Rente nach 45 Jahren und schwerbehindert - bringt das was?
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Nach 45 Jahren Wartezeit können Sie ohne Abschläge in die Altersrente wechseln. Zumindest ab einem bestimmten Alter. Doch was ist, wenn Sie zusätzlich über eine anerkannte Schwerbehinderung verfügen? Hilft Ihnen das, um noch früher in die Rente zu kommen?
Nur mit 45 Jahren Wartezeit ohne Abschlag in die vorgezogene Altersrente
Es gibt in Deutschland mehrere Formen der vorgezogenen Altersrente. Eine sehr häufige Suchanfrage lautet "Rente mit 63 ohne Abschlag" - doch hierbei handelt es sich um einen Anachronismus. Denn mit 63 kommen Sie nicht mehr ohne Abzüge in die Altersrente. Selbst mit einem Schwerbehindertenausweis war das nur für Jahrgänge möglich, die längst im Ruhestand sind.
Die Option, mit 63 eine vorgezogene Altersrente zu beziehen, gibt es noch. Doch das ist nur noch möglich, wenn Sie bereit sind, auf viel Geld zu verzichten.

Falls Sie es darauf abgesehen haben, sich möglichst früh in die Rente zu verabschieden, ohne Abzüge in Kauf zu nehmen, brauchen Sie 45 Versicherungsjahre. Auch mit einem Schwerbehindertenausweis kommen Sie nach wie vor zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand.
Aber bleiben wir bei den 45 Jahren. Diese Variante trägt den sperrigen Titel "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" und ist vor allem interessant, wenn Sie viele Jahre ohne große Unterbrechungen durcharbeiten konnten. Vor diesem Hintergrund sind es vor allem Männer, die hiervon profitieren. Um Ihre 45 Jahre zu erreichen, helfen Ihnen jedoch auch noch einige andere Etappen aus dem Lebenslauf.

Zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze
Wenn Sie so glücklich sind und Ihre 45 Schäfchen-Jahre beisammen haben, können Sie - wie oben bereits erwähnt - nicht mehr mit 63 in die Rente. Für jeden Jahrgang gilt ein neues Eintrittsdatum. Je später Sie geboren sind, desto länger müssen Sie auf eine abschlagsfreie Rente warten. Und dennoch lohnt sich dieser Schritt: Ganze 1337,20 Euro betrug die regelmäßige Zahlung für neue Empfänger dieser Rentenart im Jahr 2019. Das ist deutlich mehr als bei allen anderen Rentenarten - einschließlich der Regelaltersrente.
Doch welche Situation ergibt sich nun, wenn neben der Erfüllung der 45 Jahre Wartezeit auch noch der Schwerbehindertenstatus dazukommt? Ist es nun vielleicht doch machbar, die vorgezogene Rente ohne Abschlag nach vorn zu ziehen? Immerhin geht das ja auch sonst für Menschen mit Schwerbehinderung.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte und Schwerbehindertenausweis
An dieser Stelle muss ich Sie enttäuschen. Sie können Ihre 45-jährige Wartezeit nicht mit dem Schwerbehindertenstatus kombinieren. Beide Faktoren sind für eine von zwei Formen der vorgezogenen Altersrente vorgesehen, die vollkommen unabhängig voneinander bestehen.
Sie haben eine anerkannte Behinderung und konnten 45 Jahre Pflichtversicherungszeiten aufbauen? Das ist beachtlich und bringt Sie sicher in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Denn hier ist eine Wartezeit von wenigstens 35 Jahren die zweite Voraussetzung neben dem GdB von 50. Alternativ können Sie nun auch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wählen. Ob diese besser in Ihre Lebensplanung passt, lässt sich nur ermitteln, wenn Sie die voraussichtlichen Rentenzahlungen miteinander vergleichen. Sprechen Sie hierfür am besten die Deutsche Rentenversicherung direkt an.
Doch eines ist sicher: Der SB-Ausweis hilft Ihnen bei der vorgezogenen Rente nach 45 Jahren nicht, um noch früher aus dem Job auszuscheiden.
Fazit
In Ihrer Rentenauskunft steht, dass Sie 45 Jahre Wartezeit erfüllen? Herzlichen Glückwunsch, das ist die Eintrittskarte für eine relativ hohe Zahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Wenn Sie zusätzlich einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr mitbringen, sollten Sie Ihren Ruhestand dennoch nicht zu optimistisch einplanen. Denn es bleibt dabei: Ohne Abzüge kommen Sie so oder so maximal zwei Jahre vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in die vorzeitige Altersrente. Alles andere kostet Geld. Mit oder ohne SB-Ausweis.
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Kommentare (5)
Folko Stank
vor 2 WochenAber was ist mit Personen die ohne Schwerbehinderung in Erwerbsminderungsrente sind?
Die gucken "in die Röhre" - oder?
Christian Schultz
vor 2 WochenHarald Schiffer
vor 2 WochenHabe ich mir fast gedacht wäre auch zu schön gewesen unsere Regierung auszutricksen
Mit freundlichen Grüßen
Harald Schiffer
Beate Jacobowsky
vor 2 WochenChristian Schultz
vor 2 Wochen