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EM-Rente mit 63 oder Altersrente?

Aktuelles Rente Behinderung Armut Gesundheit

Je höher das Alter, desto häufiger und chronischer die Krankheiten. Die meisten Erwerbsminderungsrenten werden vor diesem Hintergrund in den Jahren vor dem Rentenbeginn bewilligt.

EM-Rente mit 63 oder Altersrente?

In der Regel haben Sie keine Wahlmöglichkeit, wenn Sie schwer erkranken. Doch nehmen wir einmal an, dass Sie bereits 63 und gesundheitlich so schwer angeschlagen sind, dass eine Erwerbsminderungsrente möglich wäre. Wie sollten Sie sich in dieser Situation entscheiden?

Erwerbsminderungsrente? Oder früher in die Altersrente?

Noch einmal zur Erinnerung: Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten Sie nur, wenn Sie dauerhaft - also länger als sechs Monate - weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Egal in welchem Beruf. Zusätzlich muss eine bestimmte Wartezeit erfüllt sein, die wir gern unter dem Begriff 5-5-3-Regel zusammenfassen.

Die EM-Rente erhalten Sie also nur, wenn Sie schwerwiegend und chronisch krank sind.

Ab 63 können Sie aber auch in die vorgezogene Altersrente - egal, in welchem Jahr Sie geboren sind. Falls Sie einen Schwerbehindertenausweis haben, steht das Tor zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen offen. Alternativ die Altersrente für langjährig Versicherte. Beiden Varianten ist gemein, dass Sie über 35 Versicherungsjahre verfügen müssen. Was hier alles mitzählt, erfahren Sie in diesem Video.

Rente mit 63: Mit oder ohne Schwerbehinderung

Zum 63. Geburtstag kommen Sie weder mit noch ohne SB-Ausweis abschlagsfrei in die vorgezogene Altersrente. Nicht zu diesem Zeitpunkt. Der wesentliche Unterschied besteht in der Höhe des Abschlags.

Mit Schwerbehinderung kostet Sie die Rente mit 63 satte 7,2 Prozent weniger Abzüge. Bei einer Brutto-Rente macht das einen Unterschied von 72 Euro aus. Jeden Monat. Dauerhaft. Wie hoch der Abschlag insgesamt ist, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Für die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie sich an dieser Tabelle orientieren.

Jeder Monat, den Sie vor der Regelaltersgrenze in die Rente gehen, kostet - ohne Schwerbehinderung - 0,3 Prozent Abzug. Dauerhaft. Bis ans Lebensende. Je früher Sie geboren sind, desto geringer der Abschlag. Für alle, die 1964 oder später geboren wurden, kostet die Rente zum 63. Geburstag demnach 14,4 Prozent.

Wenn Sie jedoch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bekommen können, verringert sich der Abschlag jeweils um 7,2 Prozent. Zum Hintergrund: Nicht die Regelaltersgrenze ist hier für die Abzüge maßgeblich, sondern der Zeitpunkt, zu dem Sie später in die abschlagsfreie Rente kommen würden. Das klingt sehr theoretisch - am besten schauen Sie sich dazu diesen Beitrag an.

Falls Sie Baujahr 1963 sind und zum 63. Geburstag in die vorgezogene Rente möchten, würde das mit aktueller Schwerbehinderung also "nur" 6,6 Prozent Abschlag kosten. Ohne SB-Ausweis 13,8 Prozent.

Besser in die Erwerbsminderungsrente

Jetzt aber zurück zu unserer Ausgangsfrage: Sollten Sie mit 63 lieber in die Alters- oder in die Erwerbsminderungsrente gehen? Erfreulicherweise gibt es dazu dieses Mal eine eindeutige Antwort. Keine Selbstverständlichkeit im Sozialrecht, wo vieles vom Einzelfall abhängig ist.

"Ab 63 sollten Sie die EM-Rente nehmen. Das ist finanziell vorteilhafter für Sie als die vorgezogene Altersrente."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Ab Vollendung des 63. Lebensjahres bekommen Sie die EM-Rente abschlagsfrei. Zumindest dann, wenn Sie 35 Versicherungsjahre voll haben. Gleichzeitig wird die EM-Rente durch die sogenannte Zurechnungszeit so hochgerechnet, als ob Sie bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet hätten.

Demgegenüber steht Ihre vorgezogene Altersrente - mit oder ohne Schwerbehinderung - auf die Sie in jedem Fall Abschläge hinnehmen müssen.

Abschließend kommt das Argument des Bestandsschutzes hinzu: Denn wenn Sie innerhalb von 24 Monaten nach Ablauf der EM-Rente in die Altersrente wechseln, gilt ein Bestandsschutz. Ihre Altersrente kann nicht niedriger sein als die zuvor bezogene Rente wegen Erwerbsminderung. Mit einfachen Worten ausgedrückt: Bei der EM-Rente gibt es für Sie einfach mehr Geld.

Fazit

Sie sind 63 oder werden es demnächst? Sie sind chronisch krank, so dass eine Erwerbsminderungsrente im Raum steht? Dann sollten Sie diese auch in Anspruch nehmen. Aufgrund der fehlenden Abschläge und der Zurechnungszeit ist das in jedem Fall die bessere Wahl im Vergleich zu einer vorgezogenen Altersrente.

Einzige Ausnahme: Seit Anfang 2023 gelten sowohl in der vorgezogenen Alters- als auch in der EM-Rente neue Hinzuverdienstgrenzen. Wenn Sie über ein exorbitant hohes Einkommen neben der Rente verfügen, kann es daher theoretisch sinnvoll sein, in diesem Fall in die Altersrente zu gehen. Aber das muss man sich individuell ausrechnen lassen.


Kommentare (52)

  • user
    Beate
    am 09.03.2024

    Hallo Rentenexperten,

    ich befinde mich seit einigen Monaten im Antrag der EM-Rente, die nun vor dem Sozialgericht durchgebracht werden soll, weil diese bereits zweimal abgelehnt wurde. Nun wird geklagt und ich werde immer wieder mit einem negativen Bescheid rechnen müssen, weil ich für die Renten-versicherung wahrscheinlich nicht krank genug bin, obwohl ein chronischer Verlauf bescheinigt ist.

    (Dazu muss man wissen:

    Seit dem 05.11.2021 kann ich meinem Beruf als Hausmeisterin nicht mehr nachgehen, weil ich von einem Chiropraktiker so unsanft an der unteren Bandscheibe eingerenkt worden bin, dass mein Bewegungsapparat keine körperliche Belastung mehr zulässt. Bücken,heben,tragen,Treppensteigen sind nur einige schmerzhafte Unannehmlichkeiten, die mich nun bis an mein Lebensende begleiten werden.

    Leider kann ich nicht beweisen, dass mein Gesundheitszustand vor dem Einrenken ein anderer war, ausser dass ich oftmals bis zu zehn stunden gearbeitet habe. Niemand hat sich davon etwas angenommen, geschweige denn diesen Vorgang mal näher betrachtet.)

    Auch eine REHA kam nicht in Betracht, weil die Einschränkung unreparabel ist. Darum bin ich ja auch nach wie vor krankgeschrieben.

    Nun hatte ich in der letzten Woche ein Gespräch mit der DRV in Hannover, weil ich Fragen zum Versorgungsausgleich hatte und dort ließ man mich wissen, dass ich mit Abschlag ab dem 01.05.2024 - mit 63 in Rente gehen kann.

    Und dieser Gedanke liegt in meinem Fall vielleicht gar nicht so verkehrt.

    Meine Altersregelrente lag 2023 lt Bescheid bei 935,00 € plus Versorgungsausgleich aus zwei Ehen und ich müsste eine Aufstockung beantragen, um meinen Lebensunterhalt finanzieren zu können.

    Ich werde wahrscheinlich nur eine Vollrente knapp über dem Satz von Bürgergeld erlangen, wenn überhaupt.

    Und wenn ich jetzt mit 63 Jahren in die abschlagspflichtige Rente gehe, spielt es im Grunde keine Rolle, ob ich 70,00 Euro mehr oder weniger haben werde, denn eine Aufstockung werde ich immer brauchen.

    Somit nützt mir die endlose Wartezeit nichts, ob man mir nun eine EM-Rente gewährt oder nicht. Ich kann es im Grunde schon jetzt viel einfacher haben und mich ganz normal "zur Ruhe setzen".

    Dazu meine Fragen:

    1. Wie sehen Sie das ?

    2. Kann/muss ich den EM-Rentenantrag stoppen, ehe ich die Rente mit 63 beantrage?

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 11.03.2024

      Hallo Beate, die zweite Frage ist leicht zu beantworten: Sie können parallel einen Antrag zur Altersrente einreichen - mit dem Hinweis auf das laufende Verfahren zur EM-Rente. Wenn diese höher wäre, wäre es ja schlecht, den Antrag zurückzunehmen.

      Die erste Frage können wir hier im Forum nicht beantworten. Dazu müsste man sich eingehend mit Ihrer Situation beschäftigen. Wenden Sie sich dazu gern an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung, den SoVD gibt es in ganz Deutschland.

  • user
    Heike Flotow
    am 22.01.2024

    Guten Tag

    Ich werde im Mai 24 /64 Jahre alt und habe meine Wartezeit mit 49 Jahren voll. Nun bin ich seit 13 Monaten krank gehe im April in Reha ,kann ich EMR ohne Abzüge beantragen ?

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 23.01.2024

      Hallo Heike, eine EM-Rente können Sie immer beantragen, wenn Sie schwer und chronisch krank sind. Die Frage ist, ob das in Ihrer Situation sinnvoll ist. Sie müssten ja demnächst abschlagsfrei in die Altersrente gehen können.

  • user
    Veit Bursian
    am 20.12.2023

    Ich bin im März 1961 geboren und arbeite seit September 1977 ununterbrochen, so dass alle meine versicherungsrechtlichen Zeiten erfüllt sind.

    Seit Februar 2023 befinde ich mich im Krankenstand wegen einer Augenerkrankung im April wurde hatte ich eine Reha aus der ich Berufsunfähig zu 100 % und arbeitsunfähig entlassen wurden. Da sich mein Gesundheitszustand nicht verbessert hat plane ich demnächst einen EU Renten Antrag zu stellen. Mein Antrag auf einen Grad der Behinderung befindet sich seit Mai 2023 im Widerspruchsverfahren. Seitens der Rentenversicherung wurde eine innerbetriebliche Umsetzung bewillig, diese ist jedoch für einen Außendienstmitarbeiter äußerst schwierig da dies einer Umschulung gleich kommt. Welchen weg empfehlen Sie mir.

  • user
    Simone
    am 25.10.2023

    Hallo Herr Schultz,

    Ich habe eine Frage, ich bin 10.1962 geboren 35 Jahre voll, 70% GdB beziehe seit 4 2023 bis 4 2025 ALG1 in Nahtlosigkeit. Habe jetzt Erwerbsminderungsrente beantragt. Lt. Rentenauskunft 1900 Brutto.

    Habe ich die Erwerbsminderungsrente zu früh beantragt? Wie verfahren ich jetzt weiter und was bleibt mir?

    Vielen Dank für ihre Antwort

    Liebe Grüße

    Simone

    • user
      Christian Schultz
      am 25.10.2023

      Hallo Simone, diese Frage kann man ohne nähere Infos leider nicht beantworten. Aber hier im Forum können wir das nicht leisten - wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

    • user
      Issinger Edelgard
      am 19.11.2023

      Hallo Herr Schultz Ich werde dieses Jahr 59 und bin am Überlegen Erwerbsminderungs Rente zu beantragen. Ich 2019 an Brustkrebserkrankt. Danach habe ich Spastikerbronchen und Zucker bekomm. Im Jahr 2024 im Januar bekomm ein künstliches Kniegelenk. Seit dem 13.06.2022 bin ich leidet ohne Arbeit . Ich habe ein Behinderten Ausweis mit 60%. Ich werde auch wohl nicht voll Arbeiten mehr gehn könn. Ich bekomme zur Zeit Bürgergeld. Meine Frage ist .Kann ich jetzt schon in die Erwerbsminderungs Rente

      • user
        Christian Schultz
        am 20.11.2023

        Hallo Edelgard, die EM-Rente ist nicht vom Alter abhängig. Ob die die bekommen, hängt ausschließlich an der Frage, ob Sie pro Tag weniger oder mehr als drei Stunden arbeiten können. Daher können wir das hier nicht beantworten, bitte lassen Sie sich anhand Ihrer Unterlagen persönlich beraten.

  • user
    Andreas
    am 09.10.2023

    Hallo Herr Schultz,

    ich bin Jahrgang 1960 und mein Renteneintrittsalter wäre 66+4 Monate. Da ich eine Schwerbehinderung von 50% habe wäre mein Renteneintrittsalter um 2 Jahre verringert, also mit 64+4 Monate, oder? Nun zu meiner Frage.

    Ich bin seit fast einem Jahr krank und überlege in die Erwerbsminderungsrente zu gehen bzw. zu beantragen und würde gerne wissen ob ich mit der EM-Rente schlechter gestellt wäre wie mit der Regelaltersrente? Wird mein Rentenanspruch nun durch die 50% bis zum Alter von 64+4 Monaten oder bis 66+4 Monaten berechnet? Hab ich durch die EM-Rente keine Nachteile wenn ich 63 bin?

    Wäre für eine Antwort dankbar

    • user
      Christian Schultz
      am 10.10.2023

      Hallo Andreas, die EM-Rente wird bis zur Regelaltersgrenze hochgerechnet. Man müsste sich aber anschauen, ob auf Ihre EM-Rente Abschläge anfallen. Sollten eigentlich nicht, aber man müsste lieber noch einmal gucken. Am besten lassen Sie sich dazu kostenlos bei der DRV beraten.

      • user
        Andreas
        am 10.10.2023

        Hallo Herr Schultz,

        wenn ich das jetzt richtig verstanden habe kann ich doch mit 63 in die EM-Rente gehen ohne das es Abschläge gibt, oder?

        Und ich habe auch locker über 40 Arbeitsjahre zusammen und bin auch schon 63 Jahre alt.

        zudem habe ich eine Schwerbehinderung von 50%.

        Wird die EM-Rente dann durch meine Schwerbehinderung bis 64+4 Monate hochgerechnet oder bis 66+4 Monate, was dann meinem normalen Renteneintrittsalter entsprechen würde?

        MfG

        Andreas

  • user
    Bernd
    am 05.10.2023

    Sehr geehrter Herr Christian Schultz,

    ich bin 63 Jahre alt und habe über 40 Beitragsjahre mit Berücksichtungszeiten zurückgelegt.

    Die Deutsche Rentenversicherung hat mir jedoch Abschläge berechnet mit der Begründung, dass der Passus für die abschlagsfreie EM-Rente ab 63 Jahren und 35 Pflichtbeitragsjahren sich auf eine Folgerente bezieht. Selbst nach mehrmaligen Telefonaten mit Hinweis auf den Passus, bleibt die Deutsche Rentenversicherung bei der Aussage, dass die Abschläge korrekt sind, da der Passus nicht für mich gilt.

    Gibt es einen Paragraphen, der zeigt das ich einen Anspruch auf eine EM-Rente ohne Abschläge habe?

    Haben Sie eine Empfehlung wie Sie an meiner Stelle vorgehen würden?

    Vorab vielen Dank für Ihre Unterstützung!

    • user
      Christian Schultz
      am 05.10.2023

      Hallo Bernd, ich selbst arbeite kaum direkt mit dem Sozialgesetz, da ich mir die Zusammenhänge lieber von meinen Kollegen aus der Rechtsberatung erklären lasse. Daher habe ich jetzt auch nicht den Paragraphen aus dem SGB VI parat. In Ihrem Fall ist es sicherlich ohnehin besser, wenn Sie eine individuelle Beratung in Anspruch nehmen. Zum Beispiel bei meinen Kollegen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Dagmar
    am 24.09.2023

    Hallo Herr Schultz,

    ich bin 63 Jahre alt und habe rückwirkend die volle Erwerbsminderungsrente ab Januar 2022 zuerkannt bekommen sowie 35 Jahre Beiträge gezahlt. Greift diese Regelung auch in meiner Konstellation. Da ich eher in Rente gehe, wurde bei mir ein Abschlag von 10.8 % erhoben. Vielen Dank im Voraus und Grüße nach Kiel.

    • user
      Christian Schultz
      am 25.09.2023

      Hallo Dagmar, Ihre EM-Rente lief dann ja wegen der Rückwirkung bereits vor Ihrem 63. Geburtstag. Demzufolge müsste der Abschlag leider korrekt sein.

      • user
        Gustav
        am 15.10.2023

        Hallo Herr Schultz,

        das kann ich nun nicht nachvollziehen. Wenn die 35 Beitragsjahre wirklich erfüllt sind, und Dagmar im September 2023 63 Jahre alt ist gilt doch die Sonderregelung nach § 77 SGB VI mit § 264d SGB VI, d.h. ab 63 abschlagsfrei in Rente und für die Monate davor 0,3% Abzug. Wenn Dagmar im September 2023 63 Jahre alt ist, könnten ihr somit maximal für 21 (Januar 2022 bis September 2023) Monate Beträge zu je 0,3% abgezogen werden, das wären dann maximal 6,3% - d.h. ein Abzug von 10,8% macht dann doch keinen Sinn? Könnten Sie dazu bitte kurz Stellung nehmen oder mich korrigieren und ggf. nochmal bei Ihrer Rechtsabteilung nachfragen?

        Vielen Dank und freundliche Grüße!

        • user
          Christian Schultz
          am 23.10.2023

          Danke für die Rückmeldung. Ich kann aber leider nicht zu einzelnen Fällen konkret Stellung beziehen, das ist zeitlich bei der Menge solcher Anfragen nicht machbar. Dagmar kann ihre persönliche Situation aber gern direkt bei meinen Kollegen in der Sozialrechtsberatung klären lassen.

  • user
    Wülbeck, Daniel
    am 22.09.2023

    Guten Tag,

    sollte, bzw. kann ich überhaupt in die Erwerbsminderungsrente ohne Abschläge gehen?

    Ich bin 1968 Jahrgang.

    Ich habe Epilepsie, welche seit meiner Kindheit mit Medikamenten erfolgreich behandelt wird.

    MfG

    Daniel

    • user
      Christian Schultz
      am 25.09.2023

      Hi Daniel, das geht, ja. Aber eben erst ab 63, wie im Beitrag beschrieben.

  • user
    Katinka
    am 10.08.2023

    Hallo, ich bin diesem Monat 63 geworden ( Jahrgang 1960) und habe eine Frage zur EMR: ich habe keine 35 Jahre zusammen und werde diese auch nicht vor meinem Renteneintrittsalter 1.1.27!erreichen. Zur Zeit bin ich im ALG1 Bezug bis eventuell Aug 24. Danach würde ich gern in EMR gehen, da ich aufgrund langjähriger psychischen Krankheit eigentlich nicht mehr arbeitsfähig bin. Kann ich die EMR bekommen und wenn ja mit welchen Abschlägen ? Oder muss ich vorgezogene Altersrente beantragen?

  • user
    Nurali Demir
    am 09.08.2023

    Hallo ich bin Jahrgang 63 habe nächstes Jahr im November (2024) meine 45 Arbeitsjahre voll und habe eine Schwerbehinderung von 50 GdB wann kann ich frühestens in Rente.

    Mit 63 ohne Abschlag oder wie ist das.

    Mit freundlichen Grüßen

  • user
    Christine Lorenz
    am 12.06.2023

    Hallo Herr Schultz,

    erstmal ein herzliches Dankeschön für Ihre verständlichen Erklärungen auf die vielen Fragen.

    Nun zu mir:

    Ich bin Jahrgang 1966 und erhalte seit dem 01.01.2019 eine Teilerwerbsminderungsrente wegen Depressionen, Angstzuständen.

    Nun überlege ich bzw. fragte meine Ärztin, ob ich die volle Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen soll, da sich mein Zustand nicht verbessert und ich immer mal wieder krankgeschrieben bin (auch jetzt seit dem 14.04.2023).

    Ich habe einen kompletten Rentenverlauf seit meinem 17. Lebensjahr.

    Mit welchen Abschlägen muss ich rechnen?

    Wäre es sinnvoll erst in die Reha zu gehen (war ich schon 2mal) und dann die Zeit des KG auszuschöpfen, dann in das ALG und dann volle Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen? Oder sollte ich gleich die volle Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen?

    Oder aus finanziellen Gründen noch versuchen mich einige Jahre über Wasser zu halten?

    Für eine Auskunft wäre ich sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Christine

    • user
      Christian Schultz
      am 12.06.2023

      Hallo Christine, aus rein finanziellen Gründen ist es in der Regel am besten, zunächst Kranken- und dann Arbeitslosengeld auszureizen. Aber das ist in der Realität oftmals utopisch, da die gesundheitliche Situation sehr belastend sein kann und die Behörden auch nicht immer mitspielen.

      Daher empfehle ich Ihnen das, was ich hier in solchen Fällen immer rate: Lassen Sie sich individuell beraten. Nur so wird man Ihrer Situation wirklich gerecht und kann Ihnen eine wirklich gute Empfehlung geben.

  • user
    Silvia
    am 06.05.2023

    Ich habe über 35 Beitragsjahre, bin im November 1960 geboren und "erhalte" seit dem 1.9.20 eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bis zum 31.03.27, meine Regelsaltersrente würde am 11.03.27 beginnen. Ab dem 01.03.21 erhalte eine Rente wegen voller Erwerbsminderung befristet bis zum 29.02.24.

    Läuft die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung automatisch ab dem Ende der vollen Erwerbsminderungsrente?

    Wäre es finanziell besser, nach Ende der teilweisen Erwerbsminderungsrente in die vorgezogene Altersrente zu wechseln?

    Vielen Dank Silvia

    • user
      Christian Schultz
      am 08.05.2023

      Hallo Silvia, sobald Sie eine volle EM-Rente erhalten, ist die teilweise Rente weg. Sie wird durch die volle ersetzt.

      Was in Ihrem Fall finanziell am sinnvollsten ist, kann man nicht allgemein beantworten. Da empfehle ich Ihnen die kostenlose Beratung der DRV.

  • user
    Armin Muth
    am 10.02.2023

    Hallo Herr Schultz, zunächst einmal vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre wirklich verständlichen und hilfreichen Beiträge.

    Ist die folgende Aussage tatsächlich richtig?

    "Ab 63 sollten Sie die EM-Rente nehmen. Das ist finanziell vorteilhafter für Sie als die vorgezogene Altersrente."

    Oder ist sie vielmehr nur dann zutreffend, wenn die volle EM - Rente anerkannt wird?

    Falls nur eine halbe EM - Rente anerkannt wird, kann man dann den Rentenantrag zurückziehen und im Arbeitslosengeld 1 verbleiben?

    Mit freundlichen Grüßen

    Armin Muth

    • user
      Christian Schultz
      am 10.02.2023

      Hallo Armin, Sie haben recht: Die Aussage bezieht sich auf eine volle Rente wegen Erwerbsminderung.

      Ob man den Rentenantrag zurückziehen kann, hängt vom Einzelfall ab. Oftmals erwächst die EM-Rente ja aus einer Reha, zu der Sie durch Krankenkasse oder Arbeitsagentur aufgefordert wurden. Dann ist das in der Regel nicht möglich. Andernfalls normalerweise schon.

  • user
    Gudrun Heidebrunn
    am 09.02.2023

    Moin nach Kiel,

    ich möchte Ihnen und Ihrem Team zunächst meine außerordentliche Dankbarkeit und Anerkennung für Ihre Arbeit aussprechen. Das Buch "Vom Krankengeld zur Rente" hat mir so was von geholfen, den Durchblick für die Problematik zu eröffnen, zu verstehen und entsprechend handeln zu können. Danke hierfür! Ihre aktuellen Beiträge sind ebenso bemerkenswert hilfreich. Kurz zu mir: ich bin Jahrgang 1963, seit 08/21 fortlaufend AU und derzeit beziehe ich seit zwei Monaten ALG 1 (nach der Nahtlosigkeitsregelung). In absehbarer Zeit steht die Beantragung der EM-Rente an, diese Entscheidung war ein langer Weg mit vielen moralischen Bedenken. Meine Frage: Davon ausgehend, dass die EM Rente in meinem Fall mit dem 60. Lebensjahr bewilligt wird, sind Abschläge fällig. Wäre bei entsprechend fortlaufender Verlängerung der EM Rente diese dann auch abschlagsfrei mit Vollendung des 63. Lebensjahres? Und, eine zweite Frage in diesem Zusammenhang: Würde ab diesem Zeitpunkt (Vollendung 63. LJ) auch gleichzeitig die EM-Rente durch die sogenannte Zurechnungszeit so hochgerechnet, als ob ich bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet hätte?

    Ich hoffe, ich habe meine Fragen verständlich formuliert und freue mich auf Ihre geschätzte Antwort.

    Herzliche Grüße G. Heidebrunn

    • user
      Christian Schultz
      am 10.02.2023

      Hallo Gudrun, vielen Dank für das positive Feedback - das freut mich persönlich sehr.

      Ihre Rente wegen Erwerbsminderung wird bis zur Regelaltersgrenze berechnet - also genau genommen die Zurechnungszeit. Gleichzeitig bleiben die Abschläge der EM-Rente bis zum Ende bestehen. Sollten Sie also aus der EM- direkt in die Altersrente wechseln, würden diese Abschläge dann mit dem Bestandsschutz übernommen.

  • user
    Alexandra
    am 09.02.2023

    Hallo Herr Schultz,

    mein Mann ist 57 Jahre alt und musste 2018 seinen Beruf als Fliesenlegermeister wegen COPD ( Reversibilität)aufgeben.

    Er war dann für seinen Arbeitgeber arbeitsunfähig geschrieben.

    Beim Arbeitsamt hatte er sich dann nach dem KG im Rahmen seiner Möglichkeiten Vollzeit arbeitslos gemeldet.

    Er war bis 04.07.22 noch vom Lungenarzt AU.

    Dazwischen waren wir 1 Woche im Urlaub, welcher vom Arbeitsamt genehmigt war.

    Danach bekam er Probleme mit der Hüfte und ist seit dem 21.07.22 durchgehend krankgeschrieben.

    Die KK weigert sich KG zu bezahlen.

    Seit endendes Alo Geldes bekommen wir seit August kein Geld mehr.

    Die EM Rente wurde Ende Juni 22 beantragt.

    Mit der BG geht es auch schon über 4 Jahre.

    Wir wissen aktuell nicht mehr weiter .

    Vielleicht haben Sie ja einen Rat für uns.

    Viele Grüße

    Alexandra

    • user
      Christian Schultz
      am 09.02.2023

      Hallo Alexandra, auf jeden Fall persönlich beraten lassen - zum Beispiel bei meinen Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

      Beim ersten Lesen kann ich nicht nachvollziehen, wie die Hüfterkrankung mit der COPD in Verbindung stehen soll. Hier sollte also unbedingt geprüft werden, ob vielleicht doch Anspruch auf Krankengeld besteht.

      • user
        Alexandra
        am 10.02.2023

        Hallo Herr Schultz,

        vielen Dank für Ihre Antwort.

        Wir sind auch der Meinung, dass Anspruch auf Krankengeld besteht.

        Die KK sieht das aber leider anders.

        Die KK hatte sogar bei unserer Hausärztin angerufen und wollte sie dazu drängen, auf die AU der Hüfte die COPD mit drauf zuschreiben.

        Angeblich hätte die KK sogar die Bestätigung einer Krankmeldung, die garnicht existiert.

        Danke

        Alexandra

  • user
    Meyer Martina
    am 30.01.2023

    Hallo

    Ich bin auf Ihre Seite gestoßen und verfolge diese nun mit sehr großen Interesse. Ich habe dazu eine Frage.

    Ich bekomme seit vielen Jahren Erwerbsminderungsrente und bin im Besitz eines unbefristeten Schwerbehindertenausweises. Ich bin 31.01.1961 geboren. Meine Regelsaltersrente

    beginnt mit 66 Jahren und 6 Monate. Bekomme ich meine Erwerbsminderungsrente bis dahin oder kann ich wegen der Schwerbehinderung mit 64 Jahren und 6 Monate gehen.

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen

    Mit freundlichen Grüßen Martina Meyer

    • user
      Christian Schultz
      am 30.01.2023

      Hallo Martina, wenn Ihre EM-Rente unbefristet ist, läuft diese erst zur Regelaltersgrenze aus. Theoretisch können Sie auch früher in die Altersrente wechseln. Die Frage ist nur: Warum sollten Sie das tun? In aller Regel ist diese nicht höher als die EM-Rente.

  • user
    Poi
    am 28.01.2023

    Hallo,

    ich stecke zurzeit in einer gedanklichen Sackgasse. Mein derzeitiger Stand:

    Bin Jahrgang 59, Rentenbeginn 01.02.2024 (Wartezeit 45 Jahre erfüllt).

    Zurzeit seit einem Jahr arbeitsunfähig und werde von der KV im März 2023 ausgesteuert. Bin beim Arbeitsamt schonmal eingetragen und beginne mit den Antragsformularen.

    Meine Frage ist recht einfach: Da der Renteneintritt in Sicht ist, welche Möglichkeiten bleiben mir ab März zur Überbrückung? Ich verstehe da sehr viel noch nicht so recht! War einmal im jugentl. Alter nur sehr kurz arbeitslos. Ansonsten bis heute in Lohn und Brot.

    Ich möchte mein Problem richtig angehen und will nicht auf einen %'ualen Verzicht bei der Regelrente eingehen. Viel bleibt mir am Ende auch nicht also wäre ich für einen Tipp oder besser für eine kurze Richtungsweisung echt dankbar.

    Gruß!!

    • user
      Christian Schultz
      am 30.01.2023

      Hallo Poi, falls Ihre 45 Versicherungsjahre bereits erfüllt sind, kann in Bezug auf die Rente eigentlich nichts mehr passieren. Beim Eintritt ins ALG wird noch einmal standardmäßig geprüft, ob eine EM-Rente in Frage kommt. Aber selbst das sollte nach Ihrer langen Berufstätigkeit kein finanzieller Nachteil sein. Wie immer gilt aber: Wenn Sie sich unsicher sind, lieber noch einmal persönlich beraten lassen.

  • user
    Peter Berger
    am 28.01.2023

    Ich bin bis zum 61. Lebensjahr und 7 Monaten (30.11.2024, Jahrgang 1963) in voller Erwerbsminderungsrente auf Zeit.

    Um die Abfindung vom Arbeitgeber zu erhalten kann es sein, dass ich die Zeitrente auslaufen lassen müsste.

    Frage: wenn ich dann spätestens nach 23 Monaten die Altersrente in Anspruch nehme habe ich Bestandsschutz. Heißt das die erworbenen Entgeltpunkte für die Zurechnungszeit bliebe erhalten ? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

    Peter Berger

    • user
      Christian Schultz
      am 30.01.2023

      Ja, so ist es. Beginnt die Altersrente innerhalb von 24 Monaten nach Auslaufen der EM-Rente, gilt der Bestandsschutz.

  • user
    Uwe
    am 26.01.2023

    "Ab Vollendung des 63. Lebensjahres bekommen Sie die EM-Rente abschlagsfrei."

    Das wage ich nb mal zu bezweifeln.

    Ich muss für die Zeit vom Beginn der EMR bis zur abschlagsfreien Altersrente 0,3% Abschläge pro Monat hinnehmen.

    • user
      Claus Müller
      am 02.02.2023

      Zitat:

      "Ab Vollendung des 63. Lebensjahres bekommen Sie die EM-Rente abschlagsfrei. Zumindest dann, wenn Sie 35 Versicherungsjahre voll haben. "

      Schauen Sie mal nach im SGB-VI, §§ 77 und 264. Da gibt es eine Übergangsregelung zum "erweiterten Vertrauensschutz". Dieser läuft allerdings Ende 2023 aus. Danach gilt die Regelung, statt 35 Versicherungsjahren, sind 40 Versicherungsjahre erforderlich.

  • user
    Manfred Dünzer
    am 26.01.2023

    bin durch einen Unfall 1982 50 Protzent Schwerbehindert.Bin 1964 gebohren.Habe 1979 die lehre begonnen.Habe die Prüfung eum Kfz Mechaniker dann 1985 gemacht.Habe eine Umschulung zum Handwerker im Berufsvörderungswerk Vallendar gemacht. Bun seit 1986 am arbeiten und möchte in Rente gehen.Wann kann ich das tun?mfg Manfred Dünzer

    • user
      Christian Schultz
      am 26.01.2023

      Hallo Manfred, die allgemeinen Renteninfos zu Ihrem Jahrgang sind aktuell noch die gleichen wie für den Jahrgang 1980. Schauen Sie mal hier rein: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-mit-jahrgang-1980

      Aber darüber hinaus empfehle ich Ihnen eine persönliche - und kostenlose - Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung.

  • user
    Christiane
    am 26.01.2023

    Also irgendetwas stimmt bei ihren Erklärungen nicht. Ich bin 63 mit GdB 50

    Und kam jetzt Abschlagsfrei in die vorgezogene Alters Rente gehen.

    • user
      D.Maire
      am 13.12.2023

      Mit 63 Jahren und 50% SB gehen Sie abschlagsfrei in die Altersrente mit SB.

      Habe ich im März 2021 gemacht.

  • user
    Claus Müller
    am 26.01.2023

    „Abschlagsfreie Rente ab 60 für Schwerbehinderte denkbar“

    Ich erlaube mir mal, einen interessanten Link von "Ihre-Vorsorge.de" einzufügen.

    https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/abschlagsfreie-rente-ab-60-fuer-schwerbehinderte-denkbar.html?cid=ivnewsl

    • user
      gisela passenyk
      am 07.09.2023

      zur abschlagsfreien e.m. rente mit 63 im jahr 2023 habe 47 jahre beiträge gezahlt. rentenantrag am 17.07.2023 auf em rente gestellt. war aber erst 62 jahre u. 11 monate alt. am 10 08 2023 63 geworden muss abschläge in kauf nehmen da antrag am 17.07.2023 gestellt wurde

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