bis vor 5 Jahren 60 % SB

    habe dann Magenkrebs gehabt

    Vier Fünftel wurde entfernt

    Habe vom Versorgungsamt dann 90 %

    befristet für 5 Jahre erhöht bekommen die 5 Jahre sind im März 22 abgelaufen

    Nun will man sie mir wahrscheinlich wieder streichen ist das möglich ?

    Bin 69Jahre alt aber noch etwas berufstätig. Somit verlier ich auch mein steuerfreibetrag .

    Kann ich mich dagegen wehren

    Mit freundlichen Grüßen Ursula Köhne

    • user
      Christian Schultz
      am 02.11.2021

      Hallo Ursula, Sie haben immer die Möglichkeit, gegen den Bescheid des Landesamtes Widerspruch einzulegen. Bis die Entscheidung dann rechtskräftig wird, behalten Sie Ihren Schwerbehindertenstatus.

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