Drittens: Haben Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragt?
Wenn innerhalb der 78 Wochen, in denen Sie Krankengeld erhalten, absehbar ist, dass Sie nicht wieder arbeiten können, kann ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente sinnvoll sein. Die gesetzliche Rentenversicherung kann Ihnen Ihre Ansprüche kostenlos ausrechnen.
Viertens: Vorsicht beim Hamburger Modell!
Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, an Ihren Arbeitsplatz zurückzukommen, ist Weitsicht gefragt. Viele Angestellte kehren nach längerer Krankheit in kleinen Schritten zurück, beispielsweise über das sogenannte Hamburger Modell.
Was vielen Betroffenen nicht bewusst ist: Selbst wenn Sie im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) bereits wieder einige Stunden arbeiten, bekommen Sie in dieser Zeit kein Geld des Arbeitgebers. Sie sind weiterhin im Krankengeldbezug. Mit anderen Worten: Wenn Sie zum Beispiel das Hamburger Modell nutzen möchten, muss dies zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem noch Anspruch auf Krankengeld besteht. Läuft das Krankengeld aus, ist es zu spät!
Fünftens: Lassen Sie sich nach Ablauf des Krankengeldes nicht in jedem Fall krankschreiben!
Auch das klingt erst einmal widersprüchlich. Hintergrund ist die sogenannte Blockfrist. Innerhalb von drei Jahren zahlt die Versicherung für eine Erkrankung maximal die oben angesprochenen 78 Wochen Krankengeld. Erst wenn diese dreijährige Blockfrist abgelaufen ist, ist es möglich, dass eine erneute Blockfrist beginnt. In dieser kann abermals höchstens 78 Wochen lang Krankengeld fließen.
Damit dies der Fall ist, müssen allerdings drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es muss eine erneute Arbeitsunfähigkeit vorliegen – und zwar für dieselbe Erkrankung
- Es müssen mindestens sechs Monate lang Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt worden sein. Entweder durch Erwerbstätigkeit oder durch den Bezug von Arbeitslosengeld
- Mindestens sechs Monate lang darf keine Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Erkrankung vorgelegen haben
Der letzte Punkt erklärt, warum es in diesem Fall wichtig ist, sich nach Auslauf des Krankengeldes nicht lückenlos krankschreiben zu lassen. Und das obwohl sonst stets dazu geraten wird, genau darauf zu achten!
Kommentare (190)
Pötsch HJ
am 15.07.2018Ulrike Spindler
am 18.10.2018Christian Schultz
am 18.10.2018Simone müller
am 05.11.2018Christian Schultz
am 06.11.2018Ingeborg Riedel
am 11.12.2018Kann ich nun aufgrund einer anderen chronischen Erkrankung e rneut Krankengeld beziehen? Bis zur Entscheidung über Rentenbezug?
Christian Schultz
am 11.12.2018Miller
am 17.12.2018Ich bitte um rückmeldung
Christian Schultz
am 18.12.2018Bernadette Rowedder
am 18.01.2019Christian Schultz
am 21.01.2019Maier
am 02.02.2019Auf Ihre Seite steht folgendes:
„....Es müssen mindestens sechs Monate lang Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt worden sein. Entweder durch Erwerbstätigkeit oder durch den Bezug von Arbeitslosengeld.
Mindestens sechs Monate lang darf keine Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Erkrankung vorgelegen haben ...“
Hier stellt sich für mich die Frage: müssen diese Fristen (6 Monate) sich nahtlos an die neue Beantragung von Krankengeld anschließen?
Aufgrund meiner chronischen Krankheit bin ich in einer schwierigen Situation.
Ich habe ab 8. 11. 2016 bis zum 31.01.2019 fast 78 Wochen Krankengeld bezogen. Es sind mir nur 3 Tage Krankengeld bis zur nächsten Blockfrist, Beginn am 8.11.2019 geblieben.
Ich bin seit 01.02.2019 arbeitslos (AGL 1) gemeldet und somit werden die Krankenversicherung-Beiträge vom Arbeitsamt an die Krankenkasse bezahlt. Ich habe Anspruch auf 1,5 Jahre ALG 1.
Da ich chronisch krank bin, kann ich nicht ausschließen, dass ich vor dem Beginn der nächsten Blockfrist (vor dem 8.11.2019) ich einen Rückfall wieder bekomme. Bekomme ich dann ab 08.11. 2019 Krankengeld, wenn beispielsweise ab 1.2.2019 sechs Monate lang Beiträge zur Krankenversicherung entrichtet wurden?
Christian Schultz
am 04.02.2019Karsten
am 11.02.2019Bekomme noch bis 02.03.2019 (78 Wochen vorbei)Krankengeld, habe ein Antrag bei der Rentenkasse für eine Reha gestellt (Anfang Dezember),immer noch kein Bescheid. Beim Arbeitsamt war ich schon, zahlen nicht weil ich nicht vermittelbar bin. Jobcenter stellt sich auch quer. Wo bekomme ich jetzt Geld her???
Christian Schultz
am 11.02.2019frank
am 17.02.2019Wenn nach 1.5 Jahren mein Krankengeld ausläuft und ich noch immer nicht arbeitsfähig bin kann mich mein behandelter Arzt weiter krankschreiben? Und bleibt der Arbeitsplatz erhalten? Wenn ich selbst zum Ablauf des Krankengeldes meinen Arbeitsplatz kündige weil ich nicht mehr zurück möchte kann ich mich dann selbst krankenversichern ? Muss ich mich arbeitslos melden auch wenn ich kein Geld beziehen möchte von Arbeitsamt oder job Center?
Christian Schultz
am 18.02.2019Konrad
am 18.02.2019Christian Schultz
am 19.02.2019Frank
am 26.02.2019Christian Schultz
am 26.02.2019Scheer Alfred
am 04.03.2019Ich kann leider nicht zuordnen in welchem Monat 2019 der Bezug des KG endet. Gibt es hierzu einen Umrechnungsfaktor ( Wochen in Monate).
Wann muss ich mich der Agentur für Arbeit zur Verfügung stellen ?
Für eine kurze Erklärung danke ich.
Christian Schultz
am 04.03.2019Uwe Pflug
am 05.03.2019Christian Schultz
am 06.03.2019Susie
am 21.03.2019Christian Schultz
am 25.03.2019Monika Seifert
am 02.04.2019ich bin schon lange krank geschrieben und am 24.4. ist Aussteuerung. Erwerbsminderungsrente ist beantragt und mündlich gesagt, dass es gut aussieht mit der Rente, schriftlich allerdings noch nicht. Habe über 44 Jahre eingezahlt. Was ist, wenn die Rente erst nach Aussteuerung greift? Muss ich mich arbeitslos melden (Arbeitsverhältnis besteht noch)?
Vielen Dank für eine Antwort
Christian Schultz
am 02.04.2019Petra König
am 10.04.2019B) Wenn ich nun am 1.Juni immer noch krank bin, habe ich dann Anspruch auf Krankengeld?
C) Falls die Antwort für B) Nein ist, wäre es eine Möglichkeit sich am 1. Juni im Rahmen meiner Möglichkeiten wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen und falls ich wieder erkranke bzw. eine andere Erkrankung habe würde ich dann Krankengeld bekommen?
Danke sehr.
Petra
Christian Schultz
am 11.04.2019Burakowski
am 26.04.2019Mit freundlichen Grüßen
Christian Schultz
am 26.04.2019Allerdings können wir Ihnen sagen, dass ein privates Krankentagegeld auf Ihren "Hartz-IV"-Anspruch angerechnet wird. Das Jobcenter würde Ihnen also weniger Geld auszahlen.
Christian 47
am 05.05.2019Inga Schmidt
am 05.05.2019Das Krankengeld meiner Mutter läuft jetzt aus, das Arbeitsamt sagt, dass noch kein Ergebnis der Auswertung der eingereichten medizinischen Berichte vorliegt und sie solange nicht Krankenversichert sei bzw familienpflichtversichert über die Krankenversicherung (KKH) meines Vaters. In 2 Tagen, nach Ende des Krankengeldbezug, steht die nächste Chemotherapie an. Müssen wir befürchten, die Kosten hierfür selbst zahlen zu müssen? Auf was müssen /sollten wir achten?
Herzlichen Dank vorab!
Christian Schultz
am 06.05.2019Christian Schultz
am 06.05.2019Nach maximal 78 Wochen Krankengeld besteht noch die Möglichkeit, Arbeitslosengeld zu beantragen (mehr dazu oben im Beitrag). Wie lang das läuft, hängt von Ihrem Alter ab. Ihr Arbeitsverhältnis ruht in dieser Zeit. Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag, wenn Sie noch eine Chance sehen, in den Job zurückzukehren. Erst nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes müssen Sie sich Gedanken über Ihre Ersparnisse machen. Dann stehen Sie vor der Entscheidung "Erwerbsminderungsrente oder Hartz IV".
Buczior
am 10.05.2019Christian Schultz
am 10.05.2019Bernhard Willert
am 12.06.2019Mein Arbeitgeber fordert nun für zwei Monate das gezahlte Gehalt zurück, zeitgleich möchte die Krankenkasse für die beiden Monate die vollen Krankenkassenbeiträge. Das alles zusammen sind ca. 8.000 Euro. Wegen des auch mir erst durch die Krankenkasse am 28.05.19 mitgeteilten Auslaufs des Krankengeldanspruchs konnte ich deshalb erst am 08.06.19 beim Arbeitsamt vorstellig werden, wo die Sachbearbeiterin nur noch den Kopf mitleidig schütteln konnte, da Arbeitslosengeld erst dann gezahlt werden kann ab dem Tag, wo man dort vorstellig wurde. Hätte meine Krankenkasse nicht rechtzeitig (zwei Wochen vorher) mitteilen müssen, dass ich aus dem Krankengeldanspruch "raus" bin, um mich dann sofort und rechtzeitig beim Arbeitsamt melden zu können!? *Grummel*
Petra Schulte
am 24.06.2019Was muss ich als nächstes tun?
Ich bin 59 Jahre und müsste bis zum 65 Jahr arbeiten.
Christian Schultz
am 25.06.2019Andrea
am 25.06.2019Christian Schultz
am 26.06.2019Elena Jordan
am 30.06.2019Ich habe noch Anspruch auf Krankengeld bis Ende des Jahres. Die Krankenkasse will allerdings dass ich eine Reha-Antrag stelle, die, wenn ich nicht zur Reha-Klinik gehe, ein Rente-Antrag wird. Ich bin aber in einer Genesungsphase nach einer OP und ich möchte Arbeitslosgeld 1 beantragen aber die Krankasse mahnt, dass wenn ich diesen Reha-Antrag bis mitte August nicht stelle, bekomme ich kein Krangeld mehr und ich muss wieder Beiträge zahlen. Wie soll ich mit dieser Situation umgehen, damit ich mein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 verwirkliche?
Christian Schultz
am 02.07.2019Carina
am 02.07.2019Christian Schultz
am 02.07.2019Ingrid
am 10.07.2019Elena Jordan
am 10.07.2019vielen Dank für Deine Rückmeldung.
Ich habe mich bei einer Anwältin beraten lassen aber Ihre Meinung dazu hat mich überrascht. Also die Krankenkasse hat jetzt die Entscheidung getroffen, dass ich diese Reha-Antrag stellen muss und wenn mein Arzt das nicht genehmigt dann wird diese Antrag ein Rente-Antrag werden. Sie haben mir das Recht auf Wiederspruch gegeben. Ich möchte einen einlegen, da die MDK nicht alle medizinischen Informationen zur Verfügung hatten, als Sie diese Entscheidung getroffen haben. Ich habe auch einen Brief von meinem Arzt bekommen, der die weiteren Behandlungsmaßnahmen, die inzwischen getroffen wurden, beschreibt und auch Seine Erwartung für die Genesungszeit beinhaltet. Zudem schreibt Er, dass Er eine Rehamaßnahme nicht für sinnvoll hält. Meine Anwältin glaubt, dass diesen Wiederspruch einzulegen keinen Sinn macht, da ich auch, bevor ich Arbeitslosgeld beantrage, erstmal eine Rente-Antrag stellen muss und nur wenn das abgelehnt wird, habe ich auf Arbeitslosgeld Anspruch. Das wiederspricht, was oben als Schritte, wenn das Krankengeld ausläuft, beschrieben sind.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Elena
Elena Jordan
am 10.07.2019ich habe mich beraten lassen und ich möchte jetzt einen Wiederspruch einlegen, da die MDK nicht Behandlungsmaßnahmen, die kurz nach Ihre Entscheidung, getroffen wurden, berücksichtigt hat. Ich habe einen Brief von meinem Arzt bekommen, der das bestätigt und zudem sagt, dass der Arzt eine Reha nicht für sinnvoll hält. Trotzdem hält meine Anwältin einen Wiederspruch nicht für sinvoll, da Sie sagt, dass auch die Arbeitsagentur mich anfordern würden einen Reha-Antrag innerhalb eines Monats von dem Datum der Anmeldung zu stellen. Stimmt das, weil ich von der oben beschriebenen Schritte nicht das verstanden habe.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Elena
Christian Schultz
am 11.07.2019Christian Schultz
am 11.07.2019Katrin
am 11.07.2019können Sie mir bitte sagen wie es sich verhält wenn ich nach 78 Wochen wieder gesund bin und dann in kurzer Zeit anders krank werde? Läuft dann nach sechs Wochen das Krankengeld neu? Also wenn ich eine andere Krankheit habe? Viele Grüße
Elena
am 11.07.2019vielen Dank für die Rückmeldung. Ich habe noch eine Frage. Wenn ich die Vorausetzungen für Arbeitslosgeld I erfülle, wird das nur 6 Wochen bezahlt auch wenn ich nach diesen 6 Wochen keine Entscheidung bzgl. der Rente noch nicht bekommen habe?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Elena
Christian Schultz
am 15.07.2019Christian Schultz
am 15.07.2019Rose Wirth
am 06.08.2019Antonella
am 08.08.2019Für eine Info,
Danke im Voraus.
Gruss
Christian Schultz
am 09.08.2019Ramona
am 26.08.2019Mit eine monate vor das meine Arbeitsvertrag ausläuft, ich var krank
Und jetz ich beziehe krankengeld.
Ich habe jetz , nach 7 Monaten krankengeld, brif von Aok gekrigt, mit Ende der Arbeitsunfähigkeit
Was sol ich machen, für weitere krankengeld,wen ich nicht besser bin.
Danke
Christian Schultz
am 27.08.2019Frank Merzig
am 11.09.2019werde in Kürze nach OP (neues Kniegelenk) 78 Wochen krank sein. Davor habe ich ALG 2 bezogen, also keine Pflichtbeiträge gezahlt. Bekomme ich nach 78 Wochen weiter ALG 2 oder kommt doch eine Rente in Frage? Vielen Dank
Christian Schultz
am 11.09.2019Yvonne Ahmed-von Maurich
am 13.09.2019Christian Schultz
am 16.09.2019Ines Cremer
am 16.09.2019ich wurde auf Ihren Beitrag
aufmerksam gemacht. Dabei bin ich auch auf Ihren Hinweis zur "Blockzeit" gestoßen.
Habe ich es richtig verstanden, dass nach Ablauf der 78 Wochen Zahlung des Verletzengeldes eine Sperre von 3 Jahren (und nicht, wie ich von verschiedenen Seiten gehört hatte, von nur 4 Wochen) vorliegt, bevor erneut 78 Wochen bei derselben Erkrankung gezahlt werden?
Wie ist es dann in meinem konkreten Fall? Ich hatte am 06.09.2017 auf dem Heimweg einen sehr schweren Unfall.
Gezahlt wurde mein Verletzengeld sogar (auf Wunsch und Anweisung meiner sehr engagierten BG) nicht nur bis zum 05.03.2019, sondern bis zum 16.04.2019, weil ich mich während dieser Zeit für zehn Wochen in der Reha befand.
Seit dem 12.8.2019 bin ich wieder im Klinikum. Geplant waren zwei Wochen zur Heilverlaufskontrolle.
Dabei stellte sich heraus, dass die Schwächung meines Körpers aufgrund einer ganz anderen Krankheit erfolgt, bei der der Zusammenhang mit dem Unfall zumindest fraglich ist. (Die BG möchte sich weiterhin mit 30 % beteiligen, was wirklich sehr toll ist).
Nun also meine Frage: Habe ich nunmehr sofort, ohne Blockzeit, aufgrund einer völlig anderen Krankheit, Anspruch auf eine neue Zahlung von Krankengeld für 78 Wochen? Gilt das dann ab dem Zeitpunkt der Feststellung, dem 24.08.2019?
Ich freue mich auf eine schnelle Antwort und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!
Ines
Christian Schultz
am 16.09.2019Agathe
am 18.09.2019Christian Schultz
am 18.09.2019Karsten Eggert
am 22.09.2019Christian Schultz
am 23.09.2019Karsten
am 23.09.2019Eine Frage habe ich noch, wird bei der Berechnung des Krankengeldes ( 78 Wochen ) eine 5 wöchige stationäre Reha Maßnahme mit einbezogen?, oder habe ich noch Anspruch auf die 5 Wochen Krankengeld...da ich ja wärend der Reha Geld von der Rentenstelle und nicht von der Krankenkasse erhalten habe.
Vielen Dank im voraus, Karsten
Christian Schultz
am 24.09.2019Andrea
am 27.09.2019nach 78 Wochen Wochen Bezug von Krankengekd bin ich nun ausgesteuert zum 8.10.2019. Mein Arzt macht es als Endbescheinigung auf Krankmekdung.
Bekomme dann Alo1.
Bin jedoch noch krank und stehe Arbeirsmarkt nicht zur Verfügung. Die sagen dann zahlen sie auch nicht.
Frage: was heisst im Rahmen meiner Möglichkeiten?
Soll mich der Arzt weiterhin krankschreiben? Oder ist besser ohne Krankmeldung.
(Bin auf das Geld als Single angewiesen)
Und macht es Sinn einen Antrag auf Erwerbsminderunstente stellen zu parallel?
Besten Dank für Info.
Gruß Andrea
Christian Schultz
am 30.09.2019Petra Schulte
am 20.10.2019am 1.10.19 Termin beim Arbeitsamt Antrag ALG 1 gestellt. Alle Unterlagen abgegeben. Es wurde mir auch die Höhe des Bezuges ALG 1 sofort ausgerechnet.Frage? Wurde am 27.9. bis zum 28.10 von meinem Arzt weiter krank geschrieben . Die AU wollte das AA nicht in Kopie haben. Wie läuft es jetzt ab, muss mich mein Doc nach dem 28.10. weiter krank schreiben? Wer bekommt dann die AU?Berichte usw musste ich dem med. Dienst Arbeitsamt bereits im September zur Überprüfung einreichen, oder muss ich jetzt einfach abwarten bis sich das AA ( med Dienst) meldet.
Wann muss ich meinem Arbeitgeber weitere Informationen geben?
Christian Schultz
am 21.10.2019Lara
am 21.10.2019Ich bin seit Mitte Dezember 2018 krankgeschrieben und bekomme seit Anfang des Jahres 2019 Krankengeld. Mein Arbeitgeber hat mich nicht gekündigt. Ich möchte keinesfalls mehr dort arbeiten und überlege selbst zu kündigen. Meine Frage ist: wenn ich selbst kündige, besteht der Anspruch immer noch Krankengeld zu bekommen oder Arbeitslosengeld? Krankgeschrieben bin ich wegen schwere Depressionen, falls das relevant ist. Und wie hoch wäre der Anspruch auf Arbeitslosengeld NACH Krankengeld?
Danke im voraus
Christian Schultz
am 22.10.2019Bärbel Loew
am 17.11.2019Mein Krankengeld ist ausgelaufen, Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, Antrag auf Nahtlosigkeitsgeld abgegeben.
Ich bekam 1100 Krankengeld, nun kam der Bescheid vom Arbeitsamt
Höhe vom Arbeitslosengeld 230 Euro im Monat
Ich kann von dem Geld nicht leben.
Seit Dez. 2018 verheiratet , und ich zahle alleine meinem dritten Sohn 170 Euro Unterhalt , da er noch in der Ausbildung ist.
Wieso bekomme ich so wenig Geld ?
Christian Schultz
am 18.11.2019Rainer
am 26.11.2019zu meiner Person, ich bin 58Jahre alt und arbeite seit 2012 beim gleichen Arbeitgeber.
Nun habe ich im September 19 ( leider den Fehler gemacht) und zum 31.03.20 gekündigt
Nun wurde durch meinen Arzt bei mir Burnout festgestellt, und will mich krankschreiben.
Erhalte ich das Krankengeld auch über den 30.03.20 von der Krankenkasse hinaus ?
Und wird die Krankenkasse darüber informiert , dass ich zum 30.03.20 gekündigt habe ?
Ich spiele schon fast mit den Gedanken meine Kündigung zurückzunehmen.
( habe mit Begeisterung Ihr Buch auch gelesen ) , das hätte ich mal eher lesen sollen.
Auf eine kurze INFO Ihrerseits wäre ich sehr dankbar
Christian Schultz
am 26.11.2019Friedrich
am 12.12.2019Hätte dringend einige Fragen. War fast 6 Monate beschäftigt habe während Ende der probezeit von 6 Monaten aus psychischen Gründen gekündigt.beziehe krankengeld was in 6 Wochen endet nach 78 Wochen Bezug.bekam Anruf von Krankenkasse wegen Antrag stellen wegen reha ,möchte aber dies nicht.Da nach krankengeld Ende ich mich versichern möchte über mein Mann bekomme ich Ärger mit meiner Krankenkasse. Habe kein Bezug auf hart 4 da mein Mann zuviel verdient und mein Kind sein Ausbildungsgehalt mit reinfällt. Kann ich nach den 78 Wochen krankengeldbezug jetzt mich einfach bei mein Mann mitversichert lassen ohne ärger meiner jetzigen noch Krankenkasse zu bekommen.
Christian Schultz
am 03.01.2020Wolf
am 05.01.2020mein Krankengeld läuft am 20.01.2020 nach 78 Wochen aus. Soll jetzt einen Aufhebungsvertrag - mit Abfindung - unterschreiben. habe Erwerbsminderungsrente gestellt (Daten 63 Jahre alt - 45 Jahre berufstätig) Auf den Entscheid von der Rentenkasse warte ich seit 09/2019. Ist im Moment beim medizinischen Dienst - kann dauern. Bei der Bundesagentur für Arbeit habe ich mich vorgestellt und soll mich ab dem 21.01.2020 zwecks Aussteuerung/melden. Was passiert dann? Bekomme ich Arbeitslosengeld? Oder sogar eine Sperrfrist? Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet? Zahlt das Arbeitsamt das Krankengeld (Krankmeldung ab 21.01.)weiter? Uff, viele Fragen und für mich keine leichte Situation, da ich mich hier Null auskenne.
Christian Schultz
am 06.01.2020Birgit Paulsen
am 09.01.2020Christian Schultz
am 09.01.2020Dirk
am 24.01.2020Christian Schultz
am 24.01.2020Dirk
am 24.01.2020Sandra La Porta
am 05.02.2020Ich wurde am 05.12.2018 an der Schulter operiert.
Am 31.12.2018 ist mein Arbeitsvertrag ausgelaufen.
Ich war von Mai bis Juni 2019 in Reha im August 2019 wurde ich erneut an der Schulter operiert anschliessend im November 2019 wurde ich am Knie operiert.
Im Dezember 2019 wurde ich dann aufeinmal trotz Schmerzen vom Arzt gesund geschrieben.
Am 03.12.2019 habe ich mich Arbeitslos gemeldet.
Heute 05.02.2020 wurde mein Arbeitslosengeld 1 Antrag bewilligt.
Allerdings wurden 60% von dem Krankengeld berechnet.
Ohne das mein Kind berücksichtigt wurde da ich alleinerziehend bin obwohl ich seinen Personalausweis vorgelegt habe sowie Meldebescheinigung und Krankenkasse Mitgliedsbescheinigung.
Wie soll ich jetzt mit 560,82 € im Monat auskommen???
Wieso hat die Agentur für Arbeit dann die letzten Arbeitsbescheinigungen gebraucht.
Ist es rechtens? Kann ja nichts dafür das ich so oft operiert worden Bin!!!!
Hoffe jemand kann mir helfe dies zu verstehen.
Lieben Gruss
Christian Schultz
am 05.02.2020Ich empfehle Ihnen, dass Sie parallel zum Jobcenter gehen, um dort aufstockend "Hartz IV" zu beantragen.
Birgit Paulsen
am 09.02.2020Christian Schultz
am 10.02.2020Birgit Paulsen
am 12.02.2020Schust, Birgit
am 13.02.2020Habe im Dezember 2019 einen EU Antrag gestellt, jedoch noch keine Rückmeldung erhalten. Ich werde 60 Jahre alt und mein Arbeitsverhältnis besteht noch. Auf Grund meiner Psyche (Depressionen) bin ich nicht mehr leistungsfähig und kann nach Aussagen meiner Psychologin in meinem Beruf nicht mehr arbeiten. Beim AA habe ich mich schon telefonisch gemeldet. Wie verhalte ich mich gegenüber der Agentur für Arbeit, damit ich Leistungen beziehen kann? Hoffe Sie können mir einen Rat geben.
Danke
Christian Schultz
am 14.02.2020Birgit
am 15.02.2020Andreas Schlett
am 19.02.2020Christian Schultz
am 19.02.2020Mona Selchow
am 10.03.2020ich bin wegen einer schweren Erkrankung seit 04.11. ausgesteuert und im Nahtlosigkeits-ALG 1-Bezug. Antrag auf EU-Rente am 04.11. gestellt, da der Heilungsprozess zwar stattfindet aber nur sehr langsam. Nach der Aussteuerung habe ich weiterhin AU-Bescheinigungen von meiner Ärztin erhalten und an die Krankenkasse geschickt. Da ich freiberuflich tätig war, gibt es keinen Arbeitgeber. Bin ich gezwungen mir weiterhin AU-Bescheinigungen ausstellen zu lassen oder kann ich darauf verzichten? Gibt es Nachteile für mich hinsichtlich des laufenden Rentenantrags oder des Nahtlosigkeits-ALG oder auch hinsichtlich der Krankenkassenbeiträge (ich bin als Rentenantragsstellerin beitragsfrei gestellt) wenn ich zukünftige auf die AUs verzichte?
Christian Schultz
am 11.03.2020Birgit L.
am 11.03.2020bin seit 26.2.20 ausgesteuert. Habe in Eigeninitiative in 10/2019 einen Antrag auf Reha bei der DRV gestellt. Wurde bewilligt, die entsprechende Klinik nimmt mich aber erst am 15.4.20 auf.
Habe für diese zeitliche Versorgungslücke bereits Alg1 beantragt (stelle mich der AfA im Rahmen meiner Möglichkeiten zur Verfügung), warte derzeit noch auf Zuweisung zu einem Vermittler und ein erstes Gespräch...
Meine aktuelle Krankschreibung wg psych. Erkrankung läuft heute aus. Ich sehe jetzt wg Blockfrist etc von einer weiteren AU erstmal ab.
Meine Frage: Ist es für das Endgutachten der DRV unerheblich, ob ich die Reha ohne oder mit AU antrete? Oder gilt hier "AU rein, AU raus - gesund rein, gesund raus"?
Christian Schultz
am 12.03.2020Maria G.
am 19.03.2020bei mir läuft das Krankengeld sehr bald aus. Der Anspruch auf ALG1 besteht.
Ist es sinnvoll ein paar Tage Krankengeld "aufzuheben"? Somit gesund und ohne Aussteuerung beim Arbeitsamt ALG1 zu beantragen, um ggf. die Nahtlosigkeit bei einem gesundheitlichen Rückfall nutzen zu können?
Eine weitere Fragestellung ist: Hat man im weitergehenden Krankheitsfall nach Aussteuerung nur die Möglichkeit der Nahtlosigkeit nach Paragraph 145SGB III? Oder gibt es andere Möglichkeiten ALG1 zu beziehen? Somit, falls ich über den Tag der Aussteuerung krank bin, ALG1 zu erhalten, wenn der Agentur für Arbeit die AU vorgelegt werden? Oder erhält man im weiterlaufenden Krankheitsfall kein ALG1, weil man dem Arbeitsmarkt durch Krankheit nicht zur Verfügung steht?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung!
Christian Schultz
am 23.03.2020Bei Ihrer ersten Frage sehe ich noch nicht die Sinnhaftigkeit. Was genau würde das für die Betroffenen bringen?
Steffi K.
am 29.04.2020Werde ich beim Arzt dann "automatisch" weiter als krankgeschrieben geführt, auch wenn keine AU's mehr ausgestellt werden und muss ich diese nicht weiterhin meinem "eigentlich Noch-Arbeitgeber" weiterhin zukommen lassen?
Das Arbeitsamt darf ja keine Folgebescheinung erhalten, damit ich mein Geld bekomme?!
Christian Schultz
am 29.04.2020Steffi K.
am 03.05.2020ich habe noch eine Frage:
Die sogenannte „Nahtlosigkeitsregelung“ ist nach der Erstellung eines Gutachtens abgelehnt wurden. Nachdem ich das Gutachten beim ärztlichen Dienst des Arbeitsamtes angefordert habe, kam 1 Seite, wo lediglich stand, das Teil A (des Gutachtens) mit medizinischer Dokumentation, Erörterung und Diagnosen der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen würden und daher aus datenschutzrechtlichen Gründen im Ärztlichen Dienst verleiben.
Es geht doch um meine Verletzung, welche Schweigepflicht dann also und muss ich mir jetzt die kompletten Unterlagen des Gutachtens erst durch meinen Anwalt einfordern und kann man dagegen evtl. Widerspruch einlagen? Oder macht das wenig Sinn?
Vielen Dank vorab!!!
Christian Schultz
am 04.05.2020Geck
am 06.05.2020würde mich über eine baldige Antwort freuen,
Geck
am 06.05.2020Christian Schultz
am 07.05.2020Steffi K.
am 08.05.2020ist nach Krankengeld und abgelehnter "Nahtlosigkeit" in unserem "System" wirklich die einzige Möglichkeit weiter über das Arbeitsamt zu laufen und obwohl man ja noch KRANK? ist (Verkehrsunfallbedingt) offensichtlich "lügen" zu müssen, da man sich ja zur Verfügung stellen muss, um überhaupt Geld zu bekommen?!
Kann das Arbeitsamt nicht irgendwie im Nachhinein irgendwoher die Krankmeldungen einsehen, die man ja nicht vorzeigen "darf"???
Vielen Dank vorab!
Eve
am 10.05.2020Für Ihre Antwort hierfür im vorab herzlichen Dank!
Christian Schultz
am 11.05.2020Schneider Romy
am 26.05.2020Hintergrund Blockfrist,das hab ich verstanden.
Mein Verletztengeld läuft am 28.5.2020 aus. Ich soll mich beim Arbeitsamt anmelden, was ich auch getan habe. Ich bin aber immer noch krankgeschrieben,und voraussichtlich noch länger. Wem muss ich jetzt den Krankenschein geben?
Ich würde mich sehr darüber freuen,wenn ich hier eine einfache Antwort erhalten könnte,danke.
Christian Schultz
am 27.05.2020Eva
am 03.06.2020Ich habe folgende Fragen:
Ich hatte meinen ursprünglichen Rentenantrag (3 Jahre vor Regelaltersgrenze) zu spät zurückgezogen und habe deshalb nach Anrechnung meines Gehaltes eine Flexirente erhalten.
2 Monate später wurde ich (nochmals) krank und habe Krankengeld bezogen- Auslauf in 8/2020. Ein Abzug wegen der Flexirnte erfolgte bisher nicht.
Jetzt hat die RV geschrieben, dass mir jetzt rückwirkend ab 4/2019 eine Fast-Vollrente (10€ über 6300 Verdienstgrenze) und ab 2020 wegen der für 2020 höheren Zuverdienstgrenzen eine Vollrente ab 06.2020 gezahlt werden (Nachzahlung von 4. 2019-05.2020 nach Klärung mit KV und Witwenrente)
Meine Fragen:
1. kann mir die Krankenversicherung nachträglich das Krankengeld kürzen und ggf. ab wann und bis zu welchem Betrag (meine Vollrente ist viel niedriger als das Krankengeld) ?
2. kann ich die Vollrente bis zum Auslaufen des Krankengeldes (oder bis jetzt) ablehnen, um keine Rückzahlung des Krankengeldes zu riskieren ?
(Habe gelesen, bei genehmigter Teilrente VOR. Krankengeldbezug ist Kürzung nicht möglich. Stimmt das?)
3. ich bekomme ausserdem Witwenrente. Diese wurde wegen Krankengeldbezug und Flexirente nochmals gekürzt.
Könnte ich hier bei Rückzahlung von Krankengeld ebenfalls Neuberechnung/Nachzahlung verlangen?
Ich brauche leider eine schnelle Antwort. Meine KV hat mir einen Rehaantrag der RV mit anzugebender Rente zugesandt.
Vielen Dank vorab.
Christian Schultz
am 04.06.2020Markus Wehr
am 18.06.2020Christian Schultz
am 18.06.2020Pröll Richard
am 23.06.2020Christian Schultz
am 24.06.2020Juca Casa
am 03.07.2020Ich werde wegen einer Dienstunfall ( 02.2019 ) mitte August ausgesteuert , und habe bis jetzt ein Verletztengeld bezogen.
Ich möchte die Nahtlosigkeit Regelung nehmen, damit ich ein ALG 1 beziehen kann.
Dazu habe ich einige Fragen, und zwar.
1)Kann das Arbeitsamt mich wegen meiner Verletzung zwingen ,auf eine EmRente zu beantragen ? Wenn ich nur eine Teil-Rente bekommen werde, ist mein Einkommen viel geringer als ALG1.
2)Kann ich in diesem Fall statt eine Teil Em Rente eine abgezogene Altersrente beziehen?Ich habe zwar nicht 45 Jahre lang die Beiträge voll eingezahlt ,aber länger als 35 Jahre lang.
Ich wäre sehr dankbar, wenn ich von Ihnen hören könnte.
Mit freundlichen Grüßen
myrielle
am 16.07.2020Christian Schultz
am 20.07.2020Christian Schultz
am 20.07.2020Wenn Sie über die Nahtlosigkeitsregelung Arbeitslosengeld beziehen, müssen Sie den Antrag zur Erwerbsminderungsrente bereits gestellt haben. Andernfalls müssen Sie sich trotz Krankheit dem Arbeitsmarkt zumindest theoretisch zur Verfügung stellen.
Sobald Sie 63 Jahre alt sind und die 35 Versicherungsjahre voll haben, können Sie eine vorgezogene Altersrente beziehen. Wie hoch die Abschläge dann wären, hängt von Ihrem Jahrgang an. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/2019/12/05/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63/
Nico
am 22.07.2020Ich bin 58 Jahre Alt, und ich habe 11 Jahre lang als Gas-Wasser Installateur Gearbeitet,
Ich bin wegen Gesundheit Probleme seit 78 Wochen krank geschrieben , inzwischen habe ich eine Reha gemacht,
und ich würde vom Reha als Arbeitsunfähig entlassen,
Praktisch ich kann meine alt arbeiten nicht mehr üben,
meine Krankengeld endet am 23/08/20 , meine Frage ist,
Wie soll ich mich Jetzt verhalten? Weil ich habe noch 40 Tage Rest Urlaub? Von meine Firma,
Soll ich erst die Urlaubstage machen, und danach zum Arbeitsamt Gehen und Mich als Arbeitslos melden? Oder nach Ende von Krankengeld, direkt zum Arbeitsamt?
was soll ich machen?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 23.07.2020ramo
am 23.07.2020Nach Ende meine krankengeld ich habe mich im rahmen meine mogklikeiten beim Arbeitsamt angemeldet ,wie ich hier gelesen habe. Aber meine Frage ist : Was soll ich machen wenn die Arbeitsamt arbeitsangebote sicken, aber wegen Krankheit die arbeit nicht nehmen kann?
Danke !
Christian Schultz
am 23.07.2020Ramo
am 28.07.2020Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich habe nur noch eine Frage
Beim meinen Anmeldung bei Arbeitsamt ich habe auch paar Unterlagen bekommen, gesundheitsfragebogen zur Begutachtung im Anzeichen Dienst!
Ist normal? Auch wenn ich im rahmen meine mogklikeiten mich angemeldet habe?
Muß ich auf diese Unterlagen schildern die ,,gesundheitliche Probleme mit Auswirkung auf zukünftige Tätigkeit '' ausfüllen wenn ich meine alte Arbeit verloren habe?
Dass ich keine Probleme haben.
Vielen Dank!
Christian Schultz
am 28.07.2020Schmidt
am 30.07.2020Die Zahlung meines krankengeld soll zum 28.8.2020 auslaufen. Meine erste Krankmeldung war vom 17.10.
30.10.2017-27.05.2018. Die zweite 29.10.2019-28.082020 gleiche Krankheit, ist es so richtig das mein krankengeld ausläuft.
Mfg Sabine Schmidt
Christian Schultz
am 31.07.2020Kerstin Wimmer
am 31.07.2020Christian Schultz
am 03.08.2020Ramo
am 10.08.2020Ich bin von 1 .07 im rahmen meine mogklikeiten bei arbeitsamt angemeldet. BIs jetz noch keine bescheid oder geld bekommen. ABER die wollen dass ich eine bewerbungstraining machen. ICH bin verpflichtet das zu machen?
Ich habe auch Angst dass die mich zwingen mich zu bewerben wo ich nicht will. ICH kann wegen meine Krankheit nich mit leute arbeiten , nur allein .
Was kan ich weiter machen ,?
Christian Schultz
am 10.08.2020RAMONA
am 12.08.2020Ich komme nochmal mit einem Frage und ich bitte um eine Antwort.
Wen ich nach 78 woche krankengeld bin ich arbeitslos gemeldet und nach 2 , 3 Monaten Arbeitslosigkeit ich werden fur gleiche krankheit wider krankgeschrieben, aber im stück ,was passiert dann?
Zahlt jemand meine kranken tage ?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 12.08.2020Birte
am 30.08.2020ich befinde mich seit 13.02.2020 im Krankengeld (ich bin nicht arbeitslos) und war Mitte Juli 3 Wochen in einer medizinischen Reha, in der pneumologischen Abteilung wegen meinem Asthma und häufigen Erkältungskrankheiten. Aus dieser wurde ich als arbeitsfähig entlassen, allerdings bin ich seit Januar wegen Depression und somatoformer Störung krank geschrieben, sodass mich mein Hausarzt weiter krank geschrieben hat. Nun prüft der MDK, ob ich weiter Krankengeld beziehen darf, und die Krankenkasse wies mich darauf hin, dass ich mich zur Vermeidung von finanziellen Nachteilen ggf. bei dem für mich zuständigen Jobcenter zu melden. Was ist nun zu beachten? Muss ich mich da melden oder verliere ich sonst meinen Versicherungsanspruch?
Christian Schultz
am 31.08.2020Ulrich Teusch
am 06.09.2020Christian Schultz
am 08.09.2020Nico
am 21.09.2020Jetzt ich habe mich beim Arbeitsamt am 25/08/20 angemeldet, aber bis heute habe mit zwei Angestellt vom Arbeitsamt telefoniert, und eine sagt erst meine Urlaubstage fertig machen und danach mich beim Arbeitsamt melden, heute ruft mich noch eine andere Angestellte vom Arbeitsamt, und sagt dass ich mich unbedingt melden soll, was soll ich machen? Ich bin im Urlaub, und wieso soll ich mich melden? Danke
Christian Schultz
am 21.09.2020Nico
am 21.09.2020Christian Schultz
am 22.09.2020Stefan Gessner
am 23.09.2020Christian Schultz
am 23.09.2020Memo
am 04.10.2020Ich bin seit 3 Monaten wegen Krankheit x Ausgesteuert und bekomme ich seitdem arbeitslosengeld!
Was passiert wen ich mich jetzt fur gleiche Krankheit schreiben lassen 6 Wochen lang , danach wieder arbeiten , dann wieder 6 Wochen krankschreiben?
Christian Schultz
am 05.10.2020Achim
am 07.10.2020Vielen Dank
Vielen Dank
Christian Schultz
am 07.10.2020Memo
am 11.10.2020Ich habe noch eine Frage
Darf ich nach Aussteuerung und nach 3 Monaten Arbeitslosigkeit noch für eine andere Krankheit, krank schreiben?
Ohne ergen eine Probleme zu griken?
Danke
Paul Baumann
am 11.10.2020Was genau bedeutet "dieselbe Krankheit" ? Ich habe eine Knochenkrankheit, welche beide Knien und Füße geschädigt hat. Rechtes Knie und linker Fuß sind bereits operativ behandelt worden. Nach der OP des linken Fußes bin ich jetzt die 56. Woche krank geschrieben. Vor dieser Krankschreibung habe ich ALG1 bezogen. Mir stehen noch ca. 6 Monate ALG1 zu. Mein rechter Fuß ist so stark geschädigt, dass mein behandelnder Orthopäde zur nächsten OP rät, sobald der linke Fuß wieder ausreichend tragfähig ist. Auch diese OP wird Monate im Rollstuhl und an "Krücken" nach sich ziehen. Kann ich jetzt wieder auf Krankengeld hoffen ?
Beste Grüße und Danke im voraus
Christian Schultz
am 14.10.2020Christian Schultz
am 14.10.2020Aber das müsste man sich im Einzelfall ansehen. Am besten lassen Sie sich anhand Ihrer Befundberichte persönlich beraten.
Steffi
am 29.11.2020Christian Schultz
am 30.11.2020Steffi40
am 14.12.2020ich habe folgendes Problem. Zum 1. Februar läuft mein Krankengeld aus und ich kann auf meine ursprünglichen Arbeit noch nicht wieder zurück. Vermutlich wird meine Krankheit noch einige Monate andauern. Ein Arbeitsverhältnis habe ich noch. Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ich habe vorher 15 Jahre durchgehend gearbeitet und eingezahlt). Was muß ich genau tun um diese Zeit zu überbrücken? Laut mehreren Sozialverbänden steht mir ALG I zu, weil ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle. Ist das richtig?
Was passiert mit meinem Urlaub der beiden Vorjahre? Bleibt der erhalten?
Habe nun gelesen, dass mir der Arbeitgeber bestätigen muss, dass sie mir keinen leidensfähigen Arbeitsplatz anbieten können. Das macht mir alles Angst.
Christian Schultz
am 14.12.2020Dort sollten Sie sich schon jetzt melden, damit Sie diesem Übergang etwas entspannter entgegenblicken können: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/aussteuerung-wann-zum-arbeitsamt
Was mit dem Urlaub passiert, weiß ich nicht - das geht ins Arbeitsrecht. Auf das Gespräch mit der Arbeitsagentur können Sie sich anhand dieses Beitrags vorbereiten: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/ausgesteuert-so-verhalten-sie-sich-beim-arbeitsamt-richtig
Silke
am 24.12.2020Anfang 2018 habe ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Er wurde abgelehnt, dann Widerspruch, wieder abgelehnt, dann Widerspruch mit Hilfe einer Anwältin, jetzt gab es einen Vergleich der jedoch von meiner Anwältin noch mal widersprochen wurde. Also ist es mt der Erwerbsminderungsrente immer noch nicht geklärt. Anfang April läuft mein Krankengeld aus was zu diesem Zeitpunkt dann bereits 78 Wochen gezahlt wurde.
Nun meine Frage. Wenn ich bis dahin immer noch keine Erwerbsminderungsrente bekomme weil die Sache immer noch beim Sozialgericht verhandelt wird, was mache ich dann?
Laut Krankenkasse müsste ich jetzt nach dem ich die Information von ihr bekommen habe, dass mein Krankengeld ausläuft sofort zum Arbeitsamt um mich arbeitslos zu melden damit ich im Anschluss wieder krankenversichert bin und Geld bekomme. (Habe noch ca. 1 1/2 Monate Arbeitslosengeld I übrig). Allerdings muss ich mich dann dem Arbeitsamt mit meiner Arbeitskraft zur Verfügung stellen obwohl das psychisch nicht möglich ist. Ich bin total überfordert und weiß nicht was ich machen soll. Außerdem befürchte ich, dass die Rentenkasse nur darauf wartet das ich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle damit diese die Erwerbsminderungsrente nicht zahlen muss.
Das ist alle verrückt. Was mache ich denn jetzt bloß?
Liebe Grüße
Silke
Christian Schultz
am 04.01.2021Sadeeq Mahmood
am 04.01.2021nämlich hätte ich eine Frage zu den Anrechnungszeiten bei der Aussteuerung. Und zwar beziehe ich Krankengeld wegen einer Krankheit(1), vor dieser Krankheit(1) war ich für ein bis zwei Wochen arbeitsfähig folglich war ich in der Arbeit. Nun ist eine zweite Krankheit(2) zwischenzeitlich hinzugetreten, wegen welcher ich vor meiner ersten Krankheit(1), bereits für mehrere Wochen Arbeitsunfähig war. Nun werden mir diese mehreren Wochen von der zweiten Krankheit(2), welche vor der ersten Krankheit(1) waren und folglich auch vor der zwischenzeitlichen Erwerbsfähigkeit angerechnet, da die Krankheit(2) während meiner Krankheit(1) erneut aufgetreten ist. Zudem besteht keinerlei Zusammenhang zwischen diesen Krankheiten. Daher würde ich gerne wissen ob dies von rechten ist. Ich bedanke mich herzlichst, bereits für Ihre kompletten Bemühungen und kostenlosen Beratungen im Netz.
Schöne Grüße
Sadeeq Mahmood
Christian Schultz
am 04.01.2021Sadeeq Mahmood
am 06.01.2021Liane
am 07.01.2021ich habe nach einer medizinischen Reha eine berufliche Reha bewilligt bekommen.
Meine Umschulung sollte am 11. Januar hier vor Ort stattfinden, wurde aber wegen Corona storniert.
Anfang Juni werde ich von meiner Krankenkasse ausgesteuert.
Ein neuer Kurs ist nur weit entfernt oder wieder Mitte Juni möglich, wobei man da noch nicht absehen kann, ob er wegen Corona stattfindet.
Es gibt zwar noch einige Online-Seminare aber die hat die Rentenversicherung abgelehnt.
Die Krankenkasse möchte auch ständig, dass ich endlich das Geld von der Rentenkasse erhalte und nicht von ihnen.
Wie soll ich weiter vorgehen?
Soll ich den Kurs Mitte Juni nehmen, d.h. mich dort anmelden und woher kommt mein Geld, wenn mich der Arzt nicht mehr AU schreibt?
Komme mir vor wie eine "Bettlerin", wenn ich zum Arzt gehe.
Was würde passieren, wenn ich den Kurs im Juni nehme und der dann wieder kurzfristig gecancelt wird? Für den Kurs jetzt im Januar habe ich noch keine Unterlagen für das Übergangsgeld bekommen und beantragt.
Ich muss auch noch das Praktikum bei meinem AG absagen, der will mich ja gemäß der Umschulung umsetzen.
LG Liane
Christian Schultz
am 07.01.2021Aber jeder Fall ist anders, daher sollten Sie sich anhand Ihrer Unterlagen persönlich beraten lassen.
Hans-Heinrich Schulze
am 08.01.2021ich bin seit 14 Monaten krank geschrieben.
Könnte ich nach dem Krankengeld in die Kurzarbeit ( mit 0 Stunden ) gehen
(wenn mein Arbeitgeber einverstanden wäre) und danach ALG I beantragen?
Lieben Dank
Christian Schultz
am 08.01.2021Hans Meyer
am 12.01.2021ich hatte wegen einer schweren Knochenmarkerkrankung
2016 eine Stammzellentransplantation mit insges. ca. 62 Wochen KG
2019 hatte ich einen Rückfall der Knochenmarkerkrankung. Zum Glück
nach 3 Jahren und ein par Monate, sodass wieder KG für dieselbe Krankheit
während der 2. Stammzellentransplantation gezahlt werden konnte.
Nach genau 78 Wochen habe ich im Oktober 2020
meine Arbeit wieder aufgenommen.
Nun Stellt sich leider wieder ein Rückfall der Erkrankung ein.
Eine Stammzellentransplantation wird wieder notwendig sein.
Dies ist mit Mindestens 3 Monaten Krankenhaus und Mindesten 6 Monatige
Nachbehandlung geprägt.
Also im günstigsten Fall liegen min. ca. 35 Wochen Krankheit vor mir.
Neben der Sorge ob ich die Krankheit die nun viel früher zurückgekehrt ist überstehen werde, kommt die Gewissheit das die Krankenkasse kein KG zahlen wird,
wenn ich die Stammzellentransplantation machen lasse.
Ohne habe ich noch ca. 6 -12 Monate zu leben, mit Monatlichen Bluttransfusionen.
Da ich im ÖVD beschäftigt bin, könnte ich meinen Urlaubsanspruch aus der Krankenzeit weitgehend übernehmen, sodass ich noch 60 Urlaubstage habe.
Was kann ich machen?
1.) Kann ich bevor ich ins Krankenhaus gehe erstmal meinen Urlaub von 6o Tage
und dann die 6 Wochen AU vom Arbeitgeber nehmen? Währe ca. 18 Wochen. Damit hätte
ich die hälfte der voraussichtlichen Krankenzeit finanziell abgesichert.
2.) Die 6 Monate ALG kann ich ja nicht ins blaue Beantragen. Die AU beginnt ja
wenn ich mich wegen der Transplantation ins Krankenhaus begebe. Dann bin ich aber auch in Isolation und kann, wenn Überhaupt, nicht mehr mit dem Arbeitsamt kommunizieren, und stehe dem Arbeitsmarkt NICHT zur Verfügung.
Diese VERFÜGBARKEIT wurde aber bereits mehrmals als Bedingung für die Zahlung des KG angesprochen.
3.) Eine Rente ist auch noch nicht beantragt. Im Prinzip kann ich ja Arbeiten, die Leistungsfähigkeit sinkt nur in den nächsten Monaten. Und ohne Transplantation ist irgendwann Ende.
Wo bekomme ich Hilfe?
Die Krankenkasse ist nicht zuständig.
Das Arbeitsamt wird nicht zahlen wenn ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung
stehe. Und bis ich Geld durch einen Rentenantrag erhalte wird's sicher auch etliche Monate dauern.
Bleibt nur hoffen, das ich noch eine Gute Zeit habe...
Gruß
Hans Meyer
Christian Schultz
am 12.01.2021Sylvia
am 14.01.2021mein Ex Mann hat heute von der KK Post bekommen, dass die 78 Wochen Krankengeldbezug am 11.4.21 rum sind.Vor der Krankschreibung hatte er ALG 1 erhalten.
Im September 2020 hat er eine Reha bewilligt bekommen, kann diese z.Zt wegen Corona nicht antreten.(voraussichtlich ab Mai2021).Er ist weiterhin nicht arbeitsfähig.
Was kann/sollte er tun?
Vielen Dank im voraus
Sylvia
Christian Schultz
am 15.01.2021Britta S.
am 19.01.2021ich bekomme zur Zeit Krankengeld und ab nächsten Monat Arbeitslosengeld. Ich habe die Erwerbsminderungsrente beantragt und warte auf einen Bescheid vom Rentenamt.
Ich bin z.Zt. noch in einem festen Arbeitsverhältnis. Ich werde die nächsten Wochen/Monate weiterhin krank geschrieben. Nun stellt sich mir die Frage, wohin ich die Arbeitsunfähigkeitsbescheining "für den Arbeitgeber" in Zukunft schicken soll. Können Sie mir da helfen? Geht die Krankmeldung wohl weiterhin zum Arbeitgeber oder ab jetzt dann ans Arbeitsamt. Vielen Dank und viele Grüße
Britta S.
Christian Schultz
am 19.01.2021Britta S.
am 20.01.2021Ansgar
am 05.02.2021(https://www.arbeitsagentur.de/wissensdatenbank-sgbii/12-zu-beruecksichtigendes-vermoegen/#1478797340970)
LG
Ansgar
Carmen Bonewald
am 08.02.2021Ich bekomme noch bis Mai 2021 Krankengeld. Da ich noch nicht wieder arbeiten kann. Beantrage ich AGL1 und stelle einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
Meine frage ist wenn die Erwerbsminderungsrente befristet ist. Bleibt mein Arbeitsvertrag bei meiner Firma bestehen?
Christian Schultz
am 08.02.2021Erik
vor 3 Tagenkann man die Erwerbsminderungsrente auch aus ALG 1-Bezug heraus beantragen und gilt die Nahtlosigkeitsregelung dann auch?
Christian Schultz
vor 3 TagenErik
vor 3 TagenIch denke ich kann ja auch selbstständig jederzeit aus dem ALG 1-Bezug heraus eine EM-Rente beantragen, dann sollte es doch gleich wie oben laufen?
VG
Christian Schultz
vor 2 Tagen