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Arbeitslos vor Rente = Abschlag?

Aktuelles Rente Armut

Kurz vor der Rente darf man nicht mehr arbeitslos werden? Sonst drohen empfindliche Abschläge auf die Rentenhöhe? Dieses Gerücht hält sich in deutschen Wohnzimmern hartnäckig. Aber was ist wirklich dran?

Arbeitslos vor Rente = Abschlag?

Der Bezug von Arbeitslosengeld kurz vor der Rente kann ein Problem sein. Vermutlich ist in diesem Umstand das gefährliche Halbwissen entstanden, dass man den Jobverlust vorm Ruhestand in jedem Fall vermeiden sollte.

Aber ganz so simpel ist es nicht. Wie müssen differenzieren.

Vorgezogene Rente nach 45 Versicherungsjahren

Richtig ist: Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist es möglich, dass die Arbeitslosigkeit Ihnen Probleme bereitet. Allerdings nicht direkt durch Abschläge, sondern durch die fehlende Anerkennung als Wartezeit.

Konkret bedeutet das: Sie benötigen 45 Versicherungsjahre. Was dabei alles mitgezählt wird, können Sie dieser Übersicht entnehmen.

Sie sehen: Der Bezug von Arbeitslosengeld I wird bei den 45 Jahren angerechnet. Allerdings mit einer Ausnahme - nicht in den letzten 24 Monaten vor dem Beginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Mehr zu diesem wichtigen Punkt erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wir reden hier aber ausschließlich über die Wartezeit. Ansonsten bekommen Sie natürlich trotzdem kurz vor der Rente ALG I, wenn Sie zuvor entsprechend lang eingezahlt haben.

Geld überweist Ihnen die Arbeitsagentur trotzdem. Auch Rentenbeiträge werden gezahlt, und zwar auf Basis von 80 Prozent Ihres letzten Einkommens.

Auch wenn Sie die 45 Versicherungsjahre beim Beginn der Arbeitslosigkeit bereits erfüllen, sind Sie beim Thema Wartezeit aus dem Schneider. Es geht bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte tatsächlich immer nur um die Komplettierung  der 45 Jahre. Und hier sind nur die letzten 24 Monate vor dem Rentenstart problematisch.

Arbeitslosigkeit vor Regelaltersrente und anderen Rentenarten

Völlig unproblematisch ist der Jobverlust bei anderen Varianten der Altersrente. Etwa bei der Altersrente für langjährig Versicherte ("Rente mit 63") oder der Rente für Menschen mit Schwerbehinderung.

Hier werden lediglich 35 Versicherungsjahre verlangt, Arbeitslosigkeit zählt dabei in allen Formen mit. Sogar wenn Sie Bürgergeld beziehen, also das frühere "Hartz IV".

Falls Sie also Ihren Job kurz vor der Rente verlieren, drohen Ihnen per se erst einmal keine zusätzlichen Abschläge durch diese Tatsache. Ärgerlich ist nur, wenn Sie aufgrund der Arbeitslosigkeit die 45 Jahre verfehlen. Aber auch dann gibt es eine Lösung - schauen Sie mal hier rein.

"Falls Sie Ihren Job kurz vor der Rente verlieren, hat das erst einmal keine nennenswerten Auswirkungen auf Ihre Rentenplanung. Eine Ausnahme kann die 45-jährige Versicherungszeit sein. Ansonsten sollten Sie sich nicht allzu viele Sorgen machen."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Fazit

Wenn wir Arbeitslosigkeit vor der Rente im Blick haben, gelten folgende Grundsätze:

  • Beim Bezug von ALG I werden immer Rentenbeiträge gezahlt. Immer. Allerdings fallen diese geringer aus, als wenn Sie weiter gearbeitet hätten.
  • Arbeitslosengeld I zählt immer bei der 35-jährigen Versicherungszeit mit. Genauso wie Bürgergeld (ehemals "Hartz IV")
  • Bei der 45-jährigen Wartezeit zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird ALG I ebenfalls angerechnet - allerdings nicht in den letzten 24 Monaten vor dem Rentenbeginn. Der Bezug von Bürgergeld wird hier überhaupt nicht berücksichtigt.

Abschläge speziell aufgrund der Arbeitslosigkeit fallen nicht an. Auch nicht bei der Regelaltersrente.