Kein Wunder – weit über sieben Millionen Menschen in Deutschland gelten als schwerbehindert, weisen also einen GdB (Grad der Behinderung) von 50 oder mehr auf. Allein in Schleswig-Holstein gab es im Jahr 2018 28.000 Erst- und 32.000 Neufestellungsanträge. Die Behinderung ist demnach ein Thema, das einen großen Teil der Gesellschaft berührt. In dieser Übersicht wollen wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um den Schwerbehindertenausweis beantworten.
Wichtige Infos vorab:
- Eine Schwerbehinderung kann immer dann festgestellt werden, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate anhalten.
- Träger eines Schwerbehindertenausweises können sogenannte „Nachteilsausgleiche“ in Anspruch nehmen. Viele Nachteilsausgleiche gelten nur in Verbindung mit bestimmten Merkzeichen.
- Der Schwerbehindertenausweis allein berechtigt nicht zum Parken auf speziell gekennzeichneten Behindertenparkplätzen.
- Wie hoch der Grad der Behinderung am Ende ausfällt, ergibt sich aus der „Versorgungsmedzin-Verordnung“.
Unsere Übersicht zum Schwerbehindertenausweis
- Wer kann einen Schwerbehindertenausweis bekommen?
- Wo beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?
- Welche Krankheiten werden beim Schwerbehindertenausweis anerkannt?
- Was sind die Vorteile, wenn ich einen Schwerbehindertenausweis habe?
- Welche Merkzeichen gibt es?
- Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche
- Was ist ein Neufestellungsantrag?
- Gleichstellung beantragen – was bringt das in der Praxis?
Wer kann einen Schwerbehindertenausweis bekommen?
Voraussetzung für den Schwerbehindertenausweis ist ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Es reicht also nicht aus, von einer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung betroffen zu sein. Diese muss a) amtlich festgestellt werden und b) zu einem GdB von 50 oder mehr führen. Auch mehrere Krankheiten oder Behinderungen können Sie zusammen über den Schwellenwert von 50 bringen. Alles, was darunter liegt, führt nicht zum Status der Schwerbehinderung. Und somit auch nicht zum „Behindertenausweis“.
Der SB-Ausweis gilt in ganz Deutschland. Seit 2013 gibt es diesen in Form einer Plastikkarte, ähnlich wie Ihre EC- oder Kreditkarte. Viele ältere Menschen, die ihren Behindertenstatus schon länger innehaben, führen noch einen Schwerbehindertenausweis in Papierform mit sich. Beide Varianten sind gültig. Es ist auch nicht notwendig, die ältere Version gegen eine Plastikkarte einzutauschen. Wenn jedoch ein Ausweis neu ausgestellt wird, so gibt es heute nur noch die Scheckkarte aus Kunststoff.
Wo beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?
Zuständig ist das Versorgungsamt. Allerdings tragen die Behörden in den Bundesländern unterschiedliche Bezeichnungen. In Schleswig-Holstein ist zum Beispiel das Landesamt für soziale Dienste für die Bearbeitung von Anträgen im Schwerbehindertenrecht zuständig.
Wenn wir ganz genau sein wollen, beantragen Sie den Schwerbehindertenausweis nicht direkt. Vielmehr geht es beim Antrag zunächst um den Status der Schwerbehinderung. Wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amt zu dem Ergebnis kommen, dass Ihr Grad der Behinderung bei 50 oder mehr liegt, bekommen Sie den dazugehörigen Ausweis automatisch zugeschickt.





Kommentare (30)
Frau B.
am 04.09.2026Sehr geehrter Herr Schultz,
vielleicht können Sie mir meine Fragen beantworten, das wäre mir extrem hilfreich, denn ich weiß nicht, an wen ich mich sonst wenden kann.
Ich bin 65 J. alt, habe einen unbefristeten GdB 50 und beziehe seit 03/2017 volle EM-Rente, dauerhaft bis zur Regelaltersrente, die ab 01.10.2027 beginnt (Antrag habe ich noch nicht gestellt).
Bei meinem Arbeitgeber bin ich immer noch in einem bestehenden Arbeitsverhältnis, war dort aber seit Beginn meiner EM-Rente nicht mehr arbeiten und werde es aus gesundheitlichen Gründen auch nicht mehr. Ich würde meinen, man kann das Arbeitverhältnis als "ruhendes" bezeichnen; ich weiß nicht, wie so etwas einzuordnen ist.
Nun folgendes Problem: mein Arbeitgeber hat mir einen Brief geschrieben, dass er (folgender Wortlaut) "aufgrund einer Systemumstellung festgestellt hat, dass ich bis zur Regelaltersrente eine volle EM-Rente beziehe" (den EM-Bescheid ließ ich ihm 2017 in Kopie zukommen) und "es mir demnach faktisch nicht mehr möglich ist, in meinen Beruf zurückkehren". Mein Arbeitgeber will nun das noch bestehende Arbeitsverhältnis zum 30.9.2026 beenden, steht weiter in dem Brief.
Ich weiß nicht, ob das so rechtens ist. Was ich beachten sollte. Muss ich mich jetzt mit dem Brief an meine DRV wenden oder brauch ich gar nichts tun, oder sollte ich gegen die Entscheidung meines Arbeitgebers gerichtlich vorgehen? Eine Bekannte meinte, ich könnte noch Urlaubsansprüche geltend machen, so als finanzielle Abgeltung. Kann ich das, auch wenn ich dort seit Beginn der EM-Rente nicht mehr gearbeitet habe? Wenn ja, was muss ich tun?
Ich hoffe sehr, Sie können mir etwas helfen, meine Fragen beantworten und mir einen Weg aufzeigen, was ich tun muss.
Im Voraus schon einmal ein herzliches Dankeschön.
Christian Schultz
am 07.09.2026Hallo, für die EM-Rente ändert das Ende des Arbeitsverhältnisses gar nichts. Da die EM-Rente bereits seit 2017 läuft, haben Sie wohl keinen Anspruch mehr auf Urlaubsgeld-Zahlungen. Aber erfragen Sie das am besten noch einmal in der Personalabteilung in Ihrer Firma.
Frau B.
am 07.09.2026Vielen Dank für Ihre rasche Antwort Herr Schultz. Ich möchte kurz berichten, was ich heute in Erfahrung bringen konnte; möglicherweise ist das ja für andere Leser auch interessant.
Ich habe telefonisch über meine Rechtsschutz-Versicherung mit einem Anwalt sprechen können, in einem für mich kostenlosen Erstgespräch. Ja, mir steht eine finanzielle Abgeltung (§ 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG) noch offener Urlaubsansprüche für 2025 und 2026 zu. Das Bundesarbeitsgericht legt den § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG europarechtskonform so aus, dass gesetzliche Urlaubsansprüche bei einer fortdauernden Arbeitsunfähigkeit (oder EM-Rente) erst 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres erlöschen.
Ebenso steht mir aufgrund meines GdB 50 auch eine finanzielle Abgeltung des gesetzl. Zusatzurlaubs aus 2025 und 2026, mit je 5 Tagen zu (§ 208 SGB IX).
Christian Schultz
am 08.09.2026Danke!
Werner
am 16.11.2025habe Darmkrebs trage nun dauerhaft ein Stoma GdB 90 % habe nur den grünen Ausweis ohne ein Merkzeichen warum bekomme ich keine bin auf Hilfe angewiesen pflege Gard 2
Christian Schultz
am 17.11.2025Das muss man sich anhand Ihrer Unterlagen anschauen. Wenden Sie sich gern an die Kollegen in der Sozialrechtsberatung des SoVD.
Abdulkadir Dönmez
am 11.07.2025Hallo Herr Schultz.
Meine Frage Bin 20.12.1962 Geboren.Ich Habe %80 behinderten Ausweiss und Bin Reise Bus Fahrer ,War Ich Zwei Mal Reha Wegen Meine krankenheit Und Hätte Ich Darf nicht Arbeiten gegeben Zuständige Arzten und Zwei mal renten beantragen aber leider abgelehnt.momentan Arbeite Ich Als Reise Bus Fahre meine Frage ? Mit %80 Rf behinderten Ausweiss Wann Könte Ich Rente Gehen vollerente oder frühere Rente ?
mfg Dönmez
Christian Schultz
am 11.07.2025Hallo Abdulkadir, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wäre ab 61 und 8 Monaten möglich. Dann mit 10,8 Prozent Abschlag.
Marie
am 14.05.2025Hallo
Ich habe gelesen, dass man mit Brustkrebs einen Ausweis beantragen kann.
Meine Frage hierzu , welchen Buchstaben soll ich im Antrag ankreuzen ?
Christian Schultz
am 14.05.2025Hallo Marie, mit Krebs ist der SB-Ausweis mehr oder weniger garantiert - in der Regel auf fünf Jahre befristet. Die Merkzeichen (das sind die Buchstaben) müssen Sie im Antrag nicht unbedingt ankreuzen. Die Behörde sollte Ihnen automatisch die Merkzeichen bewilligen, die Ihnen zustehen.
Marion
am 11.04.2024Hallo,
ich bin seit 2010 EM-Rentner. Jetzt habe ich wegen einer anderen, neuen Erkrankung einen Defibrillator implantiert bekommen, der laut meinen Informationen selber alleine bereits einen GdB von 50% begründet.
Bisher hat ein Antrag auf einen GdB für mich keinen Vorteil gebracht (zu wenig Prozente), bei 50% sieht das aber anders aus.
Frage: Wenn ich jetzt einen Schwerbehindertenausweis beantrage und bekomme, muss ich das dann dem Rentenversicherungsträger (DRV) mitteilen?
Hintergrund: Die nächsten Jahre wären die steuerlichen Vorteile für mich relevant (evtl. auch das Merkzeichen "G"), danach zusätzlich die Möglichkeit, mit 62 vorgezogen in Altersrente gehen zu können.
Ich möchte mir hier der steuerlichen Vorteile wegen kein "Eigentor" schießen, und bei Beantragung der Altersrente dann Probleme mit der DRV wegen evtl. versäumter Meldepflichten bekommen.
Christian Schultz
am 12.04.2024Hallo Marion, zu den steuerlichen Hintergründen kann ich Ihnen nichts sagen: Dazu dürfen wir beim SoVD nicht beraten.
Wenn Sie aber einen GdB von 50 haben, sollten Sie das der Rentenversicherung mitteilen.
Marion
am 12.04.2024Sollten oder müssen?
In letzterem Fall würde ich auf eine Beantragung lieber verzichten.
Christian Schultz
am 12.04.2024Sie müssen das nicht machen.
Sabine
am 14.03.2024Hallo Herr Schultz,
stimmt es, dass ich mit einer vollen EMR automatisch den Grad der Behinderung von 50 zuerkannt bekommen muss?
Danke und Gruß
Sabine
Christian Schultz
am 14.03.2024Hallo Sabine, das stimmt nicht. Wird aber oft mit der Verletztenrente bei Berufskrankheiten verwechselt: https://youtu.be/1GhA7mCSz14?si=fSGdMjdOI1ZG0l9X
Alma Ertinger
am 02.10.2023Hallo
ich habe zwei Fragen.
1.Ob ich mit meinen 100%, aG, G, B. Erwerbsminderungsrente, die Wertmarke kostlos bekomme?
2. Ob ich meinen Hund mitnehmen kann, wenn ich mit dem Zug fahre...
Christian Schultz
am 04.10.2023Hallo Alma, das mit dem Hund kann ich leider nicht beantworten. Aber mit Ihren Merkzeichen gibt es die Wertmarke nur mit Eigenbeteiligung: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/wann-ist-die-wertmarke-kostenlos
Edelgard Anger
am 14.11.2022Sehr geehrte Damen und Herren,hiermit habe ich eine Frage,meine Behinderung beträgt 40 Prozent ,Grstern erhielt ich vom Renterversicherungsträger die Nachricht das ich rückwirkend volle Erwerbsminderungs Rente erhalte ,wegen Krankheit stehen mir jetzt 50 Prozent Schwerbehinderung zu ,Antrag dafür wurde neu gestellt Mit freundlichen Gruss
Christian Schultz
am 14.11.2022Hallo Edelgard, wie lautet denn Ihre Frage?
Saeed Mahmood
am 30.11.2021Hallo ich bekommen moment zeit bei jobcenter geld mirte Anteil c.a 335 euro und 365 leiben unterhalten geld faßt 700 euro ich bekommen
Ich bin gbd 50 parsent Schwieberdingen ich arbeit nicht zuveil meine Rente wen ich 65 jahre alt ich bekommen 128 .euro
Wen ich jast antrag stellen zusammen wiveil geld ich bekommen bitte schreiben sie mir
Mit freundlichen Grüßen Saeed Mahmood
Christian Schultz
am 30.11.2021Hallo, mit dem Schwerbehindertenausweis allein bekommen Sie kein zusätzliches Geld.
Klaus-Dieter Focht
am 18.10.2021Hallo,ich habe mal eine Frage zu dem Thema Schwerbehinderung und Frührentner.
Meiner Frau Geb.1963 wurde vor 2 Jahren wegen Blasenkrebs die Blase entfernt.
Nun hat sie ein Urostoma und hat einen Behindertenaußweis mit 100% Behinderung.
Da sie nie 5 Jahre in die Renten Versicherung eingezahlt hat und nur zwei Kinder angeben kann.
soll es nicht möglich sein einen Frührente wegen Arbeitsunfähigket zu beantragen.
Bei einen Rentenberchnung kan ca. 300 € ab den normalen Renteneintritsalter raus.
Gibt es da nicht eine Art Härtefall oder sowas um doch in Frührente zu Gehen?
Christian Schultz
am 20.10.2021Hallo Klaus-Dieter, leider ist mir so etwas nicht bekannt. Sowohl für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen als auch für die EM-Rente muss eine bestimmte Wartezeit erfüllt sein.
Jochen koehler
am 08.05.2021Hallo bin 2015 an Leukämie erkrankt. Bin seid 2016 Erwerbsminderungsrentner durch meine Krankheit. Habe dann den Grad 100 GdB bekommen. Jetzt nach 5 Jahren bekomme ich ein Neufeststellungssbescheid. Jetzt habe ich nur noch 40 GdB. Sie schreiben das der Bescheid von 27.08.2015 wird entsprechend aufgehoben. Bin 1959 geboren und wollte mit 63 in Rente gehen ohne Abschlag. Kann ich immer noch mit 64 in Rente gehen wenn ich 40 GdB habe. Danke
Christian Schultz
am 10.05.2021Hallo Jochen, für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen benötigen Sie einen GdB von 50 oder mehr, sonst können Sie diese Rentenart nicht beziehen. Falls Sie 45 Versicherungsjahre voll haben, können Sie mit Ihrem Jahrgang auch mit 64 und 2 Monaten abschlagsfrei in Rente.
Alternativ geht es nur über die Altersrente für langjährig Versicherte, da schon ab 63. Aber eben nur mit Abzügen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Stefan Kunze
am 28.01.2021Ich habe mit 32 die Diagnose Q86.0 Alkoholembryopathie mit sichtbaren dysmorphin erhalten und die Behinderung schon vorgeburtlich entstand durch Alkoholkonsum meiner Mutter während der Schwangerschaft. Leider werde ich unkenntnismäßig immer abgespeist mit "sie sind seit 2010 schwerstbehindert und das reicht, obwohl ich das Gutachten habe aus dem Berliner FASD Zentrum - Zentrum für vorgeburliche hirnorganische Schädigungen durch Alkohol in der Schwangerschaft alles bestätigt bekommen habe.
Widersprüche leider zwecklos
Christian Schultz
am 16.11.2020Hallo, leider kann das Integrationsamt (nicht das Versorgungsamt) bei betriebsbedingten Kündigungen nichts ausrichten. Wenn es der Firma nicht gut geht, sieht es für alle Mitarbeiter schlecht aus. Der SB-Ausweis kann immer nur bei Kündigungen helfen, die durch Ihre gesundheitlichen Probleme begründet werden.
H.J.Zapke
am 14.11.2020Ich habe mit dem Versorgungsamt schlechte Erfahrungen gemacht.Unser Baumarkt wurde komplett geschlossen,alle Mitarbeiter wurden entlassen.Ich habe 50%unbefristet.Meine Kündigung wurde an das Versorgungsamt übernittelt.Bei einem persönlichen Gespräch wurde mir vom Mitarbeiter gesagt,er könnte nichts dagegen tun ,ich solle mich einem Anwalt anvertrauen um die Kündigung noch einen Monat zu verlängern.
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