Schwerbehinderung mit 62: Darf mich das Jobcenter in die Rente zwingen?
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Wer mit Anfang 60 den Job verliert, hat es schwer, eine neue Anstellung zu finden. Nach maximal zwei Jahren ist dann das Arbeitslosengeld erschöpft, dann bleibt nur das Bürgergeld. Aber für wie lange?
Am Ende des Berufslebens haben Sie normalerweise einen Vorteil gegenüber jüngeren Arbeitnehmern: Sie können bis zu zwei Jahre lang Arbeitslosengeld beziehen. Bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres geht das nicht - hier erhalten Sie maximal zwölf Monate ALG I.
Doch auch zwei Jahre können schnell vergehen. Wenn Sie jetzt erst um die 60 sind, haben Sie ein Problen: Eine vorgezogene Altersrente können Sie noch nicht beantragen. In vielen Fällen bleibt nun als Übergang lediglich das Bürgergeld, ehemals "Hartz IV".
Bürgergeld vor der Rente
Solange Sie das gesetzliche Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Bürgergeld beziehen. Das wichtigste Kriterium ist, dass Sie über so wenig Einkommen verfügen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig bestreiten können. Das Vermögen hingegen ist durch die Gesetzesänderungen weniger problematisch: Bis zu 50.000 Euro können Sie im ersten Jahr auf dem Konto haben - das würde den Anspruch auf Bürgergeld nicht verwirken.
Noch vor einigen Jahren konnte das Jobcenter Sie dazu zwingen, vorzeitig in die Rente zu gehen. Allerdings auch erst ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen können. Seit Anfang 2023 gibt es das Mittel der Zwangsverrentung allerdings nicht mehr. Gegen Ihren Willen landen Sie also nicht in der Altersrente, wenn Sie Bürgergeld erhalten.
Mit Schwerbehinderung in die Rente abgeschoben?
Anders kann es sich verhalten, wenn Sie unter starken gesundheitlichen Problemem leiden. Aber hier müssen wir ganz genau formulieren: Auch wenn Sie extrem und dauerhaft krank sind, kann und darf das Jobcenter Sie nicht in die vorgezogene Altersrente schieben. Das geht seit 2023 nicht mehr.
Im Internet schwirren allerdings andere - nicht ganz korrekte - Begriffe umher, wenn es um dieses Thema geht. Etwa das Wort "Frührente". Offiziell existiert dieser Begriff im Sozialrecht zwar nicht. Wenn damit aber eine Rente wegen Erwerbsminderung gemeint ist, gibt es die tatsächlich: die Rente gegen Ihren Willen.
Und zwar immer dann, wenn ein Gutachter der Deutschen Rentenversicherung zu dem Ergebnis kommt, dass Sie weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Egal, in welchem Job. Und für einen Zeitraum von wenigstens sechs Monaten. Treffen diese Kriterien auf Sie zu, sind Sie im Jobcenter falsch. Denn gleich in § 7 SGB II heißt es unter den Anspruchsvoraussetzungen, dass Sie "erwerbsfähig" sein müssen. Wer allerdings weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, bekommt im Jobcenter kein Geld. In diesem Fall droht also tatsächlich eine "Zwangsverrentung".
"Das Jobcenter kann Sie seit 2023 nicht mehr zu einer Altersrente zwingen. Anders sieht es aus, wenn Sie dauerharft zu krank sind, um einer Arbeit nachzugehen."
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Behinderung erst einmal kein Kriterium
Die EM-Rente hat erst einmal nichts mit einer möglichen Schwerbehinderung zu tun. Klar - viele Menschen, die nicht mehr arbeiten können, haben auch einen Schwerbehindertenausweis. Aber der SB-Ausweis sagt per se erst einmal nichts über Ihre Arbeitsfähigkeit aus.
Etwas anderes ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Aber die gibt es erst ab einem bestimmten Alter. Und da sie zu den vorgezogenen Altersrenten gehört, hat das Jobcenter mittlerweile keine Handhabe mehr, Sie in diese Rentenvariante zu zwingen.
Fazit
Wenn es um die Altersrente geht - also zum Beispiel die Rente mit 63 - bestimmen Sie allein, wann es losgehen soll. Beziehen Sie Bürgergeld, darf Ihr Sachbearbeiter Ihnen in diese Entscheidung nicht reinreden.
Anders beim Thema Erwerbsminderung. Wer so krank ist, dass er generell nichts im Jobcenter verloren hat, kann und wird früher oder später dazu aufgefordert werden, die EM-Rente zu beantragen. Mit der Schwerbehinderung hat das aber erst einmal nichts zu tun.
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Kommentare (12)
Michael Schmidt
am 11.07.2024Hallo, ich würde gerne wissen wie es bei mir aussieht mit der " in Rente schicken.
Meine Frau ist berufstätig und Ich bin im Rentenbezug wegen Erwebsminderung ( volle Rente Erwerbsminderung ) aber als sogenannte Arbeitsmarktrente eingestuft vom Jobcenter.
Wie beziehen als Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld. Das ja meiner Frau auch so zustehen würde.
Außerdem habe Ich gehört wenn die Rente nur ein wenig über dem Satz des Bürgergelden hier 520 € ich bis zum Renteneintrittsalter nichts zu befürchten hätte.
Danke für ein paar Zeilen der Aufklärung
Christian Schultz
am 12.07.2024Hallo Michael, noch einmal: Man kann aktuell nicht mehr in die Altersrente gezwungen werden. Auch Sie nicht. Eine Rente beziehen Sie ja ohnehin schon.
Bill
am 18.03.2024Sehr geehrter Herr Schultz,
Ich werde demnächst (im Juli) an der Prostata operiert/bestrahlt. Unser Betrieb wird zum 30. September geschlossen und ich werde voraussichtlich ab diesem Zeitpunkt arbeitslos. Ich habe einen regulären Anspruch auf ALG I.
Meine Frage: Kann das Arbeitsamt das ALG I verweigern und mich als zu 50 % erwerbsgemindert (bzw. erwerbsunfähig) an die Krankenkasse bzw. Rentenversicherung verweisen, um dort eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen?
Vielen Dank im Voraus.
Christian Schultz
am 18.03.2024Hallo Bill, nein, das geht nicht. Sie können nicht in die Rente gezwungen werden. Anders ist es, wenn Sie wirklich weniger als drei Stunden in keinem Job mehr arbeiten können. Und das dauerhaft - also mehr als sechs Monate. In diesem Fall kommt eine Rente wegen Erwerbsminderung in Betracht.
Bill
am 18.03.2024Herzlichen Dank Herr Schultz!
Stefan
am 06.03.2024Der "Flurfunk" an meiner Dienststelle setzt folgende Meldung ab: im Rahmen der aktuell geplanten Rentenreform unter rot/gelb/grün, ist - neben der Rücklagenbildung über den Kapitalmarkt (Aktienrente) - die Abschaffung der Berücksichtigung der Beitragsjahre beabsichtigt. Dies beträfe nicht nur die langjährig und besonders langjährigen Beitragszahler, sondern auch die Beitragszahler mit Schwerbehinderung ( Jahrgang '65), die nach 35 Jahren, unter Berücksichtigung der vorgesehenen Abschläge von 10,8 %, bereits mit dem 62. Lebensjahr in Rente gehen können.
Dass dies die Absicht der Industrie und auch Teilen der Politik ist, ja, das ist mir bekannt. Aber besteht in der Ampelregierung dsbzgl. Einvernehmen, so dass das o.g. Vorgehen tatsächlich Einzug in die derzeitigen Rentenpläne genommen haben sollte??
Vielen Dank für die Mühewaltung.
Stefan
Christian Schultz
am 07.03.2024Hallo Stefan, von welcher Dienststelle reden wir denn? Meine Berliner Kollegen im SoVD sind nah an solchen Planungen zur Rente dran. Und uns ist rein gar nichts über solche Vorhaben zu Ohren gekommen. Also gehe ich davon aus, dass das Schwachsinn ist.
Stefan
am 10.03.2024Hallo Herr Schultz,
vielen Dank für Ihre Stellungnahme zu meiner Anfrage nach etwaiger Neubewertung der Beitragsjahre langjährig versicherter Beitragszahler. Bei der Dienststelle handelt es sich um ein Krankenhaus. Ist aber nach meinem Dafürhalten insofern von nachgeordneter Bedeutung, als das ich mittlerweile von Ihren Kollegen des Landesverbands NRW eine ähnlich lautende Einschätzung erfahren habe. Also auch hier sind sich Ihre Kollegen sicher, dass es noch in diesem Jahr zu einer Neubewertung der Beitragsjahre kommen wird. Vor dem Hintergrund knapper Kassen werden langjährig versicherte Beitragszahler nicht mehr mit 65, bzw mit 63 - Schwerbehinderte gar mit 62 - in den Ruhestand gehen können. Selbst wenn dieses sensible, möglicherweise wahlbestimmende Thema, nicht im
laufenden Kalenderjahr '24 angefasst werden sollte, eine gänzlich apodiktische Bewertung seitens Ihrer Kollegen sieht anders aus und passt so garnicht in die Kategorie "Schwachsinn".
Vielen Dank
Stefan
RAINER
am 04.03.2024ICH HABE EIN BEHINDERTEN AUSWEIS 50%
Und das Job Center will mich in Rente Schicken. mit Abzüge 10,8% Darf das Job Center das.
Christian Schultz
am 05.03.2024Nein, aktuell nicht: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/zwangsrente-bei-hartz-iv-wird-abgeschafft
Burghartz
am 27.08.2023Habe Post von meinem jobcenter bekommen und die wollen von mir die Unterlagen von der LVA sie wollen mich mit 62 in Rente schicken obwohl vor ca. 8 Monaten ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde was soll ich jetzt machen kenne mich nicht so richtig damit aus
Christian Schultz
am 28.08.2023Um das zu beantworten, müsste man sich Ihre Unterlagen anschauen. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen in unserer Sozialberatung: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/wo-finden-sie-unsere-sozialberatung
Eine "Zwangsverrentung" in die Altersrente ist aktuell allerdings nicht möglich.
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