Prozente für den Behindertenausweis
Eines vorweg: Streng genommen geht es an dieser Stelle nicht um Prozente. Beim Grad der Behinderung ist zwar auch bei 100 Schluss – die Analogie zu den Prozenten ist also naheliegend. Die richtige Ausdrucksweise lautet jedoch „Grad der Behinderung von so und so viel“ – ohne Prozent.
Korrekt ist, dass wir die magische Zahl 50 erreichen müssen. Ab einem GdB von 50 gelten Sie offiziell als schwerbehindert. Das bedeutet: Sie können früher eine Altersrente beziehen, mit oder komplett ohne Abschlag. Außerdem bekommen Sie zusätzliche Urlaubstage und können nicht mehr ohne Anhörung des Integrationsamtes gekündigt werden.
Der Schwerbehinderten-Status bringt also echte Vorteile mit sich.
Wie komme ich an den Behindertenausweis?
Den Schwerbehindertenausweis beantragen Sie bei der zuständigen Behörde in Ihrem Bundesland. Welchen Namen diese trägt, ist von Region zu Region verschieden. Bei uns in Schleswig-Holstein ist zum Beispiel das Landesamt für soziale Dienste (LAsD) zuständig.
Sie füllen einen Antrag aus, unterschreiben an den richtigen Stellen – und werfen einen Blick in Ihre Unterlagen. Warum? Weil Ihr Antrag völlig wertlos ist ohne die Befundberichte Ihrer Ärzte. Sie schauen also in den Ordner, in dem Sie solche Dokumente aufbewahren und kopieren die wichtigsten Befundberichte für den Antrag. Falls Sie an dieser Stelle feststellen, dass es keinerlei aktuelle Berichte gibt, folgen daraus zwei Möglichkeiten.
Kommentare (2)
Krapp Michaela
am 27.10.2020Ich besitze seit einiger Zeit das G in meinem Schwerbehindertenausweis mit 50% und kann nur sehr schwer laufen ich beziehe eine befristete volle Erwerbsunfähigkeitsrente bis zum 31.12 20132 und bin 56 Jahre alt
Christian Schultz
am 28.10.2020