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Krankenkasse will, dass ich mich arbeitslos melde – was nun?

Behinderung Gesundheit

„Guten Tag Frau …, Michael … von der …, Ihrer Krankenkasse, am Apparat. Ich bin Ihr persönlicher Ansprechpartner und habe gesehen, dass Sie Krankengeld bei uns beziehen. Ist denn bei Ihnen alles so weit in Ordnung? Können wir irgendetwas für Sie tun?“

Krankenkasse will, dass ich mich arbeitslos melde - was tun?

Wow, wird jetzt vielleicht Ihr erster Eindruck sein. So emphatisch hat sich meine Krankenversicherung bisher nicht um mich gekümmert. Dabei kommen solche Anrufe gar nicht so selten vor. In der Regel haben Sie dieses zweifelhafte Vergnügen allerdings nur dann, wenn Sie langzeitkrank sind – also länger als sechs Wochen nicht arbeiten können. Denn dann muss Ihre Firma kein Gehalt mehr zahlen, und die Krankenkasse ist für Ihr Einkommen zuständig. Mit dem Krankengeld.

Wenn sich die Krankenkasse telefonisch meldet

Krankengeld ist teuer. Knapp 13,1 Milliarden Euro haben die gesetzlichen Krankenversicherungen im Jahr 2018 ausgegeben. 2014 waren es noch 10,6 Milliarden Euro. Da unsere Krankenversicherungen im Wettbewerb stehen, sind hohe Ausgaben beim Krankengeld betriebswirtschaftlich unerwünscht. Kein Wunder also, dass einige Krankenkassen versuchen, an dieser Stelle Geld einzusparen. Leider auf Kosten der Patienten.

Schon vor einiger Zeit haben wir über unerwünschte Anrufe von Krankenkassen berichtet. In erster Linie ging es um Krankenversicherungen, die ihre Mitglieder in die Erwerbsminderungsrente abschieben wollen. Hierbei ist zu sagen: Fordert Ihre Krankenkasse Sie dazu auf, eine Reha zu beantragen, können Sie sich dem nicht kategorisch verschließen. Im Sinne des „Gestaltungsrechts“ sind Sie aufgefordert zu kooperieren und nach maximal zehn Wochen einen entsprechenden Antrag bei der Rentenversicherung zu stellen.

Wenn die Krankenkasse die Kündigung verlangt

Manche Kassen gehen aber noch weiter. Immer wieder hören wir in unserer Beratung von Menschen, die vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MdK) „gesundgeschrieben“ werden. Mit anderen Worten: Obwohl eine lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Hausarzt vorliegt, kommt der MdK zu dem Ergebnis, dass der Patient wieder arbeiten kann. Ohne die betroffene Person überhaupt persönlich begutachtet zu haben. Wie Sie sich in solch einem Dilemma verhalten, lesen Sie in diesem Beitrag.

Doch dabei bleibt es nicht. Immer öfter fordern Krankenkassen Ihre Versicherten im Krankengeld-Bezug auf, den Job zu kündigen und Arbeitslosengeld zu beantragen. Falls Ihnen die nette Dame oder der freundliche Herr Ihrer Versicherung diesen Tipp ans Herz zu legen versucht, gibt es nur eine richtige Antwort: Niemals. Denken Sie gar nicht erst darüber nach, den Arbeitsvertrag zu kündigen. Warum?

Erstens hätten Sie keine Chance mehr, in den Betrieb zurückzukehren. Ist der Job einmal weg, gibt es kein Zurück. Zweitens ist das Arbeitslosengeld häufig niedriger als Ihr Krankengeld. Sie würden sich finanziell also unmittelbar schlechter stellen. Und drittens – und das ist eigentlich der wichtigste Grund – müssen Sie mit einer langfristigen Erkrankung auch über einen längeren Zeitraum planen. Möglicherweise kommen Sie nicht wieder auf die Beine, zumindest nicht in den nächsten zwei, drei Jahren. Was würde das finanziell für Sie bedeuten? Krankengeld gibt es maximal 78 Wochen. Arbeitslosengeld höchstens 24 Monate, und dann auch nur für ältere Versicherte.

Wenn die Krankheit also länger dauert, ist das Krankengeld der finanziell wichtigste Baustein in Ihrer Absicherung. Geben Sie es daher nicht leichtfertig aus der Hand – nur weil der Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse das so will. Dahinter steckt lediglich die Absicht, einen weiteren Krankengeld-Fall vorzeitig abzuschließen. Es soll Geld gespart werden, und zwar auf Ihre Kosten.

Fazit

Fassen wir also zusammen: Wenn Sie Krankengeld erhalten, ist bei Anrufen Ihrer Kasse immer Vorsicht geboten. In der Regel rufen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Versicherung nicht ohne Hintergedanken an. Bleiben Sie entspannt. Sie sind nicht verpflichtet, am Telefon über wichtige Sachverhalte zu sprechen. Lassen Sie sich die Ausführungen der Krankenkasse am besten schriftlich geben. So geraten Sie nicht unter Druck und treffen möglicherweise unüberlegte Entscheidungen.

Auf gar keinen Fall sollten Sie Ihren Job kündigen. Erstens hat die Krankenversicherung keinerlei Aktien in dieser Entscheidung. Hier geht es ausschließlich um Sie und Ihren Arbeitgeber. Und zweitens ist der vorschnelle Verzicht auf Krankengeld bei längeren Erkrankungen besonders finanziell ein strategischer Fehler.

Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.

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Kommentare (6)

  • user
    Natalie
    am 23.11.2023

    Ich bin seit dem 5.9.22 krankgeschrieben. Die aktuelle Krankschreibung geht bis zum 1.22.23. Nun hatte ich eine Woche vor ablaufen der AU ein Schreiben im Briefkasten, dass ich ja seit Mitte September 22 nicht mehr bei meinem Arbeitgeber angestellt bin und mich ab 2. Dezember nun arbeitslos melden soll. Ich werde allerdings noch über den 1. Dezember weiterhin krank sein. Warum soll ich mich beim Arbeitsamt melden? Am Telefon sagte mir die Dame der Krankenkasse, dass sie nicht den Grund sieht, weshalb ich keine leichte Tätigkeit ausüben könne.

    • user
      Christian Schultz
      am 23.11.2023

      Sie müssen sich immer umgehend bei der Arbeitsagentur melden, wenn der Arbeitsvertrag ausläuft oder beendet wird. Sonst riskieren Sie eine Sperre beim Arbeitslosengeld.

      Alle weiteren Fragen müsste man sich anhand Ihrer Unterlagen anschauen. Das können wir hier im Forum nicht leisten.

  • user
    Sabine Kuske
    am 10.08.2023

    Ich bin seit Mitte März 2023 im Krankengeld und habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 30.9.23

    Voraussichtlich bin ich nach einer Wirbelsäulen OP im Juli noch mindestens 3-4 Monate arbeitsunfähig.

    Muss ich der Krankenkasse die Arbeitslosigkeit ab Oktober mitteilen?

    Da ich ein Rentennaher Jahrgang bin (1958) möchte ich ungern ALG beziehen müssen, bzw mich von der KK da hineinzwingen lassen. Meine 45 Pflichtjahre wären im Februar 24 erfüllt

    • user
      Christian Schultz
      am 11.08.2023

      Ja, bitte informieren Sie Ihre Krankenkasse zeitnah über das Auslaufen des Arbeitsvertrages.

  • user
    Werner
    am 12.10.2022

    Arthrose in der Schulter kann man da 78 Wochen krank sein ???? und bin auch in psychosomatisch Behandlung kann ich da auch 78 Wochen krank sein ist es die gleiche Krankheit oder wenn es extra gezählt oder zusammen , oder bedeutet das krankheit hatte eigene Anspruch

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