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Habe EM-Rente: Komme ich nun früher in die Altersrente?

Aktuelles Rente Behinderung Gesundheit

Sie beziehen eine Rente wegen Erwerbsminderung und fragen sich, wann Sie in die Altersrente wechseln können? Ist es über die EM-Rente sogar möglich, früher in den "richtigen" Ruhestand einzusteigen? In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen.

Habe EM-Rente: Komme ich nun früher in die Altersrente?

Wenn Sie eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten, sind Sie gesundheitlich extrem angeschlagen. Denn das bedeutet: Sie können pro Tag weniger als drei Stunden arbeiten. Egal, um welchen Beruf es geht. Egal, was Sie vorher gemacht haben. Und diese Einschränkung hält für mindestens ein halbes Jahr an. Um es ganz deutlich zu sagen: Mit EM-Rente sind Sie gesundheitlich ganz unten angekommen.

Wie lange bekomme ich die EM-Rente?

Doch das heißt trotzdem nicht immer, dass Sie diese Rente dauerhaft erhalten. Im Gegenteil - die meisten Renten wegen Erwerbsminderung werden auf Zeit bewilligt. Also zwei, manchmal auch drei Jahre. Anschließend erfolgt eine erneute Gesundheitsprüfung. Und erst dann entscheidet sich, ob Sie auch weiterhin Geld von der Deutschen Rentenversicherung erhalten.

Das kann bis zu neun Jahre so gehen. Stuft der Gutachter Sie im Anschluss erneut erwerbsgemindert ein, muss die EM-Rente "entfristet" werden. Das Geld kommt in diesem Fall jeden Monat, bis Sie in die Altersrente wechseln.

Aber wann kann das so weit sein?

Mit EM-Rente in die Altersrente

Wann Sie eine Rente wegen Alters erhalten können, hängt von mehreren Variablen ab. Die wichtigste ist natürlich Ihr Alter - und damit Ihr Geburtsjahr. Denn Ihr Jahrgang gibt vor, ab wann Sie in die sogenannte Regelaltersrente wechseln können.

Sie sind 1964 geboren? Oder später? Dann können Sie allerfrühestens zum 67. Geburstag in diese "normale" Rente. Keinen Tag eher. Soll es trotzdem früher in den "echten" Ruhestand gehen, kann das nur über eine Form der vorgezogenen Altersrente erfolgen. Und das geht auch, wenn Sie aktuell eine Erwerbsminderungsrente beziehen.

Hier gibt es drei Optionen, von denen eine oder mehrere für Sie in Frage kommen können:

  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • Altersrente für langjährig Versicherte
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Allen Varianten ist gemein, dass Sie um mindestens zwei Jahre früher in die Altersrente kommen. "Früher" heißt immer im direkten Vergleich zur Regelaltersgrenze. Wie gesagt - wann die bei Ihnen ist, sehen Sie oben in der Grafik.

Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte etwa brauchen Sie 45 Versicherungsjahre. Dann können Sie zwei Jahre früher in die Rente. Also zum Beispiel mit 65 statt mit 67 - übrigens ohne Abschläge. Über die Altersrente für langjährig Versicherte geht es frühestens zum 63. Geburtstag. Hier kostet allerdings jeder Monat 0,3 Prozent Abschlag. Und mit aktueller Schwerbehinderung und 35-jähriger Versicherungszeit haben Sie die Zahl - zwischen einer abschlagsfreien Rente zwei Jahre vor Ihrer Regelaltersgrenze. Oder einer Rente, die bis zu fünf Jahre früher beginnt. Also zum Beispiel mit 61 und sechs Monaten statt mit 66 und sechs Monaten für den Jahrgang 1961.

Aber - gilt das auch, wenn Sie bereits eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen?

Mit EM-Rente früher in die Altersrente?

Der Wechsel von einer EM- in die Altersrente ist tatsächlich etwas Besonderes. Und dabei spielt es keine Rolle, ob Ihre Erwerbsminderungsrente befristet oder unbefristet ist. Wichtig ist nur: Zwischen dem Ende der EM-Rente und dem Beginn Ihrer Altersrente dürfen maximal 24 Monate liegen. Dann entfaltet sich die Magie.

Denn nur jetzt - in genau diesem Zusammenhang - greift ein besonderer Bestandsschutz. Ihre Altersrente kann nun nicht niedriger sein als die zuvor bezogene Altersrente.

In den allermeisten Fällen wäre das nämlich der Fall. Damit Sie aber in der Altersrente nicht weniger zur Verfügung haben, profitieren Sie von diesem "magischen" Bestandsschutz.

"Ihre Altersrente beginnt spätestens zwei Jahre, nachdem die EM-Rente ausgelaufen ist? Dann greift ein Bestandsschutz - und Ihre Altersrente kann nicht niedriger als die EM-Rente ausfallen."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Aber führt die Erwerbsminderungsrente auch zu einer Abkürzung in die Altersrente?

Nein, so einen Schleichweg gibt es im Rentenrecht nicht. Wann Sie eine Altersrente beziehen können, hängt zunächst einmal von Ihrem Jahrgang und dem Alter ab. So ermittelt sich das gesetzliche Renteneintrittsalter. Wenn Sie darüber hinaus noch bestimmte Wartezeiten in der Deutschen Rentenversicherung erfüllen und/oder eine Schwerbehinderung vorweisen können, verschiebt sich der mögliche Rentenbeginn nach vorn. Aber immer im Verhältnis zur Regelaltersgrenze. Und die hängt nur von Ihrem Jahrgang ab.

Abschläge beim Wechsel in die Altersrente

Einen wichtigen Punkt müssen Sie noch erfahren: Gehen Sie vor dem 63. Geburtstag in die Erwerbsminderungsrente, wird diese durch Abschläge gemindert. Das lässt sich leider nicht verhindern. Diese bleiben auch aktuell, wenn Sie innerhalb der 24 Monate in die Altersrente wechseln.

Aber: In den meisten Fällen ist die EM-Rente trotzdem höher als das, was Ihnen als Altersrente zustehen würde. Denn Sie haben nach dem Beginn der Erwerbsminderung kaum noch Beiträge auf Ihr Rentenkonto gezahlt. Daher sorgt der Bestandsschutz dafür, dass Sie zumindest keine Verschlechterung erfahren.

Und: Wechseln Sie nun innerhalb der 24 Monaten in die Altersrente, spielt es auch keine Rolle, wenn diese ihrerseits theoretisch durch neue Abschläge gekürzt würde. Der Bestandsschutz schützt Sie vor einer niedrigeren Rente. Sie können mit EM-Rente also zum Beispiel bereits mit 63 in die Altersrente für langjährig Versicherte gehen. Geldmäßig machen Sie dabei kein Verlustgeschäft.

Nutzen Sie am besten die kostenlose Beratung der Deutschen Rentenversicherung, wenn Ihnen der oben angesprochene Wechsel bevorsteht. Oder Sie wenden sich an die Sozialrechtsberatung des SoVD. Uns gibt es in ganz Deutschland.