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Rente nach 45 Jahren und schwerbehindert - bringt das was?

Aktuelles Rente Behinderung Gesundheit

Nach 45 Jahren Wartezeit können Sie ohne Abschläge in die Altersrente wechseln. Zumindest ab einem bestimmten Alter. Doch was ist, wenn Sie zusätzlich über eine anerkannte Schwerbehinderung verfügen? Hilft Ihnen das, um noch früher in die Rente zu kommen?

Rente nach 45 Jahren und schwerbehindert

Nur mit 45 Jahren Wartezeit ohne Abschlag in die vorgezogene Altersrente

Es gibt in Deutschland mehrere Formen der vorgezogenen Altersrente. Eine sehr häufige Suchanfrage lautet "Rente mit 63 ohne Abschlag" - doch hierbei handelt es sich um einen Anachronismus. Denn mit 63 kommen Sie nicht mehr ohne Abzüge in die Altersrente. Selbst mit einem Schwerbehindertenausweis war das nur für Jahrgänge möglich, die längst im Ruhestand sind.

Die Option, mit 63 eine vorgezogene Altersrente zu beziehen, gibt es noch. Doch das ist nur noch möglich, wenn Sie bereit sind, auf viel Geld zu verzichten.

Falls Sie es darauf abgesehen haben, sich möglichst früh in die Rente zu verabschieden, ohne Abzüge in Kauf zu nehmen, brauchen Sie 45 Versicherungsjahre. Auch mit einem Schwerbehindertenausweis kommen Sie nach wie vor zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand.

Aber bleiben wir bei den 45 Jahren. Diese Variante trägt den sperrigen Titel "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" und ist vor allem interessant, wenn Sie viele Jahre ohne große Unterbrechungen durcharbeiten konnten. Vor diesem Hintergrund sind es vor allem Männer, die hiervon profitieren. Um Ihre 45 Jahre zu erreichen, helfen Ihnen jedoch auch noch einige andere Etappen aus dem Lebenslauf.

Zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze

Wenn Sie so glücklich sind und Ihre 45 Schäfchen-Jahre beisammen haben, können Sie - wie oben bereits erwähnt - nicht mehr mit 63 in die Rente. Für jeden Jahrgang gilt ein neues Eintrittsdatum. Je später Sie geboren sind, desto länger müssen Sie auf eine abschlagsfreie Rente warten. Und dennoch lohnt sich dieser Schritt: Ganze 1337,20 Euro betrug die regelmäßige Zahlung für neue Empfänger dieser Rentenart im Jahr 2019. Das ist deutlich mehr als bei allen anderen Rentenarten - einschließlich der Regelaltersrente.

Doch welche Situation ergibt sich nun, wenn neben der Erfüllung der 45 Jahre Wartezeit auch noch der Schwerbehindertenstatus dazukommt? Ist es nun vielleicht doch machbar, die vorgezogene Rente ohne Abschlag nach vorn zu ziehen? Immerhin geht das ja auch sonst für Menschen mit Schwerbehinderung.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte und Schwerbehindertenausweis

An dieser Stelle muss ich Sie enttäuschen. Sie können Ihre 45-jährige Wartezeit nicht mit dem Schwerbehindertenstatus kombinieren. Beide Faktoren sind für eine von zwei Formen der vorgezogenen Altersrente vorgesehen, die vollkommen unabhängig voneinander bestehen.

Sie haben eine anerkannte Behinderung und konnten 45 Jahre Pflichtversicherungszeiten aufbauen? Das ist beachtlich und bringt Sie sicher in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Denn hier ist eine Wartezeit von wenigstens 35 Jahren die zweite Voraussetzung neben dem GdB von 50. Alternativ können Sie nun auch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wählen. Ob diese besser in Ihre Lebensplanung passt, lässt sich nur ermitteln, wenn Sie die voraussichtlichen Rentenzahlungen miteinander vergleichen. Sprechen Sie hierfür am besten die Deutsche Rentenversicherung direkt an.

Doch eines ist sicher: Der SB-Ausweis hilft Ihnen bei der vorgezogenen Rente nach 45 Jahren nicht, um noch früher aus dem Job auszuscheiden.

Fazit

In Ihrer Rentenauskunft steht, dass Sie 45 Jahre Wartezeit erfüllen? Herzlichen Glückwunsch, das ist die Eintrittskarte für eine relativ hohe Zahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Wenn Sie zusätzlich einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr mitbringen, sollten Sie Ihren Ruhestand dennoch nicht zu optimistisch einplanen. Denn es bleibt dabei: Ohne Abzüge kommen Sie so oder so maximal zwei Jahre vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in die vorzeitige Altersrente. Alles andere kostet Geld. Mit oder ohne SB-Ausweis.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen mit Krankenkasse oder Rentenversicherung.

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Kommentare (130)

  • user
    M. Hönning
    am 08.08.2023

    Guten Tag, ich komme aus NRW und bin Jahrgang 07/1961. Ich habe diesen Monat mit Altersteilzeit begonnen. (15 Mon. Arbeit +15 Mon. Ruhephase). Ich habe dann im Feb. 2026 meine 64 J und 6 Mon. erreicht sowie 45 Versicherungsjahre. Durch div. Krankheiten wurde mir jetzt eine Schwerbehinderung von 50% bescheinigt. Jetzt zu meiner Frage: Ich bekomme z.B. durch die Schwerbehinderung 5 zusätzliche Urlaubstage und Steuervergünstigungen ect. Laut Personalabteilung soll man auch noch 2 Monate früher gehen können, also nach 64J. und 4 Mon. ohen Abschlag. ?? Ist das richtig? Ich bin Angestellte im Öffentlichen Dienst (Deutsche Rentenversicherung)

    Mit freundliche Grüßen, M. Hönning

    • user
      Christian Schultz
      am 09.08.2023

      Hallo - das stimmt nicht. Zumindest nicht ohne Abschlag. Wenn Sie bereit sind, Abzüge hinzunehmen, können Sie natürlich mit Schwerbehinderung noch deutlich früher in Rente.

  • user
    LCS
    am 25.07.2023

    Hallo

    ich geb 65 kann nach 45 J mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

    - dh die Rente berechnet sich auf Basis der bis zum 65 Jahr gesammelten Rentenpunkte und der Zeitraum von 65-67 dh das was noch hinzukäme wenn man weiter arbeitet wird bei der Berechnung der Rente dann nicht mehr berücksichtigt ?

    - wenn man normal bis 67 weiterarbeitet sammelt man dann weitere Rentenpunkte ( je nach Einkommen)

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 28.07.2023

      Hallo, wenn Sie bis 67 arbeiten, sammeln Sie natürlich auch noch weitere Rentenpunkte nach dem 65. Geburtstag.

      • user
        Fütterer
        am 25.11.2023

        Und wenn man nur bis 65 arbeitet hat man weniger rente. Wieviel macht das wohl aus ? Wie errechnet sich das ?

        Ich ksnn auch mit 63 in rente schwerbehindert abschlag 10.8 prozent und aber weiterarbeiten . Wie sieht dann die rente aus ? Jedes jahr erhöhung ??

        • user
          Christian Schultz
          am 27.11.2023

          Das können Sie sich bei der DRV kostenlos ausrechnen lassen.

  • user
    Roland Steinkirchner
    am 15.07.2023

    Ich bin Jahrgang 09.1962 Ausbildung beginn am 1.09.1977 seitdem durchgehend Arbeit Bundeswehr, Arbeit,Hatte mit 60 45 Arbeitsjahre Noch bis 2025 im Vorruhestand .Dann 48 Arbeitsjahre und 90% Schwerbehindert aber erst 63..Rentenberater meinte dann nehmen sie 35 Arbeitsjahre und gehen in Rente.? auf 13 Arbeitsjahre Verzichten Habe jetzt 67 Rentenpunkte die werden dann auch Gekürzt....????

    • user
      Christian Schultz
      am 17.07.2023

      Wenn Sie die Rente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen, gibt es ab zwei Jahren vor der Regelaltersgrenze keine Abschläge. Nur wenn Sie noch früher gehen. In Ihrem Fall wäre eine abschlagsfreie Rente ab 64 und acht Monaten möglich. Sonst kostet jeder weitere Monat früher 0,3 Prozent Abzug.

  • user
    Silke Semmann
    am 04.07.2023

    Frage: geht es für das genaue Datum vorgezogene Renteneintrittsalter immer nach dem Geburtsdatum und nicht nach Arbeitsbeginndatum (Monat) oder wann der GdB festgestellt wurde (Monat)- also angenommen man hat den GdB im Januar festgestellt und Geburtstag im Dezember muss man das Jahr noch fast komplett arbeiten?

    • user
      Christian Schultz
      am 04.07.2023

      Für den Renteneinstieg ist immer das Geburtstagdatum relevant.

  • user
    Rainer
    am 09.04.2023

    Hallo

    Bin Bj1964. Werde zum 31.12.2023 Gekündigt. Habe nächstes Jahr meine 45 Jahre voll.

    Bin zu 60 Prozent Schwerbehinderte.

    Kann ich da mit 61 oder 62 in rente gehen mit Abschlag.

  • user
    Browatzki Christoph
    am 22.01.2023

    Wie sieht die Sache bei mir mal aus?

    Bin Jahrgang 1974,und wenn ich in Rente gehe habe ich 52 Beitragsjahre geleistet.

    Ich habe schon gelesen, dass man mit 65 gehen kann,da ich dann Langzeitversicherter bin.(abschlagsfrei)

    Nun habe ich noch einen GdB 50.

    Wann könnte ich frühestens abschlagsfrei gehen.

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 23.01.2023

      Abschlagsfrei auch erst mit 65. Mit 10,8 Prozent Abzug zum 62. Geburtstag.

      • user
        Fütterer
        am 25.11.2023

        Kann man den verlust irgendwie ausgleichen ? Was wenn man weiterarbeitet zb 20 std woche ? Oder 530 euro basis ?

        • user
          Christian Schultz
          am 27.11.2023

          Ja klar, das geht. aber wir können Ihnen das hier im Forum nicht vorrechnen. Das müssen Sie sich bei der DRV ausrechnen lassen.

  • user
    Magnus Macht
    am 18.01.2023

    Meine Frau ist an Krebs erkrankt und hat jetzt einen Schwerbehindertenausweis mit 50

    Sie ist 63 Jahre alt und hat keine 35 Pflichtjahre voll. Da Sie keine Arbeit mehr verrichten kann muss jetzt ALG II beantragt werden.

    Kann sie auch einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente stellen mit gleichzeitiger Grundsicherung?

    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar,

    Gruß Magnus

  • user
    Erhard Findling
    am 14.01.2023

    Guten Tag,

    ich bin in einem großen Unternehmen beschäftigt.

    Meine Frage wäre nun:

    Hat man ein Wahlrecht der Rentenarten (Regelaltersrente / Schwerbehindertenrente).

    Ich bin Schwerbehindert, mein Arbeitgeber ist der Rechtsauffassung ich müsse diese Renten Art nehmen.

    Obwohl ich gerne noch länger wenn es geht bis zur Regelaltersrente weiter arbeiten würde.

    In meinem Arbeitsvertrag ist geregelt, dass das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung mit Ablauf

    des Monats endet, in welchem ich die

    Altersgrenze für eine Regelaltersgrenze in der gesetzlichen

    Rentenversicherung erreicht habe,

    oder ab dem Zeitpunkt, ab dem du

    eine Altersrente gleich aus welchem Rechtsgrund beziehe. (Schwerbehinderungsrente)

    Auch der Tarifvertrag sieht eine solche Regelung nicht vor. Regelungen im Arbeitsvertrag (egal wie sie formuliert sind) beziehen sich nach der Rechtsprechung auf die normale Regelaltersrente.

    Besten Dank für ihr Feedback

    • user
      Christian Schultz
      am 16.01.2023

      Hallo Erhard, arbeitsrechtlich können hier zwar nicht beraten. Aber im Grundsatz hat der Arbeitgeber kein Mitspracherecht, wenn es um Ihren Rentenbeginn geht. Sie haben ja bereits geschrieben, dass im Arbeitsvertrag das gesetzliche Renteneintrittsalter angegeben ist. Demnach müssen Sie auch nicht vorher in die Rente.

      • user
        Michael
        am 17.01.2023

        Hallo,

        ich bin Jahrgang 2/1960, 70% Schwerbehindert. Möchte gern zum 01.03.2023 90% Teilrente beantragen und weiter arbeiten.

        Wenn möglich bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.

        Wieviel % wird mir von dieser Teilrente abgezogen und wie macht es sich dann nach Erreichen der Regelaltersrente bemerkbar?

        MfG

        Michael

        • user
          Christian Schultz
          am 18.01.2023

          Hi Michael, bei der Teilrente bin ich nicht ganz im Thema. Aber soweit ich weiß, sind die prozentualen Abschläge genauso hoch wie bei einer "Vollrente". Die können Sie sich dann anhand der Tabelle (oben im Beitrag) ausrechnen. Jeder Monat vor 64 und vier Monaten kostet 0,3 Prozent Abschlag.

          Mehr zum Jahrgang 1960 finden Sie hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-mit-jahrgang-1960-das-sind-ihre-optionen

          • user
            Michael
            am 19.01.2023

            Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort!...:-)

  • user
    Wolfgang Kirschen
    am 10.01.2023

    Hallo ich habe da mal eine Frage, ich bin jahrgang 06.61 und habe 45 jahre ohne unterbrächung gearbeitet und habe ein SB von 50 Prozent mit viel abzug muss ich bei der Rentenversicherung rechnen ? Da ich noch eine ZVK Rente bekomme wird mir da auch noch was abgezogen ? Wenn ja mit wieviel muß ich auf Dauer rechnen ? Und ab wann kann ich in Rente gehen ?

    MFG Wolfgang danke in voraus.

  • user
    Rolf
    am 06.12.2022

    Hallo,

    ich habe 46 jahre gearbeitet und bin Bj. 04/61 und habe einen Schwerbehindertenausweis mit gdb 50%.

    Somit kann ich mit 61 Jahern und 6 Monate mit 10,8% abzügen in Rente gehen.

    Wenn ich nun aber bis 63 arbeite,werden dann die 1,5 Jahre zwischen 61,5 und 63 Jahre rententechnisch so berücksichtigt,dass ich dann

    einen geringeren Abzug habe?

    61,5 bis 63 sind 1,5 Jahre x 0,3% = 5,4%

    10,8-5,4 = 5,4

    Wird das so gehandhabt?

    schonmal Danke für die Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 06.12.2022

      Hallo Rolf, pro Monat, den Sie vor 61 Jahren und 6 Monaten in Rente gehen, zieht Ihnen die Rentenversicherung 0,3 Prozent ab. Sie haben also richtig vermutet.

      • user
        Rolf
        am 06.12.2022

        Danke schonmal für die Antwort

        .........ich möchte aber mit 63 in Rente gehen,also 1,5 Jahre später,als 61,5 Jahre.Bekomme ich dann nur 5,4% abgezogen?

        Weil ich dann ja 1,5 Jahre x0,3% länger einzahle.

        • user
          Christian Schultz
          am 06.12.2022

          Das war ein Tippfehler von mir: Jeder Monat vor 64 und 6 Monaten kostet 0,3 Prozent Abschlag. Davor ist die Rente ja abschlagsfrei.

          • user
            Rolf
            am 06.12.2022

            Danke Ihnen,bis dann

          • user
            Rosemarie
            am 20.04.2023

            Hallo, bin Jahgang 02/1961 und könnte mit 64,5 Jahren nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in Rente gehen. Ich möchte aber mit 63 Jahren vorzeitig in Rente gehen und mir wurde gesagt, dass ich dann Abschläge bis zu meinem gesetzlichen Renteneintrittsalter 66,5 Jahre in Kauf nehmen muss, also 42 Monate x 0,3% = 12,6 % und nicht wie oben beschrieben, nur 0,3 % Abschläge pro Monat bis 64,5 Jahre 18 x 0,3 % = 5,4 %! Was ist denn nun richtig?

            Vielen Dank für die Antwort!

            • user
              Christian Schultz
              am 20.04.2023

              Wenn Sie mit 63 in die Rente wollen, geht das nur über die Altersrente für langjährig Versicherte. Ihre 45-jährige Wartezeit spielt hier keine Rolle. Daher beginnen die Abschläge ab der Regelaltersgrenze bei 66 und sechs Monaten.

  • user
    Thorsten
    am 13.11.2022

    Hallo. Bei meiner Rentenauskunft (geb. 1972) fällt mein rentenbeginn für besonders langjährige versicherte auf das gleiche Datum wie die abschlagsfreie Rente für schwerbehinderte Menschen .

    Somit kann ich 2 Jahre früher, mit 65 Jahren in Rente gehen.

    Ist es dann egal welche Rente ich beantrage oder fallen beide Renten in der Rente Höhe unterschiedlich aus?

    • user
      Christian Schultz
      am 14.11.2022

      Hallo Thorsten, in diesem Fall bekommen Sie automatisch die Rente mit Schwerbehinderung, denn die Konditionen sind bei abschlagsfreier Rente identisch.

  • user
    Repschläger
    am 03.09.2022

    Hallo

    Ich habe 43 Versicherungsjahre voll und 50% schwerbehindert ab wann kann ich in Rente gehen ??

    Wenn ich jetzt gehen würde was für Abzüge hätte ich

    • user
      Christian Schultz
      am 05.09.2022

      Das können Sie oben der Tabelle für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen entnehmen. Ohne Abschlag zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze - die hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.

  • user
    Heiko jäschkr
    am 31.08.2022

    Hallo

    Ich bin Baujahr 11.1965

    Arbeite seit 8.1983.habe nun einen gdb 50 und möchte gerne wissen ab wann ich ohne Abschläge in die Rente gehen darf

    Und ab wann ich vorzeitig in Rente gehen kann mit Abzüge

    Mfg heiko

    • user
      Christian Schultz
      am 01.09.2022

      Hallo Heiko, das können Sie oben in der Tabelle ablesen. Ohne Abschläge mit 65. Frühestens zum 62. Geburtstag, dann allerdings mit 10,8 Prozent Abschlag.

  • user
    der Patriot
    am 16.08.2022

    Ich bin 05/1972 geboren und habe einen GdB von 50 %, begann meine Lehre mit 15 Jahren, wann beginnt dann mein Renteneintritt offiziell und wann mit meinen 50 %?

    Laut Rechnung müsste ich 45 Jahre arbeiten, dann wäre ich 60 Jahre alt, aber im Rentenbescheid steht Rentenbeginn wäre 2039.!!!

    Dann wäre ich ja 67 Jahre alt und hätte 52 Jahre gearbeitet.

    Was ist nun richtig?

    Können Sie mir das erklären?

    Vielen Dank

  • user
    Jürgen Lotz
    am 08.06.2022

    Hallo und einen schönen guten Morgen,

    ich bin Jahrgang 12/1958 und habe eine SB mit 50%, sowie die 35 Jahre erfüllt. Ab wann kann ich abschlagsfrei in Rente gehen?

    Vielen Dank im voraus,

    mfG

    Jürgen Lotz

    • user
      Christian Schultz
      am 09.06.2022

      Hallo Jürgen, das können Sie der Tabelle im Beitrag entnehmen. Zum 64. Geburtstag. Vorher nur mit Abschlägen.

  • user
    Jahns
    am 24.05.2022

    Geburtsdatum 10.04.1939 Arbeite seit 20.04.1954 ununterbrochen bis jetzt. Beziehe seit 2004 Altersrente. Arbeite seitdem weiter. Wie hoch ist meine Rente?

    • user
      Christian Schultz
      am 24.05.2022

      Sie bekommen doch jedes Jahr eine Renteninformation. Darin sind auch Informationen über die Höhe Ihrer Rentenansprüche enthalten.

      • user
        Mario
        am 19.01.2023

        ich muss mich mal Kurtz einmischen ich bin Jahrgang 1971 ich habe bis jetzt nicht einmal eine Renteninformation erhalten!

        ich habe mal in Jahr 2010 selber ein Konto Auskunft gemacht .das Jährlich Renteninformation habe nicht einmal erhalten !

        würde um eine Antwort freuen

        • user
          Christian Schultz
          am 19.01.2023

          Wenn Sie versicherungspflichtig arbeiten, sollten Sie einmal pro Jahr diese Renteninformation bekommen. Automatisch. Sonst einfach mal bei der DRV nachfragen.

  • user
    Bärbel Kaps
    am 11.05.2022

    Ich bin Jahrgang 10/60 und habe die 35 Jahre Wartezeit erfüllt. Ich kann mit Abschlag ab 11/23 in Rente gehen, kann es mir aber da noch nicht leisten. Da ich mit Rücken und Asthma ziemlich geplagt bin, hat meine Ärztin mir geraten, einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen. Bei einer Behinderung von 50% könnte ich dann wann in Rente gehen? Ohne Abschlag ist das jetzt 3/27.

  • user
    Marina
    am 02.05.2022

    Hallo an alle zusammen, nehmt euch alle einen unabhängigen Rentenberater, keinen von der Rentenversicherung!!!

    Meine Kollegin ist mit 50% Schwerbehinderung und mit 61 Jahren in Rente gegangen.

    Die Monatlichen Abzüge waren, 80 Euro.

    Ich selbst würde es sofort machen, da wir in der zwischenzeit 400 Euro Benzinkosten im Monat haben, die Dienstkleidung selber Waschen müssen, Essen und Trinken muß man auch auf Arbeit, wir sind im Schichtdienst, wir bräuchten dann keine Nachtdienste, Spätdienste und keine Frühdienste mehr machen..........und das ist mir 80 Euro Wert????

  • user
    Uwe
    am 18.04.2022

    Hallo, habe 49 Jahre gearbeitet und eingezahlt. Gehe jetzt mit 64 Jahren in Rente und habe trotzdem Abzüge. Bin auch noch zu 60 % Schwerbehinderte. Hat das so seine Richtigkeit. Gruß Uwe

  • user
    Thomas Hauprich
    am 24.03.2022

    Hallo . Ich bin 05.1965 geboren und habe 50% Behinderung . Bin jetzt seit 41 Jahren am Arbeiten . Die Arbeit kann ich kaum noch machen . Bin Friedhofswärter . Nun meine Frage : Wenn ich mit 60 Jahren aufhören möchte , mit wieviel Abzug müsste ich da rechnen ?

  • user
    Bernd Weber
    am 28.02.2022

    Guten Abend- bin Jahrgang 04/62 und habe 50 Grad Behinderungen. Habe dieses Jahr im August meine 45 Jahre voll…

    Wann kann ich ohne Abzüge in Rente gehen???

    Vielen Dank für eine Rückmeldung..

    • user
      Christian Schultz
      am 01.03.2022

      Hallo Bernd, das können Sie oben in der Tabelle ablesen: Mit 64 und 8 Monaten.

  • user
    Ralph Ruch
    am 06.02.2022

    Hallo ich bin 1963 geboren und habe 2023 meine 45 Jahre voll und wenn ich Glück habe kann ich mit 63 Jahren in rente gehen dann habe ich 48 Jahre ohne Unterbrechung gearbeitet.

    Was ist das für ein Bananen Staat hier da kann man nur kotzen. Ich frage mich nur was die dicken Säcke mit meinen eingezahlten geld gemacht haben. Die fetten Säcke aus Berlin sollten mal mit 63 Jahren versuchen noch körperlich zu arbeiten die schaffen es ja noch nicht mal mit ihrer holen kopf zu arbeiten.

    Deutschland ist nur noch eine lachnummer.

  • user
    Brigitte Körmer
    am 18.01.2022

    Bin 63,und habe 50% Gdb,muss aber sagen das ich im Lager fast 36jahre gearbeitet habe, warum geht ihr immer zu auf dir Jahrgänge.Und nicht wie krank ein Mensch ist. Bis jetzt habe ich 42,6jahre gearbeitet ,bin aber 18monate Zuhause weil ich krank bin .Muss dazusagen als wir Kinder bekommen habe ,habe ich noch abends von 21-24uhr dazuverdient .Jetzt bin ich kaputt ,und habe schon etliche Gutachten hinter mir ,die Ärzte die mich schon so lange kennen ,und wissen wie es mir geht ,denen wird nicht geglaubt ,aber die Ärzte die mich nur Mal ,1std.sehen ,da kann ich noch gut meine 6und mehr std.arbeiten .Da stimmt doch was nicht ,wenn die nur auf die Jahrgänge gehen ,und nicht auf die Gesundheit lg

  • user
    Sibylle
    am 09.01.2022

    Moin

    Ich bin 2/62 geboren und bekomme seit 1984 eine Rente von MDE 60 % .

    Ich gehe 11/28 in die Regelaltersrente,

    fällt dann diese Schwerbehindertenrente weg, oder wird sie angerechnet ? Oder bekomme ich beide Renten parallel?

    Besten Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sibylle

    • user
      Christian Schultz
      am 17.01.2022

      Hallo Sibylle, ich denke, Sie bekommen diese Rente von der Berufsgenossenschaft, oder? Oder was ist das für eine Rente? Normalerweise enden andere gesetzliche Renten bei Beginn der Regelaltersrente.

  • user
    Wolfgang
    am 05.01.2022

    Hallo, ich bin Jahrgang 09/1962 und habe einen Gdb von 50, 45 Jahre habe ich schon gearbeitet (Wartezeit erfüllt). Meine Regelaltersrente wird mit 06/2029 angegeben und die Rente für langjährig oder besonders langjährig Versicherte erreiche ich 06/2027 (wie auch die Rente für Schwerbehinderte Personen) Ich überlege 01/2028 die Rente anzutreten. Bekomme ich dann noch einen Zuschlag zur Rente oder wirkt sich nur die längere Beitragszeit aus?

    • user
      Christian Schultz
      am 06.01.2022

      Hallo Wolfgang, Sie können natürlich auch ein Jahr später Ihre vorgezogene Rente ohne Abschläge antreten. In dem Fall wächst die Rente natürlich weiter an, da Sie vermutlich noch ein weiteres Jahr arbeiten. Einen Zuschlag darüber hinaus gibt es aber nicht.

  • user
    Reinhard Höppler
    am 02.01.2022

    Hallo ich bin 08/1969 geboren ,Habe 50% ,Hab mit 15 Jahren Arbeit angefangen.

    hab immer eingezahlt erfülle die 45 Jahre mit 60.

    Wann kann ich in die Rente gehen.

    • user
      Christian Schultz
      am 03.01.2022

      Hallo Reinhard, wie in der Tabelle oben veranschaulicht. Ohne Abzug mit 65. Bei 10,8 Prozent Abschlag mit 62.

  • user
    Heribert Heinze
    am 27.12.2021

    Ich bin Jahrgang 61,habe seit meinem 14 Lebensjahr ohne Unterbrechung Gearbeitet. 2018 hatte ich einen leichten Herzinfarkt und einen Schrittmacher bekommen. 2020 Darm Krebs. Bin seit Sommer 21 wieder mit einem 40 Tonner unterwegs. Jedes ein und aufsteigen fällt mir schwerer. Habe einen Schwerbehinderten Ausweis Gdb 90. Wie lange muß ich mich noch plagen.

    Danke im voraus für die Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 03.01.2022

      Hallo Heribert, wenn Sie ohne Abzug in die Rente wollen, geht das erst mit 64 und 6 Monaten. Beim höchsten Abschlag (10,8 Prozent) ginge es auch schon drei Jahre früher.

  • user
    Monika
    am 18.12.2021

    Ich bin 7/1963 geboren, schwerbehindert 80% G aG noch voll berufstätig 40 Jahr bisher in fie Rentenversicherung einbezahlt , 47 Rentenpunkte. Wann kann ich abschlagsfrei in Rente evtl. noch vorher Altersteilzeit machen und dann in Rente.

    Grüße Monika

    • user
      Christian Schultz
      am 20.12.2021

      Hallo Monika, ohne Abschläge können Sie erst mit 64 und 10 Monaten eine Altersrente beziehen. Wie Sie schon vorher aus dem Job kommen, müsste man sich im Einzelfall anschauen.

  • user
    Susanne
    am 03.12.2021

    Hallo,

    ich bin Jahrgang 1961 und habe einen GDB von 50%.

    Deshalb dürfte ich mit 64,6 gehen oder 66,6 Jahren.

    Machen diese zwei Jahre unterschied viel am Rentenbetrag aus ?

    Gruß, Susanne

  • user
    Müller Georg
    am 02.12.2021

    Hallo ich bin 63 jahre und habe einen einen Schwerbehinderten Grad von 60 .

    Mit 64 Jahren habe ich 49 Jahre Rentenbeiträge voll , das ist nächstes Jahr im Juni, ich habe jetzt einen Rentenantrag "Rente mit Schwerbehinderung" gestellt zum 01.06.2022, war das ein Fehler?, oder hätte ich einen Antrag für besonders langjährige Versicherte stellen sollen da eventuell meine Rente höher ausfallen würde? Wenn ja was empfehlen Sie mir , da ich den Antrag schon abgegeben habe?

    Im Voraus vielen dank für Ihre Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 02.12.2021

      Hallo Georg, eine Prognose für die Höhe Ihrer Altersrente bekommen Sie bei der Rentenversicherung. Ich gehe aber davon aus, dass die Altersrente für schwerbehinderte nicht höher oder niedriger wäre als die Alternative nach 45 Versicherungsjahren. Wenn Sie sich ganz sicher fühlen möchten, können Sie aber noch einmal bei der Rentenversicherung nachfragen.

    • user
      Thomas C.
      am 21.12.2021

      Was ist, wenn die ungünstigere Rente beantragt wird?

      Wer bei der Deutschen Rentenversicherung eine Schwerbehindertenrente beantragt, kann darauf vertrauen, dass dort auch geprüft wird, ob die Altersrente für besonders langjährig Versicherte für ihn höher ausfallen würde. „Dann wird der Antrag von uns aus als Antrag auf die günstigere Rente gewertet“, erläutert die Deutsche Rentenversicherung Westfalen.

      Dass so vorgegangen werden muss, ist sogar in dem für die Rente maßgebenden sechsten Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelt. Danach soll die Rentenversicherung die Antragsteller darauf hinweisen, „dass sie eine Leistung erhalten können, wenn sie diese beantragen“ Paragraf 115 Absatz 6 SGB VI). Diese Formulierung klingt zwar butterweich. Sie wird aber von den Sozialgerichten und der Deutschen Rentenversicherung selbst so verstanden, dass Antragsteller auf günstigere Möglichkeiten, die sie beanspruchen können, hingewiesen werden müssen. Geschieht dies nicht, so greift der so genannte sozialrechtliche Herstellungsanspruch.

      Beispiel: Wer die Schwerbehindertenrente beantragt hat und nachträglich feststellt, dass die Altersrente für besonders langjährig Versicherte rund 20 Euro höher ausgefallen wäre, muss nachträglich in die bessere Rente umgruppiert werden.

      Fazit: Arbeitnehmer mit Schwerbehindertenausweis sollten in jedem Fall prüfen, ob für sie die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Frage kommt. Beachten sollten sie allerdings: Natürlich ist es ein Vorteil, wenn man bis zu fünf Monate früher ohne Abschläge in Rente gehen kann. Doch wer früher aus dem Job ausscheidet und vorzeitig in Rente geht, dem fehlen auch Beitragsmonate. Die Rente fällt deshalb etwas niedriger aus – auch wenn sie abschlagsfrei gezahlt wird. Einem Durchschnittsverdiener bringt ein zusätzliches Beschäftigungsjahr immerhin eine um rund 30 Euro höhere Monatsrente.

  • user
    Stefan Krapholz
    am 30.11.2021

    Hallo zur Zeit bin ich 53 Jahre alt

    Habe einen Schwerbehinderten Grad von 50 Prozent .

    Mit 61 Jahren habe ich die 45 Jahre voll .

    Der letzte Rentenbescheid von 2020 habe ich 43,2 Rentenpunkte .

    Wenn ich bis 67 Arbeiten muss würde ich dann 51 Jahre lang gearbeitet haben . Da stimmt doch was nicht ein halbes Jahrhundert zu Arbeiten .

    Ach ja ich bin Dachdecker wie soll so was gehen .

    Würde mich über eine Antwort von Ihnen freuen

    • user
      Christian Schultz
      am 01.12.2021

      Hallo Stefan, Sie müssen auch nicht bis 67 arbeiten. Mit Ihrem Jahrgang können Sie mit 65 abschlagsfrei in Rente. Dafür reichen Ihr SB-Ausweis und 35 Versicherungsjahre. Oder Sie gehen frühestens mit 62 in Rente, dann allerdings mit einem Abschlag in Höhe von 10,8 Prozent.

  • user
    Gönnewicht Jörg
    am 09.11.2021

    Sehr geehrte Damen und Herren. Ich bin Jahrgang. 06.1960 .ich beziehe eine Erwerbsminderungs Rente in voller höhe.und zudem bin ich 50% schwerbehindert. Meine Frage ich müsste eigentlich bis 2026 arbeiten könnte eigentlich auch 2024 in Rente gehen ohne Abschlag. Hab ich dadurch weniger als wenn ich bis 2026 arbeite?Falls ich im Jahr 2024 vorgezogen gehen sollte wird dann meine Erwerbsminderungsrente weiter gezahlt bis 2026.?

    • user
      Christian Schultz
      am 10.11.2021

      Hallo Jörg, die Erwerbsminderungsrente läuft spätestens zur Regelaltersgrenze aus. In Ihrem Fall also mit 66 und 4 Monaten. Lassen Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung am besten ausrechnen, wie hoch Ihre Rente für beide Szenarien ist.

  • user
    Helene Reifers
    am 19.10.2021

    Ich bin am 06.11.1959 geboren. Ich möchte am 01.01.2022 mit 50 GdB Rente beantragen. Habe ich dann 10,8 % Abzüge oder weniger, weil ich ja schon 1 Jahr früher in Rente hätte gehen können.

    • user
      Christian Schultz
      am 20.10.2021

      Hallo Helene, mit Ihrem Jahrgang können Sie ohne Abschlag mit 64 und zwei Monaten in Rente. Jeder Monat früher kostet dann 0,3 Prozent Abschlag.

  • user
    Andre Kristen
    am 28.09.2021

    Sehr geehrte Damen und Herren. Wie ich so alles lese, bemerkte ich, es ist Zeit für eine Rentenreform. Begründung: Man kann nicht alle über einen Kamm scheren, das Renteneintrittsalter sollte nach Beruf, ausgeübte Tätigkeit + Jahre angepasst werden. Z.B. in meinem Fall: 27 Jahre in der Gießerei als Former und Gießer danach bis Dato im Transportwesen, Auslieferung. Knochenjob also. Da ist man nach 45 Jahren so kaputt, dass jedes weitere angehängte Jahr bis zum erreichen der abschlagsfreien Rente eine absolute Zumutung ist. Als Wrack oder Pflegefall in die Rente ? Es kommt auf den Beruf an, wie man sich nach 45 Jahren noch so fühlt. Je länger der Arbeiter in der Firma bleiben muss, umso länger wartet der Nachwuchs auf eine freie Stelle. Mit 45 freigeben und dem Nachwuchs den Einstieg ermöglichen.

  • user
    Friedricke
    am 27.08.2021

    Ich bin 1963 geboren und würde meine Rente mit 64 und 10 monate bekommen,mit 45 Beitragszeiten.

    Es fehlen mir noch 3jahre auf die 45 Beitragszeiten.

    Ist das ohne Abschlag?

    Habe unbefristet einen Schwerbehindert Ausweis

    Simmt das ,das ich ein Jahr eher gehen könnte

    Überlege auch eine Altersteilzeit zu machen.

    • user
      Christian Schultz
      am 27.08.2021

      Hallo Friedricke, Sie können auch mit Schwerbehindertenausweis mit 64 und 10 Monaten abschlagsfrei in Rente. Dafür benötigen Sie nur 35 Versicherungsjahre.

  • user
    Didi
    am 24.08.2021

    Ich bin im Juni 1956 geboren also 65 Jahre alt mit einer Schwerbehinderung von 80%.

    45 Berufsjahre habe ich ebenfalls hinter mir, allerdings habe ich immer noch einen Betrieb mit 3 Mitarbeitern. Habe jetzt die Rente beantragt - wieviel darf ich dazu verdienen ohne Rentenkürzung? Meine Regelaltersrente beginnt am 01.05.2022 oder gilt es ab sofort wegen der Schwerbehinderung?

    • user
      Christian Schultz
      am 25.08.2021

      Hallo Didi, bis zu Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es tatsächlich Grenzen zum Hinzuverdienst. Normalerweise sind das 6300 Euro im Jahr. Wegen Corona ist es 2021 aber noch anders - jetzt können Sie bis zu 46.060 Euro per anno hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird.

  • user
    Steffi
    am 23.08.2021

    Vielen Dank, ich werde den Antrag V0210 auf "Auskunft über die Höhe einer Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung" bei der Rentenversicherung stellen und auf eine Antwort warten.

    • user
      Christian Schultz
      am 24.08.2021

      Alles klar, posten Sie das Ergebnis gern hier. Dann haben auch andere Leser etwas davon.

  • user
    Christian Schultz
    am 23.08.2021

    Hallo Steffi, ich bin mir zwar nicht ganz sicher, das ist aber vermutlich nicht möglich. Denn freiwillige Beiträge können Sie nicht leisten, wenn bereits monatlich Pflichtbeiträge abgeführt werden - das ist ja während der Altersteilzeit der Fall.

    Trotzdem empfehle ich Ihnen, einmal direkt bei der Deutschen Rentenversicherung nachzufragen.

    Hier noch einige Infos zu freiwilligen Beiträgen allgemein: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-moeglichkeiten-gibt-es-um-zusaetzlich-in-die-gesetzliche-rentenversicherung-einzuzahlen

  • user
    Steffi
    am 22.08.2021

    Auf Grund eines GdB 50, geb. Juni 1960, ist ja ein abschlagsfreier Renteneintritt infolge des GdB, also 2 Jahre früher möglich. Auf Grund der damit verbundenen geringeren Lebensarbeitszeit und der während dieser Phase (2 Jahre) dann fehlenden Rentenbeiträge, verringert sich meine zu erwartende Rentenhöhe! Nun befinde ich mich aus gesundheitlichen Gründen z.Z. bis zum Eintritt in die Rente mit Schwerbehinderung in Altersteilzeit. Was ja auch noch mal die Rente schmälert.

    Meine Frage lautet daher wie folgt:

    Besteht die rechtliche Möglichkeit, während der Altersteilzeit (Blockmodell) und der Inanspruchnahme der Rente, wegen Schwerbehinderung, 2 Jahre früher, private Sonderzahlungen an die Rentenkasse zu leisten, um die Differenz bis zur eigentlichen zu erwartenden Rentenhöhe, welche bei einem gesetzlichen, regulären Renteneintritt und ohne Schwerbehinderung und Altersteilzeit möglich gewesen wäre, auszugleichen?

    Danke im Voraus für eine Antwort.

  • user
    Irmgard Kastner
    am 18.08.2021

    Danke für die schnelle Antwort

  • user
    Irmgard Kastner
    am 17.08.2021

    Geb. Januar 1959, 45 Versicherungsjahre, Gdb 50

    Lt.Rentenversicherung abschlagsfreie Rente April 2023

    Ist durch Zusätzliche Sonderzahlung ein früherer abschlagsfreier Rentenbeginn möglich?

    • user
      Christian Schultz
      am 18.08.2021

      Hallo Irmgard, nein - abschlagsfrei können Sie frühestens zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente.

  • user
    Kischel
    am 14.08.2021

    Ich markus Kischel

    Schwerbehinderten mit 100 Prozent

    Und mit arbeit Jahren bis 221

    Moechte gerne wissen ab wann ich in Rente ohne abzuege gehen kann

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Kischel

    • user
      Christian Schultz
      am 16.08.2021

      Hallo Markus, um das zu beantworten müsste ich Ihr Geburtsjahr und die Anzahl der bisher erreichten Wartejahre kennen.

  • user
    Bernd Nelke
    am 09.08.2021

    Hallo meine frage habe 45 Jahre voll und eine SB von 60 % kann ich damit mit 61 und 4 Monaten in Rente gehen ohne Abschlag.

    Mit freundlichen Gruß

    B.Nelke

    • user
      Christian Schultz
      am 09.08.2021

      Hallo Bernd, definitiv nicht. Ohne Abschlag geht es nur noch zwei Jahre vor Ihrer regulären Altersgrenze - und die hängt von Ihrem Geburtsjahr ab, siehe die Tabelle oben im Artikel.

  • user
    Frank
    am 29.07.2021

    Hallo Christian

    Toll erklärt. Trotzdem bin ich verunsichert und muss auch mal nachfragen:

    Ich bin Jahrgang 1965, 50% schwerbehindert. Mit 62 Jahren hätte ich meine 45 Jahre voll.

    Wann wäre der früheste mögliche Zeitpunkt, für einen Rentenantritt?

    Herzlichen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 29.07.2021

      Hallo Frank, allein mit den 45 Versicherungsjahren könnten Sie frühestens mit 65 abschlagsfrei in Rente. Der Schwerbehindertenausweis berechtigt dazu, noch drei Jahre früher zu gehen - dann allerdings mit einem Abzug von 0,3 Prozent pro Monat. Der frühestmögliche Beginn wäre dann Ihr 62. Geburtstag - mit einem Abschlag von 10,8 Prozent.

    • user
      Gernot
      am 27.01.2022

      Ich habe 46jahre gearbeitet . dann Darmkrebs arbeiten ende Rente ab 01.01.2020 mit

      Abzügen . 80% schwer Behinderung jetzt soll ich noch steuern für meine Rente zahlen.?

  • user
    Birgit
    am 27.07.2021

    Hallo, ich bin Jahrgang 1963 und habe seit 1975 einen GdB von 50.

    Ich habe - bis auf ein Babyjahr - durchgängig gearbeitet.

    Wann könnte ich frühestens in Rente (mit bzw. ohne Abzüge)?

    Danke und Gruß

    Birgit

    • user
      Christian Schultz
      am 28.07.2021

      Hallo Birgit, ohne Abzug ginge es mit 64 und 10 Monaten. Mit 10,8 Prozent Abzug wäre der früheste Rentenbeginn - dann mit 61 Jahren und 10 Monaten.

  • user
    Martina Kuhn
    am 25.07.2021

    Hallo, bin Jahrgang 1958, habe 45 Jahre voll und einen SB-Ausweis von 100% seit 04.06.21.

    Ab wann kann ich ohne Abschlag in Rente gehen?

    • user
      Christian Schultz
      am 26.07.2021

      Hallo Martina, Sie können zum 64. Geburtstag ohne Abzug in Rente.

  • user
    Jürgen
    am 06.07.2021

    Hallo, ich bin im August 1968 geboren und habe seit September 2009 durch einen Arbeitsunfall einen GdB von 50% . Mit 63 Jahren hätte ich meine 45 Versicherungsjahre voll. Wann wäre demnach mein frühster Zeitpunkt für den Renteneintritt?

    Wirken sich Kinder noch auf den Renteneintritt positiv aus?

    Schade das die Berechnung so kompliziert ist.

    Vielen Lieben Dank

    Gruß

    Jürgen K.

    • user
      Christian Schultz
      am 17.07.2021

      Hallo Jürgen, ob Sie Kinder haben oder nicht, spielt keine Rolle. Mit SB-Ausweis können Sie frühestens mit 62 in Rente, dann aber mit 10,8 Prozent Abzug.

  • user
    Steffi
    am 30.06.2021

    Hallöle...

    Ich bin Jahrgang 1960 und seit 1965 schwerbehindert (100 %). Ich zahle seit 1977 in die Rentenkasse ein.

    Ich würde sehr gerne früher in Rente gehen. Ist das möglich?

    Wie hoch wären die Abschläge?

    Vielleicht können Sie mir noch verraten, WAS noch alles von der Brutto-Rente abgezogen wird.

    Vielen lieben Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 30.06.2021

      Hallo Steffi, die genauen Konditionen einer vorgezogenen Altersrente kann ich Ihnen nicht mitteilen, da ich keinen Einblick in Ihr Rentenkonto habe. Nicht nur Zeiten, in denen Sie gearbeitet haben, können bei der Wartezeit mitzählen - auch andere Etappen sind oftmals wichtig.

      Grundsätzlich können Sie mir Ihrem Jahrgang aber mit 64 Jahren und vier Monaten abschlagsfrei in Rente. Mit Ihrem SB-Ausweis und 35 Versicherungsjahren wäre das zum Beispiel möglich. Jeder weitere Monat früher kostet dann 0,3 Prozent Abzug.

      Von der Brutto-Rente gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Außerdem müssen Sie unter Umständen Steuern zahlen.

      • user
        Anja Schuchert
        am 23.03.2023

        Ich bin 1970 geboren und hab seit September 1987 gearbeitet und 3 Kinder groß gezogen. Meine 45 Jahre sind 2032 erfüllt. Ich habe einen Behinderungungsgrad 70. Ich war ein Jahr arbeitslos. Ab wann kann ich in Rente gehen,? Mvg Anja

        • user
          Christian Schultz
          am 24.03.2023

          Ohne Abschlag erst mit 65. Mit 10,8 Prozent Abzug zum 62. Geburtstag.

    • user
      Steffi
      am 30.06.2021

      Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!

  • user
    Helmut
    am 16.06.2021

    Hallo,

    ich kann mit 64 und 4 Monate vorzeitig in Rente gehen( 45 Jahre Nachweis und 50% GdB. )

    Wenn ich jetzt mit 63 und 4 Monate gehe wieviel % verliere ich dann ein Leben lang ? 3,6 ? Und natürlich weil ich weniger eingezahlt habe.

    Gruß Helmut B.

    • user
      Helmut
      am 16.06.2021

      Vielen dank für die schnelle Antwort. Ja bin Jahrgang 1960.

      Das heißt gehe ich mit 62 und 4 Monate habe ich ein Leben lang 14,4 % Abzug ?

    • user
      Christian Schultz
      am 17.06.2021

      Sie können erst mit 63 in Rente. Hier wäre der lebenslange Abschlag dann 12 Prozent.

    • user
      Dietmar Heinrich
      am 06.07.2021

      Rentenstart 1960 geboren und SB mit 61u.4monaten mit 10,8 Prozent abzüge MfG.Dietmar

  • user
    Anja
    am 15.06.2021

    Hallo,

    ich bin 1959 geborgen und habe seit letztem Jahr einen GdB 60, so dass ich 2 Jahre früher in Rente ohne Abschlag gehen könnte. Aber was bedeutet ohne Abschlag genau? Wenn ich 2 Jahre länger arbeite, zahle ich auch 2 Jahre länger in die Rentenversicherung ein. Meine reguläre Altersrente würde lt. telefonischer Auskunft der Rentenversicherung damit ca. 100 Euro höher im Monat ausfallen als die vorgezogene Rente mit Schwerbehinderung. Ist das richtig? Dann gäbe es damit ja implizit doch eine Art Abschlag bzw. Minderung. Vielen Dank schon mal für die Antwort! :-)

    • user
      Christian Schultz
      am 16.06.2021

      Hallo Anja, da hat die Rentenversicherung natürlich recht. Wenn Sie länger arbeiten, erhöht sich auch Ihre Rente.

      Es gibt jedoch auch Möglichkeiten, mit Abzügen in die vorgezogene Altersrente zu gehen. Das bedeutet dann: Ihre Rente erhöht sich nicht - und zusätzlich wird sie auch noch gekürzt.

  • user
    Peter Keuchel
    am 11.05.2021

    Hallo bin geb 1958 habe jetzt schon 48 Jahre vol gearbeitet insbesondere 15 Mon Bundeswehr null Ausfallzeit die letzten 15jahre Höchstbeiträge und jetzt in Altersteilzeit mit 50% schwerbeschädigt bleibt es bei 64ohne Abzüge ? Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 11.05.2021

      Hallo Peter, mit 35 Versicherungsjahre und Schwerbehindertenausweis können Sie mit 64 abschlagsfrei in Rente.

  • user
    Jäger
    am 09.05.2021

    Ich werde am 20.5.2021 63 Jahre und wollte zum 1.6.2022 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen. Jetzt habe ich eine Schwerbhinderten-Ausweis mit 60% bekommen ab April 2021.

    Was ist für mich jetzt finanziell günstiger?

    Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 64 Jahren (Geb.20.05.1958)

    oder vorgezogene Altersrente mit 63?

    • user
      Christian Schultz
      am 10.05.2021

      Mit Jahrgang 1958 können Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erst mit 64 in Anspruch nehmen. Mit Schwerbehinderung ohne Abzüge geht's auch mit 64. So betrachtet macht es keinen Unterschied.

    • user
      Jäger
      am 12.05.2021

      Hallo Christian, vielen Dank für die Antwort -kurz, klar und verständlich-

  • user
    Gezeichnet
    am 23.04.2021

    Rente, Lebensabend?? dass ich nicht lache, 43 Arbeitsjahre, tote Kinder, durch die Verantwortungslosigkeit dieses Staates, den Verantwortlichen, die keine Verantwortung übernehmen, nur den fetten Dienstwagen und Diäten im Auge haben und die Abkassierung , selber bin ich kaputtgerackert, dieses Land ist scheinbar nicht mehr meins, ist nur noch ein Alptraum, arbeiten bis in den Sarg, oder Umbettung ins Altersheim, damit die Rente und Pflegeversicherung vom Großkapital abkassiert wird, Danke an die Veratwortlichen..., den habgierigen Filz da oben..., die ihr euch Regierung nennt, ihr schafft ja diese grausamen Gesetze für das dumme, immer ärmer werdende Volk und spielt die Retter der Menschen, denen ihr mit eurer Rüstungsmafia, die Heimat weggebombt habt, um mit noch billigeren Arbeitskräfte Zuzuzug von uns finanzieren zu lassen und uns die Verantwortung und Kosten zuschiebt, um uns arm zu halten oder werden zu lassen ...

    Das zeigt dieses erbärmliche Rentensystem ...gleich Hartz 4..., eure Honorierung unserer Lebensleistung, den Babyboomer (restpektlose Bezeichnung der Bänker) ihr betrügt uns um unsere Einzahlungen, seid kriminell..., ich frage nicht nach dem, was ihr mir mit euren, nicht meinen Gesetzen noch lasst, es sind Allmosen ..., Schande über euch..

    , ich hoffe es gibt ein jüngstes Gericht, dort sollt ihr bluten für das, was mir angetan wurde...

    • user
      Cornelia Winkenbach
      am 06.08.2021

      Da geb ich dir voll Recht. Die Firmen brauchen nur noch ein eigenen Friedhof, dann kannst du schaffen bis zum Ende. Auch ich bin schwerbehinderte mit 60 ,was ich jetzt würde bekommen, reicht gerade für Miete. Deutschland ,,,,weiter so.....

    • user
      Malocher
      am 26.01.2022

      Es gibt im japanischen ein Wort für "Tod durch Arbeit". Damit ist die Todesursache durch Erschöpfung gemeint. Wenn man als Schwerbehinderter gleichzeitig 45 Jahre gearbeitet hat mit einem Grad der Behinderung von 50 - wird man genauso behandelt, wie jemand,

      - der 35 Jahre gearbeitet hat und SchwBh ist

      - der 45 Jahre gearbeitet hat und kerngesund ist

      Wer mit 50 Grad SchwBh sein Leben lang arbeitet über so einen Zeitraum, hat für die Deutsche Rentenversicherung und Generationen Großes geleistet. Er hat sozial und Krankenkassen geschont. Er erwirbt damit einfach keine zusätzlichen Punkte und Rechte.

      Keiner in der Gesellschaft kann von dieser Gruppe diese Erwartung haben, dass 45 Jahre gearbeitet wird, wenn derjenige auch schon seit 40 Jahren schwerbehindert war.

      Man bekommt "Abschläge" und darf 1 Jahr (12 Monate) früher in den Ruhestand als normal.

      Die Lebenserwartung von SchwBh ist weitaus geringer als von gesunden Menschen.

      Allein hier wäre es nur gerecht (und auch rechenbar) - sehr wohl diese beiden Gruppen zusammen zu führen.

  • user
    Beate Jacobowsky
    am 10.01.2021

    Ich bin Jahrgang 1959 erfülle Rentenansprüche...seit letzten Jahr im Besitz eines Schwerbehinderten Ausweis Grad 50...arbeite seit 1 1/2 Jahren in Teilzeit...nun macht meine Gesundheit wieder nicht mehr mit...habe ich Aussicht auf Erwerbsminderungsrente?

    • user
      Christian Schultz
      am 11.01.2021

      Hallo Beate, die Frage, ob Erwerbsminderung vorliegt, können wir ohne die ärztlichen Befundberichte unmöglich beantworten.

  • user
    Harald Schiffer
    am 09.01.2021

    Vielen Dank für ihre Antwort

    Habe ich mir fast gedacht wäre auch zu schön gewesen unsere Regierung auszutricksen

    Mit freundlichen Grüßen

    Harald Schiffer

  • user
    Folko Stank
    am 05.01.2021

    Alles schön und gut...

    Aber was ist mit Personen die ohne Schwerbehinderung in Erwerbsminderungsrente sind?

    Die gucken "in die Röhre" - oder?

    • user
      Christian Schultz
      am 05.01.2021

      In die vorgezogene Altersrente geht es ohne Abschlag tatsächlich nur mit SB-Ausweis oder nach 45 Versicherungsjahren.

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