Melden Sie sich zu unserem Newsletter an, um diese Übersicht als pdf-Datei herunterzuladen!
Blauer, gelber und orangefarbener Parkausweis für Menschen mit Behinderung
Behinderung
Nur wer den blauen Parkausweis hat, darf auf speziell dafür gekennzeichneten Behindertenparkplätzen stehen. Darüber hinaus gibt es allerdings weitere Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung.
Der blaue Parkausweis

Ausschließlich der blaue Parkausweis für Menschen mit Behinderung berechtigt dazu, auf den mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichneten Parkplätzen zu parken.
Die so gekennzeichneten Parkplätze bleiben nur Menschen mit einer amtlich anerkannten außergewöhnlichen Gehbehinderung, taubblinden oder blinden Menschen (Merkzeichen „aG“, „TBI“, bzw. „BI“ im Schwerbehindertenausweis) sowie Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen vorbehalten. Letztere erhalten außerdem einen Zusatzausweis, der berechtigt, im eingeschränkten Halteverbot und auf Bewohnerparkplätzen ohne zeitliche Begrenzung zu parken.
Weder mit dem gelben, noch mit dem orangen Parkausweis darf an diesen Stellen geparkt werden.
Wo darf zusätzlich geparkt werden?

Der orangefarbene Parkausweis

Dank einer bundesweiten Regelung können Menschen mit bestimmten Mobilitätseinschränkungen, denen bislang keine Sonderparkmöglichkeiten gewährt wurden, Parkerleichterungen in Anspruch nehmen.
Dazu zählen Personen:
- denen die Merkzeichen G und B, jeweils mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 allein für Funktionseinschränkungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) zuerkannt wurden. Falls ihnen nur die entsprechenden Funktionseinschränkungen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 70 zugesprochen wurden, werden ihnen die Sonderparkrechte nur gewährt, wenn sie zusätzlich einen GdB von mindestens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atemwege haben.
- die an Morbus-Crohn oder Colitis-Ulcerosa mit einem hierfür anerkannten GdB von mindestens 60 erkrankt sind.
- die doppelte Stomaträger sind und einen Einzel-GdB von 70 haben.
Der gelbe Parkausweis

Wir empfehlen Ihnen, zunächst den orangen Sonderparkausweis zu beantragen, da dieser bundesweit gilt. Falls Sie sich nicht in den dafür genannten Personengruppen wiederfinden, gibt es für Sie die Möglichkeit, den gelben Parkausweis zu erhalten.
Dieser umfasst einen größeren Personenkreis, ist jedoch ausschließlich in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz gültig.
Der gelbe Parkausweis gilt für Personen:
- denen das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 zuerkannt wurde und die sich maximal 100 Meter weit fortbewegen können.
- die sich aufgrund einer erheblichen vorübergehenden (Operation, Unfall, Krankheit) oder amtlich noch nicht anerkannten dauerhaften Mobilitätsbeeinträchtigung maximal 100 Meter weit fortbewegen können.
Melden Sie sich zu unserem Newsletter an, um diese Übersicht als pdf-Datei herunterzuladen!
Wo und wie erhält man die verschiedenen Parkausweise?
Für die Antragstellung zum Erhalt der Ausnahmegenehmigungen und Parkausweise sind in allen kreisfreien Städten, Gemeinden und Ämtern die jeweiligen Straßenverkehrsbehörden zuständig. Hier erhalten Sie auch Informationen und Beratung.
Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter per E-Mail an!
Kommentare (45)
Gerhart Siebert
am 27.02.2018Christian Schultz
am 28.02.2018Volker Ide
am 10.12.2018Christian Schultz
am 11.12.2018schwarzkopf
am 13.01.2019Vioelen Dank
Christian Schultz
am 14.01.2019Die sozialmedizinischen Voraussetzungen finden Sie oben im Artikel. Wenn Sie diese erfüllen, können Sie den Ausweis bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde beantragen.
buchmann klaus-Peter.
am 16.03.2019zicken alarm
am 24.03.2019Behinderte haben keine Lobby. Dabei sollte JEDEM bewusst sein, dass JEDER JEDERZEIT zum Behinderten werden kann. Mit doppelter Bedeutung: körperliche, geistige Einschränkung durch Unfall oder Krankheit - und die Behinderung durch "hirnlose Asoziale", die einem das Leben noch schwerer machen. Den Kreis, in dem wir leben, nenne ich mittlerweile wegen des Kfz.-Kennzeichens "A"sozialer "K"reis.
Raphaela
am 06.08.2019Hab ich die Chance einen Orangen Ausweis zu bekommen? Mir wurde gesagt, dazu bräuchte ich zusätzlich noch das "B" im Ausweis. Stimmt das? Mfg Raphaela
Christian Schultz
am 08.08.2019Petra Kullack
am 19.08.2019Habe Arnold Chiara Syndrom versteifte Halswirbels.Gleichgewicht Störung Lauf wie ein Roboter Danke für Antwort p
Christian Schultz
am 19.08.2019Klotz
am 25.08.2019Pflug, Manfred
am 25.08.2019Wohne in Sachsen. Wie und Wo kann ich einen blauen, gelben, oder orangefarbenen Parkschein beantragen/ erhalten ?
Christian Schultz
am 26.08.2019Renate Leuschner
am 04.11.2019Bernd Lange
am 23.12.2019Coxarthrose, Kniearthrose , Schmerzen ohne ende, 100% G und B, falle aber durchs Raster und keinen interessierts. Sehe dann Personen aus dem Auto hüpfen, die den blauen Ausweis besitzen oder Besorgungen für " Behinderte" machen. Wie ungerecht ist unsere Gesellschaft!
Schöne Weihnachten!
Simon, Rüdiger
am 02.01.2020Simon, Rüdiger
am 02.01.2020Christian Schultz
am 03.01.2020Christian Schultz
am 03.01.2020Ute
am 20.01.2020mein Vater hat den gelben Parkausweis nur für 3 Monate bekommen, jetzt wollen sie den nicht verlängern, weil das Landesamt für soziale Dienste ihm keinen blauen Behindertenausweis genehmigt. Das kann doch nicht richtig sein oder?
MfG
UK
Christian Schultz
am 20.01.2020Ute
am 20.01.2020Danke für die Antwort.
Christian Schultz
am 20.01.2020Gast
am 22.01.2020Christian Schultz
am 23.01.2020Knauer
am 26.01.2020Mein GdB ist 90 B G, ich wohne in Bayern. Muss ich in die Gemeinde vor Ort oder ins Landratsamt?
Grüsse Angela
Christian Schultz
am 27.01.2020Harald
am 17.04.2020Wenn sie zusätzlich einen GdB von mindestens 50 für Funktionsstörungen des Herzens haben. bekommt man den orangefarbenen Parkausweis.
So ich habe einen unbefristeten GdB von 60 plus G wegen einer Herzerkrankung, bekomme ich damit diesen Parkausweis in NRW ?
Das würde mir vieles Erleichtern, denn ich bin mittlerweile in meiner Bewegung so eingeschränkt, das ich den Weg vom Parkplatz zum Geschäft wegen Angina pectoris meistens nur noch mit mehreren Pausen schaffe.
MfG
Harald
Christian Schultz
am 17.04.2020D. Wende
am 15.05.2020Christian Schultz
am 18.05.2020Helga Weiss
am 23.05.2020Christian Schultz
am 25.05.2020Purzel
am 02.07.2020wenn ihr Mann einen blauen Parkausweis hat, kann er überall wo die Straßenverkehrsordnung gilt auf seinen Parkplatz bestehen. Möglicherweise gelten auf den Privatgeländen der Supermärkte, der Bankfiliale oder beim Friseur die Straßenverkehrsordnug nicht. Dann hat die Polizei oder Ordnungsamt dort keine Handhabe. Sie müssen sich dann in den Märkten bzw. in der Bankfiliale oder beim Friseur beschweren. Ob auf den jeweiligen Pakplätzen die Straßenverkehrsordnung gilt, kann man den dann dort aufgestellten Schildern entnehmen. Keine Schilder ==> keine Straßenverkehrsordnung
Traute Becker
am 22.07.2020Eleonore Bock
am 03.08.2020Habe 100 % Merkzeichen G und B Davon sind allein 60 % auf Atemwegs Erkrankung /
COPD Habe ich eine Chance den Antrag neu zu beantragen?
Christian Schultz
am 03.08.2020Ali yasin
am 03.01.2021Marcus Grimm
am 01.10.2020Christian Schultz
am 02.10.2020Martina Leibner
am 11.01.2021Ich habe einen Gdb von 70 und kein G oder B....wurde mir nicht genehmigt. Ich könnte jetzt noch mal Wiederspruch einlegen beim Sozialgericht , aber das kann bis zu drei Jahren dauern...bis dahin lebe ich vielleicht garnicht mehr oder evtl. noch matschiger im Kopf.. Ich möchte doch nur eine Parkerleichterung Gelb... Aber das wird wohl nix.. Ich frage mich wie das andere Leute machen, die bestimmt auch krank sind ,aber noch besser Rumspringen können als ich in meinen kühnsten Träumen...und ich habe vor 2008 neben meiner Arbeit Leistungssport gemacht...zack ausgeträumt...
Nur zur Erklärung...Ich bin 53 Jahre jung ( gefühlt wesentlich älter...)
Ich hatte 2008 ein Hirnaneurysma und hatte sehr viel glück ( wie man`s nimmt ). Seit dem habe ich einige kleine/ größere Behinderungen unterandern Konzentrationsfähigkeit von zwei Std.
Leider sind dann noch andere Krankheiten dazu gekommen. Neues Knie , Arthrose , Brustwirbel geht auf Wanderschaft ,Lendenwirbel auch mit starken Ausstrahlungen, Nervenschmerzen usw...da wird man zum Sammler...ach ja, da war doch noch was...ein neues Hirnaneurysma ist da.
Herzliche Grüße und ich wünsche allen das nichts dazu kommt...UND...
Denkt Positiv..und..Bleibt Negetiv...
Axel Pretsch
am 28.01.2021ich wohne in Rheinland-Pfalz und habe die MZ G, B und RF mit 90 %. Ich gehe davon aus, dass ich einen orangefarbenen Parkausweis beantragen kann und diesen wohl auch bekommen werde. Kann ich auch einen Antrag auf Kfz-Steuerermäßigung stellen, obwohl unser Auto auf meine Frau zugelassen ist? Ich selbst habe noch nie einen Führerschein besessen und konnte wegen meiner Behinderung nie einen machen.
mfg
Christian Schultz
am 28.01.2021