Ebenfalls auffällig ist die große Zahl von Neubildungen, also Krebserkrankungen, die zu einer vollen EM-Rente geführt haben – mehr als 11.000 Fälle gab es dazu im Jahr 2019. Erst knapp dahinter folgen die Krankheiten des Muskel- und Skelettsystems: Knapp 9.700 Menschen hatten demnach so große Probleme mit Wirbelsäule oder anderen Körperteilen, dass sie dauerhaft nicht mehr arbeiten können.
Warum wird die Erwerbsminderungsrente so oft abgelehnt?
Beim Blick in die Statistik der DRV fallen drei Ursachen ins Auge, die dafür sorgen, dass EM-Renten versagt werden: Lücken bei der Wartezeit, gesundheitliche Gründe sowie fehlende Mitwirkung. Beginnen wir mit den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.
Wartezeit nicht erfüllt
Die Regeln sind eigentlich simpel. Wer Chancen auf eine EM-Rente haben will, muss mindestens fünf Jahre in der DRV versichert sein. In den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung sollten Sie außerdem 36 Monate Pflichtversicherungszeiten vorweisen können. Falls Sie bei einem der beiden Punkte keinen Haken setzen können, brauchen Sie den Antrag gar nicht erst stellen. Eine Ausnahme besteht nur bei sehr jungen Menschen.
Weitere allgemeine Informationen zur EM-Rente finden Sie übrigens in diesem ausführlichen Beitrag.
Erwerbsminderungsrente: Antrag und Voraussetzungen | volle und teilweise Rente | Hinzuverdienst und Versteuern
Dass dennoch so viele Menschen beim Antrag an genau jener Hürde mit den Wartezeiten scheitern, ist überraschend. Im Jahr 2019 wurden fast 31.000 Anträge mit diesem Hinweis abgelehnt. Erkundigen Sie sich also bitte vor dem Antrag, ob Sie diese wichtige Voraussetzung erfüllen. Das geht kostenlos, direkt bei der Deutschen Rentenversicherung. Alternativ können Sie sich auch an den SoVD wenden.
Die weitaus größte Ursache, warum Betroffene auf dem Weg in die Erwerbsminderungsrente scheitern, hängt jedoch mit der Gesundheit zusammen.
Keine verminderte Erwerbsfähigkeit festgestellt
Während es rund um die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nur wenig zu streiten gibt, liegt die gesundheitliche Verfassung immer ein bisschen im Auge des Betrachters. Da gibt es einmal den Antragsteller selbst. Wenn Sie selbst nicht davon überzeugt wären, dass Sie schwer krank sind – dann würden Sie auch keinen Antrag stellen. Doch um einen Antrag zu bearbeiten, setzt die DRV auf die Meinung von Ärzten. Und hier gibt es in der Praxis oft sehr unterschiedliche Ansichten, wie es um das restliche Leistungsvermögen auf dem Arbeitsmarkt bestellt ist.
Relevant ist sowohl die Meinung Ihrer eigenen Ärzte als auch die eines Amtsarztes. Dessen Gutachten entscheidet am Ende darüber, ob Ihnen die Rente ausgezahlt wird oder nicht. Aber Sie sollten die Auffassung Ihres Haus- oder Facharztes auf jeden Fall unterschätzen: Denn was dieser in seinem Befundbericht dokumentiert, hat in der Regel großen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens. Genau wie beim Schwerbehindertenausweis kommt Ihrem Vertrauensarzt also eine enorm wichtige Rolle zu.
2019 wurden mehr als 93.000 Anträge zur Erwerbsminderungsrente abgelehnt, weil die gesundheitlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Oder mit anderen Worten: Weil die Ärzte der Deutschen Rentenversicherung der Meinung waren, dass die betroffenen Personen noch mehr als drei Stunden am Tag irgend einer Arbeit nachgehen können. Mehr als zwei Drittel aller Anträge scheitern also an diesem Punkt.
Auch mangelnde Mitwirkung kann EM-Rente verhindern
Fast 14.000 Anträge wurden 2019 abgelehnt, weil der Antragsteller es an „Mitwirkung“ fehlen ließ. Im Durchschnitt also 37 Anträge pro Tag. Doch was genau heißt „mangelnde Mitwirkung“ in Bezug auf den Antrag zur Erwerbsminderungsrente?
Kommentare (178)
Peter
am 07.06.2024Hallo Christian,
ich bin seit 08/21 Krank geschrieben. Aus dem Krankengeld ging es nahtlos ins ALG 1 das bewilligt wurde von 31.01.23 bis 31.12.24 danach 01.01.25 - 29.01.25 gekürzte Auszahlung. Ich bin besonders langjährig Versichert und habe ein GDB von 50 %. Mein Renteneintritt Abschlagsfrei würde am 01.04.26 beginnen. Ich habe 2016, 2019 und Okt- Nov. 2023 eine Reha durchgeführt bei der ich arbeitsunfähig entlassen wurde und die Chefärztin mir mitteilte ich sollte eine neue Reha beantragen speziell für Schmerztherapie . Das habe ich bisher noch nicht beantragt da ich seit Februar 2024 die Erwerbsminderungsrente beantragt habe. Da ein teil der Ärzte noch nicht ihren Befund an die Rentenversicherung mitgeteilt hat ist der Antrag noch in Bearbeitung. Die EWM Rente habe ich auf anraten meiner Ärztin und dem SOVD beantragt damit ich nicht 2025 ohne was da stehe. Was passiert wenn die EWM Rente abgelehnt wird wovon man ja erstmal ausgehen muss da das ja Standard ist. Ich denke das wir dann Widerspruch einlegen werden. Die Bundesagentur für Arbeit kann mich auf Grund meiner verschiedenen Erkrankungen nicht vermitteln da deren Medizinische meine leistungsfähig so gemindert festgestellt hat das ich weniger als 15 Stunden wöchentlich arbeiten könne. §§137 STGB 3. Ich bin für die Bundesagentur für Arbeit weiterhin Langzeit Krank . Mein ,,Arbeitsverhältnis " bei der Stadt ruht . Meine Leistungsfähigkeit hat sich nicht geändert und für einen meine Fachärzte bin ich Austherapiert Nun meine frage was passiert wenn die EWM Rente abgelehnt wird ? Bekomme ich weiterhin ALG 1 und was ist ab Februar 2025 ALG 2 ? Den Antrag für die Reha 2023 und die EWM Feb. 2024 habe ich auf verlangen der Bundesarbeitsagentur gestellt. Ich hoffe das du damit was ich beschrieben habe klar kommst.
VG
Peter
Christian Schultz
am 10.06.2024Hallo Peter, solange Sie grundsätzlich Anspruch auf ALG I haben, werden Sie das auch bekommen. Falls es Probleme gibt, können Sie sich an meine Kollegen im SoVD wenden - Mitglied sind Sie ja bereits.
Im Anschluss muss man sehen: ALG I wird es dann definitiv nicht mehr geben. Auch ein zweites Mal Krankengeld wird schwierig. Warten Sie erst einmal ab, was bei der EM-Rente rauskommt. Vielleicht haben Sie doch Anspruch. Und im Notfall gibt es tatsächlich noch das Bürgergeld.
Heike
am 14.05.2024Hallo, nach Antrag EMR 10/2021 und Widerspruchsverfahren über DGB Anwältin vertröstet die DRV auf einen in knapp 2 Monaten anstehenden Termin vor der Widerspruchsstelle. Mittlerweile 3 Gutachten, 2x negataiv (1 GA Termin hiervon war eine Chirurgische Verkaufsveranstaltung, ich hätte gleich ein Zimmer weiter können für 2 neue Knie), der 3 GA-Termin (01/24 erstmalig Facharzt, da wir darauf gedrängt haben im WS) auf Geheiß der DRV dann zu meinen Gunsten (zumindest 3-6 Std. quantitativ). Allerdings wurde der Anwältin gleich die Sozialmedizinische StN der DRV ans Gutachten drangepackt mit Resultat "trotz des letzten ZusatzGA kommt der MD zu dem Ergebnis, keine quantitative Leistungseinschränkung...". Wir gehen davon aus, dass auch die Widerspruchsstelle/-ausschuss der DRV sich zu 99% an die Aussage des SMD DRV halten wird und wir keinen Abhilfebescheid erlangen werden. ALG1 läuft aus, kein einziges Vermittlungsangebot der Agentur bis dato.
Nun meine Frage: Lohnt es sich noch vor dem anstehenden Termin DRV Widerspruchsstelle weitere mittlerweile vorhandene und auch aussagekräftige Befunde einzureichen oder sollte man sich dies besser für ein zu erwartendes Gerichtsverfahren bewahren und das Ganze würde verpuffen, da dort keine SV-Aufklärung vor der Stelle mehr betrieben wird?
Sollte ich beim DGB verbleiben (Arbeits- und Sozialrecht über die IGM Gewerkschaft) oder wäre es besser, dann doch noch den SoVD oder einen freien Fachanwalt zu beauftragen. Wie sind da Ihre/Eure Erfahrungen?
Christian Schultz
am 14.05.2024Hallo Heike, ohne Einsicht in Ihre Unterlagen kann man dazu keine seriöse Prognose abgeben. Das ist nicht möglich, weil jede Sachlage einzigartig ist.
In der Regel macht es aber wenig Sinn, im laufenden Verfahren die Vertretung zu wechseln. Wenn das mit dem Widerspruch nicht läuft, können Sie später immer noch zu einem Anwalt gehen. Oder zum SoVD.
Heike
am 14.05.2024Danke für die so schnelle Antwort. Wenn Vertretungswechsel dann natürlich nach Widerspruchsphase, sorry missverständlich ausgedrückt. Ich dachte es gäbe Erfahrungen, was die Abläufe vor einer Widerspruchsstelle betrifft. Habe ich nämlich keine Vorstellung von, man liest nur, dass die Beschlüsse meist vorgefasst sind...
MfG
Bine
am 29.04.2024Ich bitte um Beantwortung einer Frage. Ich bin seit 2/2021 krankgeschrieben, Nahtlosigkeit Arbeitslosengeld bis 11/2023. Aktuell bekomme ich kein Geld.
Die Erwerbsminderungsrente wurde 3/2024 abgelehnt und ich habe Widerspruch eingelegt.
Ich war Anfang April das 1. mal zur Schmerztherapie. In dem Arztbericht stehen sehr umfassend alle meine Einschränkungen und Krankheiten. Zuletzt stationäre IMST.
Soll ich diesen Arztbericht der DRV nachreichen? Oder schließt eine stationäre Schmerztherapie eine Genehmigung meiner Erwerbsminderungsrente aus?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus. Liebe Grüße
Christian Schultz
am 29.04.2024Der Bericht verschlechtert Ihre Chancen auf die EM-Rente natürlich nicht. Aber ob es wirklich etwas bringt, lässt sich nicht allgemein beantworten.
Bine
am 29.04.2024Herzlichen Dank für diese schnelle Antwort und die vielen Informationen hier
Julia
am 04.04.2024Hallo,
vielen Dank erstmal für die guten Informationen auf dieser Seite!
Ich beziehe wegen Krankheit seit Oktober 23 ALG 1 über die Nahtlosigkeit und habe im Januar 24 den Antrag auf EM Rente gestellt. Am 3.4. habe ich den Ablehnungsbescheid erhalten und werde heute Widerspruch einlegen.
Meine Frage ist nun:
- kann ich weiterhin ALG 1 beziehen?
- muss ich mit Blick auf das Arbeitsamt irgendetwas tun?
Vielen Dank und Grüße
Julia
Christian Schultz
am 04.04.2024Hallo Julia, wenn die EM-Rente abgelehnt wird, entfällt normalerweise auch die Nahtlosigkeitsregelung. Wenn Sie nun weiter ALG erhalten möchten, müssen Sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld
Schreiber Nicole
am 29.01.2024Hallo. Ich bin Nicole. 43 Jahre und habe auch einen Antrag auf Erwerbstente gestellt, dieser wurde nun aber abgelehnt. Warum aber ? Ich bin gesundheitlich nicht mehr in der Lage, für mich und mein Kind zu sorgen. Ich brauch hier und da oft Hilfe. Zudem habe ich Pflegegrad 2. Nach meinen Schlaganfall, geht alles bergab, anstand Berg auf. Es ist nun mittlerweile soweit, das ich mit atemmaske schlafe. Desweiteren nehme ich opiate ein, und antipressiva tapletten. Ich bin mehr im Krankenhaus als je zuvor. Warum nur, ?
Christian Schultz
am 29.01.2024Hallo Nicole, ohne Einsicht in Ihre Arztberichte können wir das nicht beantworten. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Scharr
am 25.01.2024Bin aus der Reha aus medizinischen Gründen vorzeitig entlassen worden. Im Rehabericht steht unter 3 Stunden arbeitsfähig und das für 2-3 Jahre.
Darauf hin habe ich einen Antrag auf EM Rente gestellt im Dezember 23.
Wie lange dauert so ein Antrag und muss ich trotz Rehabeeicht noch mal zu einem Gutachter?
Das warten zermürbt mich und die finanzielle Situation ist inzwischen unerträglich geworden.
Christian Schultz
am 26.01.2024Ja, es kann gut sein, dass noch ein weiterer Termin beim Gutachter folgt. Das hängt aber vom Einzelfall ab. Genauso wie die Bearbeitungszeit. Mit zwei, drei Monaten müssen Sie rechnen.
kurt
am 15.01.2024Hallo Zusammen,mein Name ist Kurt und ich bin 56 Jahre.
Erst einmal ich habe noch meine Arbeitsstelle,bin mittlerweile ausgesteuert und bekomme Bürgergeld.
Im September 2023 musste ich zum Sozialmedezinischen Dienst des Arbeitsamtes,dort hat ein Arzt ein Gutachten über mich erstellt.
Später im Oktober bekam ich ein Schreiben vom Arbeitsamt das ich Berufsunfähig bin,unter drei Stunden vorraussichtlich auf Dauer.
Daraufhin musste ich zum Sozialamt einen Rentenantrag stellen wegen Erwersminderung.
Ich habe eine Generalisierte Angststörung/Panikstörung mit Agroraphobie/Bipolare affective Störung,gegenwärtig mittelgradige depressive Episode/schwindel und Taumel.
Im Schreiben von der Rentenversicherung steht : Ihrem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung können wir leider nicht entsprechen,weil sie die mdezinischen Voraussetzungen nicht erfüllen.
In dem Schreiben steht das ich voll Erwerbsfähig sei.
Macht es Sinn Wiederspruch einzulegen?
Christian Schultz
am 16.01.2024Hallo Kurt, wir können hier keine individuellen Empfehlungen aussprechen - das wäre auch nicht seriös. Man muss sich Ihre Situation genau anschauen, und das geht nur im Rahmen einer persönlichen Beratung: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Lora
am 30.09.2023Guten Tag
Wenn ich nach 3 Jahren befristete vollerwerbsminderung möchte ich verlängerung beantragen , kann d DRV auf eine teilweise erwerbsminderung Entscheiden? Oder das geht nicht
Christian Schultz
am 02.10.2023Hallo Lora, das kann natürlich passieren. Denn Ihr Gesundheitszustand wird ja neu überprüft.
Franz Hell
am 15.11.2023Hallo, habe folgende Frage an Sie.
Zuerst meine Krankengeschichte.
Seit 25 Jahren, Diabetes, Typ eins,
Seit circa zehn Jahren, Arthrose in beiden Händen.
Eingeschränkter Bewegungsapparat,
Schulter und Bandscheiben, dazu habe ich 20 % Schwerbehinderung.
Jetzt habe ich noch Prostatakrebs dazu bekommen wurde im Mai operiert.
Für Diabetes habe ich 50 % Schwerbehinderung und für Prostata 80 %. Ich bin jetzt seit sieben Monaten im Krankenstand und habe auf Anraten von der Krankenkasse bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Reha beantragen müssen und zum Ende vom November auch einen Termin bekommen Begründung, der medizinische Dienst sieht meine Arbeitskraft als erheblich gefährdet an. Seit circa drei Monaten bin ich auch in psychologischer Behandlung, weil diese Krebserkrankung einen doch belastet. Angstzustände, Schlafstörungen etc.
Wie würden Sie die Möglichkeit einschätzen, dass ich anhand von meinem Krankheits Register eine Erwerbsminderungsrente beantragen kann Beziehungsweise ob ich hier eine teilweise oder eine volle bekommen könnte. Ich habe über 47 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt. Welche Hilfen, Tipps etc. können Sie mir dabei empfehlen.
Ich bin jetzt seit Mai im Krankenstand.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Christian Schultz
am 16.11.2023Hallo Franz, so etwas kann man nie seriös einschätzen, ohne Ihre Arztberichte einzusehen. Lassen Sie sich dazu gern - mit Vorlage Ihrer Unterlagen - bei meinen Kollegen beraten: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Ramo
am 24.09.2023Guten Abend
Ich bitte um Hilfe.
Bin ich vollerwerbsgemiendert bis zum 31.10.2023,aber wegen fehlenden Zeiten bekomme keine Leistungen von Rentenversicherung sondern von Grundsicherung. Laut Sozialamt,wegen weiteren Leistungen mußte ich eine Antrag auf Überprüfung meines Erwerbsminderung bei der Deutschen Rentenversicherung stellen! Habe ich schon gestellt und jetzt antwort bekommen:
,,Sie erfüllen die Zeiten fur eine Leistungsfall immer noch nicht.Sie haben auch keine neuen medizinischen Unterlagen eingereicht,woraus sich ein neuer Leistungsfall ergeben könnte''
Es besteht weiterhin keine Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Medizinischen Unterlagen habe ich vergessen zu senden.
Was soll ich weiter tun? Wiederspruch mit Begründung von fehlenden Medizinischen Unterlagen, oder einfach artzliche Unterlagen senden.
Danke
Christian Schultz
am 25.09.2023Hallo Ramo, das klingt so, als ob Sie die sogenannten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zur EM-Rente nicht erfüllen. Also die Wartezeit. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/em-rente-kennen-sie-die-5-5-3-regel
Ob es nun Sinn macht, in den Widerspruch zu gehen, kann ich nicht beantworten. Dazu müsste man sich Ihre Unterlagen anschauen.
Ramo
am 25.09.2023Herr Schultz ,ya stimmt. Habe ich d Zeiten nicht erfüllt und das kann ich mit wiederspruch auch nicht ändern. Deshalb zur zeit bekomme ich Leistungen nur von Sozialamt(Grundsicherung)
Mein Problem ist dass Grundsicherung wollte dass ich Antrag auf uberprufung meine erwerbsminderung beim Deutschen Rentenversicherung stellen wegen weiteren Leistungen zu bekommen,obwohl die wissen das ich keine Zeiten erfüllt habe. Ich habe formlose antrag gestellt und ohne Medizinische Unterlagen. Weil Formularen in meinem Situation gibs nicht.
Nach diese Antwort vom Rentenversicherung kann meine Leistungen vonGrundsicherung nicht mehr weiterbewiligt werden ab dem 31.10.2023?
Oder wie entscheidet Sozialamt ab diese Datum wenn ich noch erwerbsgemiendert bin oder nicht?
Christian Schultz
am 25.09.2023Wenn Sie nicht mehr offiziell erwerbsgemindert sind, müssen Sie ab November Bürgergeld beantragen. Also beim Jobcenter.
Ramo
am 25.09.2023Ich bitte nur noch um eine Antwort. Bin ich im eine ganz stressigen Situation.
Wegen eine erneuten,,offiziell,,Erwerbsminderung, dass ich weiter Grundsicherung zu bekommen und nicht Burgergeld, was muß ich machen?
Soll ich beim dem Deutschen Rentenversicherung Neuen Medizinische Unterlagen senden?
Weil mit dem Antrag zusammen habe ich nicht zugeschickt. Ich habe gedacht das werden die sagen wenn was braucht .Auf dem Brief steht:
,,Sie haben auch keine neuen medizinischen Unterlagen eingereicht,woraus sich ein neuer Leistungsfall ergeben könnte''
derold
am 27.08.2023Ein Fachananwalt für Sozialtecht ist immer besser als ein anderer Verein.
Heinrich
am 16.08.2023Hallo meine Frau klagt auch wegen em Rente.
Meine Frage, muss man in der Zeit ab dem Tag noch weiterhin pflicht Beiträge in die rentenkasse zahlen?
Christian Schultz
am 16.08.2023Welchen Tag meinen Sie?
Heinrich
am 16.08.2023Ab dem Tag der Antrag Stellung. . November 2019 wurde der Antrag gestellt auf EM Rente und hat erst auch weiter eingezahlt aber aus irgendeinem Grund gibt es jetzt auf einmal im Oktober 2021 eine Lücke und deswegen wird warscheinlich jetzt aus versicherungstechnischen Gründen der Antrag abgelehnt.
Christian Schultz
am 16.08.2023Das mit den Beiträgen hat eigentlich nichts mit der Antragstellung zu tun. Vielmehr geht es darum, was in der Zwischenzeit passiert ist. Ob zum Beispiel Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen wurde.
Aber um Ihren Fall aufzulösen, müsste man sich das im Detail anschauen. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialberatung: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Heinrich
am 16.08.2023Hallo Herr Schultz, wir haben schon am 21.9 einen Termin beim Sovd und wir wollten uns vorher schon ein weinig vorbereiten ob wir vielleicht vorher schon etwas unternehmen können daher meine Frage etwas anders formuliert.
Bis EM Rente Antragstellung hat meine Frau über 3 Monate einen pflichtbeitrag in die Rentenkasse eingezahlt. Der EM renten Antrag wurde somit aus versicherungstechnischen Gründen angenommen, muss man jetzt noch weiter Beiträge in die rentenkasse einzahlen nach Antragstellung?
Christian Schultz
am 17.08.2023Wenn Ihre Frau noch Gehalt bezieht, gehen davon automatisch Rentenbeiträge ab. Auch nach einem Rentenantrag.
Heinrich
am 17.08.2023Hallo Herr Schultz. Bzgl. Meiner Frage, mir ist klar wenn sie Gehalt bezieht das automatisch Beiträge gezahlt werden. Da sie aber krank ist und kein Gehalt noch Arbeitslosengeld oder Krankengeld bezieht mussten wir vor Antragstellung einen pflichtbeitrag selbst zahlen . Jetzt nochmals meine Frage muss nach Antragstellung weiterhin Beiträge in die Rentenkasse gezahlt werden? Ich danke Ihnen für eine präzise Antwort.
Christian Schultz
am 17.08.2023Da muss man sich die Wartezeiten anschauen. Das kann man daher nicht allgemein beantworten.
CoMu
am 16.08.2023Ich habe heute die Ablehnung des Antrags auf EM-Rente erhalten, mit der Begründung, ich sei auf dem allg. Arbeitsmarkt vollschichtig belastbar. Meine Ärztin und ich sehen das anders. Natürlich werde ich einen Widerspruch einlegen. Meine Frage: worauf sollte denn Fachärztin - oder Ärzte allgemein - achten beim Befundbericht bzw. was ist den aus sozialrechtlicher Sicht relevant. Gibt es da als Antragsteller auch Hinweise bei der Begründung des Widerspruchs, worauf Wert gelegt wird.
Ich schätze Sie und Ihre Videos sehr und hoffe auf eine Antwort oder einen Verweis.
Christian Schultz
am 17.08.2023Zu den Befundberichten haben wir hier einen eigenen Beitrag veröffentlicht: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-dem-richtigen-befundbericht-zum-schwerbehindertenausweis
Detlef Pütz
am 10.08.2023Einen schönen guten Tag, ich Kämpfe seit vier Jahren um die Ew Rente. Klage mit einem Anwalt vor dem Sozialgericht Düsseldorf. Hatte im Februar einen Arzttermin ( neurologische) . Der Sachverständige Arzt hat mich unter drei Stunden Arbeit beurteilt. Jetzt kommt es, ich sollte noch zu einem Internisten. Hierzu habe ich nie einen Termin bekommen. Dieser Internist hat ein Gutachten rein aus der aktenlage beurteilt. FRECHHEIT.
Jetzt bekomme ich wiederum 2 Termine, zum neurologische und Internisten Arzt. Mein Anwalt war im Februar der Ansicht, dass ich aufgrund der Beurteilung des Neurologen, der ja die komplette Beurteilung geschrieben hat, die Ew Rente bekomme.
Jetzt kommt es zu einer Neuauflage. Bin gespannt wann die neuen Termine stattfinden.
Gruß
Christian Schultz
am 10.08.2023Hallo Detlef, das klingt tatsächlich sehr außergewöhnlich. Alles Gute auf diesem schwierigen Weg!
Nina
am 27.07.2023Guten Tag.
Mein Sohn ist nach der Psychose mit Zwangsanweisung vor 1.5 Jahren nicht mehr der selbe. Er liegt 22 Std. am Tag auch im Bett und ist absolut nicht arbeitsfähig. Hatt aber auch keine Krankheiteinsicht und geht nicht zum Arzt. Da er seine Wohnung verloren hatte lebt er bei der Oma im Gästezimmer . Da die Oma selbst kleine Rente hatt ist meine Frage ob Mann auch ohne einer Mitwirkung von ihm Erwerbsminderungsrente Beantragen kann?
Christian Schultz
am 28.07.2023Hallo Nina, das geht - so glaube ich - nur über eine gesetzliche Betreuung. Die müssten Sie beim Amtsgericht beantragen.
Achim
am 29.06.2023Hallo,
ich beziehe seit 2010 volle EM-Rente, seit 2015 arbeite ich 3,54 Stunden täglich an 5 Tagen, ich erhalte die volle EM-Rente. Vor aufnahme der Tätigkeit, habe ich meinen Arbeitsvertrag und die Arbeitszeit der Deuschen Rentenversicherung mitgeteilt. Es wurde die volle EM-Rente weitergezahlt. Es wurde jährlich ein Bescheid der Deutschen Rentenversicherung mit Anerkennung gesendet. Nun habe ich ein Formular erhaten "Erklärung zu meiner Arbeitszeit zum 01.01.2023". Wie schätzen Sie das vorgehen der Deutschen Rentenversicherung ein? Hat dies eventuell etwas mit der geänderten Hinzuverdiestgrenze zu tun?
Vielen Dank im Voraus.
Christian Schultz
am 29.06.2023Hallo Achim, mit der geänderten Hinzuverdienstgrenze hat das sicherlich nichts zu tun. Aber vielleicht hat die DRV diese Änderung zum Anlass genommen, auf Ihre tatsächliche Arbeitszeit zu schauen. Da sind Sie ja eigentlich mit über drei Stunden drüber. Ist aber nur eine Vermutung. Fragen Sie da am besten einmal telefonisch nach.
Hans Jürgen Gramlich
am 20.06.2023Sehr geehrte Damen und Herren,
es wird immer schwieriger eine volle oder teilweise Erwerbsunfähigkeitsrente von der DRV zu erhalten. Ohne Sozalverband, Rechtsanwalt oder Rentenberater fast nicht zu schaffen. Aber die Grundlagen damit diese für Sie erfolgreich sind müssen Sie schaffen.
Der Verfahrensverlauf des Antrages auf volle Erwerbsunfähigkeitsrente meine Frau kann Ihnen eventuell helfen. Jeder Erwerbunfähigkeitrentenantrag ist ein Einzelfall, allerdings ist der gesetzliche Rahmen und die Vorschriften für jeden gleich ,sollte es jedenfall sein.
Meine Frau Jahrgang 1958 seit Jahren bei 28 Fachärzten und Kliniken ständig in Behandlung mit sich verschlechderten Gesundheitsverlauf. Von der Krankenkasse ausgesteuert.
Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosikeit erhalten.
Amtärztliches Gutachten der Agentur für Arbeit unter 3 Std. Für mindesten 6 Monate nicht Leistungsfähig. Rehaantrag gestellt, abgelehnt. Gutachter beauftragt von DRV Bund,nur noch unter 3 Std. Leistungsfähig auf dauer, Rente befürwortet. Meine Frau Pflegt Ihre Mutter, Pflegestufe 2 seit 2017 mit 14 Std wöchentlich, seit 2019 zur Entlastung Pflegedienst zusätzlich, nur noch 10,5 Std. wöchentlich.
Entscheidung der DRV Bund berufsunfähig ja, aber wegen der Pflege noch über 6 Std. täglich arbeitsfähig. teilweise Erwerbsunfähikeitsrente ab 2020.
Natürlich Widerspruch gleich eingelegt.
Wichtig aber ist zu wissen das die Pflege dazu führen kann das die Erwerbsunfähigkeitsrente abgelehnt werden kann! Ich gehe davon aus ohne Pflege hätte meine Frau sofort die volle Erwerbsminderungsrente erhalten.
Hesse72
am 22.12.2023Hallo.. in wiefern verschlechtert ein erhaltener Pflegegrad, eine Anerkennung einer Erwerbsminderungsrente??
Und gilt dies auch, wenn die EM Rente bereits befristet bewilligt ist, und diese nur verlängert werden soll?? Wie hängen diese beiden Geschichten miteinander zusammen?? Wird man denn in Deutschland mittlerweile für alles nur noch bestraft??
Bin entsetzt..
Christian Schultz
am 02.01.2024Grundsätzlich hat der Pflegegrad - ob einer besteht oder nicht - keine Auswirkungen auf Ihre EM-Rente. Auch nicht bei der Weiterbewilligung. Es kommt immer auf die Berichte Ihrer Ärzte an. Und die Frage, wie viele Stunden Sie pro Tag noch einsatzfähig sind.
Boris Solis
am 06.06.2023Macht es Sinn sich für das Widerspruchsverfahren anwaltliche Unterstützung zu holen? Wie kann ich die Unterstützung des SOVD in Anspruch nehmen?
Christian Schultz
am 07.06.2023Den Widerspruch selbst können Sie ohne Hilfe innerhalb von einem Monat einreichen. Viele Menschen brauchen dann bei der Begründung des Widerspruchs Hilfe, die kann nachträglich eingereicht werden. Das geht natürlich über den SoVD - einfach bei der Geschäftsstelle in Ihrer Nähe melden: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Neuhier
am 15.05.2023Ich bin 56. Habe 2018 wegen restloser erschöpfung und Depressionen die emr beantragt. Trotz mehrfacher widersprüche, 3 Gutachtern, Anwalt etc. nach 4 Jahren kapituliert. Der Anwalt sagte mir, die würden mich vor Gericht sicher fertig machen. Da habe ich aufgegeben. Keine Kraft mehr. Dieses System ist wirklich krank. Es ist lächerlich zu behaupten ich könne ganz normal 40 Std arbeiten. Von 20 Std kann ich nicht leben. Die Rente hätte mir geholfen, um max 3 Std täglich, wenn überhaupt zu arbeiten. Diese entscheidung hat meine Depressionen um ein mehrfaches verschlimmert. Ich gehe fast gar nicht mehr aus dem Haus. Ich kann nicht mehr....
Ich
am 27.06.2023Es ist wirklich unglaublich, was hier passiert. Ich kann auf Grund chronischer Schmerzen nur noch 45 Minuten zu Fuss unterwegs sein . Sitzen und Stehen ununterbrochen ist ähnlich. Ich habe eine körperlich schwere Arbeit zu leisten. Aber das interessiert die Rentenversicherung Null. Nehme seit Monaten 3x tgl Antidepressiva um über die Runden zu kommen. Der Rehabericht besagt 3 bis unter 6 Stunden sowohl im Beruf als auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Und was macht die DRV lehnt ab. Man kann sich eigentlich nur aufhängen. Vom dem bisschen Geld kann man nicht leben oder sterben
Stefan
am 25.08.2023Hallo,
ja so geht das bei der DRV ..kranke Leute klein "kochen".. Fehlt einem die Kraft weil man keine Kraft wegen Krankheit hat.. das wird ausgenutzt habe aktuell auch damit zu kämpfen.. EMR wurde ebenfalls abgelehnt.. Wiederspruch. div. Ärzte wurden um Med. Stellungnahme angefragt. Neurologisch Med. Gutachten erstellt .. dann abgelehnt....
Olli B.
am 08.05.2023Hallo,
ich bin seit Februar 2022 krankgeschrieben, habe auf Anraten meiner Ärztin nach einer Knie TEP im Oktober erneut eine Reha und EM beatragt. Jetzt ist die Reha genehmigt und die Krankenkasse will ebenfalls, dass ich eine Reha beantrage.
Mein Knie ist trotz Operation im Streckdefizit und kann nur bis 90° gebeugt werden, zudem habe ich Bandscheibenvorfälle und eine kaputte Schulter. Eine Schwerbehinderung liegt nur bei 40 Grad, Einspruch ist bereits eingelegt.
Kann ich mich trotz Krankmeldung arbeitslos melden, wenn die DRV die EM bis dahin nicht genehmigt? Wann sollte man sich dann beim Arbeitsamt melden?
Ich bin 56 Jahre alt und Berufskraftfahrer von Beruf.
Wäre für Infos sehr dankbar.
Christian Schultz
am 09.05.2023Hallo Olli, aus finanzieller Sicht macht es keinen Sinn, dass Sie vorzeitig auf das Krankengeld verzichten. Solange Sie krank sind, sollten Sie das Krankengeld auch weiterhin beziehen. Ich empfehle Ihnen aber eine persönliche Beratung, weil sicherlich noch weitere Fragen auftauchen werden.
Theo
am 26.04.2023Die Rentenversicherung versteht eins nicht das Unfälle nach Jahren einen chronische Krankheiten und Seele ist auch betroffen,und kein mehr als 3 Stunden allgemeine Arbeit mehr zu Stande kommen kann,über 50 sind die Betroffenen,und die Deutsche Rentenversicherung versucht diese Menschen zu benachteiligen mit Ablehnung die nichts bringt,Zeit Verschwendung und finanzieller Ruin ist das was die Rentenversicherungen da macht sonst nichts
Ilona
am 15.03.2023Hallo in die Runde ,
Ich bin 59 Jahre, seid 1,5 Jahren krank geschrieben und werde im Mai 2023 ausgesteuert.
Reha wurde abgelehnt, liegt jetzt vor Gericht . Noch keine Entscheidung.
ALG I ist beantragt und Unterlagen für MD ist auch raus. Auch noch keine Entscheidung.
Ich wollte eigentlich EM-Rente beantragen, aber wenn ich das hier lese, wird mir schlecht.
Aus eigener Einschätzung kann ich keine 3 Stunden mehr arbeiten.
Wie kann es für mich weitergehen?
Krankheitsbild:
Colitis ulcerosa (seid 35 Jahren)
Schwere Allergie (seid über 45 J.)
Kreuzallergie
Lebenmittelallergie
Asthma
Depressionen ( von Kindheit an)
Durch Unfall: Schulter OP, bis heute Bewegungeingeschränkt mit täglich Schmerzen.
Durch 2. UNFALL, Knie OP...kann bis heute kaum laufen...
Und das ist nur die Spitze vom Eisberg, von den ganzen Begleiterscheinungen , ganz zu schweigen.
Lohnt es sich überhaupt, einen Antrag auf EM Rente zu stellen ?
Behinderung mit 30 % + Gleichstellung.
Bei einer Ablehnung,... habe ich keine Kraft zu kämpfen.
Bitte geben Sie mir eine ehrliche Antwort. Danke.
Christian Schultz
am 16.03.2023Hallo Ilona, allein auf Basis der Diagnosen kann man keine Prognose erstellen. Es kommt darauf an, was Ihre Ärzte in den Berichten schreiben.
Bernd S.
am 21.07.2023Hallo Ilona, ich kann das sehr gut nachvollziehen, da ich auch eine schwere therapierefraktäre Colitis hatte (Dickdarm wurde 2010 entfernt) und u.a. auch.mit Depressionen zu kämpfen habe. Ich hoffe Du hast jemanden, der Dich bei Deinem Weg unterstützen kann. Ich habe mich jetzt durchgerungen den Antrag zu stellen, bin vorher schon auf 50% Arbeitszeit runter gegangen. Sie es als Chance und verzweifele nicht, wenn erstmal abgelehnt wird. Stell Dich auch darauf ein, dass das lange dauern kann. Ein Freund mit schwerem Parkinson erlauf musste auch lange und mit Anwalt kämpfen, hat es am Ende aber geschafft. Alles Gute!
Peter Mechler
am 08.02.2023Hallo, ich war 2022 einmal in einer psychosomatischen Akutklinik und auch in einer Rehaklinik. Des weiteren bin ich an der Augenerkrankung Glaukom erkrankt und bereits zweimal operiert worden. Ferner habe ich ein unbefristete Schwerbehinderung von 70% wegen der Angsterkrankungen und auch wegen der Augenerkrankung. Ich darf daher seit Ende 2017 auch kein Auto mehr fahren.
Mein Arbeitgeber hat mich (in gegenseitigem Einvernehmen) seit November 2022 nun 7 Monate bei vollen Bezügen freigestellt. Der Freistellung habe ich u.a. auch deshalb zugestimmt, da es für mich als technischen Einkäufer nahezu unmöglich ist Zeichnungen zu lesen, noch die Arbeit in einem vernünftigen Zeitfenster zu erledigen.
Nun meine Frage mein Rentenberater meint ich solle meine Erwerbsunfähigkeitsrente erst nach Ablauf der 7 Monate Freistellung also ab Mai beantragen. Als Begründung nennt er, daß ich ja sowohl für die Kranken- als auch Rentenversicherung "arbeite", da ja die Beiträge bezahlt werden.
Stimmt daß?
Christian Schultz
am 08.02.2023Hallo Peter, die Beschreibung, dass Sie "sowohl für die Kranken- als auch Rentenversicherung arbeiten" verstehe ich nicht. Natürlich zahlt Ihr Arbeitgeber aktuell noch Beiträge. Es ist also finanziell nachzuvollziehen, dass man das Gehalt noch möglichst bis zum Ende mitnimmt.
Beachten Sie aber, dass der Antrag zur EM-Rente in aller Regel einige Monate in der Bearbeitung ist. Sie wollen sicherlich auch nicht ohne Geld dastehen, bis die DRV endlich über den Antrag entschieden hat. Daher sollten Sie sich hier vorher noch einmal unabhängig beraten lassen.
Peter Mechler
am 09.02.2023Hallo Christian, danke für Deine Info. Ich werde ein Beratungsgespräche beim SoVD in Anspruch nehmen. Schade das ich nicht eher daraufgekommen bin.
Karina
am 20.10.2022Ich habe da nochmal einige Fragen: Seid März2019 war ich in der AU bis September 2020, dann bis Januar 2021 im Arbeitslosengeld und ab Januar 2021 habe ich an einer Beruflichen Rehabilitation teilgenommen, die im Januar 2023 endet. Leider sind neue Körperliche Gebrechen hinzugekommen und meine Frage wäre nun, erfülle ich denn nun die rechtlichen Vorraussetzungen für eine EM Rente? Oder habe ich mir das nun verbaut, weil ich an der Beruflichen Reha teilgenommen habe? Zählt denn Arbeitslosigkeit und die Maßnahme, Teilhabe am Arbeitsleben, zur Rentenbeitragspflichtigen Zeiten? Was wäre sinnvoller? Nach Beendigung der Maßnahme erst einmal Arbeitslos melden? Oder sich sofort im Anschluß einer notwendige OP unterziehen? Würde dann sofort Krankengeld gezahlt ( neue Erkrankung) ?
Christian Schultz
am 20.10.2022Hallo Karina, das müsste man sich in Ihrem Fall genau anhand Ihrer Unterlagen anschauen. Hier im Forum können wir keine individuellen Tipps zum Verhalten geben, das wäre unseriös. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Jens Behrendt
am 26.09.2022Ich bin seit 2018 schwer an der Lunge erkrankt. Asthma cobd overlap syndrom statium 4 D mit lungenemphysem. Im Jahr mehre exabationen und Aufenthalte im Krankenhaus. Der Arzt sagte mir 2018, dass ich mit der Lunge nur noch ca 5jahre zu leben hätte. Im Jahr habe ich ca jeden 3. bis 4. Monat eine exabationen. Ich sollte bereits 2018 EU Rente beantragen, was ich auch gemacht habe, ohne Erfolg. Ich könnte ja noch 6 Stunden täglich mit leichten Arbeiten arbeiten. Das als LKW fahrer mit zig dausent Medikamenten. Zur Reha? Logisch! Dort als fast vollständig gesund entlassen. Fazit. Trotzdem ich mit zwei Anwälten gekämpft habe, beanspruche ich wieder zur Zeit die 78 wochen krankengeld. Es wird nicht mehr lange dauern bis der medizinische Dienst der Krankenkassen auf dem Plan steht. In meinem Augen, sind das alles Verbrecher.
Klaudia
am 20.09.2022Ich bin zum wiederholten Male inzwischen von der Krankenkasse seit dem 19.09.22 ausgesteuert. Vorher verpflichtete die KK mich jedoch aufgrund eines med. Gutachtens nach Aktenlage bis zum 01.09.22 einen Reha-Antrag bei der RV zu stellen um meine Erwerbsfähigkeit zu prüfen, welches ich auch getan habe.
Aufgrund der Aussteuerung musste ich mich dann bei der Arbeitsagentur melden. Auch dort musste ich in einem verschlossenen Umschlag einen Fragebogen ausfüllen für den Gutachter des AA. Dies erfolgte bereits Mitte August mit dem Antrag auf ALG und den dazu benötigten Bescheiden des AG sowie der KK. Eine heutige Nachfrage beim AA bezüglich des Bearbeitungsstandes wurde damit beantwortet das das Gutachten noch nicht vorliegt und daher die Höhe des ALG nicht genannt werden könnte. Grund dafür soll sein, das wenn der Gutachter des AA die Auffassung vertritt, das ich nicht mehr voll erwerbsfähig bin, die Höhe des ALG gekürzt werden kann. Ich war immer Vollzeit beschäftigt! Ist man hier wirklich der Willkür des Gutachtens v. AA ausgesetzt? Das würde für mich den kompletten sozialen Untergang bedeuten
Christian Schultz
am 20.09.2022Hallo Klaudia, wir hören in Ausnahmefällen davon, dass die Arbeitsagentur so vorgeht. Dass also zum Beispiel nur das halbe ALG I gezahlt wird, wenn keine vollschichtige Erwerbsfähigkeit vorliegt. Die Regel ist aber, dass entweder die Nahtlosigkeitsregelung zur Anwendung kommt - oder dass Sie sich trotz Krankheit und Arbeitsvertrag der Vermittlung zur Verfügung stellen. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld
Julian Kerling
am 05.08.2022Die Bewilligung einer EWR steht und fällt mit dem Gutachter. Und beim Gutachter besser nicht jammern oder sogar aggressiv reagieren. Entscheidend ist nicht eine Diagnose oder Grad der Behinderung, sondern in wie weit die Erkrankung das normale Leben beeinflusst. Bsp.: Jemand der sehr isoliert und zurück gezogen lebt ist wahrscheinlich auch kein guter Teamworker. Das soziale Verhalten in der Freizeit spiegelt meist auch das Verhalten an einem Arbeitsplatz.
Ute Parre
am 12.08.2022Ich hab alles durch. Krankengeld wegen Depression und Panikattacke danach ALG1 . Seit Dez 21 keine Leistung nichts . Rente wegen Erwerbsminderung August 21 beantragt. Januar 22 abgelehnt und jetzt August wieder abgelehnt.
A.Grube
am 11.02.2023Seit 2020 nach einer erfolglosen Reha der DRV ,habe ich einen Antrag auf EM Rente gestellt,polymorbide ,erkranktv,trotz ständig neuer Befunde über die verschlechterung meines Gesundheitszustsndes wurden diese nicht von der DRV berücksichtigt ,trotzdem derSoVD mich vertrat ,wurde die EM abgelehnt ,nun vertritt mich der SoVD im Klageverfahren .
Obwohl das Verfshren des begründeten Widerspruchs seits der DRV mit Ablehnung abgeschlossen wurde ,ver langen die im jetzigen Klageverfahren erneute Befunde seitens meiner Behandelnden Ärzte,die bisher trotz Aussagekraft keine Beachting fanden .
Für mich scheint von der DRV nur darum zu gehen auf Zeit zu spielen ,denn die gehen seit 2,5 Jahren so vor .
Auch Befundungen,MRT Bildgebung die ,due Ergebnisse der beiden Gutachter den verschlechterungszustand beweisen fanden keine Beachtung ,im.1.Gutachten dtand das msn mich bitte Psycho und Neurologisch nochmal begutschten lassen solle,was nocht erfolgte ,der Antag wurde Abgelehnt ,im Widerspruch konnte anhand von MRT s der Wirbelsäule das 1.Gutachten der DRV widerlegt werden ,es wurde nicht beachtet.
Stattdessen wollte man ein nun ein Gutachten eines Psychologens ( was eigentlich schon bei ersten Gutachter vor Entscheidung der DRV gefordert wurde .)
DiesercGutschter schrueb alles aus dem 1.Gutachten ab ,und dtrotzdem fand das Gutachten Anerkennung bei der Entscheidung der DRV,ablehnung
Aus meiner Sicht arbeiten die Mitarbeiter des DRV s nicht so wie esxerforderlich wäre ...mein Grsundheitszudtand verschlechter sich zunehmend und das findet keinerlei Beachtung bei der Bearbeitung und das trotz vertretung durch den SoVD .
Leslie Lewerenz
am 03.08.2022Hallo in die Runde,
Ich bin seit Mai letzten Jahres dauerhaft krankgeschrieben. Zu dem Zeitpunkt hatte ich eine Knie OP mit neuem Gelenk.
In 2005 habe ich mir bei einem Unfall den Fuss zertrümmert ( Bruch schienen- Waden und Fersenbein im Knöchel), der nie richtig gerade zusammengewachsen ist. Dann in 2007 die Wirbelsäule. Ich bin bei Orthopäde, Schmerztherapeut und Psychotherapeut( Depressionen nach Vergewaltigung meiner Tochter)in Behandlung. Schlucke täglich opiate und Antiepileptika. Im Januar habe ich Erwerbsminderungsrente beantragt und es zieht sich unglaublich. Jetzt habe ich gestern von dem Verein hier gehört und erwäge eine Mitgliedschaft, da ich davon ausgehe, dass ich irgendwann in den Widerspruch gehen muss. Hat man Euch dabei gut unterstützt? Mit was für Kosten muss ich als neumitglied rechnen.
Lieben Dank
Leslie
Btw. Ich habe 60 % dauerhaft anerkannte Schwerbehinderung
Christian Schultz
am 06.08.2022Hallo Leslie, der Transparenz wegen sage ich kurz, dass ich für den SoVD arbeite. Eine Einzelmitgliedschaft kostet 6,90 Euro im Monat - zumindest hier bei uns in Schleswig-Holstein. Es reicht aber, wenn Sie eintreten, sobald Sie die Hilfe beim Widerspruch benötigen. Im SoVD gibt es keine Wartezeit.
Monika Klein
am 10.08.2022Die VDK hat mir leider überhaupt nicht geholfen. Ich habe jetzt 5.5 Jahre auf die EW Rente gewartet. War bei zig Gutachtern, die Frage ..Leben ihre Eltern noch?Und haben sie Kontakt? Geschwister? Haben sie noch Kontakt? Das waren die Fragen vom Gutachter,3 Stunden gewartet ,diese zwei Fragen und konnte dann nach Hause gehen
Na ja. Die Kosten für die Gutachter hat Gott sei Dank meine Versicherung bezahlt. Sonst hätte ich auch noch einen Berg Schulden.
Fazit, EW Rente abgelehnt. Vom Sozialgericht Klageverfahren abgelehnt. Das warst dann
Michael Diebel
am 16.11.2022Ich kämpfe auch schon 2,5 Jahre mit dem Sozialgericht und der VDK tut ein schippen Scheiß für mich.
Ich muss nur hinterher Telefonieren und alles doppelt und dreifach zurück oder hin mailen.
Wenn ich dann jemand am Telefon von denen habe werden sie noch Pampig. Also werde ich diesen scheiß Verein kündigen.Kämpfe alleine weiter.
Norbert
am 17.01.2023Mir ist es mit dem VDK genauso ergangen!
Jörg Coenen
am 24.08.2023Hallo und guten Tag,
wenn sie immer und überall so reagieren, wie sie es hier beschrieben haben, dann müssen sie sich doch auch nicht wundern, wenn ihnen diese Leute dann nicht helfen. Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es auch heraus. Mal an die eigene Nase fassen und sein eigenes Tun überdenken!
Mike lindemann
am 11.06.2022Ich hatte im September mein ablehnug uaf EURente bekommen mit der begründung als Handwerker braucht man keine Hände ,ist ja auch klar man kann auch alles mit Nase zusammen bauen.Es wurde Wiederspruch eingelegt und dann wurde es Still .Auf anfrage wie weit es sei kam die antwort es ist den Sozialmedizinschen Dienst übergeben worden das war vor 8 Monaten angeblich sollen die unterlagen immer noch da liegen was ich nicht glaube .Ich werde im Halben jahr 62 jahre und habe weit über 40 jahre einbezahlt .Ich glaube der rentenversicherrung kein wort mehr weil ich sehr oft angelogen wurden bin von Rentenversicherung,ich warte seit 5 monaten auf dem beiweis das die unterlagen beim Medizinischen Dienst liegen das habe ich auch nicht
Anastasia
am 03.07.2022Diese Rentenversicherung glaubt bald kein Versicherter mehr,weil die wollen die alten und kranken bis zum Tod schuften lassen,damit sie nicht zahlen müssen,diese Betrügerische Menschen verachtete Versicherung sollte bald abgeschafft werden,und die Arbeitnehmer sollen es. Privat selber das Geld sparen für ihren alter,wo krank werden,und nicht mehr können,soll ihre private Versicherung dann springen
Silke
am 01.02.2023Ich wurde inzwischen schon drei mal abgelehnt. Geld bekomme ich nicht mehr und es kommt täglich etwas neues dazu.
Ich habe kein Gutachter gesehen und es wurde immer wieder nach Aktenlagen geurteilt. Es wurden keine Ärzte angeschrieben.
Ich habe immer gearbeitet und fühle mich eigentlich nutzlos . Ich weiß nicht wie lange ich es noch aus halte.
Neuhier
am 15.05.2022Hallo,
ich, w, 55, habe 2019 eine volle EM Rente beantragt, wegen Erschöpfung und Depressionen ( völliger Burnout). Leider habe ich keine hilfreichen Ärzte gefunden. Die Rente wurde 2 Mal abgelehnt. Ich habe zweimal widersprochen. Dann habe ich einen Anwalt mit einbezogen. Ich war bei einem Gutachter der DRV, bei einem Gutachter vom Gericht und dann noch bei einem selbstbestimmten Gutachter. Alle behaupten, dass ich nun 6 Stu den am Tag arbeiten kann. Ich bin in keinster Weise mehr belastbar. Bekomme rasend schnell Atemnot und habe zudem eine soziale Phobie. In stressigen oder hektischen Situationen sticht mein Herz. Manchmal denke ich, dass es bis zu einem Herzinfarkt nicht mehr weit ist. Wenn ich jetzt wieder dem Terror des Jobcenters ausgeliefert werden, dann klappen ich zusammen. Was kann ich denn jetzt noch tun! Vielen Dank für Ihre Antwort. K.P.
Christian Schultz
am 16.05.2022Ohne ärztliche Gutachten, die Ihre Position stärken, haben Sie leider keine echte Chance auf eine volle EM-Rente. Woran es in Ihrem Fall bisher lag, kann man ohne Einblick in die Unterlagen nicht beurteilen. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich sozialrechtliche Unterstützung holen. War der Anwalt ein Fachanwalt für Sozialrecht?
Ist es denn die Möglichkeit
am 05.07.2022Vermutlich wird man sagen, genießen Sie ihn, den die nächste Reha ist Ihnen sicher, sowie dem Personal dort dadurch deren Job.
Solang man nicht fast tot war, scheint keine Notwendigkeit zu bestehen. Und Rechtsanwälte brauchen auch Arbeit, und Gerichte sowieso, und da man wissen müsste, dass Psycho Depressive sich eh nicht gut wehren können, hofft man auf die einfachste schnellste Lösung und der längere Hebel siegt, und der ist sicher nicht beim Kranken,
.Keine Ahnung
am 24.08.2022Also ich hatte Brustkrebs. Beide Seiten entfernt. Schwere Depressionen schon immer. Seit 2017 bin ich voll erwerbsvermindert verrentet auf Zeit. Es war immer nur für 2 Jahre. Nun zum Schluss auf 3 Jahre, also bis Dezember diesen Jahres. Ich bin 52 Jahre alt. Die Gutachterin sagte mir damals schon..also irgendwann müssen Sie schon Mal wieder arbeiten, aber jetzt noch nicht...Nun habe ich selber eine Reha bei der RV beantragt, weil ich überhaupt nicht einschätzen kann, ob ich im nächsten Jahr wieder voll erwerbsfähig bin...bin Mal gespannt! Ich habe all die Jahre einen 450 Euro Job ausgeübt und eigentlich war damit meine Belastbarkeit ausgefüllt... schon ein komisches Gefühl, nicht zu wissen, wie es weitergeht
Alex
am 11.07.2022Es gibt aktuell keine Sanktionen beim Alg2 und damit keine Pflicht zu arbeiten für ein Jahr. Selbst wenn Sie nicht mal zu den Terminen gehen werden max 10 % vom Regelsatz gekürzt was glaube ca 45 Euro sind.
Kerstin Herz
am 29.04.2022Ich noch mal. Ein kleiner Zusatz. Zum Gutachter musste ich nie.
Danke und auf eine hilfreiche Antwort hoffend
Christian Schultz
am 29.04.2022Hallo Kerstin, das werden wir hier im Forum nicht aufklären können. Um Ihnen eine sinnvolle Vorgehensweise vorschlagen zu können, muss man sich Ihre Unterlagen anschauen. Vor allem die Arztberichte. Grundsätzlich ist es für den Antrag - sowohl bei der EM-Rente als auch beim SB-Ausweis - geradezu unerlässlich, dass Sie aktuelle und aussagekräftige Berichte Ihrer Ärzte haben: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-dem-richtigen-befundbericht-zum-schwerbehindertenausweis
Heike Trost
am 03.05.2022schönen guten tag
hab mich am 15, März arbeitssuchend gemeldet ( da ich ausgesteuert bin ) EM hab ich im februar gestellt, ich müßte ja arbeitslosengeld 1 bekommen bis die EM festgestellt oder abgelehnt wird ???
eigentlich möchte ich ja nur arbeitslosengeld beziehen und dem amt zur verfügung stehen im rahmen meiner möglichkeiten ( als überbrückung bis zur rente am 31.12.2023 ) da brauch ich doch gar nicht den medizinischen dienst und eine nahtlosigkeit, wenn diese genehmigt wird mus ich reha und das möchte ich nicht, da war ich schon im august 3 wochen ( das mus ich doch dann nicht hin oder ) ?????
das arbeitsamt hat mir gesagt, da ich so lange krank war mus ich eine EM beantragen ????
- bitte sagen sie mir, bekomme ich arbeitslosengeld ???
- mus ich zur reha wenn eine nahtlosigkeit besteht
- kann ich die EM absagen, denn die nützt mir ja nichts wenn ich bald in rente geh, denn das arbeitslosengeld ist genau so hoch wie die EM
- im rahmen meiner möglichkeiten kann ich arbeiten um alg 1 zu bekommen
was mus ich tun
bitte antworten sie auf meine e-mail
vielen herzlichen dank schon im vorraus, mir ihren videos hab ich schon viel gelernt super
Christian Schultz
am 03.05.2022Hallo Heike,
die Arbeitsagentur wird prüfen, ob Sie das Arbeitslosengeld nach der "Nahtlosigkeitsregelung" beziehen können. Ob nun noch eine Reha gemacht werden muss, kann ich nicht sagen. Normalerweise schon - aber da Sie schon eine EM-Rente beantragt haben, kann das auch anders laufen.
Da Sie viele Fragen haben, empfehle ich Ihnen aber, dass Sie sich persönlich beraten lassen. Hier im Forum können wir Ihren individuellen Fall leider nicht klären.
Kerstin Herz
am 29.04.2022Bin im Chat auf dieses Forum gestoßen, weil ich nach Hilfe gesucht habe.
2016 wurde bei mir ein Hirntumor diagnostiziert. Zum Glück gutartig. Wurde operiert, aber ich habe dadurch nur noch eine geringe Sehkraft auf dem rechten Auge. Saß am rechten Sehnerv Muss jedes Jahr ins MRT zur Kontrolle. Habe dafür 30 % Behinderung bekommen.
Im Oktober 2021 erlitt ich einen Schlaganfall. Linker Arm und linkes Bein betroffen. Anschließend Reha gemacht. Entlassungsbericht. Aber in dem Bericht steht nichts von arbeitsfähig oder nicht.
Im November 2021 wurde vom Sozialdienst der Reha Klinik ein Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Noch kein Ergebnis vorhanden. Habe heute mit dem Sozialdienst telefoniert. Wird jetzt endlich auf eilig bearbeitet.
Habe im Januar einen Antrag auf EU Rente gestellt. Abgelehnt. Noch immer ist mein linkes Bein taub und gelähmt. Mache weiterhin Physio und Ergo. Meine Hausärztin und meine Neurologin sagen, dass ich mich damit abfinden muss, dass das Bein nie wieder normal wird. Lt. EineVoraussetzungfür eine EU Rente ist, dass der Bewegungsapparat betroffen sein muss. Gehört denn ein Arm und ein Bein nicht zum Bewegungsapparat?
Habe jetzt auch noch eine sogenannte Schultersteife auf der linken Seite, eine Entzündung der Schulterkapsel, vom Orthopäden diagnostiziert für die es keine Behandlung gibt und die allein ausheilen muss. Höllische Schmerzen, kaum Schlaf kein normales An und Ausziehen. Geht wohl irgendwann von allein weg, kann aber Jahre dauern. Und heute dann die Ablehnung der EU Rente. Bin seit der Reha krankgeschrieben. In der Ablehnung steht, dass ich immer noch 6 Stunden arbeiten könnte. Klasse mit einem tauben Bein und einer kaputten Schulter und einem Auge, was kaum noch Sehkraft hat.
Habe gleich einen Einspruch geschrieben. Bringt es denn was, wenn ich zu dem Einspruch noch einmal alle meine Ärzte und die Krankenkasse um Hilfe und Zuarbeit bitte für zusätzliche Befunde? Das mit der Schulter war im Antrag noch gar nicht dabei, weil ich das erst jetzt bekommen habe.
Wenn ich wieder eine Ablehnung bekomme, ist es dann sinnvoll, einen normalen Rentenantrag zu stellen?
Bin 1960 geboren und arbeite mit Ausbildung und Studium seit1978 mit Unterbrechungen bei 2 Kindern. Der Versicherungsverlauf ist geklärt und korrekt. Habe also mehr als 40 Jahre gearbeitet.
Ich bitte dringend um Hilfe, weil ich wirklich am Verzweifeln bin. Lebe gerade von ca. 900 € Krankengeld also sehr stark am Existenzminimum.
Jürgen K.
am 18.09.2022Hallo Kerstin,
Habe Deinen Betrag erst gerade gelesen.
Nachdem was Du - aus Deiner Sicht - geschrieben hast kann ich nicht verstehen warum Dir die volle EM-Rente abgelehnt wurde.
Eine Alternative wäre in Deinem Fall die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Diese Rentenart hat folgende Voraussetzungen:
1. Erreichen der Altersgrenze.
in Deinem Fall bei Jahrgang 1960 könntest Du diese vom Lebensalter her beantragen. Müsstest jedoch mit einem Rentenabschlag rechnen, maximal 10,8%, könnte aber auch weniger werden. Ansprechpartner: DRV
2. Mindestens 35 Versicherungsjahre
Du schreibst das Du von 1978 an gearbeitet hast. Durch die 2 Kinder kann es zu Unterbrechungen. Wenn alle Versicherungsmonate (auch Erziehungszeiten) berücksichtigt würden könntest Du ja die 35 Jahre erreichen. Würde diesbezüglich einmal bei der DRV anfragen.
3. Ein Grad der Behinderung von mindestens 50
Das ist der Knackpunkt. Im Gegensatz zur Erwerbsminderungsrente wird hier nach anderen Gesichtspunkten beurteilt. Du schreibst das Du vor Deinem Schlaganfall vom Versorgungsamt mit einen GdB von 30 beurteilt wurde. Es kommt jetzt darauf an, dass die Folgen des Schlaganfalls vom Versorgungsamt noch zusätzlich beurteilt werden. Die Chance, dasd Du bei den von Dir geschilderten Beschwerden und wenn die Ärzte Deines Vertrauens dir das auch noch bescheinigen, denke ich sind günstig.
Lass Dir am besten vom VdK helfen. Ich denke das wäre die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wäre in Deinem Fall auch eine Alternative.
Emine
am 25.04.2022Ich beziehe Erwerbsminderungsrente in voller Höhe und die Befristung läuft in paar Monaten aus. Wird man bei Weiterstellungsantrag wieder zum Gutachter geschickt, wie beim Neuantrag?
Warte auf Antwort. Danke im voraus
Liebe Grüße
Christian Schultz
am 26.04.2022Hi Emine, das ist unterschiedlich. Aber während Sie bei der "ersten" EM-Rente eigentlich immer zum Gutachter müssen, ist das bei einer Weiterbewilligung nicht immer der Fall. Häufig läuft das dann nach Aktenlage.
Petra
am 12.06.2022Ja da wird man hingeschickt, leider
Janine
am 23.04.2022Ich befinde mich gerade in einer Rehaklinik, in der ich mich nicht wirklich wohl fühle. Auch bin ich die Einzige mit dieser Krankheit hier und muss den Therapeuten meine Krankheit erklären. Der Arzt wollte nach einer Woche schon, dass ich die 4 Wochen Reha noch um weitere 2 Wochen verlängere. Muss ich verlängern, oder habe ich bei Ablehnung schlechte Aussichten wegen der beantragten Erwerbsminderungsrente?
Christian Schultz
am 23.04.2022Hallo Janine, das kann man nicht allgemein beantworten. Sprechen Sie am besten einmal mit dem sozialen bzw. sozialmedizinischen Dienst in der Klinik.
Ist es denn die Möglichkeit
am 05.07.2022Hi,
das ist ja der Sinn der Reha. Wiedersehen macht Freude.
Urlaub ist das keiner, auch wen andere einen das einreden wollen, wie das schlechte Gewissen, und das andere noch schlechter dran sind. Die werden dafür bezahlt.
Schaffe Schaffe Häusle bauen, und der Bauträger ist ein Pleitegeier.
Silke Gold
am 28.03.2022Hallo , ich habe zwei Fragen .
Ich habe Erwerbsminderungsrente, auf anraten meiner Ärztin beantragt. Habe eine Teilerwerbsminderungsrente bewilligt bekommen und Widerspruch eingelegt.
Eine Rentenberaterin sagte mir nun , diese TEMR sollte ich nicht annehmen , da ansonsten mit Sicherheit der Widerspruch abgelehnt wird .
Grund ; für den finanziellen Ausgleich müsste ich ja zusätzlich weiter arbeiten gehen und deshalb würde die Notwendigkeit einer vollen EMR nicht gesehen werden .
Würde ich mit Teil EMR, bei Arbeitsunfähigkeit auch Krankengeld bekommen ?
Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort von Ihnen .
Vielen Dank
Christian Schultz
am 29.03.2022Hallo Silke, es kann neben der teilweisen EM-Rente auch ein reduziertes Krankengeld gezahlt werden. In der Praxis gibt es hier jedoch häufig Schwierigkeiten.
Silke
am 29.03.2022Also muss mir die Krankenkasse im AU Fall kein Krankengeld zahlen ?
Habt Ihr Erfahrung damit , ob ich nun die TEMR annehmen soll oder nicht ?
Danke für die Antworten
Christian Schultz
am 29.03.2022Das habe ich nicht geschrieben. Grundsätzlich gibt es neben der halben EM-Rente ein verringertes Krankengeld - nur machen die Kassen hier häufig Probleme. Lassen Sie sich am besten persönlich beraten, in dieser Situation ist jeder Fall anders.
Matthias
am 17.03.2022Hallo,
ich bin 62 Jahre alt und Schwerbehinter und bin ab 04/2022 Arbeitslos. Lehre ab 07/1974
Wenn ich zum 05/2024 einen EU antrag Stelle und dieser abgelehnt wird
Wird der antrag dann Automatisch in einen Renten für schwerbhinterte umgewandelt oder Altersrente
oder ist dann ein neuer antrag für altersrente für Schwerbhinterte zu Stelle.
Christian Schultz
am 17.03.2022Moin Matthias, das sind zwei unterschiedliche paar Schuhe. Für die Altersrente müssen Sie einen gesonderten Antrag stellen.
Ralf
am 11.03.2022Hallo,
nach einem großem Bandscheibenvorfall LWS und andauernde Schmerzen über den Tag die sich bei längerer Bewegung und Sitzen über den Tag erhöhen, so wie psychischen Problemen u.a. wegen der ständig Schmerzen, habe ich einen EU-Rentenantrag gestellt, der abgelehnt wurde.
Im Gutachten der DRV wurde mir nach der Untersuchung eine Arbeitsfähigkeit in meiner gegenwärtigen Position von weniger als 3 Stunden bescheinigt. Sowie eine Erwerbsfähigkeit in jeden anderen Beruf mit mehr als 6 Stunden.
Ich bin 1975 geboren und arbeite als techn. Sachbearbeiter/Projektbetreuer (Büro) mit Außendienst ohne Personalverantwortung im öffentlichen Dienst. Meine Tätigkeit ist (Stehend, Sitzen, Gehend) im Wechsel. Habe einen leidensgerecht eingereichten Arbeitsplatz und bin seit 3 Jahren durchgehend krankgeschrieben.
Ich frage mich, welche Tätigkeit das sein soll mit mehr als 6 Stunden, wenn meine gegenwärtige Tätigkeit das allgemeine Idealbild für einen Umschulung bezüglich eines Bandscheibenvorfalls darstellt und ich für diese Bürotätigkeit mit nur 3 Stunden arbeitsfähig bin. Aktuell bekomme ich egal was ich tue, je länger der Tag wird zunehmen auch Gefühlsstörungen und stärkere Schmerzen welche sich nur mit Erhöhung der Schmerzmitteldosis bekämpfen lassen, was ich nicht immer so machen will.
Wie soll ich darauf reagieren? Widerspruch einlegen und wie begründen? Oder ist das sinnlos?
Danke für eine Antwort
LG
Christian Schultz
am 11.03.2022Hallo Ralf, ob ein Widerspruch in Ihrem konkreten Fall aussichtsreich wäre, hängt von den Berichten Ihrer Ärzte ab. Ohne diese einzusehen, kann man keine seriöse Beurteilung abgeben. Also Mitglied im SoVD können Sie das bei meinen Kollegen in der Sozialberatung klären lassen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Ist es denn die Möglichkeit
am 05.07.2022Ja leidet mal gerecht werden sich manche Stellen denken, bei dem was bei den Kranken ankommt.
Marion
am 25.02.2022Ich habe selber einen Antrag gestellt betr. Erwerbsminderung .
25 Stunden in der Woche könnte ich arbeiten . Mein Arbeitgeber , spielt leider nicht mit .
Da ich einen Vollzeitvertrag habe , möchte er auch jemand haben , der 38 Stunden in der Woche arbeitet .
Kann ich Einspruch erheben und die Erwerbsminderung ablehen ?
Christian Schultz
am 28.02.2022Hallo Marion, ist die Rente bereits bewilligt? Wenn Sie in Vollzeit arbeiten können und von daher keine Rente benötigen, gibt es natürlich eine Chance, auf die Zahlung zu verzichten. Dafür müssten Sie mit der Deutschen Rentenversicherung Kontakt aufnehmen. Ob das aber wirklich sinnvoll ist, können nur Sie beantworten. Sie haben die Rente ja sicherlich nicht ohne Grund beantragt.
Mino
am 19.01.2022Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine Mutter ist 63 Jahre Alt seit längerer Zeit Krank und steht jedoch noch im Arbeitsverhältnis. Sie ist bereits durch die Krankenkasse ausgesteuert und nächsten Monat läuft das ALG 1 aus. Eine Rente wegen Erwerbsminderung wurde mithilfe des Sovd bereits letztes Jahr gestellt.
Es wird noch auf den Gutachter Termin gewartet.
Nun muss sie gezwungenermaßen ALG 2 beantragen bis sie in Rente geht. Im vereinfachten Antrag auf ALG2 steht unter 4
"Ich fühle mich gesundheitlich in der Lage,
eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich auszuüben."
Was sollte man hier ankreuzen? Wenn man Nein eintragen würde, würde man doch kein ALG2 bekommen oder, also trotz Rentenantrag und dieser Ausnahmeregelung?? Hoffe ihr versteht was ich meine.
Die Hilfe soll nur die Zeit bis zur Rente überbrücken.
Christian Schultz
am 19.01.2022Hallo Mini, bitte rufen Sie Ihren Sachbearbeiter beim SoVD an. Der wird Ihnen beim Ausfüllen des Antrags helfen.
Rami
am 28.12.2021Hallo
Seit 2016 fur 2,5 Jahre Pflicht versichert ,danach krank geworden und für 1,5 Jahre krankengeld, danach ausgesteuert und ALG 1 nachtlosickeit bekommen fur eine Jahr mit Reha Empfehlungen.
Habe ich eine Reha durchgeführt in 08.2021 , (genau nach 5 ,2 Jahren Wartezeit) und arbeitsunfähig entlassen, mit Erwerbsminderung rente Empfehlungen
Ich habe nach Reha, Erwerbsminderung antrag gestellt und jetzt ist brief zurück gekommen, ich habe Wartezeit nicht erfüllt!
Begrundung: ich bin seit 29.10.2019 voll erwerbsgemiendert und bis diese Zeit habe ich nur 41 Monaten Wartezeit.
Aber in 29.10.2019 ich war in krankengeld noch bis 07.2020 .Warum haben die nur bis diese Datum meine Wartezeit gerechnet?
Christian Schultz
am 03.01.2022Hallo Rami, Ihre Wartezeit können wir hier im Forum nicht klären. Dazu wenden Sie sich bitte an meine Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Silke Haas
am 14.12.2021Guten Tag,
Ich habe eine Frage, Dir ich mir trotz Internet- Recherche nicht selbst beantworten kann. Wenn man lange Zeit AUF geschrieben ist, wird ein Antrag auf volle EMR abgelehnt, grundsätzlich, wenn man keine Wiedereingliederung versucht hat. Dies, so habe ich gehört, geschieht generell aus Formgründen. Was ist, wenn man aber arbeitslos ist? Dann kann man ja gar keine Wiedereingliederung versuchen? Das wäre so toll, wenn Sie mir die Frage beantworten könnten!
Christian Schultz
am 14.12.2021Hallo Silke, selbstverständlich kann eine EM-Rente auch dann gewährt werden, wenn Sie arbeitslos sind. Es müssen allerdings immer die gesundheitlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/erwerbsminderungsrente-antrag-und-voraussetzungen-volle-und-teilweise-rente-hinzuverdienst-und-versteuern
Silke Haas
am 15.12.2021Hallo Herr Schultz,
ganz vielen Dank für die schnelle Antwort! Meine Frage bezog sich eher auf etwas anderes. Meine Therapeutin in der Reha hatte mir gesagt, dass ich aus meiner Arbeitsunfähigkeit heraus keinen Antrag auf eine volle Erwerbsminderungsrente stellen kann/ soll, weil dieser sowieso aus Formgründen abgelehnt wird, da ich bislang keine Wiedereingliederung versucht habe. Ich bin zur Zeit weiter AUF und steuere im Januar aus. Bezgl. einer Bewilligung einer teilweise EMR hätte ich dagegen gute Chancen. Ist das korrekt mit der Wiedereingliederung? Wenn man jetzt aber arbeitslos ist, kann man ja keine Wiedereingliederung machen. Sind die Chancen dann diesbezüglich auf eine volle EMR größer?
Ich hoffe, Sie können mir diese Frage beantworten. Vielen Dank und viele Grüße!
Christian Schultz
am 15.12.2021Das kann ich so weder bestätigen noch dementieren. Am Ende kommt es ohnehin auf Ihre persönliche Situation an. Lassen Sie sich dazu am besten individuell beraten: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Glückliche Rentnerin
am 12.12.2021Hallo, guten Tag.
Traurig, dass die Bearbeitungszeiten der Anträge soooo unfassbar variieren. Ich bin nach 35 Jahren Berufstätigkeit nun seit 03/20 durchgängig krank geschrieben. Krankengeld seit 8/21 ausgesteuert und seit 9/21 alg1 im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung. Psychotherapie seit Mai 2020 und psychosomatische Reha im Sept 2021 erfolglos beendet. Ganz klar ist, dass die Abschlussberichte der Kliniken so ausfallen, wie die DRV es von den Kliniken erwartet, die dafür bezahlt werden. Aber aus eigener Erfahrung weiss ich nun, dass das Gutachten der Reha nicht alleine den Ausgang des Rentenantrags begründet. Ich habe im Sept 2021 einen Antrag gestellt und vor zwei Tagen, also nach 2,5 MONATEN die volle Bewilligung erhalten... Unfassbar schnell. I'm Gegensatz zu einigen anderen finde ich definitiv richtig, eine Mitwirkung von Patienten zu erwarten. Das dürfte wohl selbstverständlich sein... Danke an den Sozialverband, obwohl nur der Antrag über den Verband eingereicht wurde. Vielleicht hat es die Entscheidung aber beschleunigt... Ganz liebe Dank und bleiben Sie gesund...
Claudia Sitnikov-Krüger
am 03.02.2022@ glückliche Rentnerin,
ich persönlich bin der Meinung, dass eine Frau die 35 Jahre ununterbrochen im Arbeitsleben gestanden hat und plötzlich krank wird und auf unbestimmte Zeit arbeitsunfähig ist, es mehr als verdient hat, dass die DRV sie jetzt unterstützt. Ich glaube, dass ist der Grund für die schnelle Bearbeitungszeit. Denn in der Verwaltung sitzen Beamte die den Anwärtern auf EM Rente auf Augenhöhe begegnen wollen. Leider werden auch häufig andere Menschengruppen ausgeschlossen. Solche, die es nicht schaffen zum Gutachter zu gehen, weil sie Depressionen haben. Die auch keine Kraft haben zu kämpfen, da sie doch den kürzeren ziehen. Dann landen sie beim Job Center, weil Verwaltungsakte bis zum St. Nimmerleinstag zurückgehalten werden. I
Lullelum
am 10.03.2022Hallo zusammen, seit 1991 bin ich berufstätig, incl Ausbildung. Nun bin ich seit 8/2018 krank, erkrankt an Depressionen, Burnout, Angst und Panik Attacken. 8 Wo Tagesklinik, 6 Wo Reha, über 3 Jahre ambulante Therapie und voriges Jahr im April den Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Bei 2 Gutachtern gewesen, der erste hat mich nicht reingelassen, weil ich nicht geimpft bin, die 2.hat mich erst mal 10 min angebrüllt, und heute kam die Entscheidung von der DRV, Antrag abgelehnt, da ich aus medizinischer Sicht noch mindestens 6h täglich arbeiten kann,so die Begründung. Es sind mindestens über 12 Diagnosen aufgelistet, ich hab einen Schwerbehinderten Ausweis Grad 50. Für mich ist heute erneut eine Welt zusammen gebrochen. Meine finanzielle Situation rutscht immer tiefer, mein Haushalt bleibt auf der Strecke, mein Kind ist seit Oktober letzten Jahres auch an Depressionen erkrankt... Keine Kraft mehr zum kämpfen... Hab schon so einiges im Leben durch, bin aufgestanden und hab weiter gemacht, jetzt schaffe ich es nicht mehr.
Neuhier
am 15.05.2022Hallo Lullelum,
auch wenn es nicht viel hilft. Ich fast exakt in derselben Situation. 2 x abgelehnt, trotz Anwalt, 3 Gutachtern. Gericht hat abgelehnt. ICH KANN NICHT mehr.
An unserem Arbeitsamt steht an der Wand: Von der Wiege, bis zur Bahre.
Der dressierte Bürger hat bei der Arbeit zu sterben.....
Liebe Grüße
Ich
am 27.06.2023Na wie schön für Dich. Andere können kaum krachen, leiden unter starken Schmerzen, leben nur mit Schmermedis und bekommen nicht mal eine Teilrente. Aber immer schön einzahlen. Wofür bitte gibt es sozialmedizinische Gutachten von der Reha wenn es am Ende keinen interessiert
Frank Trinkstein
am 28.11.2021Meine Rentenversicherung hatte mir am 16.07.21 eine 5-wöchige Reha genehmigt. Diese Reha habe ich am 05.10.21 bis 09.11.21 abgeleistet. Ich bin 62 Jahre alt. Mittlerweile liegt mir der medizinische Entlassungsbericht vor. Leistungsvermögen allgemeiner Arbeitsmarkt: unter 3 Stunden. Ich denke dass ich in Kürze von der Rentenversicherung aufgefordert werde einen Erwererbsminderungsrente zu beantragen ?? Ich habe jetzt von meiner Krankenkasse einen Brief erhalten, mit der Bitte eine Einwilligungserklärung (für den medizinischen Entlassungsbericht) zu erteilen. Der MD der Krankenkasse will den Entlassungsbericht?? Kann ich dem zustimmen oder sollte man ablehnen ??? Was will die Krankenkasse mit dem Bericht ? Will die Krankenkasse auf die Rentenversicherung einwirken, dass ich einen Antrag auf Erwerbsminderung stelle ??? Habe ich ein Gestaltungsrecht (Beginn - Antrag der Erwersminderungsrente ??) Die Reha wurde von meiner Ärztin in die Wege geleitet! Oder geht es der Krankenkasse um das Krankengeld, dass man die Rentenversicherung ab 16.07.21 in die Pflicht nehmen will ! Ich würde gerne den Beginn der ERwerbsminderungs-Rente beeinflussen. Bitte um Antwort. Danke
Christian Schultz
am 29.11.2021Hallo Frank, eines ist sicher: Die Krankenkasse hat natürlich ein Interesse daran, die EM-Rente so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen. Dann bekommen Sie nämlich kein Krankengeld mehr. Ob Sie noch über das Gestaltungsrecht verfügen, müsste man über Ihre Unterlagen herausfinden - hier im Forum können wir das leider nicht leisten: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Sieber Claudia
am 24.11.2021Hallo, Herr Schulz! Es geht hier um meinen Mann .Er ist an COPD erkrankt und zum 6.1.2022 ausgesteuert. Er war viele Jahre selbständig, mußte die Firma schließen, hat dann
18 Monate gearbeitet u.war dann 10 Monate arbeitslos.Im August 2020 wurde er dann dauerhaft krankgeschrieben. Eine Reha mußten wir beantragen, gingen wegen abgelehnten Antrag auf Begleitperson in Widerspruch.Letztendlich zog die Rentenversicherung selbst die Reha zurück. Eigentlich stehen ja meinem Mann noch 2Monate Arbeitslosengeld zu, u.er ja zum Bsp. enorme Knieprobleme hat, wo er ja ev. dann neu Krankengeld beziehen kann, wäre das möglich? Zählt denn zu den 36 Monaten vor Beginn der Erwebsminderung auch die Zeit der Krankschreibung dazu? Wir wissen nun nicht, ist der Antragauf Arbeitslosengeld oderder Antrag auf EM Rentebesser für uns. Wir würden uns über eine Antwort sehr freuen!
Christian Schultz
am 24.11.2021Hallo Claudia, bedenken Sie, dass der Antrag auf EM-Rente mehrere Monate in Bearbeitung sein kann. Wenn Sie in zwei Monate nicht ohne Geld dastehen möchten, sollten Sie den Antrag also zeitnah stellen. In der Zwischenzeit wäre ein Antrag auf ALG I sinnvoll, wenn Sie noch Anspruch haben.
Micha
am 09.11.2021Hallo zusammen. ich bin seit Anfang des Jahres erwerbsgemindert berufsunfähig und bekomme die halbe Rente. Ich habe die EU-Rente selber, mit Hilfe eines Knappschaftsältesten ohne Reha gestellt. Der Schwerpunkt ist Depressionen, Angst- und Anpassungsstörung. Ich bin arbeitslos (ALG 1) und gehe mit Hilfe eines Verbandes derzeit in den Widerspruch, da ich weis das ich nicht mehr arbeiten kann. Nach jahrelangem Mobbing und zum Schluß auch Bossing sowie schwerer privater, seelischer Belastung, ist jeder Tag und dessen Anforderungen für mich kaum zu stemmen. Leider mache ich auf mein Umfeld einen “normalen“ Eindruck....
Ich schreibe dies um allen Mut zu machen die ernsthaft krank sind und sich nicht trauen. Ihr könnt nur gewinnen, nichts verlieren!
Andrea
am 23.08.2022Gewinnen kann man nicht. Mir wird sogar eine Strafe vom Gericht auferlegt weil ich das Gericht angeblich missbrauche. 3 Gutachten, Richterin eiskalt. Nicht einmal konnte ich persönlich etwas vortragen. Und der VDK war mir keinerlei Hilfe außer Briefe hin und her schubsen. Hab 90 % Schwerbehinderung und Pflegegrad aber ich kann 6 Stunden und mehr, trotz lange Liste was ich nicht machen sollte.
Uwe
am 09.11.2021Uwe
Hallo an alle,
Ich bin 58 Jahre alt und seit ca. 1,5 Jahren wegen Depression Krankgeschrieben. Ich bekomme noch Krankengeld die Krankenkasse ziwing mich auf, eine Reha zu beantragen.
ich habe Reha beantragt Reha-Antrag genehmigt. Die Klinik bestätigt
und einen Monat später kam der Brief DRV. absage.
Der Grund Raha ist für sie wird dir nicht nützen (nichts wert) Sie müssen eine EMR beantragen.
Ich möchte vorerst keine EMR beantragen.
Ich möchte Jahr 2023' Erwerbsminderungsrente bentragen...
Dazu brauche ich eure Vorschläge.
Vielleicht habe ich jetzt eine Chance in Rente zu gehen, weil er möchte, dass ich mich bei DRK-Ärzten erwebminderunsrente bewerbe?
Wird mir die DRV Probleme bereiten, wenn ich 2023 eine Rente beantrage?
oder ich sollte sofort einen Antragsantrag stellen.
Muss ich befürchten, dass meine Invalidenrente verweigert wird und mit welchen Ergebnissen kann ich rechnen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Kommentare und Empfehlungen!
Christian Schultz
am 09.11.2021Hallo Uwe, Zeitpläne zu schmieden, ist im Sozialrecht nicht so ganz einfach. Am Ende hängt ja alles an Ihrem Gesundheitszustand. Und natürlich an bestimmten Wartezeiten. Da sollten Sie sich schon persönlich beraten lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
TIMO
am 06.11.2021TIMO,
Hallo an alle,
Ich bin 57 Jahre alt und seit ca. 2 Jahren wegen Depressionen krankgeschrieben. Mir geht es immer noch nicht gut. Während ich noch Krankengeld bekomen, forderte mich die Krankenkasse auf, eine Reha zu beantragen.
Ich habe es mitDRV Rehabilitation zugestimmt.
Der Sanierungsantrag wurde im Sommer 2020 bewilligt. Die Klinik bestätigte mir den Termin im März 2021. und einen Monat später kam eine schreiben DRV und sagte, dass Reha abgesagt wurde.
Der Grund war, dass Raha ist keine lösung für dich, es heißt, du musst eine Erwerbsminderungsrente beantragen.
Jetzt bekomme ich noch Krankengeld, weil meine Krankheit ist gewechselt (Diognose) noch läuft,14 monate noch
Ich möchte vorerst keine Invalidenrente beantragen.
Ich möchte mich 2023 bewerben
Ich weiß nicht, ich mache es richtig oder falsch
Dafür brauche ich eure Vorschläge.
Vielleicht kann ich jetzt in Rente gehen, weil sie mir sagen, dass ich eine Erwerbminderungsrente beantragen soll,
wenn ich 2023 den Rente beantrage, wird mir DRV Probleme bereiten?
Muss ich deshalb Angst haben, dass die Invalidenrente verweigert wird und mit welchen Ergebnissen muss ich rechnen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Kommentare und Ratschläge!
Christian Schultz
am 08.11.2021Hallo Timo, allgemeine Ratschläge helfen in Ihrer Situation nur bedingt weiter. Ich empfehle Ihnen eine persönliche Beratung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Wasa Med
am 06.11.2021VASA..
Ich habe im Oktober 2020 eine Reha beantragt und es wurde vom DRV bewertet. Reha wurde angenommen und der Name und die Adresse der Klinik kamen mit dem Termin, dann zwei Monate später erhielt der DRV einen Brief. Nur weil die Reha abgesagt wurde. Unsere Ärzte sagte, es wäre nicht von Vorteil, nach Reha zu gehen. oder NICHT lohnen..
Es stand dass ich innerhalb eines Monats die Erwerbsminderungsrente beantragen würde, der Rehabilitationsantrag wurde dann in einen EMR-Antrag umgewandelt und ich habe bis heute keinen Rentenantrag gestellt. Der Grund für meine Krankheit waren Depressionen 16 Monate sind vorbei und jetzt bin ich 4 Monate krank von einer anderen Krankheit und bekomme Geld aus der Krankenbox. Ich wusste nicht, ob ich eine EMR beantragen kann, weil ich vor 3 Monaten meinen Job gekündigt habe, ich habe einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen, aber sie zahlen bis zum 63. Lebensjahr 50% meines Rentenbeitrags, wenn ich eine EMR beantrage, Sie werden diesen Betrag nicht zahlen. Ich habe mit dem Arbeitgeber gesprochen und er sagte, dass sie nach einem Jahr eine Pauschale zahlen werden, also möchte ich mich nach einem Jahr bewerben. DRK selbst bietet Pensionierung an, wenn ich mich nach einem Jahr beantrage, bin ich zögerlich, ob der DRV sie blockiert, ich brauche bitte Ihre Meinung dazu, oder ich habe mich noch nicht entschieden, ob ich EMR-Antrag besser stellen würde. Lebe wohl, meine Kurbel. Ich brauche deine Hilfe.
Ich habe Pflege 3 und GdB 60 Wartungsbericht Bewertung.
Christian Schultz
am 08.11.2021Hallo, das können wir leider nicht hier im Forum klären. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen in der Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Marlene
am 23.10.2021Ich bin 63 Jahre alt. Wir haben vor einigen Monaten einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt. Daraufhin wurde ich von der DRV zu einem Gutachten bei einem Arzt gebeten. Der Gutachter hat keinen guten Ruf und einige bekannte hatten leider sehr negative Erfahrungen mit diesem. Daraufhin habe ich den Gutachter wegen "Befangenheit" abgelehnt. Wahrscheinlich war das ein Fehler denn einige Monate später habe ich einen Brief von der DRV bekommen wo steht das mir dieses Recht nicht zusteht. Ich soll nun innerhalb 3 Wochen antworten und sagen ob ich zum Gutachter will oder nicht. Man wird förmlich dazu gedrängt. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Bitte um eine ausführliche Antwort. Soll ich denen Schriftlich antworten und schreiben das ich einverstanden mit dem Gutachten bin??
Christian Schultz
am 25.10.2021Hallo Marlene, den Gutachter kann man sich leider nicht aussuchen. Daher sollten Sie der Bitte der DRV nachkommen. Was Sie sich aussuchen können, sind Ihre eigenen Ärzte - und deren medizinische Berichte sind für die letztliche Entscheidung genauso wichtig wie die Meinung des DRV-Gutachters. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-dem-richtigen-befundbericht-zum-schwerbehindertenausweis
sven
am 13.10.2021Haltet durch. IHR SCHAFFT DAS
Silvina Gabriel
am 03.09.2021Hallo, habe eure Seite soeben entdeckt, da ich meinen Fall kurz schildern möchte. Vor ca. zwei Jahren habe ich Erwerbsminderungsrente beantragt.,wurde aber abgelehnt, was jetzt über ein Gericht läuft, da ich in Widerspruch gegangen bin. Ich werde von dem VdK durch eine Anwältin vertreten, was seine Zeit dauert. Ich bin an der Schulter Ende März operriert wurden, seid Dezember bin ich krankgeschrieben. Sollte von meinem Arzt eine Reha beantragen, wurde von der DRV Sachsen aber abgelehnt, mit der Begründung das ich zu krank sei und sie mir nichts bringen würde, da die Krankenheiten aber bleiben. Ich leite unter chronischen Dauerschmerzen in beiden Schultern, Rücken, beide Hüften, beide Kniegelenken, Beine Lypödeme, Fussgelenke, chronische Achillessehneentzündung, Schlafapnoe, Deppressionen. Nun frage Ich mich, warum bekomme Ich da keine Erwerbsminderungsrente? Ich frage mich jeden Tag, wie man mit solchen starken Schmerzen, wie ich sie habe, arbeiten gehen soll? Die Betreuer von KK und Arbeitsamt sagen, geht garnicht, nur die DRV macht da nicht mit. Was soll bzw. da noch machen.
Christian Schultz
am 06.09.2021Hallo Silvina, Ihre Frage könnten wir nur beantworten, wenn wir Ihre medizinischen Befundberichte einsehen würden. Es kann verschiedene Gründe für das Vorgehen der DRV geben, fragen Sie am besten bei Ihrem Berater vom VdK nach, dem liegen die Berichte ja vor.
Anja Seemann
am 30.09.2021Hallo,
Habe PBC/Overlapp AIH, Osteoporose, Polyarthrose und eine Neurasthenie mit Panikstörung.
Ich war aufgrund mehrfacher Knochenbrüche und der Gefahr weiterer Brüche nicht Reha fähig. Wir haben keinen Rehaantrag gestellt, sondern gleich die Erwerbsminderungsrente. Es gab keine Nachfragen etc., da meine Ärztin dies schriftlich bestätigt hatte. Die volle EM-Rente wurde nach 9 Monaten bewilligt.
Wünsche Dir alles Gute und gute Besserung LG
Peter Leitner
am 01.09.2021Hallo, ich bin zufällig auf dieses Forum gestoßen und entsetzt wie es so manchen hier ergeht. Auch ich hatte Antrag auf EU Rente gestellt . Reha hinter mir . Rentenantrag wurde niedergeschmettert. Widerruf erfolglos. Wollte schon aufgeben, aber mein Rechtsanwalt vom DGB bestand auf Klage. Dann ging alles sehr schnell. 2 Stunden vor Verhandlung zum unabhängigen Gutachter. Einschätzung : arbeitsfähig zwischen 3 und 6 Stunden, was einer halben EU Rente entsprechen würde. Richterin meinte an die Parteien...." ihr werdet Euch vermutlich auf einen Vergleich einigen ".
Rechtsvertreter der Rentenkasse machte dann überraschend den Vorschlag: volle Rente, aufgrund der Arbeitsmarktlage, befristet auf zwei Jahre!
Was ich damit sagen will: Nicht aufgeben und den Weg vor das Sozialgericht nicht scheuen.
Für mich geht es jetzt jedoch wieder von vorne los. Im Oktober läuft meine Rente aus. Antrag auf Weitergewährung im Mai gestellt. Bis dato keine Nachricht von der Rentenkasse!
Ich sitze auf Kohlen und das ist zermürbend!
Jörg Lewandowski
am 01.08.2021Alles hat im Mai 2015 angefangen.
Meine Frau bekam Rückenschmerzen die von Tag zu Tag schlimmer wurden.
Nach einem Arzt Besuch mit MRT stand fest,das ein Nerv gerissen war.
Da nach erfolgte ein Krankenhaus Aufendhalt in der Ihr angeraten wurde sich einer OP zu unterziehen,die ohne Narkose durchgeführt werden muss.
Meine Frau willigte ein.
Leider ohne erfolg.
Es folgten dann unzählige Arztbesuche,bis auf Anraten der Ärzte eine EM beantragt wurde.Im März 2016 fand eine RHEA statt.
Meine Frau in der RHEA alles gegeben,was ein Riesenfehler war.
Der Gesundheitszustand verschlechterte sich auf Grund der Schmerzen ständig.
Die DRV lehnte auf Grund des RHEA Gutachtens den Antrag ab.
Es wurde mit einem Fachanwalt Wiederspruch eingelegt.
Die DRV bestellte ein Neues Gutachten .
Das Gutachten war Niederschmetternd.
Aus dem ging hervor das an eine Arbeitstätigkeit nie wieder zu denken sei.
Der wurde dann im Dezember 2017 wiederum mit der Begründung aus dem Gutachten von der RHEA 2016 abgelehnt.
Dann haben wir Klage eingereicht.
Im März 2018 wurde vom Gericht ein Gutachter bestellt.
Das Gutachten wurde dann im August 2018 erstellt mit dem gleichen Diagnose Ergebniss Arbeitsunfähig.
Die DRV forderte dann noch ein Gutachten an,wir hatten Mitlerweile Sommer 2019,
Es gab dann ein Gutachtertermien im Juni 2020.
Am 31.1.2020 ist meine Frau beim gehen blötzlich gefallen und hat sich eine Dreifache Unterschenkelfraktur zugezogen.
Zwei Trümmerbrüche mit einem Offenenbruch.
Das Krankenhaus in dem Sie eingeliefert wurde sagte,da gehen wir nicht dran.
Sie wurde in eine Spezialklinik gebracht,
Es folgten 2 OP .
Die einmal 6 Stunden und einmal 5 Stunden Dauerten.
9 Schrauben und 2 Platten wurden angebracht.
Ein zugezogener Neurologe hat dann in der Klinik festgestellt das der Sturz durch den Riss eines 2 Nerves verursacht wurde.
Eine OP in der die Nerven
Zusammengeführt werden könnten gibt es in dem Rückenbereich nicht sagte Er.
Dann hat Sie 13 Monate im Rollstuhl verbringen müssen.Pflegestufe 2 wurde genehmigt.
Der Gutachter Termin in Juni 2020 wurde Wahrgenommen, mit dem Ergebnis, das die Gutachterin schrieb,das Sie Aufgrund das meine Fraun nicht stehen kann ,kein Neurologisches Gutachten erstellen kann.
Das Gericht hat dann bei der DRV angefragt,ob auf das Bein eine EM Rente gezahlt werden kann.
Die DRV wollte dann wieder ein Gutachten haben.
Das Gericht bestellte wieder ein Gutachten bei einer Ortopädenin.
Das Gutachten wurde in Juni 2021 erstellt.
Die Frau Dr. hat sich 4 Stunden Zeitgenommen und für meine Frau ein Niederschmetterndes Gutachten geschrieben.
Sie soll sich keine Hoffnung machen,Sie wird nie wieder Richtig laufen können.
Und an Arbeiten schon mal garnicht mehr denken.
Sie soll sich Glücklich schätzen,das Sie das Bein noch hat.
Wir kämpfen jetzt im 6 Jahr mit der DRV.
Da meine Frau jetzt Mitlerweile auch 56 Jahre ist und Selber 2 Staatsexamen in der Medizin hat,kann Sie jedes Gutachten und Bericht mit den Fachausdrücken verstehen.
Wir warten jetzt auf ein Urteil des Gerichtes.
Wir werden uns auf kein vergleich einlassen,da es Mitlerweile um sehr viel Geld für uns geht.
Christina Dreher
am 24.07.2021Hallo ich hätte da mal eine frage :Bin seit über einem jahr im krankenschein hab menignom op und reha hinter mir ,darf nur noch 2std arbeiten, hab erwerbsminderungsrente beantragt und die wurde abgelehnt ich bin zu krank und kann nicht arbeiten werde Widerspruch einlegen aber was wenn wieder abgelehnt wird?ich habe wortfindungsstörung entschuldigt meine Schreibweise. In der reha stellte ich den Antrag auf rente weil der arzt mir das sagte. Vielen dank für eure Antwort.
Christian Schultz
am 26.07.2021Hallo Christina, eine generelle Vorgehensweise kann man hier nicht empfehlen. Jeder Fall ist anders. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen in der Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Heike Forst
am 06.07.2021Hallo, habe heute erfahren das ich aus der Nahrlosigkeit raus bin, heisst das , meine EM Rente ist abgelehnt ? Und was muss ich jetzt machen ? Rentenkasse hat mir noch nicht geschrieben.
Bin Mitglied bei Euch.
LG Heike
Christian Schultz
am 17.07.2021Hallo Heike, das heißt erst einmal nur, dass man Ihr Arbeitsvermögen so einschätzt, dass Sie weniger als sechs Monate krank sein werden. Um Arbeitslosengeld zu bekommen, können Sie sich nun immer noch der Vermittlung zur Verfügung stellen, mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankengeld-laeuft-aus-wie-verhalte-ich-mich-richtig
Karin Krämer
am 16.06.20212017 hat schon der medizinischen Dienst von der Agentur für Arbeit gesagt ich wäre nicht arbeitsfähig. 2018 Reha und anschließend berufliche Reha. Alles ohne Erfolg, habe im August 2019 EU Rente beantragt, die im Mai 2020 abgelehnt wurde. Wiederspruch läuft, jetzt bekam ich den Pflegegrad 3 und bekomme immer noch kein Rente. Man will nochmals neue Befundberichte haben. Gab es das schon? Dass jemanden mit Pflegegrad 3 keine EU Rente bekam?
Christian Schultz
am 16.06.2021Hallo Karin, erst einmal klingt das natürlich unlogisch. Und in vielen Fällen geht ein relativ hoher Pflegegrad in jungen Jahren auch mit einer EM-Rente einher. Aber nicht immer, die Bewertungen laufen auf unterschiedlichen Ebenen.
Doris Markhot
am 14.06.2021Hallo!
Ich war Juni bis Juli 2019 für 4 Wochen auf Reha.
Wurde unter 3 Stunden in meinem Beruf,aber über 6 Stunden in einem anderen krank entlassen.
Nach der Reha ging der Ärzte Marathon erst los,von einem zum andern.Also heißt die meisten Diagnosen kamen erst nach dem Rehaaufenthalt!
So im Dezember 2019 Erwerbsminderungsantrag gestellt kam eine Ablehnung.
Da hab ich Wiederspruch eingelegt,worauf ich zum Gutachter geschickt wurde.
Der Gutachter stellte fest Arbeitsfähig 3-unter 6 Stunden das wäre ja eine Teilerwerbsminderungsrente!
Auf das Gutachten lehnte die Rentenversicherung wieder ab,mit dem Hinweis nicht nachvollziehbar! Warum schickt mich die Rentenversicherung zum Gutachter, und folgt dann seiner Empfehlung nicht? Bin jetzt in Klage mit einem Rechtsanwalt! Kann das alles nicht verstehen! Was meint ihr habe ich Chancen den Rechtssreit zu gewinnen? Denn das Gutachten hat ja für mich gesprochen. Für Antwort bin ich sehr Dankbar.
Christian Schultz
am 14.06.2021Hallo Doris, in den meisten Fällen folgt die Rentenversicherung der Wertung des offiziellen Gutachters. Warum es in Ihrem Fall anders gelaufen ist, können wir ohne nähere Kenntnisse des Falles aber nicht beantworten. Auch die Erfolgsaussichten lassen sich so nicht beurteilen.
Dirk
am 06.07.2021Hallo Doris,
ich habe eine ähnliche Erfahrung gemacht. Im Oktober 2020 habe ich eine Reha beantragt und wurde von der DRV zur Begutachtung eingeladen. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass sich meine Erwerbsfähigkeit durch eine Reha nicht verbessern oder eine Verschlechterung vermeiden lässt.
Nur vorab: ich habe Pflegegrad 3 und GdB 60 mit Kennzeichen G aufgrund einer neurologischen Erkrankung (Polyneuropahtie in Händen und Beinen starkt ausgeprägt).
Die Erwerbsfähigkeit im ausgeübten Beruf sowie am allgemeinen Arbeitsmarkt wurden mit 3 - unter 6 Stunden beurteilt. Die Rehamaßnahme wurde durch die DRV abgelehnt (mit der Begründung: ...aufgrund der durch uns (DRV) festgestellten geminderten Erwerbsfähigkeit...).
Daraufhin wurde der Reha-Antrag in einen Antrag auf EMR gewandelt und ich habe auch einen entsprechenden Rentenantrag gestellt.
Nach ca. 6 Wochen kam die Ablehnung des Rentenantrages. Die Begründung war kurz und knapp: Eine Erwerbsminderung liegt nicht vor.
Das Widerspruchsverfahren läuft, bin mal gespannt, wie es da weiter geht. Ein ärztlicher Befundbericht wurde von meiner Neurologin angefordert (die kann die Entscheidung ebenfalls nicht nachvollziehen).
kottix
am 07.08.2021Na klar haben Sie Chancen den Rechstsreit zu gewinnen: Kommt auf die Laune des Richters und auch ein wenig auf Ihre Rechtsvertretung an - versenden Sie Blumen und Pralinen!
Ich möchte Sie als selbst Betroffener wirklich nur aufheitern!
S. Maier
am 08.06.2021Hallo,
habe nach Ablehnung bereits widerspruch eingelegt und bin noch bei der Begründung.
Da in dem Schreiben nach Aktenlage abgelehnt wurde habe ich dazu eine Frage.
Habe ich das Recht auf ein ärztliches Begutachten? Ich habe natürlich auch um Akteneinsicht gebeten, da mir es unbegreiflich ist, dass in der Ablehnung meine Minderbelastbarkeiten aufgeführt werden und anschließend eine volle Erwerbfähigkeit nach Aktenlage beschrieben wird.
Vielen Dank im Voraus
Christian Schultz
am 09.06.2021Hallo, einen Anspruch auf die persönliche Begutachtung haben Sie nicht. Allerdings werden die meisten Antragsteller bei der EM-Rente persönlich begutachtet.
Neuhier
am 07.06.2021Hallo, ich habe 2017 einen Antrag auf ein Rente gestellt, wegen restloser Erschöpfung und Depressionen. Mittlerweile kamen noch Hörsturz und hochgradiger Verschlechterung der Augen dazu. Der Antrag läuft immernoch. Was ich feststelle ist, dass die Ärzte mich hier restlos im Stich lassen. Sie sehen dich an und sagen nur voll arbeitsfähig. Es wird dich keine Zeit für Untersuchungen genommen. Ich glaube, die dürfen das gar nicht mehr unterstützen. Ich habe das Vertrauen in Ärzte vollständig verloren. Man muss sehen, wie man sich selber hilft.
kottix
am 07.08.2021Ja, ebenso: Diagnose CFS und Gutachten nach §109Sozialgestzbuch mit Ergebnis: ich(*66) kann nicht mehr, dagegen hilft nix und das wird sich auch nicht ändern!
Die Ärzte: Wir können nichts mehr tun & Sie sind ein Zeitfresser & überhaupt sieht Ihr Garten viel schöner als meiner aus!
Lebe von Mutti (*38) & vom Not-Verkauf der Whg./Garten, verbrauche mein Erspartes weil Prüfärztin der DRV das Gutachten "voll erwerbsunfähig" des Prof. nicht anerkennt. Da gehen in den letzten 6Monaten ledigich vier Schreiben von Gericht& DRV - Anwalt & mir auf die Reise, während ich monatlich 190€ in eine freiwillige Pflichtversicherung zahlen muß - ohne die zu beanspruchen oder daraus Hilfe zu erwarten.
Kerstin
am 13.05.2021Ach, ich vergaß, ich bin 1960 geboren und habe die Versicherungszeiten erfüllt. Ich habe GdB 60.
Danke
Christian Schultz
am 14.05.2021Hallo Kerstin, zu dem Verfahren rund um die Erwerbsminderungsrente kann ich leider nichts sagen, da müsste man sich die Unterlagen anschauen. Grundsätzlich sind Sie dafür beim VdK in guten Händen - vielleicht hatten Sie einfach Pech mit dem Sachbearbeiter.
Wenn Sie die 35 Versicherungsjahre erfüllen, können Sie demnächst vermutlich auch eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen. Dann allerdings mit relativ hohen Abzügen. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung
kottix
am 07.08.2021" vielleicht hatten Sie einfach Pech mit dem Sachbearbeiter." - VdK was soll das?: beschönigend als Einzelfall beschrieben - doch leider systematische Praxis!
Kerstin
am 13.05.20212019 erkrankte ich nach genau 10 Jahren erneut an Brustkrebs an genau derselben Stelle . Nach der 1. Erkrankung mit allen möglichen Therapien wie Chemo, OP u. Bestrahlung konnte ich nach Reha nach knapp eineinhalb Jahren mit Wiedereingliederung ins Berufsleben als Reinigungskraft starten. Es fiel mir die ganze Zeit sehr schwer. Zu Freizeitaktivitäten reichte die Kraft kaum. Das Lymphödem im Arm hatten wir mit 2x wöchentlicher Lymphdrainage im Griff. Unter den Polyneuropathien litt ich immer. Dann kam der Schock. Rezitiv! Die ganze Tortour ging von vorne los. Chemo, Begleiterkrankungen wie Gürtelrose, Wundrose im Lympharm, verschlimmertes Lymphödem, Thrombose, OP mit beidseits. Amputation, weitere Chemo, Reha. Im November vergangenen Jahres stellte ich noch vor Rehaantritt EM- Rentenantrag, da ich ab 29.12.20 ausgesteuert wurde. Die Nahtlosigkeitsleistung beim Arbeitsamt wurde ebenfalls rechtzeitig beantragt.Bei der Reha bescheinigten die begutachtenden Ärzte ein berufliches Leistungsvermögen unter 3h täglich für jede berufliche Tätigkeit. Anfang Januar erhielt ich zuerst die Ablehnung vom Arbeitsamt, anschließend die von der DRV. Für die einen war ich zu krank, für die anderen zu gesund. Für den Widerspruch bei der DRV schaltete ich den VdK ein, bei dem ich seit über 10 Jahren Mitglied bin. Es sind noch immer keine Ergebnisse zu verzeichnen. Der VdK arbeitet ersichtlich nachlässig. Es wurde die Einzugsermächtigung nicht umgesetzt-ich stattdessen gemahnt, falsche Angaben in der Widerspruchsbegründung gemachten - ohne nochmal Rücksprache mit mir zu halten, Unterlagen nicht fristgemäß weitergeleitet, Absprachen für telefonischen Rückruf nicht eingehalten. Coronabedingt sind persönliche Termine nicht möglich. Nun stehe ich vor dem Problem, was wenn wieder abgelehnt oder nur eine Teilrente genehmigt wird. Stufenweise Wiedereingliederung ist dann doch wohl auch nicht mehr möglich. Ich weiß einfach nicht mehr weiter. Meine Arbeit als Reinigerin kann ich definitiv nicht mehr verrichten. Welche Möglichkeiten habe ich noch.
LG Kerstin
Purwin
am 06.05.2021Mein Antrag auf erwerbsminderungsrente ist negativ, seit 28 monaten und wenn ich weite machen wollte sollte ich ein Gutachten bez. 1500 Euro
bez. ich bin seit dieser zeit ausgesteuer. Meine Blut Werte sind so schlecht im Gutachten und und aber es ist negativ
Jetzt habe ich Freitag einen MRT Termin 2×die selbe Seite die Hüftop ich bin am überlegen ob ich es weiter mach meine Nerven sind so kaputt
Lg
Silvia
Gerlinde Jarosz
am 22.04.2021Hallo
Ich bin 1959 geboren und habe meine Wartezeit längst erfüllt.
Voriges Jahr schwer krank geworden seit dem beziehe ich Krankengeld
Vier Wochen Reha hinter mir ,keine Besserung . MD geprüft .Klar meine Gesundheit wird sich nie bessern sehr verschlechtern .
Aber trotz alledem wieder Reha sonst kein Krankengeld.
Mal schauen wie dann weitergeht keine Ahnung
Cafer.u
am 06.04.2021Hallo. ich habe 60 % Gdb EM Rente beantragt 18.03.2020
Kommt die schreiben von
Deuscherentenversicherung 30.03.2021 rente abgelehnt wegen Wartezeit nicht erfüllt
Von 5 jahre 36 Monate 34 Monate erfüllt mir fehlen 2 Monate..Arbeit geber hat mich gekündigt meine Arbeits Vertrag endet 31.12.2017 seit dem ich bekomme nirgends keine Geld mehr..Was muß ich machen hat jemand Erfahrung.
Danke nochmal voraus.
Christian Schultz
am 08.04.2021Hallo, das können wir ohne nähere Infos leider nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen in der Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Mimi
am 20.01.2022Fahre zurück in die Türkei und liege dort dem Staat auf der Pelle
R.T.W.
am 01.04.2021Da ja gemäß dem Grundsatz "Reha vor Rente" verfahren wird habe ich von mir aus einen Reha-Antrag gestellt, Reha absolviert und wurde als weiterhin arbeitsunfähig (unter dem Hinweis den Antrag auf EM-Rente zu stellen) aus der Reha entlassen.
Antrag auf Reha unter Zuhilfenahme des VdK gestellt und nach sage und schreibe SECHS Wochen den ablehnenden Bescheid erhalten. Nach Durchsicht der Ablehnung ist mir aufgefallen, dass einige meiner Krankheiten überhaupt nicht aufgeführt waren, auch war nach Rücksprache mit zwei (von vier von mir genannten Ärzten) zu erfahren, dass die DRV diese überhaupt nicht kontaktiert hatten. Somit gehe ich davon aus, dass hier nach Aktenlage entschieden wurde.
Widerspruch wird von mir über den VdK eingelegt und das Ganze, wenn nötig, bis vor das Bundessozialgericht durchgefochten, so nicht meine Damen und Herren von der DRV.
Andrea Stadler
am 31.05.2021Hallo,
bin gerade im Netz auf diese Seite gestoßen und muss feststellen, das es anderen genauso geht. Hatte am Samstag die Ablehnung der Erwerbsminderungsrente in der Post, genau wie in dieser Mail nicht alle Diagnosen aufgeführt und hatte auch keine Vorstellung bei einem Amtsarzt. Hatte alle Unterlagen der letzten zwei Jahre mitgeschickt, Fachärzte, Reha s und nun frag ich mich an was bitteschön wird diese Einschätzung über mich gemessen? Ich finde keine Worte und hab mir das sicher nicht ausgesucht.
Mfg
Andrea
Carmen
am 01.04.2021Guten Tag, ich bin seit 05.11.20 im ALGI und noch in der Nahtlosigkeitsregelung, da mein 04/20 gestellter Antrag auch Erwerbsminderungsrente in 01/21 abgelehnt wurde. Habe Widerspruch eingelegt und warte auf die Antwort der DRV. Nun möchte eine Vermittlerin der Arbeitsagentur am 08.04.21 mich telefonisch kontaktieren, um mit mir das ärztl. Gutachten der Arbeitsagentur zu besprechen. (Ich wurde anscheinend vom ärztl. Dienst der Agentur als unter 15 Std. erwerbsfähig eingestuft. Dies geschah nach Aktenlage.) Meine große Sorge ist nun, wie ich mich bei dem Telefonat äußern soll bzw. darf. Die Agentur möchte mich natürlich vermitteln. Und sollte die Nahtlosigkeit ab 05.05.21 nicht mehr bestehen, da 6 Monate vorbei sind, werden sie sicher Druck ausüben oder von mir hören wollen, dass ich nicht mehr arbeiten kann.(?) Ich würde mich sehr über einen Rat freuen.
Christian Schultz
am 06.04.2021Hallo Carmen, sollte es tatsächlich kein Geld mehr nach der Nahtlosigkeitsregelung geben, gäbe es noch die Option, sich theoretisch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. Damit stellen Sie sicher, dass Sie erst einmal weiterhin Geld bekommen.
Trotzdem - lassen Sie sich in jedem Fall persönlichn beraten. Es handelt sich um eine komplexe Situation: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Jutta
am 18.03.2021Hallo ich habe eine Frage, vielleicht könnt Ihr mir eine Antwort geben. Ich kämpfe seit 4 Jahren um die EWMR. Ich habe die Meldung erhalten das der Richter von seiner Meinung nicht abweicht und keine Verschlechterung sieht. Nun gab es 2019 das Urteil des BSG 11.12.2019 B13 R7/18 R, dass man auch dann Rente beziehen kann wenn + Eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen liegt auch dann vor, wenn mehrere auf den ersten Blick gewöhnliche Leistungseinschränkungen aufgrund einer
besonderen Addierungs- und Verstärkungswirkung ernste Zweifel an der Einsetzbarkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt begründen. In meinen Augen, habe ich diese Summierung längst erreicht, hier nur mal die Orthopädischen, die sind Physischen noch nicht aufgeführt. Unterliege ich hier einen Irrtum oder will der Richter nicht ? Die Summierungen wurden vom Gutachter des Gericht und sowohl der Orthopäde, Schmerztherapeuth als auch der Psychiater sagen, das es keine Rehas oder sonstiges mehr gibt.(Gutachter-) Damit besteht von somatisch-orthopädischer Seite eine leichte Funktionsbeeinträchtigung der rechten Schulter, dies betrifft Arbeiten in ständiger Armvorhalte oder Überkopf.
Weiterhin eine Funktionsbeeinträchtigung der Wirbelsäule, dies schließt mittelschwere und schwere Tätigkeiten aus. Zusätzlich Arbeiten mit regelmäßigem Heben und Tragen von mehr als 10 kg. Arbeiten in statisch ungünstiger oder gebückter Körperhaltung, wie auch unter Kälté, Nässe oder Zuglufteinwirkung. Bei Arbeiten im Sitzen sollte auf einen ergonomisch / bandscheibengerechten Arbeitsplatz zu Entlastung der Wirbelsäule geachtet werden. Bewegungspausen zum Umhergehen etwa l x stündlich zum Positionswechsel sind erforderlich. Bezüglich des Kniegelenks keine Arbeiten mit ständigem Stehen und Umhergehen bzw. häufigem Treppensteigen.
Die Minderungen bestehen in diesem Bereich dauerhaft. Die Leistungsfähigkeit kann hier weder durch ein Heilverfahren noch auf andere Weise wiederhergestellt werden. Der Gutachter und mein Schmerztherapeut ordnen mich in GerbershagenIII, ein. Für eine Antwort wäre ich sehr Dankbar. Ich weiß nicht mehr was ich tun soll.
Christian Schultz
am 18.03.2021Hallo Jutta, bitte haben Sie Verständnis, dass wir eine solche Einschätzung nicht hier im Blog geben können. Sie können sich gern an mit Ihren Unterlagen an meine Kollegen in der Beratung wenden: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Maria
am 10.01.2021Hallo zusammen,
ich bin 58 Jahre alt und seit fast 2 Jahren krankgeschrieben wegen Depression und neurologischer Erkrankung. Habe 50 Grad der Schwerbehinderung. Mir geht es immer noch nicht gut. Während ich noch das Krankengeld bezog, hat mich die Krankenkasse aufgefordert einen Reha Antrag zu stellen.
Obwohl es mir graute schon bei der Vorstellung die Reha anzutreten, habe ich es trotzdem getan, weil ich dachte, ich wäre dazu verpflichtet (Mitwirkungspflicht gegenüber der Krankenkasse).
Im Sommer 2020 wurde der Reha-Antrag bewilligt. Inzwischen haben zwei Rehakliniken wegen medizinischen Gründen mir abgesagt. Die dritte Klinik hat mir den Termin in März 2021 bestätigt.
Jetzt beziehe ich schon das Arbeitslosengeld I (Nahtlosigkeitsregelung.) Mein behandelnder Psychiater bestätigte, dass ich immer noch Reha-unfähig bin. Er sagte mir, dass mich keiner zwingen kann die Reha abzusolvieren. Deswegen möchte ich den Reha-Antrag zurückziehen und einen Erwerbsminderungsrentenantrag stellen.
Aber es heißt doch immer "Reha vor Rente“? Muss ich befürchten, dass deswegen die Erwerbsminderungrente abgelehnt wird? Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?
Ich danke euch für eure Erfahrungsberichte und Ratschläge schon im Voraus!
Christian Schultz
am 11.01.2021Hallo Maria, in der Regel führt der Weg über eine Reha deutlich schneller in die EM-Rente. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/ueber-die-reha-zur-erwerbsminderungsrente-warum-sie-lieber-einen-antrag-auf-teilhabe-stellen-sollten
Ob das auch in Ihrem Fall sinnvoll wäre, müsste man sich jedoch im Detail anschauen.
AM
am 24.03.2021Hallo Maria, ich Kämpfe genau diesen Kampf seit 2 Jahren. Ich war bei der medizinischen Reha, obwohl ich auch dazu nicht bereit war. Es ist allerdings nunmal so, dass dort eine wichtige Einschätzung seitens des Reha Trägers erfolgt!! Ich habe nach 3 Wochen das Handtuch geworfen, aber ich habe es versucht. Was ich nicht verstehe ist, dass Dein Psychiater sagt, Du bist rehauntauglich. Sei mir nicht böse, aber dann hast Du einen falschen Arzt. Meine Ärzte und meine Therapeuten haben mir mir eine Stabilisierung erarbeitet, dass ich wenigstens den Versuch zur Reha starten konnte. Und warum lehnen Dich Kliniken ab? Die werden vom Reha Träger ausgesucht und nicht von Dir. Du wirst Kompromisse eingehen müssen und Du musst auf dem Weg zur Rente auch die Reha versuchen, sonst wird es nichts. Das gehört nunmal auch zu Deiner Mitwirkungspflicht und ohne grundlegende Untersuchungen auch von anderer Stelle als dem Arzt Deines Vertrauens wird das nichts. Ich Kämpfe übrigens seit 2 Jahren zusammen mit dem SOVD von beruflicher Reha bis zur Erwerbsminderungsrente und habe schon sämtliche Stationen über mich ergehen lassen müssen. So läuft es halt in Deutschland. :( Alles Gute
Petra
am 17.01.2022Ich war in der Reha und die Erwerbminderungs -Rente wurde abgelehnt .
Elke Wegener
am 01.12.2020Bin bei Euch ausgetreten weil der Vorsitzende unserer Ortsgruppe irgendwo nicht durchzieht,mal haben wir den Beitrag nicht bezahlt obwohl immer abgebucht wurde dann hätte ich uns nicht zur Jahreshauptversammlung angemeldet, letzten s kam wieder ein Brief obwohl schon über ein Jahr nicht mehr dabei, das muss ich mir nicht mehr antun, bin froh einigermaßen gesundheitlich stabil zu sein
Robert
am 08.09.2021Liebe Elke,
bitte verwenden Sie die Satzzeichen, die Ihnen in der Schule gelehrt wurden. Es ist schrecklich einen Text zu lesen, wenn diese Zeichen fehlen.
Theo
am 16.09.2021Des ist die Realität um nicht zu bezahlen,wen einer wie ich wegen Unfällen mit bleibenden chronischen Krankheiten zu krank wird,und kann nicht mehr arbeiten,mit Jahren was normal ist,die absehbarer Zeit der nicht Arbeit zeigt die Ewerbsminderung,hier werden immer die Ärtzte der Rentenversicherung ablehnen,weil die für die Rentenversicherung arbeiten,auch externärzte werden bezahlt um abzu lehnen,das ist ungerecht,bei Menschen die von Unfällen mit Jahrzehnten Vollzeit Arbeit krank werden,und nicht mehr können,des ist bei mier der VdK so
Sonnenhut
am 08.11.2021Frecher, dummer Kommentar. Passt zu Ihrem inhaltlosen Verein. Gerne auch mit Satzzeichen.
Sabine Anders
am 14.12.2021Solche Kommentare, lieber Robert, braucht kein Mensch! Unsensibel und unwürdig.
Theo
am 04.01.2022Ewerbsminderungsrenten sollen einfacher werden,wen der Betroffenen krank werden von den Unfällen,und nicht mehr arbeiten können,nach Jahren,ihre behandelten Ärzten,wissen besser ob ihre Patienten arbeiten können oder nicht,als André Ärzte,die nur kurz begutachten,und kontern,weil die in ihren Versicherungen arbeiten,des ist Gesetzes wiedrig,mit Klage sein Recht zu bekommen,dauert Jahre und finanzielle Ruin,die auch mit in Psyche geht
Guido
am 23.01.2022Hallo Robert,
zufällig bin ich auf deine Anmerkung in Bezug auf "SATZZEICHEN" zu Elkes Beitrag gestoßen.
Ich bin manchmal ein oberflächlicher und auch manchen Menschen gegenüber gleichgültiger Typ Mensch. Besonders (auch tragische) Schicksale von Menschen die ich persönlich nicht kenne, verspotte ich gelegentlich aber eigentlich ohne bösen Hintergrund.
Aber hier stelle ich mir die Frage was du doch für ein asozialer Typ bist. Was hat die Bildung eines Menschen mit seinem erleidetem Schicksal zu tun und mit welcher Dreistigkeit erlaubst du dir eigentlich Elkes (hilfesuchenden) Beitrag auf ihren schulischen Werdegang zu reduzieren. Meinst du, dass du auch nur ansatzweise etwas Besseres seist als jemand der eventuell deinem geistigen Niveau (oder deinem Glauben ein Höheres zu besitzen) unterliegt?
Dieses mit Worten kaum zu beschreibendes Verhalten von dir, in einem Forum in dem es nicht um einen Rechtschreibwettbewerb geht sondern um Menschen mit echten Problemen, haben solche Leute wie du nichts verloren. Ich wünsche mir so eine Äußerung von dir live miterleben zu dürfen.....glaube mir, danach wärst du geheilt.
Ralf Braun
am 28.01.2022Ich finde es so schrecklich so einen Kommentar hier abzugeben
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