Unser Tipp: Wenn möglich sollten Sie vor dem Antrag mit Ihrem Arzt sprechen. Versuchen Sie deutlich zu machen, worauf es bei einem richtigen Befundbericht für den Schwerbehindertenausweis ankommt
Fehler 2: Kein „Verschlimmerungsantrag“ ohne Beratung
Der „Verschlimmerungsantrag“, oder offiziell Neufeststellungsantrag, wird immer dann interessant, wenn bereits ein Grad der Behinderung vorliegt. Falls sich Ihre gesundheitliche Situation in der Zwischenzeit deutlich verschlechtert hat, können Sie nun mit dem Verschlimmerungsantrag einen höheren GdB erwirken. Zumindest theoretisch.
Denn mit einem Antrag auf Neufeststellung fordern Sie die zuständige Behörde auf, Ihren GdB erneut komplett auf den Prüfstand zu stellen. Das Landesamt für soziale Dienste muss also ermitteln, welcher Grad der Behinderung für Ihre gesundheitlichen Beschwerden angemessen ist.
Doch dieser Schritt kann auch nach hinten losgehen. Insbesondere wenn Sie Ihren Schwerbehindertenausweis schon länger haben, birgt ein Verschlimmerungsantrag Gefahren. Denn für bestimmte Krankheiten und Behinderungen gibt es heute einen deutlich geringeren Einzel-GdB als früher. Ein gutes Beispiel dafür ist Diabetes: Wer Insulin spritzen musste, bekam dafür noch vor einigen Jahren standardmäßig einen GdB von 50. Das ist heute nicht mehr so. Mit einem unüberlegten Neufeststellungsantrag gefährden Sie also Ihre anerkannte Schwerbehinderung.
Unser Tipp: Lassen Sie sich vor einem Verschlimmerungsantrag unbedingt beraten. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Ihnen keine Nachteile drohen. Als Mitglied im Sozialverband ist dieser Service für Sie kostenlos.
Fehler 3: „Wegen der Gerechtigkeit“
Das Thema Schwerbehinderung spielt in unserer Sozialberatung eine große Rolle. Fragen rund um den Ausweis und das Antragsverfahren sind in den Geschäftsstellen des SoVD Alltag. Was wir dabei immer wieder erleben: Oftmals wissen die Betroffenen gar nicht, wofür sie einen SB-Ausweis beantragen.
Eine Aussage, die wir dazu häufig hören, lautet: „Ich möchte den Ausweis wegen der Gerechtigkeit!“
Bitte leiten Sie kein Antragsverfahren ein, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis aus purem Anspruchsdenken heraus anstreben. Informieren Sie sich vorher, was Ihnen der Ausweis oder ein bestimmtes Merkzeichen tatsächlich nutzen würde. Was bringt Ihnen der SB-Ausweis, wenn er anschließend bis zum Auslaufen in der Schublade liegt?
Unser Tipp: Beantragen Sie niemals einen Schwerbehindertenausweis, nur weil er Ihnen zustehen könnte. Nicht allein, weil der Nachbar oder Arbeitskollege einen hat. Bitte erkundigen Sie sich, ob Ihnen der Schwerbehindertenstatus oder ein bestimmtes Merkzeichen im Alltag oder Beruf konkrete Erleichterungen verschaffen würde. Das können zum Beispiel steuerliche Vorteile sein oder ein früherer Renteneinstieg.
Fazit
Im Grunde ist es ganz einfach. Vergewissern Sie sich vor dem Antrag, ob Ihnen der Status der Schwerbehinderung sinnvolle Nachteilsausgleiche bescheren würde. Außerdem sollten Sie das Gespräch mit Ihren Ärzten suchen, damit die Befundberichte entsprechend aussagekräftig ausfallen. Falls Sie bereits eine anerkannte Schwerbehinderung haben und über einen Verschlimmerungsantrag nachdenken, sollten Sie sich unbedingt vorher sozialrechtlich beraten lassen. Zum Beispiel in unserer Geschäftsstelle.
Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen mit Krankenkasse oder Rentenversicherung.
Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter per E-Mail an!
Kommentare (22)
Michael
am 28.02.2023Guten Tag,
ich bin 25. und bei mir wurde seit 3-4 Jahren Morbus Chron ziemlich schlimm festgestellt. Ist es möglich hierdurch einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen ?
Christian Schultz
am 01.03.2023Hallo Michael, grundsätzlich ja. Aber hier kommt es wie immer bei der Schwerbehinderung darauf an, wie schwer die Erkrankung im Alltag auftritt und wie Ihre Ärzte das in den Berichten beschreiben: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-dem-richtigen-befundbericht-zum-schwerbehindertenausweis
Sascha
am 20.02.2023Hallo,
ich leide unter einer Bipolaren Störung, schweres Asthma und einer mittleren Schlafaopne. Ich habe eine genehmigte Erwebsminderungsrente bis zum Tag meiner Altersrente also bis zum Jahr 2044. Ich nehme Schwere Medikamente ein um den Alltag zu bestehen…. Ich nehme Morgens 800mg Ergenyl und Abends 800mg Ergenyl, 800mg Quetiapin und bei Bedarf 80mg Dominal Forte 80mg. Dazu kommt noch FOSTER 100/6 μg 120 Hub Dosieraerosol , für das Asthma. Mein Schwerbehindertenausweis wurde auf 20GDB berechnet. Mein Widerspruch wurde abgelehnt. Was kann ich noch tun, um bessere Chancen zu haben?
Vielen Dank voraus für die Antworten..
Beste Grüße
Sascha
Christian Schultz
am 21.02.2023Hallo Sascha, in Ihrem Fall gibt es nur das Rechtsmittel des Widerspruchs - oder im Anschluss eine Klage am Sozialgericht. Die kann sich manchmal über Jahre hinziehen.
Ich kann ohne die Berichte Ihrer Arztberichte nicht sagen, ob Sie hier wirklich ungerecht behandelt wurden. Lassen Sie sich am besten individuell beraten.
Karin Kühn
am 20.02.2023Guten Tag ,wo kann ich mich hinwenden wenn ein Antrag mit ,Schreiben hin und her wegen Widerspruch und erneutem Antrag ausfüllen monatelang dauert.Die Patientin ist 90 Jahre alt Sozialhilfe Empfängerin und neben vielen Erkrankungen
die zum Teil anerkannt wurden geht es nun um das Blindengeld.Sie hat 5% Sehkraft pro Auge vom Augenarzt bestätigt.
Nun hat das Landesamt erneut einen Antrag geschickt in dem mir mitgeteilt wird das die Patientin einem Gutachter
vorgestellt werden muß.Auch diesen Antrag habe ich ordnungsgemäß ausgefüllt und meine Zustimmung gegeben.
Das war im November 2022 seitdem höre ich von der Diensstelle nichts mehr.
Den ersten Antrag habe ich im Mai 2022 das hat das Sozialamt von mir verlangt
Mit Gruß Karin Kühn
Christian Schultz
am 21.02.2023Hallo Karin, es gibt das Mittel der "Untätigkeitsklage", das ist nach sechs Monaten möglich: https://sozialgericht-oldenburg.niedersachsen.de/startseite/service/haeufig_gestellte_fragen/untaetigkeitsklage/untaetigkeitsklage-111522.html
Allerdings hilft es manchmal schon, wen Sie das Landesamt mit dem Brief eines Anwalts oder Sozialverbands anschreiben.
Carmen
am 17.02.2023Hallo,
bei mir wurde eine pavk im linken Bein festgestellt, die durch eine hochgradige Anämie ausgelöst wurde. Daraus hat sich bei mir auch ein Raynaud-Syndrom im linken Fuß gebildet.
Werden hie die unterschiedlichen Krankheiten zusammen gezählt, weil ja eigentlich alles durch die Anämie ausgelöst wurde?
Und wie stehen meine Chancen, überhaupt einen GdB zu bekommen?
Danke und Viele Grüße
Carmen
Christian Schultz
am 17.02.2023Hallo Carmen, Ihre Frage kann man nicht allgemein beantworten. Da kommt es vor allem auf die Berichte Ihrer Ärzte an.
Sven schmidtsdorf
am 30.01.2023Hallo seid Dezember 2022 bis jetzt hatte ich 4 katheter Eingriff mit stent, weill.meine Gefäßes waren , und habe absolute Probleme mit denn Gefäßesen,dazu kommt noch mein Blutdruck hypertonie, dann leide ich unter somatisierungsstörung, und dann noch eine Fettleber,
Ich hatte schon die ganze Zeit 60 %
Habe Anfang Januar 2023 ein Verschlimmerungs Antrag gestellt mit ein (G )
WIE SIEHT ES AUS BEKOMME ICH DAS (G)
UND WENN JA WIE LANGE DAUERT ES BIS DER ES BESCHEID GEBEN WÜRD
Christian Schultz
am 30.01.2023Hallo Sven, leider kann man Ihre Frage nicht allgemein beantworten. Wie lange die Bearbeitungszeit dauert, hängt vor allem davon ab, wie schnell Ihre Ärzte die Berichte ans Versorgungsamt schicken. Und ob dann Anspruch auf das "G" besteht, ist auch maßgeblich von diesen Berichten abhängig. Da sollten Sie sich persönlich beraten lassen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Susann
am 19.01.2023Hallo,
ich habe einen GdB von 30% und wurde bereits unbefristet gleichgestellt. Nun hat mich mein Arbeitgeber gefragt, ob ich einen Schwerbehindertenausweis erhalte. Ich habe nur den Bescheid der Gleichstellung. Kann ich noch einen Antrag für einen Ausweis stellen? Wenn ja, wie kann ich das machen?
MfG Susann
Christian Schultz
am 19.01.2023Hallo Susann, klar geht das. Sie müssen beim Landesamt für soziale Dienste einen Antrag zur Neufeststellung einreichen. Ob das in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg hat, kann man allerdings nur anhand der Arztberichte pronostizieren.
Annette
am 07.12.2022Da beim Versorgungsamt monatelang ein von mir angegebener Arzt mit einem namensähnlichen verwechselt wurde, konnte bereits ein Jahr mein Ausweis nicht verlängert werden. Erst auf mein Insistieren und persönliches Überbringen der Anfrage des Versorgungsamts durch mich an den richtigen Arzt, ist die Verwechslung nun endlich aufgefallen.
Jetzt bin ich schon ein Jahr lang nicht in der Lage, die Nachteilsausgleiche zu nutzen. Kann man da was tun?
Christian Schultz
am 07.12.2022Soweit ich weiß, kann man diese nachträglich nicht nutzen. Aber wenn Sie sichergehen möchten, lassen Sie sich am besten noch einmal persönlich beraten.
Henry
am 02.05.2022ich habe in drei Wochen meine zweite Reha innerhalb von zwei Jahren wg. psychosomatischen Beschwerden, (Depresion) aber auch chronischen wie HWS und LWS Syndrom und Astma. Ich will Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Ist es sinvoll und von Vorteil aus der Reha einen Antrag zu stellen, oder kann ich das selber schon jetzt machen? Vielen Dank im Vorraus fuer Ihre Antwort
Christian Schultz
am 02.05.2022Hallo Henry, das Salz in der Suppe beim Antrag zum SB-Ausweis sind die Berichte der Ärzte. Oder natürlich auch ein Reha-Entlassungsbericht, der Ihre gesundheitlichen Einschränkungen gut beschreibt. Wenn Sie damit rechnen, dass in der zweiten Reha ein für Sie vorteilhafter Bericht entsteht, sollte man warten. Aber was wirklich günstiger ist, hängt immer vom Einzelfall ab.
Adler
am 27.02.2022Hab 30 %Gleichstellung unbefristet..und wollte jetzt ein Verschlechterungsantrag stellen da ich eine tibiakopffraktur mit starker Knorpel Abnutzung und voraussichtlich arthrose entwickeln könnte plus kreuzbänder sind angerissen ...hin zu kommt noch ein bandscheibenvorfall in der HWS Ausstrahlung linker Arm und im moment akut HWS Ausstrahlung im rechten Arm mit Bewegungseinschränkung soll noch im MRT neu begutachtet werden ..Schilddrüse erkrankt morbus Basedow mit Tabletten eingestellt...und eine COPD mit lungenemphysem rechts stadion 1 . ..hinzukommen die alten Schäden Bandscheibenvorfall l4l5 mit Wirbelsäule syndrom und depressive Krise...lohnt sich ein Antrag einzureichen...hab noch eine unfallversicherung die würden ab einen grad 50 für das Bein tibiakopffraktur sogar Rente bezahlen aber ich denke nur für mein Bein werd ich wohl keine 50 % bekommen oder wie sehen sie das ?
Christian Schultz
am 28.02.2022Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier im Forum keine individuellen Prognosen abgeben können. Dafür müsste man sich die Berichte Ihrer Ärzte anschauen. Das können Sie gern bei meinen Kollegen machen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Carola Mallmann
am 21.11.2021Muss am Dienstag zur Begutachtung weil die Berichte nicht reichen psyche wurde nicht mit angerechnet eie verhalte ich mich am besten bei der Einladung?
Mfg
Christian Schultz
am 22.11.2021Hallo Carola, Sie verhalten sich am besten so wie immer. Es bringt Sie nicht weiter, eine Rolle zu spielen. Mehr Infos finden Sie hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/erwerbsminderungsrente-das-koennen-sie-tun-damit-der-gutachter-die-rente-befuerwortet
Theo
am 13.06.2021Wen Landratsamts und Jurist der des bearbeitet,mit den Händen Bahn Scheibe Füßen,und Gleichgewichtsstörungen,nicht der jenige als Außergewöhnlicher Schwerbehinderter gild und ablehnt,dann hat als Jurist wenig Ahnung,weil der jenige in gefahren und weitere schâdigungen kommen,die nacher auch diese Merkzeichen nichts bringen,1975 war viel besser die Juristen wie heute,weil Meister am ablehnen geworden sind,statt den jenigen die es nötig hat in sein Alltag,machen in das Leben noch schwieriger,mit Ablehnungen
Frauke Roesler
am 31.07.2020Ja das ich gemerkt wie wir den Antrag wegen verschlimmrung gestellt habe . Wir haben den Wiederspruch im März abgeschickt und bis heute keine Antwort
Neuen Kommentar schreiben