Zunächst noch einige grundlegende Informationen.
Erfülle ich die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente?
Um eine EM-Rente zu erhalten, müssen Sie gleich zwei Voraussetzungen erfüllen – versicherungsrechtliche sowie gesundheitliche. Zum einen ist es unerlässlich, dass Sie in Ihrem bisherigen Leben wenigstens fünf volle Jahre in die gesetzliche Rente eingezahlt haben. Gleichzeitig müssen Sie innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt Ihrer Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Rentenbeiträge vorweisen können.
Rentenbeiträge erbringen Sie nicht ausschließlich durch Ihren Job. Denn neben den Abgaben, die von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber an die Rentenkasse abgeführt werden, zählt noch eine ganze Reihe weiterer Ereignisse zu den sogenannten „Wartezeiten“. Dabei handelt es sich um:
- Kindererziehungszeiten (die ersten 2,5 bzw. 3 Lebensjahre Ihres Kindes)
- Zeiten, in denen Sie einen Angehörigen zu Hause gepflegt haben (mindestens zehn Stunden in der Woche)
- Zeiten aus einem Versorgungsausgleich (wenn Rentenbeiträge eines Partners auf den anderen übertragen werden)
- Freiwillige Beiträge
- Zeiten aus dem Rentensplitting
- Ersatzzeiten
Beim Minijob kommt es darauf an, ob Sie als Arbeitnehmer selbst Beiträge abgeführt haben. Eine detaillierte Übersicht über die relevanten Wartezeiten für die Erwerbsminderungsrente finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung. Dort finden Sie auch Informationen über die wenigen Ausnahmen von der Wartezeit-Regelung.
Kommentare (31)
Peter Einecker
am 09.02.2020Mit freundlichen Grüßen
P. Einecker
Christian Schultz
am 10.02.2020Thorsten Dorn
am 11.08.2020Christian Schultz
am 11.08.2020Regina Bergelt
am 19.08.2020ich hatte im letzten Jahr einen Arbeitsunfall und beziehe derzeit noch Verletztengeld.
Wird nach der Aussteuerung durch die Unfallkasse und der Antragsstellung einer Erwerbsminderungsrente das nahtlose Arbeitslosengeld bis zur endgültigen Beendigung des Verfahrens gezahlt? Also einschließlich der evtl. Widersprüche ? Das Erwerbsminderungsrentenverfahren kann sich ja mitunter über Monate bzw. 1-2 Jahre hinziehen.
Oder ist es vielleicht günstiger nach den 72-78 Wochen Verletztengeld, welches ja von der Unfallkasse/BG gezahlt wird, durch erneute AU- Bescheinigung Krankengeld über die KK zu beziehen und dann erst im Anschluß evt. das Arbeitslosengeld zu beantragen falls noch nötig? Mit freundlichen Grüßen und besten Dank
Christian Schultz
am 19.08.2020In Ihrer Situation empfehle ich Ihnen jedoch den Weg über unsere Sozialberatung. Dort können die Kollegen anhand Ihrer Unterlagen prüfen, welche Strategie am sinnvollsten ist: https://www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Ulrike
am 22.08.2020Ich habe im März 2019 eine Bandscheiben OP und im Juli 2019 eine Versteifung des 4-5 Lendenwirbels gehabt. Nach jeder OP hatte ich eine 4 wöchige Reha.
Im Januar und im Mai hatte ich jeweils eine Nervenverödung und zwischendurch immer wieder Spritzentherapien.
Im Juli wurde dann das ISG Gelenk mit einer Schraube fixiert.
Warte jetzt wieder auf eine Reha bin aber noch immer nicht Schmerzfrei.
An einer 35 Stundenwoche ist nicht zu denken.
Habe ich eine Chance auf Rente?
Auf die erste Versteifung habe ich 30% bekommen.
Christian Schultz
am 24.08.2020Kerstin
am 28.08.2020Christian Schultz
am 31.08.2020Nicole Kochems
am 15.10.2020bin letztes Jahr im Juli an schilddrüsen Krebs erkrankt. War fast ein Jahr arbeitsunfähig. In dieser Zeit habe ich auch eine Reha gemacht. Habe nach 6 wöchiger Wiedereingliederung dann die zweite August Woche wieder angefangen zu arbeiten in vollzeit als betreuungskraft in einem Seniorenheim.
Aber ich bin nicht mehr so belastbar wie vor der Erkrankung und es fällt mir sehr schwer. Habe auch seid der Erkrankung chronische Gelenk und muskelschmerzen. Auch a
Athrose schon fortgeschritten in beiden knie.
Nun möchte ich einen Antrag auf teilerwerbsminderungsrente stellen.
Daniel Selim
am 18.10.2020Graßmann
am 19.10.2020Ich bin seit vielen Jahren an einer angststörung erkrankt mit Herzrhythmusstörungen und Panikattacken. Meine jobs habe ich immer wieder aufgrund meiner Erkrankung verloren , jetzt bin ich seit Dezember 2019 krankgeschrieben und ohne Job.
Habe eine Reha in 2015 absolviert und eine neue Bewilligt bekommen im Februar 2020, diese konnte wegen corona nicht stattfinden bis heute nicht , nach Anfrage ob die Reha nun bald stattfinden kann kam nur nicht möglich wegen corona, eventuell im Frühjahr 2021!
Dazu kommt ich bin Masken befreit , solche Patienten werden generell nicht angenommen in einer Reha Klinik.
Ich soll aber lt. Krankenkasse in die EM Rente , jetzt wurde diese beantragt , meine Sorge da es immer heißt Reha vor Rente , ich diese Reha aber nicht antreten kann , hat mein rentenantrag Aussicht auf Erfolg ???
Mache mir große Sorgen da ich nur noch 6 Monate Anspruch auf Krankengeld habe.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Graßmann
Christian Schultz
am 19.10.2020Daher empfehle ich in Ihrem Fall, dass Sie sich persönlich beraten lassen. Zum Beispiel beim SoVD.
Christian Schultz
am 19.10.2020Außerdem sollten Sie sich darüber hinaus unabhängige Unterstützung suchen. Zum Beispiel beim SoVD.
Katrin Blanck
am 05.11.2020War auf Reha Juni dieses Jahr für 5 Wochen dort wurde gesagt kann keine 3 Stunden mehr arbeiten bekomme eine Empfehlung für die EU Rente wird direkt dort Hingesendet zur rentenversicherung.
Mir wurde zur Reha gesagt muss nix tun .weiss nun nicht muss ich selber einen Antrag stellen oder geht die Umwandlung automatisch bin so verunsichert jeder erzählt was anderes .vielen Dank für die Antwort
Christian Schultz
am 06.11.2020Dagmar Günther
am 17.11.2020Christian Schultz
am 18.11.2020Katja
am 23.11.2020Ich bin maßlos überfordert, da mein Krankengeld im Januar 2021 ausläuft und ich b dann arbeitslos gemeldet bin.
Christian Schultz
am 24.11.2020Liegt die EM-Rente über dem Krankengeld, würden Sie rückwirkend eine Erstattung bekommen.
Nicole Zwickl
am 27.11.2020Was tut man, wenn die Spezialisten die Befunde nicht ausfüllen? Die Dame von der Rentenversicherung hat meine Spezialisten schon 2 Mal angeschrieben. Ich habe mit der Sekretärin der Spezialisten gesprochen und Sie gebeten, dringend die Befunde der Rentenkasse zuzusenden.
Die Rentenkasse hat zwar all meine Befunde durch den Hausarzt, aber ob das reicht weiß ich nicht. Ich habe mehrere Krankheiten. Narkolepsie, einen primären Immundefekt, keine Milz mehr, Ressless Leg Syndrom, Schilddrüsenproblem. Das sind so die wichtigsten.
Die Dame von der Rentenkasse meinte, Sie müsse die Akte jetzt dem Arzt dort vorlegen. Sie könnte nicht mehr warten.
Sollte ich jetzt abgelehnt werden, weil warscheindlich ich keine Stellungnahme der Spezialisten habe, kann ich die Spezialisten irgendwie zwingen, das auszufüllen?
Gibt es da kein Gesetz irgendwie das die das ausfüllen müssen innerhalb einer gewissen Zeit?
Ich weiß, das vor allem Spezialisten wirklich viel zu tun haben. Aber bei mir hängt davon die Rente ab.
Ich weiß ich habe viel geschrieben, aber damit Sie auch verstehen worum es mir geht.
Ich Danke jetzt schon für Ihre Antwort.
Herzliche Grüße Nicole Zwickl
Christian Schultz
am 27.11.2020Die Behörde muss den Arzt meines Wissens dreimal anschreiben. Erst im Anschluss kann sie ein Bußgeld androhen. Bis dahin sind schon Monate ins Land gegangen. In vielen Fällen ist der Bericht dann noch nicht einmal aussagekräftig - im Endeffekt also vielleicht sogar wertlos.
Die Königslösung gibt es hier leider nicht. Es gehört auch immer ein bisschen Glück dazu.
Lore
am 17.12.2020Danke für die Antwort
Lore
Christian Schultz
am 17.12.2020Ramona Bonnet
vor 3 Wochenmein Papa hatte im September einen Schlaganfall. Es wurde dann fest gestellt das eine Herzklappe nicht mehr richtig schließt. Im November hat er einer neue Herzklapp bekommen wodurch das Herz beleidigt war und er eine Woche danach einen Defibrillator eingesetzt bekommen hat. Mein Papa hat sein Leben lang körperlich schwer gearbeitet. Er ist 59 Jahre und kann jetzt nicht mehr arbeiten. Er ist bei der Stadt angestellt und arbeitet fast ausschließlich mit Geräten die er nicht mehr nutzen darf (Kettensäge, Blaser, Freischneider,...). Körperlich wird er auch nicht mehr richtig arbeiten können.
Laut Rentenversicherung muss er aber noch 3 Jahre arbeiten. Krankenversicherung und Rentenversicherung stellen sich was das finanzielle angeht quer.
Kann man das irgendwie was mit Erwerbsminderungsrente machen?
Mit freundlichen Grüßen Ramona Bonnet
Christian Schultz
vor 2 WochenDietmar
vor 1 WocheUnd noch eine Frage,seit Juni führe ich eine Nebenberufliche tätigkeit aus.
2,5 Std an 4 Tagen die Woche zum Mindestlohn.Nun habe ich angst das die RV mir durch diese Tätigkeit einen Strick drehen kann,obwohl ich weiss das ich diese Tätigkeit ausführen darf.Das bereitet mir Kopfschmerzen denn noch eine verlängerung dann wäre ich mit 50% SB und 10,8 % die mir schon abgezogen worden sind, in Altersrente.
MfG
Dietmar
Christian Schultz
vor 1 WocheIhre anderen Fragen müssten Sie in einem individuellen Gespräch klären, zum Beispiel in unserer Sozialberatung: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Maria
vor 2 Tagenich, bin 58 Jahre alt (geboren im Jahr 1962) und seit fast 2 Jahren krankgeschrieben wegen Depression und neurologische Erkrankungen. Ich habe 50 Grad der Schwerbehinderung. Mir geht es immer noch nicht gut. Während ich noch das Krankengeld bezog, hat mich die Krankenkasse aufgefordert einen Reha Antrag zu stellen.
Obwohl es mir graute schon bei der Vorstellung die Reha anzutreten, habe ich es trotzdem getan, weil ich dachte, ich wäre dazu verpflichtet (Mitwirkungspflicht gegenüber der Krankenkasse).
Im Sommer 2020 wurde der Reha-Antrag bewilligt. Inzwischen haben zwei Rehakliniken wegen medizinischen Gründen mir abgesagt. Die dritte Klinik hat mir den Termin in März 2021 bestätigt.
Jetzt beziehe ich schon das Arbeitslosengeld I (Nahtlosigkeitsregelung); habe noch bis November 2022 den Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
Mein behandelnder Psychiater bestätigte, dass ich immer noch Reha-unfähig bin. Er sagte mir, dass mich keiner zwingen kann die Reha absolvieren. Deswegen möchte ich den Reha-Antrag zurückziehen und danach einen Erwerbsminderungsrentenantrag stellen.
Aber es heißt doch immer "Reha vor Rente“? Muss ich befürchten, dass deswegen die Erwerbsminderung Rente abgelehnt wird? Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?
Habe schon einen Brief an die DRV mit der Bescheinigung von meinen Psychiater geschickt hat. Die DRV drauf reagiert und mir die Verschiebung der Reha vorgeschlagen.
Wie sollte man jetzt am besten vorgehen????? Zuerst den Reha Antrag zurückziehen und abwarten wie der DRV reagiert und danach den Antrag auf Erwerbsminderung Rente zu stellen???? ich denke, wenn ich später den Renten Antrag stellen, dann ist zwar minimal, aber die Rente wird sich doch etwas höher ausfallen. lassen? Ansonsten wird möglich die EM- Rente bewilligt mit der Datum von den Sommer 2019/Reha Antrag Datum? Oder was können Sie mir in meinem Fall empfehlen?
Ich danke euch für eure Erfahrungsberichte und Ratschläge schon im Voraus!
Christian Schultz
vor 1 TagSie haben bisher das Richtige getan, indem Sie stets die Rentenversicherung mit ins Boot geholt haben. Ob der Rentenantrag ohne Reha schneller geht, lässt sich schlecht sagen. Aus unserer Erfahrung ist der Weg über die Reha in der Regel deutlich erfolgversprechender: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/ueber-die-reha-zur-erwerbsminderungsrente-warum-sie-lieber-einen-antrag-auf-teilhabe-stellen-sollten
Lassen Sie sich am besten individuell noch einmal anhand Ihrer Unterlagen beraten. Das ist in dieser Situation die vernünftigste Lösung.