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Habe EM-Rente: Komme ich nun früher in die Altersrente?

Aktuelles Rente Behinderung Gesundheit

Sie beziehen eine Rente wegen Erwerbsminderung und fragen sich, wann Sie in die Altersrente wechseln können? Ist es über die EM-Rente sogar möglich, früher in den "richtigen" Ruhestand einzusteigen? In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen.

Habe EM-Rente: Komme ich nun früher in die Altersrente?

Wenn Sie eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten, sind Sie gesundheitlich extrem angeschlagen. Denn das bedeutet: Sie können pro Tag weniger als drei Stunden arbeiten. Egal, um welchen Beruf es geht. Egal, was Sie vorher gemacht haben. Und diese Einschränkung hält für mindestens ein halbes Jahr an. Um es ganz deutlich zu sagen: Mit EM-Rente sind Sie gesundheitlich ganz unten angekommen.

Wie lange bekomme ich die EM-Rente?

Doch das heißt trotzdem nicht immer, dass Sie diese Rente dauerhaft erhalten. Im Gegenteil - die meisten Renten wegen Erwerbsminderung werden auf Zeit bewilligt. Also zwei, manchmal auch drei Jahre. Anschließend erfolgt eine erneute Gesundheitsprüfung. Und erst dann entscheidet sich, ob Sie auch weiterhin Geld von der Deutschen Rentenversicherung erhalten.

Das kann bis zu neun Jahre so gehen. Stuft der Gutachter Sie im Anschluss erneut erwerbsgemindert ein, muss die EM-Rente "entfristet" werden. Das Geld kommt in diesem Fall jeden Monat, bis Sie in die Altersrente wechseln.

Aber wann kann das so weit sein?

Mit EM-Rente in die Altersrente

Wann Sie eine Rente wegen Alters erhalten können, hängt von mehreren Variablen ab. Die wichtigste ist natürlich Ihr Alter - und damit Ihr Geburtsjahr. Denn Ihr Jahrgang gibt vor, ab wann Sie in die sogenannte Regelaltersrente wechseln können.

Sie sind 1964 geboren? Oder später? Dann können Sie allerfrühestens zum 67. Geburstag in diese "normale" Rente. Keinen Tag eher. Soll es trotzdem früher in den "echten" Ruhestand gehen, kann das nur über eine Form der vorgezogenen Altersrente erfolgen. Und das geht auch, wenn Sie aktuell eine Erwerbsminderungsrente beziehen.

Hier gibt es drei Optionen, von denen eine oder mehrere für Sie in Frage kommen können:

  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • Altersrente für langjährig Versicherte
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Allen Varianten ist gemein, dass Sie um mindestens zwei Jahre früher in die Altersrente kommen. "Früher" heißt immer im direkten Vergleich zur Regelaltersgrenze. Wie gesagt - wann die bei Ihnen ist, sehen Sie oben in der Grafik.

Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte etwa brauchen Sie 45 Versicherungsjahre. Dann können Sie zwei Jahre früher in die Rente. Also zum Beispiel mit 65 statt mit 67 - übrigens ohne Abschläge. Über die Altersrente für langjährig Versicherte geht es frühestens zum 63. Geburtstag. Hier kostet allerdings jeder Monat 0,3 Prozent Abschlag. Und mit aktueller Schwerbehinderung und 35-jähriger Versicherungszeit haben Sie die Zahl - zwischen einer abschlagsfreien Rente zwei Jahre vor Ihrer Regelaltersgrenze. Oder einer Rente, die bis zu fünf Jahre früher beginnt. Also zum Beispiel mit 61 und sechs Monaten statt mit 66 und sechs Monaten für den Jahrgang 1961.

Aber - gilt das auch, wenn Sie bereits eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen?

Mit EM-Rente früher in die Altersrente?

Der Wechsel von einer EM- in die Altersrente ist tatsächlich etwas Besonderes. Und dabei spielt es keine Rolle, ob Ihre Erwerbsminderungsrente befristet oder unbefristet ist. Wichtig ist nur: Zwischen dem Ende der EM-Rente und dem Beginn Ihrer Altersrente dürfen maximal 24 Monate liegen. Dann entfaltet sich die Magie.

Denn nur jetzt - in genau diesem Zusammenhang - greift ein besonderer Bestandsschutz. Ihre Altersrente kann nun nicht niedriger sein als die zuvor bezogene Altersrente.

In den allermeisten Fällen wäre das nämlich der Fall. Damit Sie aber in der Altersrente nicht weniger zur Verfügung haben, profitieren Sie von diesem "magischen" Bestandsschutz.

"Ihre Altersrente beginnt spätestens zwei Jahre, nachdem die EM-Rente ausgelaufen ist? Dann greift ein Bestandsschutz - und Ihre Altersrente kann nicht niedriger als die EM-Rente ausfallen."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Aber führt die Erwerbsminderungsrente auch zu einer Abkürzung in die Altersrente?

Nein, so einen Schleichweg gibt es im Rentenrecht nicht. Wann Sie eine Altersrente beziehen können, hängt zunächst einmal von Ihrem Jahrgang und dem Alter ab. So ermittelt sich das gesetzliche Renteneintrittsalter. Wenn Sie darüber hinaus noch bestimmte Wartezeiten in der Deutschen Rentenversicherung erfüllen und/oder eine Schwerbehinderung vorweisen können, verschiebt sich der mögliche Rentenbeginn nach vorn. Aber immer im Verhältnis zur Regelaltersgrenze. Und die hängt nur von Ihrem Jahrgang ab.

Abschläge beim Wechsel in die Altersrente

Einen wichtigen Punkt müssen Sie noch erfahren: Gehen Sie vor dem 63. Geburtstag in die Erwerbsminderungsrente, wird diese durch Abschläge gemindert. Das lässt sich leider nicht verhindern. Diese bleiben auch aktuell, wenn Sie innerhalb der 24 Monate in die Altersrente wechseln.

Aber: In den meisten Fällen ist die EM-Rente trotzdem höher als das, was Ihnen als Altersrente zustehen würde. Denn Sie haben nach dem Beginn der Erwerbsminderung kaum noch Beiträge auf Ihr Rentenkonto gezahlt. Daher sorgt der Bestandsschutz dafür, dass Sie zumindest keine Verschlechterung erfahren.

Und: Wechseln Sie nun innerhalb der 24 Monaten in die Altersrente, spielt es auch keine Rolle, wenn diese ihrerseits theoretisch durch neue Abschläge gekürzt würde. Der Bestandsschutz schützt Sie vor einer niedrigeren Rente. Sie können mit EM-Rente also zum Beispiel bereits mit 63 in die Altersrente für langjährig Versicherte gehen. Geldmäßig machen Sie dabei kein Verlustgeschäft.

Nutzen Sie am besten die kostenlose Beratung der Deutschen Rentenversicherung, wenn Ihnen der oben angesprochene Wechsel bevorsteht. Oder Sie wenden sich an die Sozialrechtsberatung des SoVD. Uns gibt es in ganz Deutschland.


Kommentare (10)

  • user
    Dirk
    am 28.12.2023

    Lieber Herr Schulz,

    ich habe Mitte September, nach Reha auf meiner Initiative und sozialmed. Leistungsberurteilung im Entlassungebericht 3-6 Std, eine Teilerwerbsminderungsrente gestellt. Ich habe einen GDB unbefristet von 80.

    Am 13.3 werde ich ausgesteuert. Meine Arbeitsstelle ist ungekündigt.

    Dürfte ich nach einer Aussteuerung auch bis 6 Std arbeiten, falls die EM- bewilligt wird?

    Dürfte ich dann die 30 Std auch auf drei Tage verteilen, also zb an drei Tagen 10 Std arbeiten?

    Mein Arbeitgeber ist noch nicht angeschriebenn worden, ob ich dort bei Teilerwerbsminderungsrentengenehmingung Teilzeit arbeiten dürfte.

    Muss ich mich nun schon beim Job-Center melden oder läuft das alles automatisch?

    Besten Dank für Ihre Hilfe und Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2024

      Hallo Dirk, mit der teilweisen EM-Rente sollen Sie sogar - wenn möglich - in Teilzeit arbeiten. Also bis zu sechs Stunden täglich. Mehr geht nicht, weil Sie sonst diese Rente nicht mehr bekommen würden.

  • user
    Christine Lorenz
    am 07.11.2023

    Hallo Herr Schulz, ich habe noch eine Frage an Sie.

    Ich werde aus der Reha so entlassen, dass ich nur noch unter 3 Stunden arbeiten kann, sprich volle Erwerbsminderungsrente.

    Es ist ja wohl so, dass die Kasse in dem Fall kein Krankengeld mehr zahlen muss, aber der Rentenantrag erst gestellt werden muss. Diesen kann ich selber stellen, da ich die Reha von mir aus beantragt habe. Wie schnell muss ich diesen stellen? Wie lange zahlt die Kasse noch?

    Wer zahlt in der Zwischenzeit Geld?

    Ohne Geld kann ich natürlich nicht auskommen. Ich habe noch eine Arbeitsstelle.

    Mit freundlichen Grüßen

    Christine Lorenz

    • user
      Christian Schultz
      am 08.11.2023

      Hallo Christine, lassen Sie sich bitte so schnell wie möglich individuell beraten.

      Grundsätzlich dauert es nach solch einem Rehabericht nicht so lange, bis über den Antrag zur EM-Rente entschieden wurde. Die Krankenkasse stellt in vielen Fällen auch nicht direkt die Zahlung ein. Im Notfall wenden Sie sich für die Übergangszeit ans Jobcenter. Aber wie gesagt: Ob jetzt direkt der Rentenantrag die beste Option ist, müsste man sich anhand Ihrer persönlichen Situation anschauen.

  • user
    abdelhak
    am 20.10.2023

    danka

  • user
    Steffanie
    am 03.10.2023

    Super von den Möglichkeiten, die einem ja keiner sagt, hier zu erfahren! Ganz lieben Dank Eurem Team!

  • user
    Anton Digulla
    am 28.09.2023

    Hallo,

    und wie ist das, wenn man eine Teilerwerbsminderungsrente bezieht?

    Vielen Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 29.09.2023

      Hallo Anton, mit der geht es auch nicht früher in die Altersrente. Einen Bestandsschutz gibt es meines Wissens nach nicht.

  • user
    Claus Müller
    am 18.09.2023

    Sehr interessanter Beitrag.

    Für mich bleibt eine Frage noch offen:

    Gelten die Ausführungen nur für die volle EM-Rente, oder auch für die Teil-EM-Rente?

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 18.09.2023

      Für die volle Rente.

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