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Mit COPD zum Schwerbehindertenausweis – darauf kommt es an

Behinderung Gesundheit

Ein Gastbeitrag von Lars Conradi*:

Auf unserem Gesundheitsportal www.leichter-atmen.de können sich Menschen mit chronischen Lungenerkrankungen wie Asthma und COPD über alles informieren, was ihnen das Leben und Atmen erleichtert. Auch sozialrechtliche Fragen stehen dabei immer wieder im Fokus. COPD-Patienten leben vor allem im fortgeschrittenen Stadium mit zunehmenden Atembeschwerden und einer eingeschränkten körperlichen Belastbarkeit.

Die Anerkennung einer Schwerbehinderung ist deshalb für viele Betroffene ein wichtiges Thema, sind damit doch Ansprüche auf Sonderrechte und finanzielle Zuschüsse verbunden.  So wird etwa bei bestimmten Merkzeichen im SB-Ausweis die Benutzung von öffentlichen Nahverkehrsmitteln wie Bussen und Bahnen kostenlos. Auch steuerrechtlich kann ein Schwerbehindertenstatus interessant sein.

Bei bestimmten Merkzeichen im SB-Ausweis kann der ÖPNV kostenlos genutzt werden  via GIPHY

Der Schwerbehindertenausweis ist unter COPD-Patienten deshalb verständlicherweise sehr begehrt. Viele Nachrichten, die uns zu diesem Thema von unseren Lesern erreichen, zeigen jedoch sehr deutlich, dass die Auseinandersetzung mit den zuständigen Ämtern nicht immer wie gewünscht verläuft.

Schwerbehindertenausweis: Grad der Behinderung im Alltag entscheidet!

Einen Schwerbehindertenausweis bekommt in Deutschland jeder, bei dem ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegt. Ob das der Fall ist, entscheidet das zuständige Versorgungsamt, bei dem man den Antrag einreicht – in Schleswig-Holstein ist das Landesamt für soziale Dienste zuständig. Allerdings ist eine Bewilligung Ihres Antrags bei COPD keineswegs garantiert. Denn nicht die Diagnose einer bestimmten Erkrankung oder eines bestimmten Stadiums ist für einen positiven Bescheid ausschlaggebend. Entscheidend ist die in ihrer Gesamtheit betrachtete funktionale Beeinträchtigung im Alltag.

Diese kann sich bei COPD von Patient zu Patient auch im fortgeschrittenen Stadium stark unterscheiden. Für die Betroffenen ist es daher wichtig, einen gut strukturierten Antrag einzureichen. Dazu gehören ärztliche Atteste und Untersuchungsergebnisse, die Ihre Leiden belegen.

Entscheidend ist darüber hinaus eine möglichst detaillierte Beschreibung, in der die Patienten darlegen, inwiefern die Gesamtheit aller gesundheitlichen Beschwerden den Alltag einschränkt bzw. für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hinderlich ist. Hierzu gehören auch alle Leiden körperlicher, seelischer oder geistiger Natur, die nicht in Zusammenhang mit der COPD-Erkrankung stehen.

Antrag eines SB-Ausweises: Ein langer Atem kann sich lohnen!

Wird nach dem ersten Antrag ein GdB von weniger als 50 festgelegt, müssen Sie Ihren Kopf nicht gleich in den Sand stecken. Denn wer seine Rechte geltend machen will, braucht mitunter einen langen Atem, um sich durch das Dickicht der gesetzlichen Bestimmungen zu arbeiten.

Gerade dieser lange Atem ist für Menschen, die mit chronischen Beschwerden kämpfen, allerdings keine Selbstverständlichkeit. Mit einer COPD im fortgeschrittenen Stadium fällt es vielen Patienten immer schwerer, ihren Alltag eigenständig zu bewältigen. Das liegt vor allem an der im Verlauf der Erkrankung zunehmenden Atemnot. Vor diesem Hintergrund überlegen sich viele Betroffene sehr genau, wofür die noch vorhandenen Kräfte eingesetzt werden.  Denn spätestens nach einem abgelehnten Antrag steht der Einzelne vor der Frage: Bin ich bereit, die notwendige Kraft und Ausdauer in eine möglicherweise zähe Auseinandersetzung mit dem zuständigen Amt zu investieren?

Fällt die Antwort positiv aus, ist es empfehlenswert, sich professionelle Unterstützung von einem Sozialverband zu holen. Damit erhöhen die Betroffenen zum einen die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Antrags. Zum anderen stehen sie eben nicht mehr ganz allein vor einem bürokratischen Apparat, dessen Entscheidungswege für den Einzelnen nicht selten undurchsichtig und schwer nachvollziehbar sind.

— Sie haben bereits einen Schwerbehindertenausweis, denken aber über eine Neufeststellung nach? Dann lesen Sie unbedingt unseren Beitrag über die wichtigsten Aspekte beim „Verschlimmerungsantrag“ —

Lars Conradi schreibt für das COPD-Portal www.leichter-atmen.de. In seinem Gastbeitrag stellt er die Besondernheiten dieser Erkrankung vor und arbeitet heraus, worauf es beim Antrag zum Schwerbehindertenausweis ankommt.


Kommentare (18)

  • user
    Christian Schultz
    am 28.09.2020

    Hallo Alexandra, die Tatsache, dass Sie alleinerziehend sind, spielt für Ihren Antrag keine Rolle. Ausschlaggebend sind tatsächlich nur Ihre gesundheitlichen Beschwerden.

    Sie schreiben, dass bei Ihnen bereits ein GdB von 20 vorliegt. Ob die neu hinzugetretene COPD dazu führen wird, dass ein neuer Antrag Sie über die 50er-Schwelle zum Schwerbehindertenstatus bringt, kann ich nicht prophezeien.

    Aber: Sie haben eigentlich nichts zu verlieren. Ihr aktueller GdB bringt Ihnen keine wirklichen Nachteilsausgleiche. Daher empfehle ich: Sprechen Sie mit Ihrem Lungenfacharzt, lassen Sie sich einen aussagekräftigen Befundbericht ausstellen - und dann stellen Sie den "Verschlimmerungsantrag": www.sovd-sh.de/2019/08/15/mit-dem-richtigen-befundbericht-zum-schwerbehindertenausweis/

  • user
    Alexandra Bach
    am 25.09.2020

    Hallo, ich habe schon einen GDB von 20% wegen einer schweren angeborenen Hüftfehlstellung und psychischen Problemen. Jetzt sind noch COPD Gold II und AStA dazu gekommen. Ich habe schon ganz schön mit dem Laufen, Stehen und Sitzen zu kämpfen und jetzt morgens auch noch bis die Bronchien frei sind und mit Belastungsdyspnoe z. B. beim Treppen steigen und manchmal auch beim Reden. Macht da ein Antrag auf Höherstufung Sinn und reicht es den Befund der Lungenfachärztin einzureichen? Ich bin auch noch alleinerziehend...

  • user
    Andreas
    am 19.06.2020

    Seit meiner Operationen (2008 und 2009) am HWS und LWS mit Spondylodese habe ich arge Schmerzen und kann leider nicht lange gehen. Außerdem habe ich schwere Depressionen.

    Ich hatte einen Antrag auf Verschlechterung gestellt, der abgelehnt worden ist. Obwohl ich einen Anwalt eingeschaltet hatte, musste ich zwei Jahre waren bis endlich einen Grad von 50% bekam.

    Im Jahre 2016 bin ich schwer Herzkrank geworden, brauchte sogar eine 3 Baypass Operation. Seit dieser Zeit bin ich im Besitz eines Behindertenausweis von Grad 80% mit Merkzeichen G. Ich habe sogar den Pflegegrad II.

    Vor einer Woche (06/2020) bekam ich den nächsten Schock. Der Kardiologe hatte mir leider bestätigen müssen, das ich einer schweren Gefäßerkrankung leide. Außerdem bekam ich vom Lungenfacharzt die Diagnose COPD nach Gold II. Habe natürlich wie alle Patienten, Atemnot.

    Nun habe ich wieder einen Antrag auf Verschlechterung beim Versorgungsamt gestellt. Es geht mir nicht um den Grad, sondern um das Merkzeichen. Ich möchte nur das Merkzeichen B haben.

    Außerdem habe ich einen Antrag bei meiner Pflegekasse gestellt, Ich möchte auch dort einen hören Pflegegrad haben.

    Hat jemand auch solche Erfahrungen machen müssen?

    Gruß Andreas

  • user
    Christian Schultz
    am 09.06.2020

    Der Gesamt-GdB wird immer mit Blick auf alle Einschränkungen im Alltag oder Beruf festgesetzt. Einzelne Krankheiten oder Behinderungen, die sich gegenseitig verstärken, werden daher höher bewertet als Einschränkungen, die wenig miteinander zu tun haben. Eine gute Übersicht zu diesem Verfahren finden Sie hier: www.sovd-sh.de/2020/05/05/schwerbehindertenausweis/

  • user
    Wolf
    am 09.06.2020

    Mir ist schon klar dass er die GDB vom Krebs wohl verlieren wird. Mein Gedanke ist allerdings wenn ich jetzt copd Antrag stelle und er evtl eine Erhöhung von sagen wir mal 10 bekäme oder auch keine Erhöhung und im Dezember dann wegen dem Krebs seine 50 wegfallen würde, würde er ja bei copd runter gestuft auf geringeren oder sogar auf 0 .Oder habe ich da was falsches im Internet gelesen. Hoffe sie verstehen was ich meine ?

  • user
    Christian Schultz
    am 09.06.2020

    Hallo, die COPD zweiten Grades allein wird sich - vermutlich - nicht besonders für eine Erhöhung des Gesamt-GdB eignen. Aber grundsätzlich kann es sinnvoll sein, den Verschlimmerungsantrag jetzt schon zu stellen. Also nicht abzuwarten, bis der befristete GdB zum Krebs abgelaufen ist.

  • user
    Wolf
    am 09.06.2020

    Hallo,mein hat einen Zeitlichen GDB von 50 durch Nierenkrebs und hat nun copd 2ten Grades hinzu bekommen. Meine Frage stelle ich einen Verschlechterungsantrag bevor die Frist vom Krebs GDB abläuft oder warte ich damit ab? Vielleicht kann mir jemand da einen Tipp geben.

  • user
    Christian Schultz
    am 22.04.2020

    Auch wir hatten anfangs Zweifel, ob die Sozialberatung per Telefon überhaupt funktioniert. Doch wir wurden positiv überrascht. Und auch der überwiegende Teil unserer Mitglieder nimmt dieses Angebot sehr gut an und ist zufrieden.

  • user
    Bettina Stahl
    am 22.04.2020

    Fühle mich halt hilflos.Telefonieren ist sehr anstrengend und weiß nicht wie ich den handgeschriebenen Antrag bestens einbringen könnte

  • user
    Bettina Stahl
    am 22.04.2020

    Das ist derzeit schwierig, da durch Corona ,der persönlich Zugang zur Beratungsstelle vor Ort nicht möglich ist.

  • user
    Christian Schultz
    am 22.04.2020

    Hallo Bettina, Pflegeversicherung und Versorgungsämter arbeiten mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Inwieweit bei Ihnen ein weiteres Merkzeichen oder ein höherer Pflegegrad möglich ist, müssten wir uns individuell anhand Ihrer Befundberichte anschauen: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Bettina Stahl
    am 22.04.2020

    Ich bin 52Jahre, hatte seit 2014 3mal Krebs, 2017Hirnaneurysma(geclippt),Weichteilrheuma, Arthrose (überall),Resstexlegs, Depressionen (PTBS),Hashimoto und durch Probleme der undichten Stimmprothese (Kehlkopflos) jetzt Copd (Stufe 1)hinzubekommen .

    Habe eh 100%Behinderung und Merkzeichen Rf sowie Pflegegrad 1.Die Anerkennung ist ja soweit gut,nur hilft es uns in keinster Weise weiter(alleinerziehend. Ich möchte ein mindest Merkzeichen G und höherstufung des Pflegegrades.

    Steht es mir zu?

  • user
    Klaus Hallensleben
    am 11.02.2020

    Nimm Dir ein Anwalt. Wenn Du nicht viel Geld hast brauchst du kein Anwalt zu bezahlen.

  • user
    Christian Schultz
    am 16.09.2019

    Hallo, wir können hier im Blog keine verbindlichen Auskünfte über individuelle Anfragen zum GdB geben. Bitte wenden Sie sich an unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Driss
    am 14.09.2019

    Hallo Guten Tag, ich habe COPD Stufe 2.wie hoch die GdB mir bekommt? .62% (vom soll ).vielen ich freue mich auf Ihre Antwort. Vielen Dank und Mit freundlichen grüßen.

  • user
    Christian Schultz
    am 05.08.2019

    Hallo Anke, das können wir aus der Ferne nicht beurteilen. Ob Sie tatsächlich Anspruch auf einen GdB von 50 haben, lässt sich nur persönlich in unserer Sozialberatung feststellen: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Susanne Bohl
    am 31.07.2019

    Ich habe nun schon zum zweiten Mal den Ausweis beantragt, wieder eine Absage. 40prozent.

  • user
    Anke Flick
    am 26.07.2019

    Hallo , ich Kämpfe um Moment seid fast 2 Jahre für meine 50 % ich hätte sie schon für 1 Jahr und nun würde ich auf 40 gestuft . Habe Wiederspruch eingelegt da ich für den Arbeitsmarkt nicht verfügbar bin . Was mache ich falsch? LG

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