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Wie beweise ich Erwerbsminderung?

Behinderung Armut Gesundheit

Lohnfortzahlung, Krankengeld, Erwerbsminderungsrente – das sind die wichtigsten Lohnersatzleistungen in Deutschland. Sie alle haben eines gemein: Um das Ihnen zustehende Geld zu bekommen, müssen Sie Ihre Erwerbsminderung oder Arbeitsunfähigkeit nachweisen. Doch das ist oft leichter gesagt als getan.

Wie weise ich Erwerbsminderung nach?

Wie weise ich nach, dass ich nicht arbeiten kann?

Grundsätzlich haben Sie allein nicht die Möglichkeit, diesen Nachweis zu erbringen. Sie benötigen eine ärztliche Bescheinigung, einen Befundbericht oder ein Gutachten. Je nachdem, welche Geldleistung Sie beantragt haben. Doch selbst diese Dokumente sind nicht immer ausreichend.

Bringen wir ein wenig Licht ins Dunkel und beschäftigen wir uns mit den drei unterschiedlichen Nachweisen.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Hierbei handelt es sich um den Ihnen sicherlich bekannten „gelben Zettel“, den Sie im Krankheitsfall in der Regel erst einmal nur beim Arbeitgeber einreichen müssen. Wann diese Bescheinigung in der Personalabteilung eingehen muss, steht entweder im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Wenn Sie solch einen gelben Zettel ohne Unterbrechung beim Chef abgeben, erhalten Sie über diesen Weg bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung.

Sind Sie danach immer noch krank, bekommen Sie erst einmal kein Gehalt mehr. Da jetzt die Krankenkasse für Ihren Lebensunterhalt zahlt, müssen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab diesem Zeitpunkt unbedingt auch dort einreichen. Erst dann wird das Krankengeld überwiesen. Nach der Lohnfortzahlung noch maximal 72 Wochen lang.

Übrigens: Auch wenn Sie nicht in Lohn und Brot stehen, sondern Leistungen der Arbeitsagentur oder des Jobcenters in Anspruch nehmen, ist es wichtig, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der jeweiligen Behörde einzureichen. Zum Beispiel, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen einen Beratungstermin verpassen oder eine Maßnahme nicht antreten können. Wie so häufig im Sozialrecht gibt es bei dieser Empfehlung jedoch auch Ausnahmen. Wenn Sie Arbeitslosengeld nach der Aussteuerung beziehen, können sich Situationen ergeben, in denen Sie die ärztlichen Nachweise eher nicht dem Arbeitsamt vorlegen sollten.

Ärztlicher Befundbericht

Während eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lediglich aussagt, dass Sie zum aktuellen Zeitpunkt nicht arbeiten können, beinhaltet ein Befundbericht detaillierte Informationen über Ihre gesundheitliche Situation. Der Befundbericht allein eignet sich nicht dazu, sich in der Firma krankzumelden. Vielmehr benötigen Sie ein solches Dokument immer dann, wenn es um eine spezielle Sozialleistung geht. Auch beim Antrag zum Schwerbehindertenausweis sind die Befundberichte das sprichwörtliche Salz in der Suppe.

Aus unserer Erfahrung beim Sozialverband wissen wir, dass an dieser Stelle viele Schwierigkeiten entstehen. Ihr Haus- oder Facharzt ist mit den Gegebenheiten des Sozialrechts oft weniger gut vertraut als Sie – seine Expertise besteht darin, Krankheiten zu erkennen und zu behandeln. Ein Befundbericht, der Ihnen zu Ihrem Anspruch von Kranken- oder Rentenkasse verhilft, muss jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Das A und O ist, dass Ihr Arzt möglichst ausführlich schildern sollte, woran Sie leiden und in welcher Form sich diese Beschwerden äußern. Wenn im Befundbericht nur etwas von „Rückenschmerzen“ steht, wird Sie das weder beim Schwerbehindertenausweis noch bei der Erwerbsminderungsrente weiterbringen.

Erwerbsminderungsrente: Antrag und Voraussetzungen | volle und teilweise Rente | Hinzuverdienst und Versteuern

Der Befundbericht entscheidet also sehr oft darüber, ob es eine bestimmte Leistung gibt oder nicht. Wenn möglich sollten Sie Ihren Arzt daher auf diesen wichtigen Punkt hinweisen. Andernfalls droht Ihrem Antrag ein ungewisser Ausgang – mit überflüssiger Korrespondenz, Widerspruch und im Extremfall sogar einem Verfahren am Sozialgericht.

Ärztliches Gutachten

Das Gutachten unterscheidet sich vom Befundbericht dadurch, dass es nur von bestimmten Medizinern ausgestellt werden kann. Diese Ärzte arbeiten entweder unmittelbar für einen Sozialleistungsträger – zum Beispiel die gesetzliche Rentenversicherung – oder zumindest im direkten Auftrag für ein Honorar.

Wenn ein Gutachten die Aussage trifft, dass Sie dauerhaft weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen können  – dann hätten Sie in diesem Fall die medizinischen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt. Wenn die gleiche Formulierung durch Ihren Hausarzt in dessen Befundbericht getätigt wird, sind Sie noch nicht so weit. Natürlich würde dieser Bericht in das abschließende Gutachten hineinwirken – ob Sie am Ende Geld erhalten oder nicht, hängt aber letzten Endes am offiziellen Gutachten.

Befundbericht oder Gutachten – was brauche ich?

Ob Sie für Ihr konkretes Anliegen ein amtliches Gutachten oder erstmal nur den Befundbericht benötigen, hängt sowohl von Ihrem Antrag als auch von Ihrer individuellen Situation ab. Falls Sie in Schleswig-Holstein einen „Behindertenausweis“ beantragen, beruht das Verfahren in über 90 Prozent aller Fälle ausschließlich auf Befundberichten. Sie können sich Ihre Ärzte also aussuchen.

Anders bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Hier müssen Sie so gut wie immer zu einem Amtsarzt, der Sie persönlich untersuchen wird. Natürlich stützt sich auch dieser Mediziner gern auf bereits vorhandene Befundberichte – diese Chance sollten Sie also unbedingt nutzen – am Ende wird er sich jedoch auch noch einmal selbst ein Bild von Ihrer gesundheitlichen Verfassung machen.

Erst der Nachweis, dann die Entscheidung

Wer in Deutschland erkrankt, sollte die drei unterschiedlichen Nachweise kennen: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Befundbericht und ärztliches Gutachten dienen alle dazu, Ihre gesundheitlichen Einschränkungen zu dokumentieren. Sie kommen jedoch an unterschiedlichen Punkten im Kontakt mit Sozialbehörden ins Spiel.

Wenn Sie in einer aktuellen Notsituation sind und nicht mehr wissen, mit welchem Geld Sie in naher Zukunft über die Runden kommen sollen, empfiehlt sich eine persönliche Beratung. Auf diese Weise kann am besten festgestellt werden, welche Ansprüche gegenüber welcher Behörde für Sie vorliegen.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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Kommentare (48)

  • user
    Ulrike
    am 09.03.2023

    Hallo Herr Schultz,

    bin seid Januar 2020 krank geschrieben.

    Seid Mitte 2020 mit F32.2g, bis heute AU mit F32.2g. Habe Tagesklinik usw. alles hinter mir.

    Habe EM Sep.2022 eingereicht, abgelehnt worden.

    Begründung:

    Aus medizinischen Ermittlungen, nicht zugestimmt. Auf dem üblichen Arbeitsmarkt über 6Std. arbeitsfähig.

    Wieso ist man mit F32.2g über 6Std. arbeitsfähig? Ich nehme natürlich Tabletten.

    Ist das eine Korrekte Entscheidung von der DRV?

    • user
      Christian Schultz
      am 09.03.2023

      Hallo Ulrike, das kann man leider nicht allgemein beantworten. Denn es kommt bei diesen Fragen nicht allein auf die Diagnose an, sondern wie sich eine Erkrankung auf Ihren Alltag auswirkt. Hier kommen dann die Arztberichte ins Spiel. Daher sollten Sie sich unbedingt persönlich beraten lassen.

  • user
    mese
    am 16.01.2023

    guten abend...habe im märz 2021 das syndrom morbus tietze bekommen mit angstzustände zusammen..habe deswegen meinen festen job verloren...beziehe zurzeit hartz4 aber kann nicht arbeiten wegen diesen schmerzen am brustkorb...und das jobcenter wird auch nicht weiterzahlen wegen krankheit...was muss ich den machen das ich sozialgeld beantragen muss..und wie wird hier eine ärztliche untersuchung unternommen

    • user
      Christian Schultz
      am 17.01.2023

      Hallo, das Jobcenter muss so lange zahlen, bis wirklich Erwerbsminderung festgestellt wurde. Dann hätten Sie Anspruch auf Grundsicherung. Daher sollten Sie beim Jobcenter hartnäckig bleiben.

  • user
    Ellie
    am 12.01.2023

    Ich (25 Jahre) habe vor einer Weile einen Antrag auf Grundsicherung (im Alter und bei Erwerbsminderung) gestellt, der abgelehnt wurde. Ich hatte zusätzlich angegeben, dass ich bis 2019 in Therapie war und bereits seit einigen Jahren meine Krankenversicherung nicht zahlen kann (da ich kein eigenes Einkommen habe), nachdem ich schon vor meinem 23. Lebensjahr aus der Familienversicherung genommen wurde - bis das Problem von der Krankenkasse gelöst wurde, war ich bereits älter als 23.

    Deswegen nehme ich seit 2020 meine Medikamente, die ich eigentlich aufgrund einer Schilddrüsenunterfunktion brauche, nicht mehr und habe auch nicht die Möglichkeit, meine Therapie fortzusetzen. In Therapie war ich aufgrund schwerer Depressionen und einer ausgeprägten Sozialphobie, was sich in den letzten Jahren leider verschlimmert hat.

    Ich kann verstehen, dass der Antrag abgelehnt wurde, da ich keine Nachweise einer Erwerbsminderung erbringen konnte. Meine damalige Therapeutin ist nicht mehr zu kontaktieren, weswegen ich keine Nachweise über die Therapie habe, und ohne Krankenversicherung kann ich auch keinen anderen Arzt ohne weiteres aufsuchen. Eigentlich sagte man mir, dass das Sozialamt mich dann wohl zu einem Amtsarzt schicken würde, um ein Gutachten zu erstellen, das ist aber, offensichtlich, nicht passiert.

    Ich weiß, dass die Antragsstelle für die Kosten des Amtsarztes aufkommt. Ist es möglich, dass ich einfach so einen Amtsarzt aufsuche, ohne Antrag? Wenn ja, welche Kosten würden dabei anfallen?

    Oder soll ich mit dem Jobcenter in Kontakt treten, um Bürgergeld bzw. Arbeitslosengeld II zu beantragen, damit ich dann von einem Sachbearbeiter zum AA geschickt werde? Ich habe leider keine guten Erfahrungen mit dem Jobcenter gemacht, nachdem ich dort, sobald ich 18 war, eine Bedarfsgemeinschaft anmelden musste. Ich war damals noch in der Schule und mein Vater und ich hatten zu wenig Geld zum Leben, weswegen er mich dazu gedrängt hat, Arbeitslosengeld II zu beantragen (von knapp 180€ standen mir damals im Schnitt aber nur 13€ zu). Meine Erfahrungen waren furchtbar schlecht, da man auch sehr unfreundlich und leider auch sehr unverschämt zu mir war, obwohl ich für diese Situation nichts konnte.

    Meine Sozialphobie macht das alles natürlich nicht leichter und bevor ich wieder einen Weg gehen muss, der sehr schwer für mich ist, würde ich einfach gerne wissen, ob es nicht vielleicht eine einfachere Lösung gibt.

    • user
      Christian Schultz
      am 12.01.2023

      Hallo Elliee, ich empfehle Ihnen dringend, dass Sie sich bei diesem Problem professionell unterstützen lassen. Zum Beispiel bei meinen Kollegen vom SoVD: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

      Wenn das nicht möglich ist, wäre der Weg zum Jobcenter die einfachste Möglichkeit.

  • user
    Claudia
    am 09.01.2023

    Hallo,

    Ich habe Schizophrenie / Psychose seit 2012.

    War auch in Behandlung und durch die komplexe seelische Erkrankung Leistungsfähigkeit erheblich eingeschränkt, ein Leistungsvermögen über 3 Stunden arbeitstäglich (bezogen auf eine 40 Stunden Woche).

    Nun ging’s mir 2019 etwas besser und bin seit dem Arbeiten. Merke aber das es mir wieder schlechter geht und ich wieder voll depressiv bin (auch durch die Arbeit) das es mir einfach viel zu viel ist. Was kann ich jetzt machen da mein Vertrag unbefristet ist und ich mich aber nicht arbeitsfähig fühle.

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia

    • user
      Christian Schultz
      am 09.01.2023

      Hallo Claudia, wir können hier nur auf die sozialrechtliche Seite Ihres Problems schauen. Wenn Sie nun zum Arzt gehen und sich krank schreiben lassen, erhalten Sie zunächst sechs Wochen weiter Gehalt. Anschließend gibt es Krankengeld. Da es bei Ihnen bereits eine "Vorgeschichte" gibt, kann es sein, dass die Krankenkasse schnell Druck ausübt und Sie zu einer erneuten Reha drängt. Aber das muss man abwarten. Sollte es Probleme geben, holen Sie sich am besten individuelle Unterstützung.

      • user
        Claudia
        am 09.01.2023

        Danke für die Antwort.

        Nun noch ne frage habe ich und zwar was würde passieren wenn mich mein Psychologe erneuert arbeitsunfähig schreibt oder das ich nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Wo muss ich dann mit dem schreiben hin? Krankenkasse oder kann ich Alg beantragen?

        • user
          Christian Schultz
          am 10.01.2023

          Sie haben ja noch Anspruch auf Krankengeld. Das sollten Sie auch nutzen, da es höher als das Arbeitslosengeld ist.

  • user
    Ringo
    am 02.01.2023

    Hallo

    Ich habe Paranoide Schizophrenie und habe Depressionen. Meine Frau hatt sich von mir getrennt und ich sehe und höre nichts mehr von meinen Kindern. Besonders über die Weihnachtszeit ist es schlimm. Da meine Kinder zu dieser Zeit Geburtstag haben.

    Mit Menschen habe ich nichts zu tun. Ich habe meine Fenster abgedunkelt und putze den ganzen Tag meine Wohnung. Fliegen und anderes Getier wird sofort mit der Fliegenklatsche eliminiert. Depressionen plagen mich und auch Ängste. Und das Arbeitsamt steckt mich immer wieder in Maßnahmen ich persönlich kann mir aber nicht die Probleme von meinen anderen Mitarbeitern anhören weil ich selber Probleme habe. Aus diesem Grund breche ich immer wieder Maßnahmen ab wenn ich größere Schübe habe.

    Meine Frage kann ich Rente beantragen um dem zu entgehen.

    • user
      Christian Schultz
      am 03.01.2023

      Hallo Ringo, bei einer sehr schlimmen Depression kann durchaus eine Erwerbsminderungsrente bewilligt werden. Wichtig ist, dass Sie schon längere Zeit in Behandlung sind und es im besten Fall ärztliche Berichte zu Ihrer Erkrankung gibt.

  • user
    Manu
    am 07.12.2022

    Ich kann nur von mir sprechen und ich muss sagen, dass ich niemals damit gerechnet habe, meine Erwerbsminderung, so einfach zu bekommen.

    Obwohl, ob es einfach ist, sei mal dahin gestellt.... Denn ich bin krank....

    Meine Erfahrung ist, dass Menschen, die wirklich krank sind (und das Dauerhaft), auch die Erwerbsminderung bekommen. Da werden einen keine Steine in den Weg gelegt, wenn man nicht mehr, als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Das muss natürlich von einem Gutachter geprüft sein.

    Ich bin sehr dankbar, dass es bei mir so gut geklappt hat.

    Ich bin auch dankbar, dass das so gut geprüft wird.

    Ich bin nämlich sehr froh, dass meine Erwerbsminderungsrente, nur auf Zeit geht.... auch wenn meine Prognose, jemals wieder arbeiten zu können, sehr schlecht ist.

    Trotzdem gibt mir das die Hoffnung, jederzeit wieder in den Arbeitsmarkt, zu können...

    Ob ich stolz drauf bin???

    Nein!!!!!!!!! Ich wollte nie die Rente..... nicht so früh...

    Ich bin 42 Jahre alt und schon so kaputt, dass ich, laut den Ärzten, damit leben muss, Frührentner zu bleiben.

    Was ich allerdings, sehr erschreckend finde, ist das ich, durch meine vielen Krankenhaus Aufenthalte, mitbekommen habe, wie leicht es sich manche machen wollen.

    Es gibt Menschen, die freiwillig ins Krankenhaus gehen, nur um die Rente zu bekommen...

    Ich rede hier von der psychischen Gesundheit...

    Immer wieder höre ich, dass man es doch dann einfach mal auf die Psyche, schieben kann.....

    - Denen kann ich nur wünschen, niemals, wirklich, an einer psychischen Krankheit zu leiden.

    Meine ERfahrung ist, dass einem geholfen wird, wenn man Hilfe braucht....

    Die Erwerbsminderung ist eine große Hilfe...

    Erfreuen kann ich mich daran nicht, denn ich wäre lieber gesund und könnte arbeiten.

    So wie jeder normale Mensch mit 42 Jahren...

    An alle, die (chronisch) krank sind: Auch wird geholfen, wenn ihr nicht mehr arbeitsfähig seid.

    An alle anderen, seid froh, dass ihr noch arbeiten könnt und noch nicht so krank seid, wie Menschen, die diese REnte bekommen.

    Alles Liebe

  • user
    Nicole
    am 18.08.2022

    Hallo,

    ich bin seit Januar 21 AU geschrieben (Depressionen und chronische Rückenschmerzen) und mittlerweile ausgesteuert. Damit die Nahtlosikeitsregelung greift, war ich bereits vor der Aussteuerung beim AA. Hier musste ich einige Formulare ausfüllen, u.a. für das medizinische Gutachten. Alles erledigt, es kam nach ein paar Wochen die Einladung zum AA. Hier wurde mir das medizinische Gutachten vorgelegt. Ich bin laut Gutachten 6 Std. und mehr Erwerbsfähig. Also greift die Regelung nicht und ich muss mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Leute, ich kann nicht mehr den vollen Tag arbeiten. Ich bin noch nicht einmal zu einem Gutachter bestellt worden, also wurde laut Aktenlage entschieden. Ich denke es lag an dem Reha Bericht, der das selbe sagt, obwohl bei dem Entlassungsgespräch dort gesagt wurde das ich unter 6 Stunden arbeiten kann. In den Bericht wurde es dann anders geschrieben. Ich habe Wiederspruch eingelegt, aber sie ändern es nicht. Ich hätte wohl das Prinzip nicht verstanden. Frechheit. Aber ich bin doch nicht umsonst solange AU geschrieben und habe doch nicht umsonst die teilweise EMR beantragt. Hab jetzt Angst das sie aufgrund des Gutachtens vom AA abgelehnt wird. Ich bitte um Hilfe....danke

    • user
      Christian Schultz
      am 18.08.2022

      Hallo Nicole, wenn die Nahtlosigkeitsregelung abgelehnt wird, müssen Sie sich leider dem Arbeitsmarkt in Vollzeit zur Verfügung stellen - dann für das volle Arbeitslosengeld. In der Regel erwartet niemand von Ihnen, dass Sie einen neuen Vollzeitjob annehmen. Aber so läuft es leider in der Praxis.

      • user
        Nicole
        am 19.08.2022

        Ja das dachte ich mir schon. Danke für Ihre Antwort. Was meine Sie denn zum Thema teilerwerbsminderung? Macht das Gutachten mir da jetzt ein Strich durch die Rechnung? Ich kann nicht mehr voll arbeiten.

      • user
        Kerstin
        am 24.08.2022

        Stecke leider in der gleichen Situation. Bin auch wegen Nahtlosigkeit zur Agentur. Und die haben nach Aktenlage entschieden, dass ich gesund bin. Jedoch leistungsgemindert. Habe gleichzeitig den Rentenantrag zur Erwerbsminderungsrente gestellt,. Dort war ich auch zur Begutachtung gewesen. Denke jedoch schon, dass der Rente zugestimmt wird. Die Agentur muss angeschrieben worden sein, wegen der Anforderung des gezahlten ALG. Die Agentur hat denen aber nicht mein ALG geschickt, sondern Teilhabe am Erwerbsleben. Ich habe der Agentur jedoch nichts bezüglich einer Teilhabe unterschrieben bzw. dazu beauftragt. Ich muss jetzt erst nochmal horchen, was mit meiner Rente ist. Habe mir einen Krankenschein ausstellen lassen, den ich an die Agentur schicken werde. Mal schauen was sie damit dann machen. Schicken vermutlich mich dann gleich zum Jobcenter. Was mich am meisten ärgert, ist dass sie solch Einfluss auf meinen finanziellen Status nehmen, obwohl ich noch in einem Beschäftigungsverhältnisses stehe. Ich war nur einmal in der Agentur und das zur Anmeldung. Gesehen hat keiner mich, nicht der MD, noch der Vermittler. Aber mich mit jedem Schreiben auf die Mitwirkungspflichten hinweisen mit Ausdruck des Gesetzestextes. Kann ich gut selbst nachlesen.

        Ich schreibe hier nur rein, weil mich irgendwie der letzte Satz in ihrer Antwort nicht so gefällt. " Leider sieht es in der Praxis anders aus und man kann dagegen nichts machen" Ich bin schon die ganze Zeit am überlegen hier irgendwie vorzugehen. Denn ich finde es eine Schweinerei, was hier mit kranken Menschen veranstaltet wird. Ich bin Krebspatienten. Mein erster Krebs ist überstanden, bin jedoch in einer Wait and Watch Situation in der zweiten Diagnose.

        Habt ihr eine Idee dazu?

        LG Kerstin

        • user
          Christian Schultz
          am 24.08.2022

          Hallo Kerstin, das mit der Nahtlosigkeitsregelung hängt - leider - immer an vielen einzelnen Faktoren. Daher gibt es für Ihren Fall nicht den einen richtigen Tipp. Zu einer individuellen Beratung gibt es eigentlich keine Alternative.

        • user
          Ingrid Hioke
          am 06.11.2022

          Hallo Kerstin,

          ich Klage seit 6 Jahren meine EM Rente ein. MEIN Krebs kam nun zurück. Nach den ersten 3 Operationen und Immunsuppressivum bekam ich Polyneuropathie, ZNS verletzt hinzu, auch meine Muskulatur ist erkrankt, zu dem habe ich Schlafapnoe, Asthma, Gelenksteife chron Schmerzen., Reizdarm, Harninkontinenz.Tinnitus uvm

          Nun bin ich wieder operiert und es steht weitere OP an. Ich bin nun beim Bayer. Landessozialgericht, da das Sozialgericht München ohne mündliche Verhandlung Gerichtsbescheid erließ.

          2018 wurde meine Nahtlosigkeit ebenfalls ohnd MD vom Schreibtisch aus abgelehnt, war ausgesteuert und der Arbeitsvermittlerin beriet mich völlig falsch... Wer nicht arbeitet bekommt kein Geld!

          Menschen unwürdig und Vorsätzliche Körperverletzung ist das.

          Wenn ich sterbe mein Manuskript geht an Buchverlag

  • user
    Birgit
    am 10.08.2022

    Hallo, ich würde gerne EU Rente beantragen. Wegen schwerer Depression konnte ich meinen Beruf nicht mehr ausüben und habe nach 2Jahren um einem Aufhebungsvertrag gebeten. Da ich immer tiefer in die Depression gerutscht bin und ich einen Abschluss für mich brauchte. Dann habe ich Arbeitslosen Geld bekommen. Hartz4 bekomme ich nicht. Daraufhin habe ich mir einen MidiJob gesucht um etwas Geld zu verdienen. Ich arbeite 3Stunden täglich, ich habe Grad 40 nach dem Schwerbehinderten Gesetz. Antrag auf Erhöhung wird gestellt. Wie schätzen sie die Chancen ein EuRente oder Teilrente zu bekommen.

    Vielen Dank im voraus

    • user
      Christian Schultz
      am 11.08.2022

      Hallo Birgit, leider kann man zu solch einer Frage nur dann eine seriöse Einschätzung abgeben, wenn man einen Blick in die Befundberichte Ihrer Ärzte wirft. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen für eine persönliche Beratung: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Jürgen
    am 03.08.2022

    Ich bin 60 Jahre und seit 06.07.2020 krankgeschrieben, ausgesteuert und bekomme Alg1 mit Nahtlosigkeit. (Seit 14.02.22) Das Arbeitsagentur Gutachten ist unter 3 Stunden arbeitsfähig und die DRV hat eine Verlängerung einer Maßnahme vom(02.05.22) abgelehnt am (13.07.22) da ich nach Aktenlage unter 3 Std arbeitsfähig bin und kein Erfolg der Maßnahme angenommen wird. Sie hat mir empfohlen eine Rentenberatung aufzusuchen. Am 01.08.22 habe ich einen Rentenantrag auf EU Rente gestellt. 1. Frage: Sollte ich weiter eine AU bei der Agentur für Arbeit einreichen oder ist das schädlich für den weiteren möglichen Verlauf? 2. Frage Wie geht es jetzt weiter für mich?

    • user
      Christian Schultz
      am 06.08.2022

      Hallo Jürgen, die Krankmeldungen haben keinen negativen Einfluss auf Ihren Rentenantrag. Allerdings kann es für den Übergang wichtig sein, dass Sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Aber dazu sollten Sie sich in jedem Fall persönlich beraten lassen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Petra
    am 17.07.2022

    Liebes Team,

    Ich wurde aus meiner Reha der DRV teilerwebsunsfähig zwischen 3 und <6 Stunden entlassen. Befand mich zu diesem Zeitpunkt in einem Teilzeitbrückenmodell. Im Januar lief das aus, so dass ich wieder verpflichtet war meinen Vollzeitjob anzutreten, mein Arzt wollte mich krank schreiben, was ich ablehnt, da ich dann in Krankengeldbezug von der Teilzeittätigkeit gerutscht wäre und meine Aufwänre nicht hätte zahlen können. Nun habe ich mich versucht duchzuhalten mit Urlaub und zwischendurch krank mit anderen Diagnosen. Da ich immer dachte meine Rentenantrag auf teilerwerbsunfähigkeit den ich im Dezember gestellte hatte, kommt hoffentlich bald. Jetzt hat die DRV trotz Rehaentlassungbericht meinen Renteantrag abgelehnt, da ja aktuell Vollzeit arbeiten würde!

    Ja das tue ich gegen meine Gesundheit. Ich habe nun eine Anwälte eingeschaltet, da ich So überfordert bin mit allem. Mehr recht als schlecht meinen Job schaffe und darüberhinaus nichts mehr mache wenn ich Feierabend mache. Seid Jahren lasse ich alles liegen und ziehe mich sozial immer weiter zurück. Mir ist alles zuviel...

    Ich habe solche Angst wie das ausgeht und habe echt Sorge. Da entscheidet die Reha so und die DRV entscheidet anders, dass mich nochmal so richtig aus der Bahn geworfen, weil ich immer es ist nurnoch eine Frage Zeit und irgendwie schaffe ich das.

    Hatte noch jemand die Erfarung gemacht und hat einen Tipp für mich ?

    • user
      Christian Schultz
      am 18.07.2022

      Hallo Petra, es ist zwar selten, kommt aber durchaus vor, dass die Rentenversicherung dem Gutachten aus der Reha NICHT folgt. Inwieweit es in Ihrem konkreten Fall nun Möglichkeiten gibt, muss man sich natürlich im Einzelfall anschauen. Und da sind Sie ja mit Ihren Anwälten auf einem guten Weg. Wir wünschen Ihnen auf jeden Fall alles Gute.

  • user
    Siegwart
    am 05.07.2022

    Hallo, ich habe vom Jobcenter ein Gutachten das heißt das ich keine 3 Std mehr arbeitsfähig bin und somit bin ich nun krankgeschrieben und für den Arbeitsmarkt stehe ich nicht mehr zur Verfügung.

    DieEU Rente wurde mir aber abgelehnt. Ich könnte noch 6 Std arbeiten. Das geht aber nicht weil ich gesundheitlich sehr angeschlagen bin.

    Kann die DRV sich über das Gutachten einfach hinwegsetzen. Vor allem wurde ich von keinem Arzt " begutachtet"

    • user
      Christian Schultz
      am 05.07.2022

      Hallo Siegwart, das haben wir leider häufiger: Mehrere Gutachten, die zumindest teilweise etwas unterschiedlich sind. Am Ende ist hier aber in der Regel das Gutachten der Rentenversicherung ausschlaggebend. Ich empfehle Ihnen eine persönliche Beratung.

  • user
    Manuel
    am 15.06.2022

    Habe mit Anraten von Reha und der Argentur für Arbeit eine EM-Rente beantragt, da beide Institutionen unabhägig zu dem Schluss gekommen sind, das ich körperlich "kaputt" bin.

    Nun hatte ich heute meinen Termin beim Gutachter, trotz Nachfragen ob er nicht alle Krankheiten begutachten wolle war der Termin nach unter 5 min. beendet.

    Was tun, wenn er zu dem Schluss kommt das ich keinen Anspruch auf EM-Rente bekomme, kann ich einen neuen Termin zur Begutachtung bei einem anderen Amtsarzt einfordern?

    • user
      Christian Schultz
      am 16.06.2022

      Hallo Manuel, Sie haben leider keine Wahl beim Gutachter. Der Mann (oder die Frau) arbeitet für die DRV - und ersetzt damit den Amtsarzt, den es nur noch vereinzelt gibt.

      Warten Sie erst einmal das Ergebnis an. Der Gutachter stützt sich bei seiner Beurteilung ohnehin auf die Befundberichte Ihrer Haus- und Fachärzte. Falls die Rente abgelehnt wird, können Sie natürlich Widerspruch einlegen - hier sollten Sie sich dann am besten Hilfe holen.

    • user
      Peter
      am 01.07.2022

      Ich habe EM Rente beantragt und habe einen großen Badscheibenvorfall und bin schon seit 2 Jahren Krankgeschrieben. Die Erwerbsminderung wurde abgelehnt da ich noch 6 Stunden arbeiten kann laut DRV. Ich habe Widerspruch eingelegt und ein Attest beigelegt das ich über 6 Stunden nicht mehr arbeitsfähig bin. Habe ich überhaupt eine Chance eine Teil erwersminderung zu bekommen?

      • user
        Christian Schultz
        am 04.07.2022

        Grundsätzlich kann man das nicht ausschließen. Ihr "Restleistungsvermögen" wird ja vor allem auf Basis der Arztberichte ermittelt. Wenn die entsprechend beschreiben, dass Sie nur zwischen drei und sechs Stunden arbeiten können, sollten Sie auch Anspruch haben.

  • user
    Karina
    am 11.06.2022

    Ich lebte vorher vom jobcenter ,dann wo meine Tochter starb Habe 4j erwerbslosen rente bekommen .Jetzt laut Gutachten bin ich 6 Std fähig zu arbeiten .Ich nehme seit 5j was gegen meine Depression und habe hws Probleme Bandscheiben Probleme.kann man die Grundsicherung beantragen, obwohl ich dieses Gutachten habe

    • user
      Christian Schultz
      am 13.06.2022

      Die Grundsicherung wäre ja gerade dafür da. Wenn Sie eine EM-Rente erhalten oder zumindest zu krank für das Jobcenter sind, würden Sie Grundsicherung bei Erwerbsminderung erhalten.

  • user
    P. Linde
    am 05.05.2022

    Ich bekomme seit 2016 volle emr, war schon 2 Mal in einer medizinischen Reha, immer unter 3 Stunden und Au entlassen. Jetzt soll ich zu einem Berufsförderungswerk für 4 Tage zu einer Begutachtung, um über meinen weiteren Anspruch zu entscheiden. (Ich wurde von meinen Ärzten als Reha-unfähig beurteilt)

    Nach den letzten Rehen war ich für Monate ausser Gefecht gesetzt, psychisch sowie körperlich.

    Kann ich irgendwas tun, damit ich da nicht hin muss?

    Mfg

    • user
      Christian Schultz
      am 05.05.2022

      Das ist in der Praxis immer eine schwierige Sache. Die Rentenversicherung will, dass Sie die Reha machen. Aus verständlichen Gründen. Falls aber Ihre eigenen Ärzte bestätigen, dass die Reha Ihrer Gesundheit nicht gut tut, sollte das eigentlich als Verhinderungsgrund ausreichen. Falls nicht, sollte Sie sich hier sozialrechtlich unterstützen lassen. Zum Beispiel beim SoVD.

  • user
    Richter
    am 04.04.2022

    Ich habe Erwerbsminderungsrente beantragt. Das medizinische Gutachten vom Arbeitsamt sowie das Gutachten vom Amtsarzt der von der Rentenversicherung beauftragt wurde, sind mit unter 3 Stunden geschrieben. Der Gutachter der Rentenversicherung hat auch über 3 Jahre angekreuzt. Kann die Erwerbsminderungsrente noch abgewiesen werden? Bekomme ich volle erwerbsminderungsrente?

    • user
      Christian Schultz
      am 04.04.2022

      Alles klingt so, als ob Sie die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen. Jetzt müssen noch die rentenrechtlichen Kriterien vorliegen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/em-rente-kennen-sie-die-5-5-3-regel

      • user
        Richter
        am 04.04.2022

        ....ich habe 60% Grad der Behinderung und Pflegegrad 3

        Kann jetzt trotzdem noch abgelehnt werden? Kann die Rentenversicherung auch selbst Ärzte anschreiben wegen Befunde?

  • user
    jana
    am 30.03.2022

    Hallo

    Ich bin schon seit zwei Jahren arbeitsunfähig gemeldet Und dadurch beziehe ich solange Hartz IV. Ich würde gerne wissen ,ob eine Einreichung des Befundberichtes beim Job Center die Krankmeldung ersetzen kann? Man kann doch nicht weiter Jahr nur von Krankmeldung zu Krankmeldung leben?

    Oder ob bei erhalt von der Grundsicherung bei Erwerbsminderung Eine Krankmeldung beim Sozialamt immer noch eingereicht werden soll?

    • user
      Christian Schultz
      am 30.03.2022

      Hallo Jana, beim Jobcenter ersetzt der Befundbericht keine aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Hintergrund: Hier stehen Sie ja grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

      Bei der Grundsicherung ist das anders, denn hier geht man ja davon aus, dass Sie für mindestens sechs Monate gar nicht arbeiten können.

      • user
        Jana
        am 31.03.2022

        Nachdem ich nun zwei Jahre arbeitsunfähig gemeldet bin ,darf ich somit den Antrag für die Grundsicherung zur Erwerbsminderung beim Sozialamt stellen? Oder welche Voraussetzungen muss man mitbringen um sich beim Sozialamt anzumelden?

        Übrigens danke ich Ihnen herzlich ,dass Sie sich die Zeit nehmen unsere Fragen hier zu beantworten Herr Schultz

        • user
          Christian Schultz
          am 31.03.2022

          Ob Sie "offiziell erwerbsgemindert" sind, muss durch die Deutsche Rentenversicherung festgestellt werden. Das kann aber durch das Jobcenter in die Wege geleitet werden. Sprechen Sie dazu am besten Ihren Sachbearbeiter an.

  • user
    Chloe
    am 25.09.2021

    Was kann man machen, wenn durchs Jobcenter bereits zwei Gutachten eingeholt wurden, die leider behaupten man sei erwerbsfähig?

    Person ist 23. Zur Zeit gibt es nur einen Sozialpass, 30% Seelische Behinderung (verschiedene Psychiatrische Diagnosen). Und Hartz4 Bezug.

    Ziel ist nun, aus Hartz4 raus zu kommen und stattdessen Grundsicherung vom Sozialamt zu erhalten. Vom Jobcenter wurde eine Maßnahme zur Arbeitsfähigkeit iniziiert - kann die Helfen um in eine Behindertenwerkstatt zu kommen, weil dann gebe es auch Grundsicherung vom Sozialamt steht im Netzt - oder ist die Maßnahme unnütz?

    Soweit mir das gesagt wurde, hat die Maßnahme zum Ziel uns arbeitsfähig zu machen, es geht von der Rehasektion dsr Arbeits Agentur aus.

    Suche Tipps was zu tun ist, um in dem Fall als erwerbsgemindert zu gelten und Grundsicherung zu bekommen.

    MfG

    • user
      Christian Schultz
      am 27.09.2021

      Hallo Chloe, Entscheidungen im Sozialrecht, die sich um die Gesundheit drehen, basieren immer auf ärztlichen Gutachten oder Befundberichten. Wenn die Gutachten des Jobcenters keine Erwerbsminderung feststellen, ist es natürlich schwer. Das Einzige, was Sie versuchen können, ist: Sprechen Sie mit den eigenen Ärzten, damit diese einen Bericht verfassen, in dem Erwerbsminderung diagnostiziert wird. Dann gibt es zumindest etwas "Offizielles", über das man diskutieren kann.

  • user
    Peter Krämer
    am 26.11.2020

    Alleine ist man aufgeschmissen.

  • user
    Krämer peter
    am 26.11.2020

    Ich bin im VdK. Bin jetzt körperlich in einer schlechten Verfassung. Möchte daher eine EU Rente beantragen. Brauche daher professionelle Hilfe.

  • user
    Krämer peter
    am 26.11.2020

    Möchte Em Rente beantragen. Hatte vor einigen Jahren schon einmal eine Em Rente bekomme..Jetzt ist mein Gesundheitszustand.wieder extrem außer Kontrolle. Bin daher dankbar für jede Hilfe.ich bin schon im VdK.

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