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Rente mit 62 – wann ist das möglich?

Behinderung Armut Gesundheit

Rente mit 62. Nein, Sie haben sich nicht verlesen. In diesem Beitrag geht es ausnahmsweise einmal nicht um den abschlagsfreien Ruhestand mit 63, sondern tatsächlich um die Rente mit 62. Unter welchen Voraussetzungen das überhaupt möglich ist? Was Sie dafür tun müssen? Wir erklären es Ihnen.

Mann in einer Werkstatt

Erst einmal zum Verständnis: In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit der Altersrente. Wer gesundheitlich sehr stark eingeschränkt ist, kann selbstverständlich viel früher als zum 62. Geburtstag eine Rente beziehen – dann allerdings nur wegen Erwerbsminderung. Eine solche Erwerbsminderungsrente fällt in der Regel deutlich niedriger aus als eine Rente wegen Alters. Wenn das so ist und Sie ein wenig Entscheidungsspielraum haben, sollte der Umweg über die EM-Rente daher in den meisten Fällen vermieden werden.

Um eine vorzeitige Altersrente ab 62 in Anspruch nehmen zu können, gibt es tatsächlich nur einen Weg. Darüber hinaus möchten wir Ihnen in diesem Beitrag jedoch auch vorstellen, wie Sie über den Zwischenstopp Arbeitslosengeld schon früher aufhören können zu arbeiten.

Beginnen wir mit dem direkten Start in die Altersrente mit 62.

Altersrente mit 62 beziehen

Diese Option steht Ihnen immer nur dann offen, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihres Rentenbeginns eine Schwerbehinderung vorweisen können. Das bedeutet: Ihr zuständiges Versorgungsamt – in Schleswig-Holstein handelt es sich zum Beispiel um das Landesamt für soziale Dienste – stellt einen Grad der Behinderung von mindestens 50 fest. Nur so kommen Sie an den Schwerbehindertenstatus, der zu einem früheren Renteneintritt berechtigt.

An dieser Stelle möchten wir auf einen leider häufig vorkommenden Fehler hinweisen: Die meisten unserer Mitglieder, die zum ersten Mal in unsere Sozialberatung kommen, sind im Alter zwischen 50 und 60. Das ist die Zeitspanne, in der viele Menschen zum ersten Mal in ihrem Leben richtig krank werden. Und hier sprechen wir nicht von irgendwelchen Wehwehchen, sondern von schweren chronischen Erkrankungen. Am Herz, der Wirbelsäule oder der Psyche.

Wenn es dann langsam auf die Altersrente zugeht, haben viele Betroffene bereits einen Schwerbehindertenausweis – und somit die Option, früher aus dem Arbeitsleben auszuscheiden. Was jetzt nicht passieren darf: Stellen Sie auf gar keinen Fall einen sogenannten „Verschlimmerungsantrag“, ohne sich vorher informiert zu haben. Wenn es ganz unglücklich läuft, besteht die Gefahr, dass Sie Ihren Schwerbehindertenstatus verlieren.

In der Tabelle sehen Sie, dass eine Altersrente mit 62 sogar noch möglich ist, wenn Sie im Jahr 1964 oder später geboren sind. Allerdings müssen Sie hierfür einen Abschlag in Kauf nehmen. Jeder Monat, die Sie vorzeitig in Rente wollen, „kostet“ Sie 0,3 Prozent. Bei maximal drei Jahren wären das 10,8 Prozent, auf die Sie fortan dauerhaft verzichten würden. Die Frage bei der Altersrente mit 62 lautet also: Kann und will ich mir das leisten?

Rente mit 62 mit Zwischenstation beim Arbeitsamt

Wenn Sie auch ohne anerkannte Behinderung früher Ihren Ruhestand antreten wollen, können Sie mit 62 noch keine Altersrente beziehen. Es gibt allerdings eine Option, bei der Sie zumindest mit 62 (oder noch früher) aus dem Arbeitsleben ausscheiden können. Die Zeit bis zur Rente überbrücken Sie dann mit Arbeitslosengeld.

Wenn Sie einige Jahre im Angestelltenverhältnis berufstätig waren, stehen Ihnen ab Erreichen des 58. Lebensjahres zwei Jahre Arbeitslosegeld zu. Wenn Sie also Ihren Job verlieren oder wenn Sie sich mit Ihrem Betrieb auf einen Aufhebungsvertrag einigen, können Sie im Anschluss bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld beziehen. Ohne Schwerbehinderung ist eine Altersrente ab 63 möglich – falls Sie es darauf anlegen, könnten Sie demnach zu Ihrem 61. Geburtstag Ihren letzten Tag in der Firma feiern.

Vorsicht – dieser Weg beinhaltet zahlreiche Stolpersteine.

Zunächst müssen Sie in Erfahrung bringen, ob Sie die rentenrechtlichen Voraussetzungen für eine vorgezogene Rente erfüllen. Entweder benötigen Sie 35, vielleicht aber sogar 45 Versicherungsjahre. Und nicht jede Etappe in Ihrem Lebenslauf zählt bei den 45 Jahren mit, nur weil sie bei den 35 Jahren Wartezeit berücksichtigt wird. Eine akribische Vorbereitung ist also absolut unerlässlich, wenn Sie über diese Option früher kündigen möchten.

„Kündigen“ ist ein wichtiges Stichwort: Sowohl beim Aufhebungsvertrag als auch bei einer Kündigung, die von Ihnen ausgeht, droht eine zwölfwöchige Sperre bei der Arbeitsagentur. In dieser Zeit bekommen Sie kein Geld – und die knapp drei Monate zählen auch nicht für die Rente mit.

Besonders aufpassen müssen Sie, falls Sie eine Altersrente für langjährig Versicherte anstreben – also die Rente nach 45 Jahren. Denn die letzten 24 Monate unmittelbar vor dem Beginn Ihrer Rente zählen nicht als Wartezeit, wenn Sie arbeitslos sind. Mit anderen Worten: Wenn Sie erst 43 Versicherungsjahre komplett haben und dann in die Arbeitslosigkeit gehen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die abschlagsfreie Rente. Wie Sie diese Gefahr umgehen, können Sie in diesem Beitrag nachlesen.

Fazit: Mit 62 in die Rente? Das geht!

Wenn Sie langfristig planen, ist ein früherer Ruhestand also absolut in Reichweite. Mit Schwerbehinderung ist eine Rente mit Abschlägen bis zu fünf Jahre vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze drin. Aber auch wenn Sie keine anerkannte Schwerbehinderung vorweisen können, wäre eine vorzeitige Kündigung denkbar. Doch hier gilt: Ob es sich lohnt, muss immer anhand der individuellen Verhältnisse entschieden werden. Wer über eine üppige Zusatzrente verfügt, kann bei etwaigen Abzügen vielleicht mit der Schulter zucken. Ist die gesetzliche Rente jedoch die Haupteinnahmequelle für den Lebensunterhalt, sieht das schon wieder anders aus.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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Kommentare (60)

  • user
    Propellaella
    am 29.03.2024

    Hallo, ich habe das Problem, dass ich zum 01.3.2025 wegen Betriebsaufgabe meines Arbeitgebers arbeitslos werde, 4 Monate vor meinem 60. Lebensjahr. Zu diesem Zeitpunkt habe ich dann 42,8 Beitragsjahre (Baujahr 06/1965). Ich weiß, dass ich dann 2 Jahre ALG 1 bekommen könnte. Dann bin ich aber erst kurz vor meinem 62. Lebensjahr. Ich bin nicht schwerbeschädigt, aber gesundheitlich angeschlagen.

    Ich möchte gern mit 63 in die Altersrente gehen, mit Abschlägen. Welche Möglichkeiten habe ich, um die Zeit nach Ende der Arbeitslosigkeit bis zum 63. Lebensjahr, also 1 Jahr und 4 Monate zu überbrücken?

    Ich kann die Gesetzeslage nicht nachvollziehen. Eigentlich würde ich gerne noch in einem anderen/neuen Job bis zum 63. Lebensjahr arbeiten, um dann mit Abschlägen in Rente zu gehen. Aber das geht eben nicht, weil ich dann auf über 45 Beitragsjahre kommen würde und als besonders langjährig Versicherter gelten würde. In diesem Fall müsste ich bis zum 65. Lebensjahr arbeiten, um ohne Abschläge in Rente gehen zu können!?

    Im Umkehrschluss verstehe ich das so, dass ich verhindern muss, über 45 Beitragsjahre zu kommen, damit ich mir den Renteneintritt zum 63. Lebensjahr mit Abschlägen nicht verbaue. Einen Minijob könnte ich auch nicht ausführen, weil dieser mitzählen würde.

    Ist das tatsächlich so? Muss ich also 1 Jahr und 4 Monate, bis zum 63. Lebensjahr tatsächlich ohne Einkommen überbrücken, wenn ich ALG 1 beanspruche und dieses nach 2 Jahren ausläuft? Oder besteht die Möglichkeit z. B. schon mit 62 die Altersrente zu beantragen?

    Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Mit besten Grüßen, Michaela

    • user
      Christian Schultz
      am 02.04.2024

      Hallo Michaela, hier liegt ein Missverständnis vor: Natürlich können Sie auch dann mit 63 in Rente gehen, wenn Sie 45 Versicherungsjahre haben. Sie erhalten dann die Altersrente für langjährig Versicherte - so wie geplant.

  • user
    Kai
    am 26.10.2023

    Hallo. Ich bin 1976 geboren — hab also noch etwas Zeit. Trotzdem meine Frage: ich habe GdB 60 unbefristet und werde mit großer Wahrscheinlichkeit 45 Jahre arbeiten (hab aktuell 30 Jahre) Kann die vorgezogene Rente für langjährige mit der für Behinderte kombiniert werden oder geht nur entweder / oder?

  • user
    Hr. G.
    am 15.09.2023

    Hallo, wie verhält es sich mit einem geplanten vorgezogenem Renteneintritt mit 62 Jahren bei folgenden Szenario:

    - Berufsbiografie hälftig selbstständig und hälftig angestellt.

    - Damit liegen "nur" etwa 25 Jahre Beiträge für die DRV vor

    - Schwerbehinderung von 50% unbegrenzt liegt vor

    Kann unter diesen Umständen mit 62 in Rente gegangen werden? Wenn ja, wie errechnen sich hier die Abschläge

    Danke im Voraus?

    • user
      Christian Schultz
      am 15.09.2023

      Hallo, Sie benötigen mindestens 35 Versicherungsjahre für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Ob Sie die haben, können Sie bei der DRV erfragen. Am besten fordern Sie eine aktuelle Rentenauskunft an.

  • user
    Enibas
    am 17.08.2023

    Hi.

    Ich bin 61 Jahre alt..

    war selbstständig...

    im Angestelltenverhältnis...

    habe Grad 40 Prozent...

    Jetzt Alg 1...

    Wann kann ich in Rente gehen?

    • user
      Christian Schultz
      am 17.08.2023

      Ohne weitere Unterlagen können wir das nicht beantworten. Schauen Sie in Ihre letzte Rentenauskunft. Darin steht, welche Wartezeiten Sie bereits erfüllen und mit welchen Abschlägen Sie bei welchem Renteneintritt rechnen müssen.

  • user
    Horst Bergmann
    am 02.04.2023

    Bin 62zig, kann ich mit einer Cronischen Koronaren Herzkrankheit mit 63zig in Rente , hatte auch ein Arbeitsunfall mit 30% und chronischen Nervenschmerzen in der linken Hand.Zur Zeit Arbeite ich im Fahrdienst beim Roten Kreuz und kann die gewünschte Leistung nicht mehr bringen...Danke für ihre Antwort LG Horst

    • user
      Christian Schultz
      am 03.04.2023

      Hallo Horst, wie lautet denn Ihre Frage?

      • user
        Horst Bergmann
        am 25.08.2023

        Hallo meine Frage ist , kann ich auf Grund der Körplichen Probleme mit 63 in Rente..

  • user
    Kein Name
    am 23.03.2023

    Ich habe 44monate um eine abschlagfreie rente zu bekommen zählen biss dann 24 Monate arbeitslosengeld mache und die restliche Zeit arbeite das arbeitslosengeld?

    • user
      Christian Schultz
      am 23.03.2023

      Diese Frage habe ich leider nicht verstanden.

  • user
    Adnan Öztürk
    am 30.09.2022

    Ich bin Jahrgang 1962 und

    1978/2003 gerbeitet und lebe jetz

    ausland. 61 jahre rente möglich?

    Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 04.10.2022

      Nur mit Schwerbehinderung - mit 61 und acht Monaten. Und dann bei einem Abschlag von 10,8 Prozent.

  • user
    Andreas. D
    am 13.05.2022

    Hallo

    Hab mit 62 Jahren 45 Arbeitsjahre. Habe 60% Schwerbehinderunge

    Wann kann ich frühestens mit Abzug aufhören zu arbeiten.Wie hoch ist der Abzug

  • user
    Klaus
    am 06.02.2022

    Ich hab mal eine Frage?bin seit 2018 krank danach bin ich in die Arbeitslosigkeit jetzt läuft zum März mein Arbeitslosengeld aus, von wo bekomme ich jetzt mein Geld Antrag für Harz IV wurde abgelehnt hatte im Oktober einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, hab noch keinen Bescheid bekommen werde im August 62 Jahre hab 47 Versicherungs Jahre bin aber noch krank hatte eine Reha wurde als krank entlassen hänge jetzt in der Luft was kann ich tun?mfg Klaus

    • user
      Christian Schultz
      am 16.05.2022

      Hallo Klaus, Ihren Kommentar habe ich erst jetzt angezeigt bekommen: Ich hoffe, dass rechtzeitig über die EM-Rente entschieden wurde. Ansonsten ist es in dieser Situation schwierig, wenn kein Anspruch auf ALG II besteht. Das Wichtigste ist wohl, dass Sie eine Regelung mit der Krankenkasse finden - notfalls über die freiwillige Versicherung.

  • user
    Krys
    am 28.01.2022

    Ich bin 60 habe GdB 40 und nach einem Hertzinfarkt seit 7 Jahre krank,

    kann ich mit 63 eine Rente beantragen, 36 verschicherte Jahre, war ca. 4 Jahre ohne Job?

  • user
    Frank
    am 03.12.2021

    Hallo,

    kann ich auch ohne Schwerbeschädigung und mit nur 33 Jahren Beitragszahlung nächstes Jahr mit 62 in den Vorruhestand gehen?

    Bei der Rentenauskunft wurde mitgeteilt, das es nicht möglich wäre

    und die Rentenzahlung somit eingestellt wird und ich somit keinerlei

    Anspruch auf jegliche Rentenzahlungen auch in Zukunft habe.

    Erst wenn die 35 Beitragsjahre erreicht sind, hätte ich Anspruch auf

    Rente mit Abschlägen.

    Ist die Auskunft so richtig und verfällt somit mit meine Renteneinzahlungen?

    Freundliche Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 03.12.2021

      Hallo Frank, die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung ist völlig korrekt. Ohne 35 Versicherungsjahre können Sie keine vorgezogene Altersrente beziehen. Ihre Ansprüche verfallen nicht, aber Sie können dann erst zur Regelaltersgrenze Ihre normale Altersrente beziehen.

  • user
    Czogalla Roland
    am 15.09.2021

    Ich bin Jahrgang 1965 und habe mit 61 Jahren meine 45 Beitragsjahre. Kann ich die Rente für besonders langjährig Versicherte, die ich ab 65 beziehen könnte, mit der Rente ab 63 (mit Abschlägen) kombinieren und damit schon mit 63 mit dann 7,2 % Abschlag in Rente gehen?

    • user
      Christian Schultz
      am 16.09.2021

      Hallo Roland, leider ist das nicht möglich. Bei der Altersrente nach 45 Jahren Wartezeit gibt es nur Hop oder Top. Entweder mit 65 ohne Abzug (mit Jahrgang 1965) oder gar nicht. Die Altersrente für langjährig Versicherte wäre natürlich eine Alternative - aber hier greifen die Abschläge dann ab der Regelaltersgrenze - mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/abschlaege-auf-die-rente-ab-welchem-alter-wird-gezaehlt

  • user
    Ömer Ceyhan
    am 05.07.2021

    Hallo. Ich bin 58jahre alt .Ich habe 40 Jahre gearbeitet habe30prtzent Behinderung und seit 21.9.2020.arbeitslos.wan und wie kann ich schnellstens ins rente .

    • user
      Christian Schultz
      am 17.07.2021

      Hallo, ohne GdB 50 geht das frühestens mit 63. Und dann auch nur mit Abzügen.

  • user
    Ceyhan ömer
    am 05.07.2021

    Hallo.ich bin 58j alt sei 21.9.2020.arbetslos ich habe 30protzent Behinderung. Ca 40 Jahre beschäftigt. Ich mochte in die Rente gehen ab wann und wie? Dankeschön.

  • user
    Christian Schultz
    am 12.04.2021

    Hallo Rolf, mit Jahrgang 1959 können Sie frühestens mit 61 und zwei Monaten in die Rente für Menschen mit Behinderung - dann mit 10,8 Prozent Abzug. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung

  • user
    Rolf
    am 11.04.2021

    Hallo habe seit 3 Jahren einen Schwerbehindertenausweiss mit 50% unbefristet, bin seit Februar 2018 dauerhaft krankgeschrieben beziehe seit 2 Jahren Arbeitslosengeld und hartz4, bin aber auch noch bei meinem alten Arbeitgeber angestellt, kann ich nicht jetzt Rente beantragen?

    Bin Jahrgang 11/59

  • user
    Steel
    am 13.03.2021

    Hallo. Bin 62 Jahre alt Bj.1959 Habe 60% Schwb. 45Jahre zusammen. Bin seit 4.2020 Krank, war in REHA und bin Berufsunfähig entlassen worden, aber ich könnte über 6.Stunden Erwerbstätig sein. Habe einen Antrag von Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bekommen G0130-00

    Möchte so ca. 10.2012 Aufhören ,was ist die richtige Vorgehens weise .

    Mein Krankengeld läuft auch aus. Möchte auf der einen Seite nicht soviel Verlust machen.

    Anders wenig ärger mit dem Moloch Verwaltungen. Corona macht es jetzt nicht leichter.

    Keine Persönliche Termine möglich.

    Mfg Steel

    • user
      Christian Schultz
      am 15.03.2021

      Hallo, ohne Abschlag können Sie erst mit 64 und zwei Monaten in Rente. Mit SB-Ausweis oder nach 45 Versicherungsjahren - das kommt aufs Gleiche raus. Über Ihre Schwerbehinderung könnten Sie aber schon jetzt in Rente.

      Ob das für Sie in Ordnung ist, oder ob Sie durch den Bezug von Arbeitslosengeld noch etwas Boden gut machen können, lässt sich nur in einer individuellen Beratung feststellen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63

  • user
    Beate
    am 28.02.2021

    Bin Jahrgang 59. Habe Januar 2021 die 45 Jahre voll. Kann ich mit 2 Jahren Arbeitslosigkeit mit 63 ohne Abschlag in Rente gehen.

  • user
    Gabby
    am 26.01.2021

    Ich habe 45 Jahre voll .Kann ich schon mit 62 Jahren in Rente gehen.Ich werde ende März 62.

    • user
      Christian Schultz
      am 27.01.2021

      Hi Gabby, das geht nicht. Bei der Altersrente nach 45 Jahren Wartezeit kannst Du erst zwei Jahre vor der Regelaltersrente abschlagsfrei in den Ruhestand. Die Übersicht nach Jahrgängen findest Du hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/rente-nach-45-jahren

  • user
    Peter Bartel
    am 22.01.2021

    Hallo bin Bj. 59 habe ca 40 Jahre voll und zur Zeit 40.prozent schwerbehinderung, zur zeit noch krankgeschrieben und will mit 62 oder 63in Rente gehen. Habe immer durchgearbeitet. Wie mach ich das am besten.?

    Mfg Peter Bartel

  • user
    Rinas Hans
    am 22.01.2021

    Hallole, ich bin Jahrgang 59 und seit 2019 Arbeitslos. Habe 44 Arbeitsjahre einbezahlt.

    2020 war ich 12 Monate in Reha . Welche Schritte sind Notwendig, das ich meine Rente

    erhalte. Es ist in Deutschland Beschämend das man nach so vielen Jahren für seine Rente

    betteln muss.

    • user
      Christian Schultz
      am 22.01.2021

      Hallo, Ihre Frage können wir nicht allgemein beantworten. Ihr Renteneintritt hängt von verschiedenen Faktoren ab, die uns nicht bekannt sind. Wenn Sie eine fundierte Auskunft möchten, müssen Sie sich an unsere Sozialberatung wenden.

    • user
      Michael Glowka
      am 24.01.2021

      Frau Hans, arbeiten lohnt sich nicht in Deutschland.

  • user
    Silvia Sliwinski
    am 15.01.2021

    Hallo, ich bin am 01.04.1958 geboren und habe mehr als 45 Rentenjahre. Nun bekam ich einen GdB von 40% anerkannt.

    Mein ALG1 läuft noch bis 01.01.2022 und ich würde zu diesem Datum Rente beantragen.

    Habe ich ohne 50% GdB einen Abzug/ in welcher Höhe?

  • user
    Mailänder Marion
    am 15.01.2021

    Hallo ich überlege ob mann die abschlagsfreie Rente nach 45 Arbeitsjahren vor Gericht nicht einklagen kann....finde 45 Jahre Arbeit sind genug ...mann lebt ja nur 1 mal....hat das schon jemand probiert ?

  • user
    Langer
    am 06.01.2021

    Hallo ich bin 62 Jahre und habe 47 Arbeitsjahre um könnte ich Abschlags frei in Rente gehen ?

    • user
      Christian Schultz
      am 07.01.2021

      Moin Langer, nein, auch nach 45 Versicherungsjahren können Sie erst zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in die Rente. Die dazugehörige Tabelle für alle Jahrgänge finden Sie hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/rente-nach-45-jahren

  • user
    no name
    am 05.01.2021

    Jahrgang 1962,42Arbeitsjahre, 50% Schwerbehinderung

    Mein Arbeitsvertrag läuft im Noverber ab.Könnte ich mit ALG 1 und MInijob die Zeit bis zur Rente mit besonders langjährig Versicherten beziehen und ab wann

    • user
      Christian Schultz
      am 05.01.2021

      Wenn Sie mit Arbeitslosengeld (inklusive Minijob) auf 45 Jahre kommen, reicht das. Ihre Altersrente für besonders langjährig Versicherte bekommen Sie mit Jahrgang 1962 aber frühestens mit 64 Jahren und acht Monaten.

  • user
    Peter Will
    am 22.12.2020

    Guten Tag Herr Schultz,

    Ich bin Jahrgang 62 und werde 2024 meine 45 Beitragsjahre erreichen. Gleichzeitig habe ich einen Behinderungsgrad von 50%. Gibt es eine Kombination aus "besonders langjährig versichert" und Behinderung? Werden beide Faktoren berücksichtigt, so dass ich mit 62 in Rente könnte? Oder zieht nur ein Faktor?

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2021

      Moin Peter, eine berechtigte Frage - aber die Schwerbehinderung hilft Ihnen bei der Altersrente nach 45 Jahren Wartezeit leider nicht. Es handelt sich um zwei voneinander getrennte Formen der vorgezogenen Altersrente.

  • user
    Christian Schultz
    am 16.11.2020

    Hallo Wolfgang, wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten, sind Sie verpflichtet, sich um eine neue Stelle zu bemühen. Ob das in dem Alter dann noch realistisch ist, bleibt natürlich eine andere Frage: www.sovd-sh.de/2020/04/02/arbeitslos-kurz-vor-der-rente-muss-ich-mich-noch-bewerben/

  • user
    Wolfgang schmitt
    am 14.11.2020

    Hallo.ich habe mit 62Jahren bereits die 45 Beitragsjahre erreicht.wie ist es wenn ich mich arbeitslos melde und das Arbeitsamt mich weitervermitteln will.muss ich diese stellen annehmen.ich arbeite im Gesundheitswesen.

  • user
    Christian Schultz
    am 09.11.2020

    Hallo Ute, das kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Beim SoVD beraten wir nur zum Sozialrecht. Fragen Sie am besten einmal direkt in der Personalstelle Ihrer Behörde nach!

  • user
    Ute Ketels
    am 07.11.2020

    Hallo, wie schaut es bei Beamten aus?

  • user
    Christian Schultz
    am 06.11.2020

    Hallo, ob Sie vorzeitig in Altersrente gehen können, hängt am Geburtsjahr und an der Anzahl von Versicherungsjahren. Wenn Sie über 55 sind, bekommen Sie alle drei Jahre automatisch eine Rentenauskunft - da können Sie sehen, wie es um Ihre Wartezeit bestellt ist. Mit SB-Ausweis würde sich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen anbieten.

  • user
    A. W.
    am 05.11.2020

    Hallo Herr Schultz, ich habe einen Schwerbehindertengrad von 60 und bin seit Juli 2019 arbeitsunfähig. Aus der Reha wurde ich arbeitsunfähig entlassen. Vor kurzem hat die DRV entschieden, dass ich rückwirkend zum 01.04.2020 eine volle Erwerbsminderungsrente erhalte, allerdings befristet bis Ende Februar 2022. Gibt es hiernach auch die Möglichkeit, eine vorgezogene möglichst abschlagsfreie Altersrente zu erhalten? Was raten Sie mir?

  • user
    Christian Schultz
    am 02.10.2020

    Hallo Michael, wenn Sie einen Grad der Behinderung von 80 haben, sind Sie doch bereits offiziell schwerbehindert. Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen müssen Sie beim Antrag nur noch die 35 Versicherungsjahre in der Rentenkasse vorweisen - dann können Sie vorzeitig in Rente.

  • user
    Michael Petruk
    am 02.10.2020

    Hallo habe eine Schwerbehinderung von 80% mehrere Bandscheibenvörfälle Epelepsie Verlust des rechten Beines wurde letztes Jahr das 5mal abgelehnt.was kann ich tun.

    • user
      Werner K aus RD
      am 31.03.2021

      Hallo Steel,

      Mein Name ist Werner, (Steel klinkt nach Stahl nur deshalb schreibe ich)

      1. wer sagt das Dein Krankengeld ausläuft? Die KK?!?. Widerspruch einlegen und klären!

      2. In 99% der Fälle liegen die Krankenkassen in der Berechnung falsch!

      3. Der Erstmalige Eintritt der Krankheit ist entscheidend!

      Ich habe mich selbst drum gekümmert, auch wenn Fachleute Dich anders beraten.

      Es zählen nicht nur die letzten 3 Jahre sondern der Erstmalige Eintritt der Kranheit!!!

      Bei mir war es Nov. 2012 und errechnet sich alle 3 Jahre neu!

      Aussteuerung zum 13.05.2019....dann zur Agentur.

      Ich konnte schon damit vielen weiterhelfen.

      Wie man es berechnet: 3+3+3 Jahre usw.

      FRAGE bei Deiner Krankenkasse nach eine Auflistung der Krankheiten der letzten 10 Jahre nach. ( Ganz wichtig 10 Jahre) . Und wenn die wieder nur die letzten 6 Jahre schicken dann nach (jagen) haken!!! 10 Jahre Aufbewahrungsfrist. d.h. dann den Erstmaligen Eintritt der Krankheit herausfinden weswegen sie Dich aussteuern wollen. Dann rechnen.... Die Berechnung ist nicht ganz einfach..., (In Excel Tage(360 ) funtioniert nicht. Es werden für Februar 28/29 tage gerechnet.....

      Quintessenz: Bei mir Musste die KK 23 tausent Euro nachzahlen.

      Also ran machen, und Abfragen und dann rechnen.!.

      Viel Erfolg und ein quäntchen Glück und immer eine Handbreit wasser unterm Kiel.

      P.S. Auch der SoVD (NICHT KIEL) hatte es bei mir leider nicht richtig berechnet.

      Gruß

      Werner

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