Reha bei Krankengeld – was soll das überhaupt?
Ihre Krankenkasse hat das Recht zu überprüfen, wie es um Ihre gesundheitliche Situation bestellt ist. Eine Möglichzeit dazu ist die Reha. Wenn Sie also Krankengeld erhalten, ist die Wahrscheinlichkeit recht vor, dass die Kasse Sie irgendwann schriftlich zu einer Reha auffordert. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Nach Eingang des Briefes Ihrer Krankenkasse haben Sie dazu zehn Wochen Zeit.
Sie müssen dem Wunsch der Kasse folgen. Falls Sie sich widersetzen und keine Reha beantragen, darf die Krankenversicherung die Zahlung des Krankengeldes einstellen.
Am Ende der Reha – was steht im ärztlichen Entlassungsbericht?
In der Regel erfolgt die Reha stationär und dauert drei Wochen. Falls es Ihnen nicht möglich ist, aus familiären oder gesundheitlichen Gründen über drei Wochen von zu Hause weg zu sein, sollten Sie sich zeitnah mit dem Rententräger in Verbindung setzen. Wer miteinander spricht, findet in vielen Fällen eine passende Alternative.
Aber egal ob ambulant oder stationär – am Ende Ihrer Reha steht immer ein sogenannter ärztlicher Entlassungsbericht. Darin wird festgehalten, wie Ihre aktuelle gesundheitliche Situation aussieht. Und zwar mit Blick auf Ihr aktuelles Arbeitsverhältnis. Aber auch generell, unabhängig von Ihrer letzten Tätigkeit. Außerdem erstellen die Ärzte der Reha-Klinik eine Prognose für die kommenden Monate. Vor allem diese Prognose hat Auswirkungen auf die weitere Zahlung von Kranken- oder Arbeitslosengeld.
Ein wichtiger Hinweis: Sie selbst erhalten diesen Entlassungsbericht nicht automatisch. Nur auf Nachfrage wird der Rententräger ein Exemplar zu Ihnen nach Hause schicken. Geht die Reha auf eine Forderung der Krankenkasse zurück, wird diese jedoch automatisch von der Rentenversicherung informiert.
Arbeitsunfähig? Eine Frage von Stunden
Kommen wir zurück zur Prognose im Entlassungsbericht. Warum hat die Krankenkasse ein so großes Interesse daran, dass Versicherte eine Reha absolvieren? Die Antwort finden Sie in einem unscheinbaren Kästchen auf der zweiten Seite Ihres Berichts. Wenn die Ärzte der DRV der Meinung sind, dass Sie dauerhaft weniger als drei Stunden pro Tag einer beruflichen Tätigkeit nachgehen können, ist diese Stelle mit einem Kreuz markiert.
Für die Krankenkasse bedeutet das: Sie sind so schwer erkrankt, dass Sie auf absehbare Zeit nicht mehr in Ihren Beruf – und auch nicht in einen anderen – zurückkehren werden. Und damit sind Sie ein Fall für die Erwerbsminderungsrente.
Kommentare (15)
Rosemarie Bock
am 15.11.2020Rosemarie Bock
Christian Schultz
am 16.11.2020Für die Altersrente nach 45 Jahren kann die EM-Rente zum Problem werden, wenn Sie die Wartezeit noch nicht erfüllt haben. Allerdings haben Sie dann immer noch die Möglichkeit, neben der EM-Rente einen Minijob auszuüben. Wenn Sie hier eigene Rentenbeiträge abführen, zählt das zu den 45 Jahren dazu: https://www.sovd-sh.de/2020/05/26/45-versicherungsjahre-zaehlt-erwerbsminderungsrente-hier-mit/
Für eine eventuelle Umwandlung der Reha zur Rente zählt das Antragsdatum. Wie das hier im Einzelfall ausschaut, weiß ich leider nicht. Da empfehle ich Ihnen doch lieber eine individuelle Beratung.
Rosemarie Bock
am 16.11.2020Roschke, Jacqueline
am 15.12.2020mein Reha-Antrag wurde direkt von der Tagesklinik Ende Januar 2020 eingereicht. Das Schreiben von der Krankenkasse habe ich Ende Februar 2020 erhalten, schon mit dem Hinweis, dass bei Verrentung das Krankengeld ab Antrag zurück zu zahlen ist und ich keine Wahl in Bezug auf die Rente habe.
Wenn ich das richtig verstanden habe in dem Beitrag, wäre das so ja nicht korrekt.
Sehe ich das richtig oder hat die Krankenkasse das Recht auf ihrer Seite?
Liebe Grüße Jacqueline
Christian Schultz
am 15.12.2020Ich kann natürlich nur allgemein antworten. Um sicher zu gehen, sollten Sie aber nochmal einen Experten draufschauen lassen.
FRANK SCHWUDKE
am 15.12.2020Christian Schultz
am 16.12.2020Hans-Jürgen
am 17.12.2020Christian Schultz
am 18.12.2020Harald Rasp
am 18.12.2020Christian Schultz
vor 2 WochenHermann Müller
vor 3 Wochendanke für den guten Beitrag, ich habe auch Ihr Buch gelesen, welches mir sehr gefallen hat.
1. Mein Arzt und ich haben auf Druck der Krankenkasse, eine Reha beantragt, die auch bewilligt wurde. Ich habe aber keine Aufforderung erhalten, woher weiß ich jetzt ob ich in meinem "Gestaltungsrecht" eingeschränkt wurde?
2. Egal ob ich nun arbeitsfähig oder dauerhaft arbeitsunfähig entlassen werde (-> EM-Rente Antrag) aber mein Facharzt dies anders sieht, kann er/ich diesbezüglich Widerspruch einlegen?
3. Ich wurde kurz vor Ende meines Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähig und wurde bis jetzt lückenlos arbeitsunfähig geschrieben. Wie wird das Krankengeld nach der Reha berechnet? Ich bekomme jetzt ca. 90% von meinem letzten Nettogehalt.
LG
Hermann Müller
Christian Schultz
vor 2 Wochendie Krankenkasse kann das Gestaltungsrecht nur schriftlich einschränken. Wenn sie das tut, steht das irgendwo in einem der Briefe Ihrer Versicherung.
Ihr Arzt kann keinen Widerspruch einlegen, das können nur Sie selbst. Die Berichte Ihres Arztes könnten Sie dann als "Munition" für die Begründung nutzen.
Das Krankengeld sollte nach der Reha immer noch so hoch sein wie vorher. Aber bei diesem Punkt bin ich mir nicht sicher.
Hermann Müller
vor 2 Wochendanke für deine schnelle Rückmeldung :)
Wenn das Gestaltungsrecht nachträglich eingeschränkt wurde, müsste ich dann auch schriftlich benachrichtigt werden? Habe nämlich zufällig bei einem Anruf in der Reha-Klink erfahren, dass ich den Termin nicht verschieben kann ohne Zustimmung der Krankenkasse. Wenn die Krankenkasse mich nicht schriftlich aufgefordert hat, wann bzw. wie kann ich der Einschränkung dann widersprechen?
Sollte ich als "dauerhaft arbeitsunfähig" entlassen werden, könnte ich mich dann trotzdem noch arbeitslos melden und ALG1 beziehen und dann eventuell mich irgendwann wieder arbeitsunfähig (mit Krankengeldbezug) melden?
LG
Hermann Müller
Christian Schultz
vor 2 WochenWenn Du Dir in Deiner Situation unsicher bist, am besten anhand der Unterlagen persönlich beraten lassen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen