Denn die wichtigste Anlaufstelle ist in dieser Situation die Bundesagentur für Arbeit. Ziemlich unlogisch, wenn eigentlich noch ein Arbeitsvertrag besteht und man schon lange krankgeschrieben ist. Ob und unter welchen Umständen der Job gekündigt werden sollte, um an Arbeitslosengeld zu kommen, beleuchten wir in diesem Beitrag.
Nach dem Krankengeld kommt Arbeitslosengeld
Bis zu 78 Wochen können Sie am Stück Krankengeld erhalten. Danach ist diese Leistung erst einmal ausgeschöpft, und Sie müssen sich nach einer Alternative umsehen, um die Miete zu bezahlen. 78 Wochen – das klingt nach einer langen Zeit. Doch wer wirklich schwer krank ist, findet sich schneller am Ende des Krankengeldes wieder als befürchtet.
Wenn das Krankengeld ausläuft, gibt es drei Anlaufstellen, die Ihnen Geld zahlen könnten. Die Deutsche Rentenversicherung, die Arbeitsagentur oder – wenn alle Stricke reißen – das Jobcenter.
Wenn Sie bereits ein Alter erreicht haben, mit dem Sie eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen können, sollten Sie sich diese Option auf jeden Fall durch den Kopf gehen lassen. Falls dem nicht so ist, kommt möglicherweise eine Erwerbsminderungsrente in Betracht. An dieser Stelle kommt das erste Mal das Arbeitsamt ins Spiel: Denn wenn Sie tatsächlich einen Antrag auf EM-Rente gestellt haben, können Sie nun bis zur Entscheidung der Rentenversicherung Arbeitslosengeld I erhalten. Dieses Szenario nennt man auch „Nahtlosigkeitsregelung“.
Kündigen für Arbeitslosengeld?
Wichtig: Ihren Job müssen Sie dafür nicht kündigen. Tun Sie das bitte auf keinen Fall. Ihr Arbeitsvertrag ruht gewissermaßen. Da Ihr Chef zurzeit sowieso kein Gehalt mehr zahlen muss, müssen Sie sich um das Wohl der Firma keine Gedanken machen.
Wenn Sie noch keinen Rentenantrag gestellt haben und das auch vermeiden wollen, können Sie jedoch trotzdem Arbeitslosengeld beziehen. Und auch dann sollten Sie auf keinen Fall kündigen.
Denn nach dem Krankengeld – der sogenannten Aussteuerung – können Sie Ihren Job aus gesundheitlichen Gründen vielleicht immer noch nicht ausüben. Aber Sie können sich beim Arbeitsamt vorstellen und sagen, dass Sie grundsätzlich offen für Jobangebote sind. Das klingt widersinnig, da Sie schon lange krankgeschrieben sind. Aber es ist der einzige Weg, in dieser Situation Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen.
Niemals nach der Aussteuerung kündigen
Im ersten Moment könnte man nun denken: Gut, das Krankengeld ist nun ausgelaufen. In einem Jahr kann ich eh in Rente gehen, bis dahin beziehe ich nochmal Arbeitslosengeld. Warum sollte ich also nicht kündigen? Das fühlt sich irgendwie „ehrlicher“ an. Und glauben Sie mir – auch ich kann das persönlich gut nachempfinden. Auch nach vielen Jahren beim Sozialverband finde ich diesen Wechsel vom Kranken- zum Arbeitslosengeld unlogisch.
Doch wenn Sie Ihrem Gefühl nachgeben, drückt Ihnen das Arbeitsamt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Sperre aufs Auge. Dann gibt es zwölf Wochen gar kein Arbeitslosengeld – möglicherweise müssen Sie sich sogar freiwillig in der Krankenversicherung anmelden. Die Sperre wird auch nicht hinten an das Arbeitslosengeld drangehängt. Wenn Sie Anspruch auf zwölf Monate haben, gehen Ihnen durch die Kündigung knapp drei davon verloren.
Kommentare (2)
Natalie HAASE
am 21.12.2020Natalie Haase
Christian Schultz
am 04.01.2021