45 Versicherungsjahre: Zählt Erwerbsminderungsrente hier mit?
Wer sich schon vor der Regelaltersrente in den Ruhestand verabschieden möchte, kann dies tun. Die Deutsche Rentenversicherung kennt verschiedene…
Behinderung Armut Gesundheit Wer schwer erkrankt, hat schon genug Schwierigkeiten. Wenn sich jetzt auch noch die Kasse querstellt und elementare Leistungen versagt, ist Not am Mann. Wir beim Sozialverband helfen Ihnen, wenn sich die Krankenkasse weigert, das Krankengeld weiter zu bezahlen.
Wir prüfen Ihre Ansprüche, wenn es um Hilfsmittel geht. Und wir klären für Sie, ob die von der Krankenkasse eingeforderte Reha tatsächlich nötig ist.