Direkt zu den Inhalten springen

Arbeitslos vor Rente mit Schwerbehinderung?

Aktuelles Rente Behinderung

Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente kann ein Problem sein. Insbesondere wenn es um die Rente nach 45 Versicherungsjahren geht. Aber gilt das auch für den Fall, wenn Sie mit Schwerbehinderung in den Ruhestand einsteigen möchten?

Arbeitslos vor Rente mit Schwerbehinderung

Um über die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in den vorgezogenen Ruhestand zu kommen, müssen Sie lediglich drei Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen

  1. eine aktuelle Schwerbehinderung inne haben - das heißt, einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50
  2. insgesamt auf 35 Versicherungsjahre in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) kommen
  3. ein bestimmtes Alter erreicht haben

Falls Sie hinter jeden dieser Punkte einen Haken setzen, können Sie bis zu zwei Jahre früher ohne Abschlag in die Rente. Oder - wenn Sie es sich leisten können und wollen - winkt gar ein bis zu fünf Jahre früherer Ruhestand.

Zu den Einzelheiten:

Aktuelle Schwerbehinderung

Ab einem GdB von 50 gelten Sie als schwerbehindert. Ein GdB 30 oder 40 reicht nicht - auch nicht mit Gleichstellung.  Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen braucht es einen Schwerbehindertenausweis. Und den gibt's erst ab dem GdB 50.

Ob der SB-Ausweis befristet ist oder nicht, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass er zum Rentenbeginn noch Gültigkeit hat. Oder maximal drei Monate vorher ausgelaufen ist. Ansonsten müssen Sie tricksen.

35 Versicherungsjahre

Dieses Kriterium wird beim Antrag gern vergessen. Zum Glück ist die Erfüllung der 35-jährigen Wartezeit weniger schwierig, als es auf den ersten Blick erscheint. Denn: Hier zählen nicht nur die Jahre und Monate mit, in denen Sie auf Lohnsteuerkarte gearbeitet haben.

Nein, quasi alles aus Ihrem Lebenslauf findet seinen Platz. Etwa längere Krankheitsphasen, die Kindererziehung oder auch das Thema Arbeitslosigkeit. Mehr zur 35-jährigen Wartezeit finden Sie hier.

Mit diesem Wissen ist Ihnen jetzt auch klar: Wenn Sie in Ihrem Leben immer alles offiziell gemacht und in Deutschland gelebt haben, stellt die 35-jährige Versicherungszeit in der DRV fast nie ein Problem dar.

Ihr Alter beim Rentenbeginn

Trotzdem - allein die Schwerbehinderung plus 35 Versicherungsjahre reichen noch nicht für den Renteneinstieg. Das geht erst ab einem bestimmten Alter. Und hier kommt es auf Ihr Geburtsjahr an.

Generell können wir sagen: Ohne Abschläge können Sie über die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zwei Jahre früher in den Ruhestand. Alles, was noch früher gehen soll, kostet dann 0,3 Prozent Abschlag pro Monat. Ein weiteres Jahr früher bedeutet also ein Minus von 3,6 Prozent. Zwei Jahre kosten 7,2 Prozent. Und drei kürzen Ihre Rente um 10,8 Prozent.

Mehr geht aber auch nicht. Insgesamt fünf Jahre früher ist das Maximum, das Sie über diese Rentenart rausholen können. Wenn Sie es sich leisten können.

Hier die Daten zu den einzelnen Jahrgängen:

Arbeitslosigkeit vor der Rente

Und wenn Ihnen der Chef kurz vor der Rente einen Strich durch Ihre Rentenpläne macht? Wenn Sie ein, zwei Jahre vor dem geplanten Rentenstart Ihren Job verlieren?

Natürlich ist das bedauerlich. Aber für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bedeutet das nicht den Weltuntergang. Denn der Bezug von ALG I zählt ja auch bei unseren 35 Versicherungsjahren. Das ist ein wichtiger Unterschied zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte - die mit der 45-jährigen Wartezeit.

Und auch die Arbeitsagentur zahlt während Ihrer Arbeitslosigkeit Beiträge an die Rentenversicherung. Zwar nicht in voller Höhe, aber die ein, zwei Jahre machen den Kohl für Ihre Rentenhöhe ohnehin nicht mehr fett.

Fazit

Falls Sie ein bis zwei Jahre vor der Altersrente mit Behinderung Ihren Job verlieren, ist das in der Regel kein Beinbruch. Ab Ihrem 58. Geburtstag können Sie bis zu zwei Jahre ALG I beziehen - sofern Sie vorher lange genug gearbeitet haben. Diese Phase wird bei der 35-jährigen Wartezeit voll anerkannt.

Das größere Dilemma ist, wenn Ihre Schwerbehinderung kurz vor dem Rentenbeginn auszulaufen droht. Sollte das der Fall sein, lassen Sie sich bitte umgehend persönlich beraten. Zum Beispiel beim SoVD - unsere Sozialrechtsberatung finden Sie in ganz Deutschland.