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Zwei Jahre früher in Rente: So viel Geld kostet die Frührente wirklich

Rente

Bei der vorgezogenen Altersrente gibt es eine Variante mit Abschlägen und eine ohne finanzielle Einbußen. So heißt es zumindest immer. Aber: Was passiert, wenn Sie tatsächlich zwei Jahre früher ohne Abschlag in die Rente gehen? Müssen Sie wirklich nicht auf Geld verzichten?

Zwei Jahre früher in Rente: So viel Geld kostet die Frührente wirklich

Es gibt drei weit verbreitete Arten der vorgezogenen Altersrente:

Nur die ersten beiden der oben genannten Varianten führen in eine Rente ohne Abschlag. Andernfalls kostet der frühere Ruhestand 0,3 Prozent Ihrer Bruttorente. Jeden Monat. Ab welchem Monat, hängt von der Rentenvariante ab.

Früher in Rente ohne Abschlag

Mit aktueller Schwerbehinderung oder 45 Versicherungsjahren kommen Sie also abschlagsfrei in die vorgezogene Altersrente. Jeweils um bis zu zwei Jahre. Wann genau das mit Ihrem Jahrgang möglich wäre, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Mit einfachen Worten bedeutet das: Sie können zwei Jahre früher in die Altersrente einsteigen, ohne dass Ihre bis zu diesem Zeitpunkt gesammelten Rentenpunkte - offiziell heißen diese Entgeltpunkte - gekürzt werden. Nicht mehr und nicht weniger.

Doch was genau bedeutet das für Sie finanziell? Schauen wir uns das einmal anhand eines Beispiels an:

Lothar aus Oldenburg ist 1964 geboren. Seine Regelaltersgrenze wäre der 67. Geburtstag - so lange kann und möchte er in seinem Beruf als Elektriker nicht mehr arbeiten. Da Lothar bereits mehr als 45 Versicherungsjahre auf dem Rentenkonto hat, kann er die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Und zwar ab seinem 65. Geburtstag.

Er geht also genau zwei Jahre früher in Rente. Seine gesammelten Entgeltpunkte bedeuten zu diesem Zeitpunkt mit dem aktuellen Rentenwert eine Brutto-Rente von 1600 Euro. Davon gehen noch rund elf Prozent Kranken- und Pflegeversicherung runter. Außerdem fallen noch Steuern an.

Unter dem Strich verliert Lothar jedoch kein Geld. Oder doch?

Was wäre, wenn Lothar nicht in die vorgezogene Altersrente gehen würde? Dann würde er nicht bis 65, sondern bis zu seinem 67. Geburtstag arbeiten. Zurück zu unserem Beispiel.

Wenn Lothar seinen 65. Geburtstag feiert, beträgt sein Anspruch auf Brutto-Rente 1600 Euro. Würde er nun aber zwei Jahre länger arbeiten - also bis zu seinem 67. Geburtstag - würden seine Rentenansprüche weiter ansteigen.

Warum? Weil in diesen zwei Jahren in jedem Monat neue Entgeltpunkte auf Lothars Rentenkonto landen. Einmal von seinem Arbeitgeber und zusätzlich von Lothar selbst.

Zwei Jahre länger arbeiten: Wie viel höher ist die Rente?

Um herauszufinden, wie sich der spätere Einstieg in die Rente finanziell auswirken würde, benötigen wir noch eine weitere wichtige Information: Wie hoch ist Lothars Einkommen im Job? Nur über dieses Detail können wir in Erfahrung bringen, was seine zusätzliche Arbeitszeit für die spätere Rente wert ist.

Nehmen wir an, dass Lothar 45.000 Euro im Jahr verdient.

Die Anzahl der Entgeltpunkte für ein Jahr erhalten wir, wenn wir Lothars jährliches Bruttogehalt durch den Durchschnittsverdienst aller Versicherten teilen. Dieser betrug im Jahr 2022 genau 38.901 Euro.

45.000 / 38.901 = 1,16

Im letzen Jahr (2022) hätte Lothar demnach bei seinem Gehalt 1,16 Entgeltpunkte ergattert. Wenn wir - der Einfachheit halber - annehmen, dass sich an diesen Werten auch im darauffolgenden Jahr nichts ändert, kämen weitere 1,16 Entgeltpunkte hinzu. In zwei Jahren wären das also 2,32 Entgeltpunkte.

"Wer nicht in die vorgezogene Altersrente geht und weiterarbeitet, erhält natürlich auch eine höhere Rente. Selbst wenn die vorgezogene Rente abschlagsfrei gezahlt wird."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Diese Entgeltpunkte lassen sich nun ganz einfach in Euro und Cent umrechnen. Dafür benötigen wir den aktuellen Rentenwert. Da Lothar in Westdeutschland lebt, beträgt dieser aktuell 36,02 Euro.

2,32 Entgeltpunkte x 36,02 Euro (Rentenwert) = 83,57 Euro

Das bedeutet: Ginge Lothar nach 45 Versicherungsjahren zum 65. Geburtstag vorzeitig in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, könnte er seinen Rentenanspruch in Höhe von 1600 Euro brutto ungekürzt in Anspruch nehmen. Das ist Fakt.

Würde er jedoch noch zwei Jahre weiter arbeiten - um dann in die Regelaltersrente zu wechseln - würde seine monatliche Rente in diesen zwei zusätzlichen Jahren um 83,57 Euro ansteigen. Ein sattes Plus von mehr als fünf Prozent.

Fazit

Richtig ist: Mit Schwerbehindertenausweis und 35 Versicherungsjahren können Sie zwei Jahre vorzeitig in Rente. Ohne Abschläge. Das gleiche gilt, wenn Sie ohne Schwerbehinderung auf mindestens 45 Jahre Wartezeit kommen.

Richtig ist aber auch: Wenn Sie nicht in die abschlagsfreie "Frührente" gehen, haben Sie am Ende deutlich mehr Geld auf dem Konto. Und das jeden Monat. Denn in diesem Fall zahlen Sie bis zu zwei Jahre lang zusätzliche Rentenbeiträge. Das macht sich am Ende in der Rentenhöhe sehr positiv bemerkbar.


Kommentare (5)

  • user
    Dieter Stübn6
    am 27.04.2023

    Diese Renteninformationen sind wohl den Meisten klar, aber schon für viele angehende Rentner wichtig.

    Könnt ihr auch mal das Thema der Teilrente aufgreifen?

    Es ist ja möglich bis zu 99% der Rente zu beziehen und dennoch weiter zu arbeiten.

    Es gibt keine Verdienstgrenzen und man erwirbt weitere Rentenpunkte.

    • user
      Christian Schultz
      am 27.04.2023

      Danke für den Hinweis, dazu können wir gern etwas machen.

    • user
      Mutschmann
      am 19.06.2023

      Hallo, ich bin 12/1959 geboren und seit 2012 bekomme ich EU-Rente. Gehe noch für 8 h /Woche arbeiten. Pflege seit 2012 meine Mutter, welche seit 2022 die Pflegestufe 5 hat sowie meinen Vater mit Stufe 2. Nach Rentenauskunft könnte ich ab 2024 in die Regel Altersrente gehen. Wie stellt es sich dar, wenn ich die 99% Rente anwende? Vielen Dank im voraus. MfG Mutschmann

      • user
        Christian Schultz
        am 19.06.2023

        Das mit der Teilrente müssen Sie sich bei der DRV ausrechnen lassen. Aber da bei Ihnen der Bestandsschutz greift, spricht sehr wahrscheinlich nichts gegen einen "normalen" Wechsel von der EM- in die Altersrente. Aber wie gesagt - machen Sie vorher einen kostenlosen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/darum-ist-die-em-rente-meist-hoeher-als-die-altersrente

  • user
    I.-H.STUBBR
    am 27.04.2023

    DANKE,FUER DAS INFO.BIN GENAU IN DIESE SITUATION ZUR ALTERSRENTE MIT SCHWERBEHINDERUNG 60 GRAD.KOENNTE ZUM 1.1.2024 IN UNGEKUERZTE ALTERSRENTE FUER SCHWERBEHINDERTE MENSCHEN.ERRCHNET MIT DANN 853,..€ BRUTTO MONATL..DIES IST DEVINITIV ZUM LEBENSERHALT MIT ALLEN FESTKOSTEN ZUWENIG.AUF GRUNDSICHERUNG MOECHTE ICH MICH NICHT EINLASSEN

    SOMIT STEHT FUER MICH PERSOENLICH FEST,DAS ICH WEITER MEINE AKTUELLE VOLLE ERWERBSMINDERUNGSRENTE BIS ZUM AB KOMMENDEN J.2024 DANN MIT BIS ZUR VOLLEN REGELALTERSRENTE MIT 60 GRAD SCHWERBEHINDERUNG ZU ENDE JANUAR 2026 ZUARBEITEN WERDE IM MINI JOB MAX. BRUTTO ZUVERDIENST.BIN GEB.22.9.1959 WEST.HOFFE,DAS MIT ALLEN ENTGELDPUNKTEN PLUS SONDERPUNKTE UEBER DANN 26 BEITRAGSJAHRE IN FRUEHVERRENTUNG U. MONATL. ZUVERDIENST MINI JOB,SOWIE JAEHRL.RENTENANPASSUNG WEST DIE DANN REGELALTERSRENTE OHNE ABZUEGE IN DEN BEREICH BRUTTO 900,-€ BEFINDET.HOFFE SEHR,DAS DER D.STAAT BIS DAHIN DIE MONATL. MINDESTRENTE IM BEREICH 1.050,-€ BRUTTO RECHLICH ERZIELT HAT.SOZIAL-RENTENGESETZ.DAS EINZIGE WO ICH ALLERDINGS NICHT WEISS WAS VORTEILHAFTER ZU MEINEM ALTERSRENTE BEGINN IST,OB ICH EINEN MONAT VOR REGELALTERSRENTE MIT SCHWERBEHINDERUNG IN ALTERSRENTE FUER SCHWERBEHINDERTE MENSCHEN GEHEN SOLL,ODER EINEN MONAT SPAETER ENDE JA.2026 DANN IN VOLL ERREICHTE REGELALTERSRENTE MIT SCHWERBEHINDERUNG 60 GRAD.AUCH WICHTIG,BIN VON BEGINN DER VERRENTUNG IM J.2000 Rückwärtigen ZUM 1.4.1999 IN FLEXIRENTE,ERWERBSUNFAEHIGKEITS,DOPPELT VERRENTET GEKOMMEN

    DIES NICHT DURCH ARBEITSLOSIGKEIT SONDERN DURCH REHABILATIONSZEIT.U. ERST J.2002 DANN MIT ANERKANNTER SCHWERBEHINDERUNG 60 GRAD.DIE REGELALTERSRENTE HABE ICH NACH DAMALIGEM RECHT AM 22.09.2024 MIT DANN VOLLENDETEN 65J.ERREICHT.HABE BEREITS IN RV DRB SCHRIFTLICH DAZU IN KENNTNIẞ GESETZT.MIT BITTE DEN RENTENANSPRUCH DER NIR BIS VOLLENDETE 65J. BEWILLIGT WURDE DURCH ANTRAG WEITER BIS AUF AB 2024 GESETZ 66,4J. GEB.1959 ANZUPASSEN ZUM DANN MASSGEBLICHEN REGELALTERSRENTEN EINTRITT.U. AUCH WICHTIG DAS GANZE WEITER IN DOPPELTER VERRENTUNG AB 23.09.2025.DENN MUESSTE BEREITS SEIT ENDE 2021 SOGAR NOCHMALS ZUSAETZLICH DIE DOPPELTE VERRENTUNG DURCH ZUARBEIT IM MAX.BRUTTO MINI JOB MONATL. U. BIS ENDE 2023 ZUSAETZLICH GESAMT 17 PFLICHTBEITRAGSJAHREN ERFUELLT HABE BIS ENDE 2024 DANN SOGAR 18 JAHRE ZUSAETZLICH PFLICHTBEITRAGS J.ICH HOFFE,DAS MEINE JAHRE LANGEN BEMUEHUNGEN ZU EINEM BESSEREN ZUR DANN ALTERSRENTE GEFRICHTET HABEN WERDEN.DIES ALS INFO ZU IHREM GUTEN ARTILEL WANN U. IN WELCHE ALTERSRENTE.MIT FREUNDLICHEM DANK.I.-H.STUBBE KOELN,DO27.04.2023

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