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Krank nach Aussteuerung: Jetzt müssen Sie aufpassen

Aktuelles Rente Behinderung Armut Gesundheit

Nach etwa eineinhalb Jahren Krankengeld werden Sie von der Krankenkasse "ausgesteuert". Falls Sie nun weiterhin krank sind, erhalten Sie in aller Regel erst einmal Geld von der Arbeitsagentur. Doch was ist, wenn Sie nun akute gesundheitliche Probleme bekommen?

Krank nach Aussteuerung

Über die sogenannte "Aussteuerung" haben wir in diesem Blog bereits häufig informiert. Wichtige Beiträge finden Sie zum Beispiel zur berüchtigten Nahtlosigkeitsregelung oder über die Frage, ob ich mich nach dem Krankengeld weiter arbeitsunfähig schreiben lassen soll.

In diesem Beitrag geht es um ein ähnliches Problem: Die Nahtlosigkeitsregelung wurde bereits abgelehnt. Das bedeutet: Sie beziehen nun Arbeitslosengeld, ohne dass Sie beim Arbeitsamt als krank gemeldet sind.  Und nun verschlechtert sich Ihre gesundheitliche Situation massiv? Worauf ist nun zu achten?

Neue oder gleiche Erkrankung?

Zunächst einmal müssen wir klären, ob die gesundheitliche Verschlechterung auf eine alte oder neue Erkrankung zurückzuführen ist. Diese Frage ist deswegen entscheidend, weil die dazugehörige Antwort darüber bestimmt, welche Leistungen Ihnen nun zustehen.

Neue Erkrankung

Einfacher für Sie ist es tatsächlich, wenn wir es mit einer völlig neuen Krankheit zu tun haben. Vielleicht haben Sie aufgrund einer Krebserkrankung Krankengeld bezogen. Doch nach der Aussteuerung haben Sie sich das Bein gebrochen. Es besteht also offensichtlich kein Zusammenhang mit dem Krebs.

In diesem Fall kann sogar ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstehen. Allerdings nur, wenn Sie zum Zeitpunkt des ersten Arztbesuchs wegen der neuen Erkrankung nicht arbeitsunfähig geschrieben waren. Das ist ein wenig kompliziert - hier finden Sie diesen Sachverhalt noch ausführlicher beschrieben.

Da wir uns nicht in der Nahtlosigkeitsregelung befinden, sollte dieser Fall bei Ihnen zutreffen. Und dann gibt es erneut bis zu eineinhalb Jahre Krankengeld.

Bisherige Erkrankung wird akut

Anders verhält es sich, wenn Sie nach der Aussteuerung ALG I beziehen und die schon bestehende Krankheit schlimmer wird. Noch einmal zur Erinnerung: Die Nahtlosigkeitsregelung greift nicht. Deswegen sind Sie auch nicht durchgehend krankgeschrieben, um überhaupt Arbeitslosengeld zu erhalten.

Nun hat sich Ihre bisherige Erkrankung jedoch so stark verschlimmert, dass Sie vielleicht ins Krankenhaus müssen. Wie gehen wir damit um?

"Wenn nach der Aussteuerung eine völlig neue Erkrankung hinzukommt, kann das zu einem neuen Anspruch auf eineinhalb Jahre Krankengeld führen. Aber nur unter ganz bestimmten Umständen."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Das ist ein echtes Dilemma. Obwohl Sie krank sind, dürfen Sie sich nicht dauerhaft krankschreiben lassen, sonst verlieren Sie den Anspruch auf ALG I und damit auch den Krankenversicherungsschutz. Krankengeld gibt es nicht mehr - da die dreijährige Blockfrist zu Ihrer Erkrankung noch läuft. Mehr dazu finden Sie im oben verlinkten Video.

Nun gibt es zwei Möglichkeiten, die Ihnen noch bleiben. Die erste lässt sich nicht immer anwenden und hängt maßbeglich von Ihrer gesundheitlichen Verfassung ab. Wichtig ist, dass Sie nicht länger als sechs Wochen am Stück krankgeschrieben sind. Theoretisch könnten Sie sich also immer nur dann arbeitsunfähig schreiben lassen, wenn Sie im Krankenhaus sind. Und danach nicht mehr. Sie merken schon: Das ist keine konfortable Situation - und kann wirklich nur eine Notlösung sein. Lassen Sie sich hierzu unbedingt individuell beraten. Zum Beispiel beim SoVD.

Falls das in Ihrer Lage nicht funktioniert, bleibt noch die Möglichkeit der Familienversicherung. Falls Ihr Ehepartner also in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert ist, können Sie über diesen Weg versichert werden. Sie bekommen nun also kein Arbeitslosengeld mehr, aber zumindest über die Krankenkasse müssen Sie sich keine Gedanken machen.

Falls auch das nicht geht, müssen Sie sich freiwillig in der GKV versichern. Oder Sie stellen sich im Jobcenter vor und beantragen Bürgergeld.

Wichtig: Das alles gilt - wie oben bereits erwähnt - nur, wenn die Nahtlosigkeitsregelung nicht angewendet wird. Einen weiterführenden Beitrag haben wir oben verlinkt. Hier noch eine anschauliche Grafik dazu.

Fazit

Es ist eine wirklich schwierige Situation: Sie sind zwar krank - aber in den Augen der Arbeitsagentur nicht krank genug, um ALG I nach der Nahtlosigkeitsregelung zu erhalten. Demzufolge lassen Sie sich - trotz Krankheit - nicht weiter arbeitsunfähig schreiben.

Wenn es mit Ihrer Gesundheit nun rapide abwärts geht, kommt es darauf an, ob eine neue oder alte Erkrankung dahintersteckt. DIe komplett neue Krankheit ist in aller Regel von Vorteil, wenn es um Ihre finanzielle Versorgung geht. Macht die alte Krankheit Probleme, kann sich das schnell auf den Bezug des Arbeitslosengeldes auswirken.

In jedem Fall ist eine persönliche Beratung zu empfehlen. Damit Sie keine schwerwiegenden Fehler machen.


Kommentare (12)

  • user
    Nadja
    am 22.09.2023

    Hallo Herr Schulz, ich bin bis 13.09. im Krankenstand gewesen und wurde ab dem 14.09. ausgesteuert, habe die Erwerbsminderungsrente beantragt diese wurde abgelehnt. Habe das CRPS Schmerzsyndrom rechte Hand. Habe mich beim ALG 1 gemeldet und bekomme jetzt Arbeitslosengeld das jedoch viel weniger ausfällt wie das Krankengeld. Bin weiterhin krankgeschrieben da es mir immer noch nicht besser geht. Mir reicht das Geld aber nicht kann ich noch Bürgergeld beantragen ? Ich weiß grad nicht weiter?

    Freundliche Grüße

    Nadja

    • user
      Christian Schultz
      am 25.09.2023

      Hallo Nadja, Sie sollten beim Jobcenter auf jeden Fall prüfen lassen, ob Ihnen aufstockend Bürgergeld zusteht.

  • user
    Jörn
    am 04.09.2023

    Sehr geehrter Herr Schulz,

    vielen Dank für Ihre zahlreichen Beiträge und Antworten. Diese sind sehr hilfreich.

    Trotzdem habe ich mit meiner Situation nicht so ganz den Durchblick, vielleicht können Sie dazu eine Aussage tätigen.

    Ich bin seit März 2022 krankgeschrieben, hatte einen Bandscheibenvorfall der operiert werden musste aufgrund von Missempfindungen und Taubheit im Bein. Danach Reha und während der Reha das gleiche Problem wieder, sogar noch schlimmer. Nach einholen einer 2. und 3. Meinung erneute OP , Versteifung der Wirbelsäule L4/L5. Erneute Reha, in der Reha nach 1 1/2 Wochen einen schweren Herzinfarkt bekommen, 2 Stents. Danach erneute Reha (die 3.) in der Reha aus dem Stand heraus umgekippt auf den Kopf gefüllt und für einige Zeit bewusstlos. Seitdem permanenter Schwindel, starke Kopfschmerzen sowie ein Bandscheibenvorfall in der HWS. Auch die Schmerzen in der LWS lassen nicht nach. Bin mittlerweile auch in psychologischer Behandlung wegen Depressionen und PTBS. Soll jetzt im Oktober ausgesteuert werden und musste den Gesundheitsfragebogen für die BfA ausfüllen. Habe sämtlichen Befunde mitgeschickt und warte jetzt auf das „Gutachten“ vom ÄD der tatsächlich über meinen Zustand „bestimmen“ soll.

    Habe ein wenig „Schiss“ davor, das er der Meinung ist ich könnte für ein paar Stunden arbeiten oder nur die nächsten 6 Monate nicht und ich dementsprechend nicht in die Nahtlosigkeit falle und auch kein ALG 1 bekomme. Ich bin 53 und habe seit meiner Ausbildung gearbeitet, war nie krank und auch nie arbeitslos, also bis zum Krankengeld 35 Jahre. Und jetzt sowas. Haben sie evtl. noch einen Tip wie ich mich jetzt verhalten sollte? Habe im Juli einen Antrag auf EM gestellt.

    Ihr Buch habe ich gelesen und es hat mir auch schon geholfen aber meine Ängste bzgl. dem wie es jetzt weitergeht mit der BfA nicht so wirklich genommen.

    Danke für einen Rat

    • user
      Christian Schultz
      am 05.09.2023

      Hallo Jörn, beim Antrag auf ALG I beantworten Sie erst einmal alles wahrheitsgemäß. Da können Sie nichts falsch machen. Erst wenn dann über die Nahtlosigkeitsregelung entschieden wurde, könnte es schwierig werden. Könnte. Aber soweit sollten Sie jetzt erstmal nicht denken. Dann können Sie sich immer noch Unterstützung holen.

      • user
        Jörn
        am 12.09.2023

        Sehr geehrter Herr Schultz,

        vielen Dank schon mal für Ihre Antwort.

        Vielleicht können Sie mir noch eine Frage beantworten. Im Antrag auf Arbeitslosengeld gibt es den Punkt 2e

        Wenn ich hier das Kreuz bei Ja mache und dann bei gesundheitliche Gründe ebenfalls ein Kreuz mache, dann muss ich noch den Punkt „bei einer ärztlichen Begutachtung bin ich bereit, mich im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögen für die Vermittlung zur Verfügung stellen“ mit ja oder nein ankreuzen.

        Wie verhält sich das denn mit Ihrem Tip im Buch. Schränke ich mich denn dadurch nicht von vornherein ein und bekomme dann ggf. bei einem Leistungsvermögen von unter 6 Std. auch nicht das volle ALG?

        Vielen Dank

        • user
          Christian Schultz
          am 13.09.2023

          Nein, wie gesagt - hier beim Antrag können Sie erst einmal nichts falsch machen. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich bitte persönlich beraten. Kein Forum und auch kein Buch oder Video kann eine individuelle Beratung ersetzen.

  • user
    Irmgard
    am 01.08.2023

    Herzlichen Dank für die tollen Erläuterungen, lieber Herr Schultz!

    seit einem Jahr beziehe ich (gerade 62) nahtlos AlG1 (bewilligt bis Juni nächsten Jahres, dann werde ich 63 Jahre alt) - und müsste mich jetzt eigentlich längst krank schreiben lassen wegen fast täglicher (diagnostizierter) Migräne bzw. Kopfschmerz.

    Ich habe einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis wegen 3 chronischen Krankheiten, u.a. Migräne.

    Ich war bisher noch NIE wegen chronischen Kopfschmerzen/Migräne krankgeschrieben.

    Würden Sie mir dazu raten?

    Welche Vorteile hätte dies? (Krankengeldbezug bedeutete in meinem Falle 400 € mehr mtl als ALG1-Bezug)

    Herzlichen Dank

    Irmgard

    • user
      Christian Schultz
      am 01.08.2023

      Hallo Irmgard, wenn Sie vorher Krankengeld erhalten haben, besteht nun ziemlich sicher kein Anspruch. Das müssten Sie vorher klären. Ansonsten wäre das Krankengeld genauso hoch wie das Arbeitslosengeld.

      Was in Ihrem Fall besser ist, kann man leider nicht allgemein beantworten. Da sollten Sie sich unbedingt individuell beraten lassen.

  • user
    Hafke Uwe
    am 31.07.2023

    Bin seit 12 Monate AU Krankenkasse fordert eine Reha.

    Habe mir letzten Mo. Zuhause ein Serienrippen Bruch zugezogen. 4 - 7 also 4 Rippen sind gebrochen.

    So kann ich die Rehabilitation nicht antreten.

    Sport ist jetzt unmöglich. Habe höllische Schmerzen. Zur Zeit weiß ich nicht weiter.

    1 Hirntumor 0p. 2 Wirbelsäulen 0p 3 Rippenbrüche man will mich natürlich los werden. Ich soll mit 65 In Rente ich will aber nicht.

    Bin fest Angestellter als Schweißtechnischer Berater. Möchte unbedingt meine Letzte Zeit in Rotterdam als Berater tätig sein. Dafür kämpfe ich. Dazu möchte ich 40 Jahre Schweißtechnische Erfahrungen an die Jugend weiter geben.

    Es klingt verrückt.

    Aber anders wäre mein Untergang.

    Bin Led. uns alleine, war noch nie Verheiratet und habe daß auch nicht vor.

    Was soll ich tun.

  • user
    Silke Dieterle
    am 31.07.2023

    Sehr geehrter Herr Schultz, danke für Ihre ausführliche Darlegung! Trotzdem erschließt sich mir nicht, wie ich in meinem Fall, für meine Situation am besten vorgehe! Ich werde im Dezember wahrscheinlich ausgesteuert. Im Oktober soll ich mit dem Schreiben der Krankenkasse zum Arbeitsamt damit ich übergangslos weiter finanziell versorgt bin! Ich habe einen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst! Wenn ich bis dahin nicht arbeiten kann, muss ich mich doch weiterhin krankschreiben lassen, oder?

    Vielleicht können Sie die richtige Vorgehensweise Step by Step schreiben, das würde mir sehr helfen!

    Herzlichen Dank,

    Silke Dieterle

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