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Grundrente und Arbeitslosigkeit – wie komme ich auf 33 Jahre?

Rente Armut

Die Grundrente kommt. Schon 2021 soll es losgehen – darauf haben sich Union und SPD geeinigt. Voraussetzung für die Aufstockung der gesetzlichen Rente sollen mindestens 33 sogenannte „Grundrentenjahre“ sein. Außerdem muss das jeweilige Einkommen im Durchschnitt in einem bestimmten Verhältnis zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten stehen. Wer mehr oder weniger verdient hat, geht bei der Grundrente leer aus.

Grundrente und Arbeitslosigkeit – wie komme ich auf 33 Jahre?

In diesem Beitrag schauen wir uns im Detail an, wie Sie Ihre 33 Grundrentenjahre zusammenbekommen. Von besonderer Bedeutung sind die Auswirkungen von Arbeitslosigkeit auf die spätere Grundrente.

Was sind die allgemeinen Voraussetzungen für die Grundrente?

Wie bei allen Formen der gesetzlichen Rente erfordert auch die Grundrente, dass bestimmte „versicherungsrechtliche“ Voraussetzungen erfüllt sind. Das kennen wir zum Beispiel von der Erwerbsminderungsrente, bei der Sie insgesamt fünf Versicherungsjahre vorweisen müssen. Auch bei vorgezogenen Formen der Altersrente müssen Antragsteller mindestens 35 Jahre komplett haben.

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Kompromiss zur Grundrente nun darauf verständigt, dass insgesamt 33 Jahre vorliegen müssen. Ab dieser Wasserscheide können betroffene Rentnerinnen und Rentner zumindest eine geringe Aufstockung erhalten. Erst mit 35 Grundrentenjahren ist die vollständige Hochrechnung möglich. Was genau als Grundrentenzeit gilt, schauen wir uns gleich an.

Neben der Erfüllung von wenigstens 33 Grundrentenjahren muss das Einkommen der Betroffenen in einem Korridor zwischen 30 und 80 Prozent des jeweiligen Durchschnittsverdienstes liegen. Das ergibt sich aus der Verbindung vom Durchschnittsverdienst zum Entgeltpunkt: Der durchschnittliche Verdienst im Jahr 2019 betrug 38.901 Euro. Haben Sie genauso viel in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis verdient, entsteht hieraus exakt ein Entgeltpunkt für die spätere Rente. Wenn Sie weniger als 30 Prozent davon (11.679, 30 Euro) oder mehr als 80 Prozent (31.120,80 Euro) an Einkommen erzielt haben, schließt Sie das von der Grundrente aus. Natürlich nur, wenn diese Rechnung für Ihre komplette Erwerbsbiographie gilt – nicht nur für ein Jahr. Die Rentenversicherung schaut sich alle Einkünfte an, die Sie im Laufe Ihres Lebens erarbeitet haben.

Zu guter Letzt schaut man sich noch Ihre gesamte finanzielle Situation an. Was ist mit Betriebsrenten oder Einkünften aus Kapitalanlagen? Erzielen Sie regelmäßig Mieteinkünfte? Nur wenn Ihr komplettes Einkommen im Monat unter 1250 Euro liegt, wird die Grundrente in vollem Umfang greifen. Bei Ehepaaren liegt diese Grenze bei 1950 Euro. Wenn Sie höhere Einnahmen erzielen, werden diese an die Grundrente angerechnet.

Übrigens, einen Antrag müssen Sie für die Grundrente nicht stellen.

Was zählt alles zu den Grundrentenjahren?

Wie bei anderen Rentenarten ist die sogenannte Grundrentenzeit klar definiert. Dazu zählen:

  • Pflichtbeitragsjahre
  • Kindererziehungszeiten
  • Kinderberücksichtigungszeiten
  • nicht erwerbsmäßige Pflege
  • Krankengeld
  • Übergangsgeld

Pflichtbeitragsjahre sind Zeiten, in denen Sie auf Ihr Arbeitseinkommen Rentenbeiträge abgeführt haben – entweder als Angestellter oder selbstständig. Wer sich in der Familie um die Kinder gekümmert hat, kann sich für die Zeit bis zur Vollendung des 10.Geburtstages der Kinder auf Kinderberücksichtungszeiten freuen. Ein Punkt, der dafür spricht, dass insbesondere Frauen von der Grundrente profitieren sollten.

Als Grundrentenzeit zählen auch Monate, in denen Sie einen Angehörigen zu Hause gepflegt haben. Außerdem Zeiten des Krankengeld-Bezugs und Phasen, in denen Sie von Übergangsgeld gelebt haben. Diese Leistung erhalten Sie im Rahmen einer Reha.

Zählt Arbeitslosengeld I oder II als Grundrentenzeit?

Nein, und das ist ein Bruch zu anderen Formen der Altersrente. Selbst bei der Altersrente für langjährig Versicherte werden zumindest Phasen berücksichtigt, in denen Betroffene Arbeitslosengeld beziehen mussten. Beim Arbeitslosengeld II beziehungsweise der früheren Arbeitslosenhilfe kommt es auf die Art der vorgezogenen Altersrente an. Doch bei der neuen Grundrente hat man hier erstmals eine harte Grenze gezogen: Weder Arbeitslosengeld I noch Leistungen des Jobcenters zählen als Grundrentenzeit.

Gibt es eine Möglichkeit, eine Phase der Arbeitslosigkeit für die Grundrente zu nutzen?

Ja, das ist möglich – allerdings nicht rückwirkend. Wenn Sie jedoch aktuell arbeitslos sind und darauf hoffen, in ein paar Jahren von der Grundrente zu profitieren, können Sie jetzt tätig werden. Falls Sie neben dem Arbeitslosengeld einen Minijob ausüben, auf den Sie selbst Rentenversicherungsbeiträge abführen, zählen die entsprechenden Zeiten wieder mit. Auch wenn Sie in früheren Zeiten als Minijobber gearbeitet haben, besteht die Chance, dass diese Monate als Grundrentenzeit anerkannt werden. Jedoch nur, wenn Sie selbst Versicherungsbeiträge eingezahlt haben.

Fazit

Die Voraussetzungen für die Grundrente sind extrem streng und kompliziert. Von einer unbürokratischen Hilfe kann keine Rede sein. Der SoVD kritisiert insbesondere die Ausklammerung von Zeiten der Arbeitslosigkeit: Nicht jedem ist es vergönnt, eine krisensichere Beschäftigung auszuüben. An dieser Stelle sollte der Gesetzgeber unbedingt noch einmal nachbessern.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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Kommentare (119)

  • user
    pete
    am 23.12.2023

    bei den Rentenauszahlungen, zu wenig zum leben, zu wenig zum überleben, zu wenig um auf den Sarg zu sparen.

    Reicht als alleinstehender heutztage nicht mehr für mite , NK & Lebenshaltungskosten. Somit ALG2 - nicht möglich, da man ja nicht mehr als erwerbsfähiger am arbeitsmarkt steht. somit Sozialamt - whow... da spar ich doch lieber auf einen CO² Shutdown in der Schweiz, lass mich in eine Urne packen und in der Nordsee verbröseln...

    Ehrlich?!! Mit unserem Rentenverarschungssystem stimmt etwas nicht, keiner bemerkt es und in 10 -15 Jahren gibt es definitiv den letzten großen Knall!

  • user
    Joachim Ritter
    am 25.10.2023

    Guten Tag,

    seit dem 28.11.22 bin ich ein ganz normaler Rentner. Ich bekomme nur ca. 850,--Euro Rente da ich zwischendurch ca. 18 Jahre eine selbständige Arbeit nachgegangen bin. Für die sogenannte Grundrente fehlen mir 11 Monate weil Arbeitslosengels 1 und 2 bei mir nicht mit angerechnet werden, wobei ich letzteres auch nie erhalten habe. Ersteres ja, aber nur weil ich aus dem Krankengeld über das Arbeitsamt in Rente gegangen bin. Mit andersn Worten.

    Ich war seit 2020 durchgehend bis zum Renteneintritt im Nov. 2022 Krankgeschrieben und bin es eigendlich heute immer noch. (Herzkrank). Nach 18 Monaten wird man ja bei der Krankenkasse ausgesteuert und erhält kein Krankengeld mehr. Diese Zeit wird ja angerechnet. Aber danach war ich immer noch arbeitsunfähig. Mann wird in diesem Fall zum Arbeitsamt geschickt damit man nicht komplett mittellos ist und erhält dafür ALG 1. Ich war aber nicht arbeitslos sondern Krankgeschrieben. Mein Arbeitsverhältnis bestand auch noch. Trotzdem werden diese Monate bei der Grundrente nicht anerkannt. Und genau diese Monate fehlen mir jetzt. Obwohl Beträge für die Rentenversicherung einbehalten wurden in der Zeit. Nun ist es nicht mein Verschulden Krank zu sein. Trotzdem werde ich aber als Arbeitsloser behandelt obwohl ich es nicht war. Gibt es einen Weg in dieser Situation oder ist gar ein Rechtsstreit i.d.S. anhängig?

    Mfg.J.Ritter

    • user
      Christian Schultz
      am 26.10.2023

      Hallo Joachim, rechtlich betrachtet haben Sie da leider keine Chance. Der Bezug von Arbeitslosengeld - egal in welcher Form - wurde vom Gesetzgeber aus der Wartezeit zur Grundrente herausgenommen.

      • user
        Ingo
        am 23.02.2024

        Dieses Grundrentenkonzept geht schon weit über der Grenze zur "kriminellen Gesetzgebung"! Und da wundert ihr Euch daß die AFD über 30% bekommt. Meine Erwebsbiographie ist bunt - 20 Jahre international (ohne Beiträge und jetzt mit 66 auch wieder ALG 1 ) - wie kann es sein, dass ALG 1 (Versicherungsleistung!!!) nicht anerkannt wird, obwohl Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt werden? Wer hat vor 30-40 Jahren etwas von diesen Berechnungsgrundlagen gewusst?) Nicht mal die Kindererziehungzeiten (4Jahre nach Scheidung, weil nur die ersten 2-3 Jahre zählen und das geht in aller Regel auf das Konto der Mutter) - zu Deutschland fällt mir einfach nix mehr ein!

  • user
    Christa Ringhandt
    am 10.01.2023

    Hallo, habe mal eine Frage. 395 Monate, d.h. es fehlt lt. Berechnung der RV 1 Monat zur Grundrente. Seit 2017 werden aber Pflichtbeiträge wegen häuslicher Pflege eingezahlt. Die Berechnung endet im März 2018, seit der Zeit erhalte ich Erwerbsminderungsrente. (735€)

    Zählt die Pflege Angehöriger nicht dazu?

    Mit freundlichen Grüßen

    Christa Ringhandt

    • user
      Christian Schultz
      am 11.01.2023

      Hallo Christa, doch - die Pflege von Angehörigen (wenn hierfür Rentenbeiträge anfallen) zählt bei der Grundrentenzeit mit.

      • user
        Christa Ringhandt
        am 25.01.2023

        Guten Tag Herr Schultz,

        danke für ihre Antwort.

        Die Pflegezeiten werden bei mir nur gezählt bis zum Eintritt der EM Rente (1.4.2018)

        Die Pflegezeiten danach bis 2022 werden nicht mitgerechnet. Die Zeiten vor 2017 (2015,2016) leider auch nicht, weil das vor dem neuen Pflegegesetz war und nach altem Gesetz der zeitliche Aufwand nicht ausreichte. Das alles ist sehr ärgerlich.

        Dieser 1 Monat fehlt. Gibt es da denn keine Möglichkeit?

        Mit freundlichen Grüßen

        Christa Ringhandt

        • user
          Christian Schultz
          am 25.01.2023

          Nicht, wenn Sie schon eine Rente beziehen. Aber lassen Sie sich dazu gern noch einmal kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.

        • user
          Angelika Nitschke
          am 29.01.2023

          Sie könnte noch einen Monat arbeiten, z.B. eine geringfügige Beschäftigung, vielleicht im Homeoffice. Sie beziehen ja keine Altersrente.

  • user
    Alexander Weber
    am 05.10.2022

    Wird Ausbildung angerechnet bei Grundrente?

    • user
      Christian Schultz
      am 06.10.2022

      Nur eine betriebliche Ausbildung - also, wenn Versicherungsbeiträge gezahlt wurden.

  • user
    Hartmut Piper
    am 07.06.2022

    Hallo,

    vor zwei Wochen hat meine Schwester ihren Rentenbescheid erhalten; mit 394 Monaten Grundrentenzeiten fehlen ihr zwei Monate für die Grundrente. Ist es möglich, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen, d.h. den Rentenantrag zurückzuziehen, und noch einige Monate zu arbeiten und später erneut den Rentenantrag zu stellen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Hartmut Piper

    • user
      Christian Schultz
      am 07.06.2022

      Hallo Hartmut, Sie haben im Sozialrecht bei Bescheiden immer die Option, innerhalb von einem Monat in Widerspruch zu gehen. Vielleicht fehlen auch bestimmte Episoden im Rentenverlauf Ihrer Schwester, das kann man prüfen.

  • user
    Thomas
    am 02.02.2022

    Hallo !

    Meine Anspruchsvoraussetzung für eine befristete E-Rente wurde auf dem 13.08.20 datiert.Mein E-Rentenantrag auf dem 01.05.21,die Zahlung beginnt ab dem 01.03.22 und wird auch rückwirkend bis zum 01.05.21 bezahlt,aber der Zeitraum vom 13.08.20 bis zum 01.05.21 wo ich noch vom 24 .09.20 bis zum 03.05.21 Krankengeld(dadurch wurde ja auch die Rentenbeiträge bezahlt ) bekommen habe wird mir nicht auf meine Grundrentenzeiten angerechnet.

    Vermerk: habe seit dem 13.08.20 bis 04.03.22 eine durchgängige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung,leider habe ich nur 394 Monate anstatt die geforderten 396 Monate .

    Ist das richtig so?

    Wer kann mir da weiterhelfen ?

    MfG

    Thomas

  • user
    Thomas
    am 02.02.2022

    Hallo Herr Schulz,

    meine Anspruchsvoraussetzung für eine volle Erwerbsminderung auf Zeit wurde auf dem 13.08.20 datiert.

    Mein Antrag auf dem 01.05.21 datiert (befristet),meine E-Rente auf Zeit beginnt ab dem 01.03.22 und wird auch rückwirkend bis 01.05.21 ausbezahlt,aber der Zeitraum 13.08.20 bis E-Renteauszahlung wo ich noch vom 24.09.20 bis zur meiner Aussteuerung am 03.05.21 Krankengeld bekommen habe wird mir nicht auf meine Grundzeitenrente angerechnet,und es fehlen mir genau 2 Monate .

    Ist das richtig so.

    MfG

    Thomas

    • user
      Thomas
      am 02.02.2022

      ?

  • user
    Barbara Huszar
    am 01.02.2022

    Zählen Zur Grundrentenberechnung der 35 Jahre auch ABM, 1 € Job, berufliche Umschulung und Bundessozialdienst Barbara

  • user
    Meier, Steffen
    am 31.01.2022

    Die Grundrente wird für jeden Monat berechnet, wie ich gelesen habe.

    Wie verhält es sich mit den Monaten in denen man arbeitslos und versicherungspflichtig beschäftigt war? Gibt es dazu eine Verordnung oder gar ein Gesetz, wo das beschrieben steht?

  • user
    Franz Müller
    am 31.10.2021

    Hallo

    Ich habe eine Frage zur Erwerbsminderungsrente. Und zwar zum Thema " Verlängerungszeitraum, der 5 Jahresregelung ( 36 Pflichtbeiträge )

    Angenommen:" Der Leistungsfall für eine EM Rente ist in 01.07.2020 eingetreten. Leider sind aber die 36 Monate Pflichtbeiträge, in den letzten 5 Jahren ( 01.07.2015-01.07.2020) nicht erfüllt. Es fehlen 7 Pflichtbeiträge. Es sind aber Anrechnungszeiten vorhanden ( 1 Kind) Für dieses Kind, bestand bis zum 01.05.2017- Berücksichtigungszeit, dann waren die 10 Jahre vorbei, denn das Kind war 10 Jahre alt.

    Frage:

    Nun sollte doch im Regelfall die Zeit ( Anrechnungszeit -Berücksichtigungszeit) für das Kind, im verlängerten 5 Jahreszeitraum zurückgerechnet werden, um doch noch auf die 36 Pflichtmonate zu kommen.

    Frage: Wie wird das nun berechnet? Warum steht in meiner Renteninformation, das die Pflichtbeiträge (36 Monate für einen EM Rente ) nicht erfüllt sind, es aber die Möglichkeit gibt, den 5 Jahreszeitraum durch Berücksichtigungszeiten zu verlängern? Warum weißt die DRV nicht auf diese Besonderheit wegen des doch noch zu erlangenden Erwerbsminderungsrente durch diese Zeiten im Rentenverlauf hin??

    Diese Fragen, konnte mir nicht einmal ein Rechtsanwalt beantworten.

    Also, wer weiß, wie man diesen erweiterten 5 Jahreszeitraum berechnet und hat weitere Infos dazu.

    LG Franz

    • user
      Christian Schultz
      am 01.11.2021

      Hallo Franz, hier im Forum können wir das leider auch nicht beantworten. Wenn das geklärt werden kann, dann im Rahmen unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Heidrun K.
    am 30.09.2021

    Hallo,

    ich habe eine grundsätzliche Frage zur Anrechnung der Monate.

    Wenn z.B. 3 Tage sozialversicherungspflichtig gearbeitet wurde, wird das dann als 1 Monat gerechnet.

    Ich habe 456 Monate Pflichtbeiträge bezahlt, aber durch Arbitsloseigkeit in dem langen Leben komme ich irgendwie nicht auf die 396 Monate. Mir fehlen 18 Monate. Wenn ich allerdings so rechne, wie oben dargestellt, dann komme ich auf 397 Monate.

    Bin jetzt etwas ratlos und hoffe, dass Sie etwas Licht ins Dunkel bringen können.

    Soll eigentlich gegen diese Regelung (Arbietslosengeld wird nicht angerechnet) von den Sozialverbänden geklagt werden?

    Wäre meines Erachtens schon sinnvoll.

    Herzlichen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 01.10.2021

      Hallo Heidrun, in solch einem Tag wird der komplette Monat als Wartezeit anerkannt.

      Von einer Klage gegen die aktuelle Regelung bei der Grundrente ist mir nichts bekannt. Juristisch ist da wohl auch nichts zu machen, die Voraussetzungen sind ja eine politische Entscheidung.

  • user
    E.Schultz
    am 18.09.2021

    Herzlichen Dank für die Antwort,

    es macht mir Hoffnung.

    Gerade diejenigen die darauf angewiesen sind, sind damit in nachteil weil sie Arbeitslos waren.

    Ungerecht. Liebe grüße

  • user
    E. Schultz
    am 17.09.2021

    Hallo,

    Bei mir fehlen 10 Monate für Grundrente weil die Arbeitslosigkeit nicht zählt.

    In solchen Fällen währe Flexibilität gut.

    Hat Herr Heil mal erwähnt.

    Habe ich vielleicht eine Schanze?

    Heute habe ich mein Bescheid bekommen.

    • user
      Christian Schultz
      am 17.09.2021

      Hallo, nach aktueller Rechtslage wohl nicht. Vielleicht wird an den Voraussetzungen zur Grundrente ja nochmal gedreht. Wir setzen uns auf jeden Fall dafür ein.

  • user
    Hartmut Piper
    am 13.09.2021

    Ich habe eine grundsätzliche Frage: Der reguläre Rentenbeginn wäre beispielsweise der 1.1.2022. Bis zu diesem Zeitpunkt sind aber erst 32 Jahre der für die Grundrente relevanten Beitragszeiten zu berücksichtigen. Wenn nun über die Regelaltersgrenze hinaus zwei weitere Jahre gearbeitet wird, ohne die Rente zu beantragen - wirkt sich das auch auf die Beitragszeiten der Grundrente aus, oder ist diese an die Regelaltersgrenze gebunden?

    • user
      Christian Schultz
      am 13.09.2021

      Hallo Hartmut, zu 100 Prozent weiß ich das nicht. Aber ich gehe davon aus, dass Sie dann auch weitere Wartezeit aufbauen. Solange Sie keine Rente beziehen, können Sie Ihre Grundrentenzeit weiter ausbauen.

  • user
    Christian.Z
    am 01.09.2021

    Ich bekomme eine vorzeitige Rente mit Abzügen wegen Schwerbehinderung. Ich war die letzten 13 Jahre Aufstocker mit Alg2. In meinem Rentenbescheid werden diese Zeiten unterschiedlich definert. z.Bsp. 12 Monate Pflichtbeitragszeit, Alg2, ohne Arbeitslosigkeit. Zählen diese Monate mit zur Berechnung der Grundrente um wenigstens den Freibetrag in der Grundsicherung oder beim Wohngeld zu erhalten? Ich habe auch 6 Jahre freiwillige Beitragszeiten aufgrund meiner Selbständigkeit geleistet. Zählen diese Monate auch nicht mit? Und ich habe Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung 51 Monate während meiner freiwilligen Beitragszeit, zählen die wenigstens mit? Ohne die oben genannten 12 Monate hätte ich nur 32,66 Jahre Beitragszeit obwohl ich 42 Jahre gearbeitet habe davon 13 Jahre selbständig mit mehr als 8 Stunden pro Tag.

    • user
      Christian Schultz
      am 01.09.2021

      Hallo Christian, wenn Sie ALG II nur aufstockend erhalten haben, zählen diese Monate mit. Sie haben ja vermutlich über Ihren Job Rentenversicherungsbeiträge abgeführt. Freiwillige Beiträge zählen mit, solange diese als Pflichtbeitragszeit gewertet werden. Das müsste bei Ihnen auch der Fall sein, wenn Sie lange genug gearbeitet haben.

      Ob Sie Anspruch auf den Zuschlag haben, wird aber ohnehin automatisch überprüft.

  • user
    Juergen D.
    am 21.08.2021

    Ich bin aufgrund der erfüllten Wartezeiten und dem Fakt einer Schwerbehinderung zum 01.4.2019 in Altersrente für schwerbehinderte Menschen gegangen, um mehr Zeit für die häusliche Pflege meiner Ehefrau zu haben. Hierfür meldet die Pflegekasse Beiträge an die Rentenversicherung weiter, wenn man zum Erreichen der Regelaltersgrenze nur eine Teilrente bezieht. Ich habe auf 1% meiner Rente verzichtet, da es mir wirtschaftlich besser erscheint, die Rentenerhöhung für die gemeldeten Beiträge der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen.

    Zum 01.01.2021 trat nun das Gesetz zur Grundrente in Kraft und ich habe aufgrund eines laufenden Widerspruchs aus Februar diesen Jahres jetzt den korrigierten Bescheid mit der Auflistung der Grundrentenzeiten bekommen. Demnach erreich ich 388 Monate, für den kurzen Korridor von 33 Jahren fehlen mir sage und schreibe 8 Monate!

    Allerdings stellte ich fest, daß die gemeldeten Zeiten für die Pflege meiner Ehefrau von 01.04.2019 bis 31.12.2020 keine Berücksichtigung fanden.

    Ich habe gelesen, das nicht gewerbliche Pflegezeiten berücksichtigt werden. Warum werden diese Zeiten nicht berücksichtigt ? Das Gesetz trat doch erst zum 01.01.2021 in Kraft, dann müßten doch auch die Vorraussetzungen bis zu diesem Zeitpunkt Berücksichtigung finden.

    Wenn dem so wäre, wäre ich als schwerbehinderter Mensch, der seine Frau zu Hause pflegt, was sowieso nicht vernünftig honoriert wird, zusätzlich vera..scht worden.

    Danke dafür Herr Heil, wenn das stimmen sollte.

    • user
      Christian Schultz
      am 23.08.2021

      Hallo Juergen, die Pflegezeiten sollten eigentlich berücksichtigt werden. Haben Sie Ihre Frau vielleicht gepflegt, während Sie auch versicherungspflichtig gearbeitet haben? Das könnte eine Erklärung sein, da diese Zeiten dann nicht doppelt gewertet werden.

      • user
        Jürgen Dreis
        am 13.04.2022

        Nein, ich war ja in Rente wegen Schwerbehinderung ! Und habe trotzdem meine Frau gepflegt und die Krankenkasse hat Beiträge an die Rentenversicherung gemeldet.

  • user
    Zito Baldassare
    am 24.07.2021

    ICH HABE 28 JAHRE GEARBEITET. UND DANACH ARBEITSLOS GEWORDEN. UND HABE 10 JAHRE RENTEBEITRAG GEZAHLT VON JOBCENTER. ICH WILL WISSEN WENN BEKOMMT DAS GRUNDRENTE ?

    • user
      Christian Schultz
      am 26.07.2021

      Wir können Ihnen das nicht sagen, dazu müsste man in Ihr Rentenkonto schauen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft aber automatisch, ob Sie Anspruch auf die Grundrente haben.

  • user
    Lina
    am 16.07.2021

    Hallo, in die Runde, ich habe eine Frage, die bislang niemand beantworten konnte, nämlich : Bei Rentenantritt kam ich nicht auf 33 Jahre, entsprechend bescheiden war dann der Rentenbescheid. Ich war/und bin aber noch in der glücklichen Lage, meine Arbeit in vollem Umfang beizubehalten, das heißt , ich zahle seit 4 Jahren weiterhin in die Künstlersozialversicherung nicht geringe Beträge ein, damit sich pro Jahr die Entgeldpunkte geringfügig erhöhen.

    Nun zur Frage: Werden mir diese Jahre noch angerechnet, dann käme ich nämlich auf 34 Jahre und hätte Anspruch.

    Neben meinen Beruf beziehe ich die sogenannte Altersrente ( Was für eine antiquierte Bezeichnung..) schon. Das dürfte aber eigentlich kein Hinderungsgrund sein, der Staat bekommt ja eine Masse Geld von mir .

    Weiss jemand da irgendwas konkretes ?

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 17.07.2021

      Hallo Lina, zu 100 Prozent bin ich mir nicht sicher: Aber ich habe irgendwo gelesen, dass das nicht möglich ist. Sobald die Altersrente läuft und die Voraussetzungen zur Grundrente einmal geprüft wurden, kann man nicht mehr nachträglich auf 33 "aufstocken".

  • user
    Marion Kniprath
    am 29.06.2021

    Ich habe ALG I, ALG II bezogen und gearbeitet sowie Kindererziehungszeiten. Jetzt habe ich z.B. in einem Jahr ein halbes Jahr gearbeitet und ein halbes Jahr ALG I bezogen, diese Konstellation trifft bei mir mehrfach zu, also Arbeitslosigkeit und Arbeit im gleichen Jah4r. Wie wirkt sich das aus? Zählen dann 6 Monate mit oder fällt alles raus, weil Arbeitslosigkeit?

    • user
      Christian Schultz
      am 29.06.2021

      Hallo Marion, genau so ist es. Die Deutsche Rentenversicherung speichert für jeden Monat die jeweiligen Daten.

  • user
    Kris
    am 09.06.2021

    Hallo, folgende Frage zur Grundrente: Ich habe exakt 28 Jahre Beiträge ( mit zwischenzeitlicher Kindererziehung) geleistet, bin freischaffend und habe 10 Jahre studiert . 2017 kam der erschreckende Rentenbescheid, mit dem Betrag kann kein Mensch ein würdiges Leben führen . Aber es wurde im gleichen Jahr die sogenannte Flexi- Rente eingeführt, die es ermöglichte, weitere Rentenpunkte zu erwirtschaften, indem man einfach voll weiter gearbeitet und jeden Monat in die Kranken-Renten-und Pflegekasse eingezahlt hat. In meinem Fall ist es die Künstlersozialkasse.

    Inzwischen sind 5 Jahre vergangen und ich habe mir durch die Fortsetzung meiner freischaffenden Tätigkeit weitere 4 Rentenpunkte erwirtschaftet und werde auch meine Tätigkeit noch mindestens zwei Jahre fortsetzen.

    Die Frage lautet nun: Werden zu den 28 Jahren bis zum Renteneintritt noch -was ja nur gerecht wäre - die weiteren 5 Jahre hinzugerechnet, dann käme ich ja auf 33 Jahre, bei Weiterarbeit auf 35 Jahre. Es handelt sich hier nicht etwa um einen Minijob, sondern um eine vollumfängliche Tätigkeit mit allen Begleiterscheinungen ( Steuerberater , Finanzamt, Raummiete, etc)

    Da man nicht den geringsten Einfluss auf die Berechnungsmethoden der Rentenversicherungen hat und auch erst die Neurentner ihren Bescheid über die Grundrente bis Sommer bekommen, Bestandsrentner hingegen im worst case erst 2022, würde ich gerne wissen wollen, ob mir die weiteren Arbeitsjahre nach Rentenantritt noch angerechnet werden.

    Vielen Dank für hilfreiche Antworten

    • user
      Christian Schultz
      am 09.06.2021

      Hallo Kris, wenn Sie während des Bezugs einer Altersrente weiterarbeiten, zählen diese Beiträge leider nicht für die Grundrentenzeiten mit.

  • user
    Ulrike Pasqualini
    am 12.05.2021

    Hallo,

    ich habe eine Frage an: Muss ich die Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung beantragen, oder werden sie automatisch bei der Grundrente angerechnet? Und außerdem, wieviele Jahre werden mir für 2 Kinder (geb. 1968 und 1971) angerechnet?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    Viele Grüße

    Ulrike

    • user
      Christian Schultz
      am 14.05.2021

      Hallo Ulrike, wenn die Berücksichtungszeiten bereits Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben wurden - das macht die DRV normalerweise automatisch bei der Mutter der Kindes - müssen Sie nichts mehr veranlassen.

      Die rentenrechtlichen Zeiten für Kinder überschneiden sich. Wenn ich das richtig sehe, kommen da in Ihrem Fall 13 Jahre zusammen. Aber fragen Sie gern noch einmal bei der Rentenversicherung direkt nach.

    • user
      Ulrike
      am 20.05.2021

      Herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Werde bei der Rentenversicherung doch einmal nachfragen.

      Viele Grüße

      Ulrike

    • user
      Gitte
      am 29.05.2021

      Meine Kinder sind 5 Jahre auseinander 1979 und 1984, ich habe 15 Jahre angerechnet bekommen.

  • user
    Tina
    am 05.05.2021

    Wie ist es denn bei einem 450 Euro Job?

    Ich habe gelesen, dass es auch auf die Grundrente angerechnet wird. Damit kommt man aber niemals auf die

    11.679, 30 Euro im Jahr, sondern bleibt darunter. Somit erwirbt man keinen Anspruch auf Grundrente. Was stimmt denn jetzt?

    • user
      Christian Schultz
      am 05.05.2021

      Hi Tina, da muss man unterscheiden. Der Minijob wird auf die 33-jährige Wartezeit für die Grundrente angerechnet. Zumindest wenn Sie eigene Rentenbeiträge gezahlt haben. Zusätzlich gibt es ja noch die andere Voraussetzungen. Bei der müssen Sie zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes erzielen.

      Beides schaut sich die Rentenversicherung bei der Prüfung an.

  • user
    Christian Schultz
    am 23.04.2021

    Hallo Jessica, das können wir hier im Forum leider nicht leisten. Ihr Anspruch wird von der Deutschen Rentenversicherung ohnehin automatisch überprüft. Das dauert allerdings noch eine Weile.

  • user
    Jessica
    am 22.04.2021

    Hallo ich habe eine Frage, da ich schon mehrmals bei der Rentenversicherung angerufen habe man mir dort bezüglich meiner Versicherungszeiten keine Auskunft geben konnte möchte ich gerne hier einmal Nachfragen. Ich erhalte seit 2011 eine Erwerbsminderungsrente und ich habe damals eine Aufrechnung bekommen in dem steht

    Beitragszeiten 207

    Anrechnungszeiten 17

    Berücksichtigungszeiten 171

    Zurechnungszeiten 69

    seit Anfang 2020 werden wieder Beitragszeiten von der Pflegekasse eingezahlt weil ich meinen Vater pflege. Könnte mir eventuell einer helfen und errechnen ob ich mind an 33 Jahre wegen der Grundrente kommen?

    Vielen Dank im voraus Jessica

  • user
    Gerhard M
    am 11.04.2021

    Hallo, ich möchte mich mal informieren zwecks Grundrente:

    Bekommt meine Mutter bei einer Witwenrente von 320 Euro eine Grundrente?

    Ihr Mann hatte 33 Beitragsjahre.

    • user
      Christian Schultz
      am 12.04.2021

      Hallo Gerhard, das ist möglich. Allerdings hängt der Zuschlag zur Grundrente von mehreren Faktoren ab. Da können Sie im Moment nur abwarten, der Anspruch wird automatisch geprüft.

  • user
    joachim
    am 23.03.2021

    meine frage .ich beziehe arge geld schon jahre habe ich auch anspruch auf gruntrente.und pflege meine frau schon 14 jahre

    • user
      Christian Schultz
      am 23.03.2021

      Hallo Joachim, wenn Sie offizielle Pflegeperson für Ihre Frau sind und hierfür Rentenbeiträge anfallen, zählt diese Zeit mit. Das ALG II allein wird bei den 33 Jahren nicht angerechnet.

  • user
    Angelika J....
    am 19.03.2021

    Ich habe aufgestockt war aber sozialversicherungspflichtig versichert und habe gearbeitet. Dann bezog ich Krankengeld und Aufstockung. Das müsste doch auch zählen zur Grundrente oder??

    • user
      Christian Schultz
      am 22.03.2021

      Hallo Angelika, ja - das müsste bei den 33 Jahren mitzählen.

  • user
    Gerd K
    am 16.03.2021

    Hallo, ich habe da mal so eine Frage? Ich bin nach der Wende unverschuldet in die Arbeitslosigkeit gelangt. Ich habe mich bemüht und über das Arbeitsamt eine 2,5 jährige Umschulung zum Heizungsbauer mit Gesellenbrief absolviert. Weiterhin habe ich mehrere

    Schweißerlehrgänge übers Arbeitsamt besucht. Es wurden vom Arbeitsamt Pflichtbeiträge

    an die Rentenkasse abgeführt. Da ich die 58ger Reglung vom Arbeitsamt in Anspruch genommen habe und mit 60 mit Abschlägen in Rente gegangen bin, habe ich Probleme

    diese 33 Jahre zusammen zu bekommen. Meine Frage :"Zählen diese Ausbildungszeiten mit in der Berechnung für die Grundrente?

    • user
      Christian Schultz
      am 17.03.2021

      Hallo Gerd, wenn in diesen Phasen Arbeitslosengeld geflossen ist, zählen sie ziemlich sicher nicht mit. Schauen Sie einmal in Ihre letzte Rentenauskunft - da müssten Sie einen ersten Einblick in die Handhabung bekommen. Ansonsten bitte direkt bei der Deutschen Rentenversicherung nachfragen.

  • user
    Marie Voigt
    am 06.03.2021

    ich beziehe schon seit einiger Zeit Rente. Wenn ich die Unterlagen ansehe, hat man keine klare Auskunft über die Anrechnungszeiten. Außerdem weiß man nicht hier, ob die Zeiten in der Schweiz mitzählen, wie bei der Altersrente.

    • user
      Christian Schultz
      am 08.03.2021

      Hallo Marie, rufen Sie am besten einfach mal bei der Rentenversicherung an. Die können Ihnen das auch am Telefon erläutern.

  • user
    A-J
    am 02.03.2021

    Bekommt jeder Rentner einen Bescheid wie viel Jahre bei ihm angerechnet werden und was an Zeiten fehlt? Wie wird der Versorgungsausgleich angerechnet??? Finde nirgends Antworten.

    • user
      Christian Schultz
      am 03.03.2021

      Hallo AJ, Sie bekommen doch einmal im Jahr Ihre Renteninformation. Ab 55 gibt's darüber hinaus regelmäßig die Rentenauskunft, da sehen Sie auch, welche Versicherungszeiten Sie bisher erreicht haben. Wenn Sie Fragen haben, sollten Sie einen kostenlosen Termin bei der Rentenversicherung machen.

  • user
    Agim Imeri
    am 18.02.2021

    Mir fehlen 2 Jahre für Grundrente,aber ich kann nachweisen zeit von 01.10. 1990 bis einschliesslich 30. 10.1994,zeit wo ich unverschuldet Arbeitslos war.Kann dieser zeit angerechnet worden für Grundrente.

    Mit freundlichen grüssen.

    Agim Imeri

    • user
      Christian Schultz
      am 03.03.2021

      Hallo Agim, Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen bei der Grundrente leider nicht mit.

  • user
    u. schi.
    am 28.01.2021

    hallo,

    ich habe mir mal die grundrente durchgelesen,

    warum einfach wenns absolut kompliziert und undurchschaubar geht,

    ich versteh nicht ganz warum alles immer so kompliziert sein muss,

    es ginge wesentlich einfacher und vo rallem unbürokratischer, wenn der Gesetzgeber endlich mal aufhört alles zu verkomplizieren,

    und das nur weil dann einige wenige ein paar euro mehr in der tasche haben, denen das vielleciht nicht zustehen würde, aber da sind nur sehr wenige , und für die macht man dann einen so teuren büroktratischen aufwand , das Geld dafür hätte man wiederum an die Rentner geben sollen,

    also was soll der ganze aufwand,

    mein vorschlag jeder sollte mindestens 1200,- euro rente bekommen , ohne wenn und aber,

    in anderen ländern wird das so gemacht, und funktioniert einwandfrei und der Staat spart milliarden ein ,mit einem solchen System,

    aber in Deutschland gibt es mitlerweile viel zu viele die da mitmischen und ein solches billigeres System verhindern mit ihren unlogischen vorschlägen, aber den Rentnern hilft das nicht weiter, die bleiben alle auch in Zukunft arme leute, auch mit der Grundrente,

  • user
    Carmen Fantino
    am 26.01.2021

    Ich kann nicht verstehen, dass diejenigen ehemaligen ALG I, Alhi bzw. hartz4 Empfänger, die damals noch Pflichtbeiträge in die Rentenkasse einzahlen mussten, jetzt leer ausgehen. Soll man sich diese Beiträge nun wieder rückwirkend auszahlen lassen? Das ist doch ein glatter Betrug der Regierung!

    • user
      Christian Schultz
      am 26.01.2021

      Es ist auf jeden Fall unfair gegenüber all jenen, die aufgrund von Jobverlust nicht in die Rente einzahlen konnten.

    • user
      Angelika J....
      am 19.03.2021

      Denke Arbeitslosengeld zumindestens sollte zählen oder wenn man dazu gearbeitet hat offiziell. Ferner sollten auch die 1 Euro Jobs zählen. Es gibt viele die bekommen einfach keine Arbeit und machen diese gerne.

    • user
      Zito Baldassare
      am 24.07.2021

      ICH HABE 3 JAHRE 1 EURO JOB LANG GEARBEITET. JETZT WILL WISSEN WENN DIESE 3 JAHRE 1 EURO JOB RECHNE FÜR DIE GRUNDRENTE ?.

    • user
      Christian Schultz
      am 26.07.2021

      Nein, der Ein-Euro-Job wird bei der Grundrente nicht mitgezählt.

  • user
    Stefanie Uhl
    am 15.01.2021

    Hallo,

    ich habe die 1,5 Jahre Krankengeld bekommen. Da es zu wenig zum überleben war, musste es vom Jobcenter aufgestockt werden. In meiner Rentenauskunft wurde diese Zeit nicht angerechnet, obwohl Sie schreiben, dass Zeiten von Krankengeld berücksichtigt werden. Muss ich da Widerspruch gegen den Bescheid einlegen?

    Herzlichen Dank.

    • user
      Christian Schultz
      am 18.01.2021

      Hallo Stefanie, lassen Sie die Unterlagen lieber noch einmal von einem Fachmann prüfen, bevor Sie Widerspruch einlegen. Grundsätzlich sollte die Zeit im Krankengeld für die Grundrente mitzählen. Aber im Sozialrecht entscheiden manchmal Details - daher lieber nochmal prüfen lassen.

  • user
    Schmidt Brigitte
    am 11.01.2021

    Hallo nochmal,

    ich arbeite Teilzeit ,würde so also keine Grundrente bekommen. Nun habe ich ja nicht immer Teilzeit gearbeitet, wie hoch müssen meine erarbeiteten Rentenpunkte sein damit ich Anspruch auf Grundrente habe ?

    Die 35 Jahre habe ich erreicht.

    • user
      Christian Schultz
      am 11.01.2021

      Hallo Brigitte, die Einkünfte während Ihres Erwerbslebens müssen sich in einem "Korridor" zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes bewegen. Es ist also wichtig, dass man nicht zu wenig, aber auch nicht zu viel verdient hat.

  • user
    Volker H
    am 10.01.2021

    Frage

    1. gilt der Einkommensfreibetrag bei Wohngeld (min 100 €) auch, wenn zwar die 33 Jahre erfüllt sind, aber wegen zu hoher oder zu niedriger Entgeltpunkte kein Grundrentenzuschlag gezahlt wird ?

    2. würde ein Freibetrag bei einer ab 1.1.2021 laufenden Wohngeldzahlung von Amts wegen rückwirkend immer bis zu diesem oder erst zu einem späteren Datum (Kenntnis der Wohngeldstelle) berücksichtigt ?

    sehr bedankt

    • user
      Volker H
      am 24.01.2021

      LÖSUNG (Rentner)

      Mein neuer Wohngeldbescheid für 2021 trägt den Hinweis, nach dem die Freibeträge automatisch bis 1.1.2021 berücksichtigt werden, sobald eine im amtlichen Austausch von der Deutschen Rente ausgestellte positive Bestätigung vorliegt. Die automatische Auszahlung eines höheren Wohngeldes würde danach erfolgen.

      Personen ohne laufenden Wohngeldbezug mit 33 Jahren Grundrentenzeiten sollten einen NEUANTRAG stellen, um ein durch den Freibetrag bedingtes Wohngeld beziehen zu können. Auszahlung nach Vorliegen der positiven Bestätigung rückwirkend bis ANTRAGSDATUM. Zeit bis ENDE JANUAR, formlos -auch per Mail- genügt.

      Gruß von Volker H

  • user
    Hanna
    am 10.01.2021

    Hallo

    Hab eine Frage ,die mir sehr wichtig ist ,werden ABM Maßnahmen bei der neuen Grundrente angerechnet. .LG

    • user
      Christian Schultz
      am 11.01.2021

      Hallo Hanna, da bin ich mir nicht sicher. Nur, wenn hier Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Sonst vermutlich nicht.

  • user
    Eva-Maria Stöck
    am 09.01.2021

    Ich bekomme Rente und muss mit Grundsicherung aufstocken.Habe 38 Jahre gearbeitet.Bei der Grundsicherung muss ich jährlich darlegen wie ich finanziell dastehe.Wann bekomme ich Bescheid ob ich Grundrente bekomme oder nicht?

    Bin ich mit der Grundrente genauso abgesichert wie mit Rente und Grundsicherung?

    Mit freundlichen Grüßen

    Eva-Maria

    • user
      Christian Schultz
      am 11.01.2021

      Hallo Eva-Maria, die Rentenversicherung wird im Laufe des Jahres beginnen, den "Renten-Bestand" auf Grundrente zu prüfen. Es dauert also leider noch eine Weile.

      Warum sollten Sie mit Grundrente weniger "abgesichert" sein?

  • user
    Brigitte Schmidt
    am 05.01.2021

    Guten Tag,

    Ich habe zwischendurch in meinem Arbeitsleben Aufstockung vom Arbeitsamt bekommen.

    Zählt das mit oder verfallen nun die Punkte die ich selbst erarbeitet habe.

    freundlich Gruß

    B.Schmidt

    • user
      Christian Schultz
      am 05.01.2021

      Hallo Brigitte, die Aufstockung allein durch das Arbeitsamt bringt Sie nicht näher an die 33 Jahre heran. Aber Sie haben dann ja auch sicherlich versicherungspflichtig gearbeitet - und das wiederum zählt mit.

  • user
    Frank
    am 05.01.2021

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Zwei Fragen hätte ich noch.

    1. Zählen Zivildienst/Bundeswehr zu den Arbeitsjahren?

    2. Wenn man nun die Grundrente (ca. 40 Euro mehr) anstatt die Grundsicherung erhalten sollte, müsste man dann davon wieder GEZ bezahlen (von der Grundsicherung wäre man ja davon befreit)

    Viele Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 05.01.2021

      Hallo Frank, Wehr- und Ersatzdienst zählt für die Grundrente mit. Wenn Sie keine Grundsicherung mehr beziehen, fällt nach meinem Kenntnisstand die Befreiung von der Rundfunkgebühr weg.

  • user
    Martin K.
    am 30.12.2020

    Zählen Zeiten versicherungspflichtiger Minijobs nach Renteneintritt auch zu den Grundrentenzeiten oder sind nur die bis zum Renteneintritt zurückgelegten Zeiten relevant?

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2021

      Hallo Martin, da bin ich mir nicht sicher. Aber ich denke, dass nur die Zeiten vor dem Start der Altersrente relevant sind. Sollte ich etwas anderes hören, poste ich das hier noch einmal.

  • user
    Frank
    am 29.12.2020

    Guten Tag,

    wie ist das mit der Grundrente, wenn man nach 36 Arbeitsjahren aufgrund von Arbeitslosigkeit mit 63 in Zwangsrente geschickt wird? Man ohne die Abschläge von 14,4% wegen zu hoher Rente kein Anspruch auf die Grundrente hätte, mit den Abschlägen aber schon. Würde nach den Abschlägen dann ein Anspruch auf Grundrente bestehen?

    Viele Grüße ubd besten Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2021

      Hallo Frank, ich bin mir nicht sicher, ob ich Ihre Frage richtig verstanden habe. Für die Grundrente ist wichtig, dass Sie a) mindestens 33 Grundrentejahre vorweisen können. Die haben Sie. Und dann schaut sich die Rentenversicherung das Einkommen an. Wenn das zu hoch wäre, gibt es den Zuschlag nicht.

  • user
    Semih
    am 27.12.2020

    Hallo Herr Schulz,

    meine Mutter bezieht Witwenrente. Allerdings hat mein Vater insgesamt nur 30 Jahre Pflichtbeiträge abgeführt. Mit 3 Kindern verfügt sie über 13 Jahre Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung. Hat sie nun Anspruch auf Grundrente, wenn 30Jahre (vom Ehemann) + 13 Jahre Kinderziehung zusammengezählt werden ?

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2021

      Hallo Semih, ohne Einblick in das Rentenkonto können wir das leider nicht beantworten. Bitte direkt bei der Deutschen Rentenversicherung nachfragen.

  • user
    Gerlinde Kronhöfer
    am 21.12.2020

    abgeschmiert trifft es genau.....krankheitsbedingt Hartz4 Bezug.

    Trotz Abgaben zur Rentenversicherung keine Anrechnung....was machen unsere Regierungsbehörden ausser in die eigene Tasche zu scheffeln ???????????????

  • user
    Susanne C.
    am 15.12.2020

    Hallo (Christian :-),

    Chaotisches Arbeitsleben hier. 11 Jahre in Deutschland sozialversicherungspflichtig gearbeitet, dann 11 Jahre in den USA und in die dortige Social Security eingezahlt. Dann einige Jahre in die Künstlersozialkasse hier in Deutschland. 1 Kind, alleinerziehend. Wer kann Ordnung in das Chaos bringen? Was wird angerechnet, was nicht? Wer hilft? Noch habe ich 5 Jahre Zeit das Alles auf die Reihe zu bringen.

    Vielen lieben Dank im Voraus für Hinweise

    • user
      Christian Schultz
      am 16.12.2020

      Hi Susanne, wie Ihre Sozialversicherungszeiten aus den USA gewertet werden, weiß ich leider nicht. Am einfachsten können Sie Ihren aktuellen Status anhand der neuesten Rentenauskunft checken. Da finden Sie unter anderem Angaben über Wartezeiten.

      Wenn Sie in fünf Jahren in die Rente wollen, wäre es nun ohnehin an der Zeit für eine Kontenklärung. Dort wird man Ihnen dann auch die Frage zu Ihrer Zeit in den USA beantworten können: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/kontenklaerung-fuer-die-rente-wann-sollte-ich-mich-kuemmern

  • user
    Christian Schultz
    am 27.11.2020

    Hallo Angela, grundsätzlich zählen Phasen, in denen Sie eine EM-Rente bezogen haben, als Zurechnungszeit. Die zählt bei den mindestens 33 Jahren für die Grundrente nicht mit. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2020/11/17/warum-ein-minijob-fuer-die-grundrente-so-wichtig-sein-kann/

    • user
      Gitte
      am 29.05.2021

      Das ist ziemlich frech, wir alten Bestands EM Rentner mussten ja schon Einschränkungen gegenüber den Neu EM Rentnern ab 2019 hinnehmen. Ich hoffe das der BGH da Abhilfe schafft. Ich wäre gerne gesund geblieben weiter arbeiten gegangen, leider war mir und vielen anderen das nicht vergönnt. Also könnte man gerne zumindest einen Teil der EM Rentenzeit auf die Grundsicherung anrechnen.

  • user
    Angela wenzel
    am 26.11.2020

    Hallöchen. Zählen Jahre der erwerbsminderungsrente mit?

  • user
    Christian Schultz
    am 23.11.2020

    Hallo Klaus, das haben Sie leider richtig verstanden. Weder Arbeitslosengeld I, noch "Hartz IV" noch Arbeitslosenhilfe zählen bei der "Grundrentenzeit" mit. Ein Unding, da die Grundrente ja gerade für Senioren mit kleiner Rente geschaffen wurde.

    • user
      Fantino, Carmen
      am 24.07.2021

      Dann ist das eine Mogelpackung besonders für die, die Alg 1/2 mit Pflichtbeiträgen hinter sich haben. Dann müsste man sich alle Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung, die während Alg 1 oder Alg 2 gezahlt wurden, wieder auszahlen lassen. Das bei Alg 2 keine Rentenpflichtbeiträge mehr gezahlt werden, besteht ja noch nicht so lange.

  • user
    Klaus
    am 21.11.2020

    Wenn es stimmt das Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht auf die Grundrente angerechnet werden sind die welche unverschuldet arbeitslos geworden sind (wie ich nach der Wende) wieder angeschmiert. Soll das wirklich so sein oder habe ich da was falsch verstanden.

  • user
    Jens S.
    am 13.11.2020

    Hallo Christian,

    ich habe mit 17 Jahren mein grünes SV-Buch erhalten und Beitragszeiten wurden eingetragen.

  • user
    Christian Schultz
    am 13.11.2020

    Hallo Jens, soweit ich weiß, zählen Anrechnungszeiten für die Grundrente nicht mit. Wie es sich mit dieser speziellen Situation für die DDR verhält, weiß ich aber nicht. Das werden wir in vermutlich zum Sommer erfahren, da sollen die ersten Zahlungen für die Grundrente erfolgen.

  • user
    Jens S.
    am 13.11.2020

    Hallo, wir haben in der DDR als Berufsschüler eine harte Zeit hinter uns gebracht und dabei als fast kostenlose Arbeitskräfte der Industrie zur Verfügung gestanden und dabei sehr wenig verdient, zw. 100-200 DDR-Mark. Kommen unsere Ausbildungszeiten dadurch nicht in das o.g. Fenster oder werden sie hochgerechnet und man kann mit einer Anrechnung der DDR-Lehrzeit rechnen?

  • user
    Christian Schultz
    am 23.09.2020

    Hallo Andrea, für die Grundrentenzeit zählen sowohl Kindererziehung (bis zu drei Jahre) als auch die sogenannten Berücksichtigungszeiten (bis maximal zum 10. Lebensjahr des Kindes). Das steht auch bei der DRV: www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/grundrente/grundrente_faq_liste.html

  • user
    Andrea
    am 23.09.2020

    Hallo,

    auf der Seite der DRV lese ich, dass nur 3 Jahre für Kindererziehung anerkannt wird auf die Wartezeit für die Grundrente, also nicht wie hier zu lesen 10 Jahre für Kindererziehungszeiten.

    Was stimmt?

  • user
    Christian Schultz
    am 24.08.2020

    Hallo, zu den Grundrentenzeiten zählen u.a. alle Pflichtbeitragszeiten. Wenn Sie während Ihrer Ausbildung Rentenbeiträge gezahlt haben, zählt diese Phase auch für die Grundrente.

  • user
    Wei, tf.
    am 23.08.2020

    Ausbilgung ab 17 Jahre über 8 Jahre zählt zu der Rentenkonto Zeit, aber zählt zu Grundrenten Zeit?

    bitte freundlichen Beantworten!

    danke

    wei

  • user
    Matthias
    am 19.08.2020

    Ich habe studiert und auch viel Zeit für den Abschluß meines Studiums gebraucht. Wenn ich nur 7 Semester anrechnen könnte, würde ich die 35 Jahre zusammen haben - aber Studienjahre sind, anders als Azubi-Jahre, nicht rentenversicherungspflichtig - und schon kommt die Grundrente nicht mehr für mich infrage. Es wird unterstellt, daß ein Studium zu lebenslangen Privilegien führt - zumindest in den Geisteswissenschaften ist das nicht garantiert. Ich sehe eine ungerechte Benachteiligung gegenüber Menschen, die einen nichtuniversitären Ausbildungsweg hatten. Meine Arbeit als freischaffender Journalist wird als Gelegenheitsjob diffamiert.

  • user
    Christian Schultz
    am 23.07.2020

    Hallo Hanelore, Pflichtbeitragszeiten zählen bei der Grundrente mit.

  • user
    Hanelore Sürig
    am 22.07.2020

    Hallo an die hoffentlich besser Wissenden!

    Zählen Pflichtbeitragszeiten der Beruflichen Ausbildung Fachschulausbildung vom Arbeitsamt zur Wiedereingliederung ins Arbeitsleben zu der Grundrentenzeit..(12 Monate)

    Danke für eine Auskunft.

  • user
    Christian Schultz
    am 20.07.2020

    Hallo Peter, das ist korrekt.

  • user
    Christian Schultz
    am 20.07.2020

    Hallo, leider nein. Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen bei der Grundrente leider überhaupt nicht dazu.

    • user
      Eavy
      am 26.01.2022

      Hallo, und wie ist es mit Zeiten aufgrund krankheitsbedingtem ALG 1 u. 2 (ausgesteuert, arbeitsunfähig, mit noch bestehendem Arbeitsverhältnis)?

      Zählen diese Zeiten zur Grundrentenzeit?

      Lg, Eavy

    • user
      Christian Schultz
      am 26.01.2022

      Nein, Arbeitslosigkeit wird bei der Grundrente leider per se nicht angerechnet.

  • user
    Mayer
    am 12.07.2020

    Frage: in der Zeit vor Hartz 4 wurden ja während der Arbeitslosigkeit noch Rentenbeiträge einbezahlt, wird denn diese Zeit nicht anerkannt?

  • user
    peter
    am 07.07.2020

    es gibt wohl einen unterschied zwischen "grundrentenzeiten" und grundrenten-berwertungszeiten". grundrentenzeiten sind die oben erwaehnten Pflichtbeitragsjahre

    Kindererziehungszeiten, Kinderberücksichtigungszeiten. usw. hier ist es egal, wieviel man verdient hat 3000, 30 oder gar nix (fuer kindererziehung bekommt man kein geld)

    hiervon muessen es 35 jahre (420 monate) oder mind. 33 jahre sein.

    ...

    die erfuellung dieser zeiten ist vorraussetzung um zu pruefen, ob die grundrentenzeiten auch grundrentenbewertungszeiten sind. das ist dann der fall, wenn man im jahr mind. 0,3 rentenpunkte erwirtschaftet hat (hoechstens 0,8). unvollstaendige jahre verfallen nicht. es wird dann auf monatspunkte runtergerechnet.

    jahre die nicht zwischen 0,3 und 0,8 liegen zerschiessen einen zwar nicht die grundrente aber diese rentenpunkte werden zur berechnung der grundrente nicht beruecksichtigt,

    so habe ich es verstanden. kann jemand das bestateigen hier?

    vg

    peter

  • user
    Christian Schultz
    am 03.03.2020

    Hallo Jenny, Ihr Rentenkonto sollten Sie direkt bei der Rentenversicherung klären lassen. Das ist kostenlos. Mehr Infos dazu hier: www.sovd-sh.de/2020/02/18/kontenklaerung-fuer-die-rente-wann-sollte-ich-mich-kuemmern/

  • user
    Egner
    am 29.02.2020

    Wie kann ich die Rentenpunkte prüfen?

    Wieso macht die Rentenversicherung in ihren Ausdrucken nicht vom 1.1 bis 31.12. eines Jahres die Gesamtsumme? So könnte man/frau seine Jahresmeldungen nehmen und dies wäre eine einfache Sache.

    Danke Jenny

  • user
    Vorck,Wolfgang
    am 28.02.2020

    Es reicht keinesfalls,das der SOVD das sehr bürokratische Verfahren kritisiert!! Auch reicht ein Hinweis zu den Zeiten der Arbeitslosigkeit jekeinesfalls aus,das diese nicht berücksichtigt werden.Der Vorstand des SOVD muß in Berlin umgehend Stellung beziehen und einen Termin bei Herrn Heil vereinbaren.Wieso wird verschwiegen,dass die DRV Bund sagt,das die Umsetzung SO unmöglich zum 1 2.2020 möglich ist und mindestens 3 Jahre dauern wird,das Personal und die Räume nicht zur Verfügung stehen!!

  • user
    Gerhard Golling
    am 27.02.2020

    Sehr geehrte Damen und Herren Ihr Newsletter ist sehr interessant.

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