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Mit Minijob zur Pflichtversicherung: Wie viel Euro müssen es sein?

Aktuelles Rente Behinderung Armut Gesundheit

Wir haben oft über die fast magische Kraft des Minijobs für die gesetzliche Rentenversicherung berichtet. Zum Beispiel wenn es um die Voraussetzungen zur Grundrente oder für eine Erwerbsminderungsrente geht. Dabei fragen viele Menschen immer wieder dasselbe: Wie viel Euro muss ich denn verdienen, um aus dem Minijob eine Pflichtversicherungszeit zu machen?

Mit Minijob zur Pflichtversicherung

Erinnerung: Warum der Minijob in der gesetzlichen Rente so wichtig ist

Ein 450-Euro-Job stärkt in jedem Fall Ihre spätere Rente. Auch wenn wir hier nicht unbedingt an die Rentenhöhe denken sollten: Haben Sie ein Jahr lang jeden Monat 450 Euro verdient und eigene Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt, bedeutet das ein Plus von rund 4,50 Euro für Ihre spätere Altersrente. Nicht gerade eine Geheimwaffe gegen Altersarmut.

Doch in der gesetzlichen Rente kommt es nicht immer nur auf die Höhe der Rente an. Oftmals ist vor allem relevant, ob überhaupt eine Rente ausgezahlt werden kann. Im Bereich der Altersrente ist das vor allem dann von Bedeutung, wenn Sie früher in die Rente wollen. Bei Erwerbsminderungsrente und der neuen Grundrente sind diese sogenannten Wartezeiten jedoch des Pudels Kern.

Auf die Wartezeiten kommt es an

Für fast jede Rentenart müssen Sie bestimmte Wartezeiten erfüllen. Manchmal sprechen wir auch von Versicherungszeiten. Fakt ist: Die unterschiedlichen Rentenarten setzen in manchen Fällen unterschiedliche Maßstäbe an, was als Wartezeit anerkannt wird. Besonders heikel kann das zum Beispiel beim Thema Arbeitslosigkeit sein.

Kommen Sie nicht auf die erforderliche Mindestzahl an Wartezeit, gibt es auch keine Rente. Und das hat in der Praxis verheerende Folgen.

Die magische Pflichtversicherungszeit

Unter den vielen rentenrechtlichen Zeiten, die das Sozialrecht kennt, sticht eine heraus - die Pflichtversicherungszeit.  In aller Regel entsteht diese durch Arbeit, entweder angestellt oder selbstständig. Wichtig ist, dass Sie selbst Beiträge abführen. Als Angestellter haben Sie gar keine Wahl, mit eigener Firma müssen Sie sich bewusst für die gesetzliche Rente entscheiden.

Beim Minijob ist es noch einmal etwas anders. Seit 2013 werden bei neu angemeldeten Jobs automatisch eigene Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt. Sie verdienen 450 Euro? Dann fällt ein Rentenbeitragssatz in Höhe von 3,6 Prozent an. Jeden Monat gehen so 16,20 Euro an den Rententräger.

Das klingt erst einmal viel - insbesondere wenn Sie "nur" diesen Minijob haben und sonst vielleicht nicht viel. Aber jetzt kommt die geradezu magische Kraft des 450-Euro-Jobs.

16,20 Euro berechtigen zu späterer Rente

Denn ohne eigene Beiträge spielt der Minijob bei den Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung keine Rolle. Nur wer eigene Beiträge einzahlt, verwandelt den Aushilfsjob in eine Pflichtbeitragszeit. Und die ist enorm wertvoll. Sozusagen das Gold oder Platin aller Versicherungszeiten.

Springen wir in der Zeit ein wenig nach vorn. Niemand wünscht es Ihnen - aber stellen Sie sich vor, Sie werden plötzlich schwer krank, lange bevor Sie eine Altersrente beziehen dürfen. Ihre Rettung wäre nun die Erwerbsminderungsrente. Doch die bekommt nicht jeder. Neben den strengen medizinischen Voraussetzungen müssen Sie auch 36 Pflichtbeitragsmonate vorweisen können - allein in den vergangenen fünf Jahren. Sie hatten in dieser Zeit einen Minijob? Bingo, damit können Sie zumindest auf rund 800 Euro im Monat hoffen.

Genauso wichtig kann der Minijob bei der Grundrente werden. Diese wurde eingeführt, um kleine Renten mit einer Extrazahlung aufzustocken. Das Problem: Auch mit Minirente bekommen Sie diesen Zuschlag nur, falls Sie mindestens 33 Grundrentenjahre sammeln konnten. Arbeitslosigkeit oder Erwerbsminderungsrente zählen nicht mit - aber der Minijob mit Pflichtbeitrag.

Wie hoch muss das Einkommen beim Minijob sein, um eine Pflichtbeitragszeit zu erhalten?

Die alles entscheidende Frage. Und die Antwort darauf ist so simpel wie erfreulich. Theoretisch reichen schon wenige Euro oder Cent. Sobald Sie angemeldet sind und Ihre Beiträge an die Rentenkasse überweisen, befinden Sie sich auf dem sicheren Boden der Pflichtversicherungszeit.

Denken Sie bitte daran, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen oder auf eine EM-Rente angewiesen sind: Diese Zeiten werden Ihnen später bei der Grundrente fehlen. Verdienen Sie jedoch ein paar Euro dazu, von denen Sie einen kleinen Teil an den Rententräger weitergeben - dann wahren Sie alle Chancen auf Ihre spätere Grundrente. Sie verzichten für den Moment auf maximal 16,20 Euro und gewinnen später vielleicht mehrere Hundert Euro.

Fazit

Egal ob Sie 10 oder 450 Euro verdienen. Handeln Sie überlegt und verzichten Sie nicht auf die Versicherungspflicht beim Minijob. Auf diese Weise verteidigen Sie Ihre möglichen Ansprüche auf zukünftige Rentenzahlungen. Insbesondere bei einer Erwerbsminderungs- oder Grundrente. Aber auch wenn Sie vorhaben, früher in die Altersrente einzutreten, kann der Minijob ein echter "Gamechanger" sein.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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Kommentare (4)

  • user
    Petra Titze
    am 23.01.2022

    Ich bin an weiteren Berichten und Neuigkeiten interessiert.

  • user
    Alexander Weber
    am 14.12.2021

    Guten Tag

    Sehr gutes Video.Meine Frage ist.Wie wird die es gerechnet Volzeitjob und gleichzeitlich Minijob?Regelaltesrente erreche ich im Jahr2029.Da komme ich auf 29 Volzeitjobjahren.Aus diese 29Jahren habe ich 8,5 Jaren 2 Jobs.Habe ich Anschpruch Auf Grundrente?

    • user
      Christian Schultz
      am 15.12.2021

      Hallo Alexander, wenn Sie bereits einen versicherungspflichtigen Vollzeitjob haben, zählt der Minijob nicht als zusätzliche Wartezeit. Ein Monat kann immer nur einmal gewertet werden.

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