Wie weise ich nach, dass ich nicht arbeiten kann?
Grundsätzlich haben Sie allein nicht die Möglichkeit, diesen Nachweis zu erbringen. Sie benötigen eine ärztliche Bescheinigung, einen Befundbericht oder ein Gutachten. Je nachdem, welche Geldleistung Sie beantragt haben. Doch selbst diese Dokumente sind nicht immer ausreichend.
Bringen wir ein wenig Licht ins Dunkel und beschäftigen wir uns mit den drei unterschiedlichen Nachweisen.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Hierbei handelt es sich um den Ihnen sicherlich bekannten „gelben Zettel“, den Sie im Krankheitsfall in der Regel erst einmal nur beim Arbeitgeber einreichen müssen. Wann diese Bescheinigung in der Personalabteilung eingehen muss, steht entweder im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Wenn Sie solch einen gelben Zettel ohne Unterbrechung beim Chef abgeben, erhalten Sie über diesen Weg bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung.
Sind Sie danach immer noch krank, bekommen Sie erst einmal kein Gehalt mehr. Da jetzt die Krankenkasse für Ihren Lebensunterhalt zahlt, müssen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab diesem Zeitpunkt unbedingt auch dort einreichen. Erst dann wird das Krankengeld überwiesen. Nach der Lohnfortzahlung noch maximal 72 Wochen lang.
Übrigens: Auch wenn Sie nicht in Lohn und Brot stehen, sondern Leistungen der Arbeitsagentur oder des Jobcenters in Anspruch nehmen, ist es wichtig, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der jeweiligen Behörde einzureichen. Zum Beispiel, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen einen Beratungstermin verpassen oder eine Maßnahme nicht antreten können. Wie so häufig im Sozialrecht gibt es bei dieser Empfehlung jedoch auch Ausnahmen. Wenn Sie Arbeitslosengeld nach der Aussteuerung beziehen, können sich Situationen ergeben, in denen Sie die ärztlichen Nachweise eher nicht dem Arbeitsamt vorlegen sollten.
Ärztlicher Befundbericht
Während eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lediglich aussagt, dass Sie zum aktuellen Zeitpunkt nicht arbeiten können, beinhaltet ein Befundbericht detaillierte Informationen über Ihre gesundheitliche Situation. Der Befundbericht allein eignet sich nicht dazu, sich in der Firma krankzumelden. Vielmehr benötigen Sie ein solches Dokument immer dann, wenn es um eine spezielle Sozialleistung geht. Auch beim Antrag zum Schwerbehindertenausweis sind die Befundberichte das sprichwörtliche Salz in der Suppe.
Kommentare (14)
P. Linde
am 05.05.2022Ich bekomme seit 2016 volle emr, war schon 2 Mal in einer medizinischen Reha, immer unter 3 Stunden und Au entlassen. Jetzt soll ich zu einem Berufsförderungswerk für 4 Tage zu einer Begutachtung, um über meinen weiteren Anspruch zu entscheiden. (Ich wurde von meinen Ärzten als Reha-unfähig beurteilt)
Nach den letzten Rehen war ich für Monate ausser Gefecht gesetzt, psychisch sowie körperlich.
Kann ich irgendwas tun, damit ich da nicht hin muss?
Mfg
Christian Schultz
am 05.05.2022Das ist in der Praxis immer eine schwierige Sache. Die Rentenversicherung will, dass Sie die Reha machen. Aus verständlichen Gründen. Falls aber Ihre eigenen Ärzte bestätigen, dass die Reha Ihrer Gesundheit nicht gut tut, sollte das eigentlich als Verhinderungsgrund ausreichen. Falls nicht, sollte Sie sich hier sozialrechtlich unterstützen lassen. Zum Beispiel beim SoVD.
Richter
am 04.04.2022Ich habe Erwerbsminderungsrente beantragt. Das medizinische Gutachten vom Arbeitsamt sowie das Gutachten vom Amtsarzt der von der Rentenversicherung beauftragt wurde, sind mit unter 3 Stunden geschrieben. Der Gutachter der Rentenversicherung hat auch über 3 Jahre angekreuzt. Kann die Erwerbsminderungsrente noch abgewiesen werden? Bekomme ich volle erwerbsminderungsrente?
Christian Schultz
am 04.04.2022Alles klingt so, als ob Sie die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen. Jetzt müssen noch die rentenrechtlichen Kriterien vorliegen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/em-rente-kennen-sie-die-5-5-3-regel
Richter
am 04.04.2022....ich habe 60% Grad der Behinderung und Pflegegrad 3
Kann jetzt trotzdem noch abgelehnt werden? Kann die Rentenversicherung auch selbst Ärzte anschreiben wegen Befunde?
jana
am 30.03.2022Hallo
Ich bin schon seit zwei Jahren arbeitsunfähig gemeldet Und dadurch beziehe ich solange Hartz IV. Ich würde gerne wissen ,ob eine Einreichung des Befundberichtes beim Job Center die Krankmeldung ersetzen kann? Man kann doch nicht weiter Jahr nur von Krankmeldung zu Krankmeldung leben?
Oder ob bei erhalt von der Grundsicherung bei Erwerbsminderung Eine Krankmeldung beim Sozialamt immer noch eingereicht werden soll?
Christian Schultz
am 30.03.2022Hallo Jana, beim Jobcenter ersetzt der Befundbericht keine aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Hintergrund: Hier stehen Sie ja grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Bei der Grundsicherung ist das anders, denn hier geht man ja davon aus, dass Sie für mindestens sechs Monate gar nicht arbeiten können.
Jana
am 31.03.2022Nachdem ich nun zwei Jahre arbeitsunfähig gemeldet bin ,darf ich somit den Antrag für die Grundsicherung zur Erwerbsminderung beim Sozialamt stellen? Oder welche Voraussetzungen muss man mitbringen um sich beim Sozialamt anzumelden?
Übrigens danke ich Ihnen herzlich ,dass Sie sich die Zeit nehmen unsere Fragen hier zu beantworten Herr Schultz
Christian Schultz
am 31.03.2022Ob Sie "offiziell erwerbsgemindert" sind, muss durch die Deutsche Rentenversicherung festgestellt werden. Das kann aber durch das Jobcenter in die Wege geleitet werden. Sprechen Sie dazu am besten Ihren Sachbearbeiter an.
Chloe
am 25.09.2021Was kann man machen, wenn durchs Jobcenter bereits zwei Gutachten eingeholt wurden, die leider behaupten man sei erwerbsfähig?
Person ist 23. Zur Zeit gibt es nur einen Sozialpass, 30% Seelische Behinderung (verschiedene Psychiatrische Diagnosen). Und Hartz4 Bezug.
Ziel ist nun, aus Hartz4 raus zu kommen und stattdessen Grundsicherung vom Sozialamt zu erhalten. Vom Jobcenter wurde eine Maßnahme zur Arbeitsfähigkeit iniziiert - kann die Helfen um in eine Behindertenwerkstatt zu kommen, weil dann gebe es auch Grundsicherung vom Sozialamt steht im Netzt - oder ist die Maßnahme unnütz?
Soweit mir das gesagt wurde, hat die Maßnahme zum Ziel uns arbeitsfähig zu machen, es geht von der Rehasektion dsr Arbeits Agentur aus.
Suche Tipps was zu tun ist, um in dem Fall als erwerbsgemindert zu gelten und Grundsicherung zu bekommen.
MfG
Christian Schultz
am 27.09.2021Hallo Chloe, Entscheidungen im Sozialrecht, die sich um die Gesundheit drehen, basieren immer auf ärztlichen Gutachten oder Befundberichten. Wenn die Gutachten des Jobcenters keine Erwerbsminderung feststellen, ist es natürlich schwer. Das Einzige, was Sie versuchen können, ist: Sprechen Sie mit den eigenen Ärzten, damit diese einen Bericht verfassen, in dem Erwerbsminderung diagnostiziert wird. Dann gibt es zumindest etwas "Offizielles", über das man diskutieren kann.
Peter Krämer
am 26.11.2020Alleine ist man aufgeschmissen.
Krämer peter
am 26.11.2020Ich bin im VdK. Bin jetzt körperlich in einer schlechten Verfassung. Möchte daher eine EU Rente beantragen. Brauche daher professionelle Hilfe.
Krämer peter
am 26.11.2020Möchte Em Rente beantragen. Hatte vor einigen Jahren schon einmal eine Em Rente bekomme..Jetzt ist mein Gesundheitszustand.wieder extrem außer Kontrolle. Bin daher dankbar für jede Hilfe.ich bin schon im VdK.
Neuen Kommentar schreiben