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Habe ich nach meiner Reha wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Behinderung Gesundheit

Sechs Wochen Lohnfortzahlung, anschließend geht’s ins Krankengeld. Wer in Deutschland krank wird, dem wird von den Behörden einiges abverlangt. In vielen Fällen soll dann eine Reha dafür sorgen, die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Doch wie sieht es in dieser Zeit und danach eigentlich finanziell aus?

Wovon lebe ich in der Reha?

Diejenigen Frauen und Männer, die mit Fragen zur Reha in unsere Sozialberatung kommen, nehmen in der Regel „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ in Anspruch. Träger ist die gesetzliche Rentenversicherung. Solche Maßnahmen dauern unterschiedlich lang, einige Rehas werden mehr als zwölf Monate am Stück absolviert. Für unsere Ausgangsfrage wird dieser Punkt noch eine Rolle spielen.

Von welchem Geld lebe ich eigentlich während so einer Reha? 

Wenn Sie Krankengeld bezogen haben und dann Ihre Reha starten, werden Sie keine Unterschiede beim Geldeingang feststellen können. Anstelle von Krankengeld erhalten Sie nun zwar das sogenannte „Übergangsgeld“ von der Rentenversicherung. Dieses orientiert sich jedoch am zuletzt bezogenen Krankengeld. Die Rentenversicherung holt sich diese Ausgaben bei Ihrer Krankenkasse wieder rein – mit anderen Worten: Ihr Krankengeldanspruch verringert sich während der Reha mit jedem Tag. Behalten Sie diese Tatsache auf jeden Fall im Hinterkopf, denn Krankengeld gibt es maximal 78 Wochen lang. Wenn überhaupt.

— Lesen Sie auch unseren Artikel über die „Krankengeld-Falle —

Für den Fall, dass Sie vor Beginn Ihrer Reha Arbeitslosengeld bezogen haben, spielt die Länge der Maßnahme eine Rolle. Dauerten die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben weniger als zwölf Monate, bleibt Ihnen anschließend der restliche Anspruch auf Arbeitslosengeld. Hatten Sie zum Beispiel vor Beginn Ihrer Reha noch einen Anspruch von drei Monaten, dann können Sie nach Abschluss der Maßnahme diese drei Monate Arbeitslosengeld beziehen.

Aaaaahhhh, so läuft das also mit dem Geld nach der Reha … 

Noch einmal das Wichtigste zum Mitschreiben:

  • Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während der Reha. Wenn noch ein Restanspruch vorliegt, können Sie diesen nach der Maßnahme abrufen
  • Ihr Krankengeldanspruch wird während der Reha aufgebraucht. Ein Tag Reha bedeutet ein Tag weniger Krankengeld – auch wenn Sie in dieser Zeit eigentlich Übergangsgeld beziehen

Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder der Krankenkasse.

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Kommentare (134)

  • user
    Simone
    am 19.10.2023

    Hallo, ich bin seit 14. Juli 2022 krankgeschrieben. Ich bin zum 31.12.2023 gekündigt worden. Ich mache seit 20.09.2023 eine Reha die am 20.10.2023 endet und werde arbeitsunfähig entlassen. Ich beantrage eine Teilhabe am Arbeitsleben bei der DRV, die eventuell bis zu einem Jahr dauern kann. Bis diese genehmigt wird, bekomme ich Krankengeld und danach wird ab 1. Tag der Teilhabe am Arbeitsleben dann Übergangsgeld bezahlt, wenn ich das richtig verstanden habe. Nehmen wir an, die Teilhabe am Arbeitsleben dauert 1 Jahr, bis zum 30.11.2024, habe ich danach dann nur noch 1 Monat Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 oder Anspruch auf volle 12 Monate bis zum 30.11.2025? Verkürzt der Zeitraum der Teilhabe am Arbeitsleben den Arbeitslosengeld 1 Anspruch? Und wie würde dann das Alg 1 berechnet?

    • user
      Christian Schultz
      am 23.10.2023

      Hallo Simone, in aller Regel haben Sie nach der Reha nur noch Ihren Restanspruch auf ALG I. Und das ALG wird auf Basis Ihre Erwerbseinkommens der letzten 12 bzw. 24 Monaten berechnet. Nicht auf Grundlage des Übergangsgeldes.

  • user
    Anke
    am 26.09.2023

    Guten Morgen,

    ich bin unsicher, wie es weitergeht: bin heute aus der Reha (Aufforderung durch Arbeitsamt) mit vorläufigem Abschlussbericht als arbeitsunfähig entlassen worden. Jetzt sollte ich mich erstmal wieder arbeitslos melden und mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, um weiterhin ALG 1 zu erhalten? Mein Hausarzt muss mich also weiterhin krankschreiben, da mein Arbeitsverhältnis ja nur ruht. Die mündliche Empfehlung der Reha war, einen EMR-Antrag zu stellen.

    LG

    • user
      Christian Schultz
      am 26.09.2023

      Hallo Anke, wir können hier keine klare Empfehlung abgeben, weil das weitere Vorgehen immer vom Einzelfall abhängig ist. Auf jeden Fall müssen Sie sich bei der Arbeitsagentur melden, damit Sie Geld bekommen. Alles Weitere kann man im Rahmen einer persönlichen Beratung klären. Den SoVD gibt es in ganz Deutschland: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Andreas Köhler
    am 27.06.2023

    Ich bin 56 Jahre alt, habe bis 2022 Vollzeit gearbeitet und bin durch Unfall und mehrere OPs nicht mehr in der Lage in meinem Job zu arbeiten.

    Nach meinem Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben habe ich eine 6 monatige Maßnahme über die Rentenversicherung mit abschließendem Praktikum absolviert, Der Arbeitgeber hätte mich für 1 Jahr übernommen, wenn er eine 6 monatige Lohnbezuschussung bekommen hätte, diese wurde von der DRV abgelehnt, nur 3 Monate sollten gezahlt werden. Musste mich nun arbeitslos melden und bekam von der Agentur gesagt, dass ich keine Förderung vom Arbeitsamt bekommen kann, da die DRV noch zuständig ist. Wie kann es jetzt für mich weitergehen, wenn die DRV keine weiteren Maßnahmen mehr bewilligt? Was kann ich tun, um Zuschüsse von der Agentur für Arbeit zu bekommen?

  • user
    Sabrina Galle
    am 11.06.2023

    Hallo,

    Ich bin seit Ende März 23 im Alg1 Bezug nach Aussteuerung. Werde Mittwoch arbeitsunfähig entlassen. Allgem. Leistungsfähig bei mehr als 6h. Empfohlen seitens Reha und Psychiater wird Tagesklinik zur Stabilisierung anschließen LTA wegen Neuorientierung. Beides schon in Vorbereitung.

    Um weiter ALG1 zu bekommen muss ich mich bis Beginn Tagesklinik/LTA trotzdem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen oder?

    Bei Einreichung AU wegen Arbeitsunfähigkeit nach Reha bekäme ich kein Geld richtig oder greift hier die Natlosigkeitstsregelung?VG

    • user
      Christian Schultz
      am 12.06.2023

      Hallo Sabrina, es ist davon auszugehen, dass die Voraussetzungen zur Nahtlosigkeitsregelung nach der Reha nicht greifen. Sollte das der Fall sein, müssen Sie sich in der Zwischenzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen - ohne sich krank zu melden. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld

  • user
    Bee
    am 15.03.2023

    Guten Tag,

    ich mache gerade eine berufliche Reha (LTA), die voraussichtlich 12 Monate dauert und für die ich Übergangsgeld von der DRV bekomme.

    Wächst denn für diesen Zeitraum der LTA Maßnahme und für die Dauer der Übergangsgeldzahlung automatisch mein Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld oder muss ich mich dazu für die Dauer der LTA Maßnahme erst bei der Agentur für Arbeit freiwillig arbeitslosenversichern?

    • user
      Christian Schultz
      am 16.03.2023

      Hallo Bee, ich habe von Leuten gehört, die nach einer Maßnahme, die länger als zwölf Monate dauerte, erneut einen Anspruch auf ALG I dazu gewonnen haben. Aber als ich das mit Kollegen anhand des Gesetzes "verifizieren" wollte, ist uns das nicht gelungen. Ich glaube daher nicht, dass Sie durch die Maßnahme Anspruch auf ALG erhalten.

  • user
    Charlotte
    am 15.02.2023

    Ich war ab Oktober 2019 wegen starken Rückenproblemen krankgeschrieben und wurde nach 78 Wochen ausgesteuert. Hatte in der Zeit einen Rentenantrag gestellt, welcher abgelehnt wurde und mich beim Arbeitsamt für ALG1 angemeldet. Ich habe dann einige Monate ALG1 erhalten bis meine Reha-Kur begann, aus welcher ich weiter arbeitsunfähig entlassen wurde. In diesen 3 Wochen habe ich Übergangsgeld erhalten. Danach habe ich wieder ein paar Monate ALG1 bekommen bis meine Maßnahme "Teilhabe am Arbeitsleben für 9 Monate begann. In dieser Zeit habe ich wieder Übergangsgeld erhalten. Jetzt beziehe ich noch 4 Monate das restliche ALG1. Ich versuche seit der Maßnahme verzweifelt einen Bürojob zu bekommen, da ich nicht mehr körperlich arbeiten kann und eine Ausbildung als Bürokauffrau habe. Trotz sehr vieler Bewerbungen, erhalte ich nur Absagen. Wie kann es für mich weitergehen, wenn ich in den nächsten 4 Monaten keine Arbeitsstelle finde? Bürgergeld kommt für mich sicher nicht in Frage, da mein Mann auch arbeitet. Was kann ich tun, um finanziell mich abzusichern und auch krankenversichert usw. zu sein.

    • user
      Dennis
      am 17.02.2023

      Hallo,

      Wie ist die Regelung auf Anspruch auf Alg1 nach einer 13 Monatigen Leistung zur Teilhabe von der Drv?

      Vor dem Leistungsanspruch Leistung zur Teilhabe, bezog ich 1 Jahr Alg1, davor 78 Wochen Krankengeld.

      Mfg

      • user
        Christian Schultz
        am 20.02.2023

        Hallo Dennis, das muss man sich immer für die jeweilige Maßnahme anschauen. Am besten direkt bei der Deutschen Rentenversicherung nachfragen.

  • user
    Michael Zwirner
    am 26.01.2023

    Ich gehe ab dem 31.01.23 in eine Reha. Ich bin Arbeitslos gemeldet und habe jetzt einen Aufhebungsbescheid von der Bundesagentur für Arbeit bekommen und soll mich nach der Rehamaßnahme wieder Arbeitslos melden. Die Rehamaßnahme geht über 5 Wochen.

    Ist es richtig, dass dann bereits ein Aufhebungsbescheid kommt. Normalerweise erhalte ich ja dann ein sogenanntes Übergangsgeld von der Rentenkasse für diese Zeit. Das Arbeitslosen Geld 1 ruht. Das ist mir klar. Aber ein Aufhebungsbescheid und neue Arbeitslosenmeldung??

    Wird das nicht erst nach 6 Wochen fällig?

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Zwirner

    • user
      Christian Schultz
      am 27.01.2023

      Hallo Michael, das ist nicht ungewöhnlich, also keine Sorge. Das Übergangsgeld müssen Sie aber selbst noch beantragen, automatisch kommt das nicht.

    • user
      Christian Wolfs
      am 08.02.2023

      Ähnlicher Fall bei mir. Am 27. April geht es mit der Reha los. Auch ich soll Übergangsgeld erhalten. Frage: Wird das Arbeitslosengeld nach der Reha in gleicher Höhe bezahlt wie zuvor, oder besteht die Möglichkeit einer Kürzung? Ich frage deshalb, weil man mir sagte, der Antrag auf ALG I muss komplett neu gestellt werden!

      • user
        Christian Schultz
        am 09.02.2023

        Das Arbeitslosengeld wird immer auf Basis Ihres beruflichen Einkommens innerhalb der letzten zwölf Monate berechnet, das Übergangsgeld spielt hier also keine Rolle. Einzige Ausnahme kann sein, wenn Sie im Rahmen der Reha eine richtige Umschulung machen.

    • user
      Johanna
      am 09.02.2023

      Ich bin 03.01.22 zur Reha als arbeitsfähig (aber ALG1) und wurde am 07.02. als arbeitsunfähig von der Reha entlassen.

      Den Aufhebungsbescheid zum 02.01.23 des ALG1 habe ich erhalten. Sollte mich am 08.02. bei der Arbeitsagentur zurücksenden, damit ich wieder ALG1 bekomme. Leider fühlte sich die Arbeitsagentur nicht mehr zuständig und hat mich zur AOK geschickt. Die fühlen sich auch nicht zuständig und mir wurde mitgeteilt, dass ich nun auch nicht mehr krankenversichert sei und ich mich um eine freiwillige Versicherung kümmern soll.

      Aus der Reha habe ich einen Antrag auf Erwerbsminderung gestellt. Eventuell sei ich darüber krankenversichert meinte die Sachbearbeiterin der AOK. Ich bin völlig ratlos.

      Aber soviel zur Aufhebung des ALG1 Anspruchs.

      • user
        Christian Schultz
        am 10.02.2023

        Mit Antrag zur EM-Rente sind Sie automatisch in der Krankenversicherung der Rentner, da sollten Sie aber noch einmal direkt anfragen.

        Trotzdem: Sollte noch ein Restanspruch ALG I vorhanden sein, müssten Sie diesen im Anschluss an die Reha eigentlich noch in Anspruch nehmen können.

  • user
    Ilona
    am 22.07.2022

    Hallo

    Ich bin seit den 09.05.2022 ausgesteuert vorher musste ich noch von der Krankenkasse ein Antrag auf REHA stellen da der Medizinische Dienst annimmt AU auf Dauer also Voraussetzung des §51Abs.. 1 SGB V . Reha wurde genehmigt . Da ich aber die Reha erst später beginnen konnte, musste ich Arbeitslosengeld 1 beantragen der Medizinische Dienst der ARGE stellte dann fest das ich 40 Std. die Woche leistungsfähig sei für leichte Tätigkeiten ( Ohne mich überhaupt gesehen zu haben ) also trifft die Nahtlosigkeit bei mir wohl nicht zu. Aus der Reha am 05.07.2022 Erwerbsgemindert entlassen . Bericht liegt noch nicht vor . Bin dann wieder zur Arge um zu sagen das ich wieder da bin, da wurde mir gesagt da ich Au entlassen worden bin gibt es kein ALG 1 . weil nicht vermittelbar . ( habe gesagt das die Em Rente beantragt wird ) Was kann ich denn nu tun Rente wegen Erwerbsminderung wurde gestellt . Muss ich mich jetzt wieder neu Arbeitslos melden und ich mich dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stellen ?

    • user
      Christian Schultz
      am 06.08.2022

      Hallo Ilona, Sie sollten sich unbedingt persönlich beraten lassen. Aber nach dem, was Sie schreiben, gehe ich davon aus, dass Sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen müssen, um ALG zu erhalten.

      • user
        Mari
        am 29.08.2022

        Ich möchte eindringlich darauf f hinweisen, dass der Beitrag eine Falschmeldung ist! 12 Monate Übergangsgeld für eine Reha zur Teilnahme am Arbeitsleben e geben keinen neuen Anspruch auf ALG1. Aufgrund dieses Beitrags hatte ich eine Klage beim Sozialgericht angestrebt. Frau Lutterbach vom Sovd Köln hat mich heute angerufen und mir mitgeteilt, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat. Sie sollten den Beitrag unbedingt löschen.

  • user
    Befan
    am 13.07.2022

    Nicht ganz richtig/nicht komplett in diesem Beitrag:

    Übergangsgeld während einer beruflichen Reha (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben LTA) ist immer MINDESTENS so hoch wie das fiktive Übergangsgeld. Dies berechnet sich nach Zuordnung in die entsprechende Qualifikationensgruppe anhand des höchsten erreichten Berufs-/Studienabschlusses).

    Es wird also immer geschaut ob das Übergangsgeld aus dem letzten Bemessungszeitraum oder das fiktive Übergangsgeld höher ist.

  • user
    Michael Göttfert
    am 12.06.2022

    Hallo,

    eine Frage:

    Ich habe erst ALG2 bezogen, dann Übergangsgeld der Rentenkasse für Berufliche Reha für 2 Monate, danach Krankengeld für 78 Wochen. Was kommt dann ALG1 oder ALG2.

    Mfg

    Michael Göttfert

    • user
      Christian Schultz
      am 13.06.2022

      Hallo Michael, das müsste man sich genauer anschauen, anhand Ihrer Unterlagen.

  • user
    Simone
    am 27.05.2022

    Hallo,

    ich bin seit 22.11.21 krankgeschrieben und seit Dezember aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt. Jetzt bin ich in Reha, aus der ich Ende Juni arbeitsunfähig entlassen werde. Bekomme ich dann wieder Krankengeld oder muss ich mich beim Arbeitsamt melden?

    Vielen Dank.

    • user
      Christian Schultz
      am 27.05.2022

      Hi Simone, wenn Sie noch Anspruch auf Krankengeld haben und weiterhin arbeitsunfähig sind, müssen Sie sich umgehend bei der Krankenkasse melden. Falls Erwerbsminderung festgestellt wird, läuft es vielleicht auf eine EM-Rente hinaus.

      • user
        Simone
        am 30.05.2022

        Lieber Herr Schulz, ganz herzlichen Dank.

  • user
    Renate Rohlfs
    am 15.05.2022

    Guten Tag,

    Seit 30.06.2020 bin ich krank geschrieben und wurde schließlich im Dezember 2021 ausgesteuert. In dieser Zeit wurde ich dreimal operiert ( Wirbelsäulenschaden nach Behandlungsfehler) . Im Oktober 2021 (also vor der Aussteuerung) habe LTA beantragt und auch bewilligt bekommen. Ich erhalte ALG 1 seit Dezember 2021 und bin laut Gutachten in der Lage 3-6 Stunden zu arbeiten. Leider wurde bei mir erneut ein Behandlungsfehler begangen und konnte daher die LTA nicht antreten. Vor 4 Wochen wurde ich wieder operiert. Am 18. Mai trete ich nun eine Anschlussheilbehandlung in einer Reha an. Daher bekomme ich jetzt dafür Übergangsgeld. Aufhebungsbescheid habe ich erst gestern vom Arbeitsamt bekommen. Nun meine Fragen:

    1. Greift hier denn nicht die Nahtlosigkeit ein? Ich werde mit Sicherheit arbeitsunfähig von der Reha entlassen. Und ich stehe ja noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis.

    2. Bin ich nach der Reha überhaupt versichert?

    Ich bin völlig verunsichert, weil das Arbeitsamt schreibt, ich werde nicht versichert sein solange ich nicht den Arbeitsamt zur Verfügung stehe und dementsprechend auch kein ALG1 erhalte.

    MfG Renate Rohlfs

    • user
      Christian Schultz
      am 16.05.2022

      Hallo Renate, die Nahtlosigkeit greift nur, wenn der Gutachter der Arbeitsagentur zu dem Schluss kommt, dass Sie voraussichtlich noch länger als 6 Monate ausfallen. In der Reha wird sicherlich auch eine Prognose über Ihre Erwerbsfähigkeit aufgestellt - wenn hier rauskommt, dass Sie "erwerbsfähig" sind, müssen Sie sich für das Arbeitslosengeld wirklich der Vermittlung zur Verfügung stellen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld

  • user
    MonikaFes
    am 12.05.2022

    Hallo,

    ich war seit Feb/20 ausgesteuert und habe Nov/20 mit einer LTA begonnen. Diese wurde jetzt ab Ende April von der DRV abgebrochen weil ich länger als 6 Wochen krank geschrieben bin.

    Da ich vor der LTA schon ausgesteuert war, musste ich jetzt meinen Restanspruch auf ALG 1 beantragen.

    Dieses wurde jetzt wieder nach meinem Verdienst von vor der Aussteuerung berechnet und ist somit ein extremer Fall was das finanzielle betrifft.

    Wird hier nach über 12 Monaten LTA nicht das Übergangsgeld, welches ich jetzt in der LTA bekommen habe als Berechnungsgrundlage genommen?

    Danke falls jemand eine Antwort weiß

    Mfg

    • user
      Christian Schultz
      am 13.05.2022

      Hallo Monika, grundsätzlich wird das Arbeitslosengeld auf Grundlage Ihres Einkommens aus einem Job berechnet. In bestimmten Fällen kann man durch eine sehr lange Reha auch einen neuen Anspruch auf ALG I erhalten. Aber das müsste man sich - wie immer - im Einzelfall genauer anschauen.

      • user
        MonikaFes
        am 13.05.2022

        Danke für die schnelle Antwort.

        Ja ich war jetzt 16 Monate in der LTA und wäre im November fertig. Ich musste jetzt nur abbrechen weil ich länger als 6 Wochen krank geschrieben bin.

  • user
    Jan-Owe
    am 12.04.2022

    Hallo,

    ich habe eine Frage zum ALG1 bzw. zur Nahtlosigkeitsregelung.

    Ich war bis zum 9.3. für Wochen zu einer Reha-Maßnahme. Vorher wurde mir ALG1 bewilligt. Von der Krankenkasse wurde ich bereits ausgesteuert.

    Die Arbeitsfähigkeit bei Entlassung ist nicht gegeben.

    Ich befinde mich zudem seit der Entlassung in einem Fallmanagement der Rentenversicherung.

    Ich habe mich direkt am 9. März bei der Arbeitsagentur gemeldet, da mir gesagt wurde, dass diese wieder für mich zuständig sind. VOm ALG1 besteht noch ein Restanspruch von ca. einem halben Jahr.

    Die nette Damen am Telefon sagt mir, ich solle den vorläufigen Entlassungsbericht schicken, dann geht es wieder mit der Zahlung weiter. Gesagt getan. Der Bericht kam aber anscheinend nie an.

    Am 22. März erhalte ich ein Schreiben, dass ich bitte den Entlassungsbericht sowie eine Bescheinigung zum Übergangsgeld von der Rentenversicherung ausfüllen und zurückschicken solle um endgültig über ALG1 entscheiden zu können. Gesagt getan.

    Am 6.April wurde der Brief laut Sendungsverfolgung zugestellt.

    Am 11. April rufe ich bei der Hotline an. Diese sagt mir aber, dass keine Unterlagen angekommen sind.

    AM 12. April rufe ich wieder an. Jetzt heißt, die Agentur hat ein Schreiben zur Rentenversicherung geschickt, mit der Bitte um eine detaillierte Leistungsbeschreibung meiner Arbeitsleistung.

    Was mache ich jetzt? Ich habe alles rechtzeitig erledigt. Die Lebenskosten laufen natürlich weiter und eigentlich war ich der Meinung, dass der Restanspruch ohne viel Aufhebens weiter gewährt wird.

    Muss ich jetzt Sorge haben, dass ich gar kein ALG1 mehr bekomme?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    • user
      Christian Schultz
      am 12.04.2022

      Hallo Jan-Owe, das Problem ist bei solch einer Konstellation immer, dass Sie in der Beweispflicht sind. Wenn Sie Belege haben, dass Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig abgeschickt haben, sollten Sie diese der Arbeitsagentur umgehend vorlegen. Bei Schwierigkeiten können Sie sich auch gern an meine Kollegen in der Sozialberatung wenden: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Melanie
    am 24.01.2022

    Ich war bis zum 01.05.2021 mit F33.1 krankgeschrieben und in Krankengeldbezug. Ich sollte einen Rehaantrag stellen, habe allerdings ab dem 01.06.2021 eine neue Anstellung angetreten. Dort bin ich betriebsbedingt zum 30.11.2021 gekündigt wurden. Ab dem 01.12.2021 bin ich ich in AG1 Bezug, jetzt fühle ich mich wieder nicht gut. Was mache ich jetzt, beantrage ich erst die Reha? Bei Genehmigung dieser; habe ich wieder ein Anrecht auf Krakengeld? Und wie hoch ist das Übergangsgeld - ist das genauso hoch wie mein AG1? Denn trotz einiger Seiten, die ich mir durch gelesen habe, verstehe ich es leider nicht mit dem Übergangsgeld? Bekomme ich es (weiterhin) monatlich rückwirkend wie das AG1 ausbezahlt - so dass ich mit keiner finanziellen zeitlichen Lücke rechnen muss? Allerbesten Dank für Ihre Unterstützung, dass Sie mich an Ihrem Wissen teilvaben lassen.

    • user
      Christian Schultz
      am 24.01.2022

      Hallo Melanie, ob die Reha zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll ist, müsste vor allem mit Ihrem Arzt besprochen werden. Und erst danach kommt die sozialrechtliche Perspektive. Falls Sie beim Bezug von ALG länger als sechs Wochen krank sind, wird es Krankengeld geben. Dann in Höhe des Arbeitslosengeldes.

      Übergangsgeld beträgt 68 Prozent vom letzten Einkommen. Mit Kindern im Haushalt 75 Prozent. Es wird grundsätzlich am Monatsende überwiesen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nach-der-reha-ist-mein-krankengeld-jetzt-niedriger

    • user
      Melanie
      am 24.01.2022

      Vielen Dank Herr Schultz für die schnelle Antwort.

  • user
    Petar
    am 04.12.2021

    Hallo, (während des Arbeitsverhältnisses) war ich vom 01.03.2020 bis 30.11.2021 krank geschrieben und nach 78 Wochen von der Krankenkasse ausgesteuert. Aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung habe ich dann bis zum 30.11.2021 ALG1 bekommen ( beendet durch Aufhebungsbescheid wegen Rehabegin). Ab dem 01.12.2021 habe ich mehrmonatige medizinische REHA (Träger ist die Deutsche Rentenversicherung) begonnen .

    Frage: Ist meine Arbeitgeberin verpflichtet für die ersten 6 Wochen der Reha mir die Lohnfortzahlung zu leisten?

    Hinweis: Meine AU wurde durch meinen Arzt am 30.11.2021 beendet und die Reha wurde seitens der DRV aufgrund meines freiwilligen Antrages (ohne Zwang durch die Agentur für Arbeit) bewilligt.

    • user
      Christian Schultz
      am 06.12.2021

      Hallo Petar, Ihr Arbeitgeber muss Ihnen eigentlich gar nichts mehr zahlen. Ihren Fall sollten Sie am besten in einer persönlichen Beratung klären lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

    • user
      Petar
      am 08.12.2021

      Danke. Auf welchem Paragraph des SGB basiert Ihre Aussage? Die Frage deshalb weil die Arbeitgeberin die Frage Nr. 1.4 aus dem G0515 der DRV mit nein beantwortet hat.

    • user
      Christian Schultz
      am 09.12.2021

      Das kann ich Ihnen nicht aus dem Kopf sagen. Ich selbst bin nicht in der Beratung des SoVD aktiv und erhalte meine Informationen selbst von den Kollegen.

  • user
    Massimo Francesco Giorgio
    am 29.10.2021

    Hallo und guten Tag in die Runde,

    zu meiner Frage: Ich war jetzt über 12 Monate in einer Maßnahme der Rentenversicherung, und somit im Bezug von Übergangsgeld durch eben diese Rentenversicherung. Mein Anspruch auf ALG1 wurde vor der Erkrankung und Maßnahme der RV in Gänze aufgebraucht (kein Restanspruch).

    Jetzt stellt sich die Frage, ob daraus ein neuerlicher Anspruch auf ALG1 erwachsen ist.

    Die RV möchte von der ARGE wissen, ob ein Anspruch auf ALG1 besteht.

    Während die ARGE von der RV wissen möchte, in welcher Höhe, und wie lange das Übergangsgeld ausgezahlt worden ist.

    Ich bedanke mich im Vorfeld für den Versuch "Licht in´s Dunkle" zu bringen.

    Gruß M.F.Giorgio

    • user
      Christian Schultz
      am 01.11.2021

      Hallo, grundsätzlich ist das nach einer so langen Maßnahme möglich. Aber hier im Forum können wir Ihren individuellen Fall leider nicht klären. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

    • user
      Franc Ziesing
      am 05.04.2022

      Hallo Herr Giorgio.

      Ich habe dass selbe Problem.

      Konnten Sie schon Licht ins Dunkel bringen, d.h für eindeutige Klärung sorgen?

      Mfg

      Franc Ziesing

  • user
    JürgenB
    am 27.10.2021

    Hallo zusammen,

    ich bin seit Anfang des Jahres arbeitslos und habe aufgrund meines Alters insgesamt 2 Jahre Anspruch auf ALG 1. Im Juni habe ich nun ein neues Knie bekommen (Knie TEP nach Arthrose) und während des Krankenhausaufenthaltes und die Zeit bis zur REHA (insgesamt 6 Wochen) weiterhin ALG 1 bekommen. Zum Beginn der 3 wöchigen REHA wurde dann das ALG 1 aufgehoben und ich habe Übergangsgeld von der Rentenversicherung bezogen. Aus der REHA wurde ich dann mit der Empfehlung entlassen noch weitere 3 Wochen krankgeschrieben zu werden. Grundsätzlich sei ich aber in der Lage mindestens 6 Stunden am Tag meinem Beruf auszuüben und damit nicht erwerbsunfähig/-gemindert.

    Trotzdem wurde mein neuer Antrag auf Arbeitslosengeld abgelehnt, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe würde. Dabei bezog man sich auf das im Entlassungsbericht der REHA Klinik angekreuzte Feld "arbeitsunfähig entlassen". Ich habe gegenüber dem Arbeitsamt schon mehrfach darauf hingewiesen, dass ich keine "Krankschreibung" habe (REHA Kliniken sind nicht berechtigt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen).

    Auf eine Entscheidung meines Widerspruchs warte ich jetzt schon 8 Wochen. Was kann ich nun noch tun?

    • user
      Christian Schultz
      am 27.10.2021

      Hallo Jürgen, lassen Sie sich bitte unbedingt persönlich beraten. Um an Ihr Arbeitslosengeld zu kommen, können Sie grundsätzlich Ihre Bereitschaft für Jobangebote ausdrücken. Klingt widersprüchlich - Sie sind ja krank - aber das ist manchmal die einzige Möglichkeit. Aber wie gesagt, lassen Sie sich dazu bitte persönlich beraten: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankengeld-laeuft-aus-wie-verhalte-ich-mich-richtig

  • user
    Svenja
    am 24.10.2021

    Guten Abend,

    Ich bin in einer Schwierigen Situation.

    Bin 39 Jahre und aufgrund einer Schweren Erkrankung schon seit längerer Zeit Krank geschrieben. Ich wurde bereits durch die Krankenkasse ausgesteuert und bekomme noch ALG1 bis zum 22.11.2021. Ich stehe noch im Arbeitsverhältnis.

    Nun habe ich eine Reha bewilligt bekommen welche am 12.11.2021 beginnt. Ich möchte die Reha voraussichtlich antreten.

    1) Wie bereits geschrieben ist am 22.11 das ALG1 zu Ende. Wie geht es dann weiter? Wie soll ich meinen Lebensunterhalt während der Reha und nach Entlassung bestreiten?

    Was müsste ich tun? Soll ich jetzt schon ALG2 beantragen für den Fall das ich nach Beendigung der Reha immer noch Arbeitsunfähig bin?

    • user
      Christian Schultz
      am 25.10.2021

      Hallo Svenja, während der Reha bekommen Sie Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Was danach kommt, hängt vom Ausgang der Reha ab. Vielleicht läuft es auf eine EM-Rente hinaus. Es kann aber in keinem Fall schaden, ALG II zu beantragen.

    • user
      Svenja
      am 29.10.2021

      Guten Abend,

      Ich stehe aber noch im Beschäftigungsverhaltnis bzw mein Betrag läuft noch. Kann ich dann trotzdem ALG2 bekommen??

    • user
      Christian Schultz
      am 01.11.2021

      Ja, das geht. Was nun mit Ihrem Job geschieht, hängt vom Arbeits- bzw. Tarifvertrag ab.

  • user
    UlrichP
    am 21.10.2021

    Hallo zusammen,

    meine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben länger als zwölf Monate gedauert, jedoch nicht am Stück. Führt dies zu einem neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld??

    Vielen Dank für Ihre Antwort schon jetzt!

    Freundliche Grüße

    UlrichP

    • user
      Christian Schultz
      am 22.10.2021

      Hallo Ulrich, in dem Fall bin ich mir nicht sicher. Fragen Sie am besten direkt bei der Arbeitsagentur bzw. Rentenversicherung nach. Oder in der Sozialberatung des SoVD: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

    • user
      UlrichP
      am 22.10.2021

      Die Rentenversicherung kann mir diesbezüglich nicht weiterhelfen und die Arbeitsagentur hat meinen Arbeitslosengeldantrag und meinen Widerspruch bereits abgelehnt. Ich bin noch kein Mitglied des SoVD, würde aber sofort beitreten, wenn meine Frage geklärt werden würde und eine Klage aussichtsreich wäre. Von daher möchte Sie bitten, wenn es geht, die Sozialberatung einmal direkt zu fragen und die Antwort hier ins Forum zu posten. Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus, Herr Schultz

  • user
    RobertP
    am 21.10.2021

    Hallo,

    ich bin seit 03.2021 in einer LTA Maßnahme der DRV die noch bis Januar 2022 läuft. Da ich insgesamt bisher 28 Tage krank war und im Moment seit einer Woche wieder krankgeschrieben bin, will die DRV die Maßnahme beenden.

    Nun meine Frage.:

    Wie lange muss die DRV das Übergangsgeld weiter bezahlen nach Beendigung der Leistung. Ist das richtig das die DRV 6 Wochen die Zahlung leisten muss und danach das Krankengeld wieder beginnt.

    Die Beendigung ist aufgrund zu vieler Krankheitstage und erfolgt während der Krankschreibung.

    Gruß Robert

    • user
      Christian Schultz
      am 21.10.2021

      Hallo Robert, ich bin mir da nicht sicher: Aber soweit ich weiß, muss die Krankenkasse unmittelbar nach Beendigung der Reha wieder zahlen. Fragen Sie am besten mal direkt bei der Deutschen Rentenversicherung nach. Und posten Sie die Antwort gern hier ins Forum!

    • user
      RobertP
      am 22.10.2021

      Hallo,

      laut DRV endet die Zahlung des Übergangsgeld am letzten Tag der Maßnahme. Egal ob krankgeschrieben oder nicht.

      Danach wäre die Krankenkasse mit Krankengeld zuständig wenn man krankgeschrieben ist, solange man nicht ausgesteuert wurde. Ist man ausgesteuert tritt die Agentur für Arbeit an die Reihe, solange man Anspruch auf ALG1 hat.

      So die Aussagen der DRV, Krankenkasse und der Agentur für Arbeit

      • user
        Simone
        am 25.05.2022

        Hallo, das würde in meinem Fall bedeuten, dass ich nach der Reha Psy wieder Krankengeld bekomme, wenn ich arbeitsunfähig entlassen werden würde.

        Ich bin seit 22.11.21 AU und seit Ende Dezember 21 gekündigt.

    • user
      Christian Schultz
      am 22.10.2021

      Alles klar, vielen Dank!

  • user
    Andreas
    am 13.10.2021

    Meine Frau ist ausgesteuert vom Krankengeld und ist derzeit Arbeitslos gemeldet. Jetzt ist sie in Reha und wird in einer Woche entlassen, im Entlassbericht wird stehen das sie als Arbeitsunfähig mindestens für 6 Monate entlassen wurde.

    Also sie ist Arbeitslos Krankengeld ist ausgesteuert und aus der Reha entlassen als Krank für mindestens 6 Monate.

    Was passiert jetzt nach der Reha was ist mit Arbeitslosengeld 1? oder kommt jetzt zwangsläufig die Erwerbsminderungsrente?

    Sie wird im Dez 60 Jahre alt.

    • user
      Christian Schultz
      am 14.10.2021

      Hallo Andreas, Ihre Frau bezieht das ALG I sicherlich im Rahmen der "Nahtlosigkeitsregelung", mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nahtlosigkeit-wer-entscheidet-das-eigentlich

      Es kann gut sein, dass mit diesem Entlassungsbericht nun der Weg in die EM-Rente eingeschlagen wird. Aber das müsste man sich noch einmal genauer anschauen.

  • user
    kay
    am 07.10.2021

    war vor reha hartz4 muß ich jetzt neuen antrag stellen

    • user
      Christian Schultz
      am 12.10.2021

      Im Zweifelsfall ja. Fragen Sie lieber einmal beim Jobcenter nach.

  • user
    Christian Schultz
    am 15.09.2021

    Hallo Marie, in der Regel läuft die Reha über die Deutsche Rentenversicherung. Deswegen gibt es in dieser Zeit das sogenannte Übergangsgeld. Im Anschluss an die Reha muss dann wieder die Arbeitsagentur zahlen - aber auch nur bis maximal zum 31.01.2022.

  • user
    marie m.
    am 15.09.2021

    ich bekomme AlG1 bis 31.01.2022.

    bekomme ich- wenn ich jetzt- wenn ich Reha beantrage, weiterhin das ALG1 für die Zeit der Reha und anschliessend bis 31.01.2022.?

  • user
    Ines Herzfeldt
    am 03.09.2021

    Hallo,

    Ich beziehe zur Zeit alg1 bin aber arbeitsunfähig geschrieben seit 2 Jahren. Arbeitsamt hat mich natürlich aufgefordert die EM Rente zu beantragen. Habe ich gemacht und im schnell Verfahren eine reha zur Begutachtung meiner Arbeitsfähigkeit bewilligt bekomme. Mein Anspruch auf alg1 ist bis 7.11.21 bewilligt, danach müsste ich hartz 4 beantragen. Soweit so gut. Nun fängt aber am 27.10.21 meine reha an. Also nicht einmal 2 Wochen vor Ablauf meines alg1 Anspruchs. Die reha geht 5 Wochen. Fur mein Verständnis bekomme ich ab 27.10.21 ubergangsgeld bei der reha, danach -wenn ich arbeitsfähig entlassen werde- habe ich Anspruch auf 11 tage alg1 und muss dann hartz4 beantragen. Sehe ich das richtig? Ich habe gehört das ich wohl trotzdem hartz 4 bekomme während der reha weil mein Anspruch auf alg1 mitten drin ändert

    • user
      Christian Schultz
      am 06.09.2021

      Hallo Ines, ich bin mir nicht ganz sicher: Aber das Übergangsgeld wird auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld angerechnet. Das heißt, dass Sie zumindest im Anschluss an die Reha keinen Anspruch auf ALG I haben werden. Fragen Sie am besten direkt bei der Arbeitsagentur nach.

  • user
    Mathias Meininger
    am 18.08.2021

    Wird der Bezug von anschließendem Übergangsgeld nach Krankengeld , im Rahmen einer Leistung "Reha zur Teilhabe am Arbeitsleben" , als Anwartschaftszeit für ALG1 gerechnet?

    Entspricht die Höhe des Übergangsgeldes, dem des Krankengeldes?

    Danke vorab

    • user
      Christian Schultz
      am 18.08.2021

      Hallo Matthias, das Übergangsgeld wird anders berechnet als das Krankengeld. Bei der Anwartschaft für ALG I bin ich mir nicht ganz sicher. Ich glaube aber, dass erst ab einer Maßnahme, die länger als zwölf Monate dauert, ein neuer Anspruch auf ALG I entstehen kann. Da sollten Sie sonst direkt bei der Deutschen Rentenversicherung nachfragen.

  • user
    Doreen Dannegger
    am 02.08.2021

    Hallo. Ich bin seit Anfang Mai 2021 ausgesteuert und habe dann Arbeitslosengeld 1 bekommen. Ende Mai hatte ich dann eine OP und Mitte Juni ging ich zur REHA. Ich habe dann ein Aufhebungsbescheid vom Arbeitsamt bekommen und während der REHA, ein Teil Übergangsgeld bekommen. Ich wurde arbeitsunfähig aus der REHA entlassen und habe darauf hin den Entlassungsbescheid und die AU beim Amt abgegeben. Ich habe nach 2 Wochen immer noch nicht den Rest vom Übergangsgeld bekommen und auch kein Arbeitslosengeld. Hätte ich letzteres neu beantragen müssen? Ich dachte das mein Arbeitslosengeld nach der REHA automatisch weiter läuft.

    • user
      Christian Schultz
      am 03.08.2021

      Hallo Doreen, bei einer ordentlichen Beratung durch die Arbeitsagentur wäre das sicherlich nicht passiert. Grundsätzlich melden Sie sich dort nach der Reha zurück - das ALG I wird dann erneut beantragt, eigentlich eine Formsache.

      Lassen Sie sich am besten individuell beraten, zum Beispiel beim SoVD: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Rebecca H.
    am 24.07.2021

    Hallo, ich habe von September 2018 bis Juli 2020 Arbeutslosengeld 1 aufgrund einer Umschulung mit einem Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit bekommen. 2017 habe ich das letzte Mal Gehalt bekommen und war anschließend im Verletzengeld. Seit August 2020 bekomme ich nun Krankengeld. Jetzt habe ich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Rentenversicherung genehmigt bekommen. Auf welcher Grundlage wird mein Übergangsgeld berechnet werden?

    • user
      Christian Schultz
      am 26.07.2021

      Hallo Rebecca, ohne Ihre Unterlagen zu kennen, kann ich Ihnen keine verbindliche Auskunft geben. Schauen Sie am besten mal in diesen Beitrag: www.betanet.de/uebergangsgeld.html

  • user
    Rebecca
    am 23.07.2021

    Hallo,

    Ich habe von seotember 2018 bis Juli 2020 Arbeitslosengeld 1 bezogen, da ich eine Umschulung gemacht habe. Im Juli 2020 musste diese abgebrochen werden und ich beziehe seit August 2020 Krankengeld. Jetzt habe ich eine LTA bewilligt bekommen. Meine Frage ist jetzt, wonach berechnet sich das Übergangsgeld welches ich während der LTA bekommen werde? Von meinem letzten Gelhalt, dass ich 2017 bekommen habe, nach dem Arbeitslosengeld 1 oder nach dem Krankengeld?

  • user
    Maik
    am 20.07.2021

    Hallo ich bin nach 1,5 jahren krankengeld in alg 1 gekommen. Da ich morbus crohn und dieser sich verschlimmert hat ist der Beruf koch nicht mehr machbar. Habe eine umschulung beantragt und der amtsarzt sagt ich soll vorher 3 wochen zur Reha. Bekomme icb dann weiter alg 1 oder was bekommt man dann? Krankengeld ist ja aufgebraucht

    • user
      Christian Schultz
      am 20.07.2021

      Hallo Maik, die Umschulung wird ja vermutlich über die Rentenversicherung laufen. Dann bekommen Sie Übergangsgeld.

  • user
    Thorsten
    am 18.07.2021

    Hallo,

    Ich bin aus der Reha arbeitsunfähig entlassen worden. Muss ich jetzt ALG 1 beantragen trotz AU? AU ca. 4-6 Wochen. Anspruch auf Krankengeld besteht nicht mehr.

  • user
    Bernd.M
    am 13.07.2021

    Hallo ,

    Ich habe nach dem ich Arbeitslosengeld 1 bekommen habe eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben begonnen die ich nach 9 Monaten wegen einer OP komplett abbrechen musste. Nach 6 Monaten Krankheit habe ich die Maßnahme wieder für 7 Monate neu begonnen. Nun meine Frage:

    Werden die abgerochene Maßnahme und die neu begonnene Maßnahme zeitlich zusammengerechnet ( dann mehr als 12 Monate), oder zählen die letzten 12 Monate =

    Krankengeld nach der OP (5 Monate) und Übergangsgeld für die neu gestartete Maßnahme

    (7 Monate) um das neue Arbeitslosengeld 1 zu berechnen .

  • user
    Anne
    am 29.06.2021

    Hallo

    Ich bin ausgesteuert, und beziehen ALG 1 nachtlosickeit. Ich habe 12 Monate Anspruch.

    Nach 11 monaten ALG 1 befinde mich im Reha fur 8 Wochen und schon Aufhebungbescheid bekommen.

    Gerade bin ich arbeitsunfähig krankgeschrieben für 2 Tage.

    -Wer zahlt jetz meine 2 Tage arbeitsunfähigkeit?

    - nach 8 Wochen Reha habe ich noch Anspruch auf 1 Monat arbeislosengeld, oder nicht mehr?

    • user
      Christian Schultz
      am 30.06.2021

      Hallo Anne, wenn Sie nach der Reha nur kurz arbeitsunfähig sind, erhalten Sie in dieser Zeit ganz normal Arbeitslosengeld I. Sie müssen sich natürlich bei der Arbeitsagentur melden. Ob Sie generell noch Anspruch auf ALG I haben, müssen Sie bei der Arbeitsagentur erfragen.

  • user
    Lena
    am 17.06.2021

    Leider habe ich nicht ganz verstanden

    Wenn ich von Arbeitsamt Aufhebungbescheid bekommen habe und für paar Tage krank bin , wie bekomme ich wieder ALG 1 ?

    Ich muß mich erneut anmelden oder einfach Krankmeldung zum Arbeitsamt abgeben.?

    • user
      Christian Schultz
      am 17.06.2021

      Ja, falls Sie noch Anspruch auf ALG I haben, gibt es dann noch Arbeitslosengeld. Falls kein Anspruch mehr besteht, wäre vermutlich das Jobcenter zuständig.

  • user
    Lena
    am 15.06.2021

    Vielen Dank für die schnelle Antwort

    Ich habe aber noch eine Frage

    Zwischen dem Reha wenn ich mich für paar Tage krank melden, wer zahlt dann weiter krankengeld?

    Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 15.06.2021

      Einen erneuten Anspruch auf Krankengeld haben Sie vermutlich noch nicht. Bei ein paar Tagen Arbeitsunfähigkeit würden Sie auch weiter ALG I erhalten.

  • user
    Lena
    am 13.06.2021

    Hallo

    Nach Aussteuerung ich habe ALG 1 bekommen Nachtlosikeit. Jetzt nach 11 Monaten Arbeitslosigkeit ein Reha angefangen und auch Aufhebungbescheid von Arbeitsamt bekommen.

    Jetzt Rentenkasse will von mir formular 515 und 518 wegen unergangsgeld

    Aber ich habe keine Arbeitgeber mehr

    Und von arbeitsamt habe ich nur Aufhebungbescheid und eine Bescheid von Krankenkasse erhalten.

    1.Welche Unterlagen muss ich zum Rentenkasse?

    2.Nach Reha kann ich mich wieder zum Arbeitsamt anmelden oder ich muß zum Jobcenter?

    Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 14.06.2021

      Hallo Lena, das Übergangsgeld bekommen Sie auch ohne Arbeitgeber. Wenn Sie Probleme mit dem Formular haben, am besten direkt bei der Rentenversicherung anrufen. Notfalls hilft auch der SoVD.

      Falls Sie nach der Reha noch einen Restanspruch auf ALG I haben, bekommen Sie anschließend wieder Arbeitslosengeld.

  • user
    Martin
    am 29.05.2021

    Hallo,

    ich habe aktuell massive Probleme mit meiner Krankenkasse (Barmer). Krankenkasse und Arbeitsagentur versuchen sich gegenseitig die Verantwortung in die Schuhe zu schieben, wer nun für mich zuständig ist. Hintergrund. Ich habe von April 2020 bis zum 1.2.21 Arbeitslosengeld bezogen. Zum 1.3. wäre mein Anspruch ausgelaufen. Seit dem 5.1. bin ich krank geschrieben und war ab 2.2. bis 27.4. wegen derselben Grunderkrankung in stationärer medizinischer Reha. Während dieser Zeit habe ich Übergangsgeld von der DRV bekommen, die Arbeitsagentur hat die Leistungen aufgrund des Bezugs von Übergangsgeld zum 1.2. nicht nur vorübergehend eingestellt und mir einen entsprechenden Bescheid geschickt, gegen den ich auch keinen Widerspruch eingelegt habe. Für mich war klar, dass die sechswochenfrist für den Bezug von Krankengeld während der Reha abläuft und ich dann somit nach Ende der Reha Anspruch auf Krankengeld habe, da ich arbeitsunfähig entlassen wurde und mich nahtlos habe weiter krank schreiben lassen. Die Barmer hat dann am 5.5.21 auch einen Bescheid geschickt und mir mitgeteilt, dass sie ab dem 2.2.21 (?!?) Krankengeld an mich zahlen würde. Ebenfalls am 5.5. bekam ich dann die Mitteilung, man habe mir Krankengeld in Höhe von 0,00 Euro für die Zeit vom 5.1.-28.4. angewiesen. Gestern erhalte ich die Mitteilung dass mir nun Krankengeld für die Zeit vom 29.4.-26.5. ausgezahlt würde. Tatsächlich hat man aber nur die Zahlung ab dem 12.5.-26.5. berechnet und angewiesen. Es fehlen also zwei Wochen. Die Barmer argumentiert, für diese zwei Wochen sei die Arbeitsagentur zuständig, da dies die noch fehlenden zwei Wochen zur Vervollständigung der sechswochenfrist seien und die Arbeitsagentur hier quasi wie ein Arbeitgeber sei. Ich habe mich jedoch nach der Reha nicht erneut arbeitslos gemeldet, auch keinen Antrag auf ALG gestellt. Auch die Arbeitsagentur verweist auf ein entsprechendes Urteil (?) das es gäbe, wonach in diesem Fall ganz klar die Krankenkasse zuständig sei. Die Barmer behauptet in einem Leistungsüberblick den ich bekommen habe einfach, ich habe in der Zeit vom 5.1.-1.2. (richtig!) und vom 28.4.-11.5. Arbeitslosengeld bekommen - was überhaupt nicht stimmt und was die Barmer auch weiß. Ich verstehe nun überhaupt nichts mehr und habe keine Ahnung was ich nun tun kann, da die Barmer ja mit Schreiben vom 5.5. mitgeteilt hat ab dem 2.2. (was ja auch falsch ist) Krankengels zu zahlen, dies aber nun einfach nicht tut und behauptet ich habe ALG bekommen. Können Sie mir sagen was nun richtig ist, wo ich welchen Anspruch habe und was ich tun kann um diesen durchzusetzen?

    Danke!

    • user
      Christian Schultz
      am 31.05.2021

      Hallo Martin, um das klären zu können, benötigen wir Einblick in Ihre Unterlagen. Das geht hier im Forum nicht. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen in der Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Joachim T.
    am 18.05.2021

    Hallo

    Bin bis 6 Juni krankgeschrieben. Austeurung wäre am 16.06.21. Rehabeginn, EM Rentenantrag, beginnt erst im November, wegen Corona. Soll ich mich weiter krankschreiben lassen (Nachhaltigkeitsregelung), oder normal Alg1 beantragen ab 7.06

    Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 18.05.2021

      Hallo Joachim, ohne Ihre Situation in Gänze zu kennen, können wir hier keine Empfehlung abgeben. Die Arbeitsagentur wird Ihre gesundheitliche Situation nach dem Antrag durch die Rentenversicherung überprüfen lassen

  • user
    Uwe S
    am 12.04.2021

    Hallo,

    Ich habe als Arbeitsloser (Alg1) vom 17.03-12.04 an einer ambulanten Reha teilgenommen. Gestartet habe ich als arbeitsfähig, entlassen wurde ich allerdings arbeitsunfähig. Das Arbeitsamt sagt sie seien jetzt nicht mehr für mich zuständig da ich arbeitsunfähig bin. Die Krankenkasse sagt das sie mir kein Krankengeld zahlen werden da das Arbeitsamt erstmal 6 Wochen zahlen muss.

    Anrecht auf Alg1 besteht noch bis Juli 2021.

    Wer ist denn jetzt für mich zuständig?

    • user
      Christian Schultz
      am 12.04.2021

      Hallo Uwe, vermutlich beruft sich die Arbeitsagentur auf den Entlassungsbericht der Reha. Den müsste man sich noch einmal im Detail anschauen, vielleicht vermutet die BA, dass Sie nun dauerhaft nicht mehr arbeiten können - aber eigentlich sollte das Arbeitsamt nun erst einmal weiterzahlen. Lassen Sie sich am besten persönlich beraten: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Sven V.
    am 30.03.2021

    Hallo

    ich bin seit dem 16.02.2020 krankgeschrieben, davor war ich ca. 4 Monate arbeitslos gemeldet. Zur Zeit bekomme ich Krankengeld. Ich werde im April 2021 eine medizinische Reha antreten.

    Muss ich die Agentur für Arbeit über meine Reha unterrichten ?

    Mfg

    • user
      Christian Schultz
      am 30.03.2021

      Hallo Sven, wenn Sie zum Start der Reha Anspruch auf ALG I haben, muss die Arbeitsagentur im Bilde sein.

  • user
    Thomas Wennel
    am 28.03.2021

    Hallo,

    hier mal meine Frage, da ich das Bauchgefühl auf Anrecht ALG1 nicht loswerde.

    Hier die Fakten:

    Ich habe am 23.10.2017 eine neue Arbeitsstelle über die DIS-AG begonnen, diese habe ich zum 15.01.2018 gekündigt, da mir die Deutsche Rentenversicherung, wegen meiner schon damals Körperlichen Probleme eine Berufliche Reha, (Umschulung mit Übergangsgeld) ab dem 16.01.2018 genehmigt hatte.

    Ich musste diese wegen einem Bandscheibenproblem vorerst am 11.04.2018 beenden.

    Ab dem 12.04.2018 bezog ich dann bis zum 11.06.2018 Krankengeld der AOK.

    Ab dem 12.06.2018 habe ich erneut eine Berufliche Reha, (Umschulung mit Übergangsgeld), begonnen, die ich leider wiederum wegen schweren Körperlichen Problemen am 14.10.2018 beenden musste.

    Ab dem 15.10.2018 bezog ich wieder bis zum 27.10.2019 Krankengeld, bevor ich ab dem 28.10.2019 eine Medizinische Reha über die Deutsche Rentenversicherung, (Übergangsgeld) bewilligt bekam.

    Diese Reha endete am 02.12.2019 und ich bekam ab dem 03.12.2019 bis 01.03.2020 wieder Krankengeld, (AOK).

    Normaler weise hätte ab dem 02.03.2020 für 12 Monate Arbeitslosengeld 1 begonnen, da ich schon im Dezember 2019 der Bundesagentur für Arbeit in Hanau alle Unterlagen bereitgestellt hatte und ich in dieser Zeit eine Erwerbsminderungsrente beantragen wollte.

    Doch kam alles anders:

    Am 06.03.2020 erreichte mich per Brief der Bundesagentur für Arbeit, Frankfurt/Main, ein Ablehnungsbescheid, mit der Begründung das meine Anwartschaftszeit von mindesten 12 Monaten nicht erreicht wäre.

    Auch eine mir zugesendete Liste aus Frankfurt meiner zurückgelegten Zeiten war völlig fehlerhaft. Meine Schreiben der zurückgelegten Zeiten an Hanau, Frankfurt und sogar Nürnberg führten zu nichts.

    Nach meinen Recherchen hatte ich aber durchgehend seit dem 23.10.2017 bis 01.03.2020 Sozialabgaben geleistet und damit die Anwartschaftszeit mehr als erfüllt.

    Der VDK beauftragte dann für mich eine Anwaltskanzlei in Frankfurt, die leider kläglich versagte.

    Erst wurde ich vom Anwalt, den man nie persönlich erreichen konnte, 4 Monate hingehalten durch Widerspruchszeit und der Aussage das wir im Recht sind.

    Doch dann kam ein Brief vom Anwalt, dass wir die Klage zurückziehen müssten, da wohl die Bundesagentur für Arbeit im Recht wäre.

    Im Telefonat sagte man mir noch einen weiteren Grund der Ablehnung, dieser wäre wohl das ich nach meiner letzten Arbeitsstelle mit einer Beruflichen Reha begonnen hätte.

    Ich hatte dann zwischenzeitlich versucht mich beim Jobcenter Maintal wenigstens zu versichern, doch wollte mich vorerst weder Jobcenter noch Bundesagentur für Arbeit eingliedern.

    Das Jobcenter in Maintal hatte dann doch ein Einsehen und versicherte mich am 01.07.2020 zum 01.05.2020 zurück, doch zahle ich heute noch für März und April 2020 Krankenversicherung in Raten an die AOK.

    Ich bekomme durch das anrechnen meiner Lebensgefährtin und Ihrer 11-jährigen Tochter gerade mal 82€ im Monat vom Jobcenter.

    Für meine Partnerin, Ihre kleine und mich ist es bis heute wegen der Finanziellen Einbußen eine schwere Zeit, in der Plan A bis Z ständig irgendwie greifen muss, da ich körperlich durch bereits eine ältere 50% Schwerbehinderung und bis jetzt neu hinzugekommene Probleme wie schweres Asthma, Schlafapnoe, kaputte Hände durch schwere Arthrose bis in die Sehnen, fasst ausgekugelte Daumengelenke und eine Herzschädigung nicht mehr arbeitsfähig bin.

    Leider wurde durch Corona meine Beantragung einer Erwerbsminderungsrente oder eventueller Frührente stark ausgebremst, aber ich bin weiter am Ball, alle Berichte bald vollständig in Händen zu halten.

    Danke fürs lesen bzw. zuhören, über eine Antwort, wie diese auch ausfällt würde ich mich freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Wennel

    • user
      Christian Schultz
      am 29.03.2021

      Hallo Thomas, leider ist es uns nicht möglich, hier im Forum individuelle Fälle zu beurteilen. Das geht nur im Rahmen unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

    • user
      Gabi
      am 10.07.2021

      Ich habe jetzt aktuell, dass gleiche Problem wie Sie. Ich soll ebenfalls die Anwartschaft nicht erfüllt haben.

      Was ja, nicht richtig ist.

      Wie ging ihr Sachlage aus?

      Welchen Paragraph haben Sie gefunden?

      0ber mehr Informationen und Hinweise würde ich mich sehr freuen.

  • user
    Veronika Peschke-Gottschalk
    am 17.03.2021

    Hallo,

    ich bin seit September 2020 ausgesteuert und habe zu diesem Zeitpunkt die Rente beantragt. Bis über diesen Antrag entschieden wird erhalte ich Arbeitslosengeld.

    Im Nov./Dez. 2020 war ich bis zum 23.12.20 in Reha, wo ich finanziell über die DRV Bund abgesichert war. Angeblich habe ich mich aber zu spät aus dieser Reha beim Arbeitsamt zurückgemeldet. Nämlich am 30.12.20. Somit wurde mir nun nachträglich das Arbeitslosengeld in der Zeit vom 23.12. Bis zum 30.12.20 gestrichen. Ich soll es zurückzahlen. Gibt es eine Aussicht auf Erfolg dagegen Einspruch zu erheben?

  • user
    Sascha k.
    am 16.03.2021

    Hallo,

    Ich beziehe zzt. Krankengeld und habe bereits eine Reha hinter mir, nun habe ich einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt, sollte die Umschulung bewilligt werden und am 02.08 starten, woher würde ich bis dahin Einkommen erzielen?

    Wurde AU entlassen beziehe krankengeld und habe noch Anspruch auf ALG1

    • user
      Christian Schultz
      am 16.03.2021

      Hi Sascha, solange Sie Anspruch auf Krankengeld haben, sollte das weiterlaufen. Danach müssten Sie zur Arbeitsagentur.

  • user
    Karin Liebert
    am 14.03.2021

    Hallo,

    ich bin wegen Krankheit ausgesteuert , dadurch ALG1 Anspruch bis 07.22, Aufhebungsbescheid bekommen da jetzt eine 3 wöchige Reha beginnt, während der Reha nicht krankgeschrieben, mit Übergangsgeld von der DRV , muss ich gleich einen neuen Antrag für ALG1 stellen bei wieder Krankschreibung, Krankengeld von der Krankenkasse ja keinen Anspruch mehr ?

    • user
      Christian Schultz
      am 15.03.2021

      Hallo Karin, Sie sollten der Arbeitsagentur mitteilen, bis wann die Reha läuft. Ob Sie auch einen neuen Antrag stellen müssen, weiß ich gerade nicht. Am besten mal direkt dort nachfragen.

  • user
    Fyxin
    am 26.02.2021

    Ich hab eine Umschulung hinter mir, dann ging Corona los und ich fand im Anschluss keine Beschäftigung. Nach wenigen Monaten wurde ich an der Hand operiert, was einen Berufseinstieg für sämtliche Arbeitgeber uninteressant machte. Diese OP ist mittlerweile nach weiteren 6 Monaten gut verheilt. Doch kein Arbeitgeber interessiert sich mehr für einen Umschüler 1 Jahr nach Berufsschulabschluss, wenn er keine Berufserfahrung hat. Wollte man sich einen Neuling ohne Erfahrung in die Firma holen, sind bereits frischere Absolventen am Markt. Daher wurde mir Seitens des Jobcenters eine Umschulung angeboten, da hierbei über eine garantierte Praktikumsphase der Fuß in ein Unternehmen gesetzt wird. Oft führt dies nach Ausbildungsabschluss zur Übernahme in den Betrieb. Das Angebot der Umschulung hat das Jobcenter sie wieder zurückgezogen, als ihnen Einfiel, dass die Krankenkasse dafür zuständig sei. Also keine Umschulung mehr, außer man zahle es im Rahmen einer Reha. Doch existieren dafür echte Chancen? Denn in der Theorie ist die OP jetzt verheilt. In der Praxis will das kein Arbeitgeber mehr wissen. Die Firmen wollen bloß billige Experten, da kann ich gar nicht mitspielen. Hab es schon versucht. Ich gelte mittlerweile als "unwissend", weil die Ausbildung so lang her ist.

    • user
      Christian Schultz
      am 01.03.2021

      Hallo Fyxin, das kann ich leider nicht beurteilen. Falls Sie Ihren Fall individuell prüfen lassen möchten, können Sie sich gern an meine Kollegen wenden: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

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    Stefanie Reißmeier
    am 25.02.2021

    Hallo, ich beziehe seit 8.1.21 ALG1 das für ein Jahr bewilligt wurde. Nun ist es so , das ich als Begleitperson mit meinem 8jährigen Sohn von 10.03.21 bis 14.04.21 zur Kinderreha muss. Bekomme ich für diese Zeit Übergangsgeld von der Rentenversicherung? Ruht da mein Restanspruch auf ALG1 und muss ich danach einen neuen Arbeitslosengeldantrag stellen? Bin gerade etwas irritiert ,weil mir die Rentenversicherung auf meine telefonische Nachfrage mitgeteilt hat, das die Arbeitsagentur die ersten 3 Wochen die ich auf der Reha dabei bin, weiterzahlen muss. Die Dame von der Arbeitsagentur teilte mir mit, dass ich einen Aufhebungsbescheid zum 10.03.21 erhalten werde. Was stimmt denn nun? Habe Angst jetzt erstmal ohne Geld dazustehen.

    • user
      Christian Schultz
      am 01.03.2021

      Hi Stefanie, eine blöde Situation. Leider kann ich das ohne Einsicht in die Unterlagen auch nicht auflösen. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen in der Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Tanja Giessbach
    am 20.01.2021

    Hallo,

    ich war lange krank, dann in Reha, dann von der Reha heraus wurde Teilhabe am Arbeitsleben beantragt, weil ich meinen alten Beruf nicht mehr ausüben konnte, während dessen bekam ich ALG1 bis zur Bewilligung der Umschulung durch den Rentenbund, bekomme also derzeit noch Übergangsgeld. Die Maßnahme ist bald beendet und ich werde am 17.2 operiert werden müssen. Deshalb hatte ich mich bereits arbeitssuchend gemeldet, da ich aufgrund der OP mit anschließender Reha nicht arbeiten kann. Also wäre ich ab dem 29.01 arbeitslos ( Anspruch wäre noch für 7 Monate da),da die Maßnahme dann beendet ist. Meine Frage ist, was ist günstiger in der Berechnung des Geldes mich erst arbeitslos zu melden oder mich bis zur OP direkt krankschreiben zu lassen. Ich war nicht wegen der jetzigen Krankheit ausgesteuert. Danke für Ihre Antwort, freundliche Grüße.

  • user
    Sandra Schmahl
    am 20.01.2021

    Hallo.

    Ich bin seit Mitte 2018 krank geschrieben. Bekam Krankengeld, wurde ausgesteuert und beziehe ALG1 bis zum 01.03.2021.

    Meine Reha startet am 15.02.2021 und geht ca 5 Wochen. Im Anschluss (31.03.21) beginnt eine andere familienorientierte Reha bis 28.04.21.

    Wie geht es nun nach und während meiner Reha und während der familienorientierten Reha weiter? Und wie ist dann mein Krankenversicherungsstatus?

    Ich habe von der Agentur für Arbeit die Information bekommen ALG2 beantragen zu müssen, welches mir allerdings durch das Gehalt meines Mannes nicht bewilligt wird.

    Vielen Dank schon mal

    • user
      Christian Schultz
      am 20.01.2021

      Hi Sandra, während Sie Arbeitslosengeld beziehen, sind Sie ganz normal über die Agentur krankenversichert. Während der Reha bei der DRV gibt es Übergangsgeld, da sind Sie auch krankenversichert.

      Was im Anschluss kommt, müsste man sich im Detail ansehen. Da empfehle ich Ihnen eine individuelle Beratung.

  • user
    Christian Mehl
    am 19.01.2021

    Hallo,

    Sie schreiben: "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die länger als zwölf Monate dauern, führen zu einem neuen ... Anspruch auf Arbeitslosengeld."

    Ich habe länger als 12 Monate Übergangsgeld bezogen. Jedoch ist dieser Anspruch weder dem Arbeitsamt noch der Rentenversicherung bekannt. Gibt es dazu weitere Informationen auf die ich mich berufen kann? Vielen Dank im Voraus.

    • user
      Christian Schultz
      am 20.01.2021

      Hallo Christian, ich hatte beim Schreiben des Artikels mit Kollegen aus der Beratung gesprochen. Die genauen Angaben im Gesetz habe ich mir zwar nicht zeigen lassen, aus der Praxis weiß ich, dass wir das aber immer wieder so erleben.

      Bei näheren Fragen bitte direkt Kontakt zu unserer Beratung aufnehmen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Iris Zapponi
    am 18.01.2021

    Hallo zusammen,

    Ich befinde mich zur Zeit auf Langzeit Reha in Hamburg. Bis zum 13.1.21 bezog ich mein Übergangsgeld von der Rentenversicherung, die aber die kosten an die Krankenkasse abgegeben hat und ich kein Geld bekomme.Was steht mir zu? Vor der Reha habe ich vom Jobcenter SGB 3 bezogen.

    Bitte helft mir

  • user
    Adem
    am 12.01.2021

    Arbeitsamt hat mir wegen Krankmeldung einen Aufhebungsbescheid zugeschickt. Kann ich im Widerspruch auch wehren, indem ich jetzt Altersrente oder Erwerbsrente beantrage (Nahtlosigkeitsregelung ).

    • user
      Christian Schultz
      am 12.01.2021

      Ich verstehe Ihre Frage nicht ganz. Nach einem Bescheid im Sozialrecht haben Sie immer einen Monat Zeit, um dagegen Widerspruch einzureichen.

  • user
    Sebastian Leibsch
    am 06.01.2021

    Hallo zusammen,

    aber wie sieht es aus, wenn man nach einer 4 wöchigen REHA immer noch krank ist, der Orthopäde dies auch mit einer AU bestätigt, obwohl im Entlassungsbericht arbeitsfähig steht? Bekommt man dann wieder Krankengeld oder Grundsicherung sofern kein Anspruch auf ALG 1 mehr besteht?

    Danke!

    • user
      Christian Schultz
      am 06.01.2021

      Hi Sebastian, Ihre Frage ist nicht allgemein zu beantworten. Ob Sie nach der Reha in die Rente müssen oder nicht, hängt unter anderem davon ab, ob die Krankenkasse das sogenannte "Gestaltungsrecht" eingeschränkt hat.

      Das ist tatsächlich eine relativ komplexe Situation. Ich empfehle jedem, der davon betroffen ist, eine individuelle Beratung anhand der jeweiligen Unterlagen.

  • user
    Christian Schultz
    am 26.11.2020

    Hallo Sylvie, ja - bei Übergangsgeld besteht Versicherungspflicht. Die Beiträge übernimmt der Träger. Wie lange der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach einjähriger Maßnahme ausfällt, kann ich nicht aus dem Stehgreif sagen.

  • user
    Sylvie
    am 26.11.2020

    Ist das Übergangsgeld versicherungspflichtig?

    Führen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die genau zwölf Monate dauern, zu einem neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wenn ja, wie lang?

    Vielen Dank

  • user
    Christian Schultz
    am 11.11.2020

    Hallo Dietmar, normalerweise bekommen Sie nach sechs Wochen Krankengeld - auch wenn Sie zurzeit Arbeitslosengeld beziehen. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2020/04/20/krankengeld-nach-kuendigung-bekomme-ich-geld-bei-arbeitslosigkeit/

  • user
    Dietmar Moritz
    am 11.11.2020

    Hallo ich bin seit 01.04.2020 arbeitslos, bin am 28.09.2020 operiert worden. Nach einer Woche Aufenthalt im Krankenhaus war ich 2 Wochen arbeitsunfähig und haben dann 3 Wochen Reha absolviert und bin jetzt wieder im Krankenstand, von wem bekomme ich jetzt Unterstützung?

  • user
    Christian Schultz
    am 21.10.2020

    Hallo Martina, normalerweise sollte im Anschluss an die Reha wieder das Arbeitslosengeld gezahlt werden. Möglicherweise hängt das Durcheinander auch mit dem Ausgang Ihrer Reha zusammen. Wenn im Entlassungsbericht steht, dass Sie dauerhaft erwerbsgemindert sind, könnte sich die Arbeitsagentur darauf berufen nicht mehr zuständig zu sein.

    Aber das sind nur Mutmaßungen. Sie sollten sich anhand Ihrer Unterlagen persönlich beraten lassen. Nur so kann man Ihnen eine aussagekräftige Empfehlung geben, was jetzt zu tun ist.

  • user
    Martina
    am 21.10.2020

    Hallo, ich war auf Anregung der Agentur für Arbeit in einer med. Reha.

    Diese lief am 29.07.2020 aus und ich ging von einer weiteren Einbettung in mein ALGI aus.

    Nach mehr als einem Monat meldete sich die RV bei mir und bat um den Aufhebungsbescheid des ALGI.

    Ich bin jetzt völlig irritiert, weil mir nicht klar ist, ob mein ALGI nun nur ruhte oder es komplett aufgehoben wurde. Mein Anspruch würde eigentlich noch bis Dezember 2020 laufen.

    Seit dem Zeitpunkt nach der Reha bin ich hilflos, denn ich bin ohne Leistung.

    Die Agentur für Arbeit hat mich angemeldet. Das habe ich erst mit der Aufforderung seitens der RV registriert und sofort gehandelt, leider über einen Monat zu spät, der nun finanziell nicht abgesichert ist.

    Was bedeutet ruhen und ist dies in meinem Fall so, oder bin ich komplett raus aus dem ALGI Bezug und muss ich es, wie die Agentur für Arbeit sagt, komplett neu beantragen. Die Bewilligung wäre laut Aussage der Agentur für Arbeit erst ab Antragstellung, also ab Oktober 2020.

    Im Entlassbericht steht, es wird geraten mich bei Behördenangelegenheiten zu unterstützen.

    Vielen Dank für ihre Antwort

    Martina

  • user
    Christian Schultz
    am 03.01.2020

    Hallo Karl, falls am Ende der Reha festgestellt wird, dass Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können, wird Ihr Reha-Antrag wahrscheinlich in einen Antrag zur Erwerbsminderungsrente umgewandelt.

    • user
      Igor
      am 20.01.2022

      Halo

      Eine Frage

      Ich war letzte 3 Jahre in Ausbildung für IT systemintegrator und hatte übergangsgeld von DRV gekriegt und ab 1.12.2021 bin für ALG1 anmelden.

      Aber die sagen das ich habe kein recht für ALG1.Stimmt das?

    • user
      Christian Schultz
      am 20.01.2022

      Hallo Igor, es kann sein, dass durch das Übergangsgeld ein neuer Anspruch auf ALG I entstanden ist. Ob das in Ihrem Fall aber auch so war, kann man nur anhand Ihrer Unterlagen prüfen.

  • user
    Karl Hammann
    am 29.12.2019

    Bin 59 habe no

    Bin 59 und ausgesteuert mir stehen noch 20 Monate ALG1 zu. Bin jetzt in Reha durch die RV. Wie muss ich entlassen werden um den Rest ALG1 zu bekommen. MfG K. Hammann

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