Von welchem Geld lebe ich eigentlich während so einer Reha?
Wenn Sie Krankengeld bezogen haben und dann Ihre Reha starten, werden Sie keine Unterschiede beim Geldeingang feststellen können. Anstelle von Krankengeld erhalten Sie nun zwar das sogenannte „Übergangsgeld“ von der Rentenversicherung. Dieses orientiert sich jedoch am zuletzt bezogenen Krankengeld. Die Rentenversicherung holt sich diese Ausgaben bei Ihrer Krankenkasse wieder rein – mit anderen Worten: Ihr Krankengeldanspruch verringert sich während der Reha mit jedem Tag. Behalten Sie diese Tatsache auf jeden Fall im Hinterkopf, denn Krankengeld gibt es maximal 78 Wochen lang. Wenn überhaupt.
— Lesen Sie auch unseren Artikel über die „Krankengeld-Falle —
Für den Fall, dass Sie vor Beginn Ihrer Reha Arbeitslosengeld bezogen haben, spielt die Länge der Maßnahme eine Rolle. Dauerten die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben weniger als zwölf Monate, bleibt Ihnen anschließend der restliche Anspruch auf Arbeitslosengeld. Hatten Sie zum Beispiel vor Beginn Ihrer Reha noch einen Anspruch von drei Monaten, dann können Sie nach Abschluss der Maßnahme diese drei Monate Arbeitslosengeld beziehen.
Wenn Sie länger als zwölf Monate Übergangsgeld der Rentenversicherung erhalten, kann hieraus ein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld erwachsen. Dieser wird aller Voraussicht nach allerdings gering ausfallen, denn die Höhe des Arbeitslosengeldes wird vor allem aus dem zuletzt bezogenen Übergangsgeld errechnet. Rückblick: Und das Übergangsgeld orientiert sich am Kranken- bzw. Arbeitslosengeld, ist also bereits deutlich niedriger als Ihr Gehalt. Mehr über diesen sogenannten Bemessungsrahmen finden Sie hier.
Kommentare (24)
Karl Hammann
am 29.12.2019Bin 59 und ausgesteuert mir stehen noch 20 Monate ALG1 zu. Bin jetzt in Reha durch die RV. Wie muss ich entlassen werden um den Rest ALG1 zu bekommen. MfG K. Hammann
Christian Schultz
am 03.01.2020Martina
am 21.10.2020Diese lief am 29.07.2020 aus und ich ging von einer weiteren Einbettung in mein ALGI aus.
Nach mehr als einem Monat meldete sich die RV bei mir und bat um den Aufhebungsbescheid des ALGI.
Ich bin jetzt völlig irritiert, weil mir nicht klar ist, ob mein ALGI nun nur ruhte oder es komplett aufgehoben wurde. Mein Anspruch würde eigentlich noch bis Dezember 2020 laufen.
Seit dem Zeitpunkt nach der Reha bin ich hilflos, denn ich bin ohne Leistung.
Die Agentur für Arbeit hat mich angemeldet. Das habe ich erst mit der Aufforderung seitens der RV registriert und sofort gehandelt, leider über einen Monat zu spät, der nun finanziell nicht abgesichert ist.
Was bedeutet ruhen und ist dies in meinem Fall so, oder bin ich komplett raus aus dem ALGI Bezug und muss ich es, wie die Agentur für Arbeit sagt, komplett neu beantragen. Die Bewilligung wäre laut Aussage der Agentur für Arbeit erst ab Antragstellung, also ab Oktober 2020.
Im Entlassbericht steht, es wird geraten mich bei Behördenangelegenheiten zu unterstützen.
Vielen Dank für ihre Antwort
Martina
Christian Schultz
am 21.10.2020Aber das sind nur Mutmaßungen. Sie sollten sich anhand Ihrer Unterlagen persönlich beraten lassen. Nur so kann man Ihnen eine aussagekräftige Empfehlung geben, was jetzt zu tun ist.
Dietmar Moritz
am 11.11.2020Christian Schultz
am 11.11.2020Sylvie
am 26.11.2020Führen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die genau zwölf Monate dauern, zu einem neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wenn ja, wie lang?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 26.11.2020Sebastian Leibsch
am 06.01.2021aber wie sieht es aus, wenn man nach einer 4 wöchigen REHA immer noch krank ist, der Orthopäde dies auch mit einer AU bestätigt, obwohl im Entlassungsbericht arbeitsfähig steht? Bekommt man dann wieder Krankengeld oder Grundsicherung sofern kein Anspruch auf ALG 1 mehr besteht?
Danke!
Christian Schultz
am 06.01.2021Das ist tatsächlich eine relativ komplexe Situation. Ich empfehle jedem, der davon betroffen ist, eine individuelle Beratung anhand der jeweiligen Unterlagen.
Adem
am 12.01.2021Christian Schultz
am 12.01.2021Iris Zapponi
am 18.01.2021Ich befinde mich zur Zeit auf Langzeit Reha in Hamburg. Bis zum 13.1.21 bezog ich mein Übergangsgeld von der Rentenversicherung, die aber die kosten an die Krankenkasse abgegeben hat und ich kein Geld bekomme.Was steht mir zu? Vor der Reha habe ich vom Jobcenter SGB 3 bezogen.
Bitte helft mir
Christian Schultz
am 18.01.2021Christian Mehl
am 19.01.2021Sie schreiben: "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die länger als zwölf Monate dauern, führen zu einem neuen ... Anspruch auf Arbeitslosengeld."
Ich habe länger als 12 Monate Übergangsgeld bezogen. Jedoch ist dieser Anspruch weder dem Arbeitsamt noch der Rentenversicherung bekannt. Gibt es dazu weitere Informationen auf die ich mich berufen kann? Vielen Dank im Voraus.
Christian Schultz
am 20.01.2021Bei näheren Fragen bitte direkt Kontakt zu unserer Beratung aufnehmen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Sandra Schmahl
am 20.01.2021Ich bin seit Mitte 2018 krank geschrieben. Bekam Krankengeld, wurde ausgesteuert und beziehe ALG1 bis zum 01.03.2021.
Meine Reha startet am 15.02.2021 und geht ca 5 Wochen. Im Anschluss (31.03.21) beginnt eine andere familienorientierte Reha bis 28.04.21.
Wie geht es nun nach und während meiner Reha und während der familienorientierten Reha weiter? Und wie ist dann mein Krankenversicherungsstatus?
Ich habe von der Agentur für Arbeit die Information bekommen ALG2 beantragen zu müssen, welches mir allerdings durch das Gehalt meines Mannes nicht bewilligt wird.
Vielen Dank schon mal
Christian Schultz
am 20.01.2021Was im Anschluss kommt, müsste man sich im Detail ansehen. Da empfehle ich Ihnen eine individuelle Beratung.
Tanja Giessbach
am 20.01.2021ich war lange krank, dann in Reha, dann von der Reha heraus wurde Teilhabe am Arbeitsleben beantragt, weil ich meinen alten Beruf nicht mehr ausüben konnte, während dessen bekam ich ALG1 bis zur Bewilligung der Umschulung durch den Rentenbund, bekomme also derzeit noch Übergangsgeld. Die Maßnahme ist bald beendet und ich werde am 17.2 operiert werden müssen. Deshalb hatte ich mich bereits arbeitssuchend gemeldet, da ich aufgrund der OP mit anschließender Reha nicht arbeiten kann. Also wäre ich ab dem 29.01 arbeitslos ( Anspruch wäre noch für 7 Monate da),da die Maßnahme dann beendet ist. Meine Frage ist, was ist günstiger in der Berechnung des Geldes mich erst arbeitslos zu melden oder mich bis zur OP direkt krankschreiben zu lassen. Ich war nicht wegen der jetzigen Krankheit ausgesteuert. Danke für Ihre Antwort, freundliche Grüße.
Christian Schultz
am 21.01.2021Stefanie Reißmeier
vor 1 WocheChristian Schultz
vor 6 TagenFyxin
vor 1 WocheChristian Schultz
vor 6 Tagen