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Soll ich nach dem Krankengeld meinen Job kündigen?

Aktuelles

Die Schwelle zwischen Krankengeld, Arbeitslosengeld und Rente ist schwieriges Terrain. In unserer Sozialberatung fragen die Mitglieder jeden Tag danach, wie sie sich verhalten sollen, um keine Ansprüche zu verlieren. Insbesondere wenn das Krankengeld ausläuft, ist die Unsicherheit groß.

Denn die wichtigste Anlaufstelle ist in dieser Situation die Bundesagentur für Arbeit. Ziemlich unlogisch, wenn eigentlich noch ein Arbeitsvertrag besteht und man schon lange krankgeschrieben ist. Ob und unter welchen Umständen der Job gekündigt werden sollte, um an Arbeitslosengeld zu kommen, beleuchten wir in diesem Beitrag.

Nach dem Krankengeld kommt Arbeitslosengeld

Bis zu 78 Wochen können Sie am Stück Krankengeld erhalten. Danach ist diese Leistung erst einmal ausgeschöpft, und Sie müssen sich nach einer Alternative umsehen, um die Miete zu bezahlen. 78 Wochen – das klingt nach einer langen Zeit. Doch wer wirklich schwer krank ist, findet sich schneller am Ende des Krankengeldes wieder als befürchtet.

Wenn das Krankengeld ausläuft, gibt es drei Anlaufstellen, die Ihnen Geld zahlen könnten. Die Deutsche Rentenversicherung, die Arbeitsagentur oder – wenn alle Stricke reißen – das Jobcenter.

Wenn Sie bereits ein Alter erreicht haben, mit dem Sie eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen können, sollten Sie sich diese Option auf jeden Fall durch den Kopf gehen lassen. Falls dem nicht so ist, kommt möglicherweise eine Erwerbsminderungsrente in Betracht. An dieser Stelle kommt das erste Mal das Arbeitsamt ins Spiel: Denn wenn Sie tatsächlich einen Antrag auf EM-Rente gestellt haben, können Sie nun bis zur Entscheidung der Rentenversicherung Arbeitslosengeld I erhalten. Dieses Szenario nennt man auch „Nahtlosigkeitsregelung“.

Kündigen für Arbeitslosengeld?

Wichtig: Ihren Job müssen Sie dafür nicht kündigen. Tun Sie das bitte auf keinen Fall. Ihr Arbeitsvertrag ruht gewissermaßen. Da Ihr Chef zurzeit sowieso kein Gehalt mehr zahlen muss, müssen Sie sich um das Wohl der Firma keine Gedanken machen.

Wenn Sie noch keinen Rentenantrag gestellt haben und das auch vermeiden wollen, können Sie jedoch trotzdem Arbeitslosengeld beziehen. Und auch dann sollten Sie auf keinen Fall kündigen.

Denn nach dem Krankengeld – der sogenannten Aussteuerung – können Sie Ihren Job aus gesundheitlichen Gründen vielleicht immer noch nicht ausüben. Aber Sie können sich beim Arbeitsamt vorstellen und sagen, dass Sie grundsätzlich offen für Jobangebote sind. Das klingt widersinnig, da Sie schon lange krankgeschrieben sind. Aber es ist der einzige Weg, in dieser Situation Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen.

Niemals nach der Aussteuerung kündigen

Im ersten Moment könnte man nun denken: Gut, das Krankengeld ist nun ausgelaufen. In einem Jahr kann ich eh in Rente gehen, bis dahin beziehe ich nochmal Arbeitslosengeld. Warum sollte ich also nicht kündigen? Das fühlt sich irgendwie „ehrlicher“ an. Und glauben Sie mir – auch ich kann das persönlich gut nachempfinden. Auch nach vielen Jahren beim Sozialverband finde ich diesen Wechsel vom Kranken- zum Arbeitslosengeld unlogisch.

Doch wenn Sie Ihrem Gefühl nachgeben, drückt Ihnen das Arbeitsamt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Sperre aufs Auge. Dann gibt es zwölf Wochen gar kein Arbeitslosengeld – möglicherweise müssen Sie sich sogar freiwillig in der Krankenversicherung anmelden. Die Sperre wird auch nicht hinten an das Arbeitslosengeld drangehängt. Wenn Sie Anspruch auf zwölf Monate haben, gehen Ihnen durch die Kündigung knapp drei davon verloren.

Im Zweifel kündigen lassen

Wenn Ihr Arbeitgeber darauf besteht, Sie auch als „Karteileiche“ loszuwerden – dann sollten Sie dennoch nicht einlenken. Lassen Sie sich lieber kündigen, so gefährden Sie Ihren Anspruch beim Arbeitsamt nicht. Auch ein Aufhebungsvertrag kann zur Sperre führen. Schließlich haben Sie in diesem Fall aktiv dazu beigetragen, das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Natürlich gibt es immer die Ausnahme von der Regel. Möglicherweise winkt Ihnen im Fall eines Aufhebungsvertrags eine üppige Abfindung. Dann müssen Sie rechnen, was für Sie günstiger ist. Aber vielleicht ist selbst dann eine einseitige Kündigung seitens der Firma möglich. Hier bewegen wir uns schon mit einem Bein im Arbeitsrecht – leider können wir als Sozialverband bei solchen Fragen nicht mehr weiterhelfen. Aber grundsätzlich gilt es, nach dem Krankengeld jeden Eindruck zu vermeiden, dass Sie an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitgewirkt haben.

Fazit: Nach dem Krankengeld sollten Sie grundsätzlich nicht kündigen

Um Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu gefährden, sollten Sie nach der Aussteuerung nicht kündigen. Entweder läuft es auf eine Rente hinaus, oder Sie stellen sich zumindest theoretisch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. So oder so – auch in diesen Szenarien bekommen Sie Geld vom Arbeitsamt.

Wenn Sie jedoch selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, erhalten Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Sperre – und verzichten damit auf zwölf Wochen Arbeitslosengeld.

Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.

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Kommentare (49)

  • user
    Benjamin
    am 22.06.2023

    Guten Tag

    Ich bin gerade in einer etwas für mich fraglichen Situation und wollte deshalb hier mal um Hilfe bitten da es so in diese Richtung geht.

    Ich war jetzt 7 Wochen auf Reha und wurde dort jetzt als arbeitsunfähig zur Klärung des Arbeitsverhältnisses entlassen. Ich habe auch ein Schreiben für das Arbeitsamt bekommen das ich auf ärztlichen Rat meinen momentanen Job in diesem Betrieb nicht weiter ausüben kann und deshalb eine Kündigung anstreben sollte. Ich bin seit knapp 7 Monaten im Krankengeld bzw wenn ich die Zeit der Reha (Übergangsgeld) abziehe seit 5 Monaten. Mir wurde nahegelegt direkt zu kündigen und mich beim Arbeitsamt zu melden. Seh ich jetzt aber irgendwie nicht ein weil ja noch eine gute Zeit im krankengeld zur Verfügung steht. Mir geht es auch nicht um ein schlechtes Gewissen gegenüber des AG und auch nicht der KK. Ich habe eher bedenken ob das Folgen nach sich ziehen könnte wenn ich jetzt nicht direkt kündige und selbst wenn ich das jetzt tun würde wäre ich erstmal weiter erkrankt. Wie verhalte ich mich da jetzt am besten?

    Schonmal vielen Dank vorab für jede Hilfe

    Mfg

    • user
      Christian Schultz
      am 23.06.2023

      Hallo Benjamin, rein finanziell ist es immer sinnvoller, das Krankengeld bis zum Ende auszureizen. In der Praxis geht das allerdings nicht immer. Wie das bei Ihnen genau aussieht, können wir hier im Forum leider nicht klären. Da sollten Sie sich unbedingt persönlich beraten lassen.

  • user
    Robert Schwung
    am 24.05.2023

    Guten Tag, ich habe vor einigen Tagen ein Schreiben von meiner KK erhalten, das ich bereits keinen Anspruch mehr auf Krankengeld habe… jedoch meine Entgeldfortzahung noch bis Ende der Krankmeldung erhalte. (Da noch keine 6 Wochen.)

    Voraussetzlich bin ich vor dem angegebenen Stichtag wieder arbeitsfähig. Nach all den Telefonaten jetzt, muss ich daher erstmal nichts machen, nur arbeiten gehen. Jetzt meine Fragen:

    1. Muss ich irgendwie Sorge um die Entgeldfortzahlung haben, die ich ja schon von meinem Arbeitgeber erhalten habe? Die KK meinte das es so richtig ist und auch wenn die 78 Wochen bereits vor über einem Monat ausgelaufen sind, ich dahingehend keine Sorge haben muss…

    2. Wenn ich jetzt doch wieder mit der selben Diagnose krankgeschrieben werde, muss ich dann direkt an Tag 1 nach dem Arzt, zum Arbeitsamt und ALG 1 beantragen?

    Dazu würde ich gerne noch wissen wie lange das ALG 1 dann läuft… ich lese viel von einem Jahr, ganz normal quasi, wiederum lese ich auch oft von nur 6 Wochen und das man bis dahin eine Rente beantragen muss oder eben Bürgergeld…

    3. Mir wurde dann auch noch am Telefon gesagt, selbst in einer neuen 3 Jahres Frist und nach 6 Monaten, gelte ich als Härtefall und trotz chronischer Krankheit die ich ein lebenslang haben werde, wird es dann schwieriger für mich sein überhaupt nochmal Krankengeld zu erhalten… stimmt das so?

    Vielen Dank im Voraus!

    Vielen Dank im Voraus.

  • user
    Dervis
    am 24.03.2023

    Hallo Christian,Wenn ich nach 78 Wochen Krankengeld Arbeitslosengeld bekomme, kann der Arbeitgeber mich kündigen, hat der Arbeitgeber das Recht, mich zu kündigen, oder kann ich nach meiner Genesung wieder arbeiten? Mfg

    • user
      Christian Schultz
      am 24.03.2023

      Hallo Dervis, der Arbeitgeber kann Sie natürlich immer kündigen, wenn es dafür gute Gründe gibt. Das Auslaufen des Krankengeldes allein ist aber kein Grund für eine Kündigung. Eigentlich läuft der Arbeitsvertrag auch nach der Aussteuerung weiter.

    • user
      Dervis
      am 28.03.2023

      Soweit mir bekannt ist, habe ich, selbst wenn ich mich nach dem Krankengeld für Arbeitslosengeld melde, das Recht, an den Arbeitsplatz zurückzukehren, sobald ich wieder gesund bin.Es ist richtig oder?

      • user
        Christian Schultz
        am 28.03.2023

        Natürlich, der Arbeitsvertrag hat ja weiterhin Bestand.

  • user
    Toma
    am 02.03.2023

    Hallo,

    ich werde Anfang März ausgesteuert aus der Krankengeld. Seit 26 Jahren bin ich in Öffentlichen dienst angestellt und nicht gekündigt. Trotzdem habe ich mich schon im Februar zur ALG I vorgestellt und alles ist reguliert beim Arbeitsamt.

    Nach mehrmalige Reha in Jahren 2010 , 2014, 2018, 2022 und besonderes das Jahr 2018 und 2022 haben die Ärzte in der Entlassung Bericht eine Versetzung angestrebt innerhalb meine betrieb was auch mit Betriebsärzten besprochen wurde in dabei sein von Personalabteilung und Personalrat. Ich selbst habe mehrmals schriftlich eine Versetzung angestrebt nun wurde ich immer wieder im irre geführt.

    Leider bei jedem BEM Gespräch wurde nicht weiteres unternommen und ging in Vergessenheit. Ich habe aber jedes mal versucht das am laufenden zu halten und nachgefragt, der Antwort war dann so wie zum Beispiel wir kennen uns nicht daran erinnern oder ähnliches. Letztendlich solches vorgehen seitens meine Arbeitgeber betonn ich nochmal (Öffentliche Dienst) bin ich 2021 in eine sehr schwere Psychische Affekt gerutscht und wurde bis heute krank. In Zwischenzeit während meine Krankheit wurden Stellen Ausschreibungen auf der web Seite von meine Arbeit Geber dargestellt und ich habe mich trotz Krankmeldung auf die Stellen beworben. Bei der Vorstellungsgespräch wurde mir eine Hoffnung gegeben aber nach 7 Tagen kam das Brief mit Ablehnung, hier aber werden Familienmitglieder zu diese stellen angeworben, sowie andere stellen werden an freunde oder Familienmitglieder vergeben die gar nicht im Öffentliche dienst tätig wahren.

    Was wurden Sie mir hier als Rat geben bitte?

  • user
    Michael Walter
    am 07.12.2022

    Hallo bin Michael,

    42 Jahre alt .

    Bin seit 2008 unbefristet bei der Hütte- Saarschmiede/Freiformschmiede festeingestellt. Schichtdienst

    Wurde am 18.01 2021 aus privat Sicherheitsgründen einem Nervensystem zusammenbruch krankgeschrieben

    Starke Depressionen -Burnout -, Angstzustände Panik Attacken.

    Am 22.07.22 dieses Jahr waren die 78 Wochen Krankengeldzahlungen eingestellt worden.

    Durch die Aussteuerung fällt ja nun auch der Versicherung Schutz der KV

    Stand so oder wtaas

    Habe mich Arbeitsuchend gemeldet über mein Smartphone per App..was funktionierte.

    Eine Arbeitslos Meldung war allerdings über das Handy nicht möglich.

    PC erforderlich..

    Bin seit der Aussteuerung nicht Gekündigt vom Arbeitgeber

    Aber auch nicht weiter krank geschrieben.

    Wie auch nicht Arbeitslos beim Amt gemeldet.

    Hatte etwas Ersparnisse (Sparbuch)

    Dieses gesparte verteilt über die Monate bis jetzt konnte ich Nebenkosten und Lebensmittel Getränke Busfahrkarte finanzieren. Eigene Tasche.

    Außer die Miete meiner Wohnung die seit August diesen Jahres nicht bezahlt werden kann.

    Durch das

    Schicksal in einem kurzen abstand von 2,5 Wochen etwa aufeinander o

    schwerer Hinterwand Herzinfarkt Verstarb bei der Not Op.

    Folgend meine Ehe endete genau im Die LeasingFahrzeuge gingen weg

    Derc Neubau Haus ging darauf hin

    Wie auch die Scheidung in zwei und blieb nur die Kredit Schulden an uns beide Ehe Partner.

    Habe nun Die Kündigung zu Hand meines Vermieters

    Fristlos gekündigt ql

  • user
    Ivonne
    am 22.11.2022

    Hallo liebes Team,

    ich bin seit dem 15.11.22 ausgesteuert und ungekündigt, kann aber nicht mehr in meinem Beruf arbeiten, Reha Gutachten vorhanden. Teilhabe auf Arbeitsleben genehmigt durch die Rentenversicherung. Alles angegeben beim AA und dort auch einen Reha Berater bekommen und stelle mich dort in anderen anderen Berufen für VZ zur Verfügung. Das Arbeitsamt verlangt nun von mir, dass ich einen Aufhebungsvertrag mache und von der Urlaubsabgeltung lebe. Können die mich zwingen zu dieser Aufhebung?

    • user
      Christian Schultz
      am 23.11.2022

      Hallo Ivonne, das klingt merkwürdig. Handelt es sich um die Arbeitsagentur oder das Jobcenter? Denn die Arbeitsagentur hat Ihnen eigentlich nicht zu einer Kündigung zu raten.

  • user
    Conrady, Ulrike
    am 31.10.2022

    Guten morgen,

    Ich bin 61, werde am 28.12.2022 ausgesteuert, soll ich mich jetzt arbeitslos melden. Werde weiterhin krank geschrieben, bin im Arbeitsverhältnis.

    Vielen Dank

  • user
    Ma
    am 24.10.2022

    Hallo!

    Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Ich wurde zum 31.07.22 von der Krankenkasse ausgesteuert aufgrund langer Krankheit durch eine Angststörung, getriggert durch die Corona Pandemie. Ich bin noch ungekündigt, (Formular wegen Leidensgerechten Arbeitsplatz ist beim Arbeitgeber) habe mich bei der Arbeitsagentur gemeldet, von wo ich auch für 12Monate Arbeitslosengeld beziehen kann.

    Jetzt hatte ich den 1. Termin beim Berater. Ich kann jetzt wählen zwischen einem Antrag auf berufliche Teilhabe bei der Rentenversicherung (hoffe das heißt so) oder derweil arbeiten in einem anderen Beruf um dann wieder irgendwann dahin zurückzukehren (was mir lieber wäre, da es mein Traumberuf ist)

    Der Amtsarzt hat entschieden, dass innerhalb der nächsten 6Monate keine Besserung eintritt und ich deshalb meinen Beruf nicht ausführen kann.

    Darf ich jetzt einfach bestimmen, vorübergehend in einem anderen Beruf zu arbeiten um irgendwann wieder in meinen zurückzukehren? Oder muss ich den Antrag auf Teilhabe einreichen? Oder habe ich dann gravierende Nachteile bei der Arbeitsagentur wenn ich ihn nicht einreiche? Möchte keine Umschulung.

    Vielen Dank für Ihre Einschätzung,

    Ma

    • user
      Christian Schultz
      am 29.10.2022

      Hallo Ma, das klingt so, als ob bei Ihnen die Nahtlosigkeitsregelung greift. In dem Fall ist eine Reha (Maßnahme zur beruflichen Teilhabe) in der Regel verpflichtend. Aber lassen Sie sich dazu am besten persönlich beraten. Diese Situation kann bei falscher Beratung durch die Arbeitsagentur kompliziert werden: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Annegret
    am 30.09.2022

    Guten Tag,

    vielleicht können Sie mir einen Rat geben? Ich bin seit letztem Jahr nach einem Wanderunfall wegen Knochenödemen im rechten Oberschenkelknochen krankgeschrieben. So etwas dauert generell lange, die Heilung ist zusätzlich verzögert, da ich noch zwei Folgestürze, eine davon in der Reha hatte. Dazu kommt eine kürzlich erst entdeckte Osteoporose. Ich arbeite in der Küche, mehrfache Nachfragen nach einer alternativen Tätigkeiten (auch über betriebliche Reha) im Hotel wird von den Chefs und der Personalleitung abgelehnt. Meine behandelnden Ärzte raten jedoch von einer weiteren Küchentätigkeit ab. Ich habe immer ausgezeichnete Arbeit (das bestätigen auch die Chefs) geleistet, aber so ist es eben. Also bemühe ich mich seit einiger Zeit um eine alternative Tätigkeit hier bei uns auf dem Land. Es ist so schwer ist, sich aus der Krankheit heraus zu bewerben! Aber ich versuche immer optimistisch zu bleiben. Das Bein macht Fortschritte, ich kann bereits 1 km (ohne Lasten) ohne Stöcke gehen, Treppab leider immer noch nur mit Stöcken oder Gländer. Jetzt habe ich sogar zwei Arbeitsangebote in der Rezeption bei zwei anderen Hotels im Ort ab November bzw. Dezember bekommen. Mein Krankengeld läuft am 8. Dezember 2022 aus. Ist es in meiner Lage sicherer (in Bezug auf Sperrfristen), wenn ich jetzt noch nicht den Arbeitgeber wechsele, sondern kurz in die Nahtlosigkeitsregelung laufe und erst am 1.1.2023 anfange und auch dann erst das Arbeitsverhältnis beende? Vorausgesetzt, der neue Arbeitgeber ist einverstanden.

    Herzliche Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 30.09.2022

      Hallo Annegret, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Fall nicht hier im Forum klären können. Da es vor allem um gesundheitliche Einschränkungen geht, kann man Ihre Frage nicht allgemein beantworten. Wenden Sie sich aber gern an meine Kollegen in der Sozialberatung. Dort kann man sich eingehend mit Ihrer Situation beschäftigen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

      • user
        Annegret
        am 30.09.2022

        Sehr geehrter Herr Schultz,

        vielen lieben Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Es geht mir aber eher darum, eine Sperrfrist beim ALG zu verhindern. Ich habe auch schon den VDK befragt und wurde ans Arbeitsamt verwiesen. Dort hat mir die Leistungsabteilung gesagt, dass es am sichersten wäre, wenn der Arbeitgeber kündigt. Es dürfte nur nicht nach einer einvernehmlichen Kündigung aussehen, dann droht eine Sperrfrist. Ich denke aber, so kurz vor Auslaufen des Krankengeldes sieht eine Kündigung durch den Arbeitgeber auch merkwürdig aus. Ich werde noch eine Weile Einschränkungen haben und nicht ohne Weiteres längere Strecken ohne Stöcke gehen können, traue mir aber in ein, zwei Monaten eine Arbeit in der Rezeption durchaus zu. Ich werde auch versuchen, mit einer verminderten Stundenzahl zu beginnen. Was ich nicht weiß, ist, ob es für eine späteres Arbeitslosengeld einen Unterschied macht, (falls ich im nächsten halben Jahr doch wieder krank oder ggf. arbeitslos wäre) wenn ich noch vor Ablauf der 78 Wochen Frist mit ärztlichem Attest kündige und die Stelle wechsele. Oder ob mithilfe der Nahtlosigkeitsregelung besser wäre, wenn ich erst nach Auslaufen des Krankengeldes den Jobwechsel mache. Es handelt sich im Grunde um gar nicht so viele Tage. Mein Arzt unterstützt mich beim Jobwechsel.

        Herzliche Grüße

  • user
    Michael
    am 10.08.2022

    Hallo,

    ich habe folgende Frage.

    Ich bin lange Zeit in Hartz4 gewesen, dann eine Maßnahme der Rentenversicherung die ich nach 2 Monaten abbrechen musste wegen Erkrankung. Daraufhin bekomme ich Krankengeld der Krankenkasse, das bald ausläuft. Wie läuft es jetzt bei mir weiter, ALG1 oder ALG2. Erwerbsminderung kommt bei mir nicht in Frage, nur Einschränkungen bei der Arbeitsplatz Wahl.

    Vielen Dank für Ihre Mühe

    Michael

    • user
      Christian Schultz
      am 10.08.2022

      Hallo Michael, das muss man sich im Detail anschauen. Durch den Bezug von Krankengeld kann jedoch ein neuer Anspruch auf ALG I entstehen. Lassen Sie sich dazu aber bitte individuell beraten.

  • user
    Jan Gehrke
    am 09.08.2022

    Was passiert, wenn man ALG1 bezieht, nicht gekündigt hat und Arbeitsangebote bekommt, die man wegen der Krankheit nicht annehmen kann ?

    • user
      Christian Schultz
      am 10.08.2022

      Dann kann man das in aller Regel klar kommunizieren, ohne dass etwas Nachteiliges für Sie passiert. Sie müssen Ihre Handlungen eben gut begründen können.

  • user
    Ma
    am 18.07.2022

    Hallo!

    Ich komme aus Bayern und bin wegen einer Angststörung seit mehr als 1 Jahr krankgeschrieben und ab 31.07. ausgesteuert. Meine Arbeit ist ungekündigt. Ich habe mich auf Anraten der Krankenkasse beim Arbeitsamt arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet. Ich hatte im Febr./März einen Erwerbsminderungsantrag gestellt, welcher abgelehnt wurde. Ich könne noch mehr als 15Std arbeiten, wenn auch in einem anderen Beruf.

    Nun meine Fragen:

    -Brauche ich nun weiter eine Krankmeldung? Ich bin nun soweit stabil, dass ich in einen anderen Beruf wieder arbeiten könnte. Bei weiterer Krankmeldung kann ich vom Arbeitsamt auch kein Geld beziehen, oder?

    -Ich soll einen Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtsentbindungen meiner Ärzte/Rentenvers. für das A-Amt unterschreiben. Ist das Rechtens? Am besten ich mache das, oder? Um meiner Mitwirkungspflicht nachzukommen?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe,

    Ma

    • user
      Christian Schultz
      am 18.07.2022

      Hallo Ma, die Unterlagen der Arbeitsagentur müssen Sie ausfüllen. Auf deren Basis wird dann auch entschieden, ob und in welcher Form Sie das Arbeitslosengeld erhalten. Mehr dazu erfahren Sie hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld

      Dort erfahren Sie auch mehr zum Thema Krankmeldung nach der "Aussteuerung".

  • user
    Yvonne
    am 22.06.2022

    Hallo

    Ich wurde ausgesteuert, beziehe ALG 1, bin ungekündigt.

    Meine Frage: ich möchte nun bei einem anderen Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis anfangen. Muss ich das alte zuvor kündigen?

    Vielen Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 22.06.2022

      Hallo Yvonne, da sind wir im Arbeitsrecht, das können wir beim SoVD nicht sicher beantworten. Ich gebe aber davon aus, dass Sie kündigen müssen, damit es zu keinen Problemen kommt.

  • user
    Sabine
    am 23.03.2022

    Ich bin seid sechs Monaten in der AU wegen Sehnenriss im linken Zeigefinger,bedingt durch meine Grunderkrankung ,chronische polyarthritis.Dieser Sehnenriss liegt anderthalb Jahre zurück ,mittlerweile bin ich etwas eingeschränkt,Pinzetten Griff fehlt ,Finger ist steif.Die Op ,wozu ich mich erst entschieden habe ,wäre im Februar 22 gewesen,.Doch dann habe ich sie doch abgesagt ,,da man mir sagte es könne zur Wundheilungsstörung kommen ,durch meine Medikamente täglich Cortison 15mg ,Biologika ,MTX und Schmerzmittel. Da ich nicht in die Op eingewilligt habe ,will mir die Krankenkasse jetzt kein Geld mehr zahlen. Meine Frage ist,ob es rechtens ist von der Krankenkasse ??

    Danke im Voraus

    • user
      Christian Schultz
      am 24.03.2022

      Hallo Sabine, so etwas ist immer schwer zu beantworten, ohne die Details zu kennen. Als Patientin im Krankengeldbezug haben Sie natürlich gewissen Mitwirkungspflichten. Kommen Sie denen nicht nach, kann die Kasse das Krankengeld einstellen. Ob das aber in Ihrem konkreten Fall gerechtfertigt ist, kann man nur anhand Ihrer Unterlagen beurteilen. Vor allem die ärztlichen Berichte sind hier wichtig.

  • user
    Hannes
    am 07.03.2022

    Guten Tag,

    Ich habe eine Frage daher schreibe ich ganz einfach das es jeder versteht.

    Fakten:

    Bin Krankgeschrieben und das auch schon seit längerem das Problem ist das ich bald in die 78 Monat falle.

    Habe mit der Krankenversicherung geredet und die meinte da ich jetzt zu meiner alten Diagnose eine neue Diagnose zusätzlich bekommen habe, aber die alte Diagnose noch nicht Beendigt war, ( ganz wichtig) die neue Diagnose mit in die alte rein läuft.

    Was bedeutet das jetzt für mich beide als beendigen und vom Arzt bestätigen lassen, und wieder arbeiten.

    Und danach wieder zum Arzt und es nochmal Analysieren lassen, oder werden die nicht mehr als neue Diagnose anerkannt.

    Welche Möglichkeiten habe ich um nicht in das Arbeitslosengeld 1 zu rutschen.

    Bitte um Hilfe.

  • user
    Christoph
    am 19.01.2022

    Guten Abend,

    folgender Sachverhalt: ich bin nun seit 6 Monaten krankgeschrieben. Werde wahrscheinlich mein Krankenstand noch 6-8 Wochen verlängern müssen.

    Danach will ich am liebsten kündigen wegen Mobbing.

    Bin seit 10 Jahren angestellt in der Firma.

    Meine Frage: Kriege ich nach meinem Krankenstand und während der Kündigungsfrist wieder mein Lohn?

    Wie läuft das Ganze ab?

    Vielen Dank im Voraus

    • user
      Christian Schultz
      am 20.01.2022

      Hallo Christoph, solange Ihr Arbeitsvertrag noch läuft und Sie nicht krankgeschrieben sind, würden Sie Lohn erhalten. Bedenken Sie aber, dass Sie bei eigener Kündigung ohne triftigen Grund ziemlich sicher eine 12-wöchige Sperre beim Arbeitslosengeld aufgebrummt bekommen. Lassen Sie sich da lieber noch einmal arbeitsrechtlich beraten.

  • user
    Ursula Monauni
    am 04.11.2021

    Sehr geehrter Herr Schulz,

    bin Copd-Patient und soll nun 16 Std. Sauerstoff nehmen, was ich abgelehnt habe. war nun wieder arbeiten, doch der lange Hinweg und die körperliche Arbeit schaffe ich nicht mehr. Das heißt nun das ich wahrscheinlich in diesem Berufsfeld nicht mehr arbeiten kann, also dauerhaft Krankschreibung. Wollte nun zur Reha .

    Meine Frage: ist dies nun sinnvoll oder nicht?

    Im Vorhaus herzlichen Dank an Sie für Ihre Unterstützung!

    • user
      Christian Schultz
      am 04.11.2021

      Hallo Ursula, Ihre Frage können wir nicht seriös im Forum beantworten. Dazu müsste man sich zunächst Ihre allgemeine Situation (Job, Gesundheit, Finanzen) ansehen. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Maria
    am 06.10.2021

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    sehr geehrte Damen und Herren,

    die formlose erste Nachricht bitte ich vielmals zu entschuldigen. Habe mich sehr bemüht, mein Anliegen gut "einzudampfen". Auf Kosten der eigentlich angemessenen Ansprache...

    Die Rücksprache mit meinen Ärzten empfinde ich als Chance und bin dankbar für jeden Anhaltspunkt, welche Info ich geben kann. Vielen lieben Dank vorab!

    Beste Grüße

    Maria

  • user
    Maria
    am 06.10.2021

    Folgender Sachverhalt: nach Aussteuerung weiter krankgeschrieben, in ALG-Antrag angegeben: grundsätzl. Bereitschaft zur Arbeit (Rahmen meiner Möglichkeiten), eingeschränkte wöch. Arbeitsstunden höchstens 18 h (letzter Arbeitsumfang). Geeigneter Zeitpunkt einer Reha schwierig (alleinerziehend, Umzug geplant abhängig von Kita, mehrfache Wechsel von Ort und Fremdbetreuung schwierig für Kind). Arzt und Therapeutin wollen vor der Rücksendefrist (08.10.) des Ärztl. Befundbogens vom ÄD mit mir sprechen. Unklar ist: wie werden ihre Angaben bewertet v.a. bei den Punkten "Arbeitsunfähigkeit", "weitere erforderliche Maßnahmen"ˋ. Der schlimmste Ausgang wäre, an ALG2 verwiesen zu werden.

    1. Habe ich richtig verstanden: ALG1 würde abgelehnt werden, wenn der ÄD bescheinigt:

    a) Leistungsfähigkeit <3Std./Tag (<15/Woche) UND weniger als 6 Monate Dauer (Nahtlosigkeitsregelung entfällt)

    b) Leistungsfähigkeit >3 und <6 Std./Tag (>15/Woche) UND mehr als 6 Monate Dauer (Anspruch weder auf Nahtlosigk. noch "normales" ALG1)

    2. Kann ich mich (trotz Beurteilung ÄD) der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen? Wieviele Bewerbungen, verpflichtende Massnahmen muss ich leisten? Habe ich Einfluss darauf?

    3. Bei Bewilligung "normales" ALG1: kann mich ÄD trotzdem zum Reha-Antrag verpflichten?

    Herzlichen Dank vorab für Ihre Unterstützung!

    • user
      Christian Schultz
      am 12.10.2021

      Hallo Maria, ich versuche, Ihre Fragen so gut wie möglich zu beantworten:

      1. Sie haben Anspruch auf ALG I. Das ist fakt, lassen Sie sich also nicht wegschicken. Entweder nach der Nahtlosigkeitsregelung oder eben im Rahmen Ihres restlichen Leistungsvermögens. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nahtlosigkeit-wer-entscheidet-das-eigentlich

      2. Falls Sie das ALG I nur im Gegenzug zur Vermittlung bekommen, hängt alles weitere von Ihrem Vermittler ab. Das ist sehr unterschiedlich.

      3. Zur Reha werden Sie meistens nur geschickt, wenn die Nahtlosigkeit zur Anwendung kommt (siehe oben).

      Ich empfehle Ihnen eine persönliche Beratung. Zum Beispiel beim SoVD.

  • user
    Christian
    am 04.10.2021

    Hallo,

    ich bin 51 Jahre alt und meine Aussteuerung steht Ende des Jahres an. Ich habe gerade eine Rehamaßnahme absolviert, die mir bescheinigt, dass ich wegen Rückenleiden in meinem Beruf als Kraftfahrer weniger als 3h am Tag arbeiten kann. Das Leistungsvermögen im allgemeinen Arbeitsmarkt wird mit mehr als 6h angegeben. Wird in diesem Falle ein Erwerbsminderungsrentenantrag genehmigt bzw. macht ein Antrag Sinn? Muss ich vor Aussteuerung bei der Arbeitsagentur melden? Kann mich mein Arbeitgeber einseitig kündigen? Wenn ja, steht mir eine Abfindung nach mehr als 20 Jahren zu? Wie langte bekomme ich dann Leistungen vom Arbeitsamt? Vielen Dank und Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 12.10.2021

      Hallo Christian, alle Fragen kann ich hier nicht beantworten. Aber zur EM-Rente: Die kommt nur in Frage, wenn Sie für alle Tätigkeiten zu krank sind (unter drei Stunden am Tag). Und Sie sollten sich rund zwei Monate vor dem Ende des Krankengeldes bei der Arbeitsagentur melden: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/aussteuerung-wann-zum-arbeitsamt

  • user
    Angela Klieber-Langer
    am 09.09.2021

    Hallo,

    Ich bin jetzt seid über zwei Jahren krankgeschrieben.

    Mitlerweile bin ich ausgesteuert, habe aber noch eine Anstellung. Ich beziehe zur Zeit Arbeitslosengeld.

    Gestern hatte ich ein Telefonat mit dem Arbeitsamt. Diese wollen mir jetzt ein Formular schicken das ich bei meinem Arbeitgeber einreichen soll. Angeblich geht es darum ob er mich weiter beschäftigt. Ich bin aber nicht arbeitsfähig.

    Das Arbeitsamt meint, wenn mein Arbeitgeber mich weiter beschäft bekomme ich kein Geld mehr, egal ob ich krankgeschrieben bin oder nicht.

    Ich bitte um Rat.

    Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 10.09.2021

      Hallo Angela, das ist so richtig und wird von der Arbeitsagentur immer so gemacht. Ich habe in all den Jahren hier beim SoVD aber noch nie erlebt, dass ein Arbeitgeber eine "leidensgerechte" Stelle - denn für Ihre eigentliche Arbeit sind Sie ja krankgeschrieben - angeboten hat. Da sollten Sie sich also keine allzu großen Sorgen machen.

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    Angelika
    am 15.07.2021

    Habe ich als Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach der Aussteuerung? Wenn ja, wie weit wird zurückgerechnet. 15 Monate?

    Ich habe nicht gekündigt und werde mich beim Arbeitsamt arbeitslos melden.

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      Christian Schultz
      am 17.07.2021

      Hallo Angelika, grundsätzlich besteht noch ein Anspruch auf Urlaub nach der Aussteuerung. Wie weit zurückgerechnet wird, weiß ich nicht. Beim SoVD beraten wir nicht zum Arbeitsrecht. Es ist aber nicht immer sinnvoll, den Urlaub zu nehmen. Hier kommt es auf verschiedene Fragen an, mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/aussteuerung-und-urlaubsabgeltung

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    Sabine
    am 17.06.2021

    Sehr geehrter Herr Schultz!

    Ich habe folgende Frage: Ich habe von meiner Krankenkasse ein Schreiben zu meiner bevorstehenden Aussteuerung bekommen. Werde aber davor schon wieder über eine Wiedereingliederungsmaßnahme (nach Burnout) an meinen Arbeitsplatz zurückkehren. In dem Schreiben der KK steht, dass ich nun bis Januar 2023 (ich denke die Blockfrist) keinen Anspruch mehr auf Krankengeld habe. Ich bin 62 Jahre alt und Erzieherin bei Kleinkindern und habe seit Jahren große Probleme mit dem Rücken. Es gibt ja auch andere Krankheiten die man bekommen könnte. Stimmt das dann was die KK androht? bekomme ich dann kein Krankengeld mehr, obwohl ich über 43 Jahre eingezahlt habe und fast nie krank war.

    Vielen Dank für Ihre Mühe

    Sabine

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      Christian Schultz
      am 17.06.2021

      Hallo Sabine, Sie haben das bereits richtig gesehen. Einen Anspruch auf Krankengeld hätten Sie (bei der gleichen Erkrankung) erst wieder nach Ablauf der dreijährigen Blockfrist. Sollten Sie jedoch (z.B. im Rahmen der Wiedereingliederung) eine völlig andere Krankheit bekommen, würde daraus auch ein komplett neuer Anspruch auf Krankengeld entstehen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/neue-krankheit-neue-blockfrist-wieder-krankengeld

  • user
    Natalie HAASE
    am 21.12.2020

    GUTEN Tag.Ich bin noch kein Mitglied würde aber gerne Mitglied werden.Ich brauche dringend Beratung da mein Krankengeld zum 7.2.ausläüft ich aber weiterhin arbeitsunfähig bin.Mit freundlichen Grüssen

    Natalie Haase

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2021

      Hi Natalie, kein Problem - bei uns gibt es keine Wartezeit, Sie können nach Beitritt direkt beraten werden. Mitglied werden können Sie hier: www.sovd-sh.de/mitgliedschaft/mitglied-werden

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