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5 wichtige Fragen und Antworten zum Krankengeld

Aktuelles Behinderung Gesundheit

Sie sind länger als sechs Wochen krank? Dann muss Ihnen die Firma kein Geld mehr zahlen, stattdessen überweist Ihnen die Krankenkasse nun eine Lohnersatzleistung - das sogenannte Krankengeld. Sie müssen jetzt nicht nur mit weniger Geld auskommen. Der Bezug von Krankengeld stellt viele Patienten vor ganz andere Herausforderungen.

Fünf wichtige Fragen und Antworten zum Krankengeld

Neben Fragen zum Schwerbehindertenausweis oder zur Erwerbsminderungsrente wird das Krankengeld für unsere Mitglieder immer wichtiger. Gleichzeitig sehen wir uns hier einer besonders kniffligen Situation gegenüber. Denn während die gesundheitlichen Probleme für die Betroffenen schon allein sehr belastend sind, kommen nun oftmals noch bürokratische Hürden hinzu.

In diesem Beitrag möchten wir Ihnen daher fünf solcher Problemfelder vorstellen. Einen ausführlicheren Artikel rund um das Krankengeld finden Sie hier.

1. An wen wende ich mich, wenn das Krankengeld ausläuft?

Mit diesem Szenario sind viele Menschen überfordert. Das ist verständlich, denn die erste Anlaufstelle nach der sogenannten Aussteuerung ist die Bundesagentur für Arbeit. Diese Tatsache muss man erst einmal verinnerlichen. 

Und das fällt nicht leicht. Denn erstens liegt sehr häufig noch ein gültiger - oft unbefristeter - Arbeitsvertrag vor. Und zweitens sind Sie in dieser Situation immer noch krank. Vor diesem Hintergrund lassen sich leider viele Betroffene wegschicken - und gehen notgedrungen zum Jobcenter.

Das Ende des Krankengeldes ist also ein Scheideweg. Bleiben Sie beim Arbeitsamt hartnäckig, Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld. Entweder im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung. Oder über einen Umweg, indem Sie sich zumindest theoretisch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.

2. Muss ich ans Telefon gehen, wenn mich die Krankenkasse anruft?

Diese Frage mag im ersten Moment Unverständnis hervorrufen. Warum sollte man nicht rangehen, wenn das Handy klingelt? Doch während des Bezugs von Krankengeld kann es vorkommen, dass übereifrige Mitarbeiter der Krankenversicherung sehr häufig zum Hörer greifen, um sich mit Ihnen "auszutauschen".

Grundsätzlich ist daran auch gar nichts falsch. Doch in Einzelfällen berichten uns Mitglieder immer wieder, dass diese Kontaktaufnahmen zu einem regelrechten Telefonterror anwachsen können.

Für Sie wichtig zu wissen: So etwas müssen Sie sich nicht gefallen lassen. Sollten Sie also im Krankengeld erleben, dass sich Ihr Sachbearbeiter zu sehr um Sie kümmert, dann bestehen Sie darauf, in Zukunft alles auf dem Postweg zu erledigen.

3. Nahtlosigkeit - muss ich dieses Wort verstehen?

Der Begriff "Nahtlosigkeitsregelung" wird für Sie nur relevant, wenn Sie auch über das Ende des Krankengeldes hinaus noch arbeitsunfähig sind. Denn dann geht es um die Frage, von wem Sie nun Geld erhalten.

Das wissen Sie jetzt bereits - von der Arbeitsagentur. Doch tatsächlich gibt es zwei unterschiedliche Wege, um an Ihr Geld zu kommen. Unkomplizierter und auch verständlicher ist die Nahtlosigkeit. Hier prüft das Arbeitsamt Ihren Gesundheitsstatus. Wenn angenommen wird, dass Sie innerhalb der kommenden sechs Monate weiter krank sind, gibt es Geld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung. Am einfachsten läuft das, wenn Sie bereits einen Antrag auf EM-Rente gestellt haben und auf das Ergebnis warten.

4. Bekomme ich 72 oder 78 Wochen Krankengeld?

Mal liest man es so, mal so. Aber welche Aussage ist nun richtig? Die Antwort ist auf den ersten Blick wenig befriedigend: Beide Aussagen sind korrekt. Der maximale Anspruch auf Krankengeld beträgt in der Tat 78 Wochen. Doch in der Praxis läuft es in der Regel auf maximal 72 Wochen hinaus. Warum? Weil die Lohnfortzahlung angerechnet wird.

Die gleiche Regelung gilt übrigens, wenn Sie während des Krankengeldes eine Reha machen. In dieser Zeit muss die Krankenkasse nicht zahlen, und es gibt Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung. Trotzdem verringert sich in dieser Zeit Ihr Anspruch auf Krankengeld.

5. Kann ich zweimal hintereinander Krankengeld bekommen?

Hier sind wir in ganz schwierigen Fahrwassern angekommen. Und spätestens jetzt sollten Sie sich persönlich von einem Experten beraten lassen - anhand Ihrer Unterlagen.

Ob Sie erneuet Anspruch auf Krankengeld haben, hängt vereinfacht gesagt an zwei Fragen: Handelt es sich um die gleiche Erkrankung? Und falls ja: Wie steht es um die dazugehörige Blockfrist.

Falls Sie nach 78 Wochen Krankengeld eine völlig neue Erkrankung bekommen, die nicht mit der ersten in Verbindung steht - dann kann ein zweites Mal Krankengeld gezahlt werden. Ohne bestimmte Wartezeiten. Bei derselben Krankheit ist es komplizierter - lesen Sie dazu am besten diesen Artikel.

Fazit

Schlimm genug, wenn Ihre Krankheit Sie über viele Monate flachlegt. Kommen jetzt noch bürokratische Schwierigkeiten hinzu, wird es richtig eng. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig ausgiebig informieren und - falls erforderlich - eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen. Auf diese Weise ersparen Sie sich eine Menge Stress.


Kommentare (4)

  • user
    Matthias Matthiesen
    am 14.05.2021

    Kommentar zu 2. Muss ich ans Telefon gehen, wenn die Krankenkasse anruft?

    Pauschal sollten diese "Austauschgespräche" erst einmal nicht negativ gesehen werden. Die Berufswahl der Krankenkassenmitarbeiter ist ja nicht dadurch bestimmt worden, den Versicherten das Krankengeld madig zu machen, sondern auch wirklich um zu helfen.

    Sollte es dann doch zu einem Telefonterror kommen, kann man den KK-Mitarbeiter fragen, ob er hierfür eine Einverständniserklärung (zur telefonischen Kontaktaufnahme) vorliegen hat. Falls tatsächlich ja, kann diese dann zurückgenommen werden. Sollte der KK-Mitarbeiter dann immer noch auf stur schalten, dann die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Krankenkasse geben lassen (sollten sich auch über das Suchfeld der Internetseite finden lassen). Vielleicht reicht diese Androhung schon. Ansonsten den Datenschutzbeauftragten dann auch wirklich anschreiben.

  • user
    Ute Jöhnk
    am 05.05.2021

    Hallo, es sind sehr interessante Informationen,

    Ich möchte mich hiermit für die Newsletter anmelden.

    Vielen Dank

    Und liebe Grüße

    Ute Jöhnk

    • user
      Christian Schultz
      am 05.05.2021

      Hallo Ute, das freut uns. Für den Newsletter können Sie sich kostenlos unter diesem Link anmelden: sovd-sh.us16.list-manage.com/subscribe

  • user
    Line
    am 23.04.2021

    Danke für diesen schön gestalteten und übersichtlichen Artikel!

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