Ausgesteuert – kein Versicherungsschutz?
Das Wichtigste zuerst: Bleiben Sie ruhig. So schnell lässt Ihre Krankenversicherung Sie nicht im Stich. Weil sie das nämlich gar nicht darf. Die Kasse ist verpflichtet, Sie auf das baldige Ende Ihres Krankengeldes hinzuweisen. Es ist auch richtig, dass mit dem Auslaufen dieser Lohnersatzleistung prinzipiell der Versicherungsschutz verloren geht. Aber so schnell schießen die Preußen nicht. In fast allen Fällen, die uns beim Sozialverband begegnen – und das sind eine ganze Menge – läuft es nach der Aussteuerung auf eines dieser drei Szenarien hinaus.
Wechsel vom Krankengeld zum Arbeitslosengeld
In dem oben genannten Brief steht auch, dass Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit wenden sollen.
Aus meiner langen Erfahrung beim SoVD weiß ich, dass es etwas Zeit braucht, diesen Gedankengang nachzuvollziehen. Sie sind krankgeschrieben, schon sehr lange. Sie haben noch einen gültigen Arbeitsvertrag. Und trotzdem sollen Sie sich beim Arbeitsamt melden? Jeder logisch denkende Mensch wittert hier einen Widerspruch, der eigentlich nicht sein kann. Aber es ist so: Sobald das Krankengeld ausläuft, können Sie Geld bei der Arbeitsagentur erhalten. Natürlich nur, solange ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.
Zwei mögliche Wege führen zum Arbeitslosengeld. Wenn Sie bereits einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt haben, prüft die Behörde die sogenannte Nahtlosigkeit. Bis die Rentenversicherung über Ihren Antrag entschieden hat, kommt dann die Arbeitsagentur für Ihren Lebensunterhalt auf. Falls Sie noch keinen Kontakt mit dem Rententräger hatten, stellen Sie sich in der Theorie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Mehr dazu finden Sie in diesem Beitrag.
Krankengeld: Höhe und wie lange? | Antrag und Probleme mit der Krankenkasse | Minijob und Kurzarbeit
Und jetzt zurück zu unserer Ausgangsfrage: Bin ich in dieser Variante nach der Aussteuerung krankenversichert? Natürlich, denn Beiträge zur Krankenversicherung werden durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen.
2. Ein Monat Nachversicherung
Selbst wenn der Wechsel vom Kranken- zum Arbeitslosengeld nicht reibungslos laufen sollte, müssen Sie nicht fürchten, auf den Rechnungen von Krankenhaus oder Zahnarztpraxis sitzen zu bleiben.
Der Grund, warum Sie nach dem Auslaufen des Krankengeldes weiterhin gut schlafen können, hört auf den Namen Nachversicherungsschutz. Diese Regelung wirkt genau einen Monat über das Ende des Krankengeldes hinaus. Mit anderen Worten: Auch wenn das Krankengeld ausläuft und Sie noch einige Zeit warten müssen, weil das Arbeitsamt nicht mit dem Antrag hinterher kommt, sind Sie krankenversichert. Einen Monat lang. Das ist ausreichend Zeit, um sich in der Zwischenzeit um eine Lösung zu kümmern. Notfalls mithilfe des Sozialverbands.
3. Sind Sie verheiratet?
Angenommen, Sie werden in der kommenden Woche ausgesteuert und haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Um jetzt nicht ohne Krankenversicherungsschutz dazustehen, bleiben Ihnen immer noch einige Möglichkeiten. Zum Beispiel der Weg zum Jobcenter.
Kommentare (6)
Peter Weber
am 18.12.2021Hallo, ich habe einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente gestellt. Darüber ist noch nicht entschieden. Ausgesteuert wurde ich zum 01.12.21. Zum 02.12.2021 habe ich Arbeitslosengeld beantragt. Hierüber ist ebenfalls noch nicht entschieden. Ich bin nicht verheiratet. Kann also eine Familienversicherung nicht nutzen. Wie bin ich ab 01.01.2022 krankenversichert, wenn über beides noch nicht entschieden ist?
Mit freundlichen Grüßen Weber
Christian Schultz
am 20.12.2021Hallo Peter, nach dem Nachversicherungsschutz erst einmal nicht. Wenn das ALG später bewilligt wird, sind Sie aber sozusagen rückwirkend auch krankenversichert. Lassen Sie sich dazu am besten persönlich beraten: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Annegret Sonntag
am 16.03.2021Hallo , ich wohne in NRW ( Herne) wie kann ich einen Termin bei Ihnen bekommen. Bin leider noch kein Mitglied aber es ist dringend. Viele Grüße A. Sonntag
Christian Schultz
am 17.03.2021Hallo Annegret, bitte direkt bei den Kollegen in Herne nachfragen: www.sovd-nrw.de/beratung/beratungszentren/sovd-herne
Christian Schultz
am 14.09.2020Hallo Susanne, leider kann ich das so nicht beantworten. Haben Sie bereits mit Ihrer Krankenkasse telefoniert? Möglicherweise ist dort die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht eingegangen.
Susanne Krusen
am 13.09.2020Guten Tag!
Ich habe eine Reha erfolglos und arbeitsunfähig beendet. Die weiterführende Krankmeldung meines Arztes ist genau der letzte Rehatag ( also lückenlos krank gemeldet).
Nun habe ich seit 14 Tagen kein Krankengeld erhalten.
Woran liegt das?
Ich würde mich über eine schnelle Antwort sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen,
S.Krusen
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