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Nach Krankengeld ins Krankenhaus: Bin ich versichert?

Aktuelles Behinderung Gesundheit

Das "Bremuda-Dreieck" zwischen Krankengeld, Arbeitsamt und Rente wartet mit allerlei versteckten Hindernissen auf. Eine Frage, die sich unseren Mitgliedern immer wieder stellt: Was passiert eigentlich, wenn ich nach der Aussteuerung noch einmal langfristig erkranke?

Nach Krankengeld ins Krankenhaus - bin ich versichert?

"Aussteuerung" - so bezeichnet man auch das Auslaufen des Krankengeldes nach 78 Wochen. Und die sind schnell rum, dann muss die Kasse Ihnen kein Geld mehr zahlen. Keinen Cent. Für die allermeisten Betroffenen hilft dann das Arbeitslosengeld, um finanziell über die Runden zu kommen.

Arbeitslosengeld? Obwohl ich noch einen Arbeitsvertrag habe?

Jep, so ist es. Falls Sie sich zum ersten Mal mit dem Ende des Krankengeldes beschäftigen, können Sie an dieser Stelle gern etwas verwirrt sein. Das ist die übliche Reaktion - und Sie sind mit diesem Problem bei Weitem nicht allein.

Wenn das Krankengeld ausläuft, gibt es grob zusammengefasst zwei unterschiedliche Wege zum Arbeitslosengeld.

Die unkomplizierte Variante ist die "Nahtlosigkeitsregelung". Wenn auch die Bundesagentur für Arbeit der Meinung ist, dass Ihre Krankheit noch einige Monate anhalten wird - wir sprechen hier von einem Zeitraum von mindestens sechs Monaten - dann überweist das Arbeitsamt Ihnen ALG I im Sinne dieser Regelung. Sie lassen sich derweil weiterhin krankschreiben und haben womöglich bereits einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Falls nicht, kann es gut sein, dass das Arbeitsamt Ihnen eine Reha ans Herz legt.

Wenn die Nahtlosigkeit nicht greift ...

Das war der leichte Weg. Recht häufig ist im echten Leben jedoch noch ein anderer. Hier bewertet die Arbeitsagentur Ihre gesundheitliche Situation ein wenig anders und weigert sich zunächst, Ihnen ALG I zu überweisen. Wenn Sie nun nicht ohne Einkommen dastehen wollen, müssen Sie sich etwas einfallen lassen.

Leider sieht das deutsche Sozialrecht für diese Situation keine logische Regelung vor. Vor diesem Hintergrund müssen Sie in die Trickkiste greifen und sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Ja, Sie haben richtig gehört: Obwohl Sie erst gerade von Ihrer Krankenkasse ausgesteuert wurden und immer noch über einen (ruhenden) Arbeitsvertrag verfügen, sollen Sie beim Arbeitsvermittler sagen: "Also, wenn Sie was Passendes da haben - dann bewerbe ich mich da natürlich." Nur so kommen Sie jetzt erst einmal an Geld.

Solange Sie Arbeitslosengeld bekommen, sind Sie selbstverständlich auch weiter krankenversichert. Nur mit der Krankmeldung ist es jetzt so eine Sache: Denn wenn Sie nun weiterhin zum Arzt gehen und eifrig ihre Bescheinigung abgeben, führt das in der Praxis nicht selten zu Problemen mit dem Arbeitsamt. Mehr über diese Zwickmühle leben Sie hier.

Und wenn ich jetzt in die Klinik muss?

Diese Strategie geht so lange auf, bis Sie erneut ernsthaft erkranken. Allerdings haben Sie vor allem dann ein Problem, wenn Ihre alte Erkrankung wieder ausbricht - beispielsweise bei einer Krebserkrankung. Handelt es sich um eine komplett neue Krankheit, die mit Ihrer bekannten gesundheitlichen Störung nichts zu hat, bekommen Sie ja sogar erneut Krankengeld - bis zu 78 Wochen lang.

Kommt jedoch die alte Erkrankung zurück, müssen Sie hoffen, dass Sie maximal für sechs Wochen richtig flach liegen. In dieser Zeit zahlt das Arbeitsamt auch im Krankheitsfall weiter ALG I. Sind Sie anschließend jedoch immer noch krank, gibt es kein Geld mehr. Weder von der Bundesagentur für Arbeit noch von der Krankenkasse.

Ohne Krankenversicherung

Auch der Krankenversicherungsschutz greift nun nicht mehr. Wir sehen uns hier einer echten Armutsfalle gegenüber. Um jetzt nicht vollends den Boden unter den Füßen zu verlieren, haben Sie eigentlich nur drei Möglichkeiten:

1. Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau ist Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse. Dann können Sie über die Familienversicherung behandelt werden. Das Einkommen fällt aber dennoch weg.

2. Falls Sie noch finanzielle Reserven haben, müssen Sie sich freiwillig versichern. Ohne Arbeitslosen- bzw. Krankengeld fällt das natürlich umso schwerer.

3. Wenn alle Stricke reißen, muss man schauen, dass Sie "Hartz IV" beantragen. Dann wären Sie auf einen Schlag wieder krankenversichert. Finanziell wäre ALG II immer noch ein Rückschritt, aber zumindest stünden Sie nicht komplett mittellos da.

Fazit

Wie wir hier wieder einmal sehen, kann eine ernsthafte Erkrankung auch schnell das finanzielle Aus bedeuten. Besonders hoch ist das Risiko, wenn keine Erwerbsminderung festgestellt wurde und Ihre Erkrankung mit aller Kraft zurückkommt. Steht die neue Krankheit nicht im Verhältnis mit der ursprünglichen Erkrankung, sind zumindest die finanziellen Auswirkungen gut zu verkraften. Im besten Fall bekommen Sie sogar ein neues Krankengeld.

Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.

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Kommentare (6)

  • user
    Rupertus
    am 11.10.2023

    Guten morgen hab eine Frage und zwar wurde ich von der BG Ausgesteuert nun muss ich aber nochmal in die Klinik wegen der selben Erkrankung. Wer zahlt den jetzt? Agentur wäre ja normaler weis dann da raus, da keine Nahtlosigkeit. Wird dan für die Zeit wieder Verletztengeld bezahlt?

  • user
    Denise
    am 01.10.2023

    Hallo,

    Was passiert wenn ich die Nahtlosigkeit habe und phsychosomatisch länger als 6 Wochen ins Krankenhaus gehe.

    Wird das Alg1 dann gestrichen?

  • user
    Robert
    am 14.04.2023

    Lieber Herr Schultz,

    folgender Sachverhalt: AU seit 11 Monaten, Beschäftigungsverhältnis besteht inzwischen nicht mehr, MD hat vor einigen Monaten ambulante Psychotherapie empfohlen, diese wurde begonnen, nun ist stationärer Aufenthalt (Psychosomatisches Krankenhaus, keine Reha) geplant, Wartezeit Minimum 2-3 Monate. Die Empfehlung zur stationären Therapie kam nicht vom MD, sondern geht auf meine eigene Initiative zurück, da ich mir davon eine Besserung meines Zustands erhoffe. Eine Einweisung und ein Befundbericht wurden erstellt.

    Fragen zum Ablauf:

    1. Kann die Krankenkasse während der Wartezeit auf die Klinik mit einer Aufforderung zum Reha-Antrag "reingrätschen"? Was ist dann zu tun?

    2. Kann das Krankengeld bei fortbestehender AU eingestellt werden, wenn ich im Sommer dann doch nicht in die psychosomatische Klinik gehe?

    3. Hätte der vorzeitige Abbruch eines bereits begonnenen Krankenhausaufenthalts bei fortbestehender AU Konsequenzen für das Krankengeld?

    4. Aufgrund der Aussteuerung in 7 Monaten wird es bei einer zu erwartenden Aufenthaltsdauer zwischen 4 und 12 Wochen im Krankenhaus ja vermutlich sehr knapp mit einer Reha während des Krankengeldbezugs. Würde die Reha bei fortbestehender AU wenn dann im Kontext Nahtlosigkeit (ja/nein) erfolgen?

    Besten Dank & viele Grüße

    Robert

    • user
      Christian Schultz
      am 14.04.2023

      Hallo Robert, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier im Forum keine Sozialberatung machen können. Man müsste sich Ihre Situation im Detail anschauen, das können wir hier nicht leisten. Wenden Sie sich gern mit Ihren Unterlagen an meine Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

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