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Schwerbehinderung anerkannt - wann darf ich jetzt in Rente?

Aktuelles Rente Behinderung Gesundheit

Dass Sie mit einem Schwerbehindertenausweis früher in die Altersrente kommen, ist den meisten Menschen in Deutschland bewusst. Zu den tatsächlichen Voraussetzungen und Besonderheiten begegnet uns allerdings sehr häufig ein recht gefährliches Halbwissen. In diesem Beitrag finden Sie die wichtigsten Punkte im Überblick.

Schwerbehinderung anerkannt - wann kann ich jetzt in Rente?

Wussten Sie, dass es in Deutschland fast acht Millionen Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung gibt? Das sind knapp zehn Prozent der Bevölkerung. Wir reden hier also von einem Phänomen, das immer mehr Bürgerinnen und Bürger direkt betrifft. Und einer der wichtigsten Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung ist die Möglichkeit, eine vorgezogene Altersrente in Anspruch zu nehmen.

Früher in Rente - mit Behinderung

Kleiner Tipp am Rande: Heute soll es exklusiv um den frühesten Rentenbeginn mit Behinderung gehen. Noch viel mehr Informationen zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.

Für die Frage nach dem Rentenstart müssen Sie zwei Dinge verinnerlichen:

  1. Wann genau Sie mit SB-Ausweis eine "Frührente" erhalten können, hängt in erster Linie von Ihrem Geburtsjahr ab.
  2. Sie können ohne Abzug eine Rente beziehen.  Wenn Ihnen dieser Rentenbeginn aber zu spät ist, können Sie diesen mit einer Rentenkürzung vorziehen.

Schauen wir uns diese beiden Punkte nacheinander an.

Wann sind Sie geboren?

Das Jahr 1964 kann man an dieser Stelle durchaus als Wasserscheide bezeichnen. Falls Sie 1964 oder später geboren wurden, können Sie mit Ihrem SB-Ausweis frühestens mit 65 eine Altersrenten beziehen. Zumindest, wenn diese nicht gekürzt werden soll. Sollte Ihnen die Höhe der Rente nicht ganz so wichtig sein, wäre ein Rentenstart auch zum 62. Geburtstag drin. Oder irgendwo dazwischen - dann allerdings mit einer Kürzung in Höhe von 0,3 Prozent pro Monat.

Sollten Sie zu den etwas älteren Semestern gehören, ist auch ein früherer Rentenbeginn möglich. Wann genau das in Ihrem Fall machbar wäre, können Sie der Tabelle oben entnehmen.

Wichtiger Hinweis: Es spielt keine Rolle, ob Ihr Schwerbehindertenstatus befristet ist. Relevant ist einzig und allein die Frage, ob Ihr SB-Ausweis zum Zeitpunkt des Rentenbeginns aktuell ist. Läuft er ein Jahr später aus, wirft Sie das nicht aus der Rente. Schwierig kann es allerdings werden, wenn die Befristung kurz vor dem geplanten Rentenstart ausläuft. Wie Sie sich dann verhalten sollten, haben wir in diesem Beitrag erklärt.

Mit oder ohne Abzug?

Neben Ihrem Geburtsjahr ist außerdem wichtig, ob Sie sich eine Rente mit Abzügen vorstellen können. Der Schwerbehindertenausweis versetzt Sie in die komfortable Situation, dass Sie überaus flexibel entscheiden können, zu welchem Zeitpunkt Ihre Rente losgehen soll. Das ist ein wichtiger Unterschied zur vorgezogenen Rente ohne SB-Status - hier müssen Sie sich sehr strikt zwischen zwei Möglichkeiten entscheiden: Entweder mit oder ohne Abzug. Dazwischen gibt es nichts, sehr zum Ärger der Betroffenen.

Als einfache Faustregel gilt: Mit anerkannter und aktueller Schwerbehinderung können Sie frühestens zwei Jahre früher in Rente. In diesem Fall ohne Abschlag. Wenn Sie also eigentlich bis 66 arbeiten müssten, würde es auf diese Weise schon mit 64 gehen.

Das reicht Ihnen nicht? Sie sind vielleicht so krank, dass Sie so schnell wie möglich eine Altersrente beginnen möchten? Dann kostet jeder Monat, der über diesen abzugsfreien Rentenbeginn hinausgeht, 0,3 Prozent Ihrer Brutto-Rente.

Wilma aus Ahrenviöl in Nordfriesland ist Baujahr 1958, ihre Regelaltersrente könnte Sie also mit 66 beziehen. Da sie aber einen unbefristeten SB-Ausweis hat, ist eine abschlagsfreie Rente bereits mit 64 machbar.

Doch Wilma würde gern schon ein halbes Jahr früher aufhören - mit 63 und sechs Monaten. Auch das ist möglich. Pro Monat würde sie das 0,3 Prozent kosten, insgesamt also 1,8 Prozent.

Der frühestmögliche Rentenbeginn über den Weg mit Abzügen steht immer bei genau fünf Jahren vor der Regelaltersgrenze. Falls Sie also bis 66 und acht Monaten arbeiten müssten, könnten Sie mit Schwerbehindertenausweis bereits mit 61 und acht Monaten eine Altersrente beziehen. Dann mit dem maximalen Abzug in Höhe von 10,8 Prozent.

2 Jahre früher ohne Abzug + 36 Monate x 0,3 Prozent = 10,8 Prozent

Fazit

Um den Zeitpunkt Ihres Rentenbeginns mit SB-Ausweis bestimmen zu können, müssen Sie also zwei Fragen beantworten: In welchem Jahr sind Sie geboren? Und wie wichtig ist Ihnen, dass die Rente ungekürzt gezahlt wird?

Nachdem Sie diese beiden Punkte bedacht haben, können Sie Ihre Altersrente für schwerbehinderte Menschen planen. Hierzu kann es erforderlich sein, eine Kündigung für Ihren Arbeitgeber zu schreiben. Mehr dazu finden Sie in diesem Beitrag.


Kommentare (39)

  • user
    Andreas G.
    am 21.03.2024

    Hallo und guten Tag,

    ich bin Jahrgang 09 / 1960 und habe eine Schwerbehinderung von 50%. Ich bin jetzt schon seit November 2022 krank und soll im Mai 2024 ausgesteuert werden.

    Da ich selber nicht mehr dran glaube wieder arbeiten gehen zu können habe ich diesbezüglich Fragen.

    Ich möchte jetzt einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und die die Erwerbsminderungsrente wäre ja höher wie die Altersgrenze. Laut Rentenamt kann ich Abzugsfrei im Februar 2025 in die Altersrente gehen und auch nur bis zu diesem Zeitpunkt könnte man mir bei einer Erwerbsminderungsrente 0,3 % im Monat abziehen, oder? Hierzu auch eine Frage, bin ich verpflichtet nur weil ich dann eventuell eine Erwerbsminderungsrente habe zum 1.2.2025 in die Altersrente zu gehen oder kann die Erwerbsminderungsrente bis 1.2.2027 in Anspruch genommen werden? Wie verhält es sich dann mit dem Bestandsschutz?

    Würde mich freuen von Ihnen zu hören.

    MfG

    Andreas G.

    • user
      Christian Schultz
      am 21.03.2024

      Hallo Andreas, die EM-Rente endet spätestens beim Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Bei Ihrem Jahrgang wäre das mit 66 und 4 Monaten. Spätestens dann müssen Sie in die Altersrente wechseln. Aber auch wenn Sie diesen Schritt vorher gehen - weitere Abschläge kommen auf Ihre Rente dann nicht mehr drauf. Hintergrund ist der von Ihnen genannte Bestandsschutz.

      • user
        Andreas G.
        am 21.03.2024

        Hallo,

        erst einmal vielen Dank für die rasche Antwort.

        Das heißt wenn ich die Erwerbsminderungsrente genehmigt bekomme muss ich wegen der Schwerbehinderung von 50% und den 2 Jahren die ich ja früher gehen dürfte nicht mit 64 Jahren und 4 Monaten gehen sondern könnte die Erwerbsminderungsrente auch bis 66 Jahre und 4 Monate beziehen, also bis zum normalen Renteneintrittsalter?. Ist das richtig?

        MfG

        Andreas G.

        • user
          Christian Schultz
          am 26.03.2024

          Ja, das würde gehen.

  • user
    quintela calldeira
    am 06.03.2023

    guten Morgen,ich werde 63 am 10.04.2023 bin 100% Schwerbehindert darf ich Rente beantragen?

  • user
    samir sehic
    am 27.02.2023

    ich bin samir und bin 1966 geboren bin seit 2000 90% schwer behindert,habe ich ein recht auf früh rente?

  • user
    Josef
    am 30.01.2023

    1960 geboren über 35 Jahre einbezahlt 60 % Schwerbehinderung auf Dauer, wann kann ich in Rente gehen

  • user
    uwe
    am 16.12.2022

    ich bin 1962 geb. habe eine schwerbehinderung von 70% unbefristet .....aber die 35 jahre nicht voll ....wann könnte ich den Rentenantrag stellen????

    mfg uwe

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2023

      Hallo Uwe, fordern Sie zur Sicherheit lieber noch einmal eine Rentenauskunft bei der DRV an. Vielleicht haben Sie die 35 Versicherungsjahre doch voll, da zählt ja nicht nur Arbeit mit. Denn ohne 35 Jahre können Sie erst zur Regelaltersgrenze eine Altersrente beziehen.

  • user
    Elpidio
    am 01.12.2022

    Ich bin 1960 geboren habe einen Schwerbehinderten Ausweis mit 70 Gdb läuft im Mai 2025 aus aber habe keine 35 Jahre voll nur 32 Jahre. Was kann ich tun?Oder muss ich weiterhin arbeiten bis 66 -4 Monate?Vielen Dank

  • user
    Jörg Richter
    am 25.10.2022

    Ich bin am 20.06.1966 geboren und habe 50% Schwerbehinderung unbegrenzt. Seid Juni 2017 bin Ich gesundheits bedingt Ausgesteuert und in Hartz 4. Gleichzeitig bin Ich aber auch noch bei meinen alten Arbeitgeber angestellt (bekomme jeden Monat eine genullte Lohn Rechnung). Bin 1983 in die Lehre gekommen und danach seid 1986 beim selben Arbeitgeber. Jetzt frage Ich mich ab wann Ich gesundheitsbedingt oder normal in Rente gehen kann.

    • user
      Christian Schultz
      am 29.10.2022

      Hallo Jörg, das sehen Sie oben im Beitrag in der Tabelle. Bei Ihrem Jahrgang frühestens zum 62. Geburtstag. Und dann mit 10,8 Prozent Abschlag.

  • user
    Andrea Dyba
    am 14.10.2022

    Hallo,

    ich bin Jahrgang 1963, habe einen GdB von 50 % befristet bis 2027. Ich kann am 01.06.2025 mit 10,8 % die Rente beginnen.

    Der Rentenberater hat mir gestern mitgeteilt, dass 2 Träger klagen, dass man nach Ablauf der Schwerbehinderung (bei mir 2027) wieder arbeiten muss bis zum eigentlichen Rentenbeginn. Bei mir also bis 2028 (45 Jahre Versicherungsjahre). Muss ich tatsächlich 1 Jahr arbeiten, um dann erneut in Rente gehen zu können?

    Haben Sie dazu Informationen?

    MFG Andrea

  • user
    Thieme
    am 22.09.2022

    Ich habe eine 50% Schwerbehinderung bin Jahrgang 1963 bin jetzt 43 Jahre Pflichtversichert .Wann kann ich frühestens in Rente gehen. Mfg

    • user
      Christian Schultz
      am 23.09.2022

      Mit 61 und 10 Monaten. Dann aber bei einem Abschlag von 10,8 Prozent.

  • user
    Mafiye Dogu
    am 09.08.2022

    Hallo

    Habe die letzten Jahre wegen Krankheit nicht gearbeitet bin 90% behindert

    bin verheiratet und habe 3 Kinder

    Habe ich einen Recht auf früh Rente?

    Mit freundlichen Grüßen

    Mafiye Dogu

  • user
    Andree B.
    am 21.07.2022

    Hallo, ich habe unbefristet GdB 60 mit Kennzeichen G und möchte mich unter 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt setzen lassen (Empfehlung Hausarzt). Bin Jahrgang 1972 und die DRV sagte Immer ich hätte die Wartezeiten nicht erfüllt.

    Jetzt schreibt nach vielen Ausreden die DRV, das ich alle versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Erwerbsminderungsrente erfüllt habe!?

    Stelle einen Antrag, kann ich mich auf die Aussage der DRV verlassen und wie wirkt sich das auf meine jetzige Situation aus?

    Habe ALG2 (Grundsicherung). Eine Verbesserung aus medizinischer Sicht ist nicht möglich wegen Gendefekt.

    DANKE

    • user
      Christian Schultz
      am 06.08.2022

      Hallo Andree, ob die EM-Rente nun durchsetzbar ist - und ob diese finanziell sinnvoll wäre - kann ich ohne Einsicht in Ihre Unterlagen nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Sabine Jochintke
    am 18.07.2022

    Hallo!

    Ich habe einen befristeten Schwerbehindertenausweis (bis 2025) und einen GdB von

    50%.

    Die Altersrente für Schwerbehinderte kann ich ohne Abschläge ab April 2023 in Anspruch nehmen.

    Leider ist meine Rente so gering (ca. 400 €), dass ich davon nicht leben kann. Habe ich ein Recht darauf, die Rente mit Grundsicherung aufstocken zu lassen? Oder gibt es da evtl. Probleme?

    • user
      Christian Schultz
      am 19.07.2022

      Hallo Sabine, die Grundsicherung gibt es erst ab der Regelaltersgrenze zur Aufstockung. Im Notfall käme für Sie die Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialamt in Betracht - da gibt es nur kleine Unterschiede zur Grundsicherung. Aber ich empfehle Ihnen, dass Sie sich dazu noch einmal individuell beraten lassen.

  • user
    Ingo Grote
    am 03.07.2022

    Frage: Habe einen befristeten Schwerbehindertenausweis(bis 2026) mit 50% GDB, bin besonders langjährig Versicherter und Geburtsjahr 1961,kann ich mit der Behinderung früher in Rente als mit 64,5 Jahren?

    Mfg

    Ingo

  • user
    Sabine Ernst
    am 20.06.2022

    Hallo. Ich bin Jahrgang 1961 und habe nach einer Herzoperation mit dem Ergebnis - 5 Bypässe - eine Schwerbehinderung von 20 % zugesprochen bekommen. Ab wann kann ich frühestens, gern auch mit Abzügen, in Rente gehen? Gruß Sabine Ernst

  • user
    Raab Regine, 03.10.1959
    am 24.05.2022

    Hallo, ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit 60 GdB seit 16.03.202 für unbefristet bekommen.

    Ab wann kann ich meine volle Rente beziehen?

  • user
    Hubert Werner
    am 04.05.2022

    Hubert Werner 07.11.64 Habe seid 2013 50% GDB habe meine Erwerbsrente beantragt über den vdk war bei 4 Gutachter und die Ewerbsrente wurde 2 mal abgelehnt bin mein Ladein am Ende was sind das für Gutachter Ohne Worte

  • user
    Wolff, Regina
    am 24.04.2022

    Ich bin geboren am 08.03.1959. Ich besitze einen Schwerbehindertenausweis 60 GdB.

    Wann kann ich ohne Abschlag in Frührente gehen?

    MfG

    R. Wolff

    • user
      Christian Schultz
      am 25.04.2022

      Hallo Regina, das sehen Sie oben in der Tabelle: Mit 64 und zwei Monaten.

  • user
    Folko Stank
    am 29.10.2021

    Moin, andere Fragen:

    - Wie sieht der Sachverhalt bei Beamten und der Pension aus?

    - Ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?

    Viele Grüße

    Folko

    • user
      Christian Schultz
      am 01.11.2021

      Das weiß ich leider nicht, dazu dürfen wir beim SoVD nicht beraten. Nur zur gesetzlichen Rente.

  • user
    Thorsten Strese
    am 15.10.2021

    Frage: Ich beziehe eine unbefristete Erwerbsminderungsrente und habe eine unbefristete anerkannte Schwerbehinderung. GdB 50

    Jahrgang 1967

    Ich könnte also mit 65 in Altersrente gehen.

    Was passiert, wenn ich früher die Altersrente beantragen? Muss ich erneut einen Abschlag von 10,8 % hinnehmen? Der wurde mir ja schon bei der Berechnung der EMR einmal abgezogen! MfG Thorsten

    • user
      Christian Schultz
      am 15.10.2021

      Hallo Thorsten, dazu sollten Sie sich individuell und kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Auf jeden Fall kann der Abschlag nicht höher als 10,8 Prozent ausfallen, es kommt also kein weiterer Abzug hinzu.

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