Knifflig wird es, wenn Sie die nächste Frage mit „ja“ beantworten:
3. Sie sind 61 und werden arbeitslos. Ihnen fehlen noch 24 Monate als Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Eine Insolvenz des Arbeitgebers liegt nicht vor.
Das Gesetz sagt in diesem Fall, dass Ihre Arbeitslosigkeit nicht als Wartezeit für den Eintritt in die vorgezogene Altersrente akzeptiert wird. Die damalige Bundesregierung wollte mit diesem Passus verhindern, dass sich eine Masse von gut qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Anfang 60 aus dem Berufsleben verabschiedet.
Was können Sie machen?
Sie beziehen Ihr Arbeitslosengeld 24 Monate und gehen mit 63 in Rente. Und zwar ohne Abschlag. Allerdings gelingt Ihnen das nur unter Zuhilfenahme eines wichtigen Details. Auch bei Arbeitslosigkeit haben Sie die Möglichkeit, einer Tätigkeit nachzugehen. Üben Sie zusätzlich zum Arbeitslosengeld einen Minijob aus und verzichten nicht auf eigene Beiträge zur Rentenversicherung, fließen diese auf Ihr Rentenkonto. Und plötzlich gelten die 24 Monate, in denen Sie Arbeitslosengeld beziehen, wieder als Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Mit 63 ohne Abschläge in Rente zu gehen, ist also möglich, selbst wenn Sie zwei Jahre zuvor noch arbeitslos werden. Es kommt aber auf den Einzelfall an, in unserer Sozialberatung helfen wir Ihnen gern weiter.
Kommentare (288)
Helmut Uder
am 22.11.2018Monika Naumann
am 27.03.2019Straatmann Reiner
am 25.02.2021fünsche alle ich viel Kaft auf ihren Weg und Gesundheit (wenn mann die nocht hat)
Lu
am 26.04.2019Christian Schultz
am 29.04.2019Mona
am 30.04.2019Claudia
am 13.01.2021ich bin 5/61 geboren und habe 12/2025 meine 45 Jahre voll.
Angenommen ich würde gekündigt/Aufhebungsvertrag und bekäme Arbeitslosengeld im Zeitraum vor 12/25, dann müsste ich einen 450€-Job haben, damit dieser Zeitraum mit angerechnet wird. das verstehe ich. Was ist wenn ich in diesem Zeitraum durch selbständige Arbeit 450 € verdiene und die Beiträge freiwillig zahle oder - wenn ich von meinen Ersparnissen den Pflichtbeitrag entrichte?
Christian Schultz
am 13.01.2021Selbstverständlich können Sie auch als Selbstständige Rentenbeiträge abführen.
Christian Schultz
am 02.05.2019Hermann-Josef Schmitz
am 26.12.2020Herb.
am 10.05.2019Nachdem meine Rente nicht ausreicht,und Gesundheitlich angeschlagen bin plane ich noch 2 Jahre Arbeitslosigkeit damit noch in die Rentenversicherung eingezahlt wird
Und dadurch meine Rente noch etwas aufgebessert wird. Ist richtig?
Christian Schultz
am 13.05.2019Georg Roussos
am 25.02.2021Nun, ich bin 1958 geboren werde in Nov. 63 Jahre Alt. Ich kann in 3 Jahren ohne Abschläge mit 66 ins Rente gehen. Da ich gesundheitlich angeschlagen bin, möchte ich in Nov. mit 63 Jahren aufhören und eventuell mich Arbeitslos melden. Da bei der vorgezogenen Altersrente für besonders langjährig Versicherte die zwei Jahre vor Rentenbeginn nicht als Beitragszeit gelten, muss ich neben dem Arbeitslosengeld noch über einen Minijob (450,- EUR) in die Rentenversicherung einzahlen. Nun meine Frage:
Wie hoch ist der Beitrag an der DRV und wie lang soll diese Beschäftigung mindestens sein?
Ich dachte nach den 2 Jahren ALG 1 noch 6 Monaten ein Minijob nachzugehen. Wird er ausreichen um die Abschläge von 10,8% zu vermeiden? Die 45 Jahren leider kann ich nicht mehre erreichen auch nach diesen drei Jahren.
MfG
G.R.
Christian Schultz
am 01.03.2021Savina
am 14.05.2019Christian Schultz
am 15.05.2019Gehde
am 24.05.2019Ich bin 61 Jahre alt und gehe noch 2 Jahte arbeiten.dann bin ich 63.
Allerdings habe ich noch 7 Monate Restanspruch auf ALG1. Man müsste ja noch ein paar Monate dranhängen um die Rente zu bekommen.
Ich werde mich dann nochmal mich erkundigen.
Molter
am 27.05.2019Mit bestem Gruß
Christian Schultz
am 28.05.2019Iris
am 03.06.2019die Rentenauskunft ist korrekt, d. h. wenn die 45 Jahre erreicht sind (hier: am 30.04.2019), ehe Arbeitslosigkeit eintritt (hier: 01.01.2020), ist die Beitragszeit erfüllt und die Zeit der Arbeitslosigkeit nicht schädlich für die Rente für besonders langjährig Versicherte (sogen. Rente mit 63 - was ja nicht korrekt ist, denn der Jahrgang 1956 bekommt die Rente erst mit 63 Jahre + 8 Monaten).
Eine Zwangsverrentung durch das Jobcenter ist m. W. nur für ALG 2=Hartz IV-Empfänger/Langzeitarbeitslose möglich und auch nur unter ganz bestimmten Umständen, d. h. es darf keine Unbilligkeit vorliegen, bspw. die vorzeitige Altersrente führt zum Verlust eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld 1 (wenn trotz ALG 1 noch ALG 2/Hartz IV bezogen wird) oder eine abschlagsfreie Altersrente steht in nächster Zukunft bevor (i. d. R. innerh. von 3 Monaten) oder Erwerbstätigkeit oder bevorstehende Erwerbstätigkeit oder Hilfsbedürftigkeit im Alter (wenn diese Rente dazu führte, dass zusätzlich eine Grundsicherung nach dem SGB XII erforderlich wäre, um das Existenzminimum zu decken).
Vielleicht einfach mal beim Jobcenter nachfragen, denn es ist bei Eigenkündigung ja u. U. mit einer Leistungssperre zu rechnen.
Harry
am 12.06.2019Christian Schultz
am 12.06.2019Carola
am 14.06.2019Viele Grüße
Christian Schultz
am 17.06.2019Ralph Hecht
am 19.06.2019ich bin 3/1963 geboren,also jetzt 56 Jahre alt. Meine 45 Beitragsjahre habe ich mit 61 Jahren erreicht. Ab wann kann ich ohne Abzüge in Rente gehen,und wie mache ich das?
Christian Schultz
am 19.06.2019Ralph Hecht
am 19.06.2019Normalerweise muss ich bis 64 Jahre und 10 Monaten arbeiten, aber wenn ich dann 2 Jahre vorher arbeitslos werde hätte ich keinen, bzw nicht so großen Verlust?
Christian Schultz
am 19.06.2019Alf Ekllir
am 26.06.2019Das geht aber nur wenn ich nicht früher gehe! Wenn ich schon mit 63 gehen möchte, oder zwangsweise muss, dann nutzen mir die 45 Jahre gar nichts. Dann wird der Abschlag bis 66 Jahre und 4 Monate gerechnet. So wie der Stichtag auf meiner jährlichen Renteninformation ohne die 45 Jahre steht. Ist das so richtig?!
Wenn man die 45 voll hat, wird dieser Stichtag dann in der Renteninformation erwähnt?
Christian Schultz
am 27.06.2019Elke
am 28.06.2019ich bin Jahrgang 1958 und werde wegen Kind die 45 Jahre bis zur Regelaltersrente nicht mehr voll bekommen. (Aber 35 Jahre hab ich). Habe vor nächstes Jahr (mit 62) zu kündigen, da ich gesundheitlich angeschlagen bin und möchte dann ALG 1 beantragen. Bekomme ich dann bis 64 Jahren ALG1 oder kann ich gezwungen werden mit 63 in Rente zu gehen. Dann hätte ich 10,8% Abschläge, ansonsten nur 7,2%. Evtl. 3 Monate Sperre würde ich in Kauf nehmen.
Christian Schultz
am 02.07.2019Gerald Wolf
am 03.07.2019Ich bin am 11.02.1956 geboren und arbeite seit 01.08.1970 ohne Unterbrechung nun bekomme ich seit 01.08.2018 AlG1
Habe ich das Recht auf 24 Monate Arbeitslosengeld oder kann mich das Jobcenter vorzeitig zur Rente zwingen?
Christian Schultz
am 04.07.2019Klaus St.
am 04.07.2019Fall: Teil-Erwerbsminderungsrente seit 01.08.10 50%.
Jetzt 50 schwerbehindert mit Ausweis. August 19 werde ich 63 Jahre.
Arbeitslos durch keinen Job wegen Krankheit bzw, Schwerbehinderung.
Warum muss ich länger warten für abschlagsfreie Altersrente als normale Bürger?
Warum wird meine Arbeitslosigkeit ALG II NICHT angerechnet?
Ich werde nach Ausage deusche Rentenvers. 10 Monate nach meinem 63sten Geburtstag in Rente gehen dürfen. Wobei die Erwerbsminderungsrente die schon um ca. 10% gekürzt ist eine Hälfte BLEIBT und nur der fehlende Teil aufgestockt wird.
Wer kann und will Klarheit schaffen?
Evelin Hansik
am 04.07.2019ich bin 61 Jahre alt und werde mit 63 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen. Macht es jetzt noch Sinn als Minijober Beiträge in die Rentenkasse abzuführen ? (45 Jahre erreiche ich nicht mehr, 35 Jahre sind voll)
Danke für die Infos.
Christian Schultz
am 05.07.2019Kornelia Melber
am 09.07.2019Ich bin jahrgang 57.
War wegen körperlicher Beschwerden ca 18monate im krankenstand, dann Kündigung vom Arbeitgeber. Danach alg1. Seit Mai 19 ohne Bezug aber weiterhin arbeitssuchend gemeldet beim Amt. EU Rente abgelehnt. Grad Behinderung eingereicht Mai 19.Antwort steht noch aus. Werden alle rentenpunkte angerechnet... Bzw welche. Möchte so bald wie möglich mein eigenes Einkommen und von niemandem abhängig sein.
Christian Schultz
am 09.07.2019Jan Makowski
am 12.07.2019Christian Schultz
am 15.07.2019Babsi
am 19.07.2019Fritz Flintrop
am 22.07.2019Ich werde 201020 63 Jahre jung und habe dann 48 Jahre eingezahlte. Lt Bescheid hätte ich 10,5% Aabschläge. Kann ich da,nun 12 Monate arbeitslos sein, um das zu umgehen?
Danke Norbert Blüm
Manfred
am 28.07.2019Was passiert wenn ich mit 59 Jahren, also genau 2 Jahre vor den vorzeitigen Rentenbeginn arbeitslos werden sollte? Bekomme ich dann bis zur Rente 2 Jahre Arbeitslosengeld 1?
Werden dann Beiträge zur Rentenversicherung vom Arbeitslosengeld bezahlt?
Oder mit welchem zusätzlichen Abschlägen muss ich rechnen, also zusätzlich zu den 10,8% die ich ohnehin haben werde?
Ich bin Jahrgang 1963
Danke Ihnen für Ihre Antwort!
Conny
am 31.07.2019Kann ich 2021 noch 24 monate in d arbeitslosigkeit gehen und dann meine altersrente abschlagsfrei beziehen?
Martina S.
am 03.08.2019Hermann Brouwer
am 05.08.2019Christian Schultz
am 05.08.2019Christian Schultz
am 05.08.2019Christian Schultz
am 05.08.2019Christian Schultz
am 05.08.2019Christian Schultz
am 05.08.2019Frank
am 05.08.2019werde im Nov19 60 Jahre, komme derzeit mit meinem AG nicht zurecht. Deshalb hatte ich vor, bis Dez21 noch zu arbeiten und ab Jan22 für ein Jahr in die Arbeitslosigkeit zu gehen. Geht das so nun oder nicht?
Christian Schultz
am 05.08.2019FELDEIER
am 08.08.2019Alfred Scheer
am 11.08.2019Im Juli 2019 bin ich 63 Jahre alt geworden. Seit Juni 2019 habe ich mich bei der AFa arbeitslos gemeldet weil mein Arbeitgeber den Standort verlagert hat und ein Umzug für mich nicht mehr in Frage kam.
Frage : muss ich nun im November/Dezember 2019 meinen Rentenantrag für den 1.4.2020 stellen oder kann ich über diesen Zeitpunkt ( 1.4.2020] hinaus weiterhin Arbeitslosengeld beziehen. Das Arbeitslosengeld ist entsprechend hoch.
Werden hier Beiträge zur Rentenversicherung hier berücksichtigt bzw. abgeführt?
Für eine kurze Info wäre ich sehr dankbar.
Manfred
am 11.08.2019danke für Ihre Antwort. Also 45 Beitragsjahre bekomme ich nicht voll, aber über 35 und da ich schwerbehindert bin zu 70 % müssten mir eigentlich 2 Jahre Arbeitslosengeld 1 zustehen.
Würde ich dann trotzdem noch Kürzungen hinnehmen müssen, also zusätzlich zu den 10,8 %?
Bin Jahrgang März 1963 und hätte bis zum 59.Lebensjahr 37 Jahre gearbeitet.
Also, ja ich weiß das es nicht die feine Art ist sich zwei Jahre vor der vorzeitigen Rente für Behinderte mit 61Jahren u 10 Monaten ( 10,8 % Abschlag) arbeitslos zu melden. Aber ich habe dafür meine Gründe. nicht zuletzt würde meine Gesundheit es mir danken. Außerdem ein Staat der für Millionen Gäste gut zahlt kann auch für mich Arlg. 1 zahlen. Hätte damit keinerlei Skrupel.
Christian Schultz
am 12.08.2019Christian Schultz
am 12.08.2019https://www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Robert Meierhofer
am 16.08.2019Brigitte V.
am 16.08.2019Christian Schultz
am 19.08.2019Anneliese Schulz
am 20.08.2019Christian Schultz
am 20.08.2019Udo Duschl
am 21.08.2019Christian Schultz
am 21.08.2019Udo Duschl
am 22.08.2019Danke und Gruß
Christian Schultz
am 22.08.2019Martina Becker
am 10.09.2019Christian Schultz
am 10.09.2019Petra
am 13.09.2019Christian Schultz
am 13.09.2019Lothar Köllen
am 13.09.2019Kann ich nach den 2 Jahren ALG ohne Abschlag in die Rente gehen? . Wie steht eigentlich die Arbeitsagentur zu diesen Überlegungen? Da ja von dort auch weiter Arbeitsvermittlungs-Vorschläge kommen und ich angehalten werde mich zu Bewerben. (Was in meinem Beruf als KFZ-Mechaniker, mit 61 ziemlich aussichtslos ist.) Kann ich Vermittlungsangebote der Agentur über 2Jahre ablehnen, ohne das Leistungen gekürzt oder ausgesetzt werden? Wie gehe ich da vor? Im voraus, vielen Dank für eine Antwort.
Christian Schultz
am 13.09.2019Wer Arbeitslosengeld bezieht, steht theoretisch immer der Vermittlung zur Verfügung. Dass das in vielen Fällen illusorisch ist, wird auch den Arbeitsvermittlern der BA nicht entgangen sein.
Karla Georgi
am 13.09.2019Wie wirkt sich die Arbeitslosenzeit auf die Rente aus.
Vielen Dank
Christian Schultz
am 13.09.2019Karla Georgi
am 13.09.2019Wie wirkt sich die Arbeitslosenzeit auf die Rente aus.
Vielen Dank
Brigitta Schnabel
am 14.09.2019Christian Schultz
am 16.09.2019Uwe B.
am 16.09.2019Christian Schultz
am 17.09.2019Josef S
am 25.09.2019am 08.10.19 werde ich von der Krankenkasse ausgesteuert, kann aber erst im kommenden Jahr in Rente als langjähriger Versicherter. Das knappe halbe Jahr will ich dann mit ALG 1 überbrücken. Muss ich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, was ja mit 64 und meiner psychischen Erkrankung illusorisch ist, oder kann ich die Leistung des AA für den genannten Zeitraum auch ohne eigene Mitwirkung erhalten?
Vielen Dank schon mal.
LG Josef
Hartmut L
am 25.09.2019Im Falle der Arbeitslosigkeit zahlt das Arbeitsamt ja 80% meiner letzten Rentenzahlungen in die Rentenkasse für mich ein. Zusätzlich würde ich ja noch einen kleinen weiteren Betrag aus meinem Minijob einzahlen.
Werden diese Beträge dann zusammen veranschlagt, also 80% + X, oder nur der Minibetrag der mir hilft die ALG 1 Zeit als Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährige Versicherte angerechnet zu bekommen?
Christian Schultz
am 25.09.2019Christian Schultz
am 25.09.2019Hartmut L
am 30.09.2019Andere Frage!
Ich habe derzeit eine 30% ige Schwerbeschädigung Aufgrund beider Knie (Künstliche ;-) Daneben noch diverse Rückenprobleme im Lenden und Halswirbel Bereich. Nach Aussage meiner Sachbearbeiterin bei der VdK kann ich Aufgrund dieser Beschwerden aber maximal 40% erhalten! "?"
Derzeit kann ich kaum 500m am Stück laufen und mein linker Oberschenkel entwickelt ein Taubheitsgefühl wenn ich länger als 10 Min auf den Beinen bin. Kopf linksseitig drehen geht auch kaum. Ich frage mich worauf sich Ihre Aussage begründet?
Christian Schultz
am 30.09.2019Holmer
am 27.10.2019Habe zum 01.04.2020 meine 45 Rentenbeitragsjahre erfüllt. Meine Vorstellung ist nun , dass ich mich ab dem 01.04. 2020 bis zum 31.05.2021 Arbeitslos melde und ab 01.06.2021 in die Altersrente (45jahre) gehe.
Ist das so richtig wie ich das sehe? Muss ich mit einer Sperre durch die Agentur für Arbeit rechnen? Bin über eine Info sehr dankbar.
Christian Schultz
am 28.10.2019Elke
am 28.10.2019Christian Schultz
am 28.10.2019Elke
am 28.10.2019Elke
am 28.10.2019Christian Schultz
am 28.10.2019Elke
am 28.10.2019Christian Schultz
am 28.10.2019Bernhard
am 29.10.2019natürlich geht es !! ( quasi Vorruhestand )
bin in Mai 1958 geboren . ab September 2019 nach 41 Jahren Berufsleben mit 61 arbeitslos geworden . Bis 63 bekomme ich ALG 1 ( Anspruch 24 Monate ALG1 ) Mit 63 gehe in die Rente für langjährig versicherte. ( mit 10,8% Abschlag nach jetzige Gesetzlage ) . Theoretisch könnte ich 2013 mit 55 Jahren nach 35 Jahren Berufsleben kündigen und bis 63 mit der Rente warten.
Grüße aus Hamm Bernd
Victoria
am 04.11.2019Christian Schultz
am 04.11.2019Carsten Nagowski
am 08.11.2019ich bin im März 1961 geboren und kann zum 1. Oktober 2024 abschlagsfrei in Rente gehen. Zum 1.4.2023 wäre der Eintritt in die Rente mit 12,6% Abschlag möglich.
Mein Betrieb wird nicht insolvent und der Betrieb wird auch nicht verlagert.
Ich überlege aktuell noch einmal eine neue berufliche Herausforderung anzunehmen. Für den Fall, dass das nicht gut gehen sollte und mich der neue Betrieb nach der Probezeit nicht übernehmen sollte und ich arbeitslos werden sollte:
- Habe ich dann Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld?
- Habe ich das richtig verstanden, dass ich durch einen Minijob während meiner Arbeitslosenzeit und Einzahlung von Rentenbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung aus meinem Minijob mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen kann....oder erst mit 64 Jahren und 6 Monaten?
Vielen Dank für Deine Antwort.
Beste Grüße
Carsten
Christian Schultz
am 08.11.2019Zu Frage 2: Mit Jahrgang 1961 können Sie die Rente für besonders langjährig Versicherte erst mit 64 Jahren und sechs Monaten in Anspruch nehmen. Alternative ist die Rente für langjährig Versicherte ab 63 - dann aber mit Abschlägen.
Martina Reiners
am 11.11.2019Ich werde aus gesundheitlichen Gründen zum Ende diesen Jahres meine seit 1988 bestehende
Selbstständigkeit beenden. Lt. Rententräger kann ich zum 1.7.2021 mit 10,8% Abschlägen in Rente gehen, was aber mache ich bis dahin? Kann ich mich beim Arbeitsamt als Arbeitssuchend
melden und auch Bezüge erhalten? Oder welche Möglichkeiten habe ich sonst noch, denn mein Erspartes wird nicht bis dahin ausreichen.
Vielen Dank
Christian Schultz
am 11.11.2019Wieser Petra
am 13.11.2019Muss ich da trotzdem in den 24 Monaten Alg 1 einen Minijob machen,damit genau die 45 Arbeitsjahre zur frühen Rente passen, oder geht das auch ohne Minijob bei mir ?
DANKE im Voraus für die Mühe
und lg.Grüsse
Christian Schultz
am 13.11.2019Günther Dreser
am 14.11.2019bin 60 Jahre (1959) und habe am 1. August 2019 bereits 45 Jahre gearbeitet.
Laut Rentenbescheid kann ich am 1.Oktober 2022 mit Abschlägen in Rente gehen, gibt es eine Möglichkeit ohne Abschläge zu gehen.?
Grüße
Günther
Christian Schultz
am 14.11.2019Ralf Baumbach
am 16.11.2019Nun meine Fragen : Kann ich früher in Rente gehen ?
Wird die AL mit gerechnet ?
Kann ich den Minijob auch nach der AL ausüben, damit Beiträge bezahlt werden ?
Wie lange muss ich einzahlen ?
Welche Möglichkeiten gibt es, dass ich so bald wie möglich in Rente kann ?
Danke für baldige Antworten.
Christian Schultz
am 18.11.2019Georg Vorderegger
am 25.11.2019bin am 2. Feburar 1957 geboren und könnte im Mai 2021, nach 35 Jahren Betriebszugehörigkeit in Rente gehen (langjährig Versicherter), was einen Abschlag von 5,4 % bedeuten würde. Ist dieser Abschlag auch fällig, wenn ich vorher Arbeitslosengeld 1, bis zu meinen regulären Renteneintrittsalter (65 Jahre und 11 Monate), beziehe?
Christian Schultz
am 25.11.2019Werner Müller
am 12.12.2019Werner Müller
am 13.12.2019Christian Schultz
am 03.01.2020Frank Morgenstern
am 04.01.202045 Jahre sind mit Endalter 62 erreicht.
Wäre es möglich von Alter 60-62 ALG zu beziehen (was zu den 45 Jahren hoffentlich zählt), danach 1 Jahr privat zu überbrücken und dann mit 63 abzugsfrei Rente zu erhalten?
Christian Schultz
am 06.01.2020Michael
am 10.01.2020Habe vor, zum 01.01.2028 zu kündigen (62 Jahre 2 Monate) und danach 2 Jahre Arbeitslos zu machen. Danach wollte ich die restlichen 10 Monate ohne Leistungen privat überbrücken.
Frage 1 : Kann das Arbeitsamt mich am 01.01.2028 zwangsverrenten oder bekomme ich nach der Sperrfrist von 3 Monaten 21 Monate ALG 1 ?
Frage 2: Muss ich noch irgendetwas anderes bedenken ?
Christian Schultz
am 10.01.2020alucard
am 14.01.2020Christian Schultz
am 14.01.2020Wenn Sie die 45 Jahre voll haben, ist die Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente kein Problem mehr.
lehmkuhl
am 14.01.2020Christian Schultz
am 15.01.2020Axel Schmidt
am 15.01.2020ich bin im Mai 57 geboren, meine 45 Rentenbeitragsjahre hatte ich im Herbst 2017 voll. Das Kraftwerk in dem ich gearbeitet habe wurde Ende März 2018 geschlossen. (Die Firma gibt es noch, nur das Kraftwerk wurde geschlossen) Ich war im Anschluss 10 Monate krank. Habe mich dann zum 1.2.2019 Arbeitslos gemeldet und bin es noch immer. Normal müssten die 2 Jahre Arbeitslosigkeit bis kurz vor meine Rente reichen die ich mit 63 Jahren und 10 Monaten beantragen kann. Allerdings hat man mir eine Sperre von 6 Monaten verpasst, weil ich über einen Auflösungsvertrag gegangen bin. Dachte das macht sich in meiner Bewerbung besser als gekündigt worden zu sein. Nun bekomme ich noch bis zum 4.08.2020 Arbeitslosengeld, erreiche die 63 und 10 Monate aber erst zum 31. März.2021.
Könnte ich nun dieses Jahr im August ohne Abzüge in Rente oder zieht man mir dann was ab und wenn wie viel?
Vielen Dank und
Mit freundlichem Gruß
Christian Schultz
am 15.01.2020Axel Schmidt
am 20.01.2020MfG.
Axel
Joachim Hauptmann
am 21.01.2020ich habe da mal eine Frage,ich habe am 01.04.2020 meine 45 Pflichtversicherungsjahre voll,würde dann zum 30.09.2020 selbst kündigen, bin dann 61 Jahre und 4 Monate alt und würde dann Alg1 beantragen,könnte die Agentur für Arbeit mich dann noch in einen anderen Job bis 63 zwingen.
MfG Joachim
Christian Schultz
am 22.01.2020Aber natürlich müssen Sie im Rahmen des Arbeitslosengeldes generell offen für eine Vermittlung sein. Die Wahrscheinlichkeit ist gering, dass Sie von Ihrem Sachbearbeiter häufig Angebote erhalten werden. Sie müssen aber kooperieren.
Anne R.
am 22.01.2020Ich habe im August die 45 Arbeitsjahre voll und möchte danach 2 Jahre in die Arbeitslosigkeit um dann die Rente mit 63 zu bekommen. Ich arbeite schon sehr lange in einem kleinen Betrieb und möchte natürlich dass der AG mir kündigt um die Sperre vom Arbeitsamt nicht zu bekommen. Meine Frage ist: Geht das überhaupt ohne dass der AG Probleme bekommt.
Christian Schultz
am 22.01.2020Axel Schmidt
am 30.01.2020MfG.
Axel
Christian Schultz
am 30.01.2020Jörg Sandkühler
am 03.02.2020bin Jahrgang 1961, mein Rentenbeginn ist am 01.12.2027, frühester Rentenbeginn 01.06.2024
mit 12,6 % Abschlag (bestätigt). Ich bin Lehrer an einer Privatschule (also Angestellter) und ich merke, dass mir die Kräfte ausgehen.
Kann ich mich am 01.08.2022 arbeitslos melden, Arbeitslosengeld 1 beziehen, und dann nach 2 Jahren am 01.06.24 in Rente gehen?
Wie wird bei Eigenkündigung die 3 monatige Sperrzeit für die Rente berechnet?
Wie wird sich die Agentur für Arbeit, Jobcenter verhalten?
Vielen Dank und mit freundlichem Gruß
Winkel, Carmen
am 04.02.2020Winkel, Carmen
am 04.02.2020Christian Schultz
am 04.02.2020Christian Schultz
am 04.02.2020Axel Schmidt
am 12.02.2020vielen Dank für die Information.
Mfg.
Axel Schmidt
Margot B.
am 13.02.2020ich bin etwas verunsichert.
Ich habe ab 10/2020, 45 Jahre durchgehende versicherungspflichtige Beschäftigungszeit rum.
Bin bis jetzt als Verkäuferin in einer großen SB-Marktkette tätig.
Die Arbeit fällt mir physisch wie auch psychisch immer schwerer, ich kann nicht mehr.
Da ich mich nach 5 Tagen mit Salben und Massagen wieder neu aufrappeln kann, gibt mir auch kein Arzt ein Attest, maximal mal 3 Tage AU.
Nun will ich die Reißleine ziehen und selbst aus "gesundheitlichen Gründen" kündigen. Laut Arbeitsvertrag muß ich eine 7 monatige Frist einhalten.
Nach Auskunft bei einer unabhängigen Rentenberaterin (auch Sozial-Anwältin) kann ich ohne Probleme die 24 Monate ALG1 in Anspruch nehmen und dann in die Rente für besonders längjährige Arbeitnehmer ohne Abschläge gehen.
(OK, die maximal 3 Monate Sperrzeit können wir finanziell überbrücken - wenn es sein muß)
Die etwas geringere Bewertung der Rentenpunkte für zwei Jahre ALG1 nehme ich in Kauf.
Ist das so richtig, noch aktuell??
Christian Schultz
am 14.02.2020Margot B.
am 14.02.2020ja ich werde im September 2022, 64 Jahre ... leider :(
Dann sollte alles passen.
Andreas
am 23.02.2020in Rente gehen . kann ich das letzte (Strafjahr) in AL gehen und dann ohne Abzüge gehen ?
Christian Schultz
am 24.02.2020Fettel
am 03.03.2020Christian Schultz
am 03.03.2020Jürgen Kramkowski
am 05.03.2020Christian Schultz
am 06.03.2020Jürgen Kramkowski
am 09.03.2020Christian Schultz
am 09.03.2020Martha Bienemann
am 20.03.2020Aufgrund der Corona Krise droht jetzt mein Arbeitsgeber mit Kündigung (Kleinbetrieb).
Das würde für mich heissen, dass ich vor Renteneintritt ein paar Monate arbeitslos wäre. Ich weiß noch nicht, ob es auf eine Insolvenz hinausläuft.
Wenn es keine Insolvenz wäre, heisst das für mich, dass ich mir einen Minojob suche und Rentenbeiträge abführe, um am 30.09.2020 in Rente gehen zu können?
Christian Schultz
am 23.03.2020J. Hauptmann
am 24.03.2020Christian Schultz
am 24.03.2020Und grundsätzlich müssen Sie dem Arbeitsmarkt immer zur Verfügung stehen, wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten.
Wolfgang Theer
am 15.04.2020ich, am 02.01.1958 geboren, kann lt. Rentenvers. ab 02.2024 mit der Regelaltersrente beginnen. Der AG möchte mich gerne ab 02.22 freistellen, womit ich die fehlenden zwei Jahre mit ALG1 überbrücken könnte. Natürlich würde für mich eine Differenz zwischen Nettogehalt (1.800.- €) und den 60% der Arge entstehen. Für den Fall, dass der AG eine Abfindung vorschlägt, mit welcher diese Differenz ausgeglichen werden kann: Reduziert eine Abfindung das ALG1? Bis zu welcher Höhe lautet in meinem Fall der Abfindungsbetrag, der (bei üb. 10 J. Betriebszugehörigkeit), angerechnet werden kann? Ist dazu noch ein Minijob bis zu einem Freibetrag von max. 165.- € möglich?
Christian Schultz
am 15.04.2020Thomas J.
am 18.04.2020ich habe Ihre obenstehenden interessanten Ausführungen gelesen. Daraus ergibt sich für mich eine konkrete Frage. Bei mir liegt der Fall wie folgt: Ich bin im Oktober 1957 geboren, hätte am 01.03.2021 meine 45 Beitragsjahre erfüllt und wäre am 01.09.2021 mit 63 Jahren und 10 Monaten abschlagsfrei in die Rente gegangen. Nun bin ich durch eine Umstrukturierungsmaßname in deren Zuge mein Arbeitsplatz wegfällt, ab dem 30.04.2020 nach 44 Beitragsjahren und 2 Beitragsmonaten arbeitslos. Ab dem 01.05.2020 werde ich dann ALG1 beziehen. Wenn ich richtig informiert bin, könnte ich am 01.11.2020 mit 10,5 % Abschlag in Rente gehen. Ab dem 01.09.2021 könnte ich, so meine Rechnung, mit 7,5 %Abschlag in Rente gehen. Ist das soweit richtig? Nun zu meiner eigentlichen Frage. Wenn es mir kurzfristig gelingt einen Minijob mit einem monatlichen Einkommen von EUR 165,00 zu finden, davon dann selbst 3,6 % Rentenbeitrag abführe und diesen Job bis zum Erreichen meiner vollen 45 Beitragsjahre am 01.03.2021 ausübe, dann könnte ich doch bis zum 01.09.2021 weiterhin ALG1 beziehen um dann am 01.09.2021 abschlagsfrei in die Rente zu gehen. Ist dem so oder liege ich hier falsch?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort im Voraus!
Thomas J.
Savina
am 19.04.2020Christian Schultz
am 20.04.2020Christian Schultz
am 20.04.2020Wenn Sie die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen nutzen möchten, geht das theoretisch ab Vollendung des 63. Lebensjahres - wenn Sie dann 35 Versicherungsjahre voll haben. Jeder Monat, den Sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, kostet Sie allerdings 0,3 Prozent: https://www.sovd-sh.de/2019/12/05/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63/
Thomas K.
am 20.04.2020Christian Schultz
am 20.04.2020Thomas K.
am 20.04.2020Michael Glowacz
am 07.05.2020aufgrund psychischer Probleme (Burnout u.a. wg. Mobbing und Bossing) kann ich nicht mehr Arbeiten und möchte in vorgezogene, möglichst abschlagsfreie Rente (sofern das machbar ist). Status: 09/1960 geboren, Einzahlungen seit 15.08.1977. - 01.10.2018 betriebsbedingt gekündigt (Abt./Betrieb outgesorced), ALG 1 bis 03/2019, dann krank bis 17.04.2020. Weiter ALG 1 seit 18.04.2020, Schwerbehinderung Verschlimmerungsantrag noch in der Schwebe (derzeit 30°). Geht da was?
Christian Schultz
am 07.05.2020Michael Glowacz
am 08.05.2020Letztendlich fehlt mir - mit Anrechnung Krank, ALG 1 - 1 Jahr an der Möglichkeit der Rente für besonders langjährig Versicherte. Mit 41 Beitragsjahren habe ich die Möglichkeit auf Altersrente für langjährig Versicherte. "Obendrauf" kommen anrechenbare Zeiten (24 M. ALG1 & Krank) mit denen ich jedoch grade einmal meinen 62. Geburtstag abdecke. Bei mir herrscht noch immer Unklarheit beim Thema Schwerbehinderung (mind. 50°). Bringt die mir in meiner spez. Konstellation was in Bezug auf Rente?
Christian Schultz
am 08.05.2020Refik Mazlum
am 12.05.2020ich bin im September 1960 geboren, habe nur 28 Beitragsjahre erfüllt. 3 Jahre befristet Erwerbsminderungsrente erhalten, beim zweiten mal nicht verlängert. Seit dem bin Langzeitarbeitlose als Hartz 4 Empfänger. Kann ich mit 63 September 2023 in Rente gehen, mit oder ohne Abzüge das ist mir egal?
Christian Schultz
am 13.05.2020Roland Kirchner
am 13.05.2020Christian Schultz
am 14.05.2020C.Haaks
am 14.05.20201. Anrechnung Beitragsjahre: Wie wird "vollständige Aufgabe des Betriebs" verstanden? Kündigender Betrieb befindet sich im Schutzschirmverfahren, hat INSOLVENZ ANGEMELDET, ist aber zu meinem Kündigungstermin (noch) nicht insolvent.
2. Gilt Anrechnung der Beitragsjahre vor Rentenbeginn bei Kündigung aus Insolvenzgründen auch, wenn nach Kündigung vor Arbeitslosigkeit Krankschreibung besteht (Krankschreibung noch während Arbeitszeit!)?
Vielen Dank schonmal für Ihre Prüfung.
Christian Schultz
am 14.05.2020Es spielt keine Rolle, ob Sie krankgeschrieben sind - solange Sie Arbeitslosengeld erhalten. Anders ist es, wenn Sie Krankengeld erhalten. Das gilt als Anrechnungszeit.
Kramer
am 20.05.2020ich bin 1958 geboren und könnte am 1.Mai 2022 in Rente für besonders langjährige Versicherte gehen.
Die 45 Jahre habe ich bereits letzten September erfüllt.
Ich möchte gerne schon vorher kürzer treten, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen. Welche Möglichkeit bestehen für mich?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 22.05.2020Hartmut P
am 22.05.2020Ich bin Jahrgang 1958 und habe ca. 41 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt. Jetzt leider vor dem 63. Geburtstag noch ca. 1,5 Jahre arbeitslos mit ALG I.
Ich habe gehört, dass man mit ALG I auch Punkte für die Rente erwirbt und zwar in Höhe von 80 % des letzten Nettolohns. Wer weiß was darüber ?
Rony Felder
am 24.05.2020Zu mir, 1945 geboren, nach, Lehre und Arbeitsbeginn ab 1959, Altersrente bekomme ich ab 2010, also mit 65 Jahren, ergibt 45 Jahre Beiträge bezahlt, aber keine Höchstbeiträge. Rente ist wenig, keine 800 Euro. Mache seit 2 Jahren einen Nebenjob, fest angestellt. Nun macht die Firme Kurzarbeit, mein Arbeitesvertrag auch zu Ende und wurde gekündigt. (war ein 3 Tage-job in der Woche). Firma hat empfohlen Arbeitslosengeld zu beantragen. Komme ja mit 800 Euro nicht zurecht. Und dazu, mit 75 Jahren nun neuen Job zu finden, ??? schwierig!!! Kann man in diesem Fall Arbeitslosengeld beantragen ? Kurzarbeit geht ja nicht, weil als Voll-Rentner ja keine Beiträge gezahlt wurden. Möchte die Zeit überbrücken bis die Grundrente kommt, also erhöht wird.
Christian Schultz
am 25.05.2020Christian Schultz
am 25.05.2020Uwe L.
am 29.05.2020ich bin Jahrgang 1959 und werde am 31.12.2021 meine 45 Beitragsjahre voll haben.
Meine "Regel"-Rentenzeit ohne ABzüge (Rente mit 63) würde aber erst im August 2023 (64+2 Monate) abzugsfrei beginnen. Wenn ich nun ab dem 1.1.2022 ALGI beziehen würde, würden dann die Beiträge aus der ALGI zählen und ich könnte ab dem 1.9.2023 abzugsfrei in Rente gehen?
Christian Schultz
am 02.06.2020Uwe L.
am 03.06.2020Eine Frage noch. Wie hoch ist denn die Einzahlung in die Rentenkasse während einer Arbeitslosigkeit und könnte man in dieser Zeit die Rentenbeiträge noch privat aufstocken? Ich liege oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze.
Christian Schultz
am 03.06.2020Bruttoarbeitsentgelts. Es gibt die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zu zahlen. Da sollten Sie aber am besten direkt beim Rentenversicherer nachfragen.
Monika
am 20.06.2020ich bin Jahrgang 1960. Seit 1. Januar 2020 arbeite ich nicht mehr. Hatte vergangenes Jahr einen Aufhebungsvertrag unterschieben mit Wirkung zum 1.1.20. bin nicht arbeitslos gemeldet, sondern lebe dieses Jahr von der Abfindungssumme.
Ich möchte regulär mit 66 Jahren und 4 Monaten in Rente gehen.
kann ich mich auf 1.1.2021 arbeitslos melden und wie lange bekäme ich dann Arbeitslosengeld?
Christian Schultz
am 22.06.2020Thomas H.
am 22.06.2020ich werde im kommenden Jahr 63 Jahre alt und könnte dann als langjährig Versicherter (38 Jahre) Rente (mit Abschlägen) beantragen. Aufgrund betrieblicher Änderungen werde ich nunmehr aber demnächst arbeitslos und ALG 1 beziehen. Bekomme ich ALG1 die vollen 24 Monate und damit bis zum 64. Lebensjahr oder MUSS ich mit 63 in die Rente wechseln. Hintergrund ist, dass ALG höher ausfallen würde als Rente mit Abschlag und gleichzeitig weiterhin Beträge in die Rentenkasse bezahlt würden.
Christian Schultz
am 22.06.2020Inge
am 23.06.2020Christian Schultz
am 24.06.2020Ulli Schimpf
am 26.06.2020Wie wirkt sich evtl. eine einjährige Krankheit und zweijährige Arbeitslosigkeit aus.
Muss ich mit Abschlägen rechnen?
Mit der Bitte um Rückmeldung und freundlichen Grüßen
Christian Schultz
am 29.06.2020Wenn Sie Krankengeld oder Arbeitslosengeld beziehen, führt das nicht zu Abschlägen. Es werden aber geringere Rentenbeiträge erbracht. Aufpassen müssen Sie aber beim Thema Arbeitslosengeld, wenn es sich um die letzten beiden Jahre vor dem Rentenbeginn handelt.
Torsten Mayr
am 18.07.2020Dominik Plitzko
am 19.07.2020Grüße Dominik
Christian Schultz
am 20.07.2020Christian Schultz
am 20.07.2020Peter N
am 24.07.2020Arbeitslosigkeit meine 45 Beitragsjahre erreicht. Was kann bzw. muss ich tun um
Abschlagsfrei, wann in Rente gehen zu können.
Christian Schultz
am 28.07.2020Während Sie Arbeitslosengeld erhalten, können Sie einen Minijob ausüben und eigene Pflichtbeiträge zahlen. Dann zählt diese Zeit für die 45 Jahre mit.
Birgit Rosbiegalle
am 04.08.2020Dann werden die 2Jahre alg1 angerechnet .
Frieda Gockel
am 01.09.2020ich arbeite seit 2014 in einer Firma und möchte am 1.10.2021 mit 63+ in Rente gehen (geht, ist schon abgeklärt). Nun hat mein Chef eine Nachfolgerin ab 1.11.2020 eingestellt mit 4 Monate Einarbeitungszeit. Das bedeutet, dass ich ab dem 1.03.2021 wahrscheinlich arbeitslos sein werde. Werden dann die letzten 7 Monate auf meinen geplanten Rentenbeginn aufgeschlagen, so dass ich erst im Mai 2022 ohne Abschläge in Rente gehen kann?
Christian Schultz
am 01.09.2020Wenn Sie die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen möchten, können Sie zum geplanten Zeitpunkt in die Rente - trotz Arbeitslosigkeit.
TP
am 20.09.2020ich habe Fragen bei folgender Konstellation:
Geburtsdatum: Januar 1959
45 Versicherungsjahre (Beitragsjahre) erfüllt seit dem 31.01.2020
somit frühester abschlagfreier Eintritt in die Regelaltersrente am 01.04.2023.
Betriebsbedingte Kündigung wahrscheinlich zum 31.03.21.
Nun zu meinen Fragen:
Kann ich abschlagfrei ab 01.04.23 Regelaltersrente beziehen ?
Kann ich für die verbleibenden zwei Jahre ALG 1 beziehen ?
Wirkt sich dies und gegebenfalls wie auf die Rentenhöhe aus ?
Christian Schultz
am 21.09.2020Ihre prognostizierte Rente wird sich jedoch geringfügig verringern, weil Sie ja nicht mehr versicherungspflichtig arbeiten, sondern die Arbeitsagentur geringere Beiträge an die Rentenversicherung abführt.
Hillu
am 28.09.2020Christian Schultz
am 28.09.2020Mathias Ricken
am 06.10.2020ich bin "Baujahr 1960" und habe es so verstanden, dass die Rente für besonders langjährige Versicherte (45 Jahre) nicht vorgezogen werden kann. Wenn ich allerdings mit 61 oder 62 bereits meine 45 Jahre erfüllt habe ist es für diese Rentenart "nicht schädlich" wenn ich betriebsbedigt gekündigt würde. Da ich ja die Pflichtzeiten erfüllt habe, ist auch eine Arbeitslosigkeit zum Ende des Berufslebens möglich und ich kann dann nach der Arbeitslosigkeit mit 64,5 Jahren in Rente gehen. Aber eben nur dann, wenn ich vorher die 45 Jahre eingezahlt habe. Liege ich mit dieser Einschätzung richtig ? Gruß Mathias
Christian Schultz
am 07.10.2020Wenn Sie in der Zwischenzeit arbeitslos werden, ändert das nichts an Ihren Optionen für die Rente. Aber natürlich werden während des Bezugs von Arbeitslosengeld weniger Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt. In den meisten Fällen kann man das allerdings locker in Kauf nehmen.
Roland Lindner
am 07.10.2020Achim
am 03.11.2020Christian Schultz
am 04.11.2020Achim
am 06.11.2020Zum 01.07.2023 abschlagsfrei in Rente gehen?
Christian Schultz
am 09.11.2020Edgar Pahl
am 24.11.2020Ich werde im März 62 Jahre und habe 50%Schwerbehinderung
Habe 46 Jahre gearbeitet
Wann kann ich in Rente gehen ohne Abzüge Danke
Christian Schultz
am 24.11.2020Brigitte
am 03.12.2020Christian Schultz
am 04.12.2020Brigitte
am 04.12.2020Jörg Scheifer
am 16.12.2020ich bin 05.1957 geboren. Mein (befristeter) AV läuft am 31.08.2021 aus.
Beginn meiner Regelaltersrente 01.05.2023.
Wird mein ALG I in der (wahrscheinlichen) Arbeitslosigkeit bei der Rentenberechnung berücksichtigt?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 16.12.2020Kritisch ist die Arbeitslosigkeit allenfalls bei der vorgezogenen Altersrente nach 45 Versicherungsjahren.
Wladimir Kellermann
am 17.12.2020Christian Schultz
am 17.12.2020Uwe Köckritz
am 18.12.2020Christian Schultz
am 04.01.2021Marc Stendera
am 11.01.2021Christian Schultz
am 11.01.2021Marc Stendera
am 12.01.2021Christian Schultz
am 12.01.2021Alexander Reck
am 19.01.2021ich habe die Möglichkeit am 01.12.2021 in eine 3+3 ATZ zu starten. Ende der ATZ wäre der 30.11.2027. Ich bin im Mai 1963 geboren und arbeite seit 08.1981 lückenlos, die 45 Beschäftigungsjahre habe ich ja dann hinter mir. Abschlagsfrei könnte ich ab dem 01.04.2028 in die Rente. Leider endet die ATZ vier Monate bevor ich abschlagsfrei in Rente gehen kann, laut Rentenbescheid habe ich einen Abzug von 8,7%. Das ist sehr viel für mich, nun zu meiner Frage. Könnte ich mich die vier Monate Arbeitlos melden oder evtl mit meinen Ersparnissen überbrücken um dem Abzug zu entgehen?
Vielen Dank im Voraus
Alexander
Christian Schultz
am 19.01.2021Alexander Reck
am 19.01.2021vielen Dank für die rasche Antwort, sehr nett von dir.
Andreas
am 22.01.2021ich bin am 21.01.1961 geboren. Meine AAusbildung habe ich im September 1977 begonnen und habe seitdem ohne Unterbrechung gearbeitet. Mein frühester Renteneintritt wäre mit Abschlag der 1.2.2024. Ich würde gerne per 1.3.2022 aufhören zu arbeiten und die 24 Monate bis zu meinem Renteneintritt ALG I beziehen. Ist dies möglich ?
Viele Grüße
Andreas
Christian Schultz
am 22.01.2021Andreas
am 22.01.2021ich sende dir ganz liebe Grüße und habe vorhin erst festgestellt,
das du es bist ... Andreas aus Wülfrath ... :-)
Karina
am 30.01.2021Danke für Antwort
Christian Schultz
am 01.02.2021Savina
am 30.01.2021Christian Schultz
am 01.02.2021Ulf
am 02.02.2021ich bin 1960 geboren, und habe die Wartezeit von 35 Jahren fuer langjaehrig Versicherte erfuellt. Falls ich die letzten 2 Jahre vor dem Erreichen von 63 Jahren arbeitslos wuerde, muesste ich ja keinen Minijob annehmen um die Wartezeit (35 Jahre) zu erfuellen? Oder?
Und koennte mit 63 die Rente fuer langjaehrige Versicherte mit Abschlaegen beziehen.
Fuer mich als Laien ist das Thema ziemlich verwirrend.
Gruss und Danke
Christian Schultz
am 03.02.2021Karin
am 04.02.2021bin Jahrgang 1958 und bekomme mit 66 Jahren die reguläre Rente, könnte aber am 01.03.2022 mit 45 Arbeitsjahren in vorzeitige Rente ohne Abzüge gehen.
Jetzt hat mir mein Arbeitgeber mitgeteilt, dass er mir sehr wahrscheinlich kündigen wird. Kann ich trotz Arbeitslosigkeit ab 01.03.2022 in Rente ohne Abzüge gehen?
Oder kann ich auch die vollen 24 Monate Arbeitslosigkeit erhalten und dann mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen?
Vielen Dank für eine Antwort
Christian Schultz
am 04.02.2021Andre
am 09.02.2021Möchte 02/2025 in Vorruhestand gehen. Also mit 63.
Vorher eventuell zwei Jahre arbeitslos 02/2023 bis 02/2025
Frage:
geht das
welche Abzüge werde ich von der Rentenzahlung haben
kann ich noch früher in Rente gehen als 02/2025
Über Antworten freue ich mich
Gruß
Andre
Christian Schultz
am 09.02.2021Bernd Kühn
am 14.02.2021In der Firma war bis jetzt viel Kurzarbeit und die Mitarbeitersollen reduziert werden.
Kann ich nach der Arbeitslosenzeit von 24 Monaten in die Rente gehen ohne Nachteile für die Rente. 45 Jahre Arbeitszeit habe ich schon erreicht.
Bzw. sagt das Arbeitsamt du musst mit 63 in die Rente, also wir zahlen nur ein Jahr.
Christian Schultz
am 04.03.2021Bernd
am 14.02.2021Christian Schultz
am 04.03.2021Birgit Däsch
am 15.02.2021Christian Schultz
am 04.03.2021Rainer Fritz
am 15.02.2021Gruß Rainer
Christian Schultz
am 04.03.2021Bernd
am 16.02.2021Ich bin 1965 geb und jetzt 55 Jahre alt und werde im August 21 dann 56 Jahre. Ich beziehe noch 11 Monate Krankengeld bis Januar 2022. Danach werde ich ausgesteuert. Werde evtl wenn ich keine Arbeit mehr bekomme 18 Monate ALG I bekommen. Habe jetzt schon 37 Jahre Rentenbeiträge ( nicht wenig ) eingezahlt. Wenn ich mit 58 Rente beantragen würde , wieviel Abzüge bekäme ich ? Und werden meine 80% Rentebeiträge des KG und ABG I als Rentenpunkte angerechnet ?
Christian Schultz
am 04.03.2021Karin
am 16.02.2021Danke für Ihren Rat
Christian Schultz
am 04.03.2021Einer Sperre können Sie nur entgehen, wenn der Arbeitgeber Ihnen kündigt. Oder wenn Sie eine ärztliche Bescheinigung haben, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen kündigen müssen. Dazu sollten Sie sich jedoch in jedem Fall individuell beraten lassen.
Antje
am 20.02.2021Christian Schultz
am 02.03.2021Gerhard Paschmionka
am 23.02.2021Ich habe am 01.03.2020 ordnungsgemaess den Arbeitgeber gewechselt. Krankheitsbedingt. Schilddrüsenoperation, Schlafapnoe, COPD, Herzinssuffizienz , Wasserödeme, Hypertonie, Arthrose. Am 18.03.20 kam es wieder zu Atemstillständen, worauf Ich sofort AU geschrieben wurde von meinem Lungenarzt. Während der Probezeit hat man mir am 26.03.20 gekündigt, und bin seitdem im Krankengeldbezug/Ende 10/21. Meine Frage: Kann mir seitens der Arbeitsagentur eine Sperre drohen, weil Ich während der Probezeit gekündigt wurde ? Meine 45 Jahre erfüllen sich im July 21, und im August 21 werde Ich 61. Eine Antwort wäre nett, da es sich um existentielle Fragen handelt. mit freundlichen Grüssen, Gerd Paschmionka
Christian Schultz
am 25.02.2021Martina
am 23.02.2021ist es möglich, weiter Krankengeld zu beziehen bis zur Aussteuerung und im Anschluß Arbeitslosengeld, um so bis zum Renteneintittstermin ohne Abzüge zu kommen ?
Christian Schultz
am 25.02.2021HW63
am 28.02.2021Ich bin Jahrgang 63 und habe 1980 mit der Lehre begonnen, zählt diese Zeit zu den 45 Arbeitsjahren mit und muss ich dann bis Ende August 2026 arbeiten?
Danke für Ihre Antwort
Christian Schultz
am 01.03.2021Gudrun Staudt
am 10.03.2021Ulrich Hermanies
am 10.03.2021hier meinen Daten:
geb.12.06.1958
Ab 01.07.2024 volle Rentenanspruch (genau mit 66 Jahren)
Ich könnte mit 64 die Rente für besonders langjährige 45 Jahre (dann habe ich bereits 47 Jahre einbezahlt) ohne Abzüge beantragen.
Meine Idee...zum 01.07.2022 arbeitslos melden (ALGI beziehen, 24 Monate) und zum 01.07.2024 die volle Regelaltersrente beantragen da diese ja dann höher ausfallen müsste. Bei ALG I werden dann ja mindernde Rentenbeiträge an die DRV weiterhin abgeführt ?!
Meine Frage lautet:
Ist dieser Gedanke so richtig und gäbe es noch eine andere Alternative ?
Ich möchte nicht bis 66 voll arbeiten. Mir reicht es.....
Vielen Dank im voraus für Ihre Meinung.
Mit freundlichen Grüßen
U.Hermanies
Christian Schultz
am 10.03.2021Was genau in Ihrer Situation am besten passt, können Sie kostenlos bei einem Termin mit der Deutschen Rentenversicherung besprechen. Allerdings wird man Ihnen dort vermutlich auch nur das mit auf den Weg geben, was Sie schon wissen. Bedenken Sie, dass Sie beim Bezug von Arbeitslosengeld zumindest theoretisch nach Arbeit suchen müssen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/arbeitslos-kurz-vor-der-rente-muss-ich-mich-noch-bewerben
Ulrich Hermanies
am 10.03.2021danke für die Info.
Was ich meine ist, dass nicht ich bis 66 Jahre arbeite, sondern ich mich mit 64 J. arbeitslos melde und die restlichen 2 Jahre bis zu 66 J. vom ALG I lebe und dadurch die Rentenbeiträge aber weiter gezahlt werden. Das ist doch richtig vermutet , oder ?
Klar ist mir, dass ich dann zur Arbeitvermittlung herangezogen werden kann in den verbleibenden zwei Jahren
Vielen Danke
U.Hermanies
Christian Schultz
am 10.03.2021Maria
am 11.03.2021bei der Rente mit 63 (45 Versicherungsjahre) darf man vorher nicht arbeitslos sein.
Sind die Bedingungen der früheren Rente für Schwerbehinderte völlig davon losgelöst?
Ich bin unbefristet schwerbehindert, Jahrgang 1962, beziehe seit Januar 21 Krankengeld und werden danach 2 Jahre ALG1 beziehen. Geplant ist dann ein übergangsloser Renteneintritt mit 10,8% Dauerkürzung. Ist in diesem Fall eine vorherige Arbeitslosigkeit schädlich?
Christian Schultz
am 11.03.2021Maria
am 11.03.2021vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe mir den Link durchgelesen, abe meine Frage wurde nicht beantwortet.
1.ist eine lange Arbeitslosigkeit DIREKT vor dieser Rente (für Schwerbehinderte) schädlich?
Ich habe dann noch eine Frage:
Wenn ich einen Antrag auf Erwerbminderungsrente stelle und ich diese (während des Krankengeldbezuges bzw. während ALG1) bekomme, wird es einen Abzug geben. Wenn ich jetzt später max. 5 Jahre eher in Rente gehe, muß ich mit max. 10,8% Abzug rechnen. Kommt dann noch der Abzug der EM-Rente dazu? Also kann so der dauerhafte Abzug der Schwerbehindertenrente doch noch irgendwie höher als 10,8% ausfallen?
viele Grüße
Maria
Christian Schultz
am 11.03.2021Beim Wechsel von der EM- in die Altersrente können Abschläge übernommen werden. Die Zahlung der Altersrente ist aber nie niedriger als die vorherige EM-Rente. Lassen Sie sich das aber am besten anhand Ihres persönlichen Rentenkontos direkt von der Deutschen Rentenversicherung erklären.
Henry Lochmann
am 18.03.2021Meine Eckdaten:
Baujahr 1958
Bin seit fast 2 Jahren krank und ausgesteuert.
Erwerbsminderungsrente ist beantragt und laut DRV in eine teilweise EMR umgewandelt .
Bearbeitung läuft und wird genehmigt.
Gleichzeitig ALG1 laut Nahtlosigkeitsreglung beantragt welche in normale ALG1 umgewandelt wird.
Wenn ich im Februar in die Arbeitslosigkeit gehe ,fehlen mir noch 7 Monate an meinen 45 Arbeitsjahren um am 01.07.2022 vorzeitig nach der 63 Jahr Reglung in Rente zu gehen.
Das mit dem Minijob habe ich verstanden und würde es auch so machen.
Aber eines macht mich stutzig und zwar was in meinen Rentenbescheid steht:
Es zählen nicht mit:
Freiwillige Beiträge in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn werden nicht mitgezählt, wenn gleichzeitig eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vorliegt.
Wie ist das zu verstehen ? Es widerspricht sich ja mit der Minijob Lösung.
Ich freue mich auf ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Henry Lochmann
Christian Schultz
am 19.03.2021Aber ich denke, hier ist von freiwilligen Rentenbeiträgen die Rede - also von Ausgleichszahlungen. Das hat nichts mit den Beiträgen auf Ihren Minijob zu tun: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-moeglichkeiten-gibt-es-um-zusaetzlich-in-die-gesetzliche-rentenversicherung-einzuzahlen
Lisa
am 21.03.2021Würde das nicht funktionieren, wenn ich davor die letzten 3 Jahre krank u. arbeitslos wäre?
Oder müsste ich mit Abschlägen rechnen?
Christian Schultz
am 22.03.2021In der Praxis ist das aber nicht immer ganz einfach. Und es kommen natürlich auch weniger Rentenbeiträge zusammen, als wenn Sie weiterarbeiten würden.
Gerhard Paschmionka
vor 3 WochenIch bin noch bis 08.04.2021 in Reha-Massnahme. Im Mai/Juni sind meine 45 Beitragsjahre voll. Was die Reha Ärzte jetzt in Ihrem Arztbrief schlussendlich aussagen, weiss ich noch nicht. Wie verhält sich diese Konstellation auf das ALG 1 und deren vorzeitiger Inanspruchnahme also vor 45 Jahren !! Es sind auch weitere Erkrankungen aufgetreten, die eine weitere AU rechtfertigen würden, nur ob die Krankenkasse dass auch so sieht ist fraglich, und steuert mich vorzeitig, also vor 78 Wochen aus ! Im Vorraus besten Dank.
Christian Schultz
vor 3 WochenWenn Sie aus der Reha als dauerhaft erwerbsgemindert entlassen werden, wird es für die Zwischenzeit vermutlich auf den Antrag zu einer EM-Rente hinauslaufen. Aber das muss man sich dann im Detail anschauen.
Roland
vor 3 Wochenfür besonders Langjährig Versicherte gehen.
Spricht was dagegen , mit 62 und 2 Monaten zu kündigen, 2 Jahre in Arbeitslosigkeit zu gehen, und danach direkt in Rente ?? auf die Gefahr hin, dass ich eine 3 Monatige Sperre vom Arbeitsamt bekomme.
Christian Schultz
vor 3 WochenUlrike
vor 2 WochenChristian Schultz
vor 2 WochenWerner K aus RD
vor 2 WochenSie Schreiben oben folgendes;
>>Knifflig wird es, wenn Sie die nächste Frage mit „ja“ beantworten:
3. Sie sind 61 und werden arbeitslos. Ihnen fehlen noch 24 Monate als Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Eine Insolvenz des Arbeitgebers liegt nicht vor.
Das Gesetz sagt in diesem Fall, dass Ihre Arbeitslosigkeit nicht als Wartezeit für den Eintritt in die vorgezogene Altersrente akzeptiert wird. Die damalige Bundesregierung wollte mit diesem Passus verhindern, dass sich eine Masse von gut qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Anfang 60 aus dem Berufsleben verabschiedet.
Was können Sie machen?
Sie beziehen Ihr Arbeitslosengeld 24 Monate und gehen mit 63 in Rente. Und zwar ohne Abschlag. Allerdings gelingt Ihnen das nur unter Zuhilfenahme eines wichtigen Details. Auch bei Arbeitslosigkeit haben Sie die Möglichkeit, einer Tätigkeit nachzugehen. Üben Sie zusätzlich zum Arbeitslosengeld einen Minijob aus und verzichten nicht auf eigene Beiträge zur Rentenversicherung, fließen diese auf Ihr Rentenkonto. Und plötzlich gelten die 24 Monate, in denen Sie Arbeitslosengeld beziehen, wieder als Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.<<
-----> Nun meine Frage weil es auch hier im Forum für mich nicht abschließend geklärt ist;
Arbeitslos; Ab wann muss man ein MiniJob ausüben um die 24 Monate zu erhalten?
Einmal wird gesagt das man wärend der Arbeitslosigkeit einen 3 Std/450€ MiniJob ausüben sollte. Also ab dem 1. Tag der Arbeitslosigkeit oder 1. Tag vor Ende der Leistung ?
Falls Sie noch Fragen haben gerne auch via E-Mail
MFG
Werner
Christian Schultz
vor 2 WochenWenn der Minijob nötig wird, müssen Sie ihn in dem Monat ausüben, in dem Sie auch Arbeitslosengeld bekommen. Ob am ersten oder letzten Tag, ist dann nicht wichtig.
Werner K aus RD
vor 2 WochenAlso mein Arbeitslosengeld läuft am 9. Juni aus, einen Monat früher 9.5.2021 ist es so gemeint?
Gruß
Gretje
vor 2 Wochenich bin Jahrgang 1958, habe meine 45 Jahre voll, und könnte zum 1.12.2022 ohne Abschlag in
Rente gehen. Nachdem mein Betrieb demnächst eine Umstrukturierung/ neues Warenwirtschaftsystem vornimmt, würde mir zum 30.06.2021 gekündigt werden. Ist es sinnvoll
für diese Zeit bis 1.12.2022 ALG1 zu beantragen, oder müsste ich zusätzlich noch einen Minijob ausüben. Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße
Christian Schultz
vor 2 WochenKnezevic
vor 2 WochenEntschuldigung im Voraus in meinem Deutsch. 01.Juli 2021 Ich bin 45 Jahre in der Rentenversicherung. 15.11.2021 Ich bin 61 Jahre alt. Es besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass ich vor dem 1. Juli 2021 meinen Job verliere (Koronakrise und das Unternehmen wird Arbeitnehmer entlassen). Ich hatte vor, um den 1. September in den Ruhestand zu gehen. In diesem Fall werde ich meinen Job vor dem 1. Juli 2021 verlieren. Wie ist meine Situation und was muss ich tun? Vielen Dank im Voraus
Christian Schultz
vor 1 WocheFalls Sie ohne Abzug in Rente wollen, geht das erst später. Die Tabellen dazu finden Sie im gleichen Artikel wie oben.
Frank
vor 1 Wocheich habe eine Frage zum Arbeitslosengeld und vorgezogener Schwerbehindertenrente.
Zunächst meine Ausgangssituation :
Ich bin jetzt 57 Jahre und habe vor Kurzem meinen unbefristeten Behindertenausweis (GdB 50) bekommen.
Dieses Jahr eingerechnet, bin insgesamt 40 Jahre durchgehend beschäftigt.
Mir wurde bestätigt, dass ich meine 35 Jahre Wartezeit für die Inanspruchnahme der Schwerbehindertenrente erfüllt habe.
Laut Rentenauskunft könnte ich daher am 01.03.26 mit 62 Jahren und 10,8 % Abzügen meine vorgezogene Schwerbehindertenrente in Anspruch nehmen.
Hier nun meine Fragen:
Könnte ich mit erreichen des 60 Lebensjahres kündigen und bis zum Renteneintritt 2 Jahre Arbeitslosengeld beziehen oder müsste ich mit Repressalien seitens des Arbeitsamtes oder der Rentenversicherung rechnen ?
Die 3.monatige Sperrfrist bei einer Kündigung von meiner Seite ist mir bekannt.
Noch eine zunächst merkwürdig erscheinende Frage:
Ist ein unbefristeter Schwerbehindertenstatus wirklich unbefristet ?
Ist es möglich, dass während meiner potentiellen Arbeitslosigkeit doch noch einmal eine Neubewertung des GdB vorgenommen wird und man eventuell den Schwerbehindertenstatus verliert ?
Schon mal vielen Dank im Voraus für ihre Mühe und Antworten.
Christian Schultz
vor 1 WocheIhr SB-Ausweis ist sicher. Allerdings sollten Sie vor dem Rentenbeginn nicht selbst auf die Idee kommen und einen Antrag zur Überprüfung stellen. In diesem Fall könnten Sie Ihren Status tatsächlich wieder verlieren.