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Aufforderung zur Reha - obwohl das Krankengeld bald ausläuft

Aktuelles Rente Gesundheit

Wer länger als sechs Wochen krank ist, bekommt im Anschluss kein Gehalt mehr. Stattdessen zahlt die Krankenkasse das sogenannte Krankengeld. Immer wieder hören wir von unseren Mitgliedern, dass sie von der Kasse zu einer Reha aufgefordert werden. Teilweise sogar erst ganz am Ende des Krankengeldes.

Aufforderung zur Reha - obwohl das Krankengeld bald ausläuft

Wer langfristig krank ist, bekommt in Deutschland schnell Probleme. Da ist zum einen die Gesundheit selbst: Den passenden Arzt oder Therapeuten zu finden, dauert vielerorts mehrere Monate. Und selbst das ist keine Garantie dafür, dass Sie wieder vollständig genesen. Neben Ihrem körperlichen Wohlbefinden lauern jedoch noch weitere Schwierigkeiten, an die man in der Regel vorher gar nicht denkt.

Und die haben mit dem leidigen Thema Geld zu tun.

Das fängt bereits bei der Höhe des Krankengeldes an. Als Faustformel können Sie sich merken, dass Sie in etwa 20 Prozent weniger in der Tasche haben als beim üblichen Gehaltsscheck. Falls Sie tatsächlich dauerhaft erkranken, reden wir hier über eine ernst zu nehmende finanzielle Belastung.

Noch komplexer wird es, wenn wir über die langfristige Perspektive nachdenken. Denn nach spätestens 78 Wochen endet Ihr Krankengeld. Dann heißt es entweder zurück an die Arbeit, Erwerbsminderungsrente oder die vielleicht merkwürdigste Etappe an dieser Stelle - zum Arbeitsamt. Wenn Sie nicht gerade das Glück haben, zurück in die Firma gehen zu können, sind alle weiteren Optionen mit zusätzlichen finanziellen Einbußen verbunden.

Krankenversicherung will mich in die Reha schicken - und jetzt?

Doch oftmals sind es deutlich weniger als 78 Wochen, bevor Sie sich um die Zeit nach dem Krankengeld Gedanken machen müssen. Denn keine Krankenversicherung freut sich darüber, über mehrere Monate eine teure Lohnersatzleistung zu finanzieren. Insgesamt zahlten im Jahr 2019 alle gesetzlichen Kassen zusammen rund 14,4 Milliarden Euro - nur für das Krankengeld.

Und so ist es nur wenig verwunderlich, wenn die bestehenden Mittel häufig dazu genutzt werden, die betroffenen Versicherten vorzeitig loszuwerden. Besonders beliebt ist dabei das Instrument der Reha.

Wenn Ihre Krankenkasse Ihnen sagt, dass Sie eine Reha machen sollen, dann müssen Sie das auch tun. Basta. Wer Krankengeld bezieht, muss gewisse Mitwirkungspflichten erfüllen. Und im Rahmen der Reha soll unter anderem herausgefunden werden, ob und unter welchen Umständen Sie vielleicht doch noch einmal arbeiten können.

Vielleicht steht im Entlassungsbericht aber auch, dass Sie so kaputt sind, dass an Arbeit auf absehbare Zeit überhaupt nicht mehr zu denken ist. Das ist für die Krankenkasse so eine Art Jackpot. Denn nun sind Sie dazu verpflichtet, einen Antrag zur Erwerbsminderungsrente zu stellen - zumindest, wenn das sogenannte Dispositionsrecht eingeschränkt wurde. Geht dieser Antrag durch, ist die Kasse aus dem Schneider und muss nicht mehr zahlen.

10 Wochen Zeit

Wenn Ihnen eine solche Aufforderung ins Haus flattert, müssen Sie innerhalb von zehn Wochen eine Reha beantragen - und zwar bei der Deutschen Rentenversicherung. Bis diese Maßnahme, die in der Regel drei Wochen dauert, losgeht, können aber gut und gern noch viele weitere Wochen ins Land gehen. Jetzt, während der Corona-Pandemie, dauert sowie alles etwas länger.

Bleiben Sie also erstmal ruhig, wenn Sie zur Reha gedrängt werden. Die Mühlen mahlen langsam, für den Moment ändert sich für Sie nichts.

Schön und gut. Aber warum drängt die Krankenkasse auf eine Reha, wenn ich bald ausgesteuert werde?

Eine gute Frage. Wie wir gerade gelernt haben, dauert es nach der Aufforderung im Normalfall ziemlich lange, bis die eigentliche Reha beginnt. Kommt der Brief der Krankenversicherung also kurz vor dem Ende des Krankengeldes, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie als Betroffener ohnehin bald kein Geld mehr von der Kasse erhalten.

Warum ist die Kasse also so heiß darauf, dass Sie solch einen Antrag stellen?

Natürlich geht es wieder einmal um das liebe Geld. Denn falls wirklich Erwerbsminderung festgestellt wird - dann gilt dieser Tatbestand sehr häüfig rückwirkend. Der Leistungsfall kann also für einen Zeitpunkt bestimmt werden, an dem das Krankengeld noch gar nicht so lange gezahlt wurde. Wird die bewilligte EM-Rente nun rückwirkend gezahlt, erhält die Krankenkasse einen großen Teil ihrer Auslagen zurück. Ihr einziger Trost als Betroffener: Von dem Geschachere um die Knete bekommen Sie in der Regel nichts mehr mit, das machen die Sozialleistungsträger unter sich aus.

Fazit

Wenn die Kasse auf eine Reha besteht, müssen Sie sich dem fügen. Das kann auch eine Chance sein, und in jedem Fall bedeutet die Reha nicht, dass Sie sofort auf Ihr Krankengeld verzichten müssen. Falls Sie den Antrag innerhalb von zehn Wochen stellen, sind Sie auf der sicheren Seite. Und dann dauert es noch einmal eine Weile, bis man Ihnen eine Einrichtung zuteilt, wo Sie diese Maßnahme in Anspruch nehmen können.

Aus finanziellen Gründen kommt es vor, dass Sie erst kurz vor der Aussteuerung zu einer Reha aufgefordert werden. Wundern Sie sich nicht, nehmen Sie es nicht persönlich. Es geht einzig und allein ums Geld.

Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.

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Kommentare (22)

  • user
    Christian
    am 16.09.2023

    Hallo!

    Ich bin seit 5.9. in Reha. Die KK hat mich zum 18.9. ausgesteuert. Kriege ich dann auch kein Übergangsgeld mehr für den rest der Reha?

  • user
    Daniela
    am 06.07.2023

    Hallo,

    mir geht es wie vielen, nach ein paar

    Wochen krank. Ich wurde natürlich von der Krankenkasse genötigt einen Antrag auf "Reha" zu stellen. Ich bin Behandlung die auch Erfolge aufweist. Angeblich hat mein Arzt auf Anfrage der KK eine Reha für angebracht gesehen. Die dürfen ohne Erlaubnis nicht mit meinem Arzt sprechen und sie haben auch nicht mit ihn gesprochen. Das ist schon mal eine Dreiste Lüge. Ich wurde auch vorher nicht vom MDK befragt oder irgendwas. Ich soll den Antrag in zwei Wochen abgeben haben. Entweder Krankenkasse oder Rentenkasse. Dabei habe ich 10 Wochen. Keine Aufklärung was die Folgen der Reha und für was diese eigentlich ist.

    Kann ich in Wiederspruch gehen?

    Macht das Sinn? Und wenn ich den Antrag stelle aber in ein paar Wochen wieder soweit genesen bin dass ich kein Krankengeld mehr brauche, darf ich dann die Reha absagen da ich ja dann wieder arbeiten würde.

    Danke für die Antwort

  • user
    Serkan
    am 22.04.2023

    Welches Geld bekommt man von der Krankenkasse nach der 10 Wochenfrist wenn man Reha Antrag kurz vor der 10 Wochen Frist stellt. Man fängt ja nicht direkt im Anschluss der 10 Wochen Frist mit der Reha an. Bekommt man nach der 10 Wochen Frist bis zum Reha Beginn weiterhin Krankengeld oder direkt das Übergangsgeld auch wenn man auf den Rehaplatz wartet?

    • user
      Christian Schultz
      am 24.04.2023

      Das Übergangsgeld gibt es erst, wenn die Reha beginnt. Bis zu diesem Zeitpunkt beziehen Sie weiter Krankengeld.

      • user
        Heinrich
        am 18.09.2023

        Hallo Herr Schultz,

        muss in dieser Zeit (10 Wochen Frist bis zum Beginn der Reha) der behandelnde Arzt weiter krankschreiben oder zahlt die Krankenkasse aufgrund der Beurteilung des Medizinischen Dienstes?

        Was ist wenn der Arzt zwischenzeitlich der Meinung ist, dass der Patient wieder arbeitsfähig ist? Ist der Rehaantrag damiz hinfällig?

        • user
          Christian Schultz
          am 19.09.2023

          Hallo Heinrich, Krankengeld gibt es nur, wenn Sie arbeitsunfähig sind. Auch wenn demnächst eine Reha ansteht. Was dann mit der Reha passiert, kommt auf den Einzelfall an.

  • user
    Peter
    am 27.02.2023

    Hallo,

    meine Aussteuerung von Krankengeld endet am 09.04.2023.

    Habe heute 27.02.2023 eine lta berufliche Reha bekommen mit einer Frist von 10 Wochen. MD meinte das ich meinen alten Arbeitsplatz nicht mehr ausüben könnte wegen meinem 2 fachen Daumen op. Es sind nur noch 6-7 Wochen bis ich ausgesteuert werde. Krankenkasse meinte auch wenn ich ausgesteuert werden sollte, würde diese 10 Wochen Frist noch gelten. Stimmt das ? Und hätte ich irgendwelche Nachteile davon wenn ich den Antrag nicht wegschicken würde? Ich würde ja keinen Krankengeld mehr beziehen und müsste sowieso zum Arbeitsamt. Ich habe auch noch einen laufenden Arbeitsvertrag.

    Das ganze macht mich schon fertig.

    Kann nichts mehr essen seid Monaten und Schlafstörungen habe ich auch.

    • user
      Christian Schultz
      am 28.02.2023

      Hallo Peter, holen Sie sich unbedingt Unterstützung. Das ist ganz wichtig in dieser Situation. Zum Beispiel bei meinen Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

      Wenn Sie vom Kranken- ins Arbeitslosengeld wechseln, müssen Sie ziemlich sicher ohnehin eine Reha beantragen. Aber wie gesagt, holen Sie sich bitte individuelle Unterstützung.

  • user
    Waltraud Zieglmeier
    am 08.02.2023

    Hallo, ich habe heute 8.2.23 von der Kasse die Aufforderung zur Beantragung einer Reha bekommen. Vom MD wurde beschrieben, dass eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit vorliegt, wegen primär ossär metastasierenden Mammakarzinom. Ich psychisch und körperlich wegen meiner Diagnose und Therapie nicht mehr in der Lage zurück in meinen Beruf zu gehen. Könnte es sein, dass es in der Reha zu einer übergangslosen Rentenbeantragung kommt.

    • user
      Christian Schultz
      am 08.02.2023

      Hallo Waltraud, genau darum geht es in der Reha. Die Krankenkasse möchte dort überprüfen lassen, ob Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen können.

  • user
    Ivan
    am 16.12.2022

    Hallo.

    Die Kasse hat mich aufgefordert einen Berufliche Reha Antrag zu stellen. Grund laut MD Gutachter , dass mein Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist. Ich möchte aber mich zu ende Rehabilitieren und wieder mein Job aufzunehmen. Ist das möglich oder bin ich nicht mehr für mein beruf versichert bin? Kann KK durch diesen Gutachten mir verbieten mein bisheriger Beruf auszuüben ?

    Danke für eine Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2023

      Hallo Ivan, wenn Sie im Bezug von Krankengeld sind, kann die Krankenversicherung Sie regelrecht zwingen, eine Reha zu absolvieren. Das steht auch so in dem Brief von der Kasse, Sie müssen dann innerhalb von 10 Wochen einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.

  • user
    Kiki
    am 01.06.2022

    Hallo,

    bei mir macht keine Kasse Druck, sondern der Arzt. Er meint, dass die KK der Klinik auf die Füße tritt. Mein KG läufz Anfang Oktober aus und der Doc meint, ich müsse bis zum nächsten

    Termin den EM-Rentenantrag gestellt haben.

    Oder mich bei ihm nicht mehr krankschreiben lassen (Depression und PTBS) sondern vom anderen Arzt auf meine KHK.

    Was mache ich denn jetzt?

    • user
      Christian Schultz
      am 02.06.2022

      Für das Krankengeld spielt es technisch keine Rolle, bei welchem Arzt Sie krankgeschrieben werden. Aber was jetzt in Ihrer Situation tatsächlich am besten für Sie wäre, kann man nur in einem persönlichen Gespräch klären. Lassen Sie sich dazu gern bei meinen Kollegen beraten: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Kornelia
    am 03.01.2022

    Auch ich habe eine Aufforderung von der KK erhalten, innerhalb von 10 Wochen einen Antrag auf REHA zu stellen. Das war am 02.12.2021. Am 24.12.2021 erhielt ich ein Schreiben der Rentenversicherung, ebenfalls mit der Aufforderung, den beigefügten Reha-Antrag ausgefüllt an die Rentenversicherung zurückzusenden. Allerdings mit einer Frist von 2 Wochen. An welche Frist muss ich mich denn nun halten??

  • user
    Lena
    am 08.04.2021

    Hallo,

    danke für Ihre vielen Artikel hier!

    Ich bekomme seit 6 Monaten Krankengeld und meine KK hat mich nun zum Reha-Antrag aufgefordert. Dem werde ich zum Ende der Frist auch nachkommen (muss ich ja). Nun ist es so, dass ich mich derzeit auch bewerbe (davon weiß die KK natürlich nichts), denn in meinen alten Betrieb möchte ich auf keinen Fall zurück; generell wäre ich aber wohl für eine Wiedereingliederung bereit. Meine Therapeutin und Ärztin unterstützen dies auch und raten mir sogar von einer Wiedereingliederung in meinem alten Betrieb ab.

    Nun meine Frage: Was ist, wenn ich in der Zwischenzeit ein Arbeitsangebot bekomme. Kann ich dieses dann annehmen? Oder muss ich dann ggf das Krankengeld wieder zurückzahlen? "Muss" ich dann mit dem Arbeitsantritt warten, bis die Reha vorbei ist?

    Mich stresst das ganz schön!

    Vielen Dank schon mal für die Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 09.04.2021

      Hallo Lena, normalerweise ist es kein Problem, wenn Sie wieder arbeiten können - die Kasse freut sich ja, weil sie nicht mehr zahlen muss. Sollten doch Schwierigkeiten aufkommen, lassen Sie sich am besten persönlich beraten.

  • user
    Viona
    am 07.01.2021

    Hallo,

    Ich stecke gerade in dieser Situation. Die Kasse hat mich aufgefordert einen Reha Antrag zu stellen. Ich kann aber in etwa einem Jahr eine Schwerbehindertenrente ohne Abzüge beantragen, möchte daher jetzt keinen Antrag auf EM Rente. Aber wie komme ich aus dieser Situation raus?

    Danke für eine Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 08.01.2021

      Hallo Viona, wenn die Krankenkasse auf der Reha besteht, müssen Sie den Antrag innerhalb von 10 Wochen stellen. Da geht es natürlich vor allem um Geld.

      Ob sich in Ihrem Fall noch etwas machen lässt, kann ich von hier aus nicht sagen. Lassen Sie sich am besten individuell beraten. Und zwar anhand Ihrer Unterlagen.

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