Direkt zu den Inhalten springen

Letzte 24 Monate vor Rente arbeitslos: Was bedeutet das für die Wartezeit?

Aktuelles Rente Armut

In den letzten zwei Jahren vor dem Rentenstart sollten Sie nicht arbeitslos werden. Doch welche negativen Auswirkungen der Bezug von Arbeitslosengeld wirklich nach sich zieht, hängt von mehreren Faktoren ab.

Letzte 24 Monate vor Rente arbeitslos: Was bedeutet das für die Wartezeit?

Ein Jobverlust ist - rein finanziell betrachtet - immer problematisch. Denn das nun folgende Arbeitslosengeld ist in jedem Fall deutlich niedriger als Ihr letzter Netto-Verdienst. Falls Sie die Voraussetzungen zum Arbeitslosengeld I gar nicht erst erfüllen, droht gar der Gang zum Jobcenter. Inklusive Vermögens- und Einkommensprüfung für Sie und Ihren Lebenspartner.

Unmittelbar vor der Rente muss noch ein weiterer Punkt beachtet werden: Denn für jegliche Art von Altersrente müssen gewisse Kriterien erfüllt sein - die sogenannte Warte- oder Versicherungszeit.

Arbeitslosigkeit und Wartezeit

Wenn wir es auf den Punkt bringen wollen, bedeutet das: Immer wenn Sie Arbeitslosengeld I oder II erhalten, hat das auch Auswirkungen auf Ihre spätere Rente. Erstens sinken Ihre Rentenansprüche, da nun weniger Beiträge auf Ihr Rentenkonto fließen. Und zweitens, weil mitunter Lücken in der Wartezeit für Ihre späteren Rentenpläne entstehen können.

Doch atmen wir einmal kurz durch. Denn in den meisten Fällen bedeutet Arbeitslosigkeit erst einmal nicht den Weltuntergang - zumindest mit Blick auf die Versicherungszeit in der Deutschen Rentenversicherung.

Drei Arten der vorgezogenen Altersrente

Wenn es um die ganz normale Regelaltersrente geht, müssen Sie sich überhaupt keine Sorgen machen. Denn hier sind lediglich fünf Versicherungsjahre vonnöten. Kritisch kann es werden, wenn wir über eine vorgezogene Altersrente sprechen. Und hier gibt es drei verschiedene Varianten. Die mit Schwerbehindertenausweis, die nach 45 Versicherungsjahren und die klassische "Rente mit 63".

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Neben dem Schwerbehindertenausweis - also einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 - muss Ihr Rentenkonto für diese Rentenart mindestens 35 Versicherungsjahre aufbieten.

Die wichtige Botschaft lautet: Diese 35 Jahre müssen nicht unbedingt aus reinen "Arbeitsjahren" zusammengesetzt sein. Natürlich ist das die einfachste Möglichkeit, auf Versicherungszeiten in der Rentenversicherung zu kommen. Aber bei dieser Wartezeit spielt auch eine ganze Palette weiterer Ereignisse aus Ihrem Lebenslauf eine Rolle.

Arbeitslosigkeit stellt an dieser Stelle überhaupt kein Problem dar. Sowohl Arbeitslosengeld I als auch "Hartz IV" zählen voll zur Wartezeit. Unbegrenzt, selbst wenn Sie über viele Jahre hinweg auf Jobsuche waren. Diese Zeiten werden bei den 35 Jahren voll berücksichtigt.

Altersrente für langjährig Versicherte

Die "Rente mit 63" ist nur mit Abschlägen zu haben. Häufig wird diese Variante mit der abschlagsfreien "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" verwechselt. Aber was die Wartezeit angeht, läuft es hier ganz genau so wie bei der Schwerbehindertenrente - wir benötigen 35 Versicherungsjahre. Und auch hier macht Ihnen Arbeitslosigkeit keinen Strich durch die Rechnung.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Bei dieser Variante müssen Sie zum Rentenstart mindestens 45 Versicherungsjahre auf dem Konto haben. Doch jetzt wird es interessant. Denn bei dieser ganz besonderen Form der Wartezeit zählt nur das Arbeitslosengeld I mit. Nicht "Hartz IV". Und auch nicht die frühere Arbeitslosenhilfe. Wenn Sie also aufgrund unglücklicher Umstände über mehrere Jahre arbeitslos gewesen sind, kann das ein großes Problem bei der Wartezeit bedeuten.

"Sie wissen nicht, welche Wartezeiten Sie erfüllen? Ab 55 erhalten Sie alle drei Jahre die sogenannte Rentenauskunft von der DRV. Darin finden Sie unter anderem wesentliche Infos über Ihre Versicherungszeiten."

Christian Schultz
SoVD Schleswig-Holstein

Bei der Rente nach 45 Versicherungsjahren zählt also nur der Bezug von ALG I. Jedoch mit einer wichtigen Ausnahme - nicht in den letzten 24 Monaten vor dem Beginn dieser Rentenart. Mit diesem gesetzlichen Kniff wollte die damalige Bundesregierung verhindern, dass sich geburtenstarke Jahrgänge weitere zwei Jahre früher in die abschlagsfreie Rente verabschieden.

24 Monate vor der Rente: Arbeitslosigkeit vermeiden

Wenn es um die Altersrente nach 45 Jahren geht, müssen Sie beim Thema Arbeitslosigkeit also besondere Vorsicht an den Tag legen. Auch wenn die letzten zwei Jahre vor dem Rentenbeginn nicht als Wartezeit anerkannt werden: Rentenbeiträge zahlt die DRV in dieser Zeit trotzdem auf Ihr Konto. In gewohnter Höhe, also auf Grundlage von 80 Prozent Ihres letzten Bruttogehalts.

Es ist auch nicht so, dass die letzten zwei Jahre komplett für die Versicherungszeit verloren gehen, wenn Arbeitslosigkeit dazwischenkommt. Wer also zwischendurch arbeitet, bekommt in dieser Phase zusätzliche Monate für die Wartezeit dazu. Hierfür ein Beispiel.

Petra aus Heide hat 44 Versicherungsjahre und neun Monate zusammen, als sie ihren Job verliert. Unglücklicherweise genau zwei Jahre vor dem geplanten Start in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Nun bezieht sie Arbeitslosengeld I. Doch sie hat Glück: Schon nach einem halben Jahr findet sie eine neue Stelle und zahlt somit wieder Pflichtbeiträge an die DRV.

Leider verliert Petra diesen Job bereits nach fünf Monaten - im Rahmen der Probezeit. Nun erhält sie ihren restlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die fünfmonatige Beschäftigungszeit wird bei der 45-jährigen Wartezeit voll angerechnet. Obwohl es sich um die letzten 24 Monaten vor dem Rentenstart handelt. Und obwohl Petra davor und danach ALG I bezogen hat.

Fazit

Der Bezug von Arbeitslosengeld wird bei allen Formen der vorgezogenen Altersrente als Wartezeit berücksichtigt. Lediglich die letzten 24 Monate vor der Altersrente für besonders langjährig Versicherte sind kritisch. Zwar werden in dieser Phase Rentenbeiträge durch die Arbeitsagentur abgeführt. Als Wartezeit findet diese Situation jedoch keine Anerkennung.

Sie müssen den Kopf jedoch nicht in den Sand stecken. Denn selbst wenn Sie Ihren Job in dieser heiklen Phase verlieren und auf Arbeitslosengeld angewiesen sind, gibt es Mittel und Wege, wie Sie Ihre 45-jährige Versicherungszeit doch noch vervollständigen können.


Kommentare (164)

  • user
    Harald
    am 09.04.2024

    Frage zur Anrechnung von Arbeitslosengeld1-Zeit (mit Alter 63 Jahre für 24 Monate) nach Altersteilzeit auf Rentenkürzung.

    Hallo,

    ich bin Jahrgang 1962. Meine Altersteilzeit läuft am 30.06.2025 aus. Nach Auskunft der Rentenversicherung erreiche ich den Status langjährig versichert (45 Beitragsjahre) quasi erst mit Erreichen der Altersrente. Voraussetzung für Rentenbezug mit 63 Jahren d.h. Renten - Zeiten größer 35 Jahre sind erreicht.

    Aktuell würde für mich der Renteneintritt zum 01.07.1962 eine Rentenkürzung von 44 Monaten a 0,3% d.h. in Summe ein Rentenabschlag von 13,2% betragen.

    Wie würde sich der Bezug von 24 Monaten Arbeitslosengeld1 / ALG1 (07.2025 – 06.2027) unmittelbar nach der Altersteilzeit (Alter 63 – 65 Jahre) auf den Rentenabschlag auswirken, beim Renteneintritt dann in 07.2027. Kann ich dann mit einer geringeren Rentenkürzung rechnen (24 Monaten 0,3% = 7,2%)?. Würde dann bei Renteneintritt in 07.2027 der absolute Rentenabschlag 6,0% betragen? Ist das so umsetzbar?

    Sofern beim o.g. Bezug von ALG1 keine Anrechnung auf die Rentenkürzungen erfolgt, so stellt sich die Frage, ob es ein "Schlupfloch" zum Umgehen der Bestimmung gibt, damit dann doch noch der Rentenabschlag (7,2% oder ein Teil davon) von der Rentenversicherung anerkannt wird?

    • user
      Christian Schultz
      am 09.04.2024

      Hallo Harald, je später Sie über die Altersrente für langjährig Versicherte in Rente gehen, desto geringer der Abschlag. Pro Monat, den Sie später gehen, macht 0,3 Prozent Abzug weniger. Das kann natürlich auch durch den Bezug von ALG I erreicht werden.

      Was jetzt in Ihrer Situation am sinnvollsten ist, müsste man aber in einer persönlichen Beratung klären.

      • user
        Harald
        am 09.04.2024

        Hallo Herr Schultz,

        vielen Dank für Ihre Antwort. Ihre Antwort bezieht sich leider nicht auf meine konkrete Frage, da ich den Status "langjährig versichert" d.h. 45 Beitragsjahre nie d.h. nicht vor dem regulären Rentenalter erreichen werde und danach auch nicht gefragt hatte.

        Konkret hatte ich angefragt ob mir die Zeit des Bezugs von ALG1 (2 Jahre/Arbeitslosigkeit) so angerechnet wird, daß sich die Rentenabschläge durch die Zeit der Arbeitslosigkeit um 7,2% reduzieren werden (24 Monate a 0,3%)? Oder wird in meiner speziellen Situation (Arbeitslosigkeit nach befristetem Vertrag=Altersteilzeit im Alter von 63 bis 65 Jahren und mit direkt folgender Rente) die um 7,2% REDUZIERTE Rentenkürzung von der Rentenversicherung verwehrt?

        Die Frage bezieht sich auf meine spezielle Situation:

        Nach Ende meiner Altersteilzeit d.h. mit Ende des Altersteilzeitvertrags möchte ich mich mit 63 Jahren arbeitslos melden. Dauer Arbeitslosigkeit: 2 Jahre (Alter: 63 - 65 Jahre). Unmittelbar danach d.h. nach der Arbeitslosigkeit würde dann mein Renteneintritt im Alter von 65 Jahren und mit Rentenabschlag von 6,0% erfolgen.

        • user
          Christian Schultz
          am 10.04.2024

          So ist es, genau das hatte ich geantwortet. Wenn Sie durch die Arbeitslosigkeit später in Rente gehen, verringert sich auch der Abschlag.

          Bei weiteren Fragen nutzen Sie am besten die kostenlose Beratung der Deutschen Rentenversicherung. Da kann man Ihnen das anhand Ihres Rentenkontos individuell vorrechnen.

  • user
    Tido
    am 28.03.2024

    Moin,

    habe folgende Situation, ich werde jetzt das ALG I in Anspruch nehmen müssen. Ob ich eine neue Beschäftigung in meinem Beruf in Vollzeit finde ist eher unwarscheinlich (Hoffung besteht). Mit meinen jetzt 62 Jahren und unter 45 Jahren, jedoch über 35 Jahren Beschäftigungszeit, würde ich das ALG I für max. 24 Monate bezieghen können. Ich überlege, im Anschluß einen Rentenantrag und einen Verschlimmerungsantrag (MdE derzeit 30%) zu stellen.

    Man sagt mir, wenn ich die 50% MdE erhalte, dann könnte ich ohne Abzüge mit 65 Jahren in Rente, wäre dann 64 Jahre nach ALG I Bezug und könnte mit Abzügen in Rente gehen.

    Lt den Informationen werden die zwei Jahre ALG I vor der Rente nicht als Wartezeit angerechnet. Besteht die Möglichkeit diese Regelung zu umgehen, z.B. durch eine Arbeitsaufnahme egal was oder Minijob? Wie lange müsste die Arbeitszeit dauern, reicht 1 Monat oder deutlich länger?

    Wenn ich das richtig verstanden habe werden während des ALG I Bezugs direkt vor der Rente, auch wenn die Wartezeit nicht angerechnet wird, zumindest die Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt.

    • user
      Christian Schultz
      am 28.03.2024

      Hallo Tido, beim Bezug von ALG I werden immer Rentenbeiträge auf Ihr Konto gezahlt. Problematisch für die Wartezeit sind nur die letzten 24 Monate vor dem Rentenbeginn. Und auch nur bei der 35-jährigen Wartezeit. Wenn Sie den GdB 50 bekommen, spielt das für Sie alles keine Rolle.

      Und falls es doch die 45-jährige Wartezeit sein soll, schauen Sie mal hier rein: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-63-in-die-rente-aber-vorher-arbeitslos

  • user
    Ralf Pätzold
    am 20.03.2024

    Hallo,

    mit meinem 61. Geburtstag bin ich arbeitslos geworden. Zur Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) fehlen mir noch acht Monate. Als Geburtsjahrgang 1962 könnte ich mit 64 Jahren und acht Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Bleibe ich jetzt arbeitslos und würde zwei Jahre ALG I und den Rest bis zur Rente selbst überbrücken, lägen drei Jahre und acht Monate bis zum Rentenbeginn dazwischen. Die letzten beiden Jahre werden mir nicht angerechnet. Bekomme ich meine "45 Jahre" mit den zusätzlichen 20 Monaten noch voll, oder mache ich hier einen Denkfehler?

    • user
      Christian Schultz
      am 20.03.2024

      Hallo Ralf, das ist schon richtig: Der Bezug von ALG I zählt bei der 45-jährigen Wartezeit mit. Eben nur nicht in den letzten 24 Monaten vor Rentenbeginn.

  • user
    Claudi
    am 10.03.2024

    Hallo, mein Arbeitsvertrag endet zum 30.06.2024 mit meinem 62. Geburtstag. Ich habe dann 45 Beitragsjahre für die Rentenversicherung erreicht. Ich kann dann zum 01.03.2027 in die Rente für besonders langjährige Versicherte gehen. Ab 01.07.24 werde ich mich arbeitslos melden. Ich habe gelesen, dass man gegenüber dem Arbeitsamt erklären kann, dass man auf eine Arbeitsvermiitlung verzichten kann. Sofern man verbindlich erklärt frühestmöglich in Rente zu gehen. Also bei mir mit der Rente nach 45 Beitragsjahren aufgrund der Rente für besonders langjährige Versicherte. Gibt hierzu eine gesetzliche Grundlage?

    • user
      Christian Schultz
      am 11.03.2024

      Hallo Claudi, wo haben Sie das denn gelesen? Ich habe gerade mit einem Kollegen aus unserer Rechtsschutz-Abteilung gesprochen: Eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es nicht.

  • user
    Nobby
    am 08.03.2024

    Hallo, ich bin Jahrgang 1962 ( November ). Die Voraussetzungen für die Rente für langjährig Versicherte ( Wartezeit von 35 jahren ) habe ich schon länger erfüllt. Ich hatte ohnehin geplant per 01.12.2025 in Rente zu gehen, da ich zusätzlich zur Altersrente ( wenn auch dann mit 13,2 % Abschlägen ) einen Versorgungsbezug - aus einer früheren Beschäftigung - erhalte, der aber wesentlich höher ist, als der 13,2 % tige Abschlag. In den Genuß von diesem Versorgungsbezug kann ich aber nur gelangen, wenn ich einen Rentenbescheid vorlegen kann. In meiner derzeitigen Firma, in der ich seit Dezember 2019 eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung nachgehe, müssen Kosten, insbesondere Personalkosten reduziert werden. Ich spiele daher mit dem Gedanken, mich von meinem Chef " kündigen " zu lassen, um Kollegen, die wesentlich jünger sind, ihren Arbeitsplatz zu erhalten. Da ich älter als 58 jahre bin, würde meine max. Bezugsdauer von ALG 1 24 Monate betragen. Nun meiner Frage: Wenn ich z.B. am 01.10.2024 eine Kündigung erhalte, könnte ich dennoch per 01.12.2025 in Rente gehen ? Vielen Dank im Voraus !

    • user
      Christian Schultz
      am 11.03.2024

      Hallo Nobby, vielleicht habe ich irgendetwas überlesen: Aber warum sollte das nicht gehen? Sie sind dann ja 63 und gehen mit Abschlag in Rente.

  • user
    Michael Herzenstiel
    am 07.03.2024

    Hallo,

    ich könnte zum 01.08.2024 abschlagsfrei in Rente gehen da ich bereits über 46 Jahre arbeite. Zudem habe ich auch einen Schwerbehindertenausweis mit 60%. Aber den benötige ich nicht da die 45 Jahre voll sind. Wäre es ein Nachteil,außer das die Versteuerung der Rente prozentual jedes Jahr steigt, wenn ich noch eine zeitlang in krankengeldbezug gehe? Oder anderst formuliert wäre dies von Vorteil?

    • user
      Christian Schultz
      am 07.03.2024

      Hallo Michael, beim Krankengeld werden Rentenbeiträge gezahlt. Ihre Rente würde also noch leicht ansteigen. Ob das aber den steuerlichen Aspekt aufwiegt, muss man sich individuell anschauen.

  • user
    Rene Märten
    am 12.02.2024

    Hallo,

    Ende 2025 wird unser Werk geschlossen und alle müssen gehen. Bin dann 57. Danach gibt es noch ein Jahr Auffanggesellschaft. Angenommen, ich finde keinen Job mehr (was mit 58 wahrscheinlich recht wahrscheinlich ist). Zählt die Arbeitslosenzeit dann auch für meine Arbeitsjahre?

    • user
      Christian Schultz
      am 13.02.2024

      Hallo Rene, Sie meinen, ob die Arbeitslosigkeit dann als Wartezeit für die Rente zählt? Ja, das tut sie.

  • user
    Anette
    am 31.01.2024

    Hallo,

    ich bin 62 Jahre und mein Arbeitgeber möchte mich krankheitsbedingt kündigen. Ich habe immer Vollzeit gearbeitet, demzufolge wäre ich 2 Jahre ALG 1. Meine Frage: Werden in dem Fall diese 2 Jahre auf die Wartezeit zur Rente angerechnet.

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 31.01.2024

      Hallo Anette, wenn es um die 45-jährige Wartezeit geht, zählt das nur mit, wenn es NICHT die letzten beiden Jahre vor dem Rentenbeginn sind. Sonst müssen Sie sich nebenbei noch einen Minijob suchen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-63-in-die-rente-aber-vorher-arbeitslos

      • user
        Uwe Elbe
        am 27.02.2024

        Was ist der Unterschied zwischen 2 Jahren Arbeitslosigkeit mit z.B. 40 Jahren und 2 Jahren Arbeitslosigkeit vor Renteneintritt?

        Ausser Ungerechtigkeit kann ich keinen Unterschied ausmachen.

        • user
          Christian Schultz
          am 27.02.2024

          Mit dieser Regelung wollte die damalige Bundesregierung verhindern, dass gut ausgebildete Fachkräfte zwei Jahre vor der Rente noch einmal Arbeitslosengeld beziehen - und dann ohne weiteren Abschlag in die Rente gehen.

          • user
            Tido
            am 28.03.2024

            Diese Regelung ist aus Arbeitgeber- und Regierungssicht irgendwie verständlich, aber leztendlich geht es um den Einzelnen mit seinen ggf. Einschränkungen nach so vielen Jahren der Arbeit.

            Wie lange müsste ich denn noch arbeiten (wenn möglich, Vollzeit oder Minijob?), sollte der Fall bei mir eintreten, wenn ich vor meinem Erreichen der 63 Jahre zwei Jahre ALG I in Anspruch nehmen müsste und ich die Wartezeit angerechnet bekommen möchte.

  • user
    Frank
    am 25.01.2024

    Wenn die im o.g. Beispiel genannte "Petra aus Heide" (mit 44 Jahre und 9 Monate Pflichtbeitragsmonaten) den zwischenzeitlichen 5-monatigen Job nun nicht geleistet hätte (also volle 24 Monate ALG1 bezogen hätte) ABER stattdessen 3 Monate später (also z.B. als 1964er Jahrgang erst mit 65J + 3M) die abschlagfreie Rente beantragen würde, würden ihr dann vielleicht die ersten 3 Monate des 24-monatigen-ALG1 für die Berechnung der erforderlichen 45 Jahre angerechnet werden?

    Sie würde dann ja 3 Monate nach dem Ende des ALG1 (noch) keine Rente beziehen ("Privatier" sein / vom Ersparten leben) und dann erst ab 65J+3M die abschlagfreie Rente beantragen. Es heißt doch: alle ALG1-Zeiten zählen mit - außer denen die 24 Monate DIREKT VOR Rentenbeginn in Anspruch genommen wurden.

    In der 24-Monate-Zeitspanne vor dem tatsächlichen Rentenbeginn hätte sie ja nur 21 Monate ALG1 bezogen. Die 3 Monate ALG1-Bezug davor müssten dann doch für die Berechnung der 45 Jahre noch mitberücksichtigt werden - oder?

    Sie würde also auf 3 Monate Rente verzichten, hätte aber danach dann aber eine abschlagfreie Rente - also 7,2% mehr.

    Anders/kürzer gefragt: Kann man sich durch ein Aufschieben des Rentenbeginns einzelne Monate eines "finalen" 24-monatigen-ALG1-Bezugs für die 45Jahre-Berechnung "dazukaufen"?

    • user
      Christian Schultz
      am 25.01.2024

      Es geht bei der 45-jährigen Wartezeit nur um die letzten 24 Monaten vor dem unmittelbaren Rentenbeginn. Wenn man später in Rente geht, zählt der Bezug von ALG I also als Wartezeit.

  • user
    Bärbel Friedhoff
    am 07.01.2024

    Hallo,

    Ich habe folgende Situation. Geboten im Januar 1961 wären meine 45 Jahre im August 2025 voll. Nun bin ich aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt worden. Das heisst ab März 2024 werde ich arbeitslos. Erschwerend kommt hinzu, dass ich bis Dezember 2025 noch in Privatinsolvenz bin. Verstehe ich das richtig, dass wenn ich keine Arbeit mehr finden sollte, ich die Rente für besonders langjährig Versicherte nicht in Anspruch nehmen kann? Welche Möglichkeiten bleiben mir, um das trotzdem zu erreichen?

    Vielen Dank vorab für die Info.

    Mit freundlichen Grüßen

    Bärbel Friedhoff

  • user
    Uli J
    am 04.01.2024

    Hallo,

    wie verhält es sich mit der Wartezeit bei einer abschlagsfreien Erwerbsminderungsrente, wenn unmittelbar zuvor z.B. 2 Jahre lang ALG1 bezogen wurde? Zählen diese 2 Jahre ALG 1 zur erforderlichen Wartezeit von 40 Jahren für eine abschlagsfreie EM-Rente dazu oder verhält es sich wie bei der Rente für besonders langjährige Versicherte , bei der die 2 Jahre ALG1 vor der Rente nicht zählen?

  • user
    Thomas B
    am 09.12.2023

    Hallo zusammen,

    ich bin Jahrgang 62 und hatte im September 23 meine 45 Jahre voll. In die Rente für besonders langjährig Versicherte könnte ich ohne Abzüge zum 01.12.2026 eintreten.

    Da meine Firma wegen Auftragsmangel betriebsbedingte Kündigungen ausspricht, werde ich ab 01.04.2024 für 12 Monate in eine Transfergesellschaft wechseln, welche der Arbeitgeber bei 80% Lohnfortzahlung ermöglicht.

    Das heißt, ich würde ab 01.04.25 in die Arbeitslosigkeit gehen.

    Demnach würde ich 20 Monate vor der Rente für besonders langjährig Versicherte Arbeitslos sein.

    Was hat das für Konsequenzen?

    Kann ich Zwangsverentet werden?

    (Das möchte ich nicht.)

    Oder kann ich ohne Abschläge nach 20 Monaten Bezug ALG 1 dann zum 01.12.26 mit 64 Jahren und 8 Monaten in die Rente gleiten?

    Verliere ich irgendwelche Ansprüche?

    Zählen die 12 Monate Transfergesellschaft als Wartezeit?

    Was wäre zu beachten?

    Vielen Dank für Ihre Mühen im Voraus.

    Mit besten Grüßen

    Thomas

  • user
    thomas urginus
    am 15.11.2023

    Hallo,

    ich habe jetzt 45 jahre arbeitszeit voll, im september 2024 bin ich 63.

    wenn ich dann arbeitslos würde, kann ich dann trotzdem vorzeitig mit 64 und 6 monaten in rente gehen, oder wird dann bis 67 gerechnet?

    danke für jede antwort!

    ????

    • user
      Christian Schultz
      am 16.11.2023

      Hallo Thomas, sobald die 45-jährige Wartezeit erfüllt ist, spielt es für den Rentenbeginn keine Rolle mehr, was in der Zwischenzeit passiert. Auch das Thema Arbeitslosigkeit kann Ihnen die Rente dann nicht mehr in die Zukunft verschieben.

  • user
    Edgar
    am 06.11.2023

    Hallo,

    Bin Jahrgang 1965 nun 58 Jahre und hätte 2027 dann 45 Jahre eingezahlt

    Da die Firma sehr stark Personal aus Kostengründen abbauen wird könnte ich Evtl mit Abfindung meinen Job bis Ende 2024 verlieren.

    Könnte ich da bis zu 2 Jahre Arbeitslosengeld beziehen und vorzeitig in Rente gehen ?

    Lg Edgar

    • user
      Christian Schultz
      am 07.11.2023

      Hallo Edgar, eine vorgezogene Altersrente bekommen Sie ohne Schwerbehinderung frühestens mit 63. Und dann bei Ihrem Jahrgang auch nur mit 14,4 Prozent Abschlag. Lassen Sie sich dazu am besten kostenlos bei der DRV beraten.

  • user
    Carina
    am 31.10.2023

    Guten Tag,

    vielen Dank für den interessanten Beitrag.

    Meine Mutter (*1964) ist schwerbehindert (GdB100 seit Geburt). Sie wird mit 63 Jahren problemlos die 35 Jahre voll bekommen (45 leider nicht da sie in der DDR gelernt hat). Sie arbeitet schwer körperlich und wir befürchten sie schafft es nicht bis 65 um ohne Abschläge in die Rente zu gehen. Wäre es möglich, sich mit 63 arbeitslos zu melden und 2 Jahre ALG1 zu erhalten ? Meine Mutter war bis auf kurz nach der Wende nie arbeitslos und hat immer körperlich gearbeitet. Es gibt leider keine Möglichkeit sie in einem Büro oder ähnlichem unterzubringen.

    Vielen Dank für ihre Antwort

  • user
    Clemens
    am 16.10.2023

    Ich bin Januar 1962 geboren, habe am 1.8.2023 45 Berufs/Beitragsjahre voll gehabt. Kann am 1.10.26 in Rente gehen. Was passiert wenn ich in dieser Zeit meinen Job verliere?

    • user
      Christian Schultz
      am 23.10.2023

      Dann können Sie bis zu 24 Monate ALG I beziehen.

      • user
        Clemens
        am 14.11.2023

        Schon klar, aber die Zeit von jetzt bis zum 1.10.2026, sind noch knapp 3 Jahre. Al-Geld bekäme ich 2 Jahre. Was würde das für die Rente bedeuten und wie brückt man das eine Jahr?

        • user
          Christian Schultz
          am 15.11.2023

          Das muss man sich speziell für Ihre Situation anschauen. Möglicherweise kann man Bürgergeld beziehen. Allgemein ist das nicht zu beantworten.

  • user
    Friedrich
    am 11.10.2023

    Hallo,

    ich bin 06.1967 geboren. Habe meine 45 Jahre Wartezeit normal im Alter von 63 Jahren erreicht.

    Kann ich mit 63 Jahren kündigen bzw. mir vom Arbeitgeber kündigen lassen und 24 Monate AGL 1 beziehen und anschließend dann mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen?

    Grüße

    Friedrich

  • user
    Katja
    am 03.10.2023

    Guten Tag,

    ich bin 63 J, habe die 45 Jahre Wartezeit voll, könnte ohne Abschlag in 02.2025 in Rente gehen. Aufgrund von sehr belastender Arbeitssituation (Mobbing) beabsichtige ich nun zum 31.12.2023 zu kündigen und für 1 Jahr ALG1 zu beziehen. Die 3-monatige Sperrzeit kann ich überbrücken.

    Gibt es hier Tücken, die meinen Plan gefährden? Ich bedanke mich im voraus für Ihren Rat.

    freundliche Grüße Katja

    • user
      Christian Schultz
      am 04.10.2023

      Hallo Katja, lassen Sie sich unbedingt arbeitsrechtlich beraten. Bei einer Kündigung verzichten Sie nicht nur auf eine mögliche Abfindung oder vielleicht sogar mögliche Ansprüche auf Urlaubsgeld. Die Sperre beim Arbeitsamt kann in Ihrem Alter auch sechs Monate umfassen. Denn geht es normalerweise um ein Viertel der Anspruchszeit. Also - auf jeden Fall persönlich beraten lassen.

  • user
    Ingrid
    am 02.10.2023

    Hallo, Ich bin Jahrgang 1961 und werde ab Januar 2024 meinen Arbeitgeber wechseln und eine auf ein Jahr befristete Stelle wechseln. Der neue Arbeitgeber wird zum Jahresende 2024 seinen Betrieb aus Altersgründen vollständig aufgeben und mich vereinbarungsgemäss kündigen. Mir würden dann noch 9 Monate zu einer abschlagsfreien Rente für besonders lang Versicherte fehlen. Wird mir dann die Zeiten der Arbeitslosigkeit in 2025 bis zur Rente angerechnet ?

    • user
      Christian Schultz
      am 04.10.2023

      Hallo Ingrid, Beiträge zur Rentenversicherung zahlt die Arbeitsagentur immer. Wichtig ist, dass Ihre 45-jährige Versicherungszeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bereits erfüllt ist, bevor Sie den Job aufgeben. Sonst muss man anders planen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-63-in-die-rente-aber-vorher-arbeitslos

  • user
    Gerhard
    am 27.09.2023

    Ich bin seit dem 15.08.2023 63 Jahre alt und habe 47Arbeitsjahre voll und gehe am 01.01.2025 ohne Abzug in Rente.

    Seit dem 01.11.22 bin ich Arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld für 24 Monate.

    Wie überbrücke ich jetzt den nov. und dez. 2024. In den Monaten bekomme ich derzeit kein Geld.

    Jobbemühungen wurden bisher aus Altersgründen abgelehnt.

    Danke für eine Rückantwort.

    Gerhard

    • user
      Christian Schultz
      am 27.09.2023

      Das muss man sich im Detail anschauen. Theoretisch möglich wären vielleicht Kranken- oder Bürgergeld. Aber wie gesagt - hier im Forum können wir das ohne nähere Infos nicht klären.

  • user
    Peter K.
    am 26.09.2023

    Hallo,

    mein Geburtsjahr ist 1962. Ich habe die 45 Jahre voll.

    Wenn ich zum 1.2.2024 arbeitslos werde (aus betrieblichen Gründen) kann ich dann zum 1.2.2025 mit Abschlag in Rente gehen?

    Wieviel Zeit zwischen zwei arbeitslosen Abschnitten muss vergehen damit man wieder zwei Jahre Alg.1 voll bekommt?

    • user
      Christian Schultz
      am 26.09.2023

      Hallo Peter, um Anspruch auf 24 Monate ALG I zu haben, müssen Sie 48 Monate arbeiten. Das ist also nicht mehr möglich. Allein für sechs Monate Anspruch muss man 12 Monate eingezahlt haben.

      Da Sie die 45 Versicherungsjahre bereits komplett haben, können Sie abschlagsfrei in Rente. Mit Ihrem Jahrgang allerdings erst mit 64 und acht Monaten: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/jahrgang-1962-und-rente-wann-geht-es-in-den-ruhestand

  • user
    Reiner
    am 13.09.2023

    Hallo,

    ich bin 1969 geboren, bekomme durch Studium die 45 Jahre eh nicht voll. Die 35 Jahre sind bereits erfüllt.

    Ich überlege mit 60 aufzuhören zu arbeiten, 1 Jahr zu überbrücken und dann 24 Monate ALG.

    Die Wartezeit bei der Dauer ALG ist mir also unwichtig, ich habe die letzten Jahre zusätzliche Einzahlungen

    in die Rentenversicherung geleistet und werde es wohl schaffen die 14,4 % Minderung auszugleichen.

    Spricht hier etwas dagegen bzw. ist die Wartezeit der einzige Nachteil?

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 13.09.2023

      Hallo Reiner, theoretisch würde das in jedem Fall funktionieren. In dem Übergangsjahr müssten Sie jedoch auch schauen, wie Sie krankenversichert sind. Zudem bin ich mir gerade nicht sicher, ob Sie bei der Arbeitsagentur möglicherweise noch eine Sperre erhalten.

      Eine persönliche Beratung sollten Sie daher unbedingt in Anspruch nehmen.

    • user
      Thomas
      am 19.09.2023

      Aus eigener Erfahrung:

      14,4% stimmt nicht! Den Fehler findet man überall.

      Die Zeit, (Also die Zeit, in der man früher in Rente geht) werden auch keine Einzahlungen in die Rentenversicherung gemacht. Das heißt: Es sind nicht nur die 14,4%. Man muss die Rentenpunkte in den nicht eingezahlten Monate/Jahre zusätzlich abziehen. Bei einem Höchstsatz und maximaler Ausnutzung der vorzeitigen Rente kommt man schnell auf ca. 20% Minderung.

      Dann kommen die Sozialabgaben (ca. 18,6%) noch runter und die Versteuerung ist auch noch da...

      Das bitte mal ausrechnen..

  • user
    Wachsmuth
    am 12.09.2023

    Anfrage: Ich bin 78 Wochen krank, danach Arbeitslos (Geboren 1963), Anspruch 24 Monate auf Arbeitslosengeld

    Kann ich danach übergangslos mit 63 in Rente in Rente gehen bei 40 Versicherungsjahren?

    Wird die Zeit der Arbeitslosigkeit angerechnet?

    Vielen Dank für eine Antwort.

  • user
    Angelika
    am 06.09.2023

    Hallo,

    ich kann zum 1. Juli 2029 in die Regelrente gehen. Zum 1. Juli 2027 kann ich die Rente für besonders langjährige Versicherte beziehen.

    Ich möchte nun aber vom 1. Juli 2027 bis zum 30 Juni 2029 in die Arbeitslosigkeit wechseln. Kann es mir hier passieren, dass ich Zwangsverrentet werde? Oder habe ich gute Aussichten auf meine 24 Monate Arbeitslosigkeit?

    Gruß Angelika

  • user
    Andreas
    am 01.09.2023

    Hallo. Bin Andreas. 1960 geboren und 47 Jahre anerkannte Arbeit. Am 01.12.2024 darf ich ohne Abzüge in die Rente gehen. Arbeitgeber bezahlt mich noch bis Ende April 2024 dann ALG 1 für 7 Monate. Rentenkasse hat mir gesagt! Kein Problem. Danke

  • user
    Robert
    am 23.08.2023

    Guten Morgen, ich bin Baujahr 1965, habe 2 abgeschlossene Ausbildungen. Zwischenzeitlich war ich selbstständig und komme auf 37 Beitragsjahre in der Rentenversicherung. Stand heute kann ich am 1.1.2029 mit 63 in Rente gehen.

    Was kann ich tun, um ab dem 60. Lebensjahr nicht mehr arbeiten zu müssen. Ich würde auch ein Jahr privat überbrücken.

    • user
      Christian Schultz
      am 23.08.2023

      Hallo Robert, da gibt es mehrere Weg. Alle mit Vor- und Nachteilen. Finanziell ist wohl die Option über das Krankengeld am besten. Dafür aber auch nicht ganz unproblematisch.

      Aber das können wir hier im Forum nicht für Sie auflösen, weil es immer auf die Details in Ihrem Leben ankommt. Lassen Sie sich bitte persönlich beraten.

  • user
    Michael Schmidt
    am 15.08.2023

    Hallo,

    ich bin im September 1959 geboren. Ich bin also jetzt noch 63 Jahre alt.

    Ich könnte frühesten zum 01.12.2025 als langjähriger Versicherter in Rente gehen.

    Da ich mit 32 Jahren erst begonnen hatte mein Abitur nachzuholen und mein Studium zu absolvieren fehlen mir ein paar Monate. Ich werde also nicht als besonders langjähriger Versicherter von der DRV geführt.

    Ich habe, Stand 28.05.2022, 492 Monate Beiträge gezahlt. 57 Monate wurden als Hochschulausbildung gewertet. Sonst gab es keine Unterbrechungen.

    Die Wartezeit von 35 Jahren ist erfüllt.

    Meine Entgeltpunkte betragen 61,2395, der Faktor ist 1,0 und der akt. Rentenwert beträgt 36,02 €

    Mein Arbeitgeber möchte mir jedoch zum 01.01.2024 betriebsbedingt kündigen.

    Wenn ich also zum 01.01.2024 arbeitslos werde würde, wie würde sich das auf meine Rente auswirken?

    Im Voraus vielen Dank für Ihre Mühen.

    • user
      Christian Schultz
      am 15.08.2023

      Hallo Michael, auch beim Arbeitslosengeld werden Rentenbeiträge gezahlt. Allerdings auf Basis von 80 Prozent Ihres letzten Bruttogehalts - es ist also eine minimale Verschlechterung.

      Rein finanziell wird es vermutlich am sinnvollsten sein, die zwei Jahre ALG I auszuschöpfen und anschließend in die Rente. Aber da sollten Sie sich noch einmal persönlich beraten lassen. Eine umfassende Analyse können wir hier im Forum nicht leisten.

  • user
    Barbara
    am 11.08.2023

    Hallo

    Verstehe ich das richtig, dass man mit einem GdB von 50% mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen kann (geb 05.64) und früher, wenn ich die 45 Jahre voll hab?

    Dabei braucht man als Schwerbehinderte doch nur 35 Wartezeit….

    Die zweite Frage wäre, ob die 2 Jahre Arbeitslosigkeit mich auch betreffen als Schwerbehinderte?

    Ich bin verwirrt.

    • user
      Christian Schultz
      am 11.08.2023

      Hallo Barbara, mit Jahrgang 1964 können Sie sowohl mit SB-Ausweis als auch mit 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei mit 65 in Rente. Das mit dem Arbeitslosengeld betrifft nur die 45-jährige Wartezeit.

  • user
    Manfred
    am 09.08.2023

    Hallo,

    ich bin 1961 geboren und habe inzwischen 45 Jahre Versicherungszeit voll.

    Laut Rentenbescheid kann ich mich ab 01.07.24 mit 12,6% Abschlag oder ab 01.01.2026 ohne Abschlag verabschieden.

    meine Überlegung:

    Wenn ich mich z.B 1 Monat vor dem 01.07.2024 arbeitslos (ALG1 mit oder ohne Sperrzeit) melde und ab 01.01.2026 Rente für besonders langjährige Versicherte beantrage.

    a) bekomme ich die restlichen Monate noch Rentenbeiträge eingezahlt?

    b) mit welchen Konsequenzen von der Arbeitsagentur muss ich rechnen ?

    Danke für eine kurze Rückmeldung.

  • user
    Andreas
    am 30.07.2023

    Hallo,

    ich bin 1960 geboren und 1980 nach dem Abitur ins Berufsleben eingestiegen. Ich habe mehrere Ausbildungen abgeschlossen aber ein ohne Abschluss abgebrochenes Studium (Dauer 3 Jahre) wird mir, anders als die abgeschlossenen Ausbildungen, als Beitragszeit nicht angerechnet, so dass ich bei regulärem Renteneintrit auf 43 oder 44 Beitragsjahre komme. Ich habe nun mit einigen Problemen zu kämpfen und mein Arzt möchte mich nun für längere Zeit (mehr als 1 Jahr) krankschreiben. Ich nehme an, dass mir mein Arbeitgeber während dieser Zeit kündigen wird und ich dann 26 bzw. 24 Monate vor dem regulärem Rentenbeginn arbeitslos werde.

    Werden mir diese Monate der Arbeitslosigkeit als Wartezeit bzw. Beitragsjahre angerechnet?

    Mein Arzt rät mir außerdem zur eigenen Kündigung. Wie verhält es sich dann?

    Vielen Dank für eine Info.

    Gruß Andreas

    • user
      Christian Schultz
      am 31.07.2023

      Hallo Andreas, der Bezug von ALG I zählt nicht zur 45-jährigen Wartezeit, wenn diese innerhalb von zwei Jahren vor dem Beginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte liegt. Egal, ob Sie selbst kündigen oder nicht. Krankengeld zählt übrigens mit.

      Ich rate Ihnen aber unbedingt, dass Sie sich persönlich beraten lassen, weil ja noch mehrere Fragen offen sind. Bei der DRV ist das sogar kostenlos.

  • user
    Jörg
    am 21.07.2023

    Hallo,

    ich bin im Mai 1963 geboren, habe meine Ausbildung im August 1979 begonnen und seitdem ohne Unterbrechung Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt. Damit erreiche ich meine 45 Jahre Beitragszahlung im August 2024. Mein Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte ist der 01.04.2028. Wenn ich z.B. ab Oktober 2024 arbeitslos werde und 2 Jahre ALG 1 erhalte und danach bis zum April 2028 von meinen Ersparnissen lebe - kann ich dadurch Schwierigkeiten bekommen?

    • user
      Christian Schultz
      am 28.07.2023

      Hallo Jörg, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann Ihnen niemand mehr nehmen. Nicht, wenn die 45 Jahre "im Sack" sind. Wichtig ist, dass Sie sich durchgehend krankenversichern. Nach dem Ende des ALG kann das zum Beispiel über die Familienversicherung oder eine freiwillige Mitgliedschaft erfolgen.

  • user
    Andra Kurz
    am 16.07.2023

    Hallo, ich bin Baujahr 1962. Meine derzeitige Situation stellt sich wie folgt dar. Mir fehlen bis zu den 45 Jahren besonders langjährig Versicherter noch 8 Monate Wartezeit. Ich bin seid 12 Monaten bezieher von ALG 1, und bereits über 6 Wochen krankgeschrieben. Bekomme also aktuell Krankengeld. Die Krankschreibung wird leider auch noch einige Zeit dauern und kann noch nicht beurteilen wann ich mich wieder um einen Arbeitsplatz bemühen kann. Frage: Zählt die Zeit der Krankschreibung zur Wartezeit hinzu, oder nicht?

    • user
      Christian Schultz
      am 28.07.2023

      Hallo Andra, wenn Sie Krankengeld beziehen, würde das bei den 45 Versicherungsjahren mitzählen.

  • user
    Andres
    am 07.07.2023

    Hallo,

    wegen der Firmaschließung wurde mir zum 1.07.2023 nach 30 Arbeitsjahren wie auch allen anderen Kollegen gekündigt. In vier Monaten habe ich Anspruch auf Regelaltersrente. Mein Antrag auf ALG1 wurde abgelehnt, weil ich eine kleine Altersrente aus einem EU-Staat bekomme. Allerdings bekomme ich diese Rente bereits seit 18 Monaten, als ich vericherungspflichtig beschäftigt war, d.h. sie wurde gewährt während einer Beschäftigung und ohne Rücksicht auf die Höhe des Arbeitsentgelts. Meine Frage ist: Ist der Ablehnungsbescheid der Arbeitagentur rechtens oder steht mir ALG1 zu. Und was passiert jetzt mit meiner gesetzlichen Rente aus DRV, wenn ich jetzt vier Monate keine Rentenbeiträge leiste?

    Vielen Dank!

    Andres

    • user
      Christian Schultz
      am 10.07.2023

      Hallo Andres, die Frage zur Auslandsrente kann ich so leider nicht beantworten. Das müsste man sich anhand Ihrer Unterlagen anschauen.

      Wenn nun vier Monate keine Beiträge gezahlt werden, zählt diese Zeit einfach nicht als Versicherungszeit. An der Rentenhöhe wird das keinen großen Schaden anrichten. Bei Ihrer Biographie können Sie sicherlich auch jetzt schon eine vorgezogene Altersrente beanspruchen. Lassen Sie sich dazu am besten kostenlos bei der DRV beraten.

  • user
    Michael Peschtrich
    am 06.07.2023

    Hallo,

    Auch ich hätte gerne eine Frage.

    Im Oktober werde ich 63. Habe dann 47 Jahre voll. Zum 1.11 23 werde ich zu meiner Frau (200 km weiter) ziehen, da wir uns 2 Wohnungen nicht mehr leisten können. Da habe ich zum 31.10.23 meine Arbeit gekündigt. Könnte quasi nun 40 Monate mit 12 % Abzüge in Rente gehen. Am 1.3.25 könnte ich auch offiziell in Rente für langjährig Versicherte gehen. Kann ich mich nun dieses 1 Jahr und 3 Monate arbeitslos melden? Wird das weiterhin anerkannt? Oder gibt es da Bedenken. Gruß Michael

    • user
      Christian Schultz
      am 06.07.2023

      Hallo Michael, wenn die 45 Versicherungsjahre voll sind, können Sie zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente. Theoretisch können Sie zumindest einen Teil der Zeit bis dahin mit Arbeitslosengeld überbrücken. Bedenken Sie aber, dass Sie sich in dieser Zeit zumindest theoretisch auch um Arbeit bemühen müssen. Es kann auch sein, dass Sie an bestimmten Maßnahmen wie Bewerbungstraining teilnehmen müssen.

  • user
    Kaya
    am 05.07.2023

    Hallo,

    mein Vater (geb. April 1959, 50% schwerbehinderten Status) ist bis zum September 2023 im Arbeitsverhältnis. Durch den schwerbehinderten Status und 35 Arbeitsjahre könnte er bereits im Juli 2023 in die abschlagsfreie "Rente für Schwerbehinderte". Die Rentenhöhe ist allerdings um einiges geringer, als wenn er ALG 1 beziehen würde. Hat er das Recht auf ALG 1 bis zur regulären Altersgrenze (66 Jahre 2 Monate) ?

  • user
    Angelika
    am 25.06.2023

    Ich habe am 1. August 2023 45 Versicherungsjahre erfüllt, allerdings bin ich seit dem 10. Februar 2022 bis auf weiteres krank geschrieben und werde am 9. August dieses Jahres ausgesteuert. Danach muss ich mich arbeitslos melden. Wann kann ich dann abschlagsfrei die Rente beantragen? Ich bin 1960 geboren. Kann man aus der Arbeitslosigkeit in Rente gehen? Ich werde auf jeden Fall weiterhin arbeitsunfähig sein… Ist es sinnvoll, unter diesen Umständen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen?

  • user
    Martin Niehage
    am 13.06.2023

    Guten Tag, ich bin seit 8/1977 bei der Rentenversicherung als "Beitragszahler" geführt (geboren wurde ich im November 1961). Seit 8/77 habe ich ohne Unterbrechungen Rentenbeiträge eingezahlt. Damit habe ich dann 8/2023 meine 45 Jahre für die Rentenanwartschaft voll. Ich weiß dass ich (als Jahrgang 1961) damit im Juni 2026 theoretisch abschlagsfrei mit 64.5 Jahren in Rente gehen könnte ("Rente für besonders langjährig versicherte) - aber angenommen ich werde nach dem September 2023 arbeitslos und bleibe bis 6/26 arbeitslos - kann ich dann trotzdem (da 45 Anwartsjahre bereits vor der Arbeitslosigkeit angesammelt) abschlagsfrei in die "Rente für besonders langjährig versicherte" gehen?

    • user
      Christian Schultz
      am 14.06.2023

      Ja, können Sie. Sie müssen eben nur die Zeit bis dahin überbrücken. ALG I gibt es maximal für 24 Monate.

  • user
    Matthias Giese
    am 12.06.2023

    Hallo,

    ich bin Jahrgang 1964, meine Regelaltersrente beginnt zum 01.10.2031 (67 Jahre), ich kann aber auch mit 65 Jahren abschlagsfrei und mit 63 Jahren ( 45 Jahre Beitragszeit erreicht) mit 14,4 % Abschlag in Rente gehen, also alles noch etwas hin. Aber trotzdem wollte ich fragen, sollte ich mit 65 arbeitslos werden, kann ich dann noch ALG I beantragen?

    Vielen Dank und nette Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 12.06.2023

      Ja, Sie können bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ALG I erhalten.

  • user
    Diana Topal
    am 30.05.2023

    Ich bin 1961 geboren und wurde wegen Schließung der Firma Jan 2021

    nach 20 Jahren arbeitslos.

    Bis Dez. 2022 habe ich dann Arbeitslosengeld bekommen.

    Ab Jan 2023 bekomme ich kein Geld mehr und wir leben

    von der Rente meines Mannes.

    In diesem Alter ist es nicht leicht Arbeit zu finden, die man

    körperlich noch stemmt.

    Ab September 2024 würde ich, laut dem jährlichen

    Bescheid den man von der DRV bekommt, in Frührente mit Abzügen

    gehen können.

    Gilt das auch obwohl ich ja 21 Monate keine Einnahmen mehr hatte?

    gehen können.

    • user
      Christian Schultz
      am 30.05.2023

      Nach dem, was Sie schreiben, wäre das die Altersrente für langjährig Versicherte. Die bekommen Sie ab einer Wartezeit von 35 Jahren. Und wenn die DRV schreibt, dass diese Voraussetzung erfüllt ist, können Sie darauf vertrauen. Daran ändert auch nichts, dass Sie einige Monate keine Beiträge gezahlt haben.

  • user
    Gerd
    am 16.05.2023

    Liebes Team,

    ich werde Ende 2023, als Selbstständiger der freiwillig arbeitslosenversichert ist, aus der Selbstständigkeit in eine 'normale' versicherungspflichtige Tätigkeit wechseln. Sollte ich dort nach z.B. 6 Monaten arbeitslos werden: wie/auf welcher Grundlage berechnet sich das ALG1? Ich hatte mal was von 'eigentlich letzte 12 Monate, aber in solchen Fällen 5 Monate' gehört, finde aber leider keinen, der mir dazu eine verbindliche Aussage machen kann.

    Vielen Dank für Ihren Rat

    • user
      Christian Schultz
      am 16.05.2023

      Hallo Gerd, nach meinem Kenntnisstand berechnet sich das ALG immer auf Basis der letzten 12 Monate - zumindest dann, wenn wir hier mindestens 150 Tage Arbeitseinkommen vorfinden. Sonst verlängert sich der Zeitraum auf 24 Monaten.

      Um überhaupt Anspruch auf ALG I zu haben, müssen Sie mindestens 12 Monate eingezahlt haben: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/alg-i-wie-lange-bekomme-ich-da-eigentlich

      • user
        Gerd
        am 16.05.2023

        Hallo Chistian,

        vielen Dank für die schnelle Antwort.

        Die Krux bzw. Unbekannte ist ja leider etwas speziell:

        ich zahle seit >10 Jahren freiwillige Arbeitslosenversicherung, gefolgt von sozialversicherungspflichtiger Zeit. Das Bruttgehalt wird in beiden Zeiten ähnlich hoch sein (~Beitragsbemessungsgrenze). Worauf will die AA dann den Anspruch ableiten, da der 'freiwillige Part' ja keine beitragspflichtige Zeit im Sinne der Sozialgesetzgebung ist.

        Vielleicht kennen Sie im Zweifel ja eine Anlaufstelle für mich, bei der ich sowas fragen kann...?

        Besten Dank

        • user
          Christian Schultz
          am 17.05.2023

          Ich würde an Ihrer Stelle direkt bei der Arbeitsagentur nachfragen. Die errechnen Ihr ALG I ja anhand einer Software.

  • user
    Michael
    am 08.05.2023

    Hallo,und guten Tag. Ich bin 63 Jahre alt ,und könnte am 1.07.2024 abschlagsfrei in Rente gehen.Nun kann es sein das mein Arbeitgeber mich wegen Arbeitsmangel Kündigen muss.

    Wirkt sich das Zeitlich auf meinen Rentenbeginn am 01.07.24 aus ?

    Ich könnte zwar schon mit Abschlag am 1.3.23 in Rente,würde das aber ungern wegen den hohen Abzügen.

  • user
    Simone
    am 05.05.2023

    Bin Baujahr 61, habe meine 45 Jahre Wartezeit erfüllt. Muss noch etwas über 2 Jahre arbeiten (ohne Abzug). Mein Gehalt war und ist ganz ok. Bin nun am überlegen ob ich ab Januar 2024 in die Arbeitslosigkeit gehe oder lieber auf 30 Arbeitsstunden die Woche reduziere. Was ist für meine Rente mit 64,6 vom finanziellen besser? Hat man viel weniger Rente oder fällt es bei mir mit meiner erfüllten Wartezeit nicht so ins Gewicht?

    Lieben Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 08.05.2023

      Wenn Sie ALG I beziehen, basieren die Rentenbeiträge auf 80 Prozent Ihres letzten Brutto-Gehalts. Arbeiten Sie in Teilzeit, kommen darüber auch weniger Rentenbeiträge bei der DRV an. Aber bemessen auf Ihr komplettes Berufsleben wird das alles keinen großen Einfluss auf Ihre Altersrente haben.

  • user
    Heiner We.
    am 04.05.2023

    Hallo, ich bin 1967 geboren und habe voraussichtlich 2029 meine 45 Beitragsjahre im Alter von 62 Jahre. Mit 65 könnte ich ja ohne Abschläge in Rente gehen. Ist es auch richtig, dass ich dann schon mit 62 Jahren gehen könnte mit 10,8 % Abzüge?

    • user
      Christian Schultz
      am 05.05.2023

      Hallo Heiner, das würde nur mit aktuellem Schwerbehindertenausweis gehen.

  • user
    Gabriela
    am 04.05.2023

    Hallo,

    ich bin Jahrgang 1960 und habe am 01.11.2023 45 Beitragsjahre.

    Wenn ich in 2024 arbeitslos bin, kann ich dann beitragsfrei zum 01.03.2025 die Rente beantragen?

  • user
    Andrea Hagenbach
    am 26.04.2023

    Hallo,

    ich bin Jahrgang 1959, kann abschlagsfrei ab dem 1.11.25 in Rente gehen. (langjährig versichert). Wartezeit ist auch erfüllt.

    Nun bin ich zum 1.3.23 arbeitslos geworden, weil mein Arbeitgeber selbst in den Ruhestand geht ( wir waren ein kleines Unternehmen).

    Ich möchte jetzt 2 Jahre arbeitslos sein, um nicht zu hohe Abschläge hinnehmen zu müssen.

    Stimmt es, das bei Ruhestand des AGèrs oder auch bei Insolvenz des Unternehmens, man dies so machen kann.

    Gruss Andrea Hagenbach

    • user
      Christian Schultz
      am 27.04.2023

      Hallo Andrea, das stimmt: Bei vollständiger Geschäftsaufgabe zählt der Bezug von ALG I auch in den letzten 24 Monaten vor der Altersrente für besonders langjährig Versicherte als Wartezeit. Aber da Sie die 45 Jahre ohnehin bereits erfüllen, ist das in Ihrem Fall nicht so wichtig.

  • user
    Ulla Strauch
    am 25.04.2023

    Hallo, ich werde im August 61, würde mit 63 45 Jahre gearbeitet haben und möchte dann auch in Rente gehen, allerdings mit Abzügen.

    Wenn mein jetziger Arbeitgeber mitspielt wäre eine Kündigung möglich und könnte daher Arbeitslosengeld für die restlichen 2 Jahre beziehen, so hätte ich keine Abzüge. Sehe ich das so richtig?

    Wenn das nicht so möglich ist, wann muss ich meine Rente mit Abzügen ( 63) frühestens beantragen?

    • user
      Christian Schultz
      am 26.04.2023

      Hallo Ulla, sobald Sie 45 Jahre zusammen haben, ist der Bezug von ALG I "rentenrechtlich" kein Problem. Es kommen natürlich weniger neue Entgeltpunkte auf Ihr Konto, als wenn Sie weiter arbeiten würden. Mit 45 Jahren Wartezeit können Sie dann genau zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze Ihre abschlagsfreie Rente beziehen.

      Alternativ können Sie ab dem 63. Geburtstag die Altersrente für langjährig Versicherte erhalten. So einen Rentenantrag sollte man ca. vier Monate vor dem geplanten Rentenstart stellen.

  • user
    Heinz
    am 25.04.2023

    Hallo Ich habe eine Frage, Sie betrifft zwar nicht mich aber mein Schwager. Er war LKW Fahrer kann diesen Beruf aber gesundheitsbedingt nicht mehr ausüben (u.a. Epilepsie). Erst ist jetzt seit einem Jahr arbeitslos und krank. Er hat die 45 Versicherungsjahre bereits voll. Ich weiss die letzten 24 Monate vor der Rente wird die AL nicht bei den Versicherungsjahren mitgerechnet werden. Er könnte ja normalerweise mit 64 und 8 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Er wir im September 62. Wie wird das gerechnet wenn er jetzt noch ein Jahr arbeitslos ist (bis Mai 24). Er würde dann ja nur noch ca. 2 Jahre eher in Rente gehen. Werden dann nur die ca. 2 Jahre gekürzt oder werden dann die vollen 4 Jahre (2 Jahre vorzeitig und 2 Jahre AL) gekürzt? Das Arbeitsamt zahlt ja auf alle Fälle noch ein, soweit ich das verstanden habe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Heinz

    • user
      Christian Schultz
      am 25.04.2023

      Hallo Heinz, ehrlich gesagt habe ich Ihre Frage nicht ganz verstanden.

      Beim Bezug von ALG I werden immer auch Rentenbeiträge gezahlt. Das Problem kann die Wartezeit sein. Aber - so wie ich Sie verstehe - hat Ihr Schwager die ja schon erfüllt. Da kann ihm also keiner mehr die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nehmen. Der Haken ist eben, dass er diese erst zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze beziehen kann.

      Am besten geht Ihr Schwager einmal zur DRV und lässt sich dort kostenlos beraten.

  • user
    Flocki69
    am 19.04.2023

    Besonders langjährige Versicherte: Wenn ich 45 Beitragsjahre erreicht habe , kann ich ohne Abschläge Rente beziehen.

    Also kann ich als Geburtenjahrgang nach 1964 dadurch bereits mit 65 Jahren in Rente. Soweit richtig ?

    Demzufolge errechnet sich der Abschlag für das Renteneintrittsalter 63 von 65 Jahren ( also 7,2% ) richtig ??

    Gruß

    Flocki

  • user
    Karin K.
    am 13.04.2023

    Ich bin JG 1964. Seit September 1984 bin/war ich ununterbrochen berufstätig. Leider befinde ich mich nach einer schweren Corona Erkrankung seit Februar 2022 im Krankenstand.

    Was für Möglichkeiten für eine Rente bestehen für mich? Und ab wann?

    Vielen Dank für ihr Antwort

    Viele Grüße Karin

  • user
    Claudia
    am 02.04.2023

    Hallo,

    ich bin 1966 geboren und habe im August 2027 die 45 Rentenjahre voll, so dass ich 2031 vorzeitig ohne Abschläge mit 65 in Rente gehen könnte, also nach 49 Beitragsjahren. Was passiert, wenn nun nach 46 oder 47 Beitragsjahren bis zum Renteneintritt krank oder arbeitslos werde? Habe ich dann trotzdem Abzüge, obwohl ich mehr als 45 Jahre eingezahlt habe?

    • user
      Christian Schultz
      am 03.04.2023

      Hallo Claudia, Abzüge brauchen Sie nicht zu fürchten. Aber natürlich wird die Rente dann etwas niedriger ausfallen, weil Sie einfach weniger eingezahlt haben. Das fällt aber nicht groß ins Gewicht.

  • user
    Thorsten
    am 01.04.2023

    Hallo,

    ich bin Jahrgang 1965 und kann daher in 2028 in Rente mit Abschlag gehen.

    Habe noch einen Arbeitsvertrag bis 30.06.2027.

    Ich habe dann ja noch 2 Jahre ALG, das würde bedeuten, das ich dann die Rente mit Abschlag erst 01.07.2029 machen werde.

    Ich habe dann in den letzten 4 Jahren wie vorher auch über 10.000 Euro monatlich verdient.

    Da das Arbeitsamt für mich weiter Rentenbeiträge zahlt, bekomme ich dann auch weiter die jährlichen 2 Rentenpunkte gutgeschrieben ?

    Gruß

    Thorsten

    • user
      Christian Schultz
      am 03.04.2023

      Hallo Thorsten, die Arbeitsagentur zahlt Beiträge auf Basis von 80 Prozent Ihres letzten Einkommens. Ich glaube, dass es hier auch Höchstbeträge gibt, die ich aber gerade nicht aus dem Stehgreif kenne. Es werden also auf jeden Fall geringere Rentenbeiträge anfallen als ohne Jobverlust.

  • user
    Rolf
    am 30.03.2023

    Guten Tag, ich bin seit 9/1978 bei der Rentenversicherung als "Beitragszahler" geführt (geboren wurde ich im September 1961). Seit 9/1978 habe ich ohne Unterbrechungen Rentenbeiträge eingezahlt. Damit hätte ich dann 9/2023 meine 45 Jahre für die Rentenanwartschaft voll. Ich weiß dass ich (als Jahrgang 1961) damit im April 2026 theoretisch abschlagsfrei mit 64.5 Jahren in Rente gehen könnte ("Rente für besonders langjährig versicherte) - aber angenommen ich werde nach dem September 2023 arbeitslos und bleibe bis 4/26 arbeitslos - kann ich dann trotzdem (da 45 Anwartsjahre bereits vor der Arbeitslosigkeit angesammelt) abschlagsfrei in die "Rente für besonders langjährig versicherte" gehen?

    • user
      Christian Schultz
      am 30.03.2023

      Hallo Rolf, das ist kein Problem. Die 45 Versicherungsjahre hätten Sie zu diesem Zeitpunkt ja erfüllt.

  • user
    Michael
    am 29.03.2023

    Hallo, ich werde im Juli 61 Jahre und werde zum 30.06.23 gekündigt. Ich arbeite seit August 1978. Mir fehlen dann die zwei Monate für die 45 Jahre. Ich würde gerne nach den zwei Jahren arbeitslos in Rente gehen.

    Ist das möglich und wenn ja mit wieviel Abzügen?

    Danke im Voraus.

    • user
      Christian Schultz
      am 29.03.2023

      Hallo Michael, lesen Sie am besten den Artikel zu Ihrem Jahrgang 1962: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/jahrgang-1962-und-rente-wann-geht-es-in-den-ruhestand

      Natürlich können Sie vor der Rente noch Arbeitslosengeld beziehen. Je nach Vorversicherungszeit bis zu zwei Jahre. Achten Sie aber darauf, dass die letzten 24 Monate vor dem Beginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht zur 45-jährigen Wartezeit zählen. Aber das beschreiben wir ja im Beitrag auf dieser Seite hier.

  • user
    Peter
    am 29.03.2023

    Hallo, ich bin Jahrgang 1961 und bin noch nicht arbeitslos gewesen. Ich habe die 45 Jahre voll, da ich schon mit 15 Jahren angefangen habe eine Ausbildung zu machen. Regulär müsste ich bis 2026 arbeiten. Wenn ich zwei Jahre davor noch arbeitslos mache, wie verhält sich dann mein Renteneintritt? Könnte ich schon mit 63 in Rente gehen ohne abzug?

    Danke für eine Rückmeldung.

    Peter

  • user
    Alina
    am 28.03.2023

    Hallo,

    ich bin 55 Jahre alt (Jahrgang 1968), unbefristet Schwerbehindert mit 60 GdB und zurzeit 29 Jahre Wartezeit.

    Seit 2015 beziehe ich Teilerwerbsminderungsrente und arbeite zusätzlich in Teilzeit (25 St./Wo - 5 St/Tag).

    Wegen Betriebsverlegung (keine Insolvenz) werde ich zum 30.06.2024 gekündigt und vermutlich 18 Monate ALG I beziehen und danach volle Erwerbsminderungsrente, s.g. Arbeitsmarktrente, da mir gesundheitlich immer schlechter geht.

    Die vorgezogene Rente für Schwerbehinderte kann ich ab 07/2030 beziehen, dafür brauche ich aber 35 Jahre Wartezeit.

    Zählt der Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente auch als Wartezeit? Bei mir wurden RV-Beiträge bis 60 Jahre hochgerechnet.

    • user
      Christian Schultz
      am 28.03.2023

      Hallo Alina, bei den 35 Jahren zählt alles mit: EM-Rente, Arbeitslosigkeit, Krankengeld etc.

  • user
    Igor
    am 20.03.2023

    Hallo,

    Ich werde im April 61 Jahre. Nun wurde mir vom Arbeitgeber gekündigt. Mein vorzeitiger Renteneintritt mit Abzügen wurde mir zum 01.05.2025 von der RV genannt. Kann ich die kommenden 2 Jahre mit ALG 1 überbrücken um dann zum genannten Zeitpunkt in Rente zu gehen?

    Vielen Dank.

    • user
      Christian Schultz
      am 20.03.2023

      Hallo Igor, dabei würde es sich um die Altersrente für langjährig Versicherte handeln. Wenn Sie dann im Mai 2015 35 Jahre Versicherungszeit erfüllen, können Sie zu diesem Zeitpunkt mit Abschlägen in Rente. Da ändert auch der Bezug von Arbeitslosengeld nichts dran.

  • user
    Stefan Later
    am 12.03.2023

    Hallo,

    ich bin 1965 geboren und Schwerbehindert.

    Ich arbeite seit 1983 und habe 2023 40 Jahre voll.

    Ich könnte mit 62 Jahren vorzeitig mit 10,8% Abzügen in Rente gehen.

    Könnte ich mich 2 Jahre vorher also mit 60 arbeitslos melden?

  • user
    Burke
    am 06.03.2023

    Hallo bin Juni 1963 geboren. Habe am 1 September 1980 eine Lehre angefangen, also hätte ich im September 2025 45 Arbeitsjahre voll. Ab wann könnte ich 2 Jahre arbeitslos machen und danach 18 Monate krank und ist das zu empfehlen? Ich hatte einen Herzinfarkt und es geht mir gesundheitlich nicht so gut

  • user
    Maria
    am 05.03.2023

    Hallo. Ich bin 1965 geboren und habe dann lückenlos bis zu meinem 65. Geburtstag 50 Jahre in die DRV einbezahlt. 65 Jahre bedeutet hier vorzeitiger Rentenbeginn für besonders Langzeiteinzahler.

    Mit 63 Jahren (nach 48 Rentenpunkte) sollte man doch 2 Jahre mit Arbeitslosengeld überbrücken können, ohne Rentenkürzung letztendlich.

    Oder ist dies nicht möglich

    Danke

  • user
    Conny
    am 02.03.2023

    Hallo, mein Mann war ca. 1/2Jahr krank. Jetzt war Reha und Mo entan Urlaub. Betrieb hat keiben"Schonposten" würde dann kündigen. Er könnte mit Abschläge in Rente, da er aber einige Jahre befreit war, sehr wenig Rente. Wenn er im Urlaub oder gleich danach wieder krank wird mit anderer Krankheit bekommt er dann insgesamt 78 Wochen mit der vorigen Krankheit zusammen oder zählt es neu? Oder besser kündigen lassen und arbeitslos melden? AlG 1 und KG beides bedeutend höher als vorgezoge Rente. Er ist 63,5 Jahre, müsste bis 11/25 gehen ohne Abschlag. Danke für Info.

    • user
      Christian Schultz
      am 02.03.2023

      Hallo Conny, wir können für Ihren konkreten Fall keine klare Handlungsempfehlung geben. Dafür braucht man viel mehr Informationen, also lassen Sie sich bitte in jedem Fall persönlich beraten.

      Klar ist aber, dass der Bezug von Kranken- und Arbeitslosengeld - und damit ein späterer Rentenbeginn - finanziell in der Regel besser ist.

  • user
    Wagner Marion
    am 02.03.2023

    Ich bin 1961 geboren und bin seit 2019 krank.Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt Nun bekommen ich noch bis Mai ALG1 dann bekomme ich nichts mehr.Ich kann erst im August 2024 mit 12.5%Abschlag bei 36Jahren Arbeit in Rente.Wie kann ich das überbrücken

    • user
      Christian Schultz
      am 02.03.2023

      Schwierig, wenn es kein ALG I mehr gibt. Im Zweifel bleibt da nur die Option des Bürgergeldes. Am besten lassen Sie sich aber persönlich beraten. Vielleicht findet ich noch etwas im Gespräch.

  • user
    Fred Möchting
    am 28.02.2023

    Guten Tag,

    lt. letzter Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung beginnt meine Regelaltersrente am 01.07.2026. Zurzeit und seit vielen Jahren bin ich selbstständig und zahle sowohl in die gesetzliche Rentenversicherung als auch in die Arbeitslosenversicherung ein. ALG1-Anspruch: 24 Monate. Wahrscheinlich muss ich mein Gewerbe nächstes Jahr abmelden, sodass ich die 24 Monate vor dem 01.07.26 noch ALG1 bekomme. Die Wartezeit beträgt nach der Renteninfo 5 Jahre und ist erfüllt. Ich kann also ganz normal in die Regelaltersrente gehen?

    Vielen Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 28.02.2023

      Hallo Fred, davon gehe ich aus. Schauen Sie aber zur Sicherheit einmal in die letzte Rentenauskunft. Darin steht, welche Wartezeiten Sie bereits erfüllen. Oder lassen sich kostenlos bei der DRV beraten.

  • user
    Monika Rank
    am 27.02.2023

    Ich kann am 1.10.2023 in Altersrente mit Abschlägen gehen. Habe zum Datum meine 45 Jahre Wartezeit voll. Bin dann 63 Jahre. Meine Kündigung mußte Ich laut Arbeitsvertrag im Februar abgeben. Oder ist es möglich noch AG 1 zubesiehen.Rente ohne Abschläge zum 10.09.2026. Danke Monika

  • user
    Wolf Thomas
    am 25.02.2023

    31.05.2023 bin ich 63 Jahre alt. Habe ca.530 Monate Beiträge an die Rentenkasse bezahlt. Möchte nun in Rente für langjährig Versicherte gehen. Was habe ich nun aktuell Abzüge bis zum Lebensende in meiner Rente, oder ist es dumm so kurz vor meiner Altersrente für besonders langjährig Versicherte aufzuhören. Das wäre nämlich erst am 01.10. 2024 dann ohne Abzüge. Danke für eine Stellungsnahme

    • user
      Christian Schultz
      am 27.02.2023

      Hallo Thomas, was nun in Ihrer Situation am sinnvollsten ist, können wir hier im Forum nicht aufklären - dafür müsste man sich Ihre Lage noch viel genauer anschauen. Rein finanziell ist es natürlich besser, bis zur abschlagsfreien Rente zu warten. Aber das ist im echten Leben nicht immer möglich.

  • user
    Chris
    am 23.02.2023

    Hallo,

    ich bin Jahrgang 1964 und habe 1981 angefangen zu arbeiten. Somit hätte ich am 01.08.2026 45 Arbeitsjahre voll, da keine Fehlzeiten.

    Jetzt könnte ich Januar 2024 noch ein Projekt mit 2 Jahren Laufzeit übernehmen. Am Ende des Projekts stehe ich kurz vor meinem 63 Lebensjahr. Stehen mir jetzt noch 2 Jahre Arbeitslosengeld zu, wenn ich keine neue Arbeit finde?

    Vorab vielen Dank für eure Antwort.

    LG Chris

  • user
    Knoch
    am 23.02.2023

    Hallo ich habe folgende Frage

    War vom 1.10 1975 bis 31.10 2020 bei Karstadt beschäftigt, durch die Insolvenz verlor ich meine Arbeit.

    Vom 1.11.2020 bis 30.04.2021 war ich in einer Transfergesellschaft.

    Vom 01.05.2021 bis 30.04.2023 bin ich arbeitslos.

    Ich kann durch meine 45 Berufsjahre am 01.06.2023 in meine Altersrente für langjährige Versicherte ohne Abschläge gehen.

    Was passiert mit dem Monat 01.05.2023.

    Viele Grüße

    Brigitte

    • user
      Christian Schultz
      am 23.02.2023

      Hallo Brigitte, diesen Monat müssen Sie anderweitig überbrücken. Vielleicht können Sie für den einen Monat Bürgergeld beantragen. Wenn nicht, versuchen Sie, über den Ehepartner über die Familienversicherung in der Krankenkasse abgesichert zu sein.

  • user
    Flocki69
    am 22.02.2023

    Hallo ,

    ich bin Geburtsjahr '69 . Habe bereits ab 16 Jahren angefangen in die Rentenkasse einzuzahlen . Theoretisch habe ich ungefähr mit vollendetem 61 Lebensjahr meine 45 Rentenjahre erreicht . Lt. Gesetz muss ich bis voll. 67 Lebensjahr arbeiten . Ab wann kann ich abschlagsfrei in Rente gehen ?

    Bzw. , wenn ich mich vor vollendetem 63 Lebensjahr arbeitslos melde- mit welchen Abzügen zu rechnen ?

    Gruß, Flocki

  • user
    Wolfgang
    am 22.02.2023

    Hallo, eine Frage zur Sicherstellung meines Verständnisses:

    Am 01.08.26 habe ich 45 Berufsjahre und könnte abschlagsfrei raus.v

    Zum 01.01.24 könnte ich meinen Vertrag aufheben und mich abfinden lassen.

    Bei Alg1 ab 01.08.24 für 2 Jahre bis zum 01.08.26 droht mir, das es nicht als Wartezeit anerkannt wird. Wenn ich in diesen letzten 2 Jahren zusätzlich zum Alg1 einen Minijob ausübe, wird es jedoch als Wartezeit anerkannt, unabhängig wie wenig ich da hinzuverdiene.

    Habe ich das alles so richtig verstanden?

    Vielen Dank und LG

    Wolfgang

    • user
      Christian Schultz
      am 23.02.2023

      Hallo Wolfgang, der Bezug von ALG I zählt in den letzten 24 Monaten vor dem Beginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht als Wartezeit. Aber mit Minijob machen Sie aus dieser Zeit eine Pflichtversicherungszeit - und die zählt mit. Siehe hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-63-in-die-rente-aber-vorher-arbeitslos

  • user
    Marie
    am 16.02.2023

    Ich habe am 31.7.23 die 45 Jahre voll, mir fehlen noch 5 monate bis zur rente für langjährig versicherte mit 45Jahren. Die Knappschaft teilte mir mit das ich die fehlenden monate arbeiten MUSS, auch wenn ich anspruch auf ALG1 habe. Nun ist es ja gerade nicht einfach mit 63/werde im Mai dieses Jahres 2023 64 Jahre einen Job zu finden. Heisst das jetzt, das ich irgendeinen Job annehmen muss um die 5 Monate voll zu bekommen?

  • user
    Hermann-Josef Heinisch
    am 10.02.2023

    Hallo,

    Mit 62 habe ich die 45 Jahre voll.

    Wenn ich dann mit 63 Arbeitslos werde und 2 Jahre ALG 1 beziehe kann ich dann mit 65 in die Abschlagsfreie Rente gehen, und bekomme die 2 Jahre noch Rentenbeiträge eingezahlt?

    Danke für eine kurze Rückmeldung.

    • user
      Christian Schultz
      am 13.02.2023

      Hallo Hermann-Josef, genauso kann es theoretisch gehen. Die Arbeitsagentur zahlt Beiträge auf Basis von 80 Prozent Ihres letzten Einkommens. Beachten Sie bitte, dass Sie sich in dieser Zeit jedoch - zumindest theoretisch - um Arbeit bemühen müssen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/arbeitslos-kurz-vor-der-rente-muss-ich-mich-noch-bewerben

      • user
        Hermann-Josef
        am 19.02.2023

        Super Dankeschön

  • user
    Hannibal
    am 08.02.2023

    Ich habe folgende Frage:

    voraussichtlicher Bezug von ALG1 bis 30.9.2025

    Bezug der Rente mit 63 ab 01.06.2027 (mit 39 Versicherungsjahren)

    Die Zeitdauer zwischen Bezug ALG1 und Rente mit 63 ist kleiner 2 Jahre, ist dies möglich oder kann ich die Rente erst ab Oktober 2027 beziehen?

    Und macht es einen Unterschied wenn man seit ca. 2020 seine Ehefrau pflegt und dafür auch Beiträge zur Rente gutgeschrieben bekommt.

    Vielen Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 09.02.2023

      Für mich stellt sich die Frage: Wie sollen Sie die Zeit zwischen ALG 1 und Rentenbeginn überbrücken? Sie sind dann ja auch nicht krankenversichert. Pflege von Angehörigen bringt unter bestimmten Umständen Entgeltpunkte für das Rentenkonto - aber nicht wirklich viel: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2022/220511_tmn_pflege_erhoehung_rente.html

      • user
        Hannibal
        am 10.02.2023

        Die Zeit zwischen ALG1 und Rentenbeginn würde ich mit Ersparnissen überbrücken. Es geht mir in der Frage in erster Linie darum, ob ich die Rente mit 63 beziehen kann, auch wenn zwischen ALG1 und Rente weniger als 24 Monate liegen?

        • user
          Christian Schultz
          am 10.02.2023

          Das ist kein Problem. Ab dem 63. Geburtstag und 35 Versicherungsjahren können Sie die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte beziehen.

  • user
    Hans
    am 06.02.2023

    Hallo,

    ich habe zum 30.6. einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und höre zu diesem Zeitpunkt auf zu Arbeiten.

    Ich bekomme eine Abfindung und weiß, dass ich damit vom Arbeitsamt gesperrt werde. Nun gehöre ich zu den besonders langjährig Versicherten, da ich meine 45 Jahre zusammen habe und möchte mit 64 Jahren und 4 Monaten in Rente gehen.

    Bekomme ich für die Zeit vom 1.7.23 - 11.2024 ALG I?

    Danke für die Info

    • user
      Christian Schultz
      am 07.02.2023

      Hallo Hans, grundsätzlich haben Sie Anspruch auf ALG I. Aber Sie haben ja selbst geschrieben, dass es aufgrund des Auflösungsvertrags zu einer Sperre kommen wird. Erst im Anschluss erhalten Sie dann ALG I.

  • user
    Eberhard Seidel
    am 05.02.2023

    Hallo,

    ich (20.8.1959) gehe zum 1.11.2023 als besonders langjährig Versicherter in Rente.45 Jahre bereits erfüllt.

    Bin seit 1.9.1974 im Arbeitsleben.

    Da ich mich bei meinem Arbeitgeber zum 31.3.23 kündigen lassen möchte (wegen interner Probleme) ,

    kann ich bis 31.10.23 ALG 1 beziehen?

    Hat dies negative Auswirkung?

    • user
      Christian Schultz
      am 06.02.2023

      Hallo Eberhard, für die Wartezeit hat die Kündigung dann keine negativen Auswirkungen mehr. Aber natürlich bekommen Sie in der Zeit des ALG I weniger Rentenbeiträge gutgeschrieben. Einen großen Unterschied wird das aber in der kurzen Zeit für Ihre Rente nicht mehr machen. Zur Kündigung an sich sollten Sie sich arbeitsrechtlich beraten lassen - auch mit Blick auf eine mögliche Sperre bei der Arbeitsagentur.

  • user
    Rita
    am 31.01.2023

    Ich kann ab 01.12.2024 mit Abschlägen in die vorgezogene Altersrente gehen. Kann ich mich vorher noch arbeitslos melden, 2 Jahre ALG I beziehen und dadurch später in Rente gehen und die Abschläge mindern?

  • user
    Helga
    am 22.01.2023

    Hallo,

    ich werde im April 63 Jahre ,habe bereits 46 Arbeitsjahre und werde zum 01.04,2023 arbeitslos.

    Meine Frage kann ich die Arbeitslosigkeit als Überbrückung nutzen bis zur Abschlagfreien Rente (64 + 4 Mo.)

    Gruß

    Helga

    • user
      Christian Schultz
      am 23.01.2023

      Hallo Helga, das ist kein Problem: Sie haben die 45 Jahre Wartezeit ja schon voll.

  • user
    Ansgar
    am 01.12.2022

    Hallo,

    wenn jetzt tatsächlich nur noch ein paar Monate fehlen ("Petra aus Heide hat 44 Versicherungsjahre und neun Monate zusammen..."), kann Petra dann neben dem ALG 1 auch noch einen Minijob ausüben, für den doch auch Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden, um die 45 Jahre voll zu kriegen? Dieser Minijob natürlich nur so Mini, dass das ALG 1 nicht gekürzt wird.

Neuen Kommentar schreiben

Das Feld Name muss ausgefüllt sein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Das Feld E-Mail muss ausgefüllt sein.
Die eingegebene E-Mail Adresse ist nicht korrekt.
Der Kommentar darf nicht leer sein.
Bitte stimmen Sie der Datenschutzbestimmungen zu.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.