Wegen Corona: Muss ich die Reha nun verschieben?
Normalerweise ist es so: Sobald die Reha beginnt, ruht das Krankengeld. Für die gesamte Dauer der Maßnahme erhalten Sie nun ein Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Der Countdown der 78 Wochen läuft allerdings weiter.
Neue Krankheit, neue Blockfrist, wieder Krankengeld?
Wenn Sie nach Ihrem Antrag den Bewilligungsbescheid des Rententrägers erhalten, stehen zwei Dinge fest: Erstens besteht nun ein persönlicher Anspruch auf die Reha-Maßnahme. Dieser gilt insgesamt neun Monate. Außerdem erfahren Sie durch das Schreiben auch, in welcher Einrichtung Sie Ihre Behandlung antreten können. Doch was soll man nun machen, wenn aufgrund der Corona-Maßnahmen keine Reha möglich ist?
Aus der Perspektive der Rentenversicherung gibt es kein Problem. Sie können direkt mit der Ihnen zugewiesenen Klinik klären, ob und wie die Maßnahme verschoben wird. Innerhalb von neun Monaten kann dann einfach eine Reha zu einem späteren Termin wahrgenommen werden. Für diesen Zweck gibt es sogar ein spezielles Formular.
Verschiebung der Reha: Was ist mit dem Krankengeld?
Solch ein Schritt muss aber unbedingt auch mit der Krankenkasse abgesprochen werden. Tun Sie das nicht, kann dies mit einem Verlust des Krankengeldes einhergehen. Also: Auch wenn es zurzeit sehr gute Gründe gibt, eine Reha nicht anzutreten – es ist unbedingt darauf zu achten, dass Sie Ihre Krankenversicherung mit ins Boot holen. Und zwar bevor Sie aktiv werden und die Reha verschieben. Ansonsten könnte man Ihnen ein solches Vorgehen als fehlende Mitwirkungspflicht auslegen.
Falls die Verschiebung der Reha-Maßnahme dazu führt, dass in der Zwischenzeit der Anspruch auf Krankengeld ausläuft, bleibt alles wie gewohnt. Prüfen Sie, ob Sie noch Arbeitslosengeld beziehen können. Ihr Hauptaugenmerk sollte – neben Ihrer Gesundheit – auf dem Erhalt eines regelmäßigen Einkommens liegen.
Fazit
Durch Corona kommt das System rund um die Reha aktuell ganz schön durcheinander. Wenn eine Maßnahme nicht angetreten werden kann, können Sie das mit dem Rententräger ohne Probleme klären. Vergessen Sie aber bitte nicht, Ihre Krankenkasse zu kontaktieren. Diese muss im Rahmen des Krankengeld-Bezugs bei allen geplanten Schritten rund um die Reha unbedingt konsultiert werden.
Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.
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Kommentare (9)
Kordmann
am 14.05.2020Christian Schultz
am 15.05.2020Anne Kraft
am 20.07.2020Das Corona Sozialpaket beschert mir einen Verlust von mtl. 700 Euro. Was kann ich tun?
Mit Dank und freundlichen Grüßen
Christian Schultz
am 21.07.2020Helmut Joost
am 12.08.2020Stefan Patzer
am 01.09.2020Christian Schultz
am 02.09.2020Stefan Patzer
am 02.09.2020Reiner
am 15.11.2020