Wie soll ich mich verhalten, wenn die Krankenversicherung mich in die Reha schicken will?
Noch einmal: Wenn die Kasse der Meinung ist, Ihre Arbeitsfähigkeit müsse in der Reha überprüft werden, können Sie sich dem nicht grundsätzlich entziehen. Anders als beim vermeintlich gut gemeinten Ratschlag, den Job zu kündigen und Arbeitslosengeld zu beantragen – hierauf sollten Sie sich niemals einlassen. Bei der Reha müssen Sie mitspielen.
https://www.youtube.com/watch?v=QpQXscQYgMY&feature=youtu.be
An dieser Stelle ist es ratsam, den Wunsch der Krankenversicherung ins Verhältnis zu setzen. Nach Eingang des Briefes haben Sie zehn Wochen Zeit, einen Antrag zu stellen. Nichts hindert Sie daran, diese Frist bis zum Schluss auszureizen. Schon sind wieder mehr als zwei Monate ins Land gezogen, in denen Ihr Krankengeld weiterläuft. Wenn Sie dann immer noch nicht gesund sind, stellen Sie den Antrag bei der Rentenversicherung.
Ihre Reha wird im Normalfall nicht sofort starten. Im Gegenteil – mitunter dauert es drei bis sechs Monate bis zum eigentlichen Start der Maßnahme. Auch in dieser Zeit erhalten Sie weiterhin Krankengeld. Und erst jetzt, rund ein halbes Jahr nachdem Ihre Kasse Sie zur Reha gedrängt hat, entscheidet sich, ob das Krankengeld einstweilen weiterläuft.
Als Fazit kann man formulieren: Wenn Sie Krankengeld beziehen und Post von Ihrer Krankenkasse erhalten, ist erst einmal Vorsicht geboten. Falls Sie aufgefordert werden, eine Reha zu beantragen, müssen Sie sich jedoch keine Sorgen machen. Bleiben Sie ruhig, warten Sie gegebenenfalls die zehn Wochen ab und sehen Sie dem Antritt der Reha möglichst gelassen entgegen. Wenn sich die Krankenkasse jedoch aus anderen Gründen meldet, zum Beispiel weil der Medizinische Dienst (MdK) Sie trotz Krankschreibung für arbeitsfähig hält, sollten Sie so schnell wie möglich unsere Sozialberatung aufsuchen.
Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.
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Kommentare (83)
Marika Caliolo
am 28.02.2020Britta Hebben
am 19.06.2020Christian Schultz
am 19.06.2020vetter
am 23.07.2020Gruß Herbert
Christian Schultz
am 24.07.2020Michael Held
am 26.07.2020habe aber die Weidereingliederung mit meinem Artzt schon geplant
wie soll ich mich jetzt verhalten wenn die Wiedereingliederung die 10 Wochenfrist übersteigt .
Christian Schultz
am 28.07.2020Katrin
am 10.08.2020Wie sieht es denn aus wenn die Reha bewilligt wurde und ich mich nicht im Stande sehe sie anzutreten? Wird dann nur das Krankengeld gestrichen, oder kommen dann Kosten auf mich zu?
LG und vielen Fank Katrin
Christian Schultz
am 10.08.2020Bianca Groß
am 13.08.2020Susanne Dunn
am 22.08.2020Ist das rechtens?
Bin seit 11.5 krank geschrieben
Christian Schultz
am 24.08.2020Stefanie
am 03.09.2020Ich werde von der KK aufgefordert bis zum 3.10. einen Antrag zur Reha zu stellen. Der MDK hat dies per Aktenlage entschieden. Ich bin alleinerziehend mit Tochter die PG2 hat. Ich habe der AOK mitgeteilt dass es mir nicht möglich ist in die Reha zugehen. Auch stationär oder Tagesklinik ist für mich auf Grund der Seiten nicht machbar. Aber sie verlangen es trotzdem. Inzwischen arbeite ich nicht mal mehr, da der AG mich gekündigt hat. Ich kann mich aber auch nicht zerteilen. Wie soll ich mich um mich kümmern, wenn ich eine Fürsorgepflicht meiner Tochter gegenüber habe, die natürlich auch an erster Stelle steht! Ich bekomme den Spagat zwischen Arbeit, Tochter, Termine für und mit Tochter, Haushalt etc nicht mehr hin. Es hat mich in schwere Depressionen getrieben. Der Druck der KK macht es nicht besser und wenn ich daran denke wieder arbeiten zu müssen, könnte ich heulen. Können Sie mir etwas raten? Ich hätte gerne gehabt dass der MDK mich anhört aber laut AOK ist dies nicht möglich, es wird rein nach Akte entschieden. Meine Nerven sind am Ende!
Christian Schultz
am 03.09.2020Silke
am 05.09.2020Auf Grund meiner panischen Angst, weil ich auch vorerkrankt bin (Asthma, Herzrhytmusstörungen) würde ich sowieso an keinen Gruppentherapieen teilnehmen und bei Kontakt mit Einzeltherapeuten nur eine FFP 3 Maske tragen. Den Speisesaal würde ich nicht nutzen um das Treffen von vielen Menschen ohne Maske zu vermeiden. Wasserkocher, Kühlschrank steht mir in der Reha nicht zur Verfügung, Essen bringen die auch nicht aufs Zimmer, elektronische Geräte dürfen auch nicht mitgebracht werden. Der Fahrtweg ist für mich die Hölle und nicht ungefährlich weil ich mich ständig verfahre und für 300 km mindestens 8 Stunden benötige. Was soll ich bloß tun? Ich drehe noch durch. Erwerbsminderungsrente habe ich sowieso Ende letzten Jahres beantragt, mittlerweile ist der Fall beim Sozialgericht. Gutachter vom Sozialgericht hat mir mittlerweile bestätigt, dass ich die nächsten 2 Jahre einfach nur mal Ruhe brauche und Erwerbsminderungsrente bekommen soll, ist aber gerade erst passiert und wird wohl noch einige Zeit dauern bis alles bearbeitet ist.
Johanna
am 05.09.2020Pamela
am 07.09.2020Christian Schultz
am 08.09.2020Christian Schultz
am 08.09.2020Christian Schultz
am 08.09.2020Linde
am 13.09.2020Christian Schultz
am 14.09.2020Ingrid
am 06.10.2020Christian Schultz
am 07.10.2020Sollte diese EM-Rente dann später in eine Altersrente umgewandelt werden, drohen tatsächlich hohe Abschläge, siehe hier: https://www.sovd-sh.de/2020/01/07/erwerbsminderungsrente-in-altersrente-umwandeln-das-sollten-sie-wissen/
Wenn Sie sich unsicher sind, empfehle ich eine persönliche Beratung. Beim Anwalt oder dem Sozialverband.
Elisabet
am 15.10.2020Christian Schultz
am 19.10.2020Selim Daniel
am 06.11.2020Christian Schultz
am 06.11.2020Doreen Wirdel
am 11.11.2020Kann man mich dazu zwingen? Mir soll sonst das KK Geld gestrichen werden.
Christian Schultz
am 11.11.2020Angelika
am 13.11.2020Christian Schultz
am 13.11.2020Khodeir
am 14.11.2020Ich habe aber sehr viele wichtige Arzt Termine kann ich die Reha verschieben ?
Oder muss ich die wichtigen Arzt Termine absagen
Christian Schultz
am 16.11.2020Schierhold, Ralf
am 24.11.2020Dietmar Mahlbuch
am 24.11.2020Danke schön.
Christian Schultz
am 25.11.2020Es kann sein, dass man dort stur bleibt. Dann können Sie immer noch die zehn Wochen ausreizen, bis Sie Ihre Reha beantragen müssen. Ob die Maßnahme dann vor dem Rentenstart beginnen würde, halte ich für eher unwahrscheinlich.
D . Mahlbuch
am 25.11.2020Hilfe.
Christian Schultz
am 26.11.2020Nicki
am 28.11.2020meine Krankenkasse hat mich im Leistungsbezug zur Antragstellung einer REHA aufgefordert. Ich habe noch keinen Bescheid und bin schon kurz vor Aussteuerung und ohne Beschäftigungsverhältnis.
Wenn ich nun eine neue Arbeit finden sollte, bevor die REHA stattgefunden hat, muss die Krankenkasse einer Absage der REHA zustimmen?
Erlischt das Dispositionsrecht ggf. automatisch nach Aussteuerung?
Geht das Dispositionsrecht bei Bezug von ALG1 auf die Afa über ?
Da ich von sehr langen Wartezeiten wegen Corona ausgehe, bin ich nun in der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz sehr blockiert, da eine bevorstehende REHA nicht das ideale Thema für einen beruflichen Neustart bedeutet.
Danke und freundliche Grüße
Christian Schultz
am 30.11.2020Nicki
am 30.11.2020haben Sie hierfür eine konkrete Rechtsgrundlage ?
Die DRV, wo ich ebenfalls angefragt ist nämlich leider anderer Meinung. Ist es vielleicht davon abhängig ob noch ein ruhendes Beschäftigungsverhältnis besteht ?
Ich habe nun meine Krankenkasse angeschrieben. Mal sehen was die sagt, nur traue ich der am wenigsten.
Es wäre schön, wenn ich wüsste, wo das im Gesetz zu finden ist.
Danke im Voraus
Nicki
Christian Schultz
am 30.11.2020Dietmar Mahlbuch
am 30.11.2020Christian Schultz
am 01.12.2020Renate
am 17.12.2020Nun teilte die Krankenkasse der Rentenversicherung mit, dass sie eine stationäre Reha wünsche. Die Rentenversicherung schrieb mich an, dass sie bei Nichtumstellung eine Zustimmungserklärung der Krankenkasse benötigen (nach Paragraf 51 SGB V)
Muss ich der stationären Reha zustimmen ? Wie gehe ich damit um ?
Christian Schultz
am 17.12.2020Sandra
am 27.12.2020Ich bin seit dem 11.3.20 krank geschrieben wegen schwerer Darm-OP! Hinzu kam dann eine rezidivierende Depression mit Ängsten, da ich in der Zwischenzeit gekündigt wurde! Im Februar läuft mein KG aus, da ich bereits im letzten Jahr 6 Monate krank war wegen Depression! Am 04.12. habe ich meinen Antrag auf Reha( auf Druck der KK) eingereicht! Diese möchte ich nun aber nicht antreten (wurde bereits von der RV genehmigt). Ich muss und möchte wieder arbeiten, da ich nun extreme Existenzängste entwickele! Außerdem denke ich, dass mir die Arbeit helfen wird, aus diesen Ängsten wieder herauszufinden (Geldsorgen wg. der Erkrankung). Ich möchte mich nun bewerben und meine Frage ist, ob ich die Reha absagen kann ohne weitere Folgen ( außer das das KG gestrichen wird). Wann, wo muss ich mich da melden? Mir bereitet das ganze schon arges Kopfzerbrechen, da die KK am Telefon schon einmal sehr unfreundlich war!
Christian Schultz
am 04.01.2021Daher empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich individuell beraten lassen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Julian Dennerlein
am 05.01.2021Im September kam nun das Schreiben, dass Sie zur Reha muss. Den Antrag haben wir zugestimmt, da es am Anfang aus unserer Sicht Sinn gemacht hat. Allerdings ist ihr Zustand noch immer nicht wirklich besser und Sie müsste 600km weit weg an die Ostsee zur Reha. Des Weiteren darf aufgrund der Corona-Krise niemand mit etc.
Ebenso ist es mit Anwendung, da auch diese aktuell nicht zur Verfügung stehen. Das heißt sie wäre 3-4 Wochen in Reha und wäre nur auf dem Zimmer eingesperrt. Diese Reha würde keine Besserung, sondern eher Verschlechterung bringen. Nachdem die Hausärztin angerufen hat, hat die AOK mehr oder weniger gesagt, dass es Ihr egal ist und meine Freundin hin muss.
Daher jetzt meine Frage: Ich glaube kaum, dass die AOK jemanden gegen ihren Willen zur Reha schicken kann, vor allem da die Reha eher Verschlechterung bringen würde. Ist das korrekt?
Was kann ich jetzt dagegen tun?
Vielen Dank für eure Mühe.
Gruß
Julian
Christian Schultz
am 05.01.2021Grundsätzlich ist Ihre Freundin zur Mitwirkung verpflichtet. Das heißt aber nicht, dass die Reha unbedingt stattfinden muss. Da Sie bereits erfolglos mit der Krankenkasse Kontakt aufgenommen haben, empfehle ich Ihnen, dass Sie sich professionelle Unterstützung suchen. Zum Beispiel beim SoVD: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Heinz -Georg Töller
am 05.01.2021Christian Schultz
am 05.01.2021Aber Sie sind ja sicherlich nicht ohne Grunde so lange krank gewesen. Ob es dann sinnvoll ist und auch langfristig funktioniert - das ist die vielleicht noch wichtigere Frage.
Silvia
am 08.01.2021Christian Schultz
am 08.01.2021Jessica Kuhn
am 13.01.2021mein Fall ist etwas komplizierter.
Ich habe Epilepsie seit 2016. Bin aber seit 2012 in einem Beschäftigungsverhältnis. 2016 hatte ich eine Auszeit von 3 Monaten. Dann war ich wieder Arbeitsfähig bis Mai´20. Im Mai 2020 bekam ich wieder einen epileptischen Anfall. Ich war 3 Wochen in stationärer Behandlung, aufgrund einer Medikamentenumstellung.
Von diesem Zeitpunkt an, brauchte ich für mich 1/2 Jahr um mit dieser Situation zurecht zu kommen. Im KH hat man mir ein Epilepsiezentrum empfohlen, auch weil meine Psyche schlapp gemacht hat. Einen ambulanten Termin hab ich schon im Sommer 2020 gemacht für Dez´20. Die Nachfrage dieser Klinik ist sehr gefragt. Zeitgleich hat meine KK mich aufgefordert einen Rehaantrag zu stellen. Ansonsten würde die Zahlung eingestellt werden. Gesagt ... - getan. Mein Wunsch ins Epilepsiezentrum zu gehen, wurde mir seitens der Rentenversicherung nicht genehmigt. Weil die Versicherung keinen Belegunsvertrag mit dieser Einrichtung hat. Stattdessen wollten sie mich im Dezember 2020 in einer anderen Klinik verweisen.
Während dieser ganzen Prozedur hatte ich schon im Sommer 2020 beschlossen zu meinen alten Arbeitgeber zurückzukehren. Der auch vollstes Verständnis für meine Situation hat und ich somit auch wieder ab Febr´21 mich wiedereingliedern lasse. Ich habe einen Schwerbehinderten Ausweis von 50. Zudem muss ich sagen, das ich meine Tätigkeit erst wieder ausführen kann, wenn eine 1 jährige Anfallsfreiheit gegeben laut § xy. Eine Rehamaßnahme macht in meinem Fall überhaupt keinen Sinn.
Meine Frage lautet:
Wie verhält es sich weiterhin mit meiner Krankengeld Zahlung?
Mein Wiedereingliederungsplan wurde seitens Arzt und Arbeitgeber schon genehmigt. Muss ich die Rehabilitation trotz dessen antreten?
Christian Schultz
am 13.01.2021Axel
am 13.01.2021Die Klinik meinte der Termin könnte vielleicht erst im Sommer sein ( Corona ? ).
Ich will nicht mehr so lange auf meinen Termin warten, was kann ich tun?
Christian Schultz
am 13.01.2021Marina Hentschel
am 18.01.2021Möchte gerne nach Ablauf kurz vor Ende der Frist wieder meine Arbeit aufnehmen. Habe noch viel Urlaub und würde anschließend selbstbestimmt die Rente einreichen.
Ist das möglich? Schicke ich dannder Krankenkasse nur die Endbestätigung des Arztes und damit äre alles erledigt?
Danke
Christian Schultz
am 18.01.2021Sunae
am 27.01.2021auch ich wurde aufgefordert, einen Reha-Antrag zu stellen. Die Krankenkasse möchte, dass ich die ausgefüllten Unterlagen an sie zurückschicke und sie leiten dann alles an die Rentenversicherung per Eilantrag. Ich selbst darf die Unterlagen nicht zur Rentenversicherung schicken. Ist das zulässig? Bin nun seit etwa 8 Monaten im Krankenstand.
Christian Schultz
am 27.01.2021Birgit Timmermann
am 27.01.2021Christian Schultz
am 28.01.2021Ob es in Ihrem speziellen Fall noch eine Alternative gibt, lässt sich nur individuell klären: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Mats Brate
am 28.01.2021Muss ich das der KK mitteilen? Oder geht das von der RV automatisch an die KK?
Christian Schultz
am 28.01.2021Anna
am 04.02.2021Christian Schultz
am 04.02.2021R. T.
am 08.02.2021Ich bin seit Juni 2020 arbeitsunfähig erkrankt und beziehe Krankengeld.
Im August letzten Jahres trat die KK an mich heran ob ich nicht eine Rehabilitation (früher Kur) beantrage möchte. Dahingehend war ich aber schneller und hatte von mir aus schon die Reha beantragt, welche auch von der DRV genehmigt wurde und die ich auch im Zeitraum Sept./Oktober in einer Rehaklinik absolvierte mit dem Ergebnis, dass ich als weiterhin arbeitsunfähig aus der Reha entlassen wurde.
Nach Entlassung aus der Reha teilte ich der KK mit, dass ich nunmehr einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der DRV stellen werde.
Nunmehr beginnt aber die KK zu nerven und schickt mir den Antrag auf LTA (Leistung zur Teilnahme am Arbeitsleben) zu, verbunden mit einer Frist von 10 Wochen den Antrag zu stellen, ansonsten Verlust des Krankengeldes.
Mit heutigem Tag (08.02.) habe ich den Erwerbsminderungsrenten-Antrag über den VdK gestellt, bzw. den Antrag beim VdK abgegeben.
Meine Frage:
Was geschieht, wenn die Bearbeitung meiner EM-Rente länger als die 10 Wochen dauert, denn einen Antrag auf LTA kann und möchte ich ja nicht parallel stellen, denn das "beißt" sich doch gegenseitig.
Weiterhin habe ich mit der KK vereinbart, sobald die Bestätigung über den Eingang des Rentenantrags von der DRV bei mir eingeht, werde ich die KK davon in Kenntnis setzen.
Mit der Bitte um Info.
Christian Schultz
am 09.02.2021R. T.
am 09.02.2021Ich solle die Unterlagen zur LTA jetzt einfach mal zur Seite legen.
Fakt ist: Die wollen nicht mehr zahlen und mich aus dem KK-Bezug raushaben.
VdK habe ich darüber auch schon informiert.
Christian Schultz
am 09.02.2021Heike
vor 3 WochenChristian Schultz
vor 6 TagenSzafran Barbara
vor 3 WochenChristian Schultz
vor 3 TagenLassen Sie sich im Zweifelsfall lieber persönlich beraten: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Hagendorf
vor 2 WochenChristian Schultz
vor 5 TagenMike Röser
vor 2 WochenIch befinde mich noch drei Tage im stationären qualifizierten Entzug vom Alkohol und depressiver Episode, werde am 25.02.21 entlassen.. Das wären dann drei Wochen. Ich möchte im Mai wieder arbeiten, bin selbständig und auf das Geld angewiesen.
Das heißt ich würde von März bis April Krankentagegeld bekommen. Jetzt ist meine Sorge das ich von der PKV Debeka eine Reha-Maßnahme aufgezwungen bekomme. Da ich drei Kinder habe, möchte ich nicht mehr von Zuhause weg. Das würde meine Erkrankung bestimmt verschlimmern.
Kann ich mich da irgendwie gegen wehren?
Herzliche Grüße Mike
Christian Schultz
vor 1 WocheUte Draksler
vor 2 WochenJetzt kam ein Schreiben von der KK, man habe mich telefonisch nicht erreicht( definitiv nicht geschehen), ich solle mich melden, um über den abgelehnter Antrag zu sprechen.
Muss ich das?
Habe ich Nachteile, also keine Zahlung des KG, wenn ich nicht reagiere?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Draksler
Christian Schultz
vor 1 Woche