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Schwerbehinderung: Befristung läuft vor Rente aus

Aktuelles Rente Behinderung

Der Schwerbehindertenausweis wird häufig befristet ausgestellt. Das heißt: Irgendwann läuft Ihre Schwerbehinderung aus. Blöd nur, wenn das unmittelbar vor der geplanten Rente passiert.

Behinderung läuft aus - und das vor der Rente

Der vielleicht wichtigste Nachteilsausgleich einer anerkannten Schwerbehinderung ist die Möglichkeit, eine vorgezogene Rente zu beziehen. Voraussetzung dieser Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist eine Wartezeit von mindestens 35 Jahren sowie der aktuelle Schwerbehindertenausweis. Und hier wird es jetzt interessant.

Denn Ihr Geld bekommen Sie nur, wenn die Schwerbehinderung an dem Tag gültig ist, an dem Ihre Altersrente offiziell beginnt. Mit anderen Worten: Es ist nicht schlimm, wenn der SB-Ausweis in zwei Jahren ausläuft, wenn Sie dann schon längst eine Rente beziehen. Die wird Ihnen dann niemand mehr nehmen.

Umgekehrt wird ein Schuh draus. Denn wenn die Schwerbehinderung bereits ausgelaufen ist, bevor Sie in die Rente gehen, haben Sie Pech gehabt.

Es sei denn...

Die Drei-Monats-Schonfrist

Es sei denn, Ihre Behinderung läuft innerhalb der letzten drei Monate vor dem Rentenstart aus. In diesem Szenario gilt eine Art Schonfrist, nach der Sie Ihre Altersrente für schwerbehinderte Menschen trotzdem erhalten würden.

Heidrun aus Lunden hat eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem GdB von 50. Diese läuft zum 30.04.2022 ab. Nun möchte Heidrun Ihre Altersrente für schwerbehinderte Menschen zum frühestmöglichen Zeitpunkt beziehen. Bei Ihrem Jahrgang 1959 wäre das genau zwei Monate nach dem 61. Geburtstag. Mit einem Abschlag von 10,8 Prozent. Das wäre genau zwei Monate, nachdem ihr SB-Ausweis abgelaufen ist.

Die Dame aus unserem Beispiel würde dennoch ihre Rente erhalten. Möglich macht das § 199 SGB IX (Absatz 1). Darin heißt es zwar, dass diese Rentenart nach dem Wegfall der Schwerbehinderung nicht mehr bewilligt werden darf - "jedoch erst am Ende des dritten Kalendermonats nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des die Verringerung feststellenden Bescheides."

In einfachem Deutsch bedeutet das: Solange Ihr SB-Ausweis innerhalb von drei Monaten vor dem Rentenstart ausläuft, ist alles in Butter. Ihre Rente geht durch.

Und wenn nicht..?

Falls die Drei-Monats-Schonfrist bei Ihnen nicht greift, bedeutet das allerdings noch nicht das komplette Aus für Ihre Rentenpläne. Denn solange der Bescheid zur Aufhebung Ihrer Schwerbehinderung nicht rechtskräftig ist, bleibt diese offiziell bestehen - und gilt damit auch für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Im Sozialrecht haben Sie immer die Möglichkeit, Widerspruch gegen einen unliebsamen Bescheid einzulegen. Innerhalb eines Monats. Auf diese Weise zwingen Sie die Behörde, die Entscheidung zu überdenken. Und in der Zwischenzeit gehen möglicherweise einige Wochen oder Monate ins Land, die Sie am Ende doch noch in die Rente bringen. Mehr über diesen wichtigen Hinweis erfahren Sie in diesem Beitrag.

Fazit

Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis befristet ist, sollten Sie also zunächst prüfen: Wann genau läuft er aus? Und wann können oder möchten Sie Ihre Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen? Falls wir uns in einem Drei-Monats-Zeitfenster befinden, sind Sie "safe". Falls nicht, gilt es zu überlegen, ob Sie sich über Widerspruch oder notfalls eine Klage am Sozialgericht in die Rente retten können. In diesem Fall sollten Sie sich jedoch am besten persönlich beraten lassen.


Kommentare (22)

  • user
    Augustin
    am 06.02.2024

    Guten Tag Herr Schultz ,

    meine Frau ist * 1959 und hat nur 23 Jahre einbezahlt. Wir wohnen im Ausland.

    Ihr SB Ausweis ist 2016 abgelaufen . Sie hat und hatte 80% SB .

    Da Uruguay und D ein Abkommen haben wäre meine Frage ,

    kann man diesen Ausweis im Ausland " aktualisieren " ?

    Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 06.02.2024

      Hallo Augustin, das geht meines Wissens nicht. Den SB-Ausweis müssen Sie in Deutschland beantragen. Theoretisch können Sie den Antrag - so glaube ich zumindest - bei der deutschen Botschaft abgeben. Aber die Bearbeitung läuft dann in Deutschland - und dafür wären aktuelle Arztberichte Ihrer Frau notwendig. Die müssen dann auch auf Deutsch sein.

  • user
    Inka
    am 15.11.2023

    Hallo,

    ich habe im August per 1.1.2024 meine Altersrente für langjährig Versicherte mit 12 % Abzug beantragt. Ich werde im Dezember 2023 63 Jahre alt.

    Nun habe ich in diesen Tagen eine Krebsdiagnose erhalten und werde nun Schwerbehinderung beantragen (noch für 2023) die für Tumorerkrankungen im Allgemeinen 50% betragen wird.

    Meine Frage:

    Kann ich nachträglich, wenn die 50% Schwerbehinderung in 2023 festgestellt würden, die Rente mit 63 (abzüglich 1,2%, da ich erst per 01.05.2024 mit Schwerbehinderung abzugsfrei gehen könnte) beantragen, sodass der Rentenbescheid dann korrigiert werden müsste ?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Inka

    • user
      Christian Schultz
      am 16.11.2023

      Hallo Inka, da bin ich mir nicht ganz sicher. Ich glaube, es ist möglich, einen neuen Antrag zu stellen - dann zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Auf dem müssen Sie dann angeben, dass bereits ein anderer Antrag läuft. Aber lassen Sie sich dazu am besten noch einmal persönlich beraten.

  • user
    Frank
    am 29.10.2023

    Hallo Herr Schultz,

    in Ihrem Artikel benennen Sie einen gültigen Schwerbehindertenausweis als Voraussetzung für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

    1. Wird nur der Ausweis anerkannt oder reicht auch ein nicht aufgehobener, unbefristeter bzw. nicht vor Rentenbeginn abgelaufener, befristeter Bescheid über einen Grad der Behinderung?

    Dies bringt mich zu den nächsten Fragen:

    2. Was passiert in Schleswig-Holstein bei einem unbefristeten Bescheid sowie einem befristeten Ausweis, wenn sich der Befristungsablauf des Ausweises nähert? Wird man dazu aufgefordert, neue ärztliche Unterlagen beizubringen?

    3. Falls neue ärztliche Unterlagen angefordert werden und man unterlässt dies, wird einem dann nur der neue Ausweis nicht ausgestellt oder gleich durch einen neuen Bescheid der ganze Grad der Behinderung aberkannt?

    Vielen Dank und viele Grüße,

    Frank

    • user
      Christian Schultz
      am 30.10.2023

      Hallo Frank, für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen brauchen Sie einen GdB von mindestens 50. Ab dieser Marke haben Sie auch automatisch den Ausweis.

      Wenn der befristete Schwerbehinderten-Status ausläuft, werden Sie vom Landesamt für soziale Dienste angeschrieben. Sie haben dann die Möglichkeit, sich zum Sachstand zu äußern. Sinnvoll ist es dann, neue Befundberichte einzureichen. Andernfalls entbinden Sie Ihre Ärzte von der Schweigepflicht, und das LAsD fordert dort neue Berichte an.

  • user
    SR
    am 20.09.2023

    Hallo Herr Schultz,

    Ich habe einen Schwerbehindertengrad von 80% aufgrund eines Zungengrundcarzinoms . Der Schwerbehindertenausweis ist bis 11/28 gültig. Nach Ablauf der Heilungsbewährung in 11/27, soll neu geprüft werden. Ich werde 62 Jahre in 12/27, kann ich zu diesem Zeitpunkt meine vorzeitige Rente beantragen?

    Danke für eine Antwort

    Mit freundlichen Grüßen

    Silke

    • user
      Christian Schultz
      am 20.09.2023

      Hallo Silke, das kommt auf Ihren Jahrgang an. Die Tabelle dazu finden Sie hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung

      • user
        SR
        am 21.09.2023

        Danke für ihre schnelle Antwort.

        Ich habe mich vielleicht falsch ausgedrückt. Mir geht es darum, ob ich die vorzeitige Rente sicher bekommen könnte, falls die Überprüfung im November, also einen Monat vor meinem 62. Geburtstag, einen Status unter 50% ergibt. Ich bin Jahrgang 1965 und weiß, dass ich Abzüge von 10,8 % hätte.

        Mit freundlichen Grüßen

        Silke

        • user
          Christian Schultz
          am 22.09.2023

          Ja, es gibt eine dreimonatige "Schonfrist". Sie können dann trotzdem die die Rente. Was im Anschluss mit der Schwerbehinderung passiert, spielt dann keine Rolle.

  • user
    Thies
    am 06.08.2023

    Hallo!

    Mein SB-Ausweis wurde am 1.10.2021 ausgestellt. Auf der anderen Seite des Ausweises steht bei Gültigkeit 3/2027.

    Das ist mehr als die 5 Jahre. Ist das ok und warum ist das so. Es ist für mich extrem wichtig um die Rente entsprechen richtig zu beziehen, damit der Abschlag möglichst gering ausfällt. Bin Jahrgang 1963 im Januar geboren.

    Viele Grüße Holger

    • user
      Christian Schultz
      am 08.08.2023

      Hallo Holger, wir können ohne Ihre Unterlagen nicht die Richtigkeit der Unterlagen prüfen. Aber das ist schon möglich. Freuen Sie sich einfach, dass der SB-Ausweis so lange gültig ist - dann reicht es hoffentlich für den Renteneinstieg.

  • user
    Anja
    am 29.04.2023

    Hallo, mein Schwerbehindertenausweis ist bis 06/2026 gültig. Er ist ab 18.06.2020 gültig. Ich werde am 6.9.2026, 62 Jahre. Ich bin Jahrgang 1964. Wenn ich das richtig sehe, sind das genau zwei Wochen die mir fehlen? Da ich ja erst am 1.10.2026 in Rente gehen kann, oder? Was kann ich tun, um diese zwei Wochen zu überbrücken? Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 02.05.2023

      Hallo Anja, vielleicht wird Ihr SB-Ausweis auch einfach verlängert. Dann müssen Sie sich gar keine Gedanken machen. Im Zweifel legen Sie Widerspruch gegen die Aberkennung der Schwerbehinderung ein. Gern mit Hilfe meiner Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Ursula elten
    am 26.04.2023

    Mein sb Ausweis läuft 31 08.24 aus. Ich kann am 01.12.23 in die schwerbehinderten Rente gehen. Im Bescheid steht drin dass 1 Jahr vorher nachgeprüpft wird. Was passiert wenn.mir das aberkannt wird? Ich habe 70 Prozent mit Merkzeichen g.

  • user
    Lisa
    am 23.01.2022

    Hallo Christian, ich bekomme die EM-Rente bis 31.12.2023. Mein Behinderungsausweis 50 Grad läuft auch bis 31.12.2023. Heißt es: ich kann die Verlängerung der EM-Rente beantragen halbes Jahr davor und hoffen, dass ich diese bekomme ohne Abschlag? Ich werde dieses Jahr 60 Jahre alt.

    Dankeschön und herzliche Grüße

    Lisa

  • user
    Marx Michaela
    am 24.12.2021

    Was kostet bei Ihnen der monatliche Beitrag?

    Ich habe nämlich genau den Fall 1964 geboren will mit 63 in Rente. Der Schwerstbehindertenausweis läuft dann ab. Ich hatte Brustkrebs, Depressionen seit Jugendlich und in diesem Jahr eine Herz OP.

    Über Informationen würde ich mich freuen.

    MfG M.Marx

  • user
    Thomas Gabriel
    am 23.12.2021

    Ich beziehe seit 2012 Rente wegen voller Erwerbsminderung . Laut meinem Rentenbescheid gehe ich 2027 in Vollrente. Geht dann meine Erwerbsminderungsrente ab 2027 automatisch weiter ?

    • user
      Christian Schultz
      am 03.01.2022

      Hallo Thomas, die Altersrente sollten Sie rund drei Monate vor dem geplanten Wechsel schriftlich beantragen.

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