Direkt zu den Inhalten springen

Was der GdB mit der Erwerbsminderungsrente zu tun hat

Armut Gesundheit

Wer aus gesundheitlichen Gründen vor der schwierigen Entscheidung steht, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, war oft bereits beim Versorgungsamt. Dort wird der Grad der Behinderung (GdB) beantragt – außerdem bekommen Menschen mit Behinderung hier ihren Schwerbehindertenausweis. In der Sozialberatung des SoVD herrscht bei vielen Mitgliedern der Glaube vor: Habe ich einen hohen GdB, bekomme ich auch schnell meine Erwerbsminderungsrente. Doch ist das wirklich so?

Was der GdB mit Erwerbsminderungsrente zu tun hat

Hoher GdB = Erwerbsminderungsrente?

Wenn Sie diesen Blog regelmäßig lesen, wissen Sie, dass ich hier weitestgehend auf Gesetzestexte verzichte. Unsere Tipps und Informationen sollen so einfach und verständlich wie möglich sein. Um den Zusammenhang zwischen EM-Rente und dem Schwerbehindertenausweis zu untersuchen, kommen wir jedoch nicht um einen kleinen Blick ins Sozialgesetzbuch herum. Aber keine Sorge – es genügt ein kurzer Ausflug.

Denn wenn es um den SB-Ausweis geht, befinden wir uns rechtlich betrachtet im Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX). Beantragen wir eine Rente – auch eine Erwerbsminderungsrente – ist das SGB VI zuständig.

Hat mein Schwerbehindertenausweis Einfluss auf den Antrag zur EM-Rente?

Die beiden unterschiedlichen Aspekte des Sozialrechts haben also zunächst einmal gar nichts miteinander zu tun. Das ist wichtig zu wissen und hilft Ihnen, spätere Missverständnisse und Enttäuschungen zu vermeiden.

Sie können einen Grad der Behinderung von 100 haben – und trotzdem wird Ihr Antrag zur Erwerbsminderungsrente abgelehnt. Im ersten Moment klingt das vielleicht unwahrscheinlich. Aber glauben Sie mir – das ist gar nicht so selten. Ein wesentlicher Grund dafür sind die rentenrechtlichen Voraussetzungen. Um Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben, genügt es nicht, schwere gesundheitliche Einschränkungen belegen zu können. Sie müssen außerdem mindestens fünf Jahre in der Deutschen Rentenversicherung gemeldet sein. Genauso wichtig: Innerhalb der letzten fünf Jahre müssen 36 oder mehr Monate an Pflichtbeiträgen erbracht worden sein. Zum Beispiel durch einen Job.

Aber selbst wenn alle Wartezeiten erfüllt sind, bedeutet ein hoher GdB nicht, dass der Antrag zur EM-Rente zum Selbstläufer wird.

Die Rolle der Befundberichte

Wir haben hier schon oft über die große Bedeutung von Befundberichten informiert. Das sind Dokumente, in denen Ihr Haus- oder Facharzt möglichst detailliert beschreibt, an welchen Erkrankungen Sie leiden und was das für Sie im Alltag oder Job bedeutet.

Und natürlich spielen diese Befundberichte sowohl beim Antrag zum Schwerbehindertenausweis als auch für die Aussicht auf eine Erwerbsminderungsrente eine entscheidende Rolle. Falls Ihr Kardiologe einen aussagekräftigen Bericht schreibt, ist dieser für beide Aspekte des Sozialrechts wertvoll. Das Gleiche kann für die Ausführungen eines Psychiaters gelten.

„Butter bei die Fische“ – gibt es einen Zusammenhang zwischen GdB und EM-Rente?

Grundsätzlich nicht. Sie müssen beide Anträge als eigenständig betrachten. Ein erfolgreiches Verfahren in einem Sachgebiet führt nicht zwangsläufig dazu, dass Sie Ihr Ziel auch in einer anderen Sparte des Sozialrechts erreichen.

Doch natürlich sagt schon der gesunde Menschenverstand: Wenn jemand in seinem Alltag von chronischen Krankheiten geplagt wird und deshalb heftige Funktionseinschränkungen aushalten muss – durch ein schwaches Herz, eine lädierte Lunge, kaputte Knie oder Angststörungen – dann ist es gut möglich, dass diese gesundheitlichen Probleme sowohl für das Schwerbehindertenrecht als auch für die „Frührente“ relevant sind.

Aber Vorsicht, es gibt keinen Automatismus. Und besonders wichtig ist, dass diese Funktionseinschränkungen von Ihrem Arzt schriftlich dokumentiert werden. Dann kann es gut sein, dass GdB und Erwerbsminderungsrente zumindest indirekt miteinander in Verbindung stehen.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen mit Krankenkasse oder Rentenversicherung.

Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? 


Kommentare (95)

  • user
    CoMu
    am 09.12.2023

    Im Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung der EMR verlangt die DRV die Info, ob ich eine Erhöhung des GdB beantragt habe und ggf. den Bescheid. MUSS ich diese Auskunft erteilen bzw. den Ablehnungsbescheid zusenden? Ich befürchte, damit der DRV Munition für die Ablehnung des Widerspruchs zu liefern. Der Antrag auf Erhöhung des GdB liegt ca. 1 1/2 Jahre zurück, seitdem bin ich AU.

    Danke im Voraus

    • user
      Christian Schultz
      am 11.12.2023

      Die Information müssen Sie der DRV schon zukommen lassen, das gehört zu Ihren Mitwirkungspflichten.

  • user
    Ina
    am 28.10.2023

    Ich habe sofort im ersten Antrag ohne ärztliche Untersuchung eine bis zur Altersrente unbefristete Teil-Erwerbsmidnerungsrente von der DRV bekommen. Gleichzeitig habe ich schon länger die Gleichstellung von der Agentur für Arbeit.

    Das Versorgungsamt beharrt jedoch weiter darauf, dass ich nur einen GdB von 30 hätte und hat den Antrag auf Erhöhung jetzt wieder abgelehnt.

    Das Versorgungsamt sieht die Befunde völlig anders als die DRV und die Gleichstellungsstelle.

    Ich verstehe die Welt nicht- ich dachte die DRV wäre die schwierigste Hürde.....

  • user
    Mary
    am 07.09.2023

    Hallo,

    ich habe seit der Kindheit von Grund auf in häuslicher Gewalt und Psychoterror gelebt und habe dadurch mehrfach traumatische Erlebnisse erlitten, die zu folgenden Erkrankungen geführt haben: komplexe PTBS, Mittel bis Schwere Depressionen, Dissoziationen und Anpassungsstörungen. Mein GdB wurde beantragt und ist momentan in Bearbeitung beim Sozialamt. Mein Therapeut vermutet dass mein GdB möglicherweise zwischen 60 oder sogar 80% liegen könnte. Das JobCenter hat schon Andeutungen fallen lassen, mich evtl. in Frührente zu schicken, falls mein psychischer Zustand keine Arbeit mehr zulässt, da die Triggergefahr für Flashbacks und die Depressionen wegen der Selbstmordgedanken bei mir sehr heftig sind. Ich musste bereits schon mal aus einem Betrieb herausgeholt werden, weil ich sonst von der Brücke gehüpft wäre. Ehrlich gesagt, musste ich da schwer schlucken, weil ich definitiv arbeiten möchte. Ich bin 40 und für Rente bin ich aus meiner Sicht viel zu jung. Aufgrund der psychischen Situation konnte ich natürlich auch keine Rente kleben, da meine Täterpersonen nicht nur meine Kindheit, sondern auch meine Zukunft zerstört haben. Ich habe meine Eltern gepflegt, die mich geschlagen und terrorisiert haben und Erlaubnis arbeiten zu gehen, hatte ich damals nicht, wo ich mich hätte orientieren müssen. Wenn ich versuchte wegzulaufen wurde ich gewaltsam eingefangen. Dieses Loch im Lebenslauf ist heute mein Verhängnis, wieso ich nirgendwo genommen werde, Insofern würde mir eine EMR weder zustehen, und selbst wenn ich es hätte würde ich davon never ever leben können. 50€ monatlich ist ein Witz. Davon kann man keine Miete zahlen und Einkaufen auch nicht. - Meine Frage ist also, falls der GdB wirklich hoch ausfallen sollte: Was genau ist der nächste Weg? Gibt es da noch irgendwer / irgendwas alternatives, was mich auffangen kann, falls das JC wirklich die EMR durchsetzen will? Das JC sagt mir zwar ständig, dass ich mir keine Vorwürfe machen soll, da die wissen dass meine Eltern für meine Situation verantwortlich sind, aber ich fühl mich einfach miserabel mit dem Gedanken, was mit der EMR auf mich und meinen Bruder zukommt. Ich befinde mich in EMDR Therapie und habe noch 12 Monate Therapiezeit vor mir. Ich würde gerne die EMR (erwerbsminderungsrente) vermeiden, da diese mir finanziell das Genick brechen wird.

    • user
      Christian Schultz
      am 07.09.2023

      Hallo Mary, eine schwierige Situation. Die können wir leider nicht hier im Forum auflösen. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich persönlich beraten lassen.

    • user
      Dirk
      am 22.02.2024

      Es gibt den Grundsatz "Reha vor Rente". Es muss also erst alles dafür getan werden, um ihre Arbeitsfähigkeit so weit als möglich (wieder)herzustellen, bevor man sie als erwerbsunfähig einstufen darf.

      Reha besteht aus 2 Teilen: medizinische Reha (Therapien) und berufliche Reha (Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben). Wenn sie medizinsch bestmöglich therapiert sind, kann eine berufliche Reha erfolgen, um eine für ihren Gesundheitszustand passende berufliche Form zu finden und zu entwickeln (Belastungserprobung, Berufliche Orientierung, dann Anpassungsqualifizierung oder Umschulung).

      Diese Vorgehensweise sollten auch die AA und Job-Center befolgen und sie sogar dabei unterstützen, entsprechende Anträge zu stellen, bevor man sie in die EMR schicken will. Es gibt zumeist sogar in den JC eine Reha-Abteilung, die genau dafür da ist.

      Übrigens, sollten sie doch EMR beziehen müssen oder wollen, bekommen sie aufstockend Grundsicherung vom Sozialamt, sodass sie 600 Euro zu leben haben und die Miete wird auch gezahlt.

      Machen sie sich also nicht verrückt. Von Grundsicherung zu leben und ein tolles Ehrenamt auszuüben kann auch absolut erfüllend sein und muss keinen deut schlechter sein, als "normal" zu arbeiten. Sie haben genug gelitten und müssten sich deshalb nicht schlecht fühlen.

      Alles Gute für Sie!!

  • user
    Gilbert
    am 29.08.2023

    Bürgerg und EM Rente meine Erkrankung liegt eine weile zurück BG ist nur für Erwerbsfähige!!

  • user
    Paul
    am 23.08.2023

    Datenschutz im GdB Antrag Leistungsträger, Was hat der für Auswirkungen und Bedeutung.

    • user
      Christian Schultz
      am 23.08.2023

      Worauf wollen Sie hinaus? Einen Passus zum Datenschutz finden Sie inzwischen in jedem Formular.

  • user
    Otto K.
    am 19.08.2023

    Bei mir ist einiges Unglücklich gelaufen.

    Ich bin Schwer chronisch krank,

    habe jetzt rückwirkend zur Antragstellung, gdb 5O bekommen. Die Widerspruchsfrist läuft!

    Im SB Antrag gibt es eine Zeile für die rückwirkende Feststellung

    ab... WEGEN Renten-, Arbeits- und Steuerrechtlichen Gründen.

    Kann man damit auch rückwirkend EM-Rente beantragen, Tag der E-Minderung.

    Die Erkrankung ist nicht heilbar und führt in 1-2 Jahren zum Tot . Habe jetzt Sorge ob ich durch die lange Erkrankung, Leistungen SPD II zurückerstatten muß Bedarfsgem.

    Gehe jetzt wieder in Teilzeit und habe nun Sorge EM R. anspruch verloren zu haben, wegen Fristen und Arbeits aufnahme? Ich habe gehofft von der EM Rente, Rückforderung zu erstatten. Brauche dringend Rat. Die Erkrankung steht bei der RVers. Bis 100 und >3 Std

    • user
      Christian Schultz
      am 21.08.2023

      Hallo Otto, die EM-Rente kann auch in Ihrem Fall noch rückwirkend beantragt werden. Es kommt nicht immer auf den Zeitpunkt des Antrags an, sondern auf den Beginn der Erwerbsminderung. Und der lässt sich anhand der Berichte Ihrer Ärzte auch in die Vergangenheit legen. Da kommt es sehr auf den Einzelfall an.

      • user
        Otto k
        am 29.08.2023

        "Ich lese die Frist EM Antrag Stellung" KH Anfang 2022 keiner klärt richtig darüber auf. Wenn ich EM-Rente beantrage bekommen die anderen Leistungsträger Info darüber? Das ist ein Teufelskreis

  • user
    Frank Schuster
    am 02.08.2023

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    mit Interesse verfolge ich hier die Kommentare. Ich selbst habe im Juni 2017 !!! einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Seither blockiert die DRV meine Turnusmäßigen orthopädischen Rehamaßnahmen. Dieses hat zuvor immer reibungslos funktioniert. Der Slogan Reha vor Rente wird somit meiner Meinung nach mit Füßen getreten. Ich habe einen GdB 60, u.a. orthopädisch, chro. Hypersomnolenz, Herzerkrankung, depressive Episoden, Schlafapnoe mit Maskenbeatmung. Im Jahr 2022 erhielt ich dann eine psychosomatische Reh bewilligt. Die angegebene Wunschklinik wurde natürlich unbegründet abgelehnt. Die Leistungsbeurteilung im EB 3-6 Stunden. Nun erkennt die DRV die Leistungsbeurteilung der Rehaklinik nicht an. Da es sich um einen erheblichen Wirbelsäulenschaden handelt , gehe ich davon aus, daß der Rententräger bewußt die orth. Reha blockiert, denn das dortige Leistungsvermögen kann eigentlich nur mindestens gleich sein mit dem der psychosomatischen. Ist man denn mit der Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente ein anderer Mensch, denn zuvor hat man ja reibungslos Rehas bewilligt bekommen. Auch ist es verständlich für mich, dass im GdB die Behinderungen, Einschränkungen niedergeschrieben sind. Aber genau diese sind doch die Auslöser , die im täglichen Alltag und Arbeitsleben das Leistungsvermögen herabsetzen und somit doch in Einklang mit der Erwerbsminderungsrente stehen. Übrigens weist die psychosomatische Rehaklinik darauf hin, dass sie eine Rehamassnahme nach Standards der DRV durchgeführt hat und eine Multimorbidität besteht, die sich untereinander verstärken. Haben Sie eventuell unverbindlich Ideen. Vielen Dank , mit freundlichen Grüßen Frank Schuster

    • user
      Christian Schultz
      am 02.08.2023

      Hallo Frank, vielen Dank für die Schilderung Ihres Falles. Was man in Ihrer Situation nun am besten machen sollte, kann ich so leider nicht beantworten. Dafür müsste man sich näher mit den Arztberichten etc. befassen. Da empfehle ich Ihnen eine persönliche Beratung.

  • user
    Manfred Poster
    am 23.07.2023

    Ich habe SchB 100 % G und Pflegestufe

    Ich habe eine Schrumpfniere,beide Knie mehrfach operiert,keine Besserung

    Bandscheibe und HWS kaputt wo ich schon ein Caitsch eingesetzt bekommen habe

    Starke Depressionen und weil sich meine Blase nicht vollständig leert muss mein Mann mich täglich 4 mal Katheterresieren

    Bin seit über 2 Jahren ausgesteuert

    Bekomme keinen Cent

    War bereits bei mehreren Gutachtern

    Der Internist fragte sich warum ich die Erwerbminderungsrente nicht erhalte und der Orthopäde sagte das die die Knochen nur etwas kaputt habe und das meine Schmerzen alles Einbildung wäre

  • user
    Sabine
    am 19.07.2023

    Hallo,

    ich habe mal ein Anliegen/eine Frage die das ganze andersherum betrifft:

    Ich habe derzeit eine befristete volle Erwerbsminderungsrente seit 3 Jahren.

    Kämpfe aber um eine Erhöhung meines Gdb von 40%, die ich dauernd abgelehnt bekomme. Kann ich da was tun?

    • user
      Christian Schultz
      am 28.07.2023

      Hallo Sabine, wie schon im Beitrag geschildert: GdB und EM-Rente haben erst einmal nichts miteinander zu tun. Ob Sie mit Ihren Erkrankungen einen GdB von 50 oder mehr bekommen, hängt am Ende von den Arztberichten ab.

  • user
    Eberhard Fritzius
    am 03.05.2023

    Hallo,bin seit März im Krankengeldstand (schwere Knieprobleme)kämpfe auch noch mit anderen Krankheiten (coronare Herzprobleme,HWS Schultersyndrom,Lws , Psychiatrische Probleme )möchte nun eine volle EM prüfen lassen. Nun mache ich mir Gedanken darüber ob mich die Krankenkasse zur Reha nötigt und ich vielleicht nur eine Teil EM bekomme.

    • user
      Christian Schultz
      am 03.05.2023

      Hallo Eberhard, Sie sollten sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu sehr unter Druck setzen. Innerhalb der Reha wird unter anderem auch geprüft, ob Sie erwerbsgemindert sind oder nicht. Wenn Sie ohnehin über einen Antrag nachdenken, kann das also auch eine Chance sein.

    • user
      Bartholomäus
      am 15.07.2023

      Hallo Eberhard,

      ich habe keine Reha gemacht und habe die volle Erwerbsminderungsrente ab Mai 2023. Ich habe genau wie du Kniepropleme und habe Ängste und Depressionen, die immer mehr geworden sind. Ich musste zu zwei Gutachtern (Orthopäden, Psychiater) und die haben entschieden, dass ich erwerbsunfähig bin. LG, Tina

  • user
    Anja Wüstenhagen
    am 21.03.2023

    Ich habe 2018 vorm Sozialgericht Potsdam den GdB 50 erstritten. Der ist dann ohne Gutachten unbefristet vom Richter erteilt worden.

    2020 habe ich Teilerwerbsminderung beantragt und anstandslos bekommen.

    2022 folgte dann die volle Erwerbsminderung auch problemlos, Bearbetungszeit 7 Wochen!

    Meine Haupterkrankung ist chronisches Nirenversagen. 2018 hab ich noch Vollzeit gearbeitet, die Nierenfunktion war GFR 42. Heute, 5 Jahre später, bin ich EM-Rentnerin, die Nierenfunktion ist bei GFR 11, also kurz vor der Dialyse, und das Versorgungsamt Cottbus hat die Erhöhung des GdB abgelehnt da sich mein Gesundheitszustand angeblich nicht verschlechtert hat. Das geht jetzt in den Widerspruch und dann vermutlich wieder vors Sozialgericht.

    Ich kann nur jedem raten Widerspruch einzulegen und auch vor dem Sozialgericht zu klagen.

    Leute wehrt euch gegen die Behörden.

  • user
    Malgorzata
    am 22.02.2023

    Nach Gutachtern meine Krankenkasse darf ich nicht mehr in mein beruf arbeiten, wegen verschiedener Krankheiten habe ich bis jetzt 40 % , mein Antrag auf mehr % wurde abgelehnt, ist das in Ordnung?

    Bitte um ein kurzes Feedback

    Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 22.02.2023

      Hallo Malgorzata, Ihre Frage kann man leider unmöglich beantworten. Ob Ihr Grad der Behinderung korrekt ermittelt wurde, kann man nur anhand aller Arztberichte beurteilen.

  • user
    Tanja
    am 12.09.2022

    Hallo,

    bei mir wurde - nach zwei Krebserkrankungen und mit chronischen Folgeerkrankungen körperlicher und psychischer Art - von der DRV eine dauerhafte volle Erwerbsminderungsrente festgestellt. Vom Integrationsamt wurde als GdB allerdings "nur" 80 festgestellt.

    Ich finde das nicht plausibel: Denn wenn ich durch mehrere Krankheiten so stark beeinträchtigt bin, dass ich überhaupt nicht mehr arbeiten kann: Wie kann dann das Versorgungsamt die Beeinträchtigung meiner Teilhabe "nur" bei 80 sehen - obwohl es von der vollen Erwerbsminderung Kenntnis hat?

    Gibt es Rechtsquellen in der Richtung, dass eine dauerhafte volle Erwerbsminderung ein deutlicher Hinweis auf einen vorliegenden GdB von 100 ist?

    Herzlichen Dank für die Unterstützung.

    • user
      Christian Schultz
      am 14.09.2022

      Hallo Tanja, nein - solche Rechtsquellen gibt es meines Wissens nicht. Aber wir schreiben ja auch im Text: Die Erwerbsminderung hat nicht direkt mit dem GdB zu tun. Und umgekehrt auch nicht.

    • user
      Mehmet altinses
      am 06.12.2022

      Ich bin vergeslicheit psyhc stören tintus gehörlos hirnleistung 90 Gbd schwerbehındert

  • user
    Linda
    am 30.08.2022

    Hallo Herr Schultz,

    ich pflege seit mehreren Jahren meinen an MS erkrankten Mann, mittlerweile PG 4, Rollstuhlfahrer. Ich versorge und pflege meinen Mann alleine, war bis März 22 auch in Teilzeit berufstätig. Derzeit bekomme ich Krankengeld. Mir geht es psychisch aufgrund unserer Situation nicht gut und habe auch starke Rückenschmerzen. Hätte ich eine Chance auf eine Erwerbsminderungsrente? Einen Schwerbehindertenausweis habe ich nicht.

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    • user
      Christian Schultz
      am 31.08.2022

      Hallo Linda, das ist natürlich eine wichtige Frage. Aber ohne die Berichte Ihrer Ärzte kann man das nicht beantworten - da kommt es auf die Intensität Ihrer Erkrankungen an.

      • user
        Thomas
        am 11.02.2023

        Hallo Herr Schulz

        Ich habe eine frage ich bin schwerbehinderung mit 50 gdb und habe eine körperliche und psychische Beeinträchtigung die mir von einen Amtsarzt attestiert würde hätte ich eine Chance die erwerbsminderungsrente zu beantragen? Mit freundlichen Grüße Thomas

  • user
    Winfiied Wengatz
    am 19.06.2022

    Ahoi....

    Hallo bin der Winni ,

    bin Jahrgang 59 und beziehe seit 01.08.05 volle Erwerbsunfähigkeitssrente...

    habe mittlerweile 80% Schwerbehinderung...

    was kann oder soll ich tu

    Lg.winni

    • user
      Christian Schultz
      am 20.06.2022

      Hallo Winni, für eine genaue Strategie müsste man sich Ihre Unterlagen anschauen. Auf jeden Fall kann Ihre Altersrente nicht niedriger als die EM-Rente sein. In den meisten Szenarien wird es also Sinn machen, die EM-Rente bis zur Regelaltersgrenze durchzuziehen. Aber das müsste man sich genauer anschauen.

  • user
    Brigitt
    am 25.05.2022

    Hallo zusammen,

    ich habe seit langem ein GdB von 50 wegen Arthrose in beiden Schultern, beiden Knien, beiden Hüften und in den Fussgelenken - daneben noch Spondylolisthesis L5/S1.

    2019 Hueft-TEP rechts - normaler Verlauf - Verbesserung /2021 Hueft-TEP links mit Komplikation - Periprothetische Fraktur und Revisionsoperation. - Antrag auf EM-Rente, da auch mehr als 9 Monate nach OP grosse Einschränkungen bestehen. Gehstrecke 100 m, keine Aussenrotation des Beines mehr möglich. keine Kraft im linken Bein. Schmerzen beim Sitzen (bei Druck auf den Oberschenkel), Schmerzen beim Laufen, nur kurzes Autofahren mit Automatik möglich.

    Das in Kürze...

    Die EM-Rente würde ohne jegliche Prüfung abgelehnt.

    Nach Widerspruch erfolgte jetzt ein Gutachtertermin bei einem Orthopäden, der sich der Sache sehr genau annahm.Auf meine Frage, ob er mich für Vollzeit arbeitsfähig hält, sagte er, er dürfen nichts sagen...'aber (O-Ton) Sie können doch nicht mal richtig laufen.... Was soll ich davon halten?

    Bin Vollzeit berufstätig im Öffentlich Dienst..

    • user
      Christian Schultz
      am 27.05.2022

      Hallo Birgitt, jegliche Prognose wäre Kaffeesatzleserei, ohne Ihre Arztberichte zu kennen. Sie müssen sich also noch etwas gedulden.

  • user
    Peter Braeunlingo
    am 05.05.2022

    Hallo,

    ich erhalte seit 2021 eine Rente wegen Teilweiser Erwerbsminderung (3-6Std Arbeit täglich ),

    meine Frage bei meiner Meinung nach eingetretenen Verschlechterung:

    Ist es sinnvoll ein Antrag auf volle Erwebsminderung zu stellen und laufe ich Gefahr die teilweise Erwerbsminderungsrente zu verlieren?

    Liebe Grüße Peter

    • user
      Christian Schultz
      am 05.05.2022

      Hallo Peter, so eine Frage kann man nicht allgemein beantworten. Am Ende kommt es auf die Befundberichte Ihrer Ärzte an - zumindest hauptsächlich. Wenn diese eindeutig belegen, dass eine Verschlechterung eingetreten ist und diese für eine volle EM-Rente reichen würde, dann wäre es wohl sinnvoll, einen Antrag zu stellen. Aber das sollten Sie nicht tun, ohne sich vorher noch einmal sozialrechtlich beraten zu lassen. Zum Beispiel beim SoVD.

  • user
    ViKo
    am 21.04.2022

    Ich habe Lungenkrebs und einen GdB 100. Zur Zeit bin ich zur Reha. Ich beabsichtige EM Rente zu beantragen, kann ich dies gleich in der Rehaklinik erledigen? Und wie ist dann der Ablauf?

    Vielen Dank für eine Info im voraus

    • user
      Christian Schultz
      am 22.04.2022

      Hallo ViKo, tut mir leid, das zu hören. Die EM-Rente können Sie auch direkt in der Klinik beantragen. Dort sollte es einen sozialen Dienst geben, der bei solchen Fragen helfen kann. Alles Gute für Sie!

  • user
    Peter K
    am 06.02.2022

    Hallo

    Ich bin 44 Jahre und seit 2011 EM- Rentner wegen voller Erwerbsminderung und seit 2020 ist diese Rente auch unbefristet. Ich bekomme diese Rente wegen Depressionen.

    2010 und 2021 wurde ich jetzt 2x Zusätzlich am Knie operiert. Dort ist ein erheblicher Knorpelschaden, der mich beim gehen und im Haushalt sehr eingeschränkt. Ich würde daher gerne einen Schwerbehindertenausweis beantragen und meinen Grad festlegen lassen. Zusätzlich einen Pflegeantrag stellen.

    Meine Frage ist, wie die Möglichkeit mit meinen Langzeiterkrankungen dafür stehen.

    Vielen Grüße

    • user
      Yvonne F.
      am 26.04.2022

      Hallo Peter,

      mein Mann ist seit Mai 2020 Arbeitsunfähig wegen seiner Epilepsie, für sein Anfallsleiden hat er ein GdB von 60 bekommen.

      Durch die vermehrten Anfälle hat sich eine schwere Depression mit psychotischen Schüben entwickelt. Der GdB wurde wegen der

      psychischen Erkrankungen auf 70 erhöht.

      Wieso willst du erst jetzt einen GdB stellen? Dir stand doch schon viel viel früher ein GdB zu? Ich denke nicht das du für deinen Knorpelschaden mehr bekommen wirst, siehe GdB Tabelle.

      Viele Grüße und alles Gute

      Yvonne F.

      • user
        G.
        am 25.11.2022

        Viele hier fragen, ob sie eine Chance haben, einen GDB zu bekommen. Dazu sei folgendes gesagt:

        Ob man einen GDB bekommt und wie hoch der Ausfällt ist nicht abhängig davon, welche Krankheit man hat, sondern welche Einschränkungen man durch die Krankheit hat.

        Außerdem meinen viele, weil sie viele Beschwerden haben, bekommen sie zwangsläufig auch einen hohen GDB, dem ist nicht so. Wer z.B. Rückenprobleme hat und trotzdem noch gut seiner Arbeit nachkommen kann, wenig Einschränkungen hat, bekommt wenn überhaupt nur einen niedrigen GDB.

        Wer z.B. Epilepsie hat und als Folge der Epilepsie Psychosen hat und dadurch nachweislich hohe Einschränkungen hat (die der Haus- o. Facharzt schriftl. bescheinigt), hat gute Chancen einen relativ hohen GDB zu bekommen.

        Bei z.B. Rückenschmerzen, psychischen Problemen und leichte Knieprobleme die nicht viele Einschränkungen verursachen und die auch nicht im Zusammenhang stehen, kann es sein, dass der GDB eher niedrig ausfällt (wenn man überhaupt einen bekommt), da die Krankheiten nicht zusammenberechnet werden, sondern jede einzelne für sich.

        Außerdem werden Erkrankungen die "Altersgerecht" sind, nicht als besondere Behinderung angesehen. Wer also ab einem bestimmtem Alter Verschleiß in den Gelenken hat und dadurch nicht mehr Stundenlang spazieren gehen kann, bekommt in der Regel keinen GDB. Anders sieht es aus, wenn man relativ jung schon ein künstliches Knie bekommt, dann hat man wieder ganz gute Chancen einen GDB zu bekommen. Wie hoch der dann Ausfällt, hängt wieder von den Einschränkungen ab.

    • user
      Mehmet altinses
      am 07.05.2022

      İch möchte teilweise rente ich haben schwerbehlndert gehörlos 90 G

  • user
    M
    am 27.01.2022

    Guten Tag,

    ich bekomme seit einigen Jahren Erwerbsminderungsrente. Mein GdB war immer 50. Nun hat die Stadt neu geprüft und auf Grund eines Gutachtens vom Facharzt den GdB auf 40 feststellt.

    Macht es Sinn dagegen Einspruch einzulegen? Hat das Auswirkungen auf die Erwerbsminderungsrente? Eine Prüfung der EMR erfolgt im Jahr 2024. Wird das jetzige Gutachten zur Prüfung hinzugezogen?

    • user
      Christian Schultz
      am 27.01.2022

      Ob ein Widerspruch sinnvoll ist, kann man ohne Einsicht in Ihre Arztberichte nicht beurteilen. Die Herabstufung des GdB hat aber erst einmal keine direkten Folgen für die EM-Rente. Hier wird auch aufgrund der Berichte Ihrer Ärzte geprüft, ob diese weitergezahlt wird. Der aktuelle Bericht Ihres Facharztes wird da vermutlich auch eine Rolle spielen.

  • user
    Hans
    am 19.01.2022

    Hallo Christian,

    aktuell ist die EM-Rente noch höher,

    meine Frage, kann man beide Anträge gleichzeitig stellen.

    EM-Rente sofort , Altersrente wegen SB zu 06/22.

    Ich gehe davon aus und Erfahrung aus meinem Umfeld bei gleicher Erkrankung und Gesundheitszustand wurde die EM-Rente abgelehnt.

    • user
      Christian Schultz
      am 19.01.2022

      Theoretisch können mehrere Rentenanträge gleichzeitig gestellt werden. Die Frage ist, ob das sinnvoll ist. Bei der EM-Rente kommen häufig auch noch Abschläge obendrauf. Am besten direkt bei der Deutschen Rentenversicherung nachfragen. Mit etwas Glück geraten Sie an einen Sachbearbeiter, der Sie umfassend berät.

  • user
    Hans
    am 18.01.2022

    ich habe eine GdB von 50 auf Grund einer Krebserkankung, dieser wird 11/25 neu geprüft und bin Jahrgang 10/59.

    Weitere Befunde können bei meinen Ärzten abgerufen werden.

    Ich habe die Absicht 06/22 den Antrag auf Alterrente wegen Schwerbehinderung zustellen, alle Vorraussetzungen sind gegeben und durch die DRV bestätigt.

    Frage: Macht es Sinn einen Antrag EU-Rente zu stellen, oder kann man beide gleichzeitig stellen ?

    • user
      Christian Schultz
      am 19.01.2022

      Hallo Hans, sinnvoll wäre das nur, wenn die EM-Rente höher als die Altersrente wäre. Das würde mich aber sehr wundern. Fordern Sie am besten mal eine aktuelle Renteninformation an.

  • user
    Jonas
    am 14.01.2022

    Hallo,

    hat das Anerkennen einer Erwerbsminderung durch die DRV auch Einfluss auf die Höhe des GdB?

    Bei mir wurde eine volle Erwerbsminderung festgestellt und ich habe einen GdB von 80, nun stelle ich mir die Frage, ob es sich lohnt einen Neufeststellungsantrag zu stellen? Die Erwerbsminderung bezieht sich zum Teil auf "neue" bzw. andere Erkrankungen als der GdB Bescheid.

    Muss ich die Anerkennung einer vollen Erwerbsminderung dem Versorgungsamt als Ausstellungsbehörde des Gdb mitteilen?

    Vielen Dank

    Viele Grüße

    Jonas

    • user
      Christian Schultz
      am 17.01.2022

      Hallo Jonas, Sie müssen nicht tätig werden. Die Bewilligung der EM-Rente selbst hat keine Auswirkungen auf Ihren SB-Status. Aber wenn sich Ihre Erkrankungen verschlechtert haben, kann das natürlich auch Folgen für den GdB haben. Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie sich aber vorher noch einmal beraten lassen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/verschlimmerungsantrag-darauf-muessen-sie-vorher-achten

  • user
    Ingo
    am 05.01.2022

    Hallo Hr. Schulz,

    ich habe seit dem Jahr 2016 einen GdB von 60. Ich bin jetzt 62 Jahre alt und habe Morbus

    Parkinson. Im Februar wurde mir ein Hirnschrittmacher eingesetzt. Wie stehen da meine

    Möglichkeiten in eine volle Erwerbsminderungsrente zu bekommen. Im März sind meine

    78 Monate AU vorbei und dann müßte ich wieder arbeiten, was aber nicht geht. Kann mir

    der VDK da vielleicht auch weiter helfen?

    Schöne Grüße

    Ingo

    • user
      Christian Schultz
      am 06.01.2022

      Hallo Ingo, eine Prognose zu Ihren persönlichen Chancen auf die EM-Rente kann man nur abgeben, wenn man Ihre Arztberichte kennt. Das können Sie natürlich auch beim VdK einschätzen lassen.

  • user
    Monika
    am 14.12.2021

    Hallo nochmal sie hat den lesten3 Jahren nicht gearbeitet was nun

  • user
    Monika
    am 14.12.2021

    Hallo möchte fragen ob meine Frau mit 80% Schwerbehinderrung einen Rente bekommen die Unfähigkeit Rente haben Sie 3 mal nicht bekommen sie hat auch Plege Stufe drei da wo sie 60% hatte haben sie die Erwebsminderunsgsrende 3mal nicht bekommen

  • user
    Elli
    am 21.10.2021

    Dankeschön

    • user
      Christian Schultz
      am 21.10.2021

      Hallo Elli, ob Sie Anspruch auf eine EM-Rente haben, hängt nun vor allem davon ab, ob Sie auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt weniger oder mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können. Am besten reden Sie einmal mit Ihrem Hausarzt darüber.

  • user
    Elli
    am 21.10.2021

    Ich habe kognitive Schwierigkeiten nach Hirn-Tumor Operation.

    Schwerbehinderung von 70% .

    Jetzt noch Depression dazu bekommen.

    Erwerbsminderungsrente möglich?

    Seit 1983 habe ich Rentenbeträge gezahlt.

  • user
    Anastasia
    am 17.10.2021

    Ein Grad von Schwerbehinderung spielt am Anfang keine Rolle für die ewerbsminderung,möge richtig sein,aber wen chronische Krankheiten in absehbare Zeit durch die Schwerbehinderung verursacht werden,den jenigen nicht mehr lassen ewerbstätigen zu sein,dann ist ein ewerbsminderung verursacht worden,die lange Zeit die die Rente dann braucht,ist gesetzlich nicht akzeptabel,weil den jenigen noch mehr schaden hin führt in seine Psyche,darum muß die Politik das ändern,für diese Menschen,das es schneller läuft

  • user
    Kim Hoffmann
    am 07.10.2021

    Hallo,

    ich bin 55 Jahre und leide seit 1999 an Multiple Sklerose. Habe einen Schwerbehindertenausweis mit Gdb 80 und Pflegestufe 2. Meine Funktionsstörungen/Beeinträtigungen sind von Arzt, gegenüber dem Versorgungsamt und der Krankenkasse dokumentiert und bestätigt worden. Der MDK hat mich auch begutachtet (Pflegestufe 2). Alle Hilfsmittel (Rollstuhl etc.) wurden von der Krankenkasse bewilligt. Ich bin noch Berufstätig und möchte einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, da ich nicht mehr arbeiten kann. Worauf muss ich bei der Antragstellung achten und welche Hürden erwarten mich?

    Über eine kurze Einschätzung würde ich mich sehr freuen.

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

  • user
    Christian Auer
    am 05.10.2021

    Hallo,

    meine Frau hatte 2013 einen schweren Arbeitsunfall und ist, gottseidank, wieder einigermaßen fit und fürs Leben gerüstet.

    Dennoch habe ich eine Frage: meine Frau hat einen Schwerbehinderungsgrad von 50%, jedoch nur eine Erwerbsminderungsrente von 45%. Gibt es hier Möglichkeiten, diese 5% noch "aufzüfüllen", da meine Frau ab 50% Erwerbsminderung auch ihre Berufsunfähigkeitsrente bekommen würde.

    Der Grad der Behinderung von 50 % wurde in Österreich festgestellt (da wir Grenzgänger sind und in Österreich wohnen, jedoch in Deutschland arbeiten) und auch in Deutschland mit 50% anerkannt.

    Die Erwerbsminderung wurde vom D-Arzt mit 45 % bestimmt.

    Gibt es hier eventuell Möglichkeiten oder Erfahrungen Ihrerseits?

    Danke im Voraus.

    • user
      Christian Schultz
      am 12.10.2021

      Hallo Christian, ich vermute, dass Sie von einer sogenannten BG-Rente reden. Also von einer Unfallrente, weil die Krankheit ja auf einen Arbeitsunfall zurückgeht. Wie hier eine Erhöhung möglich wäre, weiß ich leider nicht. Am besten lassen Sie sich - anhand Ihrer Unterlagen - persönlich beraten.

  • user
    Beate
    am 02.10.2021

    Hallo,

    ich möchte trotz einer psychischen Erkrankung in das Berufsleben und das verspätet. Ich habe sehr lange studiert und hatte zwei psychatrische Fehldiagnosen die in der der Summe mir zwölf Jahre meines Lebens geraubt haben und deswegen konnte ich mich unter anderem nicht Berufsabschlüssen widmen was ich aber gerne nachholen möchte. Wie verhalte ich mich bei der Untersuchung des medizinischen Dienstes durch das Jobcenter? Ich möchte nicht in eine Schwerbehindertenwerkstatt sondern vermehr im Homeoffice arbeiten.

    • user
      Christian Schultz
      am 12.10.2021

      Hallo Beate, diese Frage kann ich leider nicht beantworten. Aus unserer Erfahrung ist das Jobcenter immer dann glücklich, wenn Sie keine Leistung mehr beziehen. Wenn Sie deutlich machen können, dass Sie mittelfristig einen Job finden, der Sie finanziell unabhängig vom Jobcenter macht, braucht man über die Werkstatt nicht mehr zu sprechen.

  • user
    Holger Uekötter
    am 01.10.2021

    Hallo, ich habe eine Schwerbehinderung namens Epilepsieund einen Ausweis mit 80grad der Behinderung. Ich habe einen Antrag gestellt auf volle Erwerbsminderungsrente da mein Knie inoperable kaputt ist von 4verschiedenen Chirurgen schriftlich bestätigt. Wenn ich jetzt die Er bekomme welche Vorteile habe ich durch den schwerbehindertenausweis und sagen sie mir bitte nicht das ich 2 Jahre früher in Rente dadurch darf. Ich bin 42 ich bin arbeitsunfähig.

    • user
      Christian Schultz
      am 01.10.2021

      Hallo Holger, die meisten "Nachteilsausgleiche" durch die Schwerbehinderung entstehen tatsächlich im Berufsleben. Das bringt Ihnen in Ihrer Situation nichts. Ansonsten brauchen Sie fast immer zusätzlich zum GdB ein bestimmtes Merkzeichen. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nachteilsausgleiche-in-der-uebersicht

  • user
    Robert Schmitt
    am 24.09.2021

    Hallo,

    ich bin 59 Jahre alt und habe einen GdB von 40. Wäre eine Gleichstellung beim Arbeitsamt sinnvoll um eine volle Ewerbsminderungsrente zu bekommen ?

  • user
    Katrin Köber
    am 22.09.2021

    Hallo, ich habe seit März 21 100% schwerstbehinderung. Kann ich ein Antrag für Rente wegen voller Erwerbsminderung stellen. LG Katrin

    • user
      Christian Schultz
      am 22.09.2021

      Hallo Katrin, natürlich können Sie einen solchen Antrag stellen. Lesen Sie aber bitte noch einmal in Ruhe den obigen Beitrag: Es gibt keinen Automatismus, dass Sie mit einem GdB von 100 auch Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben.

  • user
    Zümre
    am 01.09.2021

    Guten Tag, meine Frage lautet so:

    Ein Freund bezieht volle Erwerbsminderungsrente bis zum Rentenalter.

    Damals hat er Schwerbehindertenausweis beantragt aber leider wird es nicht mehr verlängert. Was passiert wenn er keinen Schwerbehindertenausweis bekommt, wird ihm die Rente gekürzt oder gestrichen weil er keine Schwerbehindertenausweis mehr hat? Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 01.09.2021

      Hallo Zümre, keine Sorge - der Schwerbehindertenstatus hat nichts mit der EM-Rente zu tun. Die läuft also ganz normal weiter.

  • user
    Jutta W.
    am 14.07.2021

    Hallo Christian, ich bekomme seit 2015 volle EM- Rente auf Zeit. Habe einen GdB von 50 seit 2008 aufgrund Fibro, chronischer Schmerzen, Wirbelsäulenbeschwerden, Hautprobleme und Knieprobleme. Seit Oktober 2020 Pflegegrad 2.

    Macht es Sinn einen Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt zu stellen, z.B. um eine Befreiung der Zuzahlung bei der Krankenkasse zu erhalten. Welche Erfahrungen haben Sie bei der Kombination von EM-Rente und Pflegegrad auf die Chance eine Erhöhung des GdB auf 60 oder 80?

    MfG

    • user
      Christian Schultz
      am 17.07.2021

      Hallo Jutta, das kann man nicht allgemein beantworten. Pflegegrad und GdB haben erst einmal nichts miteinander zu tun. Ich weiß nicht, wie alt Sie sind. Aber gerade wenn es altersmäßig auf die Rente zugeht, sollten Sie einen solchen Neufeststellungsantrag erst nach dem Rentenbeginn stellen.

  • user
    Roxana Klawe
    am 19.06.2021

    Hallo Christian, ich bekomme seit einem Jahr volle EM- Rente und möchte jetzt die Schwerbehinderung beantragen. Wie sieht es mit dem Finanziellen aus? Hat die Schwerbehinderung Auswirkungen auf die EM-Rente?

    • user
      Christian Schultz
      am 22.06.2021

      Hallo Roxana, der Schwerbehindertenstatus hat direkt nichts mit der EM-Rente zu tun. Ab einem GdB von 50 kann man zu einem bestimmten Alter eine vorgezogene Altersrente beanspruchen, aber die Höhe Ihrer EM-Rente ändert sich nicht.

    • user
      Angelika Alvanidis
      am 08.07.2021

      Hallo Herr Schulz, ich bin 59 Jahre seid September 2018 durchgehend krank geschrieben, habe mehrere Chronische Krankheiten (darunter dabei LWS BWS Beidseitig Schulter) ich wollte jetzt eine Erwerbsminderung Antrag stellen, mein Arbeitslosengeld läuft aus. GDB habe ich ein Verschlimmerung s Antrag beantragt könnte ich auch eine Altersrente bekommen? Die Voraussetzungen habe ich, seid 1978 zahle ich bei der Rentenversicherung ein

  • user
    Eleonore Heitmann
    am 11.06.2021

    Guten Tag,

    meine Tochter bezieht seit 25 Jahren eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente.

    Sie möchte einen Schwerbehindertenausweis beantragen und hat i.d. Z. folgende Frage.

    Wenn bereits die Voraussetzung für eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente besteht, müssen dann bei einem Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis alle Gutachten der Rentenzahlungsprüfungen mit eingereicht werden?

    Und ist der ERhalt einer Rente wg. voller Erwerbsunfähigkeitsrente nicht schon ein Nachweis für eine Behinderung?

    Recht herzlichen Dank im Voraus für ihre Information

    E. Heitmann

    • user
      Christian Schultz
      am 14.06.2021

      Hallo Eleonore, viele Menschen verwechseln das: Die EM-Rente hat erst einmal nichts mit dem Schwerbehindertenrecht zu tun. Beide Verfahren laufen unabhängig voneinander.

      Aber natürlich kommt es in beiden Bereichen auf die gesundheitlichen Einschränkungen Ihrer Tochter an - und hier sind oftmals die gleichen Befundberichte und Gutachten wichtig. Es kann daher sinnvoll sein, die Berichte der Rentenversicherung dem Antrag zum SB-Ausweis beizulegen.

  • user
    S
    am 10.06.2021

    Ich bin zu 100% Schwerbhindert (Querschnitt) ende 2019 wurde ich auf Grund von Depressionen krankgeschrieben. Rehaantrag wurde 2 mal abgelehnt. 2021 wurde ich ausgesteuert. Kurzzeitig Alg 1, dann habe ich mir eine neue Stelle gesucht.

    Nach durch 3 Tagen wieder krank, jedoch wegen meinen Querschnitt. Macht es Sinn einen Rentenantrag zustellen bzw kann ich es zu diesem Zeitpunkt überhaupt?

    • user
      Christian Schultz
      am 10.06.2021

      Hallo, das können wir anhand dieser Informationen nicht beurteilen. Bitte kommen Sie in unseren Sozialberatung und bringen Sie Ihre Unterlagen bin, dann können wir Sie allumfänglich beraten.

  • user
    Martina
    am 23.05.2021

    Hallo,

    Habe Diabetes Typ 1, Hyphophysenvorderlappeninsufizienz Seit einem Tumor mit 14 Jahren, Osteoporose, Bandscheibenvorwölbung,Fibromyalgie,Athrose .Lasse mich aber selten Arbeitsunfähig schreiben trotz Schmerzen .Habe ich eine Chance wenn ich Erwerbsminderungsrente beantrage? Bin 57 Jahre alt und arbeite in einem Pflegeheim als Betreuungskraft. Habe 80 % Schwerbehinderung.

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    • user
      Christian Schultz
      am 25.05.2021

      Hallo Martina, die Diagnosen allein sagen noch wenig über Ihre Aussichten für die EM-Rente. Hier kommt es immer auf die sogenannten Funktionseinschränkungen an. Und die müssen von einem Arzt schriftlich dokumentiert werden. Die EM-Rente hat (leider) auch nichts mit Ihrer anstrengenden Arbeit im Pflegeheim zu tun, sondern bezieht sich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

  • user
    Axel Domrös
    am 21.04.2021

    Bin seit 2006 voll Erwerbsgemindert und austerapiert Hwas und Lwas verblockung habe 40% Behinderung nun ist noch copd2 dazu gekomen kann ich Antrag auf Verschlechterung stellen?

    • user
      Christian Schultz
      am 21.04.2021

      Hallo Axel, der Verschlechterungsantrag könnte hier sinnvoll sein. Zumal Sie noch gar nicht den Schwerbehindertenstatus haben und diesen auch nicht verlieren können. Ich empfehle Ihnen aber trotzdem, dass Sie sich vorher noch einmal beraten lassen.

  • user
    Harald Eicke
    am 18.02.2021

    Moin, ich bin nach einem schweren Unfall 2012 Frührentner, heißt zu 100% Erwerbsunfähig. Einen Schwerbehinderten Ausweiß habe ich damals nicht bekommen. Welche zusätzlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein um ihn zu bekommen?

    lg

    • user
      Christian Schultz
      am 04.03.2021

      Hallo Harald, das kann man nicht allgemein beantworten, weil der Grad der Behinderung (GdB) nach einem anderen Maßstab gebildet wird als die Erwerbsunfähigkeit. Entweder Sie stellen selbstständig einen Antrag zum SB-Ausweis bei der zuständigen Behörde. Falls Sie Hilfe brauchen, melden Sie sich gern bei meinen Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Michael Blaschzyk
    am 27.01.2021

    Kann es möglich sein, dass man durch die Untersuchung beim Rententräger Nachteile für seinen Schwerbehindertengrad hat. Soll heißen, dass einem dieser Grad aberkannt oder gemindert wird, wenn es auch einen negativen Bescheid vom Rententräger gibt.? Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 28.01.2021

      Moin Michael, die Untersuchung beim Rententräger hat keinen direkten Einfluss auf Ihren GdB. Wenn dieser allerdings irgendwann einmal überprüft wird - zum Beispiel, weil die Heilungsbewährung ausläuft - dann interessiert sich das Versorgungsamt für sämtliche Gutachten und Berichte, die in der letzten Zeit erstellt wurden. Natürlich wird dann auch das Gutachten des Rententrägers gesichtet.

  • user
    Leugim Tubig
    am 19.12.2020

    Ich habe morbus bechterew und mit 40 grad behinderung.

    • user
      Yüksel D
      am 26.08.2021

      Hallo ich bin zeit 2018 Dauerrente ich habe 100 GDB Schwerbehinderungausweiss Pflegegrad 3 ich habe verschiedene Krankheit Depression, Bandscheibe, Nieren. Herz Probleme ich muss Haus Arzt Nieren Arzt Herz Arzt ein lieg Alzey ein lieg Mainz ein lieg Oppenheim bin ich wie ein Taxi Fahrer beziehungsweise meine Angehörige fährt mich Also bei mir voll Programm Bei

      Mir unbedingt ein Auto zu kaufen Aber ich keine soviel Geld möchte ich mich für Auto Zuschuss beantragen das geht auch nicht weil bin Rente das Auto Zuschuss für Arbeit oder Ausbildung bei mir machen Sie Nicht danach ich habe gedacht vielleicht irgendwie ein Lücke von Gesetz vielleicht habe ich immer noch Schanzen deshalb frage ich an Sie bitte informieren Sie mich Danke für Ihre Verständnis Lg

Neuen Kommentar schreiben

Das Feld Name muss ausgefüllt sein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Das Feld E-Mail muss ausgefüllt sein.
Die eingegebene E-Mail Adresse ist nicht korrekt.
Der Kommentar darf nicht leer sein.
Bitte stimmen Sie der Datenschutzbestimmungen zu.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.