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Drei häufige Fragen aus unserer Sozialberatung

Behinderung Armut Gesundheit

Mehr als 150.000 Menschen sind Mitglied im Sozialverband Schleswig-Holstein. Damit wird etwa jeder 20. Einwohner im „echten Norden“ durch den SoVD vertreten. Allein im letzten Jahr haben wir etwa 17.000 Verfahren für unsere Mitglieder geführt. Im Rahmen der Sozialberatung finden die Bürgerinnen und Bürger Unterstützung, wenn es um Anträge zum Renten- oder Schwerbehindertenrecht geht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Geschäftsstellen helfen darüber hinaus bei Widersprüchen und später im Gerichtsverfahren. Der größte Teil unserer Arbeit erstreckt sich jedoch auf die Beratung im Sozialrecht.

Erwerbsminderungsrente, Sozialhilfe oder Pflegeversicherung: Wir können bei fast allen Fragen helfen. Und auch wenn es sich um ein breites Spektrum handelt, für das Sie beim SoVD Unterstützung finden, so gibt es doch Probleme, die uns so gut wie jeden Tag begegnen. Drei Fragen, mit denen unsere Mitglieder tatsächlich immer wieder zum Sozialverband kommen, möchten wir Ihnen an dieser Stelle beantworten.

1. „Ich bin chronisch krank, bald läuft das Krankengeld aus. Wie geht es danach weiter?“

Es ist der klassische Fall: Die meisten Menschen, die zum ersten Mal die Sozialberatung des SoVD aufsuchen, sind im Alter zwischen 40 und 58 – also noch mitten im Berufsleben. Wenn jemand langfristig erkrankt, führt dies nicht selten zu finanziellen Engpässen. Denn nach sechs Wochen bekommt der Betroffene kein Gehalt mehr, sondern Krankengeld. Dass die Krankenkassen dieses nicht gern zahlen, spüren wir leider recht häufig.

So ist in unseren Beratungsgesprächen immer wieder die Rede davon, dass Langzeitkranken von der Kasse empfohlen wird, den Job aufzugeben. Hin und wieder kommt es vor, dass Krankenkassen nach Aktenlage entscheiden, ein Bezieher von Krankengeld könne wieder arbeiten gehen. Und dass obwohl der betroffene Patient seit Monaten krankgeschrieben ist.

Wer die maximal 78 Wochen, in denen es Krankengeld geben kann, übersteht, fragt sich oft verzweifelt: Wie soll ich nun meine Miete bezahlen? In den meisten Fällen schicken wir die Mitglieder dann zur Bundesagentur für Arbeit. Glauben Sie nicht? Dann lesen Sie am besten diesen Beitrag.

2. „Kann ich die Rente für besonders langjährig Versicherte bekommen, wenn ich kurz vorher arbeitslos werde?“

Sie können sich kaum vorstellen, was in unseren Beratungsstellen los war, als 2014 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte eingeführt wurde. Habe ich alle Zeiten zusammen? Wann genau kann ich früher in Rente gehen? Gilt diese Regelung auch noch, wenn ich mich in zehn Jahren zur Ruhe setze? All diese Punkte klärt übrigens auch die Deutsche Rentenversicherung, und zwar kostenlos.

Besonders von Interesse ist nach wie vor die Frage, wie es sich mit Zeiten der Arbeitslosigkeit verhält. Die damalige Bundesregierung wollte zur Einführung des Gesetzes eine massenweise Frühverrentung von gut ausgebildeten Fachkräften verhindern. Aus diesem Grund enthält das Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz einen Passus, der besagt: Wird jemand zwei Jahre vor der möglichen Nutzung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte arbeitslos, so gelten diese 24 Monate nicht als Pflichtbeitragszeiten. Eine Ausnahme ist nur zulässig, wenn die Arbeitslosigkeit durch die vollständige Aufgabe des Betriebs begründet ist. Also zum Beispiel aufgrund einer Insolvenz.

Bleibt mir die Altersrente für besonders langjährig Versicherte also verschlossen, wenn mich mein Chef mit 61 rausschmeißt? Nicht unbedingt, wie Sie in diesem Beitrag erfahren.

3. „Sollte ich immer einen Verschlechterungsantrag stellen, wenn sich meine Behinderung verschlimmert hat?“

Viele Fragen in unserer Sozialberatung drehen sich um den Schwerbehindertenausweis. Wie komme ich auf einen GdB von 50? Welche Merkzeichen führen zu welchen Nachteilsausgleichen? Ab wann darf ich meinen Wagen auf Behindertenparkplätzen abstellen? Zunehmend kommen auch Menschen zu uns, die bereits einen SB-Ausweis haben. Bei diesen Leuten hat sich die gesundheitliche Situation weiter verschlechtert, in manchen Fällen sind weitere Behinderungen hinzugekommen. Da wird es doch Sinn machen, einen neuen Antrag zu stellen?

Nein, ganz sicher nicht. Bitte stellen Sie sich in jedem Fall die Frage: Was würde mir eine Höherstufung bringen? Wäre mit einem höheren GdB ein neues Merkzeichen verbunden? Falls es nur darum geht, eine größere Zahl im Schwerbehindertenausweis mit sich zu führen, sollten Sie die Finger davon lassen.

Denn ein Verschlimmerungsantrag kann im ungünstigsten Fall dazu führen, dass Sie nach dem Antrag schlechter dastehen als vorher. Sie sind skeptisch? Bitte lesen Sie unseren Beitrag über den Neufeststellungsantrag.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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Kommentare (2)

  • user
    Peggy Richter
    am 10.03.2023

    Ich bin mit 49 Gdb mit einem Behinderten gleichgestellt , weis aber nicht ob es ratsam ist ein Verschlechterungsantrag zu stellen.

    Ich glaub da würden mir Erfahrungen von anderen bestimmt irgendwie weiter helfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Richter

    • user
      Christian Schultz
      am 13.03.2023

      Da sollten Sie sich vorher von einem Experten beraten lassen. Am Ende kommt es hier auf die Berichte Ihrer Ärzte an.

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