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Reha verschoben: Was macht Corona mit dem Krankengeld?

Behinderung Armut Gesundheit

Das öffentliche Leben steht in Zeiten der Corona-Krise weitgehend still. Doch diejenigen Menschen, die schon vorher langfristig erkrankt waren, sind jetzt nicht plötzlich alle gesund. Nach wie vor gibt es in Deutschland zahllose Menschen, die Krankengeld beziehen. Viele davon werden im Laufe ihrer Erkrankung aufgefordert, eine Reha zu beantragen. Doch was müssen Betroffene nun wissen, wenn eine Reha wegen Corona verschoben wird?

Reha verschoben - was macht Corona mit dem Krankengeld?

Krankengeld und Reha

Wer länger als sechs Wochen erkrankt, verliert den Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Anschließend muss die Krankenversicherung einspringen und überweist das sogenannte Krankengeld. Auf dem Konto finden sich dann 70 Prozent vom letzten Brutto-Einkommen, aber nie mehr als 90 Prozent des regulären Netto-Entgelts.

Krankengeld kann für dieselbe Erkrankung maximal 78 Wochen überwiesen werden – allerdings zählt hier die Zeit der Lohnfortzahlung mit. De facto sind es also in der Regel höchstens 72 Wochen, in denen die Krankenkasse zahlt. Dieser gesetzliche Rahmen wird aber in vielen Fällen gar nicht ausgeschöpft. Meist, weil die Patienten nach einiger Zeit wieder gesund sind und zurück an die Arbeit können. In unserer Sozialberatung empfangen wir jedoch auch regelmäßig Mitglieder, bei denen die Kassen aktiv versuchen, die Zahlung des Krankengeldes vorzeitig zu beenden.

Teilweise wendet die Versicherung für dieses Ziel tatsächlich fragwürdige Methoden an. Seien Sie zum Beispiel vorsichtig, wenn sich der Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse plötzlich telefonisch meldet. Doch die Krankenkasse verfügt auch über ein völlig legitimes Mittel, um die Krankengeld-Zahlung zu überprüfen. Man darf Sie zu einer Reha auffordern.

10 Wochen Zeit für die Reha

Sobald Sie einen solchen Brief von Ihrer Versicherung erhalten haben, bleiben Ihnen zehn Wochen. In diesem Zeitraum müssen Sie eine Reha bei der Rentenversicherung beantragen. Hier wird dann im Rahmen einer meist dreiwöchigen Maßnahme überprüft, ob Sie dem Arbeitsmarkt überhaupt noch zur Verfügung stehen. Ist dem nicht der Fall, läuft es auf eine Erwerbsminderungsrente hinaus.

Nachdem Sie also Ihren Antrag gestellt haben, wird sich der Rententräger irgendwann bei Ihnen melden. Jetzt können auch nochmal einige Monate ins Land ziehen – das ist ganz normal. Doch nun macht uns Corona einen Strich durch die Rechnung. Denn sowohl in Schleswig-Holstein als auch in ganz Deutschland ist es vielen Reha-Kliniken nun nicht mehr erlaubt, neue Patienten aufzunehmen.

Wegen Corona: Muss ich die Reha nun verschieben?

Normalerweise ist es so: Sobald die Reha beginnt, ruht das Krankengeld. Für die gesamte Dauer der Maßnahme erhalten Sie nun ein Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Der Countdown der 78 Wochen läuft allerdings weiter.

Neue Krankheit, neue Blockfrist, wieder Krankengeld?

Wenn Sie nach Ihrem Antrag den Bewilligungsbescheid des Rententrägers erhalten, stehen zwei Dinge fest: Erstens besteht nun ein persönlicher Anspruch auf die Reha-Maßnahme. Dieser gilt insgesamt neun Monate. Außerdem erfahren Sie durch das Schreiben auch, in welcher Einrichtung Sie Ihre Behandlung antreten können. Doch was soll man nun machen, wenn aufgrund der Corona-Maßnahmen keine Reha möglich ist?

Aus der Perspektive der Rentenversicherung gibt es kein Problem. Sie können direkt mit der Ihnen zugewiesenen Klinik klären, ob und wie die Maßnahme verschoben wird. Innerhalb von neun Monaten kann dann einfach eine Reha zu einem späteren Termin wahrgenommen werden. Für diesen Zweck gibt es sogar ein spezielles Formular.

Verschiebung der Reha: Was ist mit dem Krankengeld?

Solch ein Schritt muss aber unbedingt auch mit der Krankenkasse abgesprochen werden. Tun Sie das nicht, kann dies mit einem Verlust des Krankengeldes einhergehen. Also: Auch wenn es zurzeit sehr gute Gründe gibt, eine Reha nicht anzutreten – es ist unbedingt darauf zu achten, dass Sie Ihre Krankenversicherung mit ins Boot holen. Und zwar bevor Sie aktiv werden und die Reha verschieben. Ansonsten könnte man Ihnen ein solches Vorgehen als fehlende Mitwirkungspflicht auslegen.

Falls die Verschiebung der Reha-Maßnahme dazu führt, dass in der Zwischenzeit der Anspruch auf Krankengeld ausläuft, bleibt alles wie gewohnt. Prüfen Sie, ob Sie noch Arbeitslosengeld beziehen können. Ihr Hauptaugenmerk sollte – neben Ihrer Gesundheit – auf dem Erhalt eines regelmäßigen Einkommens liegen.

Fazit

Durch Corona kommt das System rund um die Reha aktuell ganz schön durcheinander. Wenn eine Maßnahme nicht angetreten werden kann, können Sie das mit dem Rententräger ohne Probleme klären. Vergessen Sie aber bitte nicht, Ihre Krankenkasse zu kontaktieren. Diese muss im Rahmen des Krankengeld-Bezugs bei allen geplanten Schritten rund um die Reha unbedingt konsultiert werden.

Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.

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Kommentare (20)

  • user
    Andrea
    am 07.12.2021

    Hallo ,

    Habe einen Bescheid mit der Wunschklinik für die Reha bekommen das es genehmigt ist . Jetzt kommt auf einmal eine andere Klinik mit Aufnahmetermin. Innerhalb von 10 Tagen.Möchte aber in die Wunschklinik was kann ich tun.

    • user
      Christian Schultz
      am 07.12.2021

      Am besten direkt bei der Rentenversicherung nachfragen. Vielleicht hat es eine Überschneidung gegeben.

  • user
    Marian
    am 29.08.2021

    Ich wurde von der Kraknenkasse aufgefordert einen REHA-Antrag zu stellen, der auch genemigt wurde. Die angegeben Klinik lehnte mich ab, ich bekam einen neuen Bescheid mit einer anderen Klinik, meinem Antrag auf Änderung der Klinik wurde stattgegeben, obwohl ich keinen Antrag gestellt habe! Nun hat auch diese Klinik eine Aufnahme von mir abgelehnt. Was passiert jetzt? Wird immer ein neue Klinik gesucht oder weir der REHA-Antrag dann in ein EMR-Antrag umgewandelt?

    • user
      Christian Schultz
      am 30.08.2021

      Hallo Marian, ohne die Dokumente zu sehen, können wir das nicht beantworten. Lassen Sie sich am besten persönlich beraten.

  • user
    Sabine N.
    am 11.05.2021

    Ich bin seit Februar `20 krankgeschrieben wegen dem Rücken, wurde im März aufgefordert eine Reha zu beantragen und bekam auch Ende März die Genehmigung der Rentenversicherung. Am 20 .Oktober`20 durfte ich auch fahren, hab mich dort am 21.10. mit Corona infiziert und musste deswegen dann am 28.nach Auftreten von Symptomen und einem pos. Test die Reha abbrechen. Nun leide ich seitdem an Longcovid und muss nun in den nächsten Wochen erst eine Reha antreten um die Symptome von Corona zu verbessern. Heute bekomme ich Bescheid von der Krankenkasse, dass mein Krankengeld am 31.7. ausläuft. das find ich nicht fair, denn ich hab alles gemacht um gesund zu werden, brav und zügig die Rehas beantragt. Ich kann ja nichts dafür, dass ich 7 Monate auf den 1. Reha-Termin warten musste und nun auch schon seit 4 Wochen auf den Bescheid der 2. Reha warte. :-(

  • user
    Markus Heitkamp
    am 15.03.2021

    Guten Tag,

    ich habe im Mai 2020 eine Reha beantragt. Diese wurde dann im Dezember 2020 genehmigt. Ein Aufnahmetermin war seitens der Klinik für den 25. Mai 2021 vorgesehen, da ich aber seit Oktober 2020 arbeitsunfähig bin, hat die Krankenkasse interveniert und einen Aufnahmetermin für Ende März 2021 erwirkt. Nach aktuellen Informationen der Klinik sind die Corona-Auflagen aber derzeit so streng, dass es gefühlt einem 5 wöchigen Gefängnisaufenthalt gleichkommt. Ich würde die Reha deshalb gerne verschieben. Sind die Einschränkungen innerhalb und außerhalb der Therapiezeiten ein ausreichender Grund dafür?

    • user
      Christian Schultz
      am 16.03.2021

      Hallo Markus, das kann man aus der Ferne schlecht beantworten. Bei Ihnen ist ja nun schon eine großer Zeitrahmen vergangen. Vermutlich wird die Krankenkasse deshalb ungeduldig. Sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter. Rein objektiv betrachtet ist die aktuelle Situation rund um Corona sicher nicht von der Hans zu weisen.

  • user
    Jan Urlaub
    am 13.02.2021

    Guten Tag ich habe eine ambulante Reha Genehmigung bekommen, diese ist aber verschoben worden, weil die Klinik um die Ecke keine ambulante Reha anbietet. Kann ich selber aufgrund von Corona, eine erzwungene Reha von den Krankenkassen ablehnen.

    Ist das möglich über das Maß von neun Monaten hinaus, auch wenn die Krankenkasse mich zwingen möchte.

    Kann ich als Begründung wegen Corona eine Reha ablehnen oder aufschieben, ohne das die Krankenkassen das Krankengeld einstellt?

    Ist es möglich diese Reha-Maßnahme zu machen wenn Corona sich beruhigt hat?

    Gruß Jan

    • user
      Christian Schultz
      am 04.03.2021

      Hallo Jan, das muss man sich immer für den Einzelfall anschauen. Wenn die Krankenkasse will, dass Sie eine Reha machen, müssen Sie dem erst einmal nachkommen. Aber natürlich sollte es möglich sein, bestimmte Dinge selbstständig zu entscheiden - allerdings immer in Absprache mit der Krankenversicherung. Ganz wichtig.

  • user
    Andrea
    am 25.01.2021

    Ich wurde von der Krankenkasse aufgefordert eine ambulante Reha zu beantragen , wurde von mir alles erledigt. Dann bekam ich einen Bescheid für eine stationäre Reha, die aufgrund meiner privaten Situation sofort von der Rentenversicherung für eine Ambulante Reha neu Bewilligt wurde Nun sagte mir die Klinik, es werden keine ambulante Reha bis auf weiteres stattfinden. Das habe ich mir schriftlich geben lassen. Was muss ich nun tun, es gibt im Radius keine weitere ambulante reha, die mit der Rentenversicherung abrechnet Muss ich nun die Krankenkasse informieren oder macht das die Klinik, die ja den Bescheid erhalten hat. Was passiert nun, ich habe Angst das die Krankenkasse mich zur stationäre zwingen kann, obwohl die private Situation es mir nicht erlaubt. Ich bitte um Hilfe, was ich nun machen soll . Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 26.01.2021

      Hallo Andrea, die Krankenversicherung sollen Sie auf jeden Fall informieren. Wie diese reagiert, kann man schlecht vorhersagen. Sollten hier jedoch Schwierigkeiten auftreten, empfehle ich Ihnen unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Reiner
    am 15.11.2020

    Du erhälst Rente und bist gleichzeitig fest angestellt?? Wie geht denn so etwas?

  • user
    Stefan Patzer
    am 02.09.2020

    Die Reha ist beantragt worden mit der Absicht danach die Wiedereingliederung zu beginnen.

  • user
    Christian Schultz
    am 02.09.2020

    Hallo Stefan, ist die Reha denn beantragt worden, um ggfs. eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten? Das Arbeitslosengeld allein wäre auch durch die Reha nicht verlängert worden.

  • user
    Stefan Patzer
    am 01.09.2020

    Meine Frau hätte Ende April ihre Reha beginnen sollen. Diese wurde aufgrund von Corona gecancelt. Nun ist es mittlerweile so, dass nun das ALG 1 ausläuft (26.09.). Auf ALG2 hat sie keinen Anspruch, da ich zu "viel" verdiene. Es darf doch nicht sein, dass ihr aufgrund der unverschuldeten Verschiebung nun keine Leistungen mehr zustehen.

  • user
    Helmut Joost
    am 12.08.2020

    Auch meine Reha wurde wegen Corona verschoben. Nach diesen Informationen hatte ich gesucht. Danke & Gruß, Helmut Joost

  • user
    Christian Schultz
    am 21.07.2020

    Hallo Anne, bitte wenden Sie sich an unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Anne Kraft
    am 20.07.2020

    Ich (64) erhalte seit Okt. 2018 Altersrente für besonders langjährig Versicherte und bin gleichzeitig fest angestellt. Seit Nov.2019 bin ich erkrankt und min. einschl. meiner Reha (Aug.20) krankgeschrieben. Das Krankengeld wurde mir im Mai 20 gestrichen, da aufgrund des "Sozialpakets" (Corona) die Hinzuverdienstgrenze so massiv erhöht wurde, dass keine Abzüge von der Rente mehr erfolgen und ich daher den Status "Vollrentner" habe. Dies nimmt die DAK zum Anlass, mir das Krankengeld zu versagen.

    Das Corona Sozialpaket beschert mir einen Verlust von mtl. 700 Euro. Was kann ich tun?

    Mit Dank und freundlichen Grüßen

  • user
    Christian Schultz
    am 15.05.2020

    Hallo, anhand der Befundberichte des Haus- oder Facharztes kann es sein, dass der Antrag unmittelbar in eine Erwerbsminderungsrente mündet. Das hat aber weniger mit Spielraum für den Sachbearbeiter zu tun. Dabei geht es um die Gesundheit des Antragstellers - und einen Eindruck hierüber vermitteln diese Berichte.

  • user
    Kordmann
    am 14.05.2020

    laut der abgebildeten Tabelle kann ein Antrag auf Reha abgelehnt werden, wenn der Antragssteller zu krank ist. Hat der SB Spielraum oder sagt, wie ich mal hörte, die RV wenn von vorn herein der Betreffende kaum Chancen hat wieder erwerbsfähig zu werden, erhält er auch keine Reha, da es ohnehin zum EMR kommt, und dei Reha sozusagen zusätzlich sinnlose! Kosten verursacht? . Vielen Dank

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