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Vor der Rente arbeitslos - jetzt freiwillige Beiträge zahlen?

Aktuelles Rente Armut

Wer gerade nicht in der DRV pflichtversichert ist, kann freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen. Uns hat nun folgende Frage eines Lesers erreicht: Sollte man freiwillige Beiträge entrichten, wenn man kurz vor der Rente arbeitslos wird?

Vor der Rente arbeitslos - jetzt freiwillige Beiträge zahlen?

Es geht ganz konkret um folgenden Fall: Die betroffene Person, nennen wir ihn Dieter, hat einige Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn seinen Job verloren. Die Überlegung lautet nun: Macht es Sinn, ab jetzt freiwillig in die gesetzliche Rente einzuzahlen? Dieter aus dem Beispiel hat sogar bereits die 45-jährige Wartezeit zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt. Was hat das zu bedeuten?

Warum sollte man freiwillig in die Rente einzahlen?

Zunächst müssen wir kurz klären, warum man überhaupt aus freien Stück Geld in die Deutsche Rentenversicherung zahlen sollte. Möglich ist das überhaupt nur, wenn Sie nicht über irgendeinen anderen Status Pflichtmitglied sind. Wenn Sie also versicherungspflichtig angestellt sind, können Sie keine zusätzlichen Beiträge leisten.

Übrigens auch nicht, wenn Sie offiziell arbeitslos gemeldet sind - also im Bezug von Arbeitslosengeld I. Denn jetzt zahlt die Arbeitsagentur für Sie Beiträge an die DRV.

Anders ist das zum Beispiel, wenn Sie selbstständig arbeiten oder Hausfrau bzw. -mann sind. Auch im Bezug von Arbeitslosengeld II, also "Hartz IV", sind Sie nicht pflichtversichert. In diesem Fall könnten Sie freiwillige Beiträge an die DRV abführen.

Und warum?

Zum einen können freiwillige Beiträge wichtig sein, wenn Sie eine bestimmte Wartezeit in der DRV erfüllen möchten. Besonders wichtig ist das bei vorgezogenen Altersrenten. Hier gibt es einmal die Variante mit 35 Versicherungsjahren, die relativ einfach zu erreichen ist. Doch darüber hinaus gibt es auch eine 45-jährige Versicherungszeit - hier wird es schon deutlich schwieriger, weil bestimmte Zeiten wie der Bezug einer Erwerbsminderungsrente nicht mitgezählt werden.

Erkundigen Sie sich bitte bei der Deutschen Rentenversicherung, ob und in welchem Ausmaß die Zahlung freiwilliger Beiträge für Ihre Wartezeiten sinnvoll wäre. Denn um das zu beantworten, ist ein Blick in Ihr Rentenkonto Pflicht.

Höhere Rente durch freiwillige Beiträge

Der andere Sinn und Zweck, freiwillig Geld an die gesetzliche Rentenversicherung abzudrücken, betrifft die Höhe Ihrer Rente. Denn wenn Sie Kohle einzahlen, wachsen Ihre Rentenansprüche im Alter.

Wie viel Sie zahlen wollen, bleibt Ihnen überlassen. Je mehr Sie abgeben, desto größer wird Ihr Rentenkonto. Es gibt jedoch zwei Grenzbeträge, die Sie monatlich nicht unter- bzw. überschreiten können. Aktuell, also im Jahr 2022, müssen Sie mindestens 83,70 Euro abdrücken. Höchstens sind es 1311,30 Euro, von denen Sie sich trennen dürfen. Wie gesagt - pro Monat.

Was das bringt? Darüber gibt die DRV auf ihrer eigenen Website Auskunft. Wer zum Beispiel ein Jahr lang den Mindestbeitrag von 83,70 Euro zahlt, erhöht seinen monatlichen Rentenanspruch damit um satte vier Euro. Sie zahlen den oben genannten Höchstbetrag? Dann wächst Ihre monatliche Rente nach einem Jahr um immerhin 70 Euro.

Freiwillig einzahlen bei Arbeitslosigkeit?

Kommen wir zurück zu Dieter und seiner Ausgangsfrage: Lohnt es sich, freiwillige Beiträge zu zahlen, wenn man kurz vor der geplanten Rente seinen Job verliert? Vielleicht sogar, wenn die erforderliche Wartezeit für die Altersrente bereits komplett ist?

Aus der Perspektive der Versicherungsjahre lohnt es sich in diesem Fall natürlich nicht. Das können Sie sich schenken. Interessant kann es höchstens werden, wenn Sie Ihre Rentenansprüche erhöhen möchten. Wie wir jedoch oben gesehen haben, ist der finanzielle Mehrwert zumindest auf den ersten Blick überschaubar.

Achtung: Wenn Sie Ihren Job verlieren und nun Arbeitslosengeld erhalten, können Sie ohnehin keine freiwilligen Beiträge zahlen - Sie sind bereits pflichtversichert über die Arbeitsagentur.


Kommentare (14)

  • user
    Jeanette Weishaupt
    am 14.10.2023

    Ich bin Jahrgang 62 und bin nicht pflichtversichert. Ich zahle freiwillige Rentenbeiträge. Zusätzlich habe ich mich aber noch beim Arbeitsamt, ohne Bezug von Leistungen gemeldet, wegen der Rentenmeldung.

    Meine Frage: Durch meine frühere Selbständigkeit fehlen mir zum jetzigen Zeitpunkt 4 Jahre, um die Wartezeit von 35 Jahren zu erfüllen. Ich würde vorzeitig in Rente gehen. Reichen die freiwilligen Rentenzahlungen aus, oder muss ich zusätzlich die Meldungen vom Arbeitsamt für die Rentenversicherung haben.

    Im voraus vielen Dank.

    • user
      Christian Schultz
      am 23.10.2023

      Das mit der Meldung zur Arbeitslosenversicherung müsste man sich noch einmal anschauen. Soweit ich weiß, zählt nur der Bezug von Arbeitslosengeld bei der Wartezeit mit. Ich bin mir gerade aber nicht sicher. Bitte fragen Sie hier direkt bei der DRV nach.

  • user
    Hans-Georg Raak
    am 13.10.2023

    Hallo,

    zunächst möchte ich mich für Ihre sehr guten Beiträge bedanken, viele waren für mich sehr hilfreich.

    Ich hätte aber auch 2 Fragen zu meiner Situation.

    Ich bin 58 Jahre alt (Jahrgang 65) und werde 2028 63 Jahre alt sein und 43 Beitragsjahre haben.

    Mein Ziel ist die vorgezogene Altersrente mit 63 Jahren

    1. Frage:

    Kann ich mit 61 Jahren kündigen (dann mit 41 Beitragsjahren) und die Wartezeit während der Arbeitslosigkeit mit freiwilligen Beiträgen auffüllen?

    Problem ist ja, bei Arbeitslosigkeit unmittelbar vor Rentenbeginn zählen die 24 Monate nicht zur Wartezeit.

    Oder bin ich trotzdem Pflichtversichert und kann nur über den Minijob Beiträge einzahlen und meine Wartezeit auffüllen?

    2. Frage

    Wenn ich mit 63 Jahren die vorgezogene Altersrente in Anspruch nehme, kann ich dann weiter freiwillige Beiträge einzahlen?

    also von 63 - 67 (Beginn der Regelaltersrente), ich wäre dann ja nicht pflichtversichert.

    Warum diese Fragen:

    Wenn ich mit 63 Jahren vorzeitige in Rente gehe, erhalte ich einen Abschlag von 14,4%.

    Diesen würde ich gerne durch freiwillige Beiträge durch auffüllen der Wartezeit vermeiden, so dass ich mit 67 Jahren eine Altersrente ohne Abschläge erhalte.

    Die freiwilligen Beiträge würden sich auf die Mindestbeitrag beschränken, es geht nur um die Wartezeit.

    Ich hoffe, meine Fragen sind verständlich und freue mich auf Ihre Antworten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Hans-Georg Raak

    • user
      Christian Schultz
      am 23.10.2023

      Hallo Hans-Georg, für die Rente mit 63 brauchen Sie nur 35 Versicherungsjahre in der DRV. Sie haben Sie ja bereits.

      Ob man auch im Bezug einer Altersrente freiwillig Beiträge zahlen kann, weiß ich nicht. Da müssten Sie bitte direkt bei der DRV nachfragen. Sie können aber neben der Rente durch einen Job unbegrenzt hinzuverdienen - und über diesen Weg Ihre Rente erhöhen.

  • user
    Heidi
    am 29.07.2023

    Wenn ich selbst kündige bekomme ich bei eine Sperrzeit. In dieser Zeit wird von der Agentur für Arbeit keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Kann in diesen 12 Wochen ein freiwilliger Beitrag zur RV gezahlt werden? Danke!

    • user
      Christian Schultz
      am 31.07.2023

      Hallo Heidi, ich glaube, das geht. Fragen Sie aber bitte sicherheitshalber noch einmal bei der DRV nach.

  • user
    Ingrid M.
    am 30.01.2023

    Hallo, hätte gerne auch eine Auskunft!

    Bin 65 J. hatte Erwerbsminderungsrente, bin jetzt im Minijob (noch € 450,00) und hätte Mitte nächsten Jahr 33 Versicherungsjahre. Wird diese jetzige Rentenversicherungszeit angerechnet auf eine Grundrente?

    Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 30.01.2023

      Hallo Ingrid, die EM-Rente allein nicht - durch den Minijob als Pflichtversicherungszeit aber schon. Ob Sie wirklich die 33-jährige Wartezeit bei der Grundrente erfüllen, kann Ihnen aber nur die DRV sagen.

  • user
    Susanne Kohn-Fink
    am 26.01.2023

    Ich bin Jahrgang 61, könnte mit 64,5 Jahren nach 45 Jahren in die vorgezogene Rente ohne Abschläge gehen, aber werde vielleicht zum Juli 23 arbeitslos d.h. ca. 2 Jahre vor Renteneintritt September 25. Mir fehlen dann die letzten 2 Jahre für die 45 Jahre - könnte ich die neben ALG1 und zusätzlich über einen 520 Euro Job mit freiwilliger Zahlung Rentenversicherung mir "erarbeiten" , oder auch mit ALG1 und zusätzlich Selbständig und freiwillig einzahlen ? Ich darf 165 Euro dann von dem Zuverdienst behalten ?!

    Danke und viele Grüße

    Susanne Kohn-Fink

  • user
    Sabine Pahlke
    am 21.12.2022

    Die Informationen die ich beim SOVD bekomme haben mir schon sehr geholfen. Jeder findet hier seine invieduellen Fragen beantwortet . Herr Schulz erklärt die Themen klar und verständlich.

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2023

      Vielen Dank für das nette Feedback!

  • user
    Karin Heilbronner
    am 01.12.2022

    Ich möchte regelmäßig ihre Newsletter erhalten. Danke!

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